10 l Keg mit Flachfitting öffnen

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sudkasper
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10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#1

Beitrag von sudkasper »

Mir ist ein sehr schönes Fass in die Hände gefallen. Jetzt dachte ich ich könnte den Flachfitting einfach runterschrauben aber das geht nicht. Gibt es Ideen, wie diese Konserve aufgeht?
IMG_7539.JPG
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Ladeberger
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#2

Beitrag von Ladeberger »

Ich denke das ist ein gewindeloses Kombifitting (RS-MBS). Das wird mit einem Sicherungsring fixiert und benötigt eigentlich ziemlich teures Spezialwerkzeug zur Demontage, schau mal hier: http://brauerei-shop.eu/index.php/werkz ... kzeug.html

Keine Ahnung, ob man das selbst basteln kann.

Gruß
Andy
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happyhibo
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#3

Beitrag von happyhibo »

Das wirst Du Dir ein Spezialwerkzeug anfertigen müssen.
In den Aussparungen sieht man den Sicherungsring der gleichmäßig von allen Seiten eingedrückt werden muss.
Dann kann man Den Flachfitting nach oben herausnehmen, vorausgesetzt der hat keine zus. Sicherung mit eingebaut...
Gruß Alex / HappyHibo

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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#4

Beitrag von schwarzwaldbbq »

[Kaffeesatzleserei ein]
Ich glaube nicht, dass Veltins möchte, dass du das öffnest.
[Kaffeesatzleserei aus]

LG Joe
Unsere Vorstellung: Grüße aus dem Schwarzwald
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sudkasper
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#5

Beitrag von sudkasper »

Alles klar. Dann weiß ich ja Bescheid. Danke für die Hinweise. Ist mit wohl zu kompliziert.
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#6

Beitrag von sudkasper »

Wenn man weiß wonach man suchen muss...

https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 374#p93996
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#7

Beitrag von chickenfarmer »

Bei de Way : Ist das nicht ein Kombifitting ?!
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sudkasper
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#8

Beitrag von sudkasper »

Kombifittinge ohne Gewinde mit Sicherheit RS-MBS

Hier ganz runterscrollen:
http://www.hw-bs.de/fittingservice/fach ... tinge.html

Ich lerne gerade, dass ich den falschen Zapfkopf habe...
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#9

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

sudkasper hat geschrieben: Montag 11. September 2017, 20:57 Ich lerne gerade, dass ich den falschen Zapfkopf habe...
Oder vielleicht doch eher das falsche Fass, falls SchwarzwaldBBQ mit seiner Kaffeesatzselerei recht hat? :Grübel
Zum Preis des neuen Zapfkopfes bekommst Du ein regeneriertes, anonymisiertes, gebrauchtes Keg mit passendem Flachfitting, wahlfrei mit oder ohne Sicherung, bei ziemlich jedem Keghändler im Internet.
Ich umschreibe es mal ganz lieb gemeint, da das Thema etwas sensibel besetzt ist ...
Sollte das Fass auf dem Foto ein Pfand-Keg sein, dann kannst Du es ohnehin nicht mehr "guten Gewissens" benutzen, weil Du die Seriennummern im Internet gepostet hast. So anonym ist es hier jetzt auch nicht. Das wäre vielleicht ein kleines bisschen vergleichbar mit einem "Bankräuber", der im "Forum für Neureiche" stolz Fotos von "seinen neuen Scheinen" inkl. deren Seriennummer postet. :Wink
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#10

Beitrag von sudkasper »

Vielen Dank für den direkten Hinweis. Mir war das alles nicht ganz so klar. Ich lass das Ding jetzt in Frieden.
Vielleicht nimmt irgend ein Getränkehandel das Fass ja zurück damit es zu seinem rechtmäßigen Besitzer zurück kommt.
Gibt es hier gute Erfahrung mit einem bestimmten Keghändler, der vielleicht Fässer in diesem Format verkauft und das vielleicht auch einzeln und an Privat?
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#11

Beitrag von Exedus »

Hi, schau mal hier: http://www.schaefer-container-systems.d ... /plus-keg/

Ich bin sehr zufrieden mit deren Kegs. Kannst mit unterschiedlichen Optionen bestellen, z.B. ohne Sicherung, damit man die Fittinge problemlos rausschrauben kann.
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#12

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Ja, die Schäfer Kegs sind super. Da kommt auch das Veltins Fass mit der PU Ummantelung her (Junior Plus Keg). Direkt ab Werk gibt es nur neue Fässer. Bei Schaefer kannst Du für 2-3 EUR eine Sicherheitsnut in das Keggewinde fräsen lassen, damit der "vergessene" Restdruck entweicht, bevor der Fitting in seine Erdumlaufbahn geschossen wird :-).

Gebrauchte Kegs (teilweise auch die Schaefer Kegs) kaufe ich z.B. gerne bei "mykegs.de".
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#13

Beitrag von Wpt-Biertrinker »

Moin Zusammen,

also meine Kumpels und ich haben uns mal mit dem Veltinsfass beschäftigt, es war schon verdammt interessant und teilweise ist eine starke Verzweiflung bei uns zu spüren gewesen.

Aber nachdem wir es dann endlich hinbekommen haben ist es wie ein erfolgreicher Spaceshuttle Start gewesen.

So jetzt die Rätzels Lösung; das Fass hat oben hinter dem Kunststoffring (schwarz) mehrere kleine Öffnungen, dort sieht man im oberen Bereich einen kleinen Sprengring. Diese Sprengring hält den Fitting feste, um diesen heraus zunehmen muss dieser von unten nach oben hinein gedrückt werden, bis ein klares knacken zuhören ist.
Wir haben das Ganze mit einen verbogenem Schlitzschraubendreher gemacht (ging ganz gut), dass ganze müsst ihr jetzt an allen Öffnungen machen.

Wenn ihr den Sprengring an allen Stellen hochgedrückt habt könnt ihr den Fitting vorsichtig mit einen kleinen Hebelwerkzeug an hebeln, sollte noch druck auf dem Fass sein kann es auch passieren das euch der Fitting entgegen kommt. (Bei uns ist das Fass sicherheitshalber drucklos gewesen).

Es ist kein Schraubgewinde vorhanden, um den Fitting hinterher wieder ordentlich zu fixieren solltet ihr eine kleine Madenschraube auf beiden Seiten anbringen.

Frohes schaffen.
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§11
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#14

Beitrag von §11 »

Jetzt muss ich aber als Admin auch mal meinen Senf abgeben.

Pfandfässer gehören der Brauerei und man sollte es tunlichst bleiben lassen daran „rumzubasteln“!

Nicht nur das es rechtlich mehr als fragwürdig ist, es ist und bleibt nun mal ein Pfandfass das die Brauerei wesentlich mehr als das Pfand kostet.

Wenn du dein Auto verleihst möchtest du es ja auch wieder so zurück haben wir es vorher war, oder?

Gruß

Jan
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#15

Beitrag von Kurzhauber »

Also so einfach kann man das auch nicht formulieren:

Wenn ein Fass gegen Pfandbetrag überlassen wurde, dann kommt eine Überlassungsvertrag zustande, im dem üblicherweise auch die Rückgabe geregelt ist (habe ich noch nie schriftlich gesehen). Fristen, Zustand, Verfahren usw.

Etwas anderes ist es, wenn das Fass sich nicht oder nicht mehr im Pfandsystem befindet. Mangels sichtbarer oder nachvollziehbarer Eigenschaft als Pfandfass kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass es sich um verpfändetes Eigentum handelt, sondern der konkrete Erwerb sollte hier ausschlaggebend sein. Ich kann ein Fass auch kaufen, und man sieht es ihm nicht an.

Jetzt gibt es Pfandfässer, auf denen steht: Eigentum der XYZ-Brauerei. Unzweifelhafte Eigenschaft. Was ist wenn es nicht draufsteht? Auf jeden Fall komplizierter.

Der Hinweis der Moderation ist sicherlich nicht verkehrt, entbehrt aber weitere Sichtweise.

Gruss, Bruno
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#16

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Pfandfässer die aus dem Pfandkreislauf genommen und vom Eigentümer verkauft werden, landen bei irgendeinem der vielen Kegdienstleister, werden dort anonymisiert (Firmenname und Eigentumshinweis wird entfernt), gereinigt und zum fairen Restwert verkauft. Bei einem nicht anonymisierten Keg kann man meiner bescheidenen Meinung nach unterstellen, dass es aus dem Pfandsystem "geborgt" wurde.
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#17

Beitrag von Tozzi »

[Mod on]
Und wie auch immer das sein mag, der Hinweis muss bzw. sollte von unserer Seite jedenfalls erfolgen.
Wir unterstützen mit unserem Know-How keine Straftaten und versuchen, ein entsprechendes Bewußtsein zu schaffen.
Was dann jeder selber in seinem Kämmerlein treibt, ist Privatsache.
Öffentliche Anleitungen zum (potenziellen) Diebstahl gehen aber gar nicht.
Dann schreibt der Autor das gleich mal als seinen ersten Beitrag hier.
Sehr grenzwertig und sehr nahe an der ersten Verwarnung, die für einen ähnlichen Post in der Vergangenheit auch schon ausgesprochen wurde. :Grübel
Viele Grüße aus Fasano
Stephan
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#18

Beitrag von Taim »

Sehe ich alles ausdrücklich genauso!
Was ich nicht so richtig verstehen ist, dass ich das Gefühl habe, dass das Entnehmen von Pfandflaschen aus dem Kreislauf hier eher wie ein Kavaliersdelikt (wenn überhaupt) gesehen wird. Ist das nicht im Prinzip genau dasselbe?!
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#19

Beitrag von Kurzhauber »

Du entnimmst die Flaschen nicht dem Kreislauf!

Ich wiederhole gerne noch einmal: der Überlassungsvertrag für Flaschen oder Fässer ist nicht schriftlich noch mündlich formuliert, sondern basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben. Ob Du Deine Pfandflaschen 10 Jahre im Keller verstauben lässt - egal, der Getränkemarkt nimmt sie zurück. Er muss sogar kaputte Flaschen zurücknehmen, sofern noch ein Teil als Flasche identifizierbar ist.
Verstösse gegen das System sind nicht mit "Vertragsstrafen" zu ahnden, weil nicht formuliert. Ebensowenig lassen sich von Dir Ansprüche an das Pfandsystem durchsetzen.
Im Gegensatz zum Einweg-Pfandsystem, das in der Verpackungsverordnung gesetzlich geregelt ist, besteht für das Mehrwegsystem kein Gesetz. Daher sind die Handlungen in dem Bereich auch nicht illegal oder kriminell, sondern verstossen nur zivilrechtlich gegen einen Vertrag, der auf Basis von Treu und Glauben zustande gekommen ist.

Der Getränke-(Facchgross-)Händler kann natürlich, oder sollte es vielleicht sogar, in seinen AGBs und als Aushang im Laden respektive Website, den Umgang regeln. Das wird im aber nicht im Detail gelingen. Unabhängig davon kann man aber wohl sagen, dass die Rückgabe-Quoten so hoch sind, dass die Getränkeindustrie nicht auf eine gesetzliche Regelung drängt; ganz im Gegenteil, weil man dann auch Fremdflaschen usw. zurücknehmen muss. Läuft ungeregelt so ganz gut.

Bleibt folgendes festzuhalten: wenn es um KEGs und Flaschen geht sollte klar sein, wessen Eigentum sie sind, unabhängig davon in wessen Besitz sie sich befinden. Eigentum der Brauerei z.B., aber im Besitz des Hobbybrauers. Im Zweifelsfall sollte man immer in der Lage sein, Eigentum und auch Besitz an einer Sache nachweisen zu können, z.B. durch Kaufvertrag oder Kassenbon. Wird in der Praxis wohl nicht relevant sein, es sei denn Du hast 200 NC-Kegs auf dem Anhänger.

Also bleibt die Moral, und die ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Jeder soll und darf entsprechend seiner Moral und seinen ethischen Grundsätzen handeln, und sich auch dahingehend äussern, wenn er unethisches Verhalten bei anderen festzustellen meint. Das muss aber nicht gleich zum Moralaposteltum führen, schliesslich sind wir Hobbybrauer.

Ich persönlich kann nicht mehr jedes KEG dem einzelnen Erwerb zuordnen: teils vom Händler, teils von ebay und auch über das Forum. Eigentumsnachweise habe ich nie gesehen. Von den Flaschen wollen wir garnicht reden. Meine Lieblingsquelle ist mein Getränkehändler, der mir alle speziellen Flaschen, die er nicht zurücknimmt (Urlaubsmitbringsel usw.) an die Seite stellt. Und Freunde, Kollegen, Nachbarn, die für 3 leere Flaschen eine Volle erhalten.
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#20

Beitrag von Ladeberger »

Kurzhauber hat geschrieben: Freitag 19. Oktober 2018, 09:38 Ich wiederhole gerne noch einmal: der Überlassungsvertrag für Flaschen oder Fässer ist nicht schriftlich noch mündlich formuliert, sondern basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.
[...]
Bleibt folgendes festzuhalten: wenn es um KEGs und Flaschen geht sollte klar sein, wessen Eigentum sie sind, unabhängig davon in wessen Besitz sie sich befinden. Eigentum der Brauerei z.B., aber im Besitz des Hobbybrauers.
[...]
Also bleibt die Moral, und die ist eine höchstpersönliche Angelegenheit.
Natürlich muss für einen wirksamen Gebrauchsüberlassungsvertrag keine bestimmte Form eingehalten werden. Auch erscheint eine Einbeziehung von AGB ggü. Verbauchern gerade in Bezug auf Vertragsstrafen oder verkehrsunübliche Rückgabemodalitäten in der Tat fraglich.

Das bedeutet dennoch nicht, dass ein solcher Vertrag einseitig und nach Belieben mit Leben gefüllt werden kann. Das Angebot der Brauerei und des Getränkehandels, kann nach Verkehrssitte und Interessenlage nur so ausgelegt werden, dass sich der Überlassungsvertrag auf einen vorübergehenden Gebrauch des Fasses zwecks Ausschank seines Inhaltes richtet. Natürlich können hierfür in lebensnaher Betrachtung keine zu engen Fristen gesetzt werden, insbesondere nicht gegenüber Verbrauchern.

Die Sichtweise jedoch, dass die Brauerei gegen 30 € Pfand konkludent einwilligen würde, dem Erwerber zum Zwecke einer eigenen Wiederbefüllung oder gar Manipulation für unbestimmte Zeit, ohne Herausgabeanspruch und ohne Entgelt Besitz am Fass zu verschaffen, entbehrt für mich jeder Grundlage.

Daher liegt für mich zunächst nahe, dass sich neben einem Herausgabeanspruch auch Schadensersatzansprüche ergeben könnten. Einzig der Umstand, dass die Nachweisbarkeit schwierig ist bei einem zumeist anyonymen Bargeschäft und die Pflichtverletzung im privaten Kämmerlein begangen wird, bewahrt den Hobbybrauer hier vor Weiterem. Dies zu marginalisieren und auf eine bloß moralische Fragestellung zu reduzieren, überzeugt mich allerdings nicht.

Die strafrechtliche Dimension ist davon getrennt zu betrachten. Dass eine Sachbeschädigung immer dann anzunehmen ist, wenn das fremde Fass beschädigt oder endgülig verändert (z.B. Sicherungen abgeflext oder weggeworfen) wurde, dürfte jedem klar sein. Was Wpt-Biertrinker präsentiert, könnte den Tatbestand erfüllen. Zumindest klingt mir das "Knacken" von aufgehebelten Plastikteilen und das wohl zerspanende Anbringen von Madenschrauben danach; aber ich kann mich täuschen.

Für eine veruntreuende Unterschlagung hängt der Hammer hoch, sie wird vom Gesetzgeber schließlich mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Sie erfordert tatbestandlich zunächst eine nach außen objektiv erkennbare Zueignung des Fasses. Solange das Fass nicht neutralisiert, verkauft oder bearbeitet (s. Sachbeschädigung) wurde, ist eine Zueignung m.E. nicht realisiert und sowieso nicht nachweisbar. Das alleinige Wiederbefüllen, Reinigen und Zapfen des Fasses auf dem großzügig "Veltins" steht, lässt das Eigentum der Brauerei am Fass schließlich noch nicht untergehen.

Gruß
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#21

Beitrag von Ladeberger »

Taim hat geschrieben: Freitag 19. Oktober 2018, 09:03 Ist das nicht im Prinzip genau dasselbe?!
Nein. An Einheitsflaschen, wie sie beim Hobbybrauer fast ausschließlich zum Einsatz kommen dürften, erwirbt man für die 9 ct Eigentum. Gleichwohl ist der Erwerb mit einem Rücknahmeversprechen des Händlers bei Auszahlung von 9 ct verbunden. Dass eine Brauerei Eigentum an der Flasche behält funktioniert als Konstruktion schon daher nicht, weil durch die Vermischung und bundesweite Vertauschung dieser Einheitsflaschen innerhalb des Mehrweg-Pools die zuordenbare Sachherrschaft an einer einzelnen Flasche zwangsläufig untergeht.

Gruß
Andy
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#22

Beitrag von Taim »

Ladeberger hat geschrieben: Freitag 19. Oktober 2018, 11:54
Taim hat geschrieben: Freitag 19. Oktober 2018, 09:03 Ist das nicht im Prinzip genau dasselbe?!
Nein. An Einheitsflaschen, wie sie beim Hobbybrauer fast ausschließlich zum Einsatz kommen dürften, erwirbt man für die 9 ct Eigentum.
Danke, das wusste ich noch nicht. :thumbup
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#23

Beitrag von Kurzhauber »

Sehr schöne Diskussion hier heute! So sachlich, das ist ja schon bald vorbildlich.

Nicht an allen Dingen, an denen eine Marke aufgebracht ist, entsteht dadurch Eigentum; insbesondere wenn es auch durch z.B. Logo mit einem Werbezweck verwechselt werden kann. Sonst würden alle Dinge, auf denen z.B. Veltins steht, ja auch der Brauerei gehören. Beim Fass ist das sicherlich so zu bewerten.
Gegenüber dem Verbraucher hat der Gesetzgeber höhere Anforderungen formuliert, damit er nicht getäuscht wird.

Wenn ich eine Einweg-Verpackung, in unserem Fall eine Bier-Flasche samt Inhalt erwerbe, erwerbe ich dann nur den Inhalt oder auch die Verpackung? Für diese erhalte ich im Falle der Abgabe das vereinbarte Pfand, das sich aus dem Gesetz ergibt. Gebe ich die Flasche nicht zurück, kann ich in der Zwischenzeit damit machen was ich will, verzichte dann aber ggfs. auf das Pfand. Auch eine zerstörte Flasche oder platte Dose ist rücknahmepflichtig.

Jetzt soll ich als Verbraucher unterscheiden zwischen der Einweg- und Mehrwegpfandflasche? Und für die Mehrweg erhalte ich auch noch weniger Pfand zurück? Das kann ich nicht wirklich alles wissen, und niemand erwartet das auch. Also verhalte ich mich so, wie ich es gelernt habe und meine es richtig zu tun.

Zum KEG: was bei Flaschen gilt, gilt auch beim KEG. Verkauft der Einzelhandel mir Inhalt in einem Pfandgebinde ohne weitergehende Information, kann ich erstmal davon ausgehen, mit dem Gebinde verbundene Rechte vorübergehend erworben zu haben: transportieren wohin und wie ich will, kühlen oder nicht, schnell oder langsam leeren, Inhalt darin verdünnen oder mischen, Gase einbringen (CO2 oder N2 oder Luft), schütteln, verstauben lassen, in die Ecke stellen und vergessen. Das sind schon eine Menge wesentlicher Rechte, warum soll ich dann auf das Recht zu Reinigung, Wiederbefüllung usw. verzichten? Aus einem einfachen Grund: es ist nicht geregelt, vorgeschrieben oder gar verboten. Es entspricht sogar dem sog. bestimmungsgemässen Gebrauch. Es schädigt auch nicht das Gebinde.
Im Umkehrschluss schreibe ich dem Händler/Brauerei ja auch nicht vor, wie er mit meinem Pfandgeld umzugehen hat. Bar aufbewahren oder aufs Konto, verzinsen (warum eigentlich nicht?) usw. Seine unternehmerische Freiheit gegen meine Freiheit. Dafür hat man sich auf 30€ geeinigt. Man hätte auch mehr nehmen können, aber da sprachen betriebswirtschaftliche Ängste gegen.

Ich gebe natürlich demjenigen Recht, der sagt: kaputtmachen, als Rohstoff verkaufen, usw. geht nicht. Das geht wirklich nicht. Sowas wollen wir hier auch nicht haben. Ist schliesslich ein ordentliches Forum. Keine Überschreitungen. Musste auch mal gesagt werden. Man wird ja wohl noch mal sagen dürfen. So geht das schliesslich nicht. Nicht hier bei uns. Hat es noch nie gegeben. War auch nicht so geplant. Wo kämen wir denn da hin. Wenn das jeder machen würde. Aber. Ich als besorgter Hobbybrauer....

So langsam bekomme ich Durst und Lust aufs Wochenende. Schreibe ich eigentlich schon den halben Tag bei der Arbeit hier im Forum? Und google noch so nebenbei nach Pfandsystemen? Wenn das der Chef wüsste :-). Naja, ist ja auch so was wie Arbeitszeitbetrug. Oder Veruntreuung von DSL-Bandbreiten. Wann habe ich den Kerl eigentliches zuletzt gesehen? Freitags, häm. Verpisst sich wohl auch ganz gerne, der alte Sack. Aber manchmal braut er auch Bier während der Bürozeiten, in der ehemaligen Teeküche, in der noch nie jemand Tee gekocht hat. Gut dass er nicht so kritisch mit sich und seinen Kollegen ist. Vielleicht läuft er mir ja gleich beim Verlassen der Firma noch übern Weg, spätestens wenn ich zum Sparen privaten Wassers hier noch mal aufs Klo gehe. Im Spiegel muss ich den alten Sack dann sehen.
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Re: 10 l Keg mit Flachfitting öffnen

#24

Beitrag von §11 »

Jetzt mal weniger sachlich, aber dafür lebensnahe. Auf einem Pluskeg, wie Veltins es nutzt, steht zum einen “Brauereiegentum” und zum anderen eine Identifikationsnummer (seit ein paar Jahren zusätzlich ein RFID Chip). Das unterscheidet das Fass ganz erheblich von einer Flasche, weil Veltins (in diesem Fall) das Fass eindeutig als Eigentum identifizieren kann. Nicht die Fässer allgemein, nein über die Nummer dieses individuelle Fass.

Es lässt sich, je nach Brauerei, sogar der Weg des Fasses nachvollziehen.

Gruß

Jan
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