Schönen Abend liebe Bierfreunde
Da ihr euch ja doch mit allem möglichen rund ums Bier auskennt hätte ich da mal ne Frage.
Wie läuft dass mit der Steuer wenn man eine Braugemeinschaft oder Verein Bildet/Gründet.
Kann man dann für jeden angemeldeten 2hl Bier frei Steuer brauen?
Also Praktisch... Oma Opa Bruder Schwester Eltern Freunde
macht summa sumarum 10hl Bier aus, sofern wir uns nicht verschätzt haben.
Danke euch.
mfg Sven
Anmeldung einer Braugemeinschaft
- tauroplu
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Re: Anmeldung einer Braugemeinschaft
Hallo, Sven, Du hast doch bestimmt den thread hier im Forum "Brauen und Recht" gesehen oder? Wenn nicht, einfach mal lesen, da steht einiges an Info drin.
Gruß
Michael
Gruß
Michael
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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Re: Anmeldung einer Braugemeinschaft
tauroplu hat geschrieben:Hallo, Sven, Du hast doch bestimmt den thread hier im Forum "Brauen und Recht" gesehen oder? Wenn nicht, einfach mal lesen, da steht einiges an Info drin.
Gruß
Michael
Nein den muss ich wohl übersehen haben..
Dank dir!!