Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

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Chrissi_Chris
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#51

Beitrag von Chrissi_Chris »

hkpdererste hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 02:10 Leute nochmal von vorn:
Der ganze quatsch kann für jeden ab sofort erledigt sein. Einfach nur die 200 Liter anmelden und nicht mehr mehr machen ... fertig.
Das Problem von manchen hier ist doch dass sie unbedingt recht haben wollen, entweder nach dem Motto " der verdammte Sachbearbeiter soll gefälligst so machen wie ich will" oder aber "ich bin ja soo brav und mach immer alles total richtig" . Irgendwie kann ich über die Diskussion nur den Kopf schütteln. :Mad2

Grüße Klaus

Moin Klaus,

Naja einfach nicht mehr machen ist so eine Sache für sich, hat man ab und zu am Wochenende durstige Freunde zuhause und die schwärmen so von deinem Bier dann kannst du die ja schlecht in nem leeren Kühlschrank gucken lassen Mitte August und sagen meine 200 Liter hab ich dieses Jahr schon voll und bin zu geizig knappe 10€ zu entrichten.
Aber hey Jungs dort drüben steht noch ne Wärme Kiste Oettinger :redhead

200 Liter im Jahr damit kommen wohl 50% hier im Forum mit hin das entspricht auch einen tageskonsum von etwas mehr als 0,5 Liter
Hast du dann mal ne Feier zuhause oder 3 Freunde kommen vorbei dann wird’s eng.

Wir leben und brauen halt in Deutschland und dann müssen wir uns auch damit abfinden nach gewissen Regeln zu spielen auch wenn wir das manchmal nicht so nachvollziehen können.

Ich fahre zum Beispiel jeden Morgen 40 km zur Arbeit da ist eine Landstraße da kommt mir nie ein Auto entgegen wie ausgestorben und dort ist trotz sehr guter ausbauung Tempo 70 erlaubt, verstehe ich absolut nicht aber da muss ich mich dran halten ob es mir passt oder nicht.

Ich gebe im Jahr soviel Geld für mein Hobby aus für Rohstoffe , Equipment und und und normalerweise lacht da jeder über die 10€ Zoll Gebühr im Jahr.
Es ist wie es ist und ändern werden wir daran sowieso nichts also finden wir uns damit ab und alle sind glücklich Prost :Drink

LG Chris :Greets
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#52

Beitrag von Ntvfrank »

Moin moin,
ich habe gerade meine Meldung vom Hauptzollamt für 2018 erhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das z.B. Gemeindebrauhäuser dann auch zum eigenen Haushalt zählen.

Interessant ist allerdings das wir in Rheinland-Pfalz wo ja bekanntlich viel Wein getrunken wird auch nur 0,4407€ je Hektoliter und Grad Plate zahlen müssen und nicht 0,787€ :):):)

Viele Grüße aus Rheinhessen

Frank
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#53

Beitrag von Oberbräu »

Ntvfrank hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 09:17Interessant ist allerdings das wir in Rheinland-Pfalz wo ja bekanntlich viel Wein getrunken wird auch nur 0,4407€ je Hektoliter und Grad Plate zahlen müssen und nicht 0,787€ :):):)
Also Frank, das ist ja, als würdest du morgens auf der gut ausgebauten Landstrasse mit 70er Begrenzung plötzlich feststellen, dass jemand über Nacht das Schild geklaut hat. Da wirst du doch wohl hoffentlich nicht einfach 100 fahren? Ich hoffe ernstlich, du bezahlst dennoch freiwillig und mit innerer Freude den vollen Steuersatz! :Bigsmile

@ Chris: Es ging doch, jetzt mal deine Analogie verfolgend, weniger darum, die Geschwindigkeit vorsätzlich zu übertreten, als vielmehr darum, eine unbegründete Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Einhaltung niemandem was bringt, abzuschaffen.
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Jomsviking
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#54

Beitrag von Jomsviking »

Bezüglich der Steuer:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/A ... /bier.html

"Hinweis

Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektolitern Bier überschreiten, müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Grad Plato nennt man den Stammwürzegehalt des Bieres. Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt."

Sollte man sich dann nicht nach den Angaben vom Zoll richten? :Grübel
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#55

Beitrag von ggansde »

Moin,
Ntvfrank hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 09:17 Moin moin,
ich habe gerade meine Meldung vom Hauptzollamt für 2018 erhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das z.B. Gemeindebrauhäuser dann auch zum eigenen Haushalt zählen.

Interessant ist allerdings das wir in Rheinland-Pfalz wo ja bekanntlich viel Wein getrunken wird auch nur 0,4407€ je Hektoliter und Grad Plate zahlen müssen und nicht 0,787€ :):):)

Viele Grüße aus Rheinhessen

Frank
die Regelungen sind bundeseinheitlich. D.h. auch in R.-P. gilt der Steuersatz von 0,787€ für Hobbybrauer. Das kapiert euer HZA aber scheinbar nicht. Ob das Glück oder Pech ist werdet ihr erst sehen, wenn der Bescheid auf Steuernachzahlung eingeht :Wink
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#56

Beitrag von Malzwein »

Das dreht sich doch im Kreis. Allerdings zu glauben, dass eine Änderung Vorteile bringt, halte ich für naiv. Siehe Wegfall des Brantweinmonopolgesetzes: das wurde schon frenetisch gefeiert und jetzt kristallisiert sich heraus, dass es bestehende Verbot nur ausgebaut wird und die bisherige Duldung von Brennblasen von 0,5 Litern abgeschafft wird. Dafür darf man dann Destillen bis zu 2 Litern kaufen, ohne dass der Händler das melden muss. Verboten bleibt das Brennen dennoch.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#57

Beitrag von Ntvfrank »

Moin moin,

gestern gekommen vom Hauptzollamt Rheinland Pfalz in Koblenz.

Viele Grüße

Frank
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#58

Beitrag von hkpdererste »

Chrissi_Chris hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 06:05
hkpdererste hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 02:10 Leute nochmal von vorn:
Der ganze quatsch kann für jeden ab sofort erledigt sein. Einfach nur die 200 Liter anmelden und nicht mehr mehr machen ... fertig.
Das Problem von manchen hier ist doch dass sie unbedingt recht haben wollen, entweder nach dem Motto " der verdammte Sachbearbeiter soll gefälligst so machen wie ich will" oder aber "ich bin ja soo brav und mach immer alles total richtig" . Irgendwie kann ich über die Diskussion nur den Kopf schütteln. :Mad2

Grüße Klaus

Moin Klaus,

Naja einfach nicht mehr machen ist so eine Sache für sich, hat man ab und zu am Wochenende durstige Freunde zuhause und die schwärmen so von deinem Bier dann kannst du die ja schlecht in nem leeren Kühlschrank gucken lassen Mitte August und sagen meine 200 Liter hab ich dieses Jahr schon voll und bin zu geizig knappe 10€ zu entrichten.
Aber hey Jungs dort drüben steht noch ne Wärme Kiste Oettinger :redhead

200 Liter im Jahr damit kommen wohl 50% hier im Forum mit hin das entspricht auch einen tageskonsum von etwas mehr als 0,5 Liter
Hast du dann mal ne Feier zuhause oder 3 Freunde kommen vorbei dann wird’s eng.

Wir leben und brauen halt in Deutschland und dann müssen wir uns auch damit abfinden nach gewissen Regeln zu spielen auch wenn wir das manchmal nicht so nachvollziehen können.

Ich fahre zum Beispiel jeden Morgen 40 km zur Arbeit da ist eine Landstraße da kommt mir nie ein Auto entgegen wie ausgestorben und dort ist trotz sehr guter ausbauung Tempo 70 erlaubt, verstehe ich absolut nicht aber da muss ich mich dran halten ob es mir passt oder nicht.

Ich gebe im Jahr soviel Geld für mein Hobby aus für Rohstoffe , Equipment und und und normalerweise lacht da jeder über die 10€ Zoll Gebühr im Jahr.
Es ist wie es ist und ändern werden wir daran sowieso nichts also finden wir uns damit ab und alle sind glücklich Prost :Drink

LG Chris :Greets

Hast du wirklich diese Interpretation aus meinem Post herausgelesen? :thumbsup

Gut bleiben wir bei deinem Beispiel; wenn du jetzt sagen wir morgens in Eile bist und in deiner besagten Strasser angenommen 90 fährst, schickst du dann auch nach deiner Ankunft Formular 1234 nach Paragraf 56 Absatz 7 StVo per Mail an die Obrigkeit und überweist die anfallenden 30€ unaufgefordert direkt auf deren Konto?

Dass alle Hobbybrauer ab August nur noch Oettinger ausschenken sollen hatte ich nirgends geschrieben(wobei, um Oettinger mal zu verteidigen, es schlimmeres gäbe wenn man selbiges nur objektiv bewerten würde).

Grüße
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§11
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#59

Beitrag von §11 »

Der ermäßigte Steuersatz von 0,4407 Euro je hl und Grad Plato steht doch so auch auf der Zoll Seite :Wink

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/A ... /bier.html

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#60

Beitrag von Chrissi_Chris »

hkpdererste hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 11:33 Hast du wirklich diese Interpretation aus meinem Post herausgelesen?
Aus deinem Post lese ich heraus das keiner mehr über 200L brauen soll.
hkpdererste hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 11:33 Einfach nur die 200 Liter anmelden und nicht mehr mehr machen ... fertig.
hkpdererste hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 11:33 Dass alle Hobbybrauer ab August nur noch Oettinger ausschenken sollen hatte ich nirgends geschrieben
Ich aber als Beispiel, wenn deine 200 Liter voll sind :Wink


LG Chris
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#61

Beitrag von hkpdererste »

Ach jetzt versteh ich wie du des interpretiert hast. Ich meinte eigentlich nur die ganz normale Anmeldung machen , sicher ist sicher, und danach keine weiteren Meldungen mehr. Kann ja vorkommen dass da zwischendurch beim aufsummieren mal ein Sud untergeht. ;)

Gruß
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philipp
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#62

Beitrag von philipp »

Oberbräu hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 14:26 Aah- das klingt plausibel, schließlich sagt §41 BierStV nichts zum Ort des Konsums! Danke! Ich meine aber das geistert hier im Forum auch anders herum.
Hauptsächlich in so Quatsch-Threads wie diesem hier, wo dann die Leute, die sich ansatzweise auskennen, nicht mehr reinschauen.

Irgendwie ärgert mich die Harmonisierung der Auslegung der BierStV durch die neue Biersteuerdurchführungsverordnung - jetzt wird sich statt um die wöchentliche Meldung um irgendwelche sinnbefreiten Regelungen gestritten.

Am besten reden wir noch einmal darüber, ob die Freimenge pro Person oder pro Haushalt zusteht und wie sich das bei Hobbybrauern verhält, die in zwei WGs wohnen. Überhaupt WGs: Sind das 6 Wohneinheiten mit gemeinsamen Klo oder eine Wohneinheit mit 6 Schlafzimmern? Auf solche Fragen haben die Verwaltungsmitarbeiter echt Bock. Besteht unbedingt auf eine schriftliche Antwort!
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#63

Beitrag von philipp »

hkpdererste hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 13:59 Kann ja vorkommen dass da zwischendurch beim aufsummieren mal ein Sud untergeht. ;)
Nein, kann nicht. Du musst Aufzeichnungen führen - und zwar so, dass du daraus jederzeit ablesen kannst, ob du über die 2hl Freimenge kommst.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#64

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

philipp hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 16:30
Aah- das klingt plausibel, schließlich sagt §41 BierStV nichts zum Ort des Konsums! Danke! Ich meine aber das geistert hier im Forum auch anders herum.
Hauptsächlich in so Quatsch-Threads wie diesem hier, wo dann die Leute, die sich ansatzweise auskennen, nicht mehr reinschauen.
Naja, das liegt auch daran, dass der Zoll immer andere Auskünfte gibt. Also, ich meine jetzt nicht nur unterschiedliche Auskünfte bei verschiedenen HZAs, sondern sogar ein und die selbe Sachbearbeiterin beim gleichen HZA.
Beispielsweise darf ich mein Bier zuhause steuerfrei trinken, im Sommer auf dem Boot oder bei der BBQ Party vom Kumpel (schriftlich bekommen). Eselsbrücke: Hauptsache selbst dabei - bleibt das Bierchen steuerfrei!".
Jemand anders hat von der selben Dame gesagt bekommen, dass er sein Bier nur steuerfrei auf seinem Grundstück trinken darf. Merksatz: "Kasten durch die Türe schwenken, darfst dem Staate Steuern schenken!".

Also blicken nicht mal die Gesetzeshüter durch und nehmen was sie kriegen können. Siehst ja bei mir aktuell. Ich wurde aufgefordert mein bezahltes 2075 (§14.2) auf den Steuersatz 0,787 zu korrigieren und die Differenz nachzuüberweisen, weil die Kleinbetragsregelung da nicht gilt. Das habe ich gemacht, aber es ist Unsinn. Jetzt lese ich auf der Zoll Seite, dass die Sachbearbeiterin nicht mal Recht mit dem Steuersatz hatte. :Angry

Zoll ist und bleibt ein schräges, nicht zu klärendes Thema .. :Mad2
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Jens
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#65

Beitrag von Braubär23858 »

Lass Dir die Überzahlung rücküberweisen..ö.ö
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#66

Beitrag von philipp »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 17:54
Beispielsweise darf ich mein Bier zuhause steuerfrei trinken, im Sommer auf dem Boot oder bei der BBQ Party vom Kumpel (schriftlich bekommen). Eselsbrücke: Hauptsache selbst dabei - bleibt das Bierchen steuerfrei!".
Jemand anders hat von der selben Dame gesagt bekommen, dass er sein Bier nur steuerfrei auf seinem Grundstück trinken darf. Merksatz: "Kasten durch die Türe schwenken, darfst dem Staate Steuern schenken!".
Im Gesetz steht "ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt". Das meint aber nicht selber trinken, sondern halt eher "für eigene Anlässe". Vielleicht hat dein Kollege da einfach falsche stille Post gespielt. Vielleicht hat er gefragt, ob er auch in der Gartenhütte brauen darf. ;-)

PS: für eigene, private Anlässe wäre richtiger. Meistens wird es verstanden als: Hauptsache ist, man bringt das Bier nicht in den Verkehr.

Es spielt aber auch keine Rolle, was der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin sagt - das Gesetz bzw. die Verordnung ist ausschlaggebend.
Also blicken nicht mal die Gesetzeshüter durch und nehmen was sie kriegen können. Siehst ja bei mir aktuell. Ich wurde aufgefordert mein bezahltes 2075 (§14.2) auf den Steuersatz 0,787 zu korrigieren und die Differenz nachzuüberweisen, weil die Kleinbetragsregelung da nicht gilt. Das habe ich gemacht, aber es ist Unsinn. Jetzt lese ich auf der Zoll Seite, dass die Sachbearbeiterin nicht mal Recht mit dem Steuersatz hatte. :Angry
Da kann man in beide Richtunge definieren.

Auf der Seite steht, dass der ermäßigte Steuersatz für Brauereien mit einem jährlichen Ausstoß von unter x hl gilt. Also argumentieren wir: Auch für uns Hobbybrauer, wenn wir mal über 2hl kommen.

Hier muss man aber in die Begriffsbestimmung schauen: §1 Biersteuerverordnung sagt: "Brauerei: jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden darf."

Das heißt, für den Zoll ist eine Brauerei erst dann eine Brauerei, wenn dort ein angemeldetes Steuerlager vorhanden ist. Vorher ist das dort ein Ort oder halt ein Haushalt, in dem auch mal Bier hergestellt wird - aber keine Brauerei. Nur weil du zu Hause Brot backst, hast du ja auch noch keine Bäckerei.

Das Problem haben auch viele Craftbrauer, die bewusst erstmal auf eine Anmeldung eines Steuerlagers verzichten (und die Sude einzeln anmelden). Es soll durchaus Sachbearbeiter geben, die da (für Hobbybrauer) ein Auge zukneifen und den ermäßigten Steuersatz nicht korrigieren - aber die Verordnung ist da eigentlich eindeutig.

Ich kann echt nur empfehlen, das BierSteuergesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/bier ... 00009.html ) und die BierSteuerVerordnung ( https://www.gesetze-im-internet.de/bier ... 00009.html ) zu lesen, bevor man Spezialfragen klären möchte. Im Gegensatz zu manchen Nomenklaturen ist das echt menschenlesbar.

Und immer dran denken: Die Begriffsbestimmungen zu Beginn der Gesetz muss man wie ein Informatiker lesen: Das sind Variablendefinitionen. Da muss nicht drin sein, was der Name einem intuitiv sagt. ;-)

(Teilweise sind die Gesetze auch so alt, dass es zu den Zeiten auch keine oder kaum Brauereien ohne Steuerlager gab.)
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#67

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

philipp hat geschrieben: Freitag 15. Dezember 2017, 22:17 Auf der Seite steht, dass der ermäßigte Steuersatz für Brauereien mit einem jährlichen Ausstoß von unter x hl gilt. Also argumentieren wir: Auch für uns Hobbybrauer, wenn wir mal über 2hl kommen.
Der Text den du meinst (Brauereien, Ausstoßmengen, erm. Steuersätze) steht auf zoll.de->Unternehmen. Unter zoll.de -> Privatpersonen steht:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html hat geschrieben:Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektolitern Bier überschreiten, müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato.
Du hast natürlich trotzdem Recht. Die Internetseite ist kein Gesetzestext. Entscheidend sind das Biersteurgesetz und die Biersteuerverordnung. Doch zeigt es, dass offenbar sogar der Internetseitenschreiber vom Zoll seine eigene Interpretation der Dinge einbringen kann :Bigsmile
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#68

Beitrag von philipp »

In der Tat, da könnte man das BMF mal direkt fragen - oder noch besser, sie bitten das in der Durchführungsverordnung klar zu stellen.

(Die Durchführungsverordnung ist ein nicht veröffentlicher Text, in dem quasi Dienstanweisungen stehen. Da steht vereinfacht gesagt so etwas wie "Auf eine Hobbybraueranmeldung wird mit Antwortformular x geantwortet." - quasi die Anweisung, wie die Gesetze anzuwenden sind).

PS: Ich hoffe, das kommt hier alles nicht als "klugscheißen" rüber; ich wundere mich halt nur oft genug, wie selbst Brau-Existenzgründler scheinbar selbst nach einem Jahr die beiden Texte nicht einmal gelesen haben und sich dann wundern und ungerecht behandelt fühlen. Das sind zusammen genommen nicht einmal 20 Seiten Text....
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#69

Beitrag von Shortbreaker »

Hallo in die Runde,

Ich spiele erst seit kurzem mit dem Gedanken bald selbst Bier zu brauen (dank einem Bericht über Faselbräu im TV) und habe mich deswegen erst gestern in diesem Forum angemeldet.
Habe mir jetzt auch das Buch von F. Laudage zugelegt und möchte eigentlich bald anfangen. Allerdings bin ich jetzt auch auf das Thema Brauanzeige gestossen, was bei mir gewissermassen ein bisschen ein Sonderfall ist. Ich habe zwei Wohnsitze und möchte am Zweitwohnsitz brauen bzw. mir auch die Möglichkeit offen halten auch mal am Erstwohnsitz zu brauen. Jetzt liegen zwischen beiden Wohnsitzen aber ca. 220km, so dass andere Zollämter in anderen Bundesländern zuständig sind.
Da ich ja auch nur am Hauptwohnsitz Steuern abführen muss, gehe ich davon aus, dass ich da auch meine Brauanzeige machen muss. Liege ich da richtig?

Vielen Dank
Tobias
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#70

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Die Anzeige gilt pro Haushalt. Wenn du steuerrechtlich zwei Haushalte hast kannst, eher musst, du meiner Meinung nach auch beide Adressen anmelden und hast demnach auch 2x 200 Liter Freimenge.

Vergewissere dich am besten per Email bei der Generalzolldirektion und poste die Antwort hier, damit wir Gewissheit haben.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#71

Beitrag von Shortbreaker »

Hallo DerDasBierBraut,

vielen Dank für deine Antwort. Genauso mache ich es jetzt mal.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#72

Beitrag von bierhistoriker.org »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Sonntag 16. September 2018, 11:12 Die Anzeige gilt pro Haushalt. Wenn du steuerrechtlich zwei Haushalte hast kannst, eher musst, du meiner Meinung nach auch beide Adressen anmelden und hast demnach auch 2x 200 Liter Freimenge.
So wird das nicht gehen.......

Zitat:
"Nach der EU-Richtlinie 92/83/EWG (Strukturrichtlinie) können die Mitgliedstaaten lediglich Bierbrauer von der Steuer bis zu einer Jahresmenge von 2 hl befreien, sofern kein Verkauf stattfindet. Hiervon habe die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht. Der Kläger habe jedoch auch Bier verkauft.

Quelle: FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 02.07.2018 zum Urteil 11 K 1344/17 vom 20.03.2018 (rkr)"


Zur Nutzung eines weiteren "Freibetrages" müsste schon die Ehefrau am Zweitwohnsitz anmelden.

Cheers

Jürgen
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#73

Beitrag von Shortbreaker »

So, habe nun bereits Antwort von der Generalzolldirektion erhalten. Ich hätte nicht gedacht, dass das so schnell geht. Sehr vorbildlich!

Zunächst zur Brauanzeige:
Es wird empfohlen die beim Hauptzollamt des Hauptwohnsitzes zu melden und darin auch zu erwähnen, dass am Zweitwohnsitz gebraut werden soll. Falls das Hauptzollamt dann der Meinung sei, dass steuerliche Aufsichtsmassnahmen zu treffen wären, könnte es sich dann ja mit dem anderen Hauptzollamt in Verbindung setzen.
Bezüglich der Freimenge ist man der Ansicht, dass im Sinne des Gesetzes beide Wohnsitze als ein Haushalt anzusehen sind und daher auch nur einmal insgesamt 200l steuerfrei gebraut werden dürfen.
Diese Antwort entspricht auch meinem Rechtsempfinden und ich bin recht froh, dass der Zoll wichtigere Dinge zu tun hat, als da jedem Hobbybrauer Steine in den Weg zu legen. Das ist leider mit anderen Hobbies und anderen Behörden nicht immer selbstverständlich.

Viele Grüße
Tobias
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#74

Beitrag von Ruthard »

Zitat:
"Nach der EU-Richtlinie 92/83/EWG (Strukturrichtlinie) können die Mitgliedstaaten lediglich Bierbrauer von der Steuer bis zu einer Jahresmenge von 2 hl befreien, sofern kein Verkauf stattfindet. Hiervon habe die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht. Der Kläger habe jedoch auch Bier verkauft.

Quelle: FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 02.07.2018 zum Urteil 11 K 1344/17 vom 20.03.2018 (rkr)"
Von einer Pressestelle sollte man eigentlich erwarten, dass sie die Urteile aus eigenem Hause lesen kann. Von einer EU-seitigen Begrenzung der Steuerbefreiung auf 2 hl steht da nämlich nichts drin, und sowas steht auch nicht in der Richtlinie selbst. Dort heißt es:
Artikel 6
Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren Anwendung der Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer Privatperson gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren Familienangehörgen oder ihren Gästen verbraucht wird, von der Verbrauchsteuer befreien, sofern dabei kein Verkauf stattfindet.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 83&from=DE

Also nix Begrenzung auf 2 hl. Österreich (welches meines Wissens derzeit noch in der EU ist) würde sonst nämlich gegen diese Richtlinie verstoßen, weil von Privatpersonen für den eigenen Verbrauch gebrautes Bier in unbegrenzten Mengen steuerbefreit ist, sofern es nicht verkauft wird.

Im Urteil selbst wird die Richtlinie richtig zitiert:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=24547

Insoweit ist das Urteil stimmig und nachvollziehbar. Ich stelle allerdings in Abrede, dass das BMF ermächtigt ist, den Begriff der Brauerei nach Gutdünken umzudefinieren. Das steht nämlich in den zitierten Stellen (§ 29 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 BierStG) exakt nicht drin.

Interessant finde ich, dass das Gericht meine Auffassung teilt, dass es für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für von Hobbybrauern über 2 hl für den eigenen Verbrauch hergestelltes Bier keine Rechtsgrundlage gibt. Das wollen wir der Zollverwaltung aber nicht auf die Nase binden.


Auch die Aussage der GZD
Bezüglich der Freimenge ist man der Ansicht, dass im Sinne des Gesetzes beide Wohnsitze als ein Haushalt anzusehen sind und daher auch nur einmal insgesamt 200l steuerfrei gebraut werden dürfen.
ist nachvollziehbar und entspricht dem Vorschriftentext (hergestellt in ihren Haushalten bis 2 hl für den eigenen Verbrauch). Bei mehreren Haushalten jeweils 200 Liter geht also nicht. Die Zollverwaltung bestätigt damit gleichzeitig, dass die Begrenzung auf 2 hl personenbezogen ist und die Herstellung im eigenen Haushalt nur eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist. Somit widerspricht sie der sonst geübten Praxis, alle Personen eines Haushaltes zusammenzufassen und die Steuerbefreiung nur einmal zu gewähren.


Cheers, Ruthard
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#75

Beitrag von Bilbobreu »

Danke Ruthard für die Klarstellungen. Ich hatte mir das für heute Abend auch schon vorgenommen, dazu hier was zu schreiben. Aber das ist jetzt entbehrlich. Ich stimme Dir in allen Punkten zu.

Beste Grüße
Stefan
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#76

Beitrag von Römergärtenbier »

Hi,

hat denn schonmal der/die Lebenspartner/in unter gleicher Adresse sich ebenfalls als Hobbybrauer/in am HZA angemeldet? Mein Rechtsempfinden ist, dass sowohl ich, als auch meine Frau jeweils 2hl/Jahr steuerbefreit Bier für den eigenen Verbrauch im eigenen Haushalt herstellen dürfen.

Den Freds entnehme ich, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen/Auffassungen gibt, aber wohl keine Erfahrungswerte.

Grüße, Jan

P.S: Es könnte ja sein, dass meine Frau nur Helles trinkt und ich nur Weizenbier.
2P.S: Und wenn man dann noch weiter denkt, könnten Kinder (ab 16 Jahre, sofern sie noch im Haushalt leben) auch ein wunderbares Hobby erlernen.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#77

Beitrag von tauroplu »

Ich habe das mal versucht, worauf mir das HZA klipp und klar mitteilte, dass die Freimenge pro Haushalt und nicht pro Person gilt, auch wenn meine Frau eine eigene Hobbybrauer Steuer-Nr. besitzt. Ich habe dann versucht, das noch mit einer übergeordneten Zollstelle zu diskutieren, irgendwann dann aber aufgegeben, da kamen dann immer neue Argumente ins Spiel bzw. es wurde dann einfach behauptet, dass es so sei. Einen Anwalt einzuschalten dazu hatte ich weder Nerven, Lust, Geld und Zeit. Aber ich wollte es wenigstens mal versucht haben.
Beste Grüße
Michael

„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#78

Beitrag von Ruthard »

Dieses Thema ist fürwahr schon ausgiebig diskutiert worden, die Erfahrung lehrt, dass die Behörden regelmäßig auf eine Höchstmenge von 2hl pro Haushalt beharren, wobei der Vorschriftentext das nicht hergibt. Man muss kein Jurastudium abgeschlossen haben, es genügt völlig, der deutschen Sprache und des Lesens kundig zu sein, um zu erkennen, dass der Brauort "eigener Haushalt" eine grundsätzliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung darstellt, aber keine Höchstmenge impliziert. Ebensowenig verlangt "2 hl im Kalenderjahr", dass wir Jahr für Jahr erneut gebetsmühlenartig beteuern müssen, nicht mehr als 200 Liter Bier brauen zu wollen.

Das Problem liegt meines Erachtens darin, dass Verlautbarungen der Behörden vom Bürger zu oft als gottgegeben und endgültig hingenommen werden. Der Kaiser hat ziemlich genau vor hundert Jahren abgedankt, der wilhelminische Beamte, ebenso wie der wilhelminische Untertan, haben diese Zeit leider überdauert.

Cheers, Ruthard
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