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Warum ticken in Bayern die Uhren anders?

Verfasst: Freitag 17. Februar 2017, 17:35
von §11
Nein, nicht noch eine Reinheitsgebot Diskussion!!!

Keine Angst. Ich hatte heute etwas Zeit am Flughafen und hab mir mal die Muehe gemacht in der Zeit zurueck zu reisen und der Sache auf den Grund zu gehen warum die Gesetzeslage so ist wie sie ist und warum sie in Bayern anders zu sein scheint als sie ist. Vorweg, spannend, denn ein Gesetz verweist auf das naechste und es gab auch spannende „Nebenerkenntnisse“.

Erste „Nebenerkenntnis“, es wird oft gesagt das vor dem zweiten Weltkrieg Heimbrauen allgemein nicht mit Biersteuer belegt war. Ich hab gerade gelesen das das nicht stimmt. Bereits im Reichsgesetzblatt 98 vom 26.Juli 1918 steht das Heimbrauer bis 20hl 3 Reismark je hl zahlen und, sie duerfen nur obergaerig brauen.

Kleine Randnotiz, das Gesetz geht los mit:“ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Koenig von Preussen X.“ Haha, Pluralis Majestatis.

Egal, aber das ist das Gesetz auf das sich alles gruendet. Das Biersteuergesetz Preussens. Zur Erinnerung, Bayern wurde erst 1871 Teil des Deutschen Reiches.

Das Gesetz schreibt vor das nur Gerstenmalz untergaerig vergoren werden darf. Alle anderen Malze muessen obergaerig vergoren werden. Malz wird definiert als kuenstlich zum Keimen gebrachtes Getreide (der Text hat sich eigentlich bis zum modernen Biersteuergesetz nicht veraendert). Auch damals schon ausgenommen, besondere Biere und Biere fuer die Ausfuhr und auch damals schon, Hausbrauer.

Das Gesetz schreibt auch damals vor das nur solche Produkte Bier unter der Bezeichnung Bier im Verkehr gebract werden duerfen, die nach den oben erwaehnten Vorgaben hergestellt wurden. Bei Zuckerzusatz muss das dem Verbraucher angezeigt werden. Ausserdem musste die Verwendung von Zucker jedes mal drei Tage vorher (in doppelter Ausfuehrung…) angezeigt werden.

So weit so gut. Nun kommt aber der interessante Teil, der naemlich warum in Bayern und Ba-Wue die Uhren anders ticken. Ba-Wue ist mit Gesetz vom 27.3.1919 und Bayern (und Teile Badens) mit Gesetz vom 24.6.1919 dem Biersteuergebiet beigetreten. Damit gilt das Biersteuergesetz auch in diesen Bundeslaendern….

ABER: in beiden Gesetzen wird explizit die Verwendung von Zuckern und auf Zucker basierenden Faerbemtteln unter die Hoheit des jeweiligen obersten Landesfinanzbehoerde gestellt.

Das heisst dadurch koennen sich Brauen in allen anderen Bundeslaendern auf das urspruengliche Gesetz vom 26.6.1918 berufen, ausser in Bayern und Ba-Wue, wo sie von der Gnade der obersten Finanzbehoerde abhaengig sind. (diesmal nicht von Gottes Gnaden)

Sehr interessant.

Jan

Re: Warum ticken in Bayern die Uhren anders?

Verfasst: Freitag 17. Februar 2017, 19:50
von Bergbock
Nur am Rande : auch Preussen wurde erst 1871 Teil des Deutschen Reiches, das gab es vorher nämlich noch gar nicht. :Bigsmile

Die Rechtsgrundlage der Zutaten für Bier wurden erst ab 1861 in Bayern wieder gesetzlich verankert. Andere Länder des Reiches haben nach Reichsgründung ähnliche Vorschriften erlassen und erst 1906 galten reichsweit vergleichbare Vorschriften wie in Bayern.

Der Begriff "Reinheitsgebot" taucht erstmals in einem Sitzungsprotokoll des bayrischen Landtags vom 4.03.1918 auf.
Wenn meine Quellen nicht lügen, ist das, auf das Du Dich beziehst, das Biersteuergesetz von 1923, nun erstmals reichsweit einheitlich, mit Ausnahme der von Dir erwähnten Einschränkung, dass in Bayern, Württemberg und Teilen Badens keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden und für og Bier kein Zucker o.ä. verwendet werden darf.
Damit wurde die Bedingng Bayerns für den Beitritt ins Reich offizialisiert.

Ich stimme Dir zu, Bierbrauen ist auch historisch eine ganz interessante Sache.
Frank

Re: Warum ticken in Bayern die Uhren anders?

Verfasst: Freitag 17. Februar 2017, 19:54
von §11
Bergbock hat geschrieben:Nur am Rande : auch Preussen wurde erst 1871 Teil des Deutschen Reiches, das gab es vorher nämlich noch gar nicht. :Bigsmile

Die Rechtsgrundlage der Zutaten für Bier wurden erst ab 1861 in Bayern wieder gesetzlich verankert. Andere Länder des Reiches haben nach Reichsgründung ähnliche Vorschriften erlassen und erst 1906 galten reichsweit vergleichbare Vorschriften wie in Bayern.

Der Begriff "Reinheitsgebot" taucht erstmals in einem Sitzungsprotokoll des bayrischen Landtags vom 4.03.1918 auf.
Wenn meine Quellen nicht lügen, ist das, auf das Du Dich beziehst, das Biersteuergesetz von 1923, nun erstmals reichsweit einheitlich, mit Ausnahme der von Dir erwähnten Einschränkung, dass in Bayern, Württemberg und Teilen Badens keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden und für og Bier kein Zucker o.ä. verwendet werden darf.
Damit wurde die Bedingng Bayerns für den Beitritt ins Reich offizialisiert.

Ich stimme Dir zu, Bierbrauen ist auch historisch eine ganz interessante Sache.
Frank
Also das ursprüngliche Gesetzt ist, wie ich schon sagte, 1918 im Reichsgesetzblatt 98 veröffentlicht worden. Das ist das Gesetz auf das sich auch das Biersteuergesetz heute bezieht.

Jan

Re: Warum ticken in Bayern die Uhren anders?

Verfasst: Samstag 18. Februar 2017, 12:01
von hiasl
Hatte mich hier auch schon mal ausführlich darüber ausgelassen.
viewtopic.php?f=3&t=11378

Re: Warum ticken in Bayern die Uhren anders?

Verfasst: Samstag 18. Februar 2017, 14:36
von cyme
Wer nette Auswüchse der unterschiedlichen Regelungen sehen mag, kann mal "Süßbierkrieg" in Google eingeben.