Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

MacDau
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Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#1

Beitrag von MacDau »

Hallo zusammen,

ich habe gerade knatsch mit dem Zoll.
Vorab: Ich habe die anderen Zollthreads gelesen und habe mir aufgrund dessen für die Vorgehensweise von Brauwolf entschieden.

Situation:
Nach dem ich 2013 die Aufnahme meiner Brautätigkeit beim Zoll angezeigt habe (und dies für 2014 noch einmal wiederholt habe)
hatte ich dieses Jahr vor so mit den Steueranmeldungen vorzugehen wie Brauwolf Ruthard das vorgeschlagen hat.

Ich habe also gebraut und dann am nächsten Werktag die Anmeldung abgegeben und die ausgerechnete Summe überwiesen.
Das ganze habe habe ich 3x gemacht für insg. ca 1,1 hl)
Ende vom Lied ist das ich jetzt eine Berechnung, Festsetzung mit einem Steuersatzt von 0,787€ je HL und Grad Plato bekommen habe.
Die Begründung ist:
[..]
Der Steuersatz für Bier beträgt gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BierStg 0,787 Eur je Grad Plato
Die Anwendung der Staffelsteuersätze ist auf unabhängige Brauereien(§2 Abs.3 BierStG) beschränkt.
Dem Staffelsteuersatz von 0,4407 Eur unterliegen lediglich die die Freigrenze von 200l überschreitenden Mengen von Haus- und Hobbybrauern, nicht aber von sog. Herstellern ohne Erlaubnis nach §14 Abs. 4 Nr.2 Biersteuergesetzt.
[...]
Ausserdem möchte das HZA noch das ich mich als Haus- und Hobbybrauer für 2015 registriere mit den vorrausichtlichen Biermenge, sowie der Menge die ich weitergegeben habe.

Ich kann aber die zusammenhänge die hier vom HZA konstruiert werden nicht nachvollziehen.
Habe ich irgendetwas übersehen, oder hat sich die Rechtslage geändert?

Grüsse aus dem nördliche Ruhrgebiet
Björn
fg100
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#2

Beitrag von fg100 »

Du hast keinen "Knatsch", sondern du hast dich anscheinend nicht als Hobbybrauer angemeldet. Du hast somit keine Freimenge, kannst also auch nicht darüber mit dem günstigeren Steuersatz besteuert werden, sondern du hast Bier durch "Herstellern ohne Erlaubnis" erzeugt.
Folge 0,787€ je Grad Plato. Fertig.
Übrigens glaube ich nicht, dass Brauwolf empfohlen hat sich nicht als Hobbybrauer anzumelden. Steht ja eindeutig in jedem Anschreiben, dass man sich jährlich beim ersten Sud melden muss.
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hiasl
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#3

Beitrag von hiasl »

(3) Als unabhängig ist eine Brauerei anzusehen, die rechtlich und wirtschaftlich von einer anderen Brauerei unabhängig ist, Betriebsräume benutzt, die räumlich von anderen Brauereien getrennt sind und Bier nicht unter Lizenz braut.
Trifft wohl zu, oder.
Dem Staffelsteuersatz von 0,4407 Eur unterliegen lediglich die die Freigrenze von 200l überschreitenden Mengen von Haus- und Hobbybrauern, nicht aber von sog. Herstellern ohne Erlaubnis nach §14 Abs. 4 Nr.2 Biersteuergesetzt.
Mit welcher rechtlichen Grundlage? Wo steht das im Gesetz/in der Verordnung?
Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen der Steueranmeldung für Bier im Einzelfall
Allgemein
Die Steueranmeldung ist bei dem für den Steuerschuldner zuständigen HZA abzugeben.
zu Feld
(...)
5 Die Steuerklasse (Sp. 1) ist in Grad Plato anzugeben; Bruchteile eines Grades bleiben außer Betracht.
Die Steuersätze je hl und Grad Plato (Sp. 2) sind mit 4 Stellen nach dem Komma anzugeben.
Der Steuerbetrag je Hektoliter Bier (Sp. 3) wird durch Multiplikation des Steuersatzes (Sp. 2) mit den vollen Platograden (Sp. 1) ermittelt.
Bei den Steuerbeträgen (Sp. 3 und 5) bleiben Bruchteile eines Cents außer Betracht; es erfolgt keine Rundung. Der Regelsteuersatz beträgt 0,787 €
je hl und Grad Plato.
Für kleine unabhängige Brauereien gilt ein ermäßigter Steuersatz.
(...)
Steht sogar in der Erläuterung bei der Steuererklärung: "Für kleine unabhängige Brauereien gilt ein ermäßigter Steuersatz."
Gruß
Matthias
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#4

Beitrag von Bierolo »

MacDau hat geschrieben:...

Nach dem ich 2013 die Aufnahme meiner Brautätigkeit beim Zoll angezeigt habe (und dies für 2014 noch einmal wiederholt habe)...

..

Grüsse aus dem nördliche Ruhrgebiet
Björn

"Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen. "



Quelle: www.zoll.de
Bierolo startet in der 20L Einkocher-Liga.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#5

Beitrag von mikrobrau »

Was auf zoll.de steht ist jedenfalls rechtlich unerheblich und trägt auch hier im speziellen Fall nicht zur Lösung bei. Was zählt ist der Gesetzestext und dessen Auslegung.
fg100
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#6

Beitrag von fg100 »

hiasl hat geschrieben:Für kleine unabhängige Brauereien gilt ein ermäßigter Steuersatz.
(...)
Brauerei. Ein Hobbybrauer ist keine (gewerbliche) Brauerei
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Corvus
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#7

Beitrag von Corvus »

Melde Dich als Hobbybrauer an und gut! :puzz
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hiasl
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#8

Beitrag von hiasl »

Bierolo hat geschrieben:
"Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen. "



Quelle: www.zoll.de
Das gilt nur für die private Verwendung. Wenn du von vornherein keine Lust hast, die Brühe nur alleine zu trinken, sondern sie quasi immer in Verkehr bringen willst, dann musst du nicht anmelden, sondern nur nach der Herstellung das 2075 ausfüllen (Herstellung ohne Erlaubnis = "Kein Steuerlagerinhaber") und zahlen.
Gruß
Matthias
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#9

Beitrag von hiasl »

fg100 hat geschrieben:
hiasl hat geschrieben:Für kleine unabhängige Brauereien gilt ein ermäßigter Steuersatz.
(...)
Brauerei. Ein Hobbybrauer ist keine (gewerbliche) Brauerei
Ich lese nirgends was von gewerblich, das hast du hinzugedichtet! ;-)
Gruß
Matthias
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#10

Beitrag von hiasl »

Das Thema werden wir wohl rechtskräftig hier im Forum nicht zu Ende bringen können. Da gab es schon viele Diskussionen.
Also entweder akzeptieren oder anfechten und darauf ankommen lassen.
Gruß
Matthias
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#11

Beitrag von MacDau »

Hallo,

ich habe mich ja 2013 registriert und 2014 nochmal. Ich hatte das mit der jährlichen Anmeldung so verstanden das diese nur für die inanspruchnahme der Steuerbefreiung gilt, welche ich explizit nicht in anspruch nehmen will.

Ausserdem möchte ich ja auch hin und wieder etwas von meinem Bier abgeben, wenn ich z.B. bei den Nachbarn im Garten bin oder bei Freunden Fussball gucke.
Das diffiziele an der Situation ist ja das ich entweder die Steuerbefreiung in Anspruchnehmen soll (lt. HZA) um den reduzierten Steuersatz zu bekommen. Dann wäre es aber Steuerhinterziehung wenn ich etwas von dem Bier abgeben würde.

Dann werde ich mal schauen wie ich aus der Nummer rauskomme.
Werde dem Bescheid mal wiedersprechen und schauen was passiert

Grüsse aus dem nördlichen Ruhrgebiet
Björn
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#12

Beitrag von Ruthard »

Also entweder akzeptieren oder anfechten und darauf ankommen lassen.
Nix anfechten. Einfach den Zoll höflich auf §32 BierStV hinweisen:
"Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt,
geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10
Euro beträgt."

Die Nachforderung basierend auf eine Berechnung aus 0,787€ ist unzulässig, sofern die Differenz zur Berechnung aus 0,4407€ weniger als 10€ beträgt. Bei 12°Plato und 240 Litern liegt die Grenze unter diesen 10€. Ende Gelände, Schluß der Debatte.

Es ist deshalb auch wichtig, wirklich für jeden Sud einzeln eine 2075 auszufüllen und abzurechnen, so wie das vorgeschrieben ist. §15 Abs.2 BierStG:
"Die Steuerschuldner in den Fällen des § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4
sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben und in ihr die Steuer selbst zu berechnen
(Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig."

Die Zusammenfassung aller Sude eines Jahres in eine gemeinsame Anmeldung (wie dies von einigen HZÄ vorgeschlagen wird) ist unzulässig und für den Hobbybrauer von Nachteil - weil die 10€ Grenze dann nämlich relativ schnell überschritten ist.

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#13

Beitrag von MacDau »

Hallo Ruthard
Brauwolf hat geschrieben:Nix anfechten. Einfach den Zoll höflich auf §32 BierStV hinweisen:
"Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt,
geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10
Euro beträgt."
So werde ich es machen.
Das HZA hat ja die Anmeldungen zusammen gefasst. Das werde ich so nicht hinnehmen.

Und die jährliche Anmeldung als Hobbybrauer ist auch nicht nötig, oder?

Danke und Gruss
Björn
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#14

Beitrag von Malzwein »

2014 waren 40% der Klagen gegen Hartz IV Sanktionen erfolgreich, also war fast jeder 2. Bescheid über Sanktionen, gegen den vorgegangen wurde, im Ganzen oder in Teilen falsch.

Dagegen klappt das mit dem Zoll und der Biersteuer zumindest seit der Regelung im letzten Jahr anscheinend prima, sonst hätten wir das Thema doch öfter auf dem Tisch. Fehler kann und wird es aber dennoch geben, ist ja beim Brauen auch nicht anders. Bei uns geht es nur um einige Euros und in der Regel nicht um die Existenz, dafür spulen wir uns hier manchmal ganz schön auf...

Nix gegen die Frage, nur so allgemein zum Thema.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#15

Beitrag von Hausenbrauer »

MacDau hat geschrieben: Und die jährliche Anmeldung als Hobbybrauer ist auch nicht nötig, oder?
Hallo Björn,

§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer BierStV:
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.

Liberale HZÄ legen bei (1) auch den Verbrauch mit Mitmenschen, oder als "Mitbringsel", als eigenen Verbrauch aus.

Aus (2) wurde früher oft so ausgelegt, dass jeder Sud angemeldet werden muss, seit 2015 genügen aber den meisten HZA eine Anmeldung am Jahresanfang (also doch) mit der erwarteten Menge.

Ich hatte damals, als ich angefangen habe, einige wirklich nette Telefonate mit der Dame vom Zoll und man wurde sich einig, sogar als ich mal erst drei Tage vor Braubeginn meinen Sud angemeldet hatte :Shocked .
Für einen solchen Start ist es jetzt vermutlich zu spät, aber am anderen Ende der Leitung sitzt immer ein Mensch (und die bekommt man mit ein bisschen Aufwand dazu, dass sie einem wohlgesonnen sind, oder eben das Gegenteil).
Vielleicht wäre das einen Versuch wert? Kosten dich dann zwar die volle Asche (hab mal so knapp 10EUR errechnet), macht es aber in Zukunft im Idealfall leichter :Smile
Im Idealfall sollst du dich bitte, bitte erst nach den 200l melden. :Wink

Nicht dem Spaß am Hobby durch so etwas verderben lassen :Drink

Gruß
Dominik
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#16

Beitrag von herbie01 »

Hausenbrauer hat geschrieben:Ich hatte damals, als ich angefangen habe, einige wirklich nette Telefonate mit der Dame vom Zoll und man wurde sich einig, sogar als ich mal erst drei Tage vor Braubeginn meinen Sud angemeldet hatte :Shocked .
ähm...

Ich melde mich regelmäßig VOR meinem ersten Sud des Jahres. Und zwar 5 Minuten davor. Und das reicht auch. Man muss ja keine Antwort abwarten. Alles eingerichtet und dann :Ahh der ZOll fehlt noch. Also Email und gut. Mehr muss nicht.

Christian
Bier wirds immer.
Ausser wenn man über Nacht abkühlt oder gar Hefe nach Packungsangabe zugibt.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#17

Beitrag von Hausenbrauer »

herbie01 hat geschrieben: ähm...
Ich melde mich regelmäßig VOR meinem ersten Sud des Jahres. Und zwar 5 Minuten davor. Und das reicht auch. Man muss ja keine Antwort abwarten. Alles eingerichtet und dann :Ahh der ZOll fehlt noch. Also Email und gut. Mehr muss nicht.
Mein Kopf ist auch noch dran :Wink
Sie meinte was von "Besichtigung planen können". Dann hab ich ihr mein Equipment erläutert und dass man gerne in den Einkocher gucken dürfte, Kaffee sei auch immer im Haus. Sie musste lachen und die Sache war gut.
Email war das Mittel der Wahl, aber Telefonat ist bei manchen Fragen besser, dann fällt auch mal ne Antwort besser für den Fragenden aus.

Dominik
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#18

Beitrag von U-Tube »

Ich hoffe, dass uns dieses ganze Zoll-Theater in Ö noch möglichst lange erspart bleibt!
Im Gegenzug wird dafür die deutsche Heilpraktikerausbildung in Ö nicht anerkannt, was ich absolut unnötig finde...

Lg aus der Steiermark
Gebhard
Jeder Laib Brot ist das tragische Ende von Getreide, das die Chance hatte Bier zu werden.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#19

Beitrag von Ruthard »

Und die jährliche Anmeldung als Hobbybrauer ist auch nicht nötig, oder?
Hier gehen die Meinungen auseinander. Es gibt die Variationen

a) einmal im Leben
b) einmal im Kalenderjahr vor dem ersten Sud
c) vor jedem einzelnen Sud

Ich tendiere zu a). Du hast 2013 angezeigt, dass du nicht mehr als 200l pro Kalenderjahr brauen willst und übersteigende Mengen per 2075 versteuern wirst. Warum solltest du diese Anzeige jedes Jahr gebetsmühlenartig wiederholen? Es gibt absolut keine rationale Begründung dafür. Einmal im Leben reicht und das gilt bis auf Widerruf oder wenn sich die Verhältnisse ändern (wenn du zum Beispiel anfängst gewerblich zu brauen).

Ich habe vor einigen Wochen ebenfalls einen Brief zu dieser Thematik bekommen. Ich werde ihn demnächst beantworten, wenn ich die Zeit dafür finde - schließlich habe ich noch andere Hobbies.

Es besteht kein Grund zur Panik oder zu übertriebener Eile. Wenn ich die Antwort ausformuliert habe werde ich sie hier oder auf meinem Blog zur Verfügung stellen.

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#20

Beitrag von feargal »

Brauwolf hat geschrieben: oder wenn sich die Verhältnisse ändern
Da "im eigenen Haushalt" Teil der Bedingungen ist, gibt es auch eine 4te Variante:

d) einmal nach jeder Anschriftänderung, wie beim Einwohnemeldeamt
MacDau
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#21

Beitrag von MacDau »

Hallo zusammen,

und danke für die vielen Kommentare.
Brauwolf hat geschrieben:Hier gehen die Meinungen auseinander. Es gibt die Variationen
a) einmal im Leben
b) einmal im Kalenderjahr vor dem ersten Sud
c) vor jedem einzelnen Sud
Ich tendiere zu a). Du hast 2013 angezeigt, dass du nicht mehr als 200l pro Kalenderjahr brauen willst und übersteigende Mengen per 2075 versteuern wirst. Warum solltest du diese Anzeige jedes Jahr gebetsmühlenartig wiederholen? Es gibt absolut keine rationale Begründung dafür. Einmal im Leben reicht und das gilt bis auf Widerruf oder wenn sich die Verhältnisse ändern (wenn du zum Beispiel anfängst gewerblich zu brauen).
Dies habe ich dem HZA auch so geschrieben. Begründung vom Zoll warum einmalig nicht reicht:
Das Computerprogramm kann immer nur für ein Jahr den Datensatz anlegen.
Dies muss dann der Sachbearbeiter jedes mal anfang Jahr neu eingeben.
Dazu dann noch der Verweis auf §41 Abs.2 BierStV den ich ja nicht in anspruch nehmen will.
feargal hat geschrieben: d) einmal nach jeder Anschriftänderung, wie beim Einwohnemeldeamt
In dem Fall würde ich dem HZA auch eine Änderungsmitteilung zu kommen lassen, ggfs. mich beim neuen HZA melden.

Jetzt warte ich mal ab was Brauwolf noch zu der Sache schreibt.

Danke und Gruss
Björn
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#22

Beitrag von Kirk1701 »

Wenn ich das hier richtig überflogen habe gibts auch noch Variante -> e

Das sind Hobbybrauer die nicht an ihrer Meldeadresse brauen und vor jedem Sud melden müssen und jeden Sud mit 2075 versteuern müssen. Egal ob unter oder über 200l

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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#23

Beitrag von Knutella »

Wenn wir schon bei dem Thema sind. Gibt es hier irgendwo schon eine Erklärung wie das funktioniert. Also die Anmeldung beim Zoll und was man beachten muss wenn man sein Bier auch verkaufen möchte? Ich hab jetzt noch nichts gefunden. Vielleicht habe ich aber auch nur falsch gesucht :puzz :Waa
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#24

Beitrag von hyper472 »

Knutella hat geschrieben:Wenn wir schon bei dem Thema sind. Gibt es hier irgendwo schon eine Erklärung wie das funktioniert. Also die Anmeldung beim Zoll und was man beachten muss wenn man sein Bier auch verkaufen möchte? Ich hab jetzt noch nichts gefunden. Vielleicht habe ich aber auch nur falsch gesucht :puzz :Waa
Wenn du das gewerblich betreiben willst, wende dich an deine IHK. Die beraten Gründer. Steuerberater und Anwalt werden auch noch kommen, sind aber meiner Meinung nach für eine Erstberatung zur Unternehmensgründung nicht geeignet.

EDIT: ich bin selber Anwalt und habe auch nichts gegen meine Kollegen. Aber für eine Erstberatung ist ein guter Anwalt schlichtweg zu teuer, und ein schlechter Anwalt ist nicht gut genug. Für Steuerberater durfte das selbe gelten.
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#25

Beitrag von raistlin »

Unglaublich wie bescheuert bürokratisch das Ganze in Deutschland gehandhabt wird.
Man muss sich jährlich wiederkehrend als Hobbybrauer anmelden. Man bekommt danach einen Antwortbried zurück.
Liegt man 100L über der Freimenge, kann man 5 oder 10 Euronen nachbezahlen und muss Formulare ausfüllen.
Die Sachbearbeitung hat den Steuerzahler so oder so das vielfache gekostet.

Es sollte so sein, dass man als Hobbybrauer gar nichts machen muss.
Liegt man über einer bestimmten Menge, meldet man sich beim Zoll an und zahlt. Ansonsten würde man sich strafbar machen.
Die Grenze sollte dann im Verhältis zu den Bearbeitungskosten stehen. 1000l wären mein Vorschlag.
Man hat ja eh schon Steuer auf die Rohstoffe, Strom, Wasser, etc. gezahlt. Reich wird bei den Mengen eh niemand.

Gruß
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#26

Beitrag von peka76 »

hyper472 hat geschrieben:
Knutella hat geschrieben:Wenn wir schon bei dem Thema sind. Gibt es hier irgendwo schon eine Erklärung wie das funktioniert. Also die Anmeldung beim Zoll und was man beachten muss wenn man sein Bier auch verkaufen möchte? Ich hab jetzt noch nichts gefunden. Vielleicht habe ich aber auch nur falsch gesucht :puzz :Waa
Wenn du das gewerblich betreiben willst, wende dich an deine IHK. Die beraten Gründer.
Also wenn es "nur" um die Zollanmeldung geht, kannst du dich auch direkt an dein zuständiges HZA wenden. Laut meinen Informationen gibt es da zwei Wege:
1. jeden Sud direkt nach dem Ansetzen versteuern (also selber per 2075 anmelden und Geld überweisen)
2. bei Zoll ein Steuerlager beantragen und erst versteuern, wenn das Bier aus dem Steuerlager entnommen wird (=verkauft wird)

Allerdings ist eine Gründungsberatung nicht verkehrt, wenn du das wirklich gewerblich machen willst. Dafür gibt es aber genügen Threads hier im Forum.

Gruß Peter
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#27

Beitrag von Kirk1701 »

Knutella hat geschrieben:Wenn wir schon bei dem Thema sind. Gibt es hier irgendwo schon eine Erklärung wie das funktioniert. Also die Anmeldung beim Zoll und was man beachten muss wenn man sein Bier auch verkaufen möchte? Ich hab jetzt noch nichts gefunden. Vielleicht habe ich aber auch nur falsch gesucht :puzz :Waa
Ganz einfach,

geh zu Ordnungsamt und zeige ein Gewerbe "Herstellung und Vertrieb von Bier" an. Dann bekommst du eine Steuernummer. Damit dann Formular 2000 und 2001 zur Beantragung eines Steuerlagers (auf der Zoll Seite) ausfüllen und abschicken.

Wenn du Glück hast kommst du um das Steuerlager drum rum und darfst ohne Erlaubnis brauen und mit 2075 melden. Nun mußt du aber jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben....

Kirk
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#28

Beitrag von Knutella »

Danke für die Antworten ;-)
Werde mich direkt mal drum kümmern.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#29

Beitrag von Ruthard »

Dies habe ich dem HZA auch so geschrieben. Begründung vom Zoll warum einmalig nicht reicht:
Das Computerprogramm kann immer nur für ein Jahr den Datensatz anlegen.
Dies muss dann der Sachbearbeiter jedes mal anfang Jahr neu eingeben.
Ich hatte mir ja vorgenommen, mich in diesem Forum nicht mehr zum Thema Zoll zu äußern - nach dieser Vorlage muss ich doch noch mal. Das ist so ziemlich die bekloppteste Ausrede die ich je in meinem Leben gehört habe, ich habe jetzt noch Muskelkater von meinen Lachkrämpfen.

Hast du diese Aussage schriftlich? Ich würde das gerne in anonymisierter Form auf meine Webseite stellen. Lächerlicher kann sich die Obrigkeit kaum machen.

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#30

Beitrag von torbig »

Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht wo das Problem liegt. Ich habe im Oktober vergangenen Jahres mit dem brauen angefangen. Ein kurzer Anruf beim HZA Giessen was ich machen muss um meine Hobbybrauerei anzumelden. Nettes Telefongespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter geführt und danach eine Mail geschrieben und innerhalb von einer Woche meine Bestätigung für das Restjahr 2015 erhalten. Am 02. oder 03.01.16 eine erneute kurze Mail unter Bezugnahme auf meine Steuernummer geschrieben und innerhalb von drei Tagen die schriftliche Bestätigung für 2016 erhalten. Bei manchen scheint hier ja eine grundsätzliche Aversion gegen Ämter in Deutschland zu herrschen. Wenn ich über meine freien 200 Liter kommen sollte, melde ich dies mit dem Formular 2075 an und überweise den fälligen Betrag. Wenn ich nicht weiß wie das Formular auszufüllen ist, dann rufe ich kurz an und lasse es mir erklären. So what? Die jährliche kurze Anmeldung verhindert auch Karteileichen. In der Zeit in der ich mich hier über Ämter auslasse habe ich die Anmeldung dreimal geschrieben.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#31

Beitrag von Griller76 »

Brauwolf hat geschrieben:
Dies habe ich dem HZA auch so geschrieben. Begründung vom Zoll warum einmalig nicht reicht:
Das Computerprogramm kann immer nur für ein Jahr den Datensatz anlegen.
Dies muss dann der Sachbearbeiter jedes mal anfang Jahr neu eingeben.
Ich hatte mir ja vorgenommen, mich in diesem Forum nicht mehr zum Thema Zoll zu äußern - nach dieser Vorlage muss ich doch noch mal. Das ist so ziemlich die bekloppteste Ausrede die ich je in meinem Leben gehört habe, ich habe jetzt noch Muskelkater von meinen Lachkrämpfen.

Hast du diese Aussage schriftlich? Ich würde das gerne in anonymisierter Form auf meine Webseite stellen. Lächerlicher kann sich die Obrigkeit kaum machen.

Cheers, Ruthard
Vielleicht läuft nach einem Jahr ja die Probezeit für das kostenlose Testprogramm beim HZA ab? :puzz
Iss was gar ist, trink was klar ist und sag was wahr ist. (Luther)

Ich bin: Der Seelenbräu – Himmlisches Bier vereint Herz und Seele!
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afri
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#32

Beitrag von afri »

torbig hat geschrieben:Bei manchen scheint hier ja eine grundsätzliche Aversion gegen Ämter in Deutschland zu herrschen.
Und zwar völlig zu recht. Es ist normal denkenden Menschen schlicht nicht einleuchtend, warum bei einem Amt so und beim anderen anders entschieden wird, obwohl es einheitliche Gesetzestexte gibt.

Lies mal etwas quer hier, was die Zollanmeldung angeht, da findest du eine Vielzahl an verschiedenen Erlebnissen, bis hin zu Anordnungen, nach denen jeder Sud einzeln zwei Wochen im Voraus anzuzeigen sei (was Quatsch ist). Das ist der Grund für die Ämtermüdigkeit unter denkenden Menschen. Dies schreibt übrigens ein Bundesbeamter.
Achim (für 2016 noch keine Anmeldung gemacht habend)
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#33

Beitrag von torbig »

Es gibt genügend andere Dinge, über die ich mich aufregen kann. Wieso soll ich mir den Stress machen und mich dem HZA anlegen, wenn die Anmeldung und Versteuerung -bei Überschreitung der Freimenge- schnell über die Bühne gehen?
Soll jeder machen wie er denkt. Es grüßt ein hessischer Landesbeamter. :Drink
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#34

Beitrag von aegir »

Ich werd mich nächste Woche für 2016 und bis auf Widerruf auf alle Zeiten anmelden und mir das bestätigen lassen. Mal sehen was dabei rauskommt.

Gruß Hotte
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#35

Beitrag von Bilbobreu »

torbig hat geschrieben:Es gibt genügend andere Dinge, über die ich mich aufregen kann. Wieso soll ich mir den Stress machen und mich dem HZA anlegen, wenn die Anmeldung und Versteuerung -bei Überschreitung der Freimenge- schnell über die Bühne gehen?
Soll jeder machen wie er denkt. Es grüßt ein hessischer Landesbeamter. :Drink
Worüber ich mich aufrege, ist der Umstand, dass hier eine Behörde Geld und Zeit ohne sinnvollen Grund verschwendet und die dabei von Hobbybrauern erhobenen Steuern weit hinter den Ausgaben zurückbleiben.
Es grüßt ein Steuerzahler ... und Richter. :Drink
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#36

Beitrag von Bierfetischist »

:goodpost: :goodpost: :goodpost:
Bilbobreu hat geschrieben:torbig hat geschrieben:
Es gibt genügend andere Dinge, über die ich mich aufregen kann. Wieso soll ich mir den Stress machen und mich dem HZA anlegen, wenn die Anmeldung und Versteuerung -bei Überschreitung der Freimenge- schnell über die Bühne gehen?
Soll jeder machen wie er denkt. Es grüßt ein hessischer Landesbeamter.


Worüber ich mich aufrege, ist der Umstand, dass hier eine Behörde Geld und Zeit ohne sinnvollen Grund verschwendet und die dabei von Hobbybrauern erhobenen Steuern weit hinter den Ausgaben zurückbleiben.
Es grüßt ein Steuerzahler ... und Richter.
Dem kann ich mich nur anschließen, ganz meiner Meinung. :thumbsup

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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#37

Beitrag von philipp »

Was ein wundervoller Schlusspost für einen Zollthread, der mal nicht in wüsten Beschimpfungen endet. Möge das so bleiben. Die Frage ist ja auch beantwortet. :Bigsmile
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#38

Beitrag von Malzwein »

Worüber ich mich aufrege, ist der Umstand, dass hier eine Behörde Geld und Zeit ohne sinnvollen Grund verschwendet und die dabei von Hobbybrauern erhobenen Steuern weit hinter den Ausgaben zurückbleiben.
Ach gottchen! Wir haben doch für wenig Geld und Aufwand eine Menge Spaß damit, so oft wir uns darüber hier im Forum echauffieren und ich nehme mich da nicht aus. Wenn es um Geldverschwendung geht, gibt es in diesem Land andere Baustellen mit ganz anderen Beträgen, die man nicht mehr wie hier vielleicht noch als ABM abwinken kann.

Und Logik und gesunder Menschenverstand haben bei Behörden, Gesetzen und Verordnungen noch nie eine große Rolle gespielt.
Gruß Matthias

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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#39

Beitrag von Rob5 »

philipp hat geschrieben:Die Frage ist ja auch beantwortet. :Bigsmile
Interessant wäre natürlich auch der Ausgang des Behördenstreits "voller Steuersatz vs. Staffelsteuersatz" beim Herstellen ohne Erlaubnis.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#40

Beitrag von raistlin »

Malzwein hat geschrieben:
Worüber ich mich aufrege, ist der Umstand, dass hier eine Behörde Geld und Zeit ohne sinnvollen Grund verschwendet und die dabei von Hobbybrauern erhobenen Steuern weit hinter den Ausgaben zurückbleiben.
Ach gottchen! Wir haben doch für wenig Geld und Aufwand eine Menge Spaß damit, so oft wir uns darüber hier im Forum echauffieren und ich nehme mich da nicht aus. Wenn es um Geldverschwendung geht, gibt es in diesem Land andere Baustellen mit ganz anderen Beträgen, die man nicht mehr wie hier vielleicht noch als ABM abwinken kann.

Und Logik und gesunder Menschenverstand haben bei Behörden, Gesetzen und Verordnungen noch nie eine große Rolle gespielt.

Mit dem letzten Satz hast du recht, aber hier gehts ja ums Hobbybrauen und nicht um die anderen Baustellen. Als ich die Geschichte mit dem Hobbybrauen, der Anmeldung beim Zoll und evtl. anfallenden Euros bei Überschreiten der 200l einigen Leuten erzählte, haben diese nur mit dem Kopf geschüttelt. Sorry, hohler gehts nicht mehr. Vielleicht liest dies ja jemand, der auf solche Dinge Einfluss nehmen kann.
Für mich ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Zoll, zu Lasten der Steuerzahler.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#41

Beitrag von rmax »

Rob5 hat geschrieben:Interessant wäre natürlich auch der Ausgang des Behördenstreits "voller Steuersatz vs. Staffelsteuersatz" beim Herstellen ohne Erlaubnis.
Ich habe das letztes Jahr mal mit meinem HZA und der für Biersteuerfragen zentral zuständigen BFD Südwest durchgekaut:

Das Problem ist, daß die Zollbehörden sich darauf berufen, daß der ermäßigte Steuersatz nach § 2 Abs. 2 BierStG nur "Brauereien" zusteht und gemäß § 1 Nr. 9 BierStV eine Brauerei zwingend ein Steuerlager haben muß. Beim "Brauen ohne Erlaubnis" gibt es kein Steuerlager und nach der Logik des Zolls damit keine Brauerei. Deshalb greift die Ermäßigung nicht, sondern es wird der volle Steuersatz erhoben.

Ich bin zwar der Meinung, daß diese Definition nur für die Verwendung des Begriffs "Brauerei" innerhalb der BierStV gilt und nicht ohne Weiteres auf das BierStG angewendet werden darf, denn sonst könnte ja jede von der Exekutive erlassene Rechtsverordnung durch entsprechende Begriffsdefinitionen das zugrundeliegende Gesetz beliebig umdeuten und damit die Legislative aushebeln.

Allerdings habe ich momentan nicht die Zeit und die Nerven für einen weitergehenden Rechtsstreit und habe deshalb zähneknirschend den vollen Steuersatz bezahlt.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#42

Beitrag von Rob5 »

rmax hat geschrieben:
Rob5 hat geschrieben:Interessant wäre natürlich auch der Ausgang des Behördenstreits "voller Steuersatz vs. Staffelsteuersatz" beim Herstellen ohne Erlaubnis.
Ich habe das letztes Jahr mal mit meinem HZA und der für Biersteuerfragen zentral zuständigen BFD Südwest durchgekaut:
[...]
Ganz genau, so sieht's (leider) aus. Das scheint also ausnahmsweise mal einheitlich ausgelegt zu werden. Das mit der BierStV sehe ich auch so. Allerdings finden sich in den Gesetzgebungsmaterialien zum BierStG Anhaltspunkte für eine solche Auslegung dort. Ich habe nur gerade leider keine Zeit, diese rauszusuchen.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#43

Beitrag von rmax »

Rob5 hat geschrieben:Allerdings finden sich in den Gesetzgebungsmaterialien zum BierStG Anhaltspunkte für eine solche Auslegung dort.
In dem Fall wäre, wenn ich Dich richtig verstehe, die Auslegung der Zollbehörden ja wohl leider korrekt, und die Inkonsistenz, die Vergünstigung kleinen Brauereien (mit Steuerlager) zukommen zu lassen, kleinsten (ohne Steuerlager) aber nicht, wäre dem Gesetzgeber anzulasten.
Ich habe nur gerade leider keine Zeit, diese rauszusuchen.
Falls Du mal dazu kommst, würde mich das brennend interessieren.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#44

Beitrag von Malzwein »

Vielleicht einfach mal beim Zoll Online schauen?
Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektoliter Bier überschreiten müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato.
ebenda
Gruß Matthias

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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#45

Beitrag von tommes »

Malzwein hat geschrieben:Vielleicht einfach mal beim Zoll Online schauen?
Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektoliter Bier überschreiten müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato.
ebenda
Das gilt aber nur für den Hobbybrauer, der sein Bier selbst oder mit Freunden trinkt und die 2hl-Grenze überschreitet.
Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern herstellen.
Sobald er das Bier "in Verkehr bringt", wird es "Herstellen ohne Erlaubnis" und da der Hobbybrauer keine Brauerei in Sinne der Regelung hat, kostet es die 0,787€.

Prost! :Drink
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#46

Beitrag von Malzwein »

Oh, stimmt. Ich habe den Verkauf aus den Augen verloren :Mad2
Gruß Matthias

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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#47

Beitrag von Rob5 »

rmax hat geschrieben:
Rob5 hat geschrieben:Allerdings finden sich in den Gesetzgebungsmaterialien zum BierStG Anhaltspunkte für eine solche Auslegung dort.
In dem Fall wäre, wenn ich Dich richtig verstehe, die Auslegung der Zollbehörden ja wohl leider korrekt, und die Inkonsistenz, die Vergünstigung kleinen Brauereien (mit Steuerlager) zukommen zu lassen, kleinsten (ohne Steuerlager) aber nicht, wäre dem Gesetzgeber anzulasten.
Ich habe nur gerade leider keine Zeit, diese rauszusuchen.
Falls Du mal dazu kommst, würde mich das brennend interessieren.
So, ich hab's noch mal zusammengepuzzelt:

Zur Definition des Tatbestandsmerkmals "Brauerei": Die ermäßigten Steuersätze gelten ausweislich des Wortlauts nur für unabhängige Brauereien. Nach der Gesetzesbegründung zum BierStG 1993, mit welchem die Staffelsätze eingeführt wurden, findet sich auf BT-Drs. 12/3432 zu § 5 (Herstellungsbetrieb) die Begründung, dass der Absatz 1 die Herstellungsbetriebe beschreibe. Die Beschränkung der Anwendung der ermäßigten Steuersätze nach § 2 Abs. 2 auf im Brauverfahren hergestelltes Bier erfordere eine Unterscheidung zwischen Brauereien und anderen Herstellungsbetrieben, heißt es.
§ 5 BierStG 1993 hat geschrieben:(1) Herstellungsbetrieb ist die Brauerei, in der das Bier in einem Brauverfahren hergestellt wird, sowie jeder Betrieb, in dem Bier im Sinne des Gesetzes außerhalb eines Brauverfahrens hergestellt oder in seiner Menge oder seinem Stammwürzegehalt so verändert wird, daß sich dadurch die Besteuerungsgrundlagen ändern. Der Herstellungsbetrieb umfaßt auch die Lagerung.
(2) Wer Bier unter Steueraussetzung herstellen und lagern will, bedarf der Erlaubnis. [...]
Also Brauerei = Betrieb, in dem das Bier in einem Brauverfahren hergestellt wird. Soweit, so gut.

1996 wurde u.a. § 5 des BierStG 1993 geändert. Begründung zur Änderung des § 5: Angleichung an andere Verbrauchssteuergesetze (BR-Drs. 882/95).
§ 5 BierStG 1993 i.d.F. 1996 hat geschrieben: (1) Herstellungsbetrieb ist jede Betriebsstätte, in der Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren (Brauerei) [...] hergestellt sowie gelagert werden darf.
(2) Wer Bier unter Steueraussetzung herstellen und lagern will, bedarf der Erlaubnis. [...]
Das BierStG 1993 wurde 2009 aufgehoben und durch das BierStG 2009 ersetzt. In der Begründung auf BT-Drs. 16/12257 findet sich zu § 2 (Steuertarif, steuerpflichtige Menge): "Beim Steuertarif gibt es keine Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht." Aus dem Herstellungsbetrieb in § 5 BierStG 1993 wurde nun das Steuerlager (§ 4 BierStG 2009). In der Begründung heißt es zu § 4 BierStG 2009: "Mit der Vorschrift wird Artikel 4 Nummer 11 der neuen Systemrichtlinie umgesetzt. Zukünftig wird es anstatt von Herstellungsbetrieben und Lagern nur noch Steuerlager geben, für die, je nach wirtschaftlichem Bedürfnis, einzelne Handlungen zugelassen werden." Die Systemrichtlinie ist die RL 2008/118/EG.

Malzwein hat geschrieben:Oh, stimmt. Ich habe den Verkauf aus den Augen verloren :Mad2
Streng genommen ist es nicht nur der Verkauf, sondern all das, was nicht ausschließlich im eigenen Haushalt zum eigenen Verbrauch bereitet wird. Um die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "eigener Verbrauch" wollen wir uns hier aber besser nicht kümmern.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#48

Beitrag von Jörg aus Bilk »

Keine Ahnung, ob das noch von Interesse ist, aber ich habe gerade erst am Montag mein Brauvorhaben beim Zoll angemeldet, da ich ja meinen Erstsud zu brauen beabsichtige.
Dort einigte ich mich mit der Dame, daß ich ein Bierbrausteuerbuch führen muß mit Angabe des Datums des Brautages, der Menge und der Art des Bieres. Im Hobbybereich müsse nicht auf die genaue Anzahl von Grad Plato geschaut werden, sondern könne verallgemeinert werden (Schankbier 8°P, Vollbier 12°P, Starkbier 16°P). Sollte ich wider Erwarten an die 2hl kommen, müsse ich mich sofort telephonisch melden. Ansonsten brauche ich mich nicht mehr zu melden. Ich solle nur zu Beginn jeden Jahres eine E-Mail zukommen lassen, in der ich erwähne, ob mein Brauvorhaben weiterhin existiert. Habe ihr von mir aus den Vorschlag gemacht, darin formlos zu erwähnen, wieviel es im Vorjahr war (ohne nähere Angaben von Art und Datum) und das wars.
Anfang des Jahres melden; Bierbraubuch führen und bevor die Freigrenze erreicht ist, wieder melden.
Ob das hilft, weiß ich nicht, aber ich habe erfahren, daß ich es jedes Jahr aufs Neue in einer formlosen E-Mail, à la "Ich beabsichtige auch dieses Jahr zu brauen - Vorjahr waren....; ansonsten alles wie gehabt MfG"
Wenn Du es nicht vorher angekündigt hast, dann könnte das eben als "Schwarzbrauen" ausgelegt werden.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#49

Beitrag von Dr Huppertz »

Entschuldige bitte, das ist völliger Quatsch. Einmal im Jahr melden, wenn Du über 200l kommst das 2075 ausfüllen und gut ist. Du bist nicht verpflichtet ein Steuerbuch zu führen. Blödsinn, dämlicher. Selbst die jährliche Meldung ist imho Schwachsinn.
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#50

Beitrag von §11 »

Wenn Du es nicht vorher angekündigt hast, dann könnte das eben als "Schwarzbrauen" ausgelegt werden.
Das muesstest du genauer erlaeutern. Brauen ist in Deutschland nicht genehmigungbeduerftig, was soll dann also "Schwarzbrauen" sein? Wenn du keine Steuer zahlst ist es unter Umstaenden Steuerhinterziehung, aber so etwas wie "Schwarzbrauen" gibt es nicht..... Ist schon "Schwarzfischen" in Deutschland sehr schwer bei all den Privatgewaessern.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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