Vorschriften bezüglich CO2 im Gärkeller/Gärraum

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katzlbt
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Vorschriften bezüglich CO2 im Gärkeller/Gärraum

#1

Beitrag von katzlbt »

Hallo,

Kennt jemand rechtliche Vorschriften (EU/Deutschland/Österreich/CH) bezüglich Gärkeller und CO2.
Meine Websuche ergibt rein gar nichts.

Interessant wäre bei Gärkeller: Wann braucht man per Gesetz vorgeschrieben einen CO2 Melder, bzw. einen Alarm bzw. eine Zwangslüftung.
Bei 50l wird das eher selten zutreffen, wenn man nicht einen unterirdischen Kellerraum nutzt.
Solche Warnanlagen sind ja nicht ohne Grund erhältlich und kosten ab €380.-

Bei Schankanlagen bin ich etwas fündig geworden, aber da muss man für den vollständigen (Gesetzestext?) zahlen:
https://www.umwelt-online.de/recht/t_re ... /ueber.htm
Ansonsten gehen alle Links ins leere.

Habe bei CO2-Flaschen folgende Formel gefunden: Füllgewicht-CO2-Flasche * 0.5 * 100 / (LxBxH Raum) Ergibt CO2 Konzentration im Raum bei Totalauslaufen einer vollen Flasche (wenn man eine gleichmäßige Verteilung des Gases nimmt). Da wird es bei einer 10kg Flasche schon eng.

LG,
Thomas.
PS: Irgendwie gibts schon zu viele Vorschriften und Gesetze, da sollte der Staat jedem einen kostenlosen Berater zur Verfügung stellen.
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Pman
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Re: Vorschriften bezüglich CO2 im Gärkeller/Gärraum

#2

Beitrag von Pman »

Schau mal bei der BGN nach.
http://vorschriften.portal.bgn.de/9427
Unter 8.
Bis denne,
Pitt.
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beercan
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Re: Vorschriften bezüglich CO2 im Gärkeller/Gärraum

#3

Beitrag von beercan »

Gruß Robert
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katzlbt
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Re: Vorschriften bezüglich CO2 im Gärkeller/Gärraum

#4

Beitrag von katzlbt »

ASI 8.01 CO2 in der Getränkeindustrie ist super:
http://vorschriften.portal.bgn.de/files ... 2012MM.pdf

Im Grunde basiert alles - glaube ich - auf der "Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz" (siehe auch ASI 10.0 „Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungsbeurteilung“). Ansonsten geistern Angaben "ausreichende Raumlüftung (z. B. 8-facher Luftwechsel)" und technische Überwachung ohne Quellenangabe herum. Es ist messtechnisch oder rechnerisch zu prüfen, ob CO2 in gefahrdrohender Konzentration auftreten kann.

Eine CO2 Ableitung ins Freie scheint die beste Lösung, die nicht zwingend technische Maßnahmen erfordert. Allerdings sind Behörden scheinbar dabei alle Eventualitäten einer theoretischen Gefahr einzubeziehen.

Der andere Link ist auch interessant, auch für Hobbybrauer mit Zapfanlage.

Vielen Dank.
PS: Einem Bekannten hat man bei der feuerpolizeilichen Beschau des Privathauses gerade den Gasgrill verboten! Gasflasche muss eingezäunt, verschlossen gelagert sein!


Diese Fallbeispiele sind lesenswert:

Den Brauereiinhaber hatte man bewusstlos aus einem stehenden Weizenbiermischtank geborgen. Kopf und beide Arme des Mannes steckten bis zum Oberkörper im Tank. Vermutlich hatte der Mann nach Abfüllung und anschließender Reinigung den Zustand des Behälters überprüft und sich tief in den Tank gebeugt.

Nur zehn Monate später fand man einen Brauereimitarbeiter leblos kopfüber im Mannloch eines Drucktanks hängend. Er konnte nur noch tot geborgen werden. Der rekonstruierte Unfallhergang: Beim Umpumpen von Weißbier in einen Drucktank wird ein sogenannter Hefestecker mittels Haken von außen in den Tankauslauf ein- gesetzt. Nach Reinigung und Vorspannen des Drucktanks sollte das Bier umgepumpt werden. Wahrscheinlich hatte der Mitarbeiter vergessen den Hefestecker einzuset- zen und wollte dies nachholen. Nach Ablassen des CO2-Überdruckes beugte er sich tief in den noch CO2-haltigen Behälter hinein, um den Hefestecker manuell ohne Be- nutzung des Hakens einzusetzen. Dabei erlitt er eine tödliche Vergi ung durch CO2.
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katzlbt
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Re: Vorschriften bezüglich CO2 im Gärkeller/Gärraum

#5

Beitrag von katzlbt »

Hier ist noch die Schankanlagenverordnung (SchankV):

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9419197257

Interessanterweise gelten gewerblich genutzte Schankanlagen als gefährlich, während private, die von der Bahn und von Schiffen ausgenommen sind.
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katzlbt
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Re: Vorschriften bezüglich CO2 im Gärkeller/Gärraum

#6

Beitrag von katzlbt »

... und noch eine gute Zusammenfassung für Schankanlagen in Ö:
http://wko.at/wknoe/tf/aktuell3_2010.pdf
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