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Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 20. Januar 2017, 10:23
von Bierokrat
Wenn du dich angemeldet hast, hast du eh deinen Teil erledigt. Brau und gut ist. :Wink

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 14:41
von Mödels
Hallo Männer

ich habe mal eine Frage an die, die über 200 Liter im Jahr brauen.
Wenn ich zB 100 Liter mehr braue, sprich 300 insgesamt habe aber
4 Sude a 25 Liter mit verschiedensten Plato Gehalten, nehmt ihr dann
den Durchschnitt für die Steuer? Oder alle auflisten die darüber fallen?
Ist ja nicht so viel Aufwand
Kann ich die Auflistung der Sude für das gesamte Jahr per Email schicken?

Liebe Grüße Christian :Drink

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 14:51
von ApfelHans
Die Plato des jeweilligen Sudes. Einfach Formular hinschicken und überweisen, jeweils für den Sud. Am Besten telefonierst du mit deinem Sachbearbeiter, der kann dir dann auch sagen (besser: schriftlich geben) ob du auch zusammenfassen darfst oder jeden Sud einzeln anzeigen und versteuern sollst. Vereinfachungen können zugelassen werden, müssen aber leider nicht.

Gruß
Hans

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 15:31
von monsti88
§11 hat geschrieben:
IMG_2074.JPG
Cheers Jan
Das Bild ist ja sooo geil, ich lach mich schon seit geraumer Zeit darüber platt. :thumbsup

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 18:11
von Ruthard
Mödels hat geschrieben:Hallo Männer

ich habe mal eine Frage an die, die über 200 Liter im Jahr brauen.
Wenn ich zB 100 Liter mehr braue, sprich 300 insgesamt habe aber
4 Sude a 25 Liter mit verschiedensten Plato Gehalten, nehmt ihr dann
den Durchschnitt für die Steuer? Oder alle auflisten die darüber fallen?
Ist ja nicht so viel Aufwand
Kann ich die Auflistung der Sude für das gesamte Jahr per Email schicken?

Liebe Grüße Christian :Drink
Nein, du darfst keinen Durchschnitt bilden - jeder Sud ist einzeln zu berechnen. So schwer ist das ja auch nicht, 0,4407€ mal volle Grad Plato (z.B.12,99 sind 12,0) mal Menge in Hektolitern (bei deinem Bespiel 0,25hl) auszurechnen.

Da du die vier Sude á 25 Liter vermutlich nicht an einem Wochenende durchziehst, sondern über das Jahr verteilt, musst du auch für jeden Sud eine gesonderte 2075 ausfüllen. Die Steueranmeldung ist nämlich gemäß §15 Abs 2 BierStG unverzüglich anzugeben, da hat der Beamte auch keinen Ermessensspielraum. Die Erleichterung die er dir gewähren darf besteht darin, dass du die 200 Liter übersteigende Menge nur mit 0,4407€ versteuern brauchst statt mit dem Regelsatz von 0,787€.

Du hast aber das Recht, dich in jeder Steueranmeldung um bis zu 10€ zu verrechnen, das steht so explizit im §32 BierStVO. Beträgt z.B. die errechnete Steuer 11,08€ und du vertust dich um eine Kommastelle, setzt also nur 1,11€ in das Formular ein, dann kann der Zöllner noch so sehr das HB-Männchen machen, die 9,97€ Differenz gehören dir.

Würdest du, was sowieso gegen das Gesetz wäre, nur eine zusammengefasste Steueranmeldung pro Jahr abgeben, dürftest du dich auch nur einmal verrechnen. Bei vier Steueranmeldungen halt vier mal.

Bei mir sieht das so aus, dass ich jeden Montag für den vorausgegangenen Wochenendsud eine 2075 abgebe, macht 50 Sude im Jahr (zwischen den Jahren und Karfreitag wird nicht gebraut).

Cheers, Ruthard

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 18:25
von quasarmin
Moin

da dieses Thema gerade wieder hochgepinnt ist. Ich habe letzte Woche meine erste 2075 an den Zoll (HZA Kiel) gesendet.
Irgendwo habe ich gelesen das ich das selbstständig überweisen soll, finde die Quelle aber nicht mehr.
Vom Zoll habe ich nur eine BIC als Bankverbindung. Wird die errechnete Steuer dorthin mit Verwendungszweck Haus-und Hobbybrauernummer überwiesen?
Oder bekomme ich eine gesonderte Zahlungsaufforderung?

Gruß
Armin

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 18:48
von MalteHah
quasarmin hat geschrieben: da dieses Thema gerade wieder hochgepinnt ist. Ich habe letzte Woche meine erste 2075 an den Zoll (HZA Kiel) gesendet.
Irgendwo habe ich gelesen das ich das selbstständig überweisen soll, finde die Quelle aber nicht mehr.
Vom Zoll habe ich nur eine BIC als Bankverbindung. Wird die errechnete Steuer dorthin mit Verwendungszweck Haus-und Hobbybrauernummer überwiesen?
Oder bekomme ich eine gesonderte Zahlungsaufforderung?
Eine Zahlungsaufforderung bekommst Du nicht, da es eine Steueranmeldung ist. Bei einer Steueranmeldung überweist man die selbst ausgerechnete Steuer mit Abgabe der Anmeldung.

Auf meiner Eingangsbestätigung vom HZA Kiel ist folgende IBAN angegeben:

DE87 2000 0000 0020 2010 02

Gruß
Malte

Edit fügt an: als Betreff der Überweisung Deine Hobbybrauernummer angeben.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 18:55
von Mödels
Hallo Ruthard,

danke für deine ausführliche Antwort

Ich habe das Glück das ich nicht jeden Sud unter 200 Liter melden muss da ich Haus und Hobbybrauer bin.
Das mit dem rechnen, klar das bekomme ich hin. Bin halt als Neuling vorsichtig und verunsichert aber das legt sich mit der Zeit.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 19:25
von TheCK
Brauwolf hat geschrieben: Nein, du darfst keinen Durchschnitt bilden - jeder Sud ist einzeln zu berechnen. So schwer ist das ja auch nicht, 0,4407€ mal volle Grad Plato (z.B.12,99 sind 12,0) mal Menge in Hektolitern (bei deinem Bespiel 0,25hl) auszurechnen.
Brauwolf hat geschrieben: Du hast aber das Recht, dich in jeder Steueranmeldung um bis zu 10€ zu verrechnen, das steht so explizit im §32 BierStVO. Beträgt z.B. die errechnete Steuer 11,08€ und du vertust dich um eine Kommastelle, setzt also nur 1,11€ in das Formular ein, dann kann der Zöllner noch so sehr das HB-Männchen machen, die 9,97€ Differenz gehören dir.
Heißt das im Umkehrschluss, dass man dann seinen 25-Liter-Sud (Liter 201-225 im Jahr) auch mit 0 Euro (0,4407 * 12 * 0,25 = 1,3221) abrechnen kann? Wenn das tatsächlich so ist müsste ja bei dieser Stammwürze erst Steuer zahlen, wer 2hl oder mehr in einem Sud braut. Nach der Regelung könnte ich also auch täglich 50 Liter Bier brauen und würde trotzdem nie Biersteuer zahlen müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass das bei der Behörde durchgehen kann. Sind eure Gesetze tatsächlich so schwammig???

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 19:26
von quasarmin
Danke für die Info Malte.

Gruß
Armin

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 20:08
von Ruthard
Ich kann mir nicht vorstellen dass das bei der Behörde durchgehen kann. Sind eure Gesetze tatsächlich so schwammig???
Die Gesetze sind nicht schwammig, sie sind eindeutig. Man muss es halt dem Zöllner manchmal richtig erklären. :Bigsmile
Du kannst dir allerdings nicht automatisch von jeder Steueranmeldung 9,99€ abziehen. Die Differenz zur tatsächlichen Steuerschuld muss sich auf einen Rechenfehler begründen. Wo Bier gebraut wird (sofern mindestens 0,5% Alkoholgehalt), fällt nunmal Steuer an, mindestens 0,01€. Soviele Rechenfehler, dass eine negative Steuerschuld entsteht und du womöglich sogar Geld zurückforden könntest, gehen nicht.

Wenn du es aber geschickt anstellst, kannst du tatsächlich 50x im Jahr je 120 Liter brauen und zahlst insgesamt nur 50€ Steuern dafür.
Die großen Brauereien machen es im Grunde nicht anders. Durch korrekte Anwendung der Gesetze spart eine Brauerei in der Größenordnung der Warsteiner 3 Millionen Euro Biersteuer pro Jahr. Auf die gesamte deutsche Brauindustrie hochgerechnet sind das 70 Millionen Euro, die sich der Staat entgehen lässt.

Cheers, Ruthard

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 20:21
von Johnny H
Brauwolf hat geschrieben:[...]
Die großen Brauereien machen es im Grunde nicht anders. Durch korrekte Anwendung der Gesetze spart eine Brauerei in der Größenordnung der Warsteiner 3 Millionen Euro Biersteuer pro Jahr. Auf die gesamte deutsche Brauindustrie hochgerechnet sind das 70 Millionen Euro, die sich der Staat entgehen lässt.

Cheers, Ruthard
Wie machen die das genau? Das würde mich interessieren.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 20:52
von patty
Statt 12° Plato nur 11,99° Plato einbrauen, dann, wie rechtlich gefordert, abrunden, macht 0,78 € Ersparnis pro Hektoliter. Der Ausstoß der Warsteinergruppe liegt so bei 5 Millionen Hektolitern. Wenn wir annehmen, dass davon ca. 80 % biersteuerpflichtige Getränke sind, bist du bei einer Ersparnis von gut 3 Millionen Euro.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 20:53
von Ruthard
Johnny H hat geschrieben: Wie machen die das genau? Das würde mich interessieren.
Ich zitiere mich selbst (Posting45):
Im Einzugsbreich des HZA Bielefeld liegen die Brauereien Veltins und Warsteiner. Wenn diese Brauereien ihr Pils mit 10,99° Plato einbrauen, müssen sie nur 10° Plato versteuern. Das spart diesen beiden Brauereien im Jahr 6 Millionen Euro - Begründung: es wäre zu aufwändig und zu ungenau, die Stammwürze auf zwei Stellen hinter dem Komma zu ermitteln (ein Biegeschwinger für 500€ arbeitet auf fünf Nachkommastellen genau). Ich gleichen Atemzug macht man Hobbybrauern mit unsinnigen Auflagen das Leben schwer, obwohl es im günstigsten Fall nur um Centbeträge geht.
Der zugrunde liegende Paragraph ist der §2 Abs.1, 2.Satz,2. Halbsatz BierStG: "Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen) bleiben außer Betracht". 10,99° Plato sind also steuerlich 10,0° Plato, 12,99° Plato sind steuerlich 12,0°Plato usw. Einer Brauerei mit 4 Millionen Hekto Ausstoß spart das 3 Mio € im Jahr, für die gesamte deutsche Brauwirtschaft mit 85 Mio Hekto Jahresausstoß sind das 70 Millionen Euro im Jahr.

Cheers, Ruthard

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 21:00
von Johnny H
Danke für die Erklärung, Ruthard. Ich hatte es leider nur vage in Erinnerung, dass Du das mal aufgeschrieben hattest, wusste aber nicht mehr, dass es in diesem Thread war.

Ich will jetzt nicht über Gebühr über den Staat lästern, aber das von Dir beschriebene bestätigt meinen Eindruck, dass unsere Behörden extrem penibel bei Kleinigkeiten und Centbeträgen agieren, dagegen aber bei größeren Missständen gerne mal alle Hühneraugen zudrücken. Es gehört nicht hierher, aber auf meinem Schreibtisch liegt eine Zahlungsaufforderung meiner Krankenkasse, bei der minutiös u.a. monatliche Fehlbeträge von 0,01€ aufgelistet sind!

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 23:21
von Braumal
Hallo

Ich wohne in der Schweiz und da gelten andere Bestimmungen als in DE. Dazu vielleicht später mehr.
Meine Frage nun: Ich gehe regelmässig mit meinem Hund in Deutschland zum Training. Da kam die Idee auf, doch mal im Verein ein Bier zu brauen, das nicht verkauft, sondern lediglich verschenkt werden soll.
Ist das ohne weiters möglich, mit einer einfachen Meldung beim HZA?

Grüsse, David

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Mittwoch 1. Februar 2017, 00:15
von Braumal
Ebenfalls von der Steuer befreit ist Bier, das:
a.
von Privatpersonen mit eigenen Einrichtungen im eigenen Haushalt hergestellt und ausschliesslich für den Eigenkonsum verwendet wird


Das sagt das Bundesgesetz über die Biersteuer in der Schweiz. Eine Anmeldung und Versteuerung ist also nicht erforderlich. Ich meine auch mal gelesen zu haben, dass das Bier im eigenen Haushalt getrunken werden muss. Also nix mit verschenken und so. :Bigsmile
Dazu kann ich aber im Moment keine Bestätigung finden. Vielleicht weiss jemand mehr?

:Drink

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Sonntag 5. März 2017, 21:26
von afri
Brauwolf hat geschrieben:Es genügt, wenn man zum Zeitpunkt der Hefegabe die Mitteilung abschickt.
Genau zu dem Zeitpunkt gestern fiel mir ein, mist, ich habe noch garnicht angezeigt für dieses Jahr.

Das habe ich dann jedoch sogleich nachgeholt, puh, gerade nochmal Glück gehabt. Bei so trivialen und vor allem unnötigen Dingen vergisst man es schon gern. Aber es ist ja nochmal gutgegangen und das HZA Hannover hat wieder ein Stück mehr Daseinsberechtigung bekommen.
Achim (der übrigens beim o.g. HZA nicht klagen kann, kein Herumzicken, Mailadresse vorhanden, alles gut)

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Sonntag 5. März 2017, 21:48
von Bierolo
Dank Brauwolf´s hervorragender Steuerkompetenz :thumbsup
liegt die Anzeige bei mir (noch) on hold.
Wenn ich für meinen ersten 2017er Sud geschrotetes Malz bestelle, ist noch genug Zeit für eine E-Mail an mein HZA.
Cheers :Greets

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Sonntag 5. März 2017, 22:47
von helix
Aloha.

Ich möchte hier einmal ein großes Lob an das HZA KA (Außenstelle MA) loswerden.
Immer eine supernette Korrespondenz; wenn man telefonische Fragen hat, wird man zuvorkommender behandelt als beim Radisson Blu.
Da sag ich: Hut ab vor unseren Behörden. Für die geltenden Bestimmungen können die Beamten nichts. Man wird aber selten so wohlwollend und hilfreich unterstützt.

Vielen Dank.

LG
helix

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Montag 6. März 2017, 08:33
von philipp
Bierolo hat geschrieben:Dank Brauwolf´s hervorragender Steuerkompetenz :thumbsup
Sorry, aber da möchte man einfach nicht mehr drauf eingehen. Die Anderen sind das Thema schon leid, vor allem bei dem Mist, der hier verzapft wird.
Als wenn Messgeräte die Stammwürze auf 5 Stellen hinter'm Komma bestimmen könnten (auch wenn sie solche Werte anzeigen) - und als ob man ein Recht hätte, sich bei der Steuer um 10€ zu verrechnen.

Ach Leute, lest doch bitte einfach die BierSteuerVerordnung und das Gesetz selber und macht euch selber ein Bild.

P.s.: Eine "Brauerei" ist in den Steuergesetzen definiert als etwas mit Steuerlager. Ohne Steuerlager braut man zwar, ist aber keine Brauerei im Sinne der Steuergesetze. Aus dem Grund lehnen viele HZAs den ermäßigten Steuersatz für das, was über 2hl/Jahr geht, ab. Das ist strittig, aber soll kurz nur zur Erklärung dienen.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Montag 6. März 2017, 09:06
von philipp
Brauwolf hat geschrieben: Die großen Brauereien machen es im Grunde nicht anders. Durch korrekte Anwendung der Gesetze spart eine Brauerei in der Größenordnung der Warsteiner 3 Millionen Euro Biersteuer pro Jahr. Auf die gesamte deutsche Brauindustrie hochgerechnet sind das 70 Millionen Euro, die sich der Staat entgehen lässt.
BTW: Hast du dafür eine Quelle. Also dafür, dass Warsteiner bewusst einen falschen Stammwürzegehalt angibt?

Die geben nämlich 11,6°P als Stammwürze an auf der Homepage. Mit den üblichen Schwankungen wird da also reell was zwischen 11,4 und 11,8 raus kommen. Nicht falsch verstehen, aber bis 12 sind das fast noch ein halber Grad Plato. Für eine Hobby/Craftbrauerei vielleicht eng, aber ich glaube doch, dass Warsteiner den Prozess so im Griff hat, regulär bei 12°P zu landen. (AFAIR, aber da fehlt mir die Quelle, dürfte die Streuung max 0,5°P betragen).

Und, bevor weiter auf "die Großen" gedroschen wird: Bei den Limo-Bieren zahlen die auf den Zucker der Limonade volle Biersteuer.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 12:50
von thopo68
Hallo zusammen,
ich habe am 09.12.21 das Hauptzollamt Köln per Mail über meine Absicht informiert, im Jahr 2022 nicht mehr als 200l Bier an meiner Wohnanschrift zu brauen. Da dies meine zweite Meldung (nach 2020 für 2021) ist, war das eine Sache von copy-paste und Anpassen des Jahres. Bislang habe ich nix von denen gehört oder gelesen. Keine Eingangsbestätigung, weder per Mail noch briefpostlich. Nicht, dass es mich groß kümmern würde, aber ist das in Köln üblich? Kriegt man nur beim ersten Mal seine Hobbybrauernummer per Bescheid und dann hört man in den Folgejahren nix mehr?

Viele Grüße
Thomas

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 13:17
von §11
thopo68 hat geschrieben: Donnerstag 3. Februar 2022, 12:50 Hallo zusammen,
ich habe am 09.12.21 das Hauptzollamt Köln per Mail über meine Absicht informiert, im Jahr 2022 nicht mehr als 200l Bier an meiner Wohnanschrift zu brauen. Da dies meine zweite Meldung (nach 2020 für 2021) ist, war das eine Sache von copy-paste und Anpassen des Jahres. Bislang habe ich nix von denen gehört oder gelesen. Keine Eingangsbestätigung, weder per Mail noch briefpostlich. Nicht, dass es mich groß kümmern würde, aber ist das in Köln üblich? Kriegt man nur beim ersten Mal seine Hobbybrauernummer per Bescheid und dann hört man in den Folgejahren nix mehr?

Viele Grüße
Thomas
Du hast deine Schuldigkeit getan und den gesetzlichen Regelungen genüge getan. Mehr braucht es nicht.

Gruß

Jan

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 13:26
von thopo68
Genau so denke ich mir das auch. :-)

Viele Grüße
Thomas

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 13:30
von BrauWastlKoeln
thopo68 hat geschrieben: Donnerstag 3. Februar 2022, 12:50 Nicht, dass es mich groß kümmern würde, aber ist das in Köln üblich?
Hallo Thomas,

habe meine mittlerweile fünfte Anmeldung beim HZA Köln am 3.1. gemacht und diese Woche die Bestätigung bekommen. Sogar mit dem Hinweis auf die reduzierte Steuer.

Also nein, es ist in Köln nicht üblich keine Antwort zu bekommen. Allerdings kann die auch mal was dauern. Sonst Herr Scheinpflug vom HZA einfach mal anrufen und nachfragen. Der ist für uns Hobbybrauer da zuständig und immer ein netter und hilfsbereiter Kontakt bisher. Insbesondere auch, wenn es um Bestätigungen für Wettbewerbe geht.

Gruß
Sebastian

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 13:58
von thopo68
Hallo Sebastian,

wie gesagt, es kümmert mich nicht großartig. Ich habe es rechtzeitig gemeldet, kann das auch auf Nachfrage vorzeigen. Ob und wann die darauf reagieren, ist mir - ehrlich gesagt - drissejal (für die Nichtrheinländer: sch...egal). Herr Scheinpflug hatte seinerzeit auch meinen Bescheid ausgestellt. Danke für den Kontakt. Vielleicht brauche ich ihn ja doch irgendwann mal...

Viele Grüße
Thomas

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 17:04
von §11
Sonst Herr Scheinpflug vom HZA einfach mal anrufen und nachfragen.
Warum?

§41 BierStV
2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
Das ist passiert.

Gruß

Jan

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 17:05
von Ruthard
BrauWastlKoeln hat geschrieben: Donnerstag 3. Februar 2022, 13:30 .... Insbesondere auch, wenn es um Bestätigungen für Wettbewerbe geht.

Oh ja, da hat das HZA Köln mittlerweile besondere Erfahrungen gemacht :Bigsmile

Cheers, Ruthard

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 17:21
von woschl
Übrigens:
"Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 gilt abweichend davon ein ermäßigter Steuersatz von 0,3935 Euro je Hektoliter und Grad Plato nach § 2 Abs. 1a Nr. 4 BierStG."
Gerade im Kleingedruckten auf der Rückseite meiner Eingangsbestätigung der diesjährigen Anzeige gelesen :-)

Gruß Wolfgang

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 19:38
von bohreromir
Bei mir war das HZA Köln immer mega schnell.
Ich habe dieses Jahr die Bestätigung per Post innerhalb einer Woche erhalten.
Außerdem habe ich die im Dezember noch über meinen Umzug informiert, anstatt bis zur Jährlichen Neuanmeldung zu warten, auch hier sofortige Bestätigung. Hab zwar in der Zwischenzeit nicht gebraut, aber Ordnung muss sein :Bigsmile :Pulpfiction

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 21:34
von Colindo
Ich habe diesmal den Zusatz "Dies gilt für alle Kalenderjahre" verwendet und bei der Bestätigung steht promt das "Jahr 2022" fett gedruckt mit Hinweis "nach §41 Absatz 2 ist künftig einmal im Kalenderjahr..."

Also einfach wollten die es mir wohl nicht machen. Bei mir ist es das HZA Krefeld.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Donnerstag 3. Februar 2022, 21:55
von bwanapombe
Das Phänomen hatte ich auch. Da die Bestätigung keine Voraussetzung für die Freimenge oder gar für das Brauen ist, spielt es keine Rolle, was da steht. Ich habe trotzdem widersprochen. Ich wurde zusätzlich aufgefordert, jeden Brauvorgang anzuzeigen. Siehe auch den parallelen Thread. https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 50#p455050

Weder auf den Widerspruch noch auf die vorsorgliche Anzeige aller meiner zukünftigen Brauvorgänge gab es bis jetzt eine Antwort.

Dirk

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 07:31
von Ruthard
Colindo hat geschrieben: Donnerstag 3. Februar 2022, 21:34 Ich habe diesmal den Zusatz "Dies gilt für alle Kalenderjahre" verwendet und bei der Bestätigung steht promt das "Jahr 2022" fett gedruckt mit Hinweis "nach §41 Absatz 2 ist künftig einmal im Kalenderjahr..."

Also einfach wollten die es mir wohl nicht machen. Bei mir ist es das HZA Krefeld.
Wieder ein Beweis der weitverbreiteten Leseschwäche in den HZA. Der §41 Absatz 2 BierStV im Wortlaut: "Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen."

Dass mit dem Beginn der Herstellung der Einstieg in das Hobby Bier brauen gemeint ist, haben die meisten HZA mittlerweile verstanden. Davon, dass die Anzeige jährlich wiederholt werden muss, steht nichts im Verordnungstext. In der Erstanzeige wurde angegeben, dass die kalenderjährlich produzierte Biermenge 200l nicht überschreiten wird - dies schließt schon von der Formulierung her die Folgejahre ein.

Das Bestätigungsschreiben des HZA war vom Grunde her überflüssig, kann aber als Eingangsbestätigung der Brauanzeige gewertet werden. Die Beschränkung auf das Kalenderjahr 2022 ist unzulässig, weil dies einer zeitlich befristeten Erlaubnis entspräche. Eine Erlaubnis zum Bier brauen ist aber grundsätzlich nicht erforderlich und kann schon von daher weder befristet noch entzogen werden.

Cheers, Ruthard

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 08:07
von Colindo
Danke euch beiden für die Infos. Man vergisst die Details einfach so schnell, wenn man nicht in der Materie drin ist. Einen Widerspruch einzulegen erscheint mir richtig, das werde ich dann mit den Argumenten von Ruthard machen.

Christoph

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 08:28
von dieck
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
Das Problem ist halt das kleine Wort Herstellung.
Ist das nun die allgemeine Herstellung überhaupt, oder jede einzelne Herstellung, also Sud. Letzteres ist die Interpretation der HZA bisher, so wie es aussieht, auch wenn einige HZA das wohl anders interpretieren, leider gibt es da ja keine Einheitliche Regelung.

In §31 (2) ist zB ausdrücklich von "Beginnt ein Brauereiinhaber erstmals mit der Bierherstellung" die Rede. Die Begrifflichkeit "erstmalig" kennt der Zoll also auch, es wird aber in §41 nicht genutzt.

Nach Interpretation des HZA müsste man also jeden einzelnen Sud anzeigen, und jeweils angeben wie viel sich dann voraussichtlich für das Jahr ergibt.

Die Erleichterung des HZA liegt dann darin, dass sie nur eine solche Meldung im Jahr verlangen statt eine pro Sud.

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 09:20
von bwanapombe
Ja das ist eine der kleinen Schludereien in der BierStV. Aber die kann man - wie man sieht - mit dem richtigen Verständnis ausgleichen.

Bei mir hat sich das HZA gar nicht auf § 41 BierStV bezogen, sondern auf § 209 AO. Also offensichtlich weil ich verbrauchssteuerpflichtige Waren herstelle, soll ich jeden Brauvorgang anzeigen:

"Um die Steueraufsicht zu gewährleisten, ist die Anzeige jeden einzelnen Brauvorgangs erforderlich."

Wie mit diesen Anzeigen die Steueraufsicht gewährleistet wird, erschließt sich mir nicht. Auch war in den letzten Jahren die Steueraufsicht offensichtlich gewährleistet, auch ohne dass jeder einzelne Brauvorgang angezeigt wurde. (Wie wird eigentlich die Steueraufsicht gewährleistet bei all den Mitmenschen, die überhaupt keine Bierherstellung angezeigt haben?) Wie dem auch sei, habe ich vorsorglich Brauvorgänge für alle Sams-, Sonn- und Feiertage sowie die Tage der Schulferien in unserem Bundesland für alle Kalenderjahre angezeigt, vorbehaltlich der Anzeige zusätzlicher Brauvorgänge in der Zukunft.

Dirk

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 10:07
von Ruthard
Colindo hat geschrieben: Freitag 4. Februar 2022, 08:07 Danke euch beiden für die Infos. Man vergisst die Details einfach so schnell, wenn man nicht in der Materie drin ist. Einen Widerspruch einzulegen erscheint mir richtig, das werde ich dann mit den Argumenten von Ruthard machen.

Christoph
Wieso Widerspruch?
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit dem Zugang des HZA-Schreibens hast du den Nachweis, dass du eine Brauanzeige abgegeben hast, zu mehr ist dieses Schreiben nicht nütze. Dass dir das HZA eine zeitlich befristete Braugenehmigung erteilt hat, kannst du getrost vergessen. Brauen ist erlaubnisfrei, deswegen ist eine von der Behörde ausgesprochene Genehmigung, egal ob befristet, unbefristet oder auf Widerruf, nutzlos abgesonderter Text, etwa wie "Bratkartoffeln blühen blau" oder "Wenn die Sonne scheint gehen Sie an die frische Luft".

Wenn du jetzt Widerspruch einlegst, unterwirfst du dich dem Herrschaftsanspruch der Behörde - und das ist genau die falsche Reaktion. Erst 2023, wenn dir die Behörde wegen der angeblich erforderlichen Brauanzeige für 2023 an die Eier will, besteht deinerseits Handlungsbedarf. Alles andere vorher ist kontraproduktiv.

Cheers, Ruthard

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 10:10
von Colindo
Umso besser, dann mach ich es so. Danke für die Klärung!

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 12:08
von bwanapombe
Brauwolf hat geschrieben: Freitag 4. Februar 2022, 10:07 ...

Alles andere vorher ist kontraproduktiv.

Cheers, Ruthard
Da muss ich Ruthard beipflichten. Auf meinen Widerspruch ist nicht eingegangen worden, stattdessen hat man eine zuletzt eingegangene Steueranmeldung (2075) bemängelt u.a. weil sich im Herstellungsort ein Rechtschreibfehler fand. Ich kann mein Vorgehen insofern nicht weiterempfehlen. War eine weitere Lernerfahrung.

Dirk

Re: Nicht vergessen - Zoll Informieren!!!

Verfasst: Freitag 4. Februar 2022, 12:56
von Colindo
Danke für das Feedback, Dirk.