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Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2015, 13:28
von Boludo
philipp hat geschrieben:Gerade deshalb: Wer unangemeldet vor der Tür steht, kommt nicht rein.
Gute Einstellung :thumbup


Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2015, 13:43
von ICKEvK
philipp hat geschrieben:
§ 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Der Steuerpflichtige kann auf die Einhaltung der Frist verzichten. Soll die Prüfung nach § 194 Abs. 2 auf die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane erstreckt werden, so ist die Prüfungsanordnung insoweit auch diesen Personen bekannt zu geben.
Danke, sowas habe ich gesucht

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2015, 13:44
von Johnny H
philipp hat geschrieben:[...]Gerade deshalb: Wer unangemeldet vor der Tür steht, kommt nicht rein.
Recht hast Du!! :thumbup

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2015, 13:52
von dingenz
Ich bin erschrocken, wie wenig manche hier ihre Rechte wahrnehmen und welche Unverschämtheiten geduldet werden.
Ohne richterliche Anordnung oder Gefahr im Verzug betritt niemand ohne meinen ausdrücklichen Wunsch meine private Wohnung. Daran lässt sich nicht rütteln.
Ich als Haus- und Hobbybrauer brauche dem Zoll auch keine Protokolle oder Rechnungen vorzulegen, das wäre ja noch schöner.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2015, 13:53
von alexbrand
Guten Tag zusammen,

ich will schnell auf Eure Kommentare und Fragen antworten.

Ich weiß nicht, ob dieses Vorgehen hier üblich ist. Ich habe vorher noch nie den Zoll hier gehabt. Ich braue seit 2007.
Sie war unangemeldet hier und hat freundlich gefragt, ob sie herein dürfe. Sie hat keinen "Zutritt verlangt". Ich habe ihr gesagt, daß sie gerne hereinkommen dürfe, ich aber wisse, daß ich sie nicht herein lassen muß. Dies hat sie bestätigt!
Auf Nachfrage sagte sie, daß sie übrigens, daß die Anmeldung der Besuche nicht genau geregelt sei und das Klingeln an der Haustür auch als Anmeldung zu verstehen sei. Wir hätten ja auch einen späteren Termin vereinbaren können. Immerhin war ich auf dem Sprung zur Arbeit.

Mein Hinweis, daß es auch spontane Sude gäbe, ganz ohne Protokoll, störte sie nicht im geringsten, solange ich für mich in irgendweiner Form die hergestellten Mengen nachhalte.
Sie frage, ob ich denn auch in Flaschen abgefülltes Bier habe. Nein, nur in Fässern. Sie wollte darauf hin gar keins sehen. Es standen aber einige Leere herum. Sie hat mein Gärfaß gesehen, aber nur gefragt wie viel hereinpasse. 40 L eben plus Steigraum. Fertig.

Sie darf sich das gerne wieder angucken kommen, mich stört das nicht. Ihr könnt es handhaben, wie Ihr wollt. Aber ich muß Ihr ja nicht das Leben schwer machen. Sie hat schließlich einen Aufgabe zu erfüllen. Und ich will mir ja nicht ans Bein pinkeln, indem irgend ein wenig wissender Zollbeamte vom Schreibtisch auf nervenaufreibende Ideen kommt und wahnwitzige Prüfungen erläßt - egal, ob zulässig oder nicht. ;-)

Viele Grüße

Alex

Ach ja, nach meiner Garagenbaustelle hat sie nicht gefragt. Schwarzarbeit ist ja auch so ein Thema für den Zoll... ;)

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2015, 13:59
von philipp
alexbrand hat geschrieben: Sie war unangemeldet hier und hat freundlich gefragt, ob sie herein dürfe. Sie hat keinen "Zutritt verlangt". Ich habe ihr gesagt, daß sie gerne hereinkommen dürfe, ich aber wisse, daß ich sie nicht herein lassen muß. Dies hat sie bestätigt!
Auf Nachfrage sagte sie, daß sie übrigens, daß die Anmeldung der Besuche nicht genau geregelt sei und das Klingeln an der Haustür auch als Anmeldung zu verstehen sei. Wir hätten ja auch einen späteren Termin vereinbaren können. Immerhin war ich auf dem Sprung zur Arbeit.
Ja genau, das ist der Punkt.

Niemand will dir da reinreden, von mir aus kannst du die nächste Betriebsfeier des ganzen HZAs bei dir feiern. ;-)

Es sollte halt nur hier klar sein - es gab halt schon Besuche, die nicht so glimpflich ausgegangen sind. Und dann soll es wenigstens nicht heißen "aber die musste ich doch rein lassen!".
Ich als Haus- und Hobbybrauer brauche dem Zoll auch keine Protokolle oder Rechnungen vorzulegen, das wäre ja noch schöner.
Wäre ich vorsichtig - eine Brauübersicht bräuchtest du schon, um festzustellen, wann du über 200 Liter kommst.
Versuch ich übrigens meinem Bruder auch schon seit Jahrzehnten beizubringen :Wink
Ist der Türsteher bei einer Disco oder so? ;-)

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 21. Januar 2015, 14:27
von dingenz
philipp hat geschrieben:
Ich als Haus- und Hobbybrauer brauche dem Zoll auch keine Protokolle oder Rechnungen vorzulegen, das wäre ja noch schöner.
Wäre ich vorsichtig - eine Brauübersicht bräuchtest du schon, um festzustellen, wann du über 200 Liter kommst.
Da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte umfangreiche Brauprotokolle, mit Zutatenliste, Schüttung, Hopfen, Gärverlauf, etc.
Brautag und Ausschlagmenge liefere ich gerne. Bei mehr als 200 Litern auch noch die Stammwürze.

Da hast du natürlich recht.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 15:55
von ggansde
Moin,
ich habe gerade die Rückmeldung (2070) zu meiner Brauanzeige erhalten und muss feststellen, dass sich das HZA Darmstadt in gewisser Weise treu bleibt. Das Formular 2070 wird als "Erlaubnis" zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer versendet. "Die Aufzeichnungen über die Bierherstellung müssen den mit der Steuerüberwachung betrauten Beamten jederzeit zugänglich sein."
VG. Markus

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 16:16
von dingenz
Das ist ganz schön frech vom HZA Darmstadt... :Angry
Die werden wie gesetzlich klar formuliert informiert, ggf. werden Steuern gezahlt, aber die werden bestimmt nicht um Erlaubnis gefragt! :Mad2

Tut mir Leid für euch in deren Zuständigkeitsbereich.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 16:22
von Bielsteinbraeu
Das Selbstverständnis was derartige Behörden (ob SB oder

Beamter) als Träger öffentlicher Belange gegenüber uns als

Souverän und damit Auftraggeber ihres Dienstherrn Zoll bzw.

Bundesfinanzministerium an den Tag legen ist schon mehr als

übergriffig. Sie glauben uns etwas erlauben zu müßen was uns als

Grundrecht zusteht. Sie maßen sich an alles zu überwachen und

zu kontrollieren. Sie tun so als wenn wir immer noch im

Feudalismus leben. Und der Untertan Michel kriecht in

vorauseilendem Gehorsam und Selbstzensur. Mir ist übel.

Im Kopfkino würde ich schon mal gerne mit dem Knüppel auf den

Schreibtisch von solchen Feudalfürsten schlagen. Das SGB hält

mich allerdings davon ab.

Bleibe im Lande und wehre Dich täglich
Allein machen sie Dich klein
gemeinsam sind wir unausstehlich

Kopf hoch
Ruthard, weiter so


Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 17:27
von TeufelchenBW
ggansde hat geschrieben: "Die Aufzeichnungen über die Bierherstellung müssen den mit der Steuerüberwachung betrauten Beamten jederzeit zugänglich sein."
Bin auch beim HZA Darmstadt. Mir wurde das Brauen auch ,,erlaubt" und der gleiche Satz stand bei mir auch drin. Aber wenns den Beamten glücklich macht ists ok. Schreiben können die ja viel. Reinlassen muss ich trotzdem niemanden. Zumal ich das Wort ,,jederzeit" schon verdammt frech finde.

Aber die ,,Erlaubnis" ist ja nur eine Information und Eingangbestätigung der Brauanzeige und kein verwaltungsfähiger Bescheid, dem ich widersprechen müsste. Wenn ein Beamter zu mir finden sollte, kennt er ja den Weg wieder zurück. :-P

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 17:58
von ggansde
Ich bin da ebenfalls entspannt, da sich ja rein aus "Prozess-Sicht" für mich nichts von der Vorgehensweise anderer HZA unterscheidet. Das Anschreiben ist dabei eh "Schall und Rauch". Vielleicht meinen die ja mit "Erlaubnis" die Auflagen, die die Einstufung als Hobbybrauer gelten, "eigener Haushalt", "nicht verkaufen", etc.
"Jederzeit zugänglich" kann ja auch meinen: Anfrage und sobald wie möglich Antwort per email.
Ich finde auf alle Fälle dieses Verfahren viel einfacher als vorher.
VG, Markus

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 18:10
von Bilbobreu
Ich bin da auch ganz entspannt, aber wenn mein HZA mir ein mit "Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer" überschriebenes Schreiben senden sollte, werde ich dagegen Einspruch einlegen. Es handelt sich bei einer solchen Überschrift um einen sogenannten Formalverwaltungsakt, der zumindest den Anschein erweckt, als würde hier ein Verwaltungsakt erlassen. Diesen Anschein gilt es zu beseitigen. Zum einen muss ich mir von keiner Behörde Erlaubnisse aufdrängen lassen, die ich gar nicht beantragt habe. Zum anderen wird damit der Eindruck erweckt, mein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) sei durch irgendein Gesetz hinsichtlich des Haus- und Hobbybrauens unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt. Dies trifft nicht zu. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für eine solche Erlaubnis. Dann wollen wir doch mal sehen, wie lange der betreffende Sachbearbeiter diesen Unfug noch weiter betreibt, wenn er damit seiner Widerspruchsstelle unsinnige Arbeit verursacht.

Gruß
Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 18:41
von Bielsteinbraeu
Ich bin da auch ganz entspannt, aber wenn mein HZA mir ein mit "Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer" überschriebenes Schreiben senden sollte, werde ich dagegen Einspruch einlegen. Es handelt sich bei einer solchen Überschrift um einen sogenannten Formalverwaltungsakt, der zumindest den Anschein erweckt, als würde hier ein Verwaltungsakt erlassen. Diesen Anschein gilt es zu beseitigen.
Wehret den Anfängen.
Bleibe im Lande und wehre Dich täglich
Allein machen sie Dich klein
gemeinsam sind wir unausstehlich

Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 18:45
von ggansde
Moin,
Es handelt sich bei einer solchen Überschrift um einen sogenannten Formalverwaltungsakt, der zumindest den Anschein erweckt, als würde hier ein Verwaltungsakt erlassen.
Das sehe ich nicht so. Das Anschreiben ist formloses Gewäsch und persönliche Ergüsse eines SB oder seines Vorgesetzten. Verbindlich ist das Formular 2070.
VG, Markus

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 18:50
von TeufelchenBW
Nunja, da mir der Sachbearbeiter die Möglichkeit lässt meine gebrauten Biere am Jahresende in einer Erklärung zu versteuern und nicht jeder einzelne Sud, der über die 200l hinausgeht, werd ich ihn nicht anfangen zu ärgern :-) Ansonsten wäre ich da auch etwas ungehaltener

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 06:31
von Tron
Ohne Frage muss man die Beamten nicht in die Wohnung lassen.

Wenn man sich aber sicher ist das die Destille sicher auf dem Dachboden steht und sonst keine Probleme ersichtlich sind kann es auch Vorteile bringen wenn man dem spontanen Besuch Einblick gewährt.
Aus irgendeinem Grund war man im "Scheinwerfer" des Zoll aufgetaucht, bringt nun diese spontane Kontrolle keine Erkenntnisse so gehe ich mal davon aus das man wieder aus dem Lichtkegel kommt und so schnell keine weitere Kontrolle kommen wird.

Was habe ich zu verbergen?

Wenn der Dienstwagen etwas länger vorm Haus steht haben die Nachbarn auch wieder was zum tuscheln :thumbsup :thumbsup :thumbsup

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 07:07
von Boludo
Wenn du nichts zu verbergen hast, dann installier dir doch ne webcam im Wohnzimmer. Oder machst du da was verbotenes?
Oder klingel doch mal bei dem Zollbeamten und frag ihn ob du dir mal sein Schlafzimmer anschauen darfst. Der hat sicher auch nichts zu verbergen und lässt dich gern rein.

Schon mal was von Privatsphäre gehört?


Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 08:49
von philipp
Tron hat geschrieben: Was habe ich zu verbergen?
Rennst du nackt über den Marktplatz und brüllst das?

Bitte, jeder hat etwas zu verbergen. Das nennt man Privatsphäre. Und wenn jederzeit jemand vorbei kommen und deine Wohnung betreten könnte, den du nicht kennst, würdest du anders leben.

Im Übrigen, an die anderen Poster: Bitte haltet euch doch zurück, wenn es nur darum geht, Pamphlete gegen die 'bösen' Beamten zu verfassen oder zum Volksaufstand aufzurufen. Obwohl ich die Leute nicht reinlassen würde und dies auch strikt jedem empfehle, ist das kein Grund, mit Gewaltdrohungen zu reagieren. Wobei genau dies das
gemeinsam sind wir unausstehlich
auf uns bezogen vielleicht noch erhärtet.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 12:14
von Tron
Ich werde die Beamten sicher nicht ins Schlafzimmer lassen, auch Fragen zu sexuellen Neigungen oder ob ich Sitz- oder Stehpinkler bin sind verboten.
Meine Brauanlage und die Dokumentation können die gerne einsehen, in welche Räume es dabei geht entscheide ich.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 13:00
von philipp
Tron hat geschrieben: in welche Räume es dabei geht entscheide ich.
Das ist, wenn du die einmal bei dir im Haus hast, so nicht ganz richtig und kann sich auch spontan ändern. Wenn dann was "spannendes" gesehen wird...

Aber die Diskussion ist für mich so langsam zu Ende. Du darfst bei dir ja rumführen wen du möchtest (ich hätte gerne auch eigene exklusive Brauräume zu Hause...), eigentlich sollte jedem jetzt klar sein, dass man spontane Besucher gleich welcher Art ohne richterlichen Beschluss i.d.R. nicht reinlassen muss und sich sehr gut überlegen sollte, es zu tun.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 01:51
von Hopfenknecht
Brauwolf hat geschrieben:
Kirk1701 hat geschrieben:
Brauwolf hat geschrieben:
Die Auflage, jeden Sud vorher anzumelden ist unwirksam - es gibt dafür keine rechtliche Grundlage.
Hallo Ruthard,

ich hoffe ich habe richtig zitiert.

Die 200l Freimenge sind mir egal...nur das melden nervt! Was mache ich jetzt mit deiner Info? Einfach nicht melden und 2075 ausfüllen?

Kirk
Genau. Erst brauen, dann melden.

Da du nicht nach §41 Abs.2 BierStVO braust (siehe obiges Formular), gibt es auch keine vorherige Anzeigepflicht, nur die nachherige Anmeldepflicht per 2075.

Das Formular gibt es hier

Die erste Seite ist immer gleich, einmal ausgefüllt kannst du das fotokopieren und immer wieder verwenden.
Auf der zweiten Seite ist eine Zeile auszufüllen und die Unterschrift zu leisten.
Die dritte Seite bleibt leer und ist den Beamten zum Ausmalen vorbehalten.

Ich mache das nur so - für dieses Jahr sind jede Woche ein Sud geplant, je 20 Liter mit 12° Plato - das macht 50 mal 2075, 50 mal 0,62 Porto, 50 mal 1,06€ überweisen (plus Buchungsgebühren, und 50 mal muss der Zoll meine Akte anfassen. Alles für 53€ Steuereinnahmen.

Ich rechne immer per 2075 ab, weil ich entweder aushäusig braue oder mit dem gebrauten Bier den örtlichen Kindergarten bespaße (also nicht selbst verbrauche) und sowieso über die 200 Liter komme.

Cheers, Ruthard
:Drink da möcht ich auch nochmal in den kindergarten,.... :crying

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 10:38
von Ursus007
Verfahren beim HZA Landshut: Erlaubt wurde mir das Brauen nicht (muß ja auch nicht, ist ja mein Recht.). Ich soll den ersten Sud anmelden, und mich dann erst wieder melden bei Überschreiten der 200l und gleichzeitiges Zahlen der Steuer. Somit also alles wie erhofft nach den neuen Anweisungen aus dem Jahr 2014.

Aber was noch keiner hier im Forum hinterfragt hat, ist der Hinweis Nr. 5 auf tauroplus (Michael, Threadersteller) Zollmeldung:

(Ich zirtier mal, sonst fangen ja alle wieder an zu "blättern")
"Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können im Rahmen der Steueraufsicht von Waren, die der
Biersteuer unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung solcher Waren bestimmt
sind, oder von Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben zu Untersuchungszwecken entnehmen (§44 BierStV)."

Wie bitte soll ich denn dabei den Gesetzesdeutsch verstehen?

1.
Ich kann mir ja noch vorstellen, dass die von einem fertig gebrauten Bier den Alk.-Gehalt ermitteln wollen würden, um auf die steuerrelevante Stammwürze zurückzuschließen.
Ist das überhaupt für uns Hobby-/Hausbrauer relevant, oder gilt die Pauschale von 12°P nicht mehr?

2.
Aber was ist mit "Stoffen, die zur Herstellung ..."? Darf der Zoll Malz, Hopfen oder Wasser zur Probe entnehmen? Oder von jeden Tütchen Hefe 1g abzwacken?
Wozu das, ich will es ja nur verstehen? Steuerrelevant ist ja erst, was hinten rauskommt.

3.
Aber am komischsten ist mir die Formulierung "von Umschließungen dieser Waren". Was ist eine Umschließung? Tüte, Beutel, Sack, Lagerfass?
Darf man aus'm Malzsack was rausschneiden, dass mir der Inhalt auf den Boden rieselt? Und wenn ja: Was soll eine Probe aus dem Sackgewebe???

Fragende Grüße,

Ursus

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 12:59
von philipp
Ursus007 hat geschrieben: Ich kann mir ja noch vorstellen, dass die von einem fertig gebrauten Bier den Alk.-Gehalt ermitteln wollen würden, um auf die steuerrelevante Stammwürze zurückzuschließen.
Ist das überhaupt für uns Hobby-/Hausbrauer relevant, oder gilt die Pauschale von 12°P nicht mehr?
Die "Pauschale" von 12°P gilt sowieso nur auf Antrag.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 13:01
von Boludo
Es gelten 200 Liter steuerfrei, egal ob Barley Wine oder Dünnbier.
Was ich ehrlich gesagt auch noch nie verstanden hab...

Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 13:48
von uli74
Was genau ist darunter zu verstehen, dass Bier in meinem Haushalt gebraut werden muss? Gehört meine Garage/Schuppen/Scheune zu meinem Haushalt? Die stehen schliesslich nicht in meinem Haus.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 14:55
von Ruthard
uli74 hat geschrieben:Was genau ist darunter zu verstehen, dass Bier in meinem Haushalt gebraut werden muss? Gehört meine Garage/Schuppen/Scheune zu meinem Haushalt? Die stehen schliesslich nicht in meinem Haus.
Selbstverständlich gehören auch Nebengelasse zu deinem Haushalt, das sind sowohl die Kellerräume wie auch die zwei Straßen weiter angemietete Garage oder die Hütte in deinem Schrebergarten am anderen Ende der Stadt.

Du musst übrigens nicht in deinem Haushalt brauen, dass ist lediglich eine der Voraussetzungen, um die großzügige Steuerersparnis von maximal 10€ pro Jahr in Anspruch nehmen zu können.


Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 15:40
von Ruthard
Boludo hat geschrieben:Es gelten 200 Liter steuerfrei, egal ob Barley Wine oder Dünnbier.
Was ich ehrlich gesagt auch noch nie verstanden hab...

Stefan
Ausschließlicher Grund für die Einführung der Hobbybrauerregelung war die Verwaltungsersparnis für den Zoll.
Das Steueraufkommen aus der Biersteuer beträgt 800 Millionen Euro pro Jahr, bei 1300 Brauereien sind das 620.000 € pro Brauerei und Jahr - dafür kann man schon mal ein bis zwei Beamte abstellen.
Ein eifriger Hobbybrauer, der 10 mal pro Jahr 20 Liter braut, würde dem Staat zwischen 6,17€ (7°P) und 21,16€ (24°P) pro Jahr Biersteuer einbringen. Bei angenommenen 50€ Kosten pro Verwaltungsakt, also 500€ pro Jahr, kann das niemals wirtschaftlich sein. Wenn jetzt noch nach Stammwürze unterschieden würde, wäre der Verwaltungsaufwand noch größer, ohne je die Wirtschaftlichkeitsgrenze überschreiten zu können.
Deshalb wird auf die Bewertung der Stammwürze verzichtet und nur die Freimenge von 200l als Obergrenze herangezogen.

Umso weniger ist verständlich, warum die Finanzverwaltung mit geradezu missionarischem Eifer die Einhaltung der 200 Liter Grenze überwacht, jeden Hobbybrauer verwaltungsmäßig erfasst und - zumindest bis letztes Jahr noch - die vorherige Anzeige jedes Brauvorgangs vorschreibt.

So wird nämlich nicht nur auf 10€ Steuereinnahmen pro Jahr verzichtet, sondern die erwünschte Verwaltungskostenersparnis in den Harz gekickt. Der Verwaltungsaufwand um festzustellen, dass keine Steuer bezahlt werden muss, ist nicht geringer als der Aufwand der zu 10€ Steuereinnahmen führt.

Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 16:01
von Boludo
Ich braue halt fast immer high gravity und dann hab ich ungefähr 40 Liter Würze mit 18°P die ich dann auf ca 55 Liter mit ca 13°P runterverdünne.
Teilweise erst während der Gärung.
Wie viel Bier hab ich dann jetzt hergestellt?
Ist mir aber auch egal. Seit ich mich in der Gasthausbrauerei austobe (wo alles korrekt versteuert wird) brau ich eh nur noch 2-3 mal bei mir zuhause und komm niemals über 200 Liter, egal wie man rechnet.

Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 16:12
von dingenz
Ich würde behaupten Bier ist, was du abfüllst und dann im Glas landet.
Alles was du noch dazu gibst, zählt auch dazu (Wasser, Speise, Zucker, Zuckerlösung, etc.).

Letztendlich kann das ja im privaten Bereich keiner genau nachvollziehen. Aber wie Ruthard geschrieben hat, geht es im Kleinbereich um eine verwaltungstechnische Erleichterung für die zuständigen Zollämter. Das "große Geld" wird nicht durch natürliche Personen gemacht.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 16:15
von Boludo
Ok, dann also nie wieder Hoembrew Radler trinken, wenn man eh schon nah an der 200 Liter Grenze ist :puzz


Stefan, der gar kein Radler mag

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 16:49
von Ruthard
Boludo hat geschrieben:Ok, dann also nie wieder Hoembrew Radler trinken, wenn man eh schon nah an der 200 Liter Grenze ist :puzz


Stefan, der gar kein Radler mag
Das ist wieder Definitionssache und eine echte Herausforderung für jeden Zollhauptsekretär.
Es ist ja bekannt, dass der unvergorene Zucker im Industrieradler zur Stammwürze gerechnet wird und biersteuerpflichtig ist (Weswegen gerne Limo mit Süßstoff für Radler verwendet wird). Mischt aber ein Gastwirt vor den Augen des Gastes Bier und Limo zu Radler, ist der Limoanteil nicht biersteuerpflichtig.

Braust du zuhause 200 Liter Bier und mischst das erst von Fall zu Fall mit Limo, überschreitest du auf diese Weise die 200 Liter Grenze nicht. Das ist besonders dann wichtig, wenn das HZA unter Steueraufsicht versteht, dass dein Haus rund um die Uhr von vier Schlapphüten umkreist werden muss.

Also wieder kein Grund, auf Radler zu verzichten.

Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 17:12
von Malzwein
Wenn jetzt noch nach Stammwürze unterschieden würde, ....
Na,na, na.... das ist eine "Kann"-Bestimmung und liegt im Ermessen des zuständigen Hauptzollamtes:

"Das zuständige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehaltes eine Anmeldung mit einem pauschalen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato zulassen."

Und das ist auch gut so, denn hier will doch wohl niemand den Zollbeamten das Recht auf Jobenrichment verweigern?

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 19:47
von Kirk1701
Brauwolf hat geschrieben:
uli74 hat geschrieben:Was genau ist darunter zu verstehen, dass Bier in meinem Haushalt gebraut werden muss? Gehört meine Garage/Schuppen/Scheune zu meinem Haushalt? Die stehen schliesslich nicht in meinem Haus.
Selbstverständlich gehören auch Nebengelasse zu deinem Haushalt, das sind sowohl die Kellerräume wie auch die zwei Straßen weiter angemietete Garage oder die Hütte in deinem Schrebergarten am anderen Ende der Stadt.

Du musst übrigens nicht in deinem Haushalt brauen, dass ist lediglich eine der Voraussetzungen, um die großzügige Steuerersparnis von maximal 10€ pro Jahr in Anspruch nehmen zu können.


Cheers, Ruthard
Hallo Ruthard,

wie kommst du darauf das die Gartenhütte am anderen Ende der Stadt auch zum Haushalt gehört? Ist doch ne andere Adresse? Nach Ansicht des HZA Braunschweigs gelten hier nicht die 200l Freimenge für Hobbybrauer. Das haben wir ja gerade durch.

Kirk

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 20:27
von TeufelchenBW
Nunja, also da es heißt ,, in den von mir bewohnten Räumen" könnte ich meine Gartenhütte sehr wohl dazurechnen. Im Prinzip ist dies auch ein von mir bewohnter Raum (Küche, Eckbank, Esstisch etc.) Es ist ja nicht nicht zwingend eine Erstwohnung oder Meldeadresse vorgegeben, sondern nur von mir bewohnte Räume.

Bei mir ists allerdings noch eine andere Stadt, ja sogar anderes Bundesland in dem mein Garten ist. Wie wäre das wohl anzuzeigen, wenn ich dort brauen würde?.....

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 20:38
von Ruthard
Hallo Ruthard,

wie kommst du darauf das die Gartenhütte am anderen Ende der Stadt auch zum Haushalt gehört? Ist doch ne andere Adresse? Nach Ansicht des HZA Braunschweigs gelten hier nicht die 200l Freimenge für Hobbybrauer. Das haben wir ja gerade durch.

Kirk
Wenn ihr zu dritt eine Braugruppe bildet, eine Hütte anmietet und die auch noch hochtrabend "Sudhaus Schwülper" nennt, habt ihr euch selbst in einen Erklärungsnotstand manövriert. Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock, mir immer und immer wieder die Rillen von den Fingern zu tippen um euch den richtigen Weg zu weisen, zumal ihr mit meinen Informationen dann doch nichts anfangen wollt - das wurde mir so mit einer PM aus eurem Kreise bereits deutlich gemacht.

Selbst wenn ihr es schaffen solltet, alle drei eure Steuerfreimenge auf die Brauhütte anrechnen zu lassen, ginge es insgesamt um eine Steuerersparnis von 30€ pro Jahr.

Rechnet einfach jeden Sud per 2075 ab und seht die 30€ als Preis für eure eigene Brauhütte - das sollte es euch wert sein. Ein Rechtsanwalt der euch aus der Nummer raus holt, würde ein Vielfaches kosten. Den Namen über das DPMA schützen zu lassen, schlüge auch mit 300€ zu Buche.

Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 20:56
von cyrano330
Ach Mann Ruthard,

es geht doch gar nicht um die 30€ pro Jahr. Und wenns 100 sind. Drau gesch.....!

Ich glaube einfach das man mit dieser Schreiberei über solche Themen nie einen Konsens erreichen wird. Anders wäre das wenn man sich gegenüber sitzend bei einem Selbstgebrauten über das Thema unterhalten würde. Da kann man einfach nicht so viel falsch verstehen.

Egal.

:Drink

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Montag 26. Januar 2015, 21:04
von Ruthard
es geht doch gar nicht um die 30€ pro Jahr. Und wenns 100 sind. Drau gesch.....!
Meine Rede.


Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Dienstag 27. Januar 2015, 17:07
von ferex
Zurück zur Ursprungsfrage

HZA Karlsruhe: Formular 2070 - keine Einzelmeldung

Grüße

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Dienstag 27. Januar 2015, 17:34
von philipp
ferex hat geschrieben:Zurück zur Ursprungsfrage

HZA Karlsruhe: Formular 2070 - keine Einzelmeldung
Noch einmal: Meldenswert ist nur, wenn das nicht so wäre.

Das Vorgehen (im Regelfall keine Einzelmeldung, nur Bestätigung mit 2070) ist jetzt bundeseinheitlich per Durchführungsverordnung so festgelegt worden.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 28. Januar 2015, 21:53
von jojo
Bei den Itzehoern weht seit diesem Jahr ein neuer Wind.
Zitat aus dem Mailverkehr :
Ihre Anzeige, dass Sie ab diesem Jahr (2015) Bier zum Eigenbedarf
herstellen wollen, haben wir zur Kenntnis genommen. Bitte nennen Sie
uns Ihren ersten geplanten Brautermin. Dieser wird zwingend für die
Erteilung der Erlaubnis benötigt.
Die Itzehoer lassen sich tatsächlich dazu herab mir eine Erlaubnis zu erteilen.....

VG
Jojo

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 09:14
von Neubierig
jojo hat geschrieben:Bei den Itzehoern weht seit diesem Jahr ein neuer Wind.
Zitat aus dem Mailverkehr :
Ihre Anzeige, dass Sie ab diesem Jahr (2015) Bier zum Eigenbedarf
herstellen wollen, haben wir zur Kenntnis genommen. Bitte nennen Sie
uns Ihren ersten geplanten Brautermin. Dieser wird zwingend für die
Erteilung der Erlaubnis benötigt.
Die Itzehoer lassen sich tatsächlich dazu herab mir eine Erlaubnis zu erteilen.....

VG
Jojo
Und was wirst Du machen? Freundlich und höfflich darauf hinweisen, dass eine Erlaubnis nicht nötig ist? Dass Du das Recht hast, Bier zu brauen?

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 09:37
von philipp
jojo hat geschrieben:Die Itzehoer lassen sich tatsächlich dazu herab mir eine Erlaubnis zu erteilen.....
  • Option 1: Du teilst denen einfach ein Datum mit und ignorierst das Wort Erlaubnis. Schließlich steht ja im Gesetz, dass du den "Beginn der Herstellung" anzuzeigen hast.
  • Option 2: Du ignorierst das einfach. Deine Mail ist ja angekommen, das haben die dir ja bestätigt.
  • Option 3: Du machst ein Riesenfass auf. Wie können die es schließlich wagen, statt des Wortes "Bestätigung" dort "Erlaubnis" zu schreiben? Die wollen nur dein Geld, nur dein Geld! Und dir persönlich das Leben zur Hölle machen! Schlimm, diese Leute

Ich hoffe, die Satire-Option findest du selber ;-)

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 10:23
von Neubierig
Ich nenne ein Anfangsdatum schon in der Anzeige. Ob ich an den Tag eigentlich braue oder nicht ist egal - ich bin nicht gezwungen, an diesen Tag zu brauen.

philipp - es gibt doch ein 4. Option - die einfach darauf merksam zu machen, dass ein Erlaubnis nicht nötig ist. Kein Riesenfass, kein Zirkus, kein Drama, kein Ironie. Jojo muss aber jetzt extra ein Anfangsdatum nennen, deswegen lohnt es sich nicht, ein Problem davon auszumachen, gebe ich Dir Recht.


Cheers,

Keith :-)

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 10:38
von Phalanx
Neubierig hat geschrieben:Ob ich an den Tag eigentlich braue oder nicht ist egal - ich bin nicht gezwungen, an diesen Tag zu brauen.
"Der deutsche Bundestag möge beschließen eine gesetzliche Braupflicht im Grundgesetz zu verankern..." :Bigsmile
Bild

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 10:50
von tauroplu
Ich schreibe bei meiner Brauanzeige immer: "Ich beabsichtige am ... in der oben genannten Wohnung Bier zu brauen." Feddich. Das ist eindeutig und zwingt Dich zu nix. Da kannst Du brauen, wann Du willst.

Gruß
Michael

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 11:11
von philipp
tauroplu hat geschrieben:Ich schreibe bei meiner Brauanzeige immer: "Ich beabsichtige am ... in der oben genannten Wohnung Bier zu brauen." Feddich. Das ist eindeutig und zwingt Dich zu nix. Da kannst Du brauen, wann Du willst.
Ich würde nicht "am", sondern "ab dem" schreibe.
Bitte auch die anderen Pflichtangaben nicht vergessen!
§41 BierStV
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird.[...]

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 11:15
von Ruthard
Da ein ordentliches Schriftstück ein Datum hat, genügt

"ab heute"


Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 11:43
von Neubierig
Brauwolf hat geschrieben:Da ein ordentliches Schriftstück ein Datum hat, genügt

"ab heute"


Cheers, Ruthard
So dann hast Du Dich vielleicht nur ein Paar Minuten "vorab" gemeldet?


Cheers,

Keith :-)

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 13:09
von philipp
Neubierig hat geschrieben: So dann hast Du Dich vielleicht nur ein Paar Minuten "vorab" gemeldet?
Da ich "Beginn der Herstellung" abstrakt definiere, habe ich auch "ab sofort" gemeldet.

Was soll eigentlich diese ständige Verwirrungsstifterei?