Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

KWX9000
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Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#1

Beitrag von KWX9000 »

Hallo zusammen,

vor einigen Tagen hatte ich in "kurze Frage, kurze Antwort" danach gefragt, ob ich nur da meine Freimenge von 200L brauen darf, wo ich gemeldet bin, oder ob es reicht, für die Brauwohnung einen Mietvertrag zu haben, ohne dort gemeldet zu sein. (Posts #4068 bis #4071)

Alt-Phex hat dazu auch schon eine praktikable Antwort abgegeben:
[...]
Aber mal ganz ehrlich, was soll immer dieses rumgedümpel nur um die paar Euro
Steuern zu sparen ? - 100L kosten irgendwas um die 5,- EUR :Greets
Da ich aber aus Interesse genau wissen wollte, wie das geregelt ist, habe ich mich bei einem Bekannten erkundigt der in einer Kanzlei für Steuerberater und Rechtsanwälte arbeitet. Diese haben ihm erklärt ...

- ..., dass ein Mietvertrag für den Nachweis reicht, dass es "vom Brauer bewohnte Räume" sind, sofern man die Wohnung auch wirklich bewohnt.

Aber:

- ..., dass - wenn es ein Hauptwohnsitz ist - an dem man sich aber nicht meldet, man ein Meldevergehen begeht, das mit mehreren Hundert Euro Strafe belegt werden kann.
- ..., dass - wenn es ein Nebenwohnsitz ist - man in Städten, die eine Zweitwohnsitzsteuer erheben, wiederum Steuerhinterziehung begeht. (Das würde der Zoll dann natürlich genauso verfolgen, wie die Hinterziehung der Biersteuer.)


Abschließender Hinweis: Unmittelbar nach einem Umzug hat in Deutschland jeder die Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.

Lieben Gruß

KWX
Zuletzt geändert von KWX9000 am Dienstag 3. Januar 2017, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#2

Beitrag von Boludo »

KWX9000 hat geschrieben: vor einigen Tagen hatte ich in "kurze Frage, kurze Antwort" danach gefragt, ob ich nur da brauen darf, wo ich gemeldet bin, oder ob es reicht, für die Brauwohnung einen Mietvertrag zu haben, ohne dort gemeldet zu sein. (Posts #4068 bis #4071)
Man darf in Deutschland überall brauen, man muss auch niemand um Erlaubnis fragen oder gar eine Genehmigung einholen.
:popdrink

Stefan
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#3

Beitrag von Ladeberger »

Scheint mir primär ein Thread für verpeilte Azubis und Studenten zu sein, die sich nicht ummelden ;)

Gruß
Andy
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#4

Beitrag von KWX9000 »

Das war ungünstig formuliert. Es geht um die Freimenge von 200L, die nicht versteuert werden muss, wenn man zu Hause braut.
Hab das fix geändert.

Und nicht nur verpeilte Studenten und Azubis melden sich nicht um ;)
Wenn man für seine Abschlussarbeit für 6 Monate irgendwo hinzieht und dazu die Änderung des Ausweis, Ummeldung des KFZ, Nachsendeantrag etc. bezahlen muss, ist das häufig genug ein Grund mit Absicht die Adresse von Mama und/oder Papa einfach als Meldeadresse zu behalten. (Nebenbei: Das wäre auch viel teurer als das Brauen einfach komplett zu versteuern...)
Zuletzt geändert von KWX9000 am Dienstag 3. Januar 2017, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Ruthard
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#5

Beitrag von Ruthard »

Man darf in Deutschland überall brauen, man muss auch niemand um Erlaubnis fragen oder gar eine Genehmigung einholen.
Dem Threadersteller geht es wohl darum, wie er die großzügige Steuerersparnis von ca 10€ pro Jahr in Anspruch nehmen kann.

Ich versuche das mal in Relation zu stellen mit Hobbybrauern, die in einen 20l Sud 3 Päckchen W34/70 kippen und weigere mich, länger einen Gedanken an diese Diskussion zu verschwenden.

Cheers, Ruthard
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#6

Beitrag von heru »

:goodpost:
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#7

Beitrag von helix »

Tach.

Wieso hackt hier jeder auf dem TE herum, er wolle 5,-€ Steuer sparen? Davon hat er nirgends etwas geschrieben. Schon gar nicht bei "Kurze Frage-kurze Antwort".
Geheiligt sei der Beißreflex.

Mahlzeit
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#8

Beitrag von Sura »

Öhm, was haben jetzt Probleme bei der Ummeldung des Wohnsitzes mit der Freimenge zu tun?

Ansonsten weiss ich ehrlich gesagt nicht warum man auf die Anmeldung verzichten sollte. Die Alternative ist ja jedesmal ein Formular auszufüllen und irgendjemandem unnötig Arbeit aufzuhalsen .....
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#9

Beitrag von Quax »

Liebe Leute,

sorry, machts mal nicht so kompliziert und diskutiert Tage über diese Thema. Dem Zoll geht es darum wo der Alkohol produziert wird und wer, wenns mehr wird wie 200 l, dann die Steuern dafür bezahlt. Es wird immer die Produktionsstätte gemeldet und ob man im Keller im Schuppen oder sonstwo wohnt spielt da keine Rolle. Wenn der Zoll zur Kontrolle kommt will der sehen wo das edle Getränk :Smile hergestellt wurde und nicht wo man wohnt.

Gruß Michael
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#10

Beitrag von ggansde »

Moin,
das ist jetzt mal sehr missverständlich dargestellt. Fakt ist, ist die Produktionsstätte Dein Haushalt, hast Du 200 L steuerfrei. Ist die Produktionsstätte irgendein Keller oder Schuppen, der nicht zu Deinem Haushalt gehört, zahlst Du ab dem ersten Liter Biersteuer.
VG, Markus
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#11

Beitrag von Ruthard »

Quax hat geschrieben:Liebe Leute,

sorry, machts mal nicht so kompliziert und diskutiert Tage über diese Thema. Dem Zoll geht es darum wo der Alkohol produziert wird und wer, wenns mehr wird wie 200 l, dann die Steuern dafür bezahlt. Es wird immer die Produktionsstätte gemeldet und ob man im Keller im Schuppen oder sonstwo wohnt spielt da keine Rolle. Wenn der Zoll zur Kontrolle kommt will der sehen wo das edle Getränk :Smile hergestellt wurde und nicht wo man wohnt.

Gruß Michael
Und genau das ist völliger Unsinn. Wenn der Zoll nämlich feststellt, dass du nicht zuhause braust, zahlst du nicht ab Liter 201, sondern ab Liter 1.

Ich stelle mir gerade vor, die Österreicher hätten ein eigenes Hobbybrauerforum wie dieses hier. Gäbe dort alle naselang einen Zollthread?
Nein! Und warum nicht? Weil privat gebrautes Bier dort grundsätzlich steuerfrei ist, egal wo und egal wieviel gebraut wurde.

Der ganze Krempel beruht auf einer Gesetzgebung von 1939. Wer im Geschichtsuntericht aufgepasst hat, wird sich erinnern, dass Österreich damals zum Großdeutschen Reich gehört hat und der gleichen Gesetzgebung unterlegen ist.

Deutschland wurde am 8. Mai 1945 besiegt, Österreich wurde am gleichen Tag befreit und damit auch von diesem hirnrissigen Schwachfug.

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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#12

Beitrag von Ruthard »

ggansde hat geschrieben:Moin,
das ist jetzt mal sehr missverständlich dargestellt. Fakt ist, ist die Produktionsstätte Dein Haushalt, hast Du 200 L steuerfrei. Ist die Produktionsstätte irgendein Keller oder Schuppen, der nicht zu Deinem Haushalt gehört, zahlst Du ab dem ersten Liter Biersteuer.
VG, Markus
Keller und Schuppen sind "Nebengelasse" und gehören zum Haushalt. Das gilt auch für eine in der Parallelstraße angemietete Garage.

Cheers, Ruthard
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#13

Beitrag von ggansde »

Ruthard,
der nicht zu Deinem Haushalt gehört
das ist der interessante Nebensatz. :Drink
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr

#14

Beitrag von Bilbobreu »

Quax hat geschrieben:Liebe Leute,

sorry, machts mal nicht so kompliziert und diskutiert Tage über diese Thema. Dem Zoll geht es darum wo der Alkohol produziert wird und wer, wenns mehr wird wie 200 l, dann die Steuern dafür bezahlt. Es wird immer die Produktionsstätte gemeldet und ob man im Keller im Schuppen oder sonstwo wohnt spielt da keine Rolle. Wenn der Zoll zur Kontrolle kommt will der sehen wo das edle Getränk :Smile hergestellt wurde und nicht wo man wohnt.

Gruß Michael
Hallo,
man sollte die Dinge aber auch nicht zu vereinfacht darstellen. Wie Du richtig schreibst, geht es dem Zoll darum, wo das Bier produziert wird. Das ist deshalb so, weil Bier, dass von Haus- und Hobbybrauer hergestellt wird nach § 29 Abs. 2 Biersteuergesetz i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 1 Biersteuerverordnung nur dann bis zur Menge von 200 l von der Steuer befreit ist, wenn es
1. im eigenen Haushalt gebraut ist,
2. zum eigenen Verbrauch hergestellt und
3. nicht verkauft wird.
§ 41 Abs. 1 Satz 2 Biersteuerverordnung sagt dann noch, das Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt gilt.

Folglich wird es den Zoll im Falle einer Kontrolle sehr wohl interessieren, ob der Haus- und Hobbybrauer seine Braustelle in seinem Haushalt oder einem nicht gewerblichen Gemeindebrauhaus hat. Das wäre nämlich nicht der Fall, wenn der Haus- und Hobbybrauer bei Oma, Onkel oder Schwester oder seinem Nachbarn braut. In diesem Fall dürfte es den Zoll auch interessieren, ob der Haus- und Hobbybrauer die ersten 200 l versteuert hat. Der Zoll wird also schon schauen, ob Braustätte und Haushalt in einem engen Verhältnis zueinander stehen. Das ist beim eigenen (egal ob Eigentum, gemietet oder besetzt) Keller, der eigenen Garage oder dem eigenen Schuppen problemlos der Fall aber eben nicht bei fremden Garagen, Schuppen, Kellern, Terrassen oder sonstigen fremden Örtlichkeiten. Folglich bedeutet die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für die ersten 200 l im Jahr zugleich die steuerrechtliche relevante Behauptung, dass Deine Braustelle in Deinem Haushalt ist. Und wenn das tatsächlich nicht zutrifft, hast Du im Fall einer Kontrolle ein Problem.

Gruß
Stefan
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#15

Beitrag von Oberbräu »

Hi, ich habe hier was IMHO interessantes gefunden. Genau für solche Sachen wie Lagerfeuer, Grillen, oder auch Brauen haben wir das Grundstück ja gekauft. Hallelujah!
Gruß, Michael

edit: Nachtrag/Frage: wenn man im Haushalt hobbybraut, und dann doch die 2 hl-Grenze überschreitet, dann ordnungsgemäß diese 2075er-Meldung ans HZA schickt und die paar Cent bezahlt, dann müsste man doch diesen besteuerten Sud auch gleich seinen Freunden unentgeltlich mal als Schlummertrunk mitgeben können, bzw. zur Party zu nem Kumpel also in fremdem Haushalt mitnehmen und konsumieren dürfen?
Mein Gott, dieses dämliche Steuer-Zoll-Drama ist fast so bekloppt wie der 25-jährige 109 km Bau einer Schnellbahntrasse für 10.000.000.000 Euro. :Angry
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#16

Beitrag von Ladeberger »

Ja. Du kannst auch mit Bier unter 2 hl so verfahren. Der "eigene Verbrauch" schließt eine im privaten Rahmen und Umfang stattfindende Weitergabe an Familie und Freunde meines Erachtens mit ein.

Gruß
Andy
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#17

Beitrag von Oberbräu »

Aah- das klingt plausibel, schließlich sagt §41 BierStV nichts zum Ort des Konsums! Danke! Ich meine aber das geistert hier im Forum auch anders herum.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#18

Beitrag von TeutoMike »

Vorsicht: ...zum eigenen Verbrauch...
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#19

Beitrag von TeutoMike »

Vorsicht: Zoll bzw. BierStV und Einkommensteuer sind zwei verschieden Schubladen. Solche Dinge sollte man nicht diskutieren, sondern sich schriftlich von der zuständigen Behörde bestätigen lassen. Schon ein Wechsel des Sachbearbeiters kann Überraschungen bringen...
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#20

Beitrag von Oberbräu »

TeutoMike hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 14:49Solche Dinge sollte man nicht diskutieren, sondern sich schriftlich von der zuständigen Behörde bestätigen lassen. Schon ein Wechsel des Sachbearbeiters kann Überraschungen bringen...
Bei aller Liebe, das ist nicht so ganz mein Verständnis eines Rechtsstaats. Alles ist verboten, es sei denn expressis verbis erlaubt? Und jeder kleine schreibstiftspitzende Beamte darf sich aussuchen, wie er das Gesetz interpretiert?
Nur ein Beispiel: Ich wollte vor längerer Zeit mal im Clubhaus brauen, habe alles richtig machen wollen, die paar Euro Steuer wären mir echt wurscht gewesen, das hab ich dem Mann auch gesagt (Telefon), und was ist passiert? Der Horst vom HZA hat mir die Sache verboten, weil nicht mein Hauptwohnsitz, und (er wusste ja nun, wann und wo ich brauen will) mir mit einem Kontrollbesuch gedroht, und ich Depp habs aufgegeben. :Mad2
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#21

Beitrag von §11 »

:popdrink

Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#22

Beitrag von Oberbräu »

:P Angeber
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#23

Beitrag von Boludo »

Niemand darf dir verbieten, Bier zu brauen.

Stefan
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#24

Beitrag von hyper472 »

§11 hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 15:32
Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
Lieber Zoll als Trump :P
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
Hildegard von Bingen (1098-1179)
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#25

Beitrag von §11 »

hyper472 hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 18:13
§11 hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 15:32
Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
Lieber Zoll als Trump :P
Da hast du Recht, aber irgendwie kann ich mir beides nicht aussuchen :Grübel
„porro bibitur!“
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#26

Beitrag von Oberbräu »

He! Schluss mit dem Kindergarten! :Greets
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#27

Beitrag von Urbanowicz »

Wir brauen als Kollektiv in einem extra angemieteten Raum. Unsere Sachbearbeiterin beim Zoll meinte, dass die Freimenge nur zu Hause gilt, wir also immer Steuern zahlen müssen. Wir stellen das Bier ohne Erlaubnis her (§14 Abs.4 Nr.2 BierStG) und dürfern es "sogar" verschenken.
Ich hab mich damit nicht groß beschäftigt, sondern einfach nachgefragt. Klar nervts, aber so ein großer Aufwand ist es jetzt auch nicht und mir kann keiner ans Bein pinkeln.

Gruß Philipp
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#28

Beitrag von Bierokrat »

hyper472 hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 18:13
§11 hat geschrieben: Dienstag 12. Dezember 2017, 15:32
Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
Lieber Zoll als Trump :P
:thumbsup

1. Der Nürnberger Zoll twittert nicht jeden Furz.
2. Mitm Nürnberger Zoll kann man auch mal reden.
3. Der Nürnberger Zoll hällt sich mit alternativen Fakten etwas besser zurück.
4. Beim Nürnberger Zoll sitzen Menschen. Keine machtgeilen Affen.
5. Der Nürnberger Zoll droht niemanden mit Atomwaffen.

...vermutlich kann man "Nürnberger" auch durch andere Städtenamen ersetzen. :Bigsmile
Also nööööö! Lieber Zoll als Trumpeltier. :P
Prost!
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#29

Beitrag von hkpdererste »

Meine Güte sind hier alle obrigkeitshörig. Meldet den scheiss an damit wenn der Nachbar meint dumm tun zu müssen alles safe ist und danach macht wie ihr wollt. Ob da dann 100 oder 500 Liter gebraut werden oder ob des im Wohnzimmer im Keller oder bei Freunden im Garten getrunken wird .... Wen interessiert das denn. Kein Zoll in Deutschland wird euch jemand hinterherschicken der kontrolliert welches Bier ihr dabeihabt.

Mal so ganz am Rande; hat schon mal jemand nachgeschaut was es denn im Fall kosten würde? Wahrscheinlich wie bei unversteuerten Zigaretten die Steuerlast x 2 + Gebühr. Dann diskutieren wir hier wegen 2x 1,nochwas € + n zehner Gebühr zum gefühlt tausendsten mal.

Grüße
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§11
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#30

Beitrag von §11 »

Urbanowicz hat geschrieben: Mittwoch 13. Dezember 2017, 14:59 Wir brauen als Kollektiv in einem extra angemieteten Raum. Unsere Sachbearbeiterin beim Zoll meinte, dass die Freimenge nur zu Hause gilt, wir also immer Steuern zahlen müssen. Wir stellen das Bier ohne Erlaubnis her (§14 Abs.4 Nr.2 BierStG) und dürfern es "sogar" verschenken.
Ich hab mich damit nicht groß beschäftigt, sondern einfach nachgefragt. Klar nervts, aber so ein großer Aufwand ist es jetzt auch nicht und mir kann keiner ans Bein pinkeln.

Gruß Philipp
Nur fuer den Fall das jetzt wieder die Haelfte hier selektiv liesst und daraus eine "Erlaubnis" fuer das Brauen ableitet. Brauen bedarf keener Erlaubnis. Die Erlaubnis bezieht sich hier auf den Paragraph 5 der sich auf ein Steuerlager bezieht (welches einer Erlaunbnis bedarf).

Jan
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#31

Beitrag von Alien_TM »

bisher hats mir an dem Mut gefehlt, bei der Immigration am Flughafen ein zweifelhaftes Shirt zu tragen...

aber irgendwann.. vielleicht, wennns mir egal is und mein Privatjet Heimwärts schon aufgetankt is zieh ich sowas an: (Wunschdenken)

http://www.titanic-magazin.de/news/neu- ... tion-8993/

Und wenn der Beamte frägt, .. "whats your purpose" zu sagen, (anstatt "Holiday/Vacation!!!") i work here, im the german voice of Achmed the Dead Terrorist...
und einen von der Lufthansa abgestempelten Zettel zu haben, bei dem Terrorist angekreuzt is..

...Alex
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#32

Beitrag von Bierokrat »

Alien_TM hat geschrieben: Mittwoch 13. Dezember 2017, 23:14 bisher hats mir an dem Mut gefehlt, bei der Immigration am Flughafen ein zweifelhaftes Shirt zu tragen...

aber irgendwann.. vielleicht, wennns mir egal is und mein Privatjet Heimwärts schon aufgetankt is zieh ich sowas an: (Wunschdenken)

http://www.titanic-magazin.de/news/neu- ... tion-8993/

Und wenn der Beamte frägt, .. "whats your purpose" zu sagen, (anstatt "Holiday/Vacation!!!") i work here, im the german voice of Achmed the Dead Terrorist...
und einen von der Lufthansa abgestempelten Zettel zu haben, bei dem Terrorist angekreuzt is..

...Alex
Der Plan ist gut!
Nur lass das mit dem Privatjet sein. Der kostet nur unnütz Geld. Nach der Aktion (die irgendwie schon wieder gut ist! :Drink ) brauchste den Jet nimmer. Dann wirst du geflogen. Wo war nochmal Camp X-Ray? :Angel
Prost!
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#33

Beitrag von Urbanowicz »

§11 hat geschrieben: Mittwoch 13. Dezember 2017, 18:56
Urbanowicz hat geschrieben: Mittwoch 13. Dezember 2017, 14:59 Wir brauen als Kollektiv in einem extra angemieteten Raum. Unsere Sachbearbeiterin beim Zoll meinte, dass die Freimenge nur zu Hause gilt, wir also immer Steuern zahlen müssen. Wir stellen das Bier ohne Erlaubnis her (§14 Abs.4 Nr.2 BierStG) und dürfern es "sogar" verschenken.
Ich hab mich damit nicht groß beschäftigt, sondern einfach nachgefragt. Klar nervts, aber so ein großer Aufwand ist es jetzt auch nicht und mir kann keiner ans Bein pinkeln.

Gruß Philipp
Nur fuer den Fall das jetzt wieder die Haelfte hier selektiv liesst und daraus eine "Erlaubnis" fuer das Brauen ableitet. Brauen bedarf keener Erlaubnis. Die Erlaubnis bezieht sich hier auf den Paragraph 5 der sich auf ein Steuerlager bezieht (welches einer Erlaunbnis bedarf).

Jan
Stimmt, das könnte evtl falsch rüberkommen. Danke für den Hinweis, Jan. Was ich damit sagen wollte, ist dass wir in dem Formular 2075 "§ 14 Abs. 4 Nr. 2 BierStG (Herstellung ohne Erlaubnis)" ankreuzen müssen und einen ermäßigten Steuersatz bezahlen.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#34

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Urbanowicz hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:10 ... und einen ermäßigten Steuersatz bezahlen.
Ich musste gerade lernen, dass wir Hobbybrauer das Bier nach §14 Abs 2 mit 0,787 EUR pro hl und °P versteuern müssen. Der ermäßigte Steuersatz gilt für nur "kleine Brauereien" (ich vermute das impliziert ein Steuerlager, Gewerbe oder was auch immer ... ).
Jedenfalls musste ich mein 2075 korrigieren. Nach höflicher Anfrage, ob die Differenz unter die Kleinbetragsregelung fällt kam die Antwort, dass ich die zusätzlichen 1,40 EUR überweisen möchte.
§ 2 Biersteuergesetz
Ermäßigte Steuersätze

Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#35

Beitrag von Urbanowicz »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 15:14
Urbanowicz hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:10 ... und einen ermäßigten Steuersatz bezahlen.
Ich musste gerade lernen, dass wir Hobbybrauer das Bier nach §14 Abs 2 mit 0,787 EUR pro hl und °P versteuern müssen. Der ermäßigte Steuersatz gilt für nur "kleine Brauereien" (ich vermute das impliziert ein Steuerlager, Gewerbe oder was auch immer ... ).
Jedenfalls musste ich mein 2075 korrigieren. Nach höflicher Anfrage, ob die Differenz unter die Kleinbetragsregelung fällt kam die Antwort, dass ich die zusätzlichen 1,40 EUR überweisen möchte.
§ 2 Biersteuergesetz
Ermäßigte Steuersätze

Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind.
Dann erzähl das bitte nicht meiner Sachbearbeiterin. Bisher (in 2 Jahren) wurde nichts beanstandet.
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Ruthard
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#36

Beitrag von Ruthard »

Boah Leute, immer wieder die gleiche Leier. Ich warte sehnsüchtig auf den Tag, an dem wir hier österreichische Verhältnisse haben.

Der Biersteuersatz beträgt 0,787 € pro Grad Plato pro Hektoliter - für Alle.

Ausnahmen gibt es für kleine unabhängige Brauereien, die nur einen ermäßigten Steuersatz bezahlen müssen.

Was eine Brauerei ist, wird in §1 Abs. 9 BierStV bestimmt: "...jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden darf."

Es sind also nach Meinung des BMF nur Brauereien mit Steuerlager richtige Brauereien und damit nach Erfüllung weiterer Vorraussetzungen (Menge, Unabhängigkeit) berechtigt, den ermäßigten Steuersatz anzuwenden.
Ob das BMF überhaupt befugt ist, am Parlament vorbei die Begriffsbestimmung "Brauerei" nach Gutdünken festzulegen, stelle ich mal in Abrede.
Hobbybrauer haben üblicherweise kein Steuerlager und kommen somit nach geltender Rechtslage nicht in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes.

Hobbybrauer zahlen ab dem 201. Liter auch nur den ermäßigten Steuersatz - eine Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht, aber solange das zu unserem Vorteil ist, werde ich daran nicht rühren.
Jedenfalls musste ich mein 2075 korrigieren. Nach höflicher Anfrage, ob die Differenz unter die Kleinbetragsregelung fällt kam die Antwort, dass ich die zusätzlichen 1,40 EUR überweisen möchte.
Ich hoffe, du hast die 1,40€ nicht überwiesen. Die einzig richtige Reaktion von dir wäre : "Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV: Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, 1,40€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage".

Cheers, Ruthard
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#37

Beitrag von Oberbräu »

hm... ich bin ja kein Schwabe, aber hab unlängst in der Ecke gearbeitet .. muss abgefärbt haben :redhead - - was passiert, wenn ich x mal im Jahr jeweils 1 hl also unter 10€ Steuer braue, nach 2075 Verfahren deklariere, aber falsch auf 0,03€ rechne und diese 3 Ct überweise, und auf die bestimmt kommende RM schreibe:
Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:07Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV: Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, xxx€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage[/i]".
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#38

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Dann musst du bestimmt irgendwann zum Zoll nachsitzen und die Berechnung üben, bis du sie beherrscht. :-)

Ne, also, weiß ich nicht. Ein Braukollege hat unlängst gesagt "Finde ich komisch. Ich schicke immer diese 2075 Formulare ab und habe noch nie eine Rechnung von denen bekommen. Drum habe ich dann auch nix überwiesen ...".
Fällt wahrscheinlich auch unter die Kleinbetragsregelung :-).
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#39

Beitrag von §11 »

Braukollege hat unlängst gesagt "Finde ich komisch. Ich schicke immer diese 2075 Formulare ab und habe noch nie eine Rechnung von denen bekommen. Drum habe ich dann auch nix überwiesen ..
Ohoh, das bedeutet mindestens 3 Jahre Schuldturm oder verschärfte Festungshaft. Da versteht die Obrigkeit keinen Spaß wenn man den Zehnt nicht abdrückt...
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#40

Beitrag von monsti88 »

:Ätsch Ein Braukollege :Ätsch
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#41

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

monsti88 hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 17:13 :Ätsch Ein Braukollege :Ätsch
Is klar... :Drink
Ja, ganz wirklich! :P
Ich bin doch DerDerSogarDie1,40FreiwilligÜberweist :-) https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 16#p249916
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#42

Beitrag von Ruthard »

Oberbräu hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:25 hm... ich bin ja kein Schwabe, aber hab unlängst in der Ecke gearbeitet .. muss abgefärbt haben :redhead - - was passiert, wenn ich x mal im Jahr jeweils 1 hl also unter 10€ Steuer braue, nach 2075 Verfahren deklariere, aber falsch auf 0,03€ rechne und diese 3 Ct überweise, und auf die bestimmt kommende RM schreibe:
Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:07Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV: Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, xxx€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage[/i]".
?
Schatzilein, das mache ich seit drei Jahren so :P
Muss ja nicht immer auf 3ct runtergehen, man darf dem Staat auch mal was gönnen. Entscheidend ist, nicht immer den gleichen Rechenfehler zu begehen. Allergisch reagieren sie halt auf den Steuersatz, aber 100l x 12°P x 0,787€ = 0,944€ führen ja auch zum Ziel.

Cheers, Ruthard
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#43

Beitrag von Oberbräu »

Brauwolf, danke, seit langem nicht mehr so gelacht, danke dafür, Hasimausi :thumbsup
wenn zukünftig subversiverweise nicht nur die 10% der anscheinend überhaupt deklarierenden Hobbybrauer sich stets eine gewisse Laxheit in der Berechnung - mit einem Drall nach unten - angewöhnen würden, ob das einer Abschaffung der offensichtlich idiotischen Berechnung Vorschub leisten würde? :Grübel
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#44

Beitrag von monsti88 »

Genau das habe ich mir auch schon gedacht. Wenn hier jeder zweite nur jeden zweiten seiner Sude wie von Brauwolf beschrieben melden würde (für lediglich ca. 2-3€ je 20l +/- "Rechenfehler"), dann dürfte das für einigen Papierkram bei den HZA sorgen. ABER: bis in unser guten deutschen Bürokratie das tatsächlich für eine Veränderung sorgt, würde es sicher Jahre dauern...
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#45

Beitrag von Alt-Phex »

Ihr geht immer davon aus das es sich dann zum besserem ändern würde. In eurer Traumwelt möchte ich leben...
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#46

Beitrag von Mjoelnir »

Oh, guter Einwand Bernd. Bin im ersten Moment auch davon ausgegangen, dass man diese unsinnige Steuer für Hobbybrauer erlässt, falls etwas geändert wird.
Aber vermutlich ist es wahrscheinlicher, dass die 10 € "Verrechnungspauschale" wegfällt und alle Abweichungen härtestens als Steuerhinterziehung bestraft wird.
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#47

Beitrag von Alt-Phex »

Mjoelnir hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 23:49 Bin im ersten Moment auch davon ausgegangen, dass man diese unsinnige Steuer für Hobbybrauer erlässt, falls etwas geändert wird.
Das würde Betriebsausflüge zu Hobbybrauer-Wettbewerben oder Hausbesuche für den Zoll aber sehr erschweren. :P
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#48

Beitrag von Tozzi »

Ist alles Spekulation, aber entfallen wird die Steuer 100%ig nicht.
Eventuell wird die Freigrenze erhöht, um die Beamten zu entlasten, das könnte ich mir vorstellen (und würde auch eine Menge Sinn ergeben).
Das mit dem "privaten Konsum" könnte auch mal etwas klarer formuliert werden.
Überhaupt wären klar formulierte, einheitliche Vorgaben mal was Feines. Momentan handelt ja jedes HZA anders.
(Wobei ich mich über meines nicht beschweren kann, ich gehöre zu denen, die da Glück haben).
Aber wahrscheinlich ist auch das schon Wunschdenken.
Und gleich dreimal auf Holz klopfen. :Wink
Viele Grüße aus Fasano
Stephan
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#49

Beitrag von hkpdererste »

Leute nochmal von vorn:
Der ganze quatsch kann für jeden ab sofort erledigt sein. Einfach nur die 200 Liter anmelden und nicht mehr mehr machen ... fertig.
Das Problem von manchen hier ist doch dass sie unbedingt recht haben wollen, entweder nach dem Motto " der verdammte Sachbearbeiter soll gefälligst so machen wie ich will" oder aber "ich bin ja soo brav und mach immer alles total richtig" . Irgendwie kann ich über die Diskussion nur den Kopf schütteln. :Mad2

Grüße Klaus
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Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse

#50

Beitrag von Exedus »

Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 17:23
Oberbräu hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:25 hm... ich bin ja kein Schwabe, aber hab unlängst in der Ecke gearbeitet .. muss abgefärbt haben :redhead - - was passiert, wenn ich x mal im Jahr jeweils 1 hl also unter 10€ Steuer braue, nach 2075 Verfahren deklariere, aber falsch auf 0,03€ rechne und diese 3 Ct überweise, und auf die bestimmt kommende RM schreibe:
Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:07Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV: Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, xxx€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage[/i]".
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Schatzilein, das mache ich seit drei Jahren so :P
Muss ja nicht immer auf 3ct runtergehen, man darf dem Staat auch mal was gönnen. Entscheidend ist, nicht immer den gleichen Rechenfehler zu begehen. Allergisch reagieren sie halt auf den Steuersatz, aber 100l x 12°P x 0,787€ = 0,944€ führen ja auch zum Ziel.

Cheers, Ruthard
:goodpost: :thumbsup Sehr unterhaltsam, danke :Greets
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