Ausschankbewilligung Schweiz

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markrickenbacher
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Ausschankbewilligung Schweiz

#1

Beitrag von markrickenbacher »

Hallo allerseits

Ich wurde angefragt ob ich an einen Dorfmarkt in einem kleinen Restaurant (temporär) mein selbstgebrautes Bier anbieten möchte. Kennt einer hier die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz. Ich suche den einfachsten und schnellsten Weg zum Ziel, das Fest findet bereis in 4 Wochen statt :Grübel

Es ist nicht zwingend, dass wir für die Flasche einen fixen Preis verlangen. Denkbar ist auch, dass z.B. der Kunde einfach was spenden kann (Freiwillig). Vielleicht vereinfacht das die rechtliche Situation.

Gruss, Mark
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Elia
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#2

Beitrag von Elia »

Hallo Mark

Hast du das schon gesehen: viewtopic.php?f=23&t=486&view=unread#unread ???

Zoll: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Haus- und Hobbybrauereien
Von der Steuer befreit sind bis 400 Liter Bier je Kalenderjahr, die von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt hergestellt und ausschliesslich durch diese, die Familienangehörigen und Gäste unentgeltlich konsumiert werden.
Mitglieder eines Vereins, die mit vereinseigenen Einrichtungen Bier brauen, dürfen bis zu 800 Liter Bier je Kalenderjahr unentgeltlich für den Eigenkonsum herstellen.
Hinweis:
Übersteigt die gebraute Menge diese Vorgaben, so ist die Mehrmenge steuerpflichtig. In jedem Fall steuerpflichtig ist Bier, welches (entgeltlich oder unentgeltlich) an Dritte abgegeben wird. Die Brauereien haben sich bei der Oberzolldirektion, für die Eintragung in das Re-gister der Bierhersteller, anzumelden und quartalsweise eine Biersteueranmeldung einzu-reichen. Der reduzierte Ansatz für Normalbier beträgt derzeit Fr. 15.19 pro Hektoliter Bier. Steuerbeträge von unter Fr. 10.00 je Quartal werden durch die Zollverwaltung nicht erhoben. Die Steueranmeldung ist aber auch in diesen Fällen fristgerecht einzureichen.
Grüsse Elia
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chixxi
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#3

Beitrag von chixxi »

Den Link hat dir Elia schon gepostet. Um mehr als 400L zu brauen muss man sich bei der Oberzolldirektion anmelden, dies erlaubt einem aber weder das Bier zu verkaufen noch es ausserhalb der eigenen vier Wände auszuschenken. Um es ausserhalb der vier eigenen Wände ausschenken zu dürfen braucht man die Erlaubnis vom kantonalen Labor (nennt isch in jedem Kanton etwas anders), und die bekommt man wiederum nur mit einen Hygiene- bzw. Selbstkontrollekonzept. Dies erlaubt einem wiederum aber nicht das Bier zu verkaufen, dafür braucht man dann eine Alkoholhandelsbewilligung C (auch Spenden zählen nicht!).

Zumindest ist das so im Kanton Bern (eigene Erfahrung). Es gibt anscheinend Kantone wo die reine Anmeldung bei der Oberzolldirektion ausreichend ist, bis jetzt konnte mir das aber noch niemand belegen.
Ubi cervisia, ibi patria.
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markrickenbacher
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#4

Beitrag von markrickenbacher »

Hallo Elia und Chixxi

Vielen Dank für Eure Antworten. Habe die Links und auch den recht ausführlichen Thread von Chixxi durchgelesen. Wirklich top informativ, wenn auch zugleich enttäuschend für mich. Die schnelle, einmalige und einfache Bewilligung wird's wohl nicht geben für mich :crying

Ich darf also 400 Liter im Jahr für den Eigenkonsum herstellen ohne Steuer zahlen zu müssen. Ich darf das Bier des weiteren ohne Bewilligung an meine Familie und meine Gäste ausschenken, solange der Ausschank an dem Ort statt findet an welchem ich gebraut habe. An anderer Stelle steht zwar, dass der Ausschank an Dritte nicht erlaubt sei, was eigentlich ein Wiederspruch darstellt.

Am Dorfmarkt ist es tatsächlich so, dass es sich um meine Familie handelt und die Leute in Restaurant werden unserer Gäste sein. Wenn ich nun also das Bier in meinem Elternhaus braue, wo das Restaurant auch sein wird, dürfte ich doch dieses ausschenken, wenn ich nichts dafür verlange?

Ich weiss, dass ist etwas spitzfindig :Wink aber ich suche nach einem Schlupfloch, damit der Ausschank so kurzfristig doch noch möglich wird. Was haltet Ihr davon?

Gruss, Mark
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Elia
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#5

Beitrag von Elia »

Nur machen!! Ich hätte keine Bedänke
Ich nehme auch oft am Freitag ein Fass im Geschäft und trinken wir leer!!!
Ist auch nicht in eigene 4 Wände...

Grüsse Elia
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chixxi
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#6

Beitrag von chixxi »

markrickenbacher hat geschrieben:Wenn ich nun also das Bier in meinem Elternhaus braue, wo das Restaurant auch sein wird, dürfte ich doch dieses ausschenken, wenn ich nichts dafür verlange?
Was für ein Bier kann man den inkl. Brauen und Gärung innerhalb von 4 Wochen ausschenken? Das wird selbst bei einem Weizen eng, oder?

Was spitzfindig ist und was nicht musst du selber wissen, dazu äussere ich mich nicht. Ich sage immer gerne "Es kommt erst darauf an wenn es darauf ankommt.", im Sinne von im schlimmsten Fall hast du ernsthafte Probleme auch wenn es mit allergrösster Wahrscheinlichkeit gut geht.
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Dr Huppertz
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#7

Beitrag von Dr Huppertz »

Ich sehe das eher wie den Kuchen Verkauf bei Schulfesten oder Gemeindefesten. Das sollte eigentlich Problemlos gehen.
Entweder Du lässt es drauf ankommen oder Du fragst mal nach. Wir haben hier in D erst kürzlich wieder so etwas ohne Probleme gestatte bekommen, sogar ohne Steuern bezahlen zu müssen. Zum Wiederholten Male.

Also nicht bange machen lassen, Du willst ja nicht kommerziell und nicht dauerhaft verkaufen.
Viel Erfolg.
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markrickenbacher
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#8

Beitrag von markrickenbacher »

Hallo zusammen

Es ist definitiv so, dass ich nicht kommerziell oder dauerhaft verkaufen möchte. Trotzdem werde ich die entsprechenden Anmeldungen machen um künftig, wenn ich genug Bier habe und angefragt werde, mit gutem Gewissen ausschenken zu können. Nach dem ich das Thema hier so öffentlich diskutiert habe werde ich den Ausschank dieses Jahr aber lieber bleiben lassen, wer weiss wer hier alles mit liest :Ahh

@Chixxi: Es ist ein Wiess. Mit der Notti innert 3 Tagen vergoren, 6 Tagen Nachgärung in der Flasche und 14 Tagen Reifung bei 4°C ist das Bier tatsächlich schon ziemlich gut. Eine Frage hätte ich noch an Dich: Wie erlebst Du das nun mit dem Brauen seit Du die entsprechenden Zulassungen hast, hält sich der Aufwand für das Ganze in Grenzen, lebst Du gut damit?

@Elia und Dr Huppertz: Ich sehe es gleich wie Ihr. Beim Kuchenbacken für öffentliche Anlässe kommt auch keiner vom Lebensmittelinspektorat in die Küche. Sowieso arbeiten wir Hobbybrauer um einiges hygienischer. Ich werde noch bei der Zolldirektion/Lebensmittelinspektorat für ein einmalige Bewilligung nachfragen, mache mir hier aber wenig Hoffnungen.

Nochmals Danke an Euch,
Mark
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chixxi
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#9

Beitrag von chixxi »

Ich denke der grundlegende Unterschied zwischen Kuchen und Bier ist der Alkohol dessen Verkauf halt um einiges strenger geregelt ist als Kuchen :Bigsmile

Ich persönlich finde 4 Wochen sportlich, meiner Biere lagern meist wesentlich länger. Zu kurze Lagerung ist meiner persönlichen Meinung nach ein weit verbreitetes Problem bei kleinen Brauereien und Hobbybrauern. :redhead

Ich habe die ganzen Bewilligungen aus dem selben Grund gemacht wie du. Ich bin Hobbybrauer, möchte meine Bier aber aber auch mal verkaufen können in Bars, Kollekten von Kollegen kassieren und einfach auch mal am See ein Fässchen ausschenken dürfen. Das vierteljährliche einreichen der Biersteuer ist kaum Aufwand solange man gut Buch führt und kostet auch nichts weil man nur Steuern auf Bier bezahlt welches tatsächlich verkauft wurde. Haustrunk ist steuerfrei. Die Alkoholhandelsbewilligung hat kaum einen Einfluss auf den Alltag.

Die grössten Änderungen ergeben sich aus dem Selbstkontrollekonzept welches man auch so einhalten muss wie beschrieben, darum muss man sich gut überlegen was man da rein schreibt. Aber aus diesem Teil habe ich auch am meisten gelernt und somit profitiert, es macht einfach Sinn sich mal Gedanken zu Risiken in Bezug auf Hygiene und Sicherheit zu machen. Jeder darf bei mir zum Brauen kommen und mitmachen, beim ersten Besuch muss das Konzept allerdings durchgelesen werden und ich führe eine Liste auf der die entsprechenden Personen unterschreiben müssen. Das ist sehr nützlich weil den Helfern bewusst wird das man mit Lebensmitteln arbeitet, das es kritische Phasen gibt und dass kochende Würze gefährlich sein kann und das man lieber mich fragt wenn man nicht weiter weiss und nicht einfach irgendwas tut.

Wichtig zu wissen ist dass sowohl die Alkoholhandesbewilligung und die Bewilligung vom Labor Ortsgebunden sind und nicht auf mich als Person bezogen. :Drink
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markrickenbacher
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#10

Beitrag von markrickenbacher »

Hallo Chixxi

Ich lege im Normalfall grossen Wert auf eine gute Reifung meiner Biere und habe mittlerweile auch eine Routine beim Brauen, bei welcher es mich nicht mehr kitzelt ständig zu probieren um dann, wenn das Bier endlich reif ist keins mehr zu haben - kennen wir alle aus den Anfängen :Smile

Mittlerweile habe ich bei der Zolldirektion und auch beim Kantonalen Amt für Lebensmittelhygiene nachgefragt. Echt eine Freude wie kompetent und vernünftig dort Auskunft gegeben wird. In meinem Fall ist es sogar so, dass ich das einmalig bewilligt bekomme, ohne den ganzen Anmeldeprozess durchlaufen zu müssen. Ich muss aber meine Etiketten entsprechend noch anpassen und per Email meine Ausschankabsicht an beiden Stellen einrichten. Hätte ich nicht erwartet :thumbsup

Ich werde den selben Weg gehen wie Du, einfach erst danach. Wenn ok, komme ich vielleicht nochmals mit ein paar Fragen PN auf dich zu.

Nochmals Danke für Deine/Eure Hilfe in der Sache,

Mark
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Dr Huppertz
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Re: Ausschankbewilligung Schweiz

#11

Beitrag von Dr Huppertz »

Siehste, einfach mal fragen, hilft meist!
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