Steuern wenn man nicht nach RHG braut

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hippo
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Steuern wenn man nicht nach RHG braut

#1

Beitrag von hippo »

Liebe Forumgemeinde,

bin ein Frischling hier ;) Ich hab mich gefragt: Nicht nach RHG gebrautes "Bier" ist ja kein Bier - oder darf sich nicht so nennen. Wenn ich nicht nach RHG braue, ist dann dennoch die Biersteuer fällig? Und welche Steuer ist anstelle der Biersteuer gültig wenn nicht nach RHG gebraut wird?

Hab gesucht aber keinen passendes offenes Thema gefunden. Hat jemand einen Anhaltspunkt?

LG hippo
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Ladeberger
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Re: Steuern wenn man nicht nach RHG braut

#2

Beitrag von Ladeberger »

Ladeberger hat geschrieben:[...]Das BVerwG im selbem Urteil: "Was Bier ist, wird vom Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Dabei stellt § 9 VorlBierG auf den Gattungsbegriff ab. Bier ist hiernach ein unter Verwendung von Hefe gegorenes Getränk im Wesentlichen aus Wasser, Hopfen und Malz oder pflanzlichen Malzersatzstoffen, das nach Aussehen, Geruch und Geschmack von der Verkehrsanschauung als Bier angesehen wird." (BVerwG 3 C 5.04).

Oder anders: EIn Getränk ist unabhängig von der Benennung immer dann Bier, wenn es vorgenannte Voraussetzungen erfüllt. Ohne Genehmigung ist sowas in DE aktuell nicht herstellbar, egal wie man das Kind nennt.
Du musst das also als Bier versteuern. Alles weitere hier: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Al ... /bier.html

Gruß
Andy
hippo
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Re: Steuern wenn man nicht nach RHG braut

#3

Beitrag von hippo »

Super - Danke!

LG hippo
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Ursus007
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Re: Steuern wenn man nicht nach RHG braut

#4

Beitrag von Ursus007 »

Schau Dir dämliche Kampagne mit der Camba-Brauerei an. Sie dürfen ein (mehrere???) Biere nicht mehr verkaufen, weil nicht RHG-konform, aber Steuer fällt trotzdem an.

Alles irgendwie nicht konsistent ...

Aber sobald ein (Hobby-)Brauer Hefe in eine Würze gibt, die aus Malz (welcher Art auch immer) besteht, ist man im Fokus der Steuer.
Aus der Kehle dringt ein Schrei:
Schütt's nei, schütt's nei!
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Ladeberger
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Re: Steuern wenn man nicht nach RHG braut

#5

Beitrag von Ladeberger »

Ursus007 hat geschrieben:Schau Dir dämliche Kampagne mit der Camba-Brauerei an. Sie dürfen ein (mehrere???) Biere nicht mehr verkaufen, weil nicht RHG-konform, aber Steuer fällt trotzdem an.

Alles irgendwie nicht konsistent ...
Das ist schon konsistent. Es ist in jedem Fall Bier (siehe mein Zitat oben), darf aber nicht (BY) oder nur mit Genehmigung (restl. D) hergestellt und verkauft werden.

Gruß
Andy
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Hagen
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Re: Steuern wenn man nicht nach RHG braut

#6

Beitrag von Hagen »

Es sind einfach zwei Paar Schuhe:

Das eine ist die Frage, wann man in Bier, gebraut in D, unter der Bezeichnung Bier vertreiben darf.

Das andere, wann bei Bieren (KN Pos. 2203: „Bier ist ein alkoholhaltiges Getränk, das hergestellt wird durch Vergären einer durch Kochen gewonnenen Würze aus Gerstenmalz oder Weizenmalz, Wasser und üblicherweise Hopfen. … Der Zusatz von Hopfen bewirkt den bitteren und würzigen Geschmack und verbessert die Haltbarkeit des Bieres. … ) Biersteuer fällig wird.
Und das ist bei einem wie zuvor definiertem Malzgetränk mit einem Alkoholgehalt > 0.5% Alk. (darunter alk. freies Bier -> steuerbefreit) der Fall
Besten Gruß

Hagen

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