Firmenintern brauen und ausschenken?
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Es kann natürlich sein, dass er sich das aus den Fingern saugt.
Nur ist er in meinem "Bezirk" der Zuständige - und meint wenn es woanders anders gehandhabt wird, dann ist es nach seinem Ermessen die falsche Vorgehensweise.. Ich hab Ihm sogar die Antwort vom Ruthard vorgelesen :-).
Da sagte er mir ausführlich, dass es wie oben beschrieben gehandhabt werden muss. Das wird hier für die Uni auch so gemacht etc...
Solange das ganze durchgeht ist es ja in Ordnung und der Aufwand überschaubar - ob ich mich mit Ihm jetzt anlegen muss, ist meiner Meinung nach fraglich. Da fahr ich doch lieber die einfache Schiene, hefte meine 5 Blätter ab und für die Firma ist soweit alles in Ordnung..
In dem Fall bin ich da bei Markus , auch wenn ich glaube das Ruthard recht hat..
Ich wollte Ihm das ganze auch nicht schildern, habe nur für die Kontonummer angerufen und dann kam es MOMENT erstmal langsam und von Vorne, ich soll Ihm den Fall schildern..
Nur ist er in meinem "Bezirk" der Zuständige - und meint wenn es woanders anders gehandhabt wird, dann ist es nach seinem Ermessen die falsche Vorgehensweise.. Ich hab Ihm sogar die Antwort vom Ruthard vorgelesen :-).
Da sagte er mir ausführlich, dass es wie oben beschrieben gehandhabt werden muss. Das wird hier für die Uni auch so gemacht etc...
Solange das ganze durchgeht ist es ja in Ordnung und der Aufwand überschaubar - ob ich mich mit Ihm jetzt anlegen muss, ist meiner Meinung nach fraglich. Da fahr ich doch lieber die einfache Schiene, hefte meine 5 Blätter ab und für die Firma ist soweit alles in Ordnung..
In dem Fall bin ich da bei Markus , auch wenn ich glaube das Ruthard recht hat..
Ich wollte Ihm das ganze auch nicht schildern, habe nur für die Kontonummer angerufen und dann kam es MOMENT erstmal langsam und von Vorne, ich soll Ihm den Fall schildern..
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Naja, wer viel fragt, bekommt viele Antworten...
Der einfachste Weg wäre es gewesen, das Formular auszufüllen und das Geld zu überweisen - damit wäre die Zollseite erledigt gewesen. Daß jetzt aber ein Zöllner darüber befindet, ob jemand brauen darf, finde ich schon sehr befremdlich...
Der einfachste Weg wäre es gewesen, das Formular auszufüllen und das Geld zu überweisen - damit wäre die Zollseite erledigt gewesen. Daß jetzt aber ein Zöllner darüber befindet, ob jemand brauen darf, finde ich schon sehr befremdlich...
Der Klügere kippt nach!
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Dann soll der Zollmensch mal schriftlich begründen und auch die Quellen nennen.
Dokumentation ist die 2075 - und wenn er die per Email bekommt, hat er die bevor die Gärung die 0,5% Alkohol geschafft hat,
also wenn die Brühe noch gar nicht steuerpflichtig ist und im Zeitalter der Onlineüberweisung ist die Kohle auch schon da.
Cheers, Ruthard
Dokumentation ist die 2075 - und wenn er die per Email bekommt, hat er die bevor die Gärung die 0,5% Alkohol geschafft hat,
also wenn die Brühe noch gar nicht steuerpflichtig ist und im Zeitalter der Onlineüberweisung ist die Kohle auch schon da.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Kannst du mir denn die notwendigen Kontodaten geben, auf die ich die Kohle überweisen muss? (Aachen).Bierwisch hat geschrieben: ↑Montag 12. Juni 2017, 14:45 Naja, wer viel fragt, bekommt viele Antworten...
Der einfachste Weg wäre es gewesen, das Formular auszufüllen und das Geld zu überweisen - damit wäre die Zollseite erledigt gewesen. Daß jetzt aber ein Zöllner darüber befindet, ob jemand brauen darf, finde ich schon sehr befremdlich...
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Meine Rede - einmal zuviel gefragt.Bierwisch hat geschrieben: ↑Montag 12. Juni 2017, 14:45 Naja, wer viel fragt, bekommt viele Antworten...
Der einfachste Weg wäre es gewesen, das Formular auszufüllen und das Geld zu überweisen - damit wäre die Zollseite erledigt gewesen. Daß jetzt aber ein Zöllner darüber befindet, ob jemand brauen darf, finde ich schon sehr befremdlich...
Das wäre die einzig zulässige Frage gewesen, hatte ich ja so vorgegeben.Kannst du mir denn die notwendigen Kontodaten geben, auf die ich die Kohle überweisen muss? (Aachen).
Cheers, Ruthard
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Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Brauwolf hat geschrieben: ↑Montag 12. Juni 2017, 14:57Meine Rede - einmal zuviel gefragt.Bierwisch hat geschrieben: ↑Montag 12. Juni 2017, 14:45 Naja, wer viel fragt, bekommt viele Antworten...
Der einfachste Weg wäre es gewesen, das Formular auszufüllen und das Geld zu überweisen - damit wäre die Zollseite erledigt gewesen. Daß jetzt aber ein Zöllner darüber befindet, ob jemand brauen darf, finde ich schon sehr befremdlich...
Das wäre die einzig zulässige Frage gewesen, hatte ich ja so vorgegeben.Kannst du mir denn die notwendigen Kontodaten geben, auf die ich die Kohle überweisen muss? (Aachen).
Cheers, Ruthard
... Ich bin genau vorgegangen wie von dir erwähnt. Bevor ich Ihm nicht weitere Infos gegeben habe, hat er mir auch keine Kontodaten rausgegeben...Mein Vorschlag: Beim HZA anrufen und nach der Kontonummer zur Überweisung der Biersteuer fragen.
Das Formular 2075 hast du dir schon aus dem Internet heruntergeladen oder wirst es am Bildschirm ausfüllen.
Also nicht fragen "wie geht das, was muss ich machen?", weil die Gefahr groß ist, dass dir doch nur Mumpitz erzählt wird.
Du weißt ja jetzt schon alles und brauchst nur noch die Kontonummer.
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Er will dir ja was schreiben. Da puhlst du die Kontonummer raus und den Rest ignorierst du.... Ich bin genau vorgegangen wie von dir erwähnt. Bevor ich Ihm nicht weitere Infos gegeben habe, hat er mir auch keine Kontodaten rausgegeben...
Cheers, Ruthard
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Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Da gestern um 15:08 Uhr keiner mehr da war, habe ich den Anruf heute nachgeholt.
Die Kontonummer für die Biersteuer im Beritt des HZA Aachen lautet:
IBAN: DE26 3000 0000 0030 0010 02
BIC: MARKDEF1300
Bank: Bundesbank Düsseldorf
Inh: HZA Aachen
Cheers, Ruthard
Die Kontonummer für die Biersteuer im Beritt des HZA Aachen lautet:
IBAN: DE26 3000 0000 0030 0010 02
BIC: MARKDEF1300
Bank: Bundesbank Düsseldorf
Inh: HZA Aachen
Cheers, Ruthard
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Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Ui wie hast du die denn rausbekommen? Und hast du noch weiteres mit Ihm geklärt oder nur nach den Daten gefragt?
Danke dafür!
Danke dafür!
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Nachdem ich gestern niemand mehr erreicht hatte, hatte ich mir von der Vermittlung noch die Durchwahl geben lassen (-1730) und heute Mittag einen neuen Versuch gestartet. Ich habe höflich gefragt, dass ich für eine Biersteueranmeldung im Einzelfall per Formular 2075 noch eine Kontonummer brauche, damit ich die Biersteuer überweisen kann. Erst habe ich zwei Minuten Papierrascheln gehört und dann hat der freundliche Zöllner vorgeschlagen mich zurückzurufen, weil er die Kontonummer gerade nicht parat habe. Das hat er dann auch pünktlich nach zwei weiteren Minuten gemacht und wir haben die Bankverbindung zweimal rauf und runter gelesen, damit es ja nicht zu einem Übertragungsfehler kommt. Das war's, zu klären gab es weiter nichts, weil ja sonst alles klar war.
Cheers, Ruthard
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Warum ruft ihr da an um die Bankverbindung rauszubekommen?
Die kann man sich doch auf deren Website für jedes HZA anzeigen lassen...
http://www.zoll.de/SharedDocs/Dienstste ... ngsverkehr
Gruß
Die kann man sich doch auf deren Website für jedes HZA anzeigen lassen...
http://www.zoll.de/SharedDocs/Dienstste ... ngsverkehr
Gruß
- fmartinr
- Posting Junior
- Beiträge: 31
- Registriert: Samstag 27. September 2014, 21:59
- Wohnort: Stuttgart
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Hallo zusammen,
zum Thema Zoll und Biersteuer steht ja schon einiges geschrieben. Zum Thema Inverkehrbringen vermute ich als Nichtjurist, daß das Mitbringen von selbstgebrautem Bier auf eine Firmenfeier vergleichbar ist, wie wenn jemand einen selbstgebackenen Kuchen oder Nudelsalat mitbringt.
Viele Grüße
Martin
zum Thema Zoll und Biersteuer steht ja schon einiges geschrieben. Zum Thema Inverkehrbringen vermute ich als Nichtjurist, daß das Mitbringen von selbstgebrautem Bier auf eine Firmenfeier vergleichbar ist, wie wenn jemand einen selbstgebackenen Kuchen oder Nudelsalat mitbringt.
Viele Grüße
Martin
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Wie praktisch, danke für den Link. Ich frage mich nur, wieso mich der nette Zöllner nicht selbst auf die Webseite hingewiesen hat, scheint sich in seinem Metier doch nicht so auszukennen.Jürgen hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. Juni 2017, 06:56 Warum ruft ihr da an um die Bankverbindung rauszubekommen?
Die kann man sich doch auf deren Website für jedes HZA anzeigen lassen...
http://www.zoll.de/SharedDocs/Dienstste ... ngsverkehr
Gruß
Jedenfalls können wir den workflow jetzt wesentlich vereinfachen.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Nein, ist sie nicht. Sie steht implizit im Gesetz: Wie willst du sonst feststellen, über die 200l gekommen zu sein?
Sie spielt aber hier absolut keine Rolle, weil der Hobbybrauer-Paragraph rausfällt.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Ich finde sie deshalb so absurd, weil sie keinerlei Beweis für die hergestellte Menge darstellt.
Wenn jemand beschummeln will, dokumentiert er eben nicht alles.
Daher frage ich, welchen Sinn das haben soll.
Und wenn jemand alle drei Monate zwanzig Liter braut, kann er sich auch ohne Dokumentation im Kopf ausrechnen, dass er nicht über die 200 Liter kommt.
In diesem Fall, wenn die Steuer gezahlt wird, macht es dann gar keinen Sinn mehr und zeigt, dass da Forderungen gestellt werden, für die es keine Grundlage gibt.
Ansonsten halte ich mich jetzt aus den ganzen Zolldiskusionen raus, da kennen sich andere besser aus.
Stefan
Wenn jemand beschummeln will, dokumentiert er eben nicht alles.
Daher frage ich, welchen Sinn das haben soll.
Und wenn jemand alle drei Monate zwanzig Liter braut, kann er sich auch ohne Dokumentation im Kopf ausrechnen, dass er nicht über die 200 Liter kommt.
In diesem Fall, wenn die Steuer gezahlt wird, macht es dann gar keinen Sinn mehr und zeigt, dass da Forderungen gestellt werden, für die es keine Grundlage gibt.
Ansonsten halte ich mich jetzt aus den ganzen Zolldiskusionen raus, da kennen sich andere besser aus.
Stefan
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Jetzt nach drei Wochen habe ich einen Anruf bekommen - es wurden ja die Rahmenbedingungen mitgeteilt worauf es hieß der Zoll muss dafür eine "Ausnahmegenehmigung" erteilen.
Nun kam noch die Forderung, dass wir bitte schriftlich bestätigen dass die Räumlichkeiten welche zum Brauen verwendet werden an dem Tage der Bierherstellung für den Zoll zugänglich gemacht werden müssen.
Außerdem soll der Brautag 14 Tage im Voraus angemeldet werden.
Hinzukommend nach meiner Rückfrage ob Wochenenden dann überhaupt möglich sind kam die Antwort, dass dann die Kosten der Kontrolle (außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) zusätzlich getragen werden müssen.
Schon ein starkes Stück :-)
Nun kam noch die Forderung, dass wir bitte schriftlich bestätigen dass die Räumlichkeiten welche zum Brauen verwendet werden an dem Tage der Bierherstellung für den Zoll zugänglich gemacht werden müssen.
Außerdem soll der Brautag 14 Tage im Voraus angemeldet werden.
Hinzukommend nach meiner Rückfrage ob Wochenenden dann überhaupt möglich sind kam die Antwort, dass dann die Kosten der Kontrolle (außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) zusätzlich getragen werden müssen.
Schon ein starkes Stück :-)
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
An Frechheit kaum zu überbieten. Telefonisch geht sowas schon mal gar nicht, was der Herr da abgelassen hat, möge er bitte mal schriftlich darlegen, mit Angabe der rechtlichen Grundlagen, in der Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids.
Ich hatte mal ein ähnliches Gespräch, als ich für einen Freund beim Zoll angerufen hatte. Seine Biersteueranmeldung enthielt einen Rechenfehler und den wollte der Zoll korrigiert haben. Als ich dem Zöllner die Feinheiten der Kleinbetragsregelung erklärt hatte, kam die Antwort: "Ach daher weht der Wind - wenn der Herr L. Probleme haben möchte, wird der Herr L. Probleme bekommen!". Meiner Aufforderung, uns diese gerade getätigte Aussage doch mal schriftlich zukommen zu lassen, ist er nicht gefolgt. Stattdessen kamen am nächsten Arbeitstag zwei Herren unangemeldet zu einem Gespräch zu Herrn L., bei dem ich dann zufällig auch anwesend war. Nach einer halbstündigen Unterredung, die überwiegend von mir geführt worden war, war Schicht im Schacht. Seitdem kam auch nie wieder was. Das ist jetzt über einem Jahr her.
Hier würde ich ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und dem Zoll per Fax zukommen lassen, mit der Aufforderung, diese Auflagen schriftlich zu bestätigen und die rechtlichen Quellen zu nennen. Ideal wäre es, wenn das ein Rechtsanwalt macht.
Cheers, Ruthard
Ich hatte mal ein ähnliches Gespräch, als ich für einen Freund beim Zoll angerufen hatte. Seine Biersteueranmeldung enthielt einen Rechenfehler und den wollte der Zoll korrigiert haben. Als ich dem Zöllner die Feinheiten der Kleinbetragsregelung erklärt hatte, kam die Antwort: "Ach daher weht der Wind - wenn der Herr L. Probleme haben möchte, wird der Herr L. Probleme bekommen!". Meiner Aufforderung, uns diese gerade getätigte Aussage doch mal schriftlich zukommen zu lassen, ist er nicht gefolgt. Stattdessen kamen am nächsten Arbeitstag zwei Herren unangemeldet zu einem Gespräch zu Herrn L., bei dem ich dann zufällig auch anwesend war. Nach einer halbstündigen Unterredung, die überwiegend von mir geführt worden war, war Schicht im Schacht. Seitdem kam auch nie wieder was. Das ist jetzt über einem Jahr her.
Hier würde ich ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und dem Zoll per Fax zukommen lassen, mit der Aufforderung, diese Auflagen schriftlich zu bestätigen und die rechtlichen Quellen zu nennen. Ideal wäre es, wenn das ein Rechtsanwalt macht.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Dann frag doch mal nach einer Begründung und den gesetzlichen Grundlagen dieser Entscheidung.
Ruthard war schneller...
Ruthard war schneller...
Der Klügere kippt nach!
- flensdorfer
- Posting Freak
- Beiträge: 695
- Registriert: Freitag 5. Februar 2016, 09:26
- Wohnort: Flensburg
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Oh mann...
Hättste man einfach gebraut und die Menge ganz normal über das 2075 versteuert.
Kleine Frage zum Überweisen: was gibt man als Verwendungszweck üblicherweise an? Seine Hobbybrauernummer?
Hättste man einfach gebraut und die Menge ganz normal über das 2075 versteuert.
Kleine Frage zum Überweisen: was gibt man als Verwendungszweck üblicherweise an? Seine Hobbybrauernummer?
Gruß, Arne
Anfänger in der 20l-Klasse
Anfänger in der 20l-Klasse
Re: Firmenintern brauen und ausschenken?
Kann man machen. Da du keine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen willst (sonst würdest du schließlich keine 2075 schicken), musst du nicht zuhause brauen, sondern kannst brauen wo du willst, hier wäre das in der Firma.flensdorfer hat geschrieben: ↑Montag 3. Juli 2017, 15:07 Kleine Frage zum Überweisen: was gibt man als Verwendungszweck üblicherweise an? Seine Hobbybrauernummer?
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro