Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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Alt-Phex
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#51

Beitrag von Alt-Phex »

Dann wollen wir das mal ein bißchen anheizen hier, wird ja langsam langweilig :Bigsmile

§ 9 Belegheft, Buchführung bezieht sich explizit auf Steuerlagerinhaber

In § 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer steht nichts dergleichen und
letzendlich ist doch genau das der Paragraph der uns zu interessieren hat, oder nicht ?

In meinem Zollwisch steht auch nicht mehr drin. Ausser der Blödsinn mt der Probenentnahme.
Aber wenn die mögen können die gerne ne Flasche Bier, ne Handvoll Malz und die "Umverpackung"
mitnehmen. In Irgendwas muss das ja transportiert werden, ich wäre aber bereit ne Jutetasche zu
sponsern, da habe ich reichlich von.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#52

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Brauwolf hat geschrieben: Wo steht denn, dass du das Bier zuhause trinken musst?
Es muss zwar zuhause gebraut werden um steuerfrei zu sein, es muss aber nicht zwingend zuhause getrunken werden.
Danke, dass Du mich mit der Nase drauf stößt. Dein Hinweis stimmt laut Biersteuerverordnung $41 Absatz 1.
Da hat sich die Zollmitarbeiterin mit ihrer Aussage "Bier gilt zum 'eigenen Verbrauch' hergestellt so lange es im eigenen Haushalt verzehrt wird." wohl etwas vertan. Das entschärft die Gesamtproblematik schon etwas. :Drink

EDIT:
[Unsinn]
Steht irgendwo, dass man sein steuerfrei Gebrautes nicht verschenken darf? Gefunden habe ich dazu nichts...
[/Unsinn]
Klar. Das steht im Biersteuergesetz §29 Absatz 2. Hatte ich verdrängt ...
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#53

Beitrag von Tozzi »

Leute jetzt lasst doch wirklich mal die Kirche im Dorf.
Klar, man kann da jetzt pfennigfuchsen, aber wo liegt denn bitte der volkswirtschaftliche Schaden und wo ist die Verhältnismäßigkeit.
Letztere ist im Grundgesetz verankert.

Wir leben momentan Gott sei Dank nicht in einer Diktatur, sondern immer noch in einem Rechtsstaat.
Eine Behörde wird nicht wegen Cent Beträgen eine Strafverfolgung gegen einzelne Bürger anstreben.
Und wenn doch, dann wird derselbe Typ das nicht zweimal machen.

Im Übrigen verhalten wir uns doch hoffentlich alle korrekt und verbrauchen unser zuhause Selbstgebrautes im "privaten Bereich" und trinken selber mit dabei.

Irgendwo weiter oben hier stand was von "typisch deutsch". Stimmt leider.
Frei nach Lenin:
Lenin hat geschrieben:Wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich erst eine Bahnsteigkarte!
//EDIT: Blödes phpBB kann nach wie vor keine Umlaute in URL's, also durch eine tinyurl ersetzt...
Zuletzt geändert von Tozzi am Dienstag 9. August 2016, 01:15, insgesamt 2-mal geändert.
Viele Grüße aus Fasano
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#54

Beitrag von helix »

Flothe hat geschrieben: Es geht hier um privates Verschenken von eigenen Erzeugnissen, für die ich auch keine Haftung übernehme. Ebensowenig für die Erdbeermermelade, die ich diesen Sommer gekocht habe.
Generationen von Großmüttern stehen scheinbar schon mit einem Bein im Knast wegen verdorbenem Eingemachtem?
LG Florian :Drink

Haha, gutes Thema.

Wir sind dieses Jahr mit einem Haufen Obst "beschenkt" worden. Da kam ich auf die Idee, auch mal Marmeludde zu kochen. Jetzt besuchen wir genau diejenigen, die uns jahrelang mit Marmelade zugeworfen haben (obwohl wir mehrfach gesagt hatten, daß wir eigentlich gar keine essen). Die erwarten immer ein Selbstgebrautes als Mitbringsel. Die Gesichter zu sehen, wenn sie plötzlich Marmelade geschenkt bekommen, wären einen Kinofilm wert. :Angel
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#55

Beitrag von Alt-Phex »

Flothe hat geschrieben: Es geht hier um privates Verschenken von eigenen Erzeugnissen, für die ich auch keine Haftung übernehme. Ebensowenig für die Erdbeermermelade, die ich diesen Sommer gekocht habe.
Generationen von Großmüttern stehen scheinbar schon mit einem Bein im Knast wegen verdorbenem Eingemachtem?
LG Florian :Drink
Ganz so einfach das nicht, denn Bier unterliegt der Steuer - Marmelade nicht.
Man kann z.b. soviel "Fruchtwein" herstellen wie man will, da ist nichts geregelt.

Der Winzer zahlt auch keine Steuern wie der Brauer. Hobbywinzer sind lediglich
auf eine gewisse Hektargröße beschränkt. Das wars aber auch. Ist das Fair ?

Ich könnte Hektoliterweise Cider herstellen, solange ich den nicht verkaufe kratzt das keine Sau.
Da gibt es auch kein Reinheitsgebot oder sonstige Regularien, da kann ich machen was ich will.

Aber sobald der Zucker aus vermälztem Getreide kommt greift die Biersteuer. Zumindest für uns
Hobbybrauer eine sehr ungerechte Angelegenheit, das könnte man doch ganz unbürokratisch lösen
in dem auch Hobbybrauer komplett Steuerbefreit sind. Aber da bockt der Amtsschimmel...
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#56

Beitrag von §11 »

Ja, auch Biere die nicht dem RHG/ vorläufigen Biergesetz entsprechen sind Steuergegenstand.

Ich hab das jetzt schon mal beantwortet weil erfahrungsgemäß diese Frage bald kommt.

Wir sollten mal einen Wettbewerb machen, wer noch irgendeinen abstrusen Fall konstruieren kann der noch nicht 10 mal diskutiert wurde.....
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#57

Beitrag von Alt-Phex »

§11 hat geschrieben: Wir sollten mal einen Wettbewerb machen, wer noch irgendeinen abstrusen Fall konstruieren kann der noch nicht 10 mal diskutiert wurde.....
Die Verwendung von Gartenschläuchen ist meines Wissens nach erst 7-8 mal disuktiert worden.
Ach ne, hat nix mit Zoll oder RHG zu tun, mein Fehler. Ich bin aber auch ein Schussel...
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#58

Beitrag von §11 »

Alt-Phex hat geschrieben:
§11 hat geschrieben: Wir sollten mal einen Wettbewerb machen, wer noch irgendeinen abstrusen Fall konstruieren kann der noch nicht 10 mal diskutiert wurde.....
Die Verwendung von Gartenschläuchen ist meines Wissens nach erst 7-8 mal disuktiert worden.
Ach ne, hat nix mit Zoll oder RHG zu tun, mein Fehler. Ich bin aber auch ein Schussel...
Bier bleibt leider auch bei Verwendung von Gartenschläuchen Steuergegenstand, wenn auch nicht mehr genießbar :Pulpfiction

JEHOVA!
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#59

Beitrag von philipp »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:Irgendwie hatte ich befürchtet, dass dieser Trööt früher oder später aus dem Ruder läuft.
Ja, was denkst du denn, was passiert?

Ey, ruf da an. Ist einfacher. Am Telefon wird dir auch einfacher geholfen.

Auf die Gefahr mich zu wiederholen:
Wer hypothetische Situationen konstruiert ("Was mache ich mit 20l, die mir verderben? Wo muss ich mich da melden, dass es nicht bei einer 200l-Menge angerechnet wird? etc.pp) muss sich gefallen lassen, auch mal eine Antwort zu bekommen, die einem nicht passt.

Andere Personen legen einfach drauf los (natürlich angemeldet) und stellen sich die Frage erst, wenn sie bei 200l angekommen sind. Dann kann man, wenn man nicht einfach dann den 2075 ausfüllt, immer noch anrufen und nachfragen.

Überleg mal was passiert, wenn du in diesem Jahr eh nicht über die 200l-Menge kommst. Dann wäre ja die ganze Lebenszeit für die Fragerei umsonst gewesen.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#60

Beitrag von Sura »

philipp hat geschrieben: Dann wäre ja die ganze Lebenszeit für die Fragerei umsonst gewesen.
Der Grund warum ich mich darüber auch nicht länger ereifer. So ist es in SH wie in jedem anderem Bundesland nur, wenn man dem Amtsschimmel mit blöden Fragen auf die Eier geht. Alles andere kann ich nicht besser sagen als Philipp.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#61

Beitrag von Malzwein »

Wenn sowohl die eine, als auch die andere Seite beim gesunden Menschenverstand bleibt, ist alles in Ordnung. Aber wehe, wenn einer sich einer penibel an die Vorschriften hält. Ich habe so eine Ahnung, dass das typisch Deutsch ist, Regeln vor Verstand zu setzen.

Bei uns gibt es so etwas als Busfahrer. Wenn 30 Schüler einsteigen, kontrolliert er 30 Schülertickets, auch wenn dadurch 20 andere Passagiere den Zug an der nächsten Haltestelle verpassen. Aber das ist ganz nach Vorschrift.

Und übrigens, wenn's Spaß macht, ist Lebenszeit nie umsonst.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#62

Beitrag von Flothe »

Malzwein hat geschrieben:Bei uns gibt es so etwas als Busfahrer. Wenn 30 Schüler einsteigen, kontrolliert er 30 Schülertickets, auch wenn dadurch 20 andere Passagiere den Zug an der nächsten Haltestelle verpassen. Aber das ist ganz nach Vorschrift.
Wenn man sowas weiß, nimmt man halt einen Bus früher...

Jeder Tag ohne Bier ist ein Gesundheitsrisiko.
- Zitat: Hildegard von Bingen in ihrem Buch über Heilverfahren "Causae et Curae"
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#63

Beitrag von Malzwein »

Flothe hat geschrieben:
Malzwein hat geschrieben:Bei uns gibt es so etwas als Busfahrer. Wenn 30 Schüler einsteigen, kontrolliert er 30 Schülertickets, auch wenn dadurch 20 andere Passagiere den Zug an der nächsten Haltestelle verpassen. Aber das ist ganz nach Vorschrift.
Wenn man sowas weiß, nimmt man halt einen Bus früher...
Geil, eine halbe Stunde längere Fahrtzeit. Macht bei 60 Minuten Anfahrt zur Arbeit den Kohl auch nicht mehr fett .... :Ahh
Gruß Matthias

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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#64

Beitrag von Flothe »

Malzwein hat geschrieben: Geil, eine halbe Stunde längere Fahrtzeit. Macht bei 60 Minuten Anfahrt zur Arbeit den Kohl auch nicht mehr fett .... :Ahh
Wenn du den Zug verpasst, kommt es doch aufs Selbe raus, dafür aber weniger Stresshormone in der Blutbahn ;)

Abgesehen davon war das eher humoristisch gemeint :Wink

Ursprünglich ging es ja mal darum, wie das HZA Kiel die Sache sieht. Mittlerweile sind wir bei mittelschwerem Beamtenbashing angekommen (ich bin kein Beamter und werde es vermutlich auch nie).

Ich wiederhole mich nochmal:

Lasst uns doch einfach Bier brauen und uns an die Vorschriften halten, dann lebt jeder sein Leben und gut ist :Drink

LG Florian

Jeder Tag ohne Bier ist ein Gesundheitsrisiko.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#65

Beitrag von M79576 »

Malzwein hat geschrieben: Ich habe so eine Ahnung, dass das typisch Deutsch ist, Regeln vor Verstand zu setzen.
.
Nein, hast Du nicht, ist vielen anderen Ländern auch nicht anders. Deutschland ist weder Fussball- noch Bürokratieeuropameister.
Und die, die hier pauschale Sprüche über die böse Bürokratie und kleinkarierte Beamte klopfen, könnten für Regeln und deren Einhaltung etwas dankbarer sein. Es gibt genug Länder ohne Rechtssicherheit. Wenn Dir dort Unrecht geschieht, dann hast Du halt Pech! Ohne Schmiergeldzahlung bekommst Du dort noch nicht mal die Genehmigung zum Ar*** abwischen!

Das Biersteuergesetz und sein Vollzug mag ja kleinlich wirken. Es ist ganz sicher nicht so geschrieben, um den ehrlichen Hobbybrauer zu ärgern, sondern um den Missbrauch durch findige Zeitgenossen zu verhindern, die an chronischer Steuerallergie leiden und denen das Gemeinwohl auch sonst sehr egal ist.
Aber wenn Euch das HZA so belastet, dann werdet doch konstruktiv tätig! Aber nicht so vollkommen geistlos, Euer HZA mit 9 Cent Anmeldungen zu bombardieren.
Bin kein Jurist, aber vielleicht genügt sogar eine Verordnung durch das Bundesfinanzministerium, durch die die unentgeltliche Abgabe an Dritte von bis zu 2 hl pro Jahr steuerfrei bleibt. Die 2hl Grenze wäre wohl nur durch eine Gesetzesänderung zu knacken. Den Vorschlag schickt Ihr Eurem Bundestagsabgeordneten mit der Bitte sich für deren Umsetzung einzusetzen mit einer Begründung, dass die derzeitige Vollzugspraxis den Steuerzahler mehr kostet, als sie einbringt. Ausserdem führt das Biersteuergesetz zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Hobbybrauern und Hobbywinzern.
Könnt Ihr immer wieder schicken, ist in unserer Demokratie straffrei.

Die schlechte Nachricht, obige Vorgehensweise könnte längerfristig zwar zum Erfolg führen, macht aber Arbeit! Substanzloses Meckern ist natürlich viel schöner.
Aber vielleicht erbarmt sich ja ein Rechtskundiger, der hier mitliest und stellt ein Musterschreiben zur Verfügung.

Gruss,

Michael K., der die derzeitige Regelung für verbesserungswürdig hält, aber damit keinen Stress hat.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#66

Beitrag von afri »

M79576 hat geschrieben:Die 2hl Grenze wäre wohl nur durch eine Gesetzesänderung zu knacken.
So ist es. Aber eine solche wäre auch schnell mal abgenickt, wenn es denn jemand interessierte (außer uns paar 100 oder 1000? Hobbybrauer).

An anderer Stelle im Forum steht schon zu lesen: am einfachsten wäre eine neue Grenze von (sagen wir) 1000 oder 5000 Litern. Erreicht der Einkocherbrauer vermutlich nicht in einem Jahr und entkriminalisiert diejenigen, die 200 Liter durchaus realistisch knacken (habe ich mehrfach geschafft und bin auch "nur" in der Einkocherklasse). Die einmalige Meldung am Jahresanfang, finde ich, darf bleiben. Sie ist per Mail schnell gemacht und frisst kein Brot. Wenn die HZÄ nun noch dazu übergingen, ihre Kenntnisnahme ebenfalls per Mail zu verschicken, wäre dem Fiskus auch geholfen, er sparte ein klein wenig Briefporto.
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Zuletzt geändert von afri am Dienstag 9. August 2016, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#67

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

M79576 hat geschrieben: Die 2hl Grenze wäre wohl nur durch eine Gesetzesänderung zu knacken. Den Vorschlag schickt Ihr Eurem Bundestagsabgeordneten mit der Bitte sich für deren Umsetzung einzusetzen mit einer Begründung, dass die derzeitige Vollzugspraxis den Steuerzahler mehr kostet, als sie einbringt. Ausserdem führt das Biersteuergesetz zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Hobbybrauern und Hobbywinzern.
Könnt Ihr immer wieder schicken, ist in unserer Demokratie straffrei.
Gab es alles schon und wurde vom Bund abgebockt. Petition 36029. Die einzige brauchbare Empfehlung des Petionsausschusses von 2012 war, dass der Zoll natürlich bundesweit einheitlich agieren muss. 4 Jahre haben offenbar noch nicht ausgereicht, um diesen Zustand herzustellen. :thumbup
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#68

Beitrag von Ruthard »

Den Vorschlag schickt Ihr Eurem Bundestagsabgeordneten mit der Bitte sich für deren Umsetzung einzusetzen mit einer Begründung, dass die derzeitige Vollzugspraxis den Steuerzahler mehr kostet, als sie einbringt.
Hast du noch mehr so tolle Vorschläge? Wenn du dich per Suchfunktion durch das alte Forum wühlst, wirst du feststellen, dass das alles schon mal dagewesen ist. Wie wäre es zur Abwechslung mit einer Petition?

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#69

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Brauwolf hat geschrieben:Wie wäre es zur Abwechslung mit einer Petition?
Ich glaube nicht, dass wir 50.000 Stimmen für unser Quorum zusammenbekommen. In 2012 hat eine lächerliche Anzahl von 242 Leuten offiziell im Petitionsportal des Bundes online unterschrieben.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#70

Beitrag von Sura »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: 4 Jahre haben offenbar noch nicht ausgereicht, um diesen Zustand herzustellen. :thumbup
Ich will das nochmal anders schreiben, weil deine Kommunikationsprobleme mit dem Zoll nun wirklich erstmal DEINE Problem sind, und nicht die von allen in Schleswig Holstein:
" 4 Jahre haben offenbar noch nicht ausgereicht, um diesen Zustand bei DemDerDasBierBraut herzustellen. "

Mein Erfahrungen mit dem Zoll sind unproblematisch, und ich habe mich auch lange mit ihm am Telefon unterhalten.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#71

Beitrag von Bierolo »

Aus dem Bereich Hobby-Modell-Flieger kenne ich gerade so eine Online-Petition.
Da werden 120.000 Stimmen benötigt. http://www.pro-modellflug.de/petition/

OT- Hintergrund: Ein jahrzehnte langes Hobby gerät mit dem Aufkommen der Drohnen in Verruf und steht unverschuldet vor dem aus: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 08939.html
Bierolo startet in der 20L Einkocher-Liga.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#72

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Sura hat geschrieben:
DerDerDasBierBraut hat geschrieben: 4 Jahre haben offenbar noch nicht ausgereicht, um diesen Zustand herzustellen. :thumbup
Ich will das nochmal anders schreiben, weil deine Kommunikationsprobleme mit dem Zoll nun wirklich erstmal DEINE Problem sind, und nicht die von allen in Schleswig Holstein:
" 4 Jahre haben offenbar noch nicht ausgereicht, um diesen Zustand bei DemDerDasBierBraut herzustellen. "

Mein Erfahrungen mit dem Zoll sind unproblematisch, und ich habe mich auch lange mit ihm am Telefon unterhalten.
Habe ich Dir irgendwann etwas angetan? Lies doch bitte erstmal was ich geschrieben habe und worauf es sich bezog. Dann kannst Du immer noch an meinen Worten herumpöbeln!

Nochmal langsam für Dich zum mitlesen ...
Der Petitionsausschuss die Petition 36029 der Hobbybrauer eingestellt, weil nicht genug Unterschriften zusammengekommen sind. In der Begründung stand, dass die Gesetzeslage klar ist und:
Bundestag hat geschrieben:Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die Bundesregierung die Petition
zum Anlass genommen hat, im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordnete Zollverwaltung eine Klarstellung zu der geltenden Rechtslage
vorzunehmen, soweit sich dazu im Rahmen einer bundesweiten Abfrage bei den Hauptzollämtern ein Bedürfnis ergibt. Die Bundesfinanzdirektion Südwest ist bereits mit einem Erlass zu einer entsprechenden Abfrage beauftragt worden.
Das war im September 2012, also vor rund 4 Jahren. Da es noch immer unterschiedliche Auslegungen bei den Zollämtern gibt, ist die 'Klarstellung zu der geltenden Rechtslage' bisher offenbar noch nicht so gut gelungen ...
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#73

Beitrag von philipp »

M79576 hat geschrieben: Bin kein Jurist, aber vielleicht genügt sogar eine Verordnung durch das Bundesfinanzministerium, durch die die unentgeltliche Abgabe an Dritte von bis zu 2 hl pro Jahr steuerfrei bleibt. Die 2hl Grenze wäre wohl nur durch eine Gesetzesänderung zu knacken.
Die BiersteuerVerordnung ist bereits eine Verordnung, kein Gesetz. Allerdings muss sowohl die Verordnung, als auch das Gesetz geändert werden, in beiden steht die Menge "2hl" fix drin.

@DerDasBierBraut: Ich weiß nicht, was du hast und seit wann du Bier braust.

2012 war es noch schlimm, als einige HZAs von den Hobbybrauern verlangte, jeden Sud 14[sic!] Tage vorab anzumelden und sich nur widerwillig auf eine Anmeldung per E-Mail einließ.

Bei den von dir angesprochenen "Problemen", die du zu haben scheinst, hat dein HZA exakt entsprechend zur Gesetzeslage bzw. Verordnungs (und Durchführungsverordnung) beantwortet. Exakt so, wie man es erwarten würde. Jetzt mag das für dich kleinlich wirken, aber was soll dir ein HZA denn auf eine schriftliche Anfrage schriftlich antworten, wenn nicht klar mit der juristischen Lage?

Wenn du hier im Forum mal hörst, dass das ein HZA nicht so eng sieht, dann ist das a) ein Gerücht, und b) hat dort die Person vielleicht einfach angerufen und deshalb eine inoffizielle Auskunft bekommen. So etwas geschieht. Und am Telefon kommt gerne mal ein "Wenn Sie einem guten Freund mal eine Flasche Bier mitgeben ist mir das egal" - das wirst du nur einfach nicht schriftlich bekommen.


Das Gesetz bzw. die Verordnung ist auf kommerzielle Brauer ausgelegt - lediglich für uns Hobbyisten gibt es eine Ausnahme. Ansonsten rechnet es mit Sudmengen 10hl aufwärts - dort, wo es sich lohnt, einen Beamten zu bezahlen, der die Vernichtung eines infektiösen Sudes zu überwachen weil die Zahlung der Biersteuer teurer käme.


Nimm das nicht persönlich, aber schon deine Frage, ob, wenn du deinen Brauvorgang per Youtube streamst, Biersteuer zahlen musst, würde mich als Beamten glauben lassen, dass du so eine Anfrage nur stellst, um mich zu ärgern und mir meine Zeit zu stehlen. (zur Erklärung: Schon in §41 BierStV steht eindeutig "in ihren Haushalten". Das ist klar eine örtliche Angabe.)
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#74

Beitrag von Ruthard »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:
Brauwolf hat geschrieben:Wie wäre es zur Abwechslung mit einer Petition?
Ich glaube nicht, dass wir 50.000 Stimmen für unser Quorum zusammenbekommen. In 2012 hat eine lächerliche Anzahl von 242 Leuten offiziell im Petitionsportal des Bundes online unterschrieben.
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Keine Sorge, ich kenne diese Petition zur Genüge. Ich vermute mal, dass von den Unterzeichnern keiner verstanden hat, worum es in der Petition überhaupt ging und der Betreiber der Petition auch nicht. Es betraf nämlich nur einen kleinen Nebenkriegsschauplatz: ob die 200l Grenze pro Haushalt oder pro Person gelte. Dafür war der Bundestag gar nicht zuständig ("der Bundestag möge beschließen" - haha), die Fehlinterpretation der Behörden hätte durch Gerichte geklärt werden müssen. Aber das betrifft allenfalls einen von hundert Hobbybrauern.

Ich darf dran erinnern, dass es bis 1986 gesetzlich verboten war, Anleitungen zum Bier brauen zu verbreiten. Wer sich 1985 den Narziß kaufen wollte, musste seinen Studentenausweis der Uni Weihenstephan im Buchladen vorlegen. Dieses 1939 von den Nazis erlassene Gesetz wurde nicht etwa durch Petitionen oder Bittschreiben an Bundestagsabgeordnete gekippt, sondern weil ein Journalist aus Luxemburg sich die Dreistigkeit erlaubt hat, die Pressefreiheit über dieses Nazigesetz zu stellen.

Auch das Verbot, Zutaten und Gerätschaften zur Bierherstellung an Privatpersonen zu verkaufen, hat das deutsche Volk nicht aus eigener Kraft gekippt, das wurde erst durch Druck der EU im Jahr 1993 abgeschafft.
Aber wir können ja dankbar sein, wie toll es uns hier geht, woanders (z.B. in Nordkorea) ist es schließlich viel schlechter. In Saudiarabien bekommst du eine Hand abgehackt, wenn du nur mit den Lippen das Wort "Bier" formulierst.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#75

Beitrag von Boludo »

Wenn ihr hier so weiter macht, dann wandere ich ins schöne Österreich aus und brau glücklich vor mich hin.

Stefan
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#76

Beitrag von §11 »

Boludo hat geschrieben:Wenn ihr hier so weiter macht, dann wandere ich ins schöne Österreich aus und brau glücklich vor mich hin.

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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#77

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Hi Phillip, ich nehme das nicht persönlich. Ich braue seit Mai und versuche mich neben dem eigentlichen Brauen auch in rechtlichen Vorgaben einzuarbeiten, die für mich gelten. Die Anfrage beim HZA Kiel habe ich nicht gemacht weil ich Steuern sparen oder Beamte strapazieren will, sondern damit ich nicht irgendwann mal wegen irgendetwas Unerwartetem belangt werden kann. Wie oben zu lesen ist verlangt mein HZA abweichend von anderen, dass ich mein Bier zuhause trinke oder versteuere (egal ob rechtens oder nicht). Meine Schlussfolgerung daraus: Ich versteuere einfach alles und verzichte auf die Freimenge.
Wegen dem Youtube Ding: Der Zoll schreibt "Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken" (z.B. ... ). In dem Absatz gibt es keine Einschränkung "außer wenn zuhause gebraut". Die Frage nach dem Veröffentlichen von 'Bierherstellungsvideos' auf Youtube & Co finde ich im Jahr 2016 ehrlich gesagt nicht mehr so abwegig. Warum soll ich riskieren, dass das HZA Kiel hier vielleicht auch andere Ansichten vertritt als alle anderen HZAs? :Drink
"Da braut sich was zusammen ... "
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Jens
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helix
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#78

Beitrag von helix »

Oh Leute!

Jetzt zieht doch endlich mal die Gurke aus dem Arsch. Macht einfach was ihr wollt. Wenn da drei Liter mehr bei rauskommen, wird es eh keiner merken. Was ihr allerdings im Netz bestellt und was ihr hier und anderswo posted, ist nachvollziehbar für den Zoll.

Macht euch lieber mal Gedanken über euer Netzverhalten, wenn ihr was zu verbergen habt.


Hey Jens, nimms locker. Hier wird so viel rumgefeindet, daß man es gar nicht glauben kann. Du meldest ja alles an, somit ist nichts zu befürchten.

Gruß
helix
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philipp
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#79

Beitrag von philipp »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Wie oben zu lesen ist verlangt mein HZA abweichend von anderen, dass ich mein Bier zuhause trinke oder versteuere (egal ob rechtens oder nicht).
Das ist nicht abweichend von anderen HZAs. Jedes verschenken und verteilen an nicht sehr enge Bekannte ist ein In-Verkehr-Bringen. Es heißt in der Verordnung explizit "ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt". Dabei wird auch ein Verbrauch auf einer Geburtstagsparty von dir verstanden - aber eben nicht, wenn du dein Bier wahllos verschenkst.
Wegen dem Youtube Ding: Der Zoll schreibt "Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken" (z.B. ... ). In dem Absatz gibt es keine Einschränkung "außer wenn zuhause gebraut".
Jetzt hast du aber auch bewusst an der Stelle das Zitat beendet, an der es zur örtlichen Einschränkung kommt: bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen


Noch einmal ein Tipp: Anrufen. Da bekommt man schnell Hilfe und kann auch zwischen den Zeilen hören, wie etwas ausgelegt ist. Und wenn du eine Info oder Aussage für eine Veranstaltung oder etwas brauchst, bei dem die eventuelle Strafe / Verwarnung in Betracht käme: Die Aussage erst danach per Mail an den Mitarbeiter schicken als "Wie gerade besprochen". Wenn du das vorher absprichst, schickt dir dein Gegenüber dann auch ein "OK" zurück - oder sogar einen Bescheid.

So kann der/die Sachbearbeiter/in dir auch am Telefon das sagen, was sie nicht schreiben könnte, z.B. "Nein, so geht das nicht - aber sie könnten x und y tun, dann ginge das."
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Sura
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#80

Beitrag von Sura »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:
Sura hat geschrieben:
DerDerDasBierBraut hat geschrieben: 4 Jahre haben offenbar noch nicht ausgereicht, um diesen Zustand herzustellen. :thumbup
Ich will das nochmal anders schreiben, weil deine Kommunikationsprobleme mit dem Zoll nun wirklich erstmal DEINE Problem sind, und nicht die von allen in Schleswig Holstein:
" 4 Jahre haben offenbar noch nicht ausgereicht, um diesen Zustand bei DemDerDasBierBraut herzustellen. "

Mein Erfahrungen mit dem Zoll sind unproblematisch, und ich habe mich auch lange mit ihm am Telefon unterhalten.
Habe ich Dir irgendwann etwas angetan? Lies doch bitte erstmal was ich geschrieben habe und worauf es sich bezog. Dann kannst Du immer noch an meinen Worten herumpöbeln!
Ich weiss garnicht was du willst. Ich habe vor der ersten Anmeldung vorher telefoniert. Alte Kommunikation, aber da kann auch "zwischen den Zeilen" was gesagt werden. Hilft halt. Mag ich gerne. Ist nicht gleich was schriftliches auf das sich Korinthenkacker beider Seiten berufen können. MIr war an seinem Tonfall klar, das er mir folgendes sagen will: "Melde das an, und dann mach was du willst. Solange du das nicht verkaufst oder damit im Zirkus auftrittst, will ich nichts mehr von die hören. Ausser jährliche Neuanmeldungen."
Jetzt hätte ich die ganzen blöden Fragen stellen können wie: "Wenn ich meinem Nachbarn zum probieren mein Glas über den Zaun reiche, dann ist das ja nicht mehr zu Hause. Muss ich dann 0,01L Versteuern?" ... Am Telefon hätte er das wahrscheinlich ignoriert und das Thema gewechselt.
Schriftlich wie du das gemacht hast, bleibt ihm garnichts anderes übrig als nach Gesetzes- und Verordnungslage zu antworten. Du hast ihn praktisch dazu genötigt. Und dann kann er ja kaum schreiben: "Normalerweise ja, aber bei Dir drücke ich mal ein Auge zu, mach mal." .... das versuchen dir hier einige zu erklären.

Es gibt bei der ganzen Sache halt ein Grundvertrauen das man keinen Scheiss macht oder es nicht übertreibt. Die Aussage "mach mit 200l das was du willst" ist ein Konsens. Nun gibts auf beiden Seiten Korinthenkacker, und auf beiden Seiten gibts Aktion und Reaktion. Deine Aktion war es eben, die Korinthen im grauen dieser Regelung zu suchen und blöde Fragen zu stellen. Und das HZA hat das gemacht womit man rechnen muss wenn man blöde Fragen stellt: Blöde Antworten gegeben.
Ich muss zugeben, das ich den ersten Post hier garnicht so genau durchgelesen habe. Im zweiten lesen war dann auch mir klar das da niemand mit veraltetem Wissen war, sondern jemand der einfach nach deinen Aussagen keine andere Wahl hatte.

Und nur mal am Rande: Wenn mir jemand alle Woche Arbeit wegen 9ct macht würde, nur damit er rumstänkern kann, den würde ich alles auf den Hals hetzen was geht. Und ihm alles in Rechnung stellen was möglich wäre. Sowas ist kompletter Blödsinn und Starrsinn. So ein Verhalten und solche blöde Fragen färben auch auf alle ab die mit dem HZAs keine Probleme haben.

Und zum Abschluss nochmal ein Zitat und dann bin ich hier raus.

O du Ausgeburt der Hölle!
Soll das ganze Haus ersaufen?
Seh ich über jede Schwelle
doch schon Wasserströme laufen.
Ein verruchter Besen,
der nicht hören will!
Stock, der du gewesen,
steh doch wieder still!

(Zauberlehrling, Vers 5)


Gruß,
Kai
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#81

Beitrag von Kurzhauber »

Kommt hier vielleicht auch mal jemand drauf, dass es im Zollamt auch Humor gibt?

Wenn bei mir ein Hobbybrauer so eine Anfrage machen würde, würde ich in der nächsten Besprechung die humorloseste Praktikantin an das Thema setzen (" Frl, Meier, sie wollen doch mal eine gute Zollbeamtin werden, da müssen Sie sich auch in das Thema Biersteuer einarbeiten. Wir haben zwar in Schleswig-Holstein nicht so viele Brauer wie in Franken, aber es kann ja nicht schaden wenn Sie sich damit richtig auskennen. Beantworten Sie doch mal bitte dieses Schreiben von diesem Hobbybrauer. Achso: und wenn nächstes Mal jemand unser Amt mit solchen Banalitäten gelangen will, dann machen wir es wie immer: auf die Kosten achten.)

Ich glaube es war Spass, und diese Form von Humor hat man nicht verstanden. in SH hat der Zoll anderes zu tun (Häfen, Scharzarbeit, Im- und Export..., liegt alles im Millionenbereich), ansonsten sind da noch eine Handvoll Brauereien.

Gruss, Bruno
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#82

Beitrag von Boludo »

Schriftlich wie du das gemacht hast, bleibt ihm garnichts anderes übrig als nach Gesetzes- und Verordnungslage zu antworten. Du hast ihn praktisch dazu genötigt. Und dann kann er ja kaum schreiben: "Normalerweise ja, aber bei Dir drücke ich mal ein Auge zu, mach mal." .... das versuchen dir hier einige zu erklären.
Nein, der Beamte war nicht gezwungen zu verlangen, dass jeder Sud einzeln angemeldet werden muss und nur daheim getrunken werden darf, nur weil man schriftlich und nicht telefonisch nachgefragt hat. Das hat mit Gesetzeslage nichts zu tun.
Warum Du behauptest, dass er gezwungen war, eigene Regeln aufzustellen, nur weil nicht telefoniert wurde, kann ich nicht nachvollziehen.

Ansonsten Leute, kommt mal wieder runter.


Stefan
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philipp
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#83

Beitrag von philipp »

Sura hat geschrieben: Und zum Abschluss nochmal ein Zitat und dann bin ich hier raus.
Was soll das denn?
[...]
Da will hier einer Individuum sein?
Den werden wir hier auch ganz individuell behandeln.


(NVA (2005), Szene "1.Appel")

Spaß beseite - die machen nur ihren Job. Aber ich glaube, zum Thema ist alles gesagt. Und das Sommerloch ist eh bald zu Ende.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#84

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Moin Philip, wir wollen glaube ich eigentlich auf das Gleiche hinaus, nur aus irgendeinem Grund nuschle ich beim Schreiben oder drücke mich missverständlich aus . Ein Versuch bitte noch... :redhead

Hier weicht mein HZA von anderen HZAs in Deutschland bei der Interpretation des Biersteuergesetzes ab:
Jens hat geschrieben:Was bedeutet "eigener Verbrauch" in BierStG § 29 Abs. 2 genau? Muss ich demnach mein gesamtes Bier alleine trinken oder darf ich es in privater Runde mit Bekannten teilen? (Hier bitte unter dem Gesichtspunkt beantworten, dass ich mein Bier in der privaten Runde auch selbst trinke.)
Zoll hat geschrieben: Bier gilt zum "eigenen Verbrauch" hergestellt so lange es im eigenen Haushalt verzehrt wird. Die Abgabe an Freunde und somit der Verbrauch in privater Runde im eigenen Haushalt ist als nicht gewerblich zu bewerten.
Es geht nicht um wahlloses verschenken an Dritte, sondern um den eigenen Verzehr mit Freunden. Mein HZA sagt, das Bier muss bei mir zuhause verzehrt werden, was offenbar nicht ganz richtig ist.

Bei dem Brauen zu Vorführungszwecken stimmen wir eigentlich 100%ig überein. Ich habe die Beispielorte in der Klammer weggelassen, weil es eben nur Beispiele sind. Für mich ist Youtube seit vielen Jahren der größte öffentliche Veranstaltungsort der Welt. Um sicherzugehen dass mir der Zoll nicht irgendwann für ein Brauvideo ein Ei ins Nest legt habe ich (wie Du es auch vorschlägst) nachgefragt (telefonisch oder per Mail spielt doch keine Rolle) und um eine Antwort per Mail gebeten (und bekommen). Jetzt bin ich auf der sicheren Seite beim Veröffentlichen vom Youtube Brauvideos und habe eine schriftliche Bestätigung auf die ich mich im Streitfall berufen kann.

Ich glaube das Thema haben wir zu Genüge diskutiert, oder?
Lasst uns bitte mit dem Haarspalten aufhören. Das frisst unsinnig viel Zeit von uns allen.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#85

Beitrag von philipp »

Boludo hat geschrieben: Nein, der Beamte war nicht gezwungen zu verlangen, dass jeder Sud einzeln angemeldet werden muss
Hat er auch gar nicht, das wurde im ersten Post falsch dick markiert.

Im ersten Post steht:
Grundsätzlich ist dem zuständigen Hauptzollamt jeder Brauvorgang vor Beginn anzuzeigen und durch Aufzeichnungen und Belege zu dokumentieren. Da es sich bei Bier um einen Steuergegenstand nach dem Biersteuergesetz (BierStG) handelt unterliegt die Herstellung im Steuergebiet der Steueraufsicht. Es wird zwar als Erleichterung die jährliche Brauanzeige zugelassen, diese beinhaltet aber keinen Verzicht auf die Dokumentation der einzelnen Brauvorgänge.
"Grundsätzlich" bei Juristen meint immer "eigentlich" in der normalen Sprache. Er schreibt ja zwei Sätze weiter, dass als Erleichterung die jährliche Brauanzeige zugelassen sei. Genau nach Durchführungsverordnung, die die Anzeige pro Sud immer noch grundsätzlich vorsieht, aber im Normalfall die jährliche Anzeige als ausreichend definiert. Lediglich bei Spezielfällen soll jedes mal angemeldet werden.

Und das mit dem nur zu Hause trinken ist mit Sicherheit dem Umstand geschuldet, dass der Beamte lediglich klar stellen wollte, dass die Abgabe an Freunden zum Geburtstag ohne selber mitzutrinken streng genommen anders zu werten ist - was ich im übrigen auch so sehe. Bei einer Flasche interessiert es de facto wohl niemanden - wohl aber, wenn der Anfragende dann 30 oder 50l braut und die dann seinen Freunden für Partys besorgt - ohne selber als Gast geladen zu sein (bzw. selbst mitzutrinken). Da kann man dann auch 1 und 1 zusammen zählen, auch wenn es angeblich ein Geschenk war.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#86

Beitrag von philipp »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:Moin Philip, wir wollen glaube ich eigentlich auf das Gleiche hinaus, nur aus irgendeinem Grund nuschle ich beim Schreiben oder drücke mich missverständlich aus . Ein Versuch bitte noch... :redhead

Hier weicht mein HZA von anderen HZAs in Deutschland bei der Interpretation des Biersteuergesetzes ab:
Jens hat geschrieben:Was bedeutet "eigener Verbrauch" in BierStG § 29 Abs. 2 genau? Muss ich demnach mein gesamtes Bier alleine trinken oder darf ich es in privater Runde mit Bekannten teilen? (Hier bitte unter dem Gesichtspunkt beantworten, dass ich mein Bier in der privaten Runde auch selbst trinke.)
Zoll hat geschrieben: Bier gilt zum "eigenen Verbrauch" hergestellt so lange es im eigenen Haushalt verzehrt wird. Die Abgabe an Freunde und somit der Verbrauch in privater Runde im eigenen Haushalt ist als nicht gewerblich zu bewerten.
Es geht nicht um wahlloses verschenken an Dritte, sondern um den eigenen Verzehr mit Freunden. Mein HZA sagt, das Bier muss bei mir zuhause verzehrt werden, was offenbar nicht ganz richtig ist.
Siehe mein Post oben. Die Gesetzes, Verordnungs und Durchführungsverordnungslage ist da nicht 100% klar, da kann es tatsächlich sein, dass deine Sachbearbeitung das leicht anders sieht. Allerdings: Welches HZA sieht das denn anders? Hast du da Informationen irgendwo?

Du hast pauschal gefragt, und dir wurde pauschal geantwortet. Nicht, dass du bald 150l für eine vereinsinterne Veranstaltung braust und dort dann ausschenkst - weil es sind ja alle deine Freunde.
Bei dem Brauen zu Vorführungszwecken stimmen wir eigentlich 100%ig überein. Ich habe die Beispielorte in der Klammer weggelassen, weil es eben nur Beispiele sind. Für mich ist Youtube seit vielen Jahren der größte öffentliche Veranstaltungsort der Welt.
Youtube ist kein Veranstaltungsort. Versuch mal bei der Polizei eine Versammlung dort anzumelden.
Jetzt bin ich auf der sicheren Seite beim Veröffentlichen vom Youtube Brauvideos und habe eine schriftliche Bestätigung auf die ich mich im Streitfall berufen kann.
*Hust* - Dafür bräuchtest du einen Bescheid.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#87

Beitrag von philipp »

Um's abzuschließen:

Jetzt darfst du Youtube-Videos machen (was du schon vorher durftest), aber kein Hobbybrau mehr außerhalb deines Haushaltes trinken. Falls du das doch mal tust, kann dir deine E-Mail, die jetzt Bestandteil deiner Akte ist, vorgelegt werden und ein "Wusste ich nicht" zieht nicht mehr.

Deshalb ruft man an bei Behörden.

Außerdem sind die Sachbearbeiter(innen) meistens sehr nette Menschen, die oftmals die Hobbybrauer als Teil der Verbrauchssteuern unfreiwillig aufgedrückt bekamen. Ich rufe ja immer dazu auf, sich bei Anfragen in deren Lage herein zu versetzen. Ein nettes Pläuschchen hilft denen auch immer zu sehen, dass man wirklich nur verunsicherter Hobbybrauer ist und nicht versucht, möglichst viel Bier an der Steuer vorbei zu brauen.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#88

Beitrag von Boludo »

Natürlich ist Telefon immer besser als Mail.
Aber ich finde das jetzt schon etwas übertrieben, so darauf rumzureiten.
Ich hab damals auch schriftlich nachgefragt (per Mail).
Da kam dann die Antwort, dass ich doch bitte nicht jeden Sud einzeln anmelden soll (was damals noch üblich war), dass Schaubrauen zu den 200 Litern gezählt werden darf und dass ich sogar meine Frau mit 200 Litern anmelden darf.
Es ist also nicht so, dass man automatisch eine auf den Deckel bekommt, nur weil man schreibt statt telefoniert.
Da jetzt so einen Strick draus zu drehen finde ich unfair.



Stefan
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#89

Beitrag von §11 »

Wer von euch hat sich dem im Studium neben Steuerrecht noch auf Erbrecht spezialisiert?

Ich suche noch einen Anwalt!

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#90

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Der da versucht auch ein leidvolles HZA Thema in Steinform enden zu lassen ...
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