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Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2015, 15:24
von aalhuhnsuppe
Hallo Zusammen,

ich werde aus dem Formular in gänze nicht schlau. Ich werde kommende Woche 20l IPA versuchen und leide unter akuter Formularitis.
Ich habe mir das Formular 2075 runtergeladen.
  • Wo mache ich auf der ersten Seite das/die Kreuze?
  • Was schreibe ich auf die zweite Seite (woher soll ich als Neuling die Steuerklasse und folgende Angaben her wissen)?
  • Muss ich mich als "Neubrauer" eventuell erstmal irgendwo registrieren?
Gruß Niclas

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2015, 15:37
von TeufelchenBW
willst du als Hobbybrauer brauen mit einer Freimenge von 200l im Jahr? Dann brauchst das Formular zunächst mal gar nicht.

Wenn du einfach drauf losbrauen willst musst du brauen und danach das Formular ausfüllen, dann weißt du auch die tatsäliche Biermenge die du versteuern musst

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2015, 15:45
von Alt-Phex
Ermittle dein zuständiges Hauptzollamt und melde dein Brauvorhaben dort an.
In der Regel reicht das per E-Mail. Du bekommst dann Post von denen in der
dir eine Art Steuernummer zugeordnet wird, sowie weitere Informationen.
Keine Panik ist alles halb so schlimm, nur unnötige Bürokratie.
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an das ich 2015 in meinem Haushalt, STRASSE NR, PLZ ORT, als Hobbybrauer,
Bier herstellen werde. Der erste Sud ist für den XX.XX.2015 geplant, ca. X L Vollbier mit X°P Stammwürze.

Die steuerliche Freimenge von 200L / Jahr werde ich voraussichtlich nicht überschreiten.
Falls doch ist mir das Steuerformular 2075 bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2015, 16:02
von schloemi
Alt-Phex hat geschrieben:Ermittle dein zuständiges Hauptzollamt und melde dein Brauvorhaben dort an.
In der Regel reicht das per E-Mail. Du bekommst dann Post von denen in der
dir eine Art Steuernummer zugeordnet wird, sowie weitere Informationen.
Keine Panik ist alles halb so schlimm, nur unnötige Bürokratie.
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an das ich 2015 in meinem Haushalt, STRASSE NR, PLZ ORT, als Hobbybrauer,
Bier herstellen werde. Der erste Sud ist für den XX.XX.2015 geplant, ca. X L Vollbier mit X°P Stammwürze.

Die steuerliche Freimenge von 200L / Jahr werde ich voraussichtlich nicht überschreiten.
Falls doch ist mir das Steuerformular 2075 bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Hallo Niclas,

Genauso ist es und wenn du aus Brandenburg kommst hier die Email-Adresse:
poststelle.hza-ff@zoll.bund.de
Die schicken dir alles innerhalb einer Woche oder so zu.

Cu schloemi

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2015, 16:30
von Neubierig
schloemi hat geschrieben:
Hallo Niclas,

Genauso ist es und wenn du aus Brandenburg kommst hier die Email-Adresse:
poststelle.hza-ff@zoll.bund.de
Die schicken dir alles innerhalb einer Woche oder so zu.

Cu schloemi
Auf Rückmeldung musst Du allerdings nicht warten - Du meldest Dich an, und gut ist.

Cheers,

Keith :-)

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Freitag 15. Mai 2015, 12:49
von aalhuhnsuppe
Also erstmal, WOW!
Das gab aber ordentlich Feedback, ...und so schnell. Vielen Dank an alle. Die Mail ans Zollamt geht gleich raus. :thumbsup

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Freitag 15. Mai 2015, 13:15
von tauroplu
AUFRUF!

Wer fühlt sich berufen, das Prozedere der Anmeldung für Hobbybrauer beim Zoll mal in einem Wikieintrag zu beschreiben, dann braucht man in Zukunft nur noch darauf zu verlinken ohne wieder in die üblichen Diskussionen abzudriften.

Gruß
Michael

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Samstag 16. Mai 2015, 00:06
von Joh
Ich höre gerade ein "Hein, du bist berufen" (Otto Waalkes)
ok, ich versuchs.

Joh

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Samstag 16. Mai 2015, 00:42
von tauroplu
Coooool!

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Samstag 16. Mai 2015, 11:46
von HarryHdf
...ich hab da mal was vorbereitet :Greets

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Sonntag 24. Mai 2015, 17:01
von Joh
Ich hab' jetzt 5x angesetzt und komm doch nicht weiter. Tut mir leid, aber ich bin raus.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 14:13
von Bjiane
Vorweg: Ich habe richtig ANGST in diesen Tread zu schreiben, weil dieses Thema ja einfach so unglaublich ist......

Also, ich habe mich bei Zoll richtig angemeldet uns alles, und nun flattert heute ein Brief ein, in dem alles bestätigt wird. Soweit sogut.

Beim lesen des letzten Absatzes wurde ich dann aber ungehalten.... :Angry

Da wollen die Zöllner doch, dass ich meine Sude 2 Wochen im Voraus anzeige. Ich muss diese gar nicht spezifizieren, es reicht eine Anzeige.

Tief Luft holen...und nun?

Ich habe das hier gelesen:

das Bundesministerium der Finanzen mit
Erlaß vom 28.2.2014 die Verwaltungsvorschrift V 3206 dahingehend
geändert, daß Hobbybrauer künftig regelmäßig als Erleichterung nach
§41 Absatz 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal
jährlich dem zuständigen HZA anzeigen müssen. Eine Anzeigepflicht für
jeden einzelnen Sud soll es demnach nur noch in begründeten
Ausnahmefällen geben."

Was gilt den nun für mich?
Soll ich nochmal mit denen in Kontakt treten?
Oder soll ich zu einem unendlichen an und abmelde Shitstorm aufrufen und diesen durchführen? (und das kann ich)
Haben die Zöllner im Hamburger Hafen nichts anderes zu tun?
Oder sind das die gesellschaftlichen Folgen, die industrielle Gestensaftproduktion mit sich bring? :Mad2

LG Bjiane

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 14:16
von Pman
Einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und den direkten Kontakt suchen - so kann man viele Dinge aus der Welt schaffen oder klären.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 14:18
von gulp
O tempora, o mores. Ruf halt an, da sind richtige Menschen, mit denen man reden kann...

Gruß
Peter

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 14:21
von Bjiane
ohhh ich Idiot :Mad2

Da hätte ich auch selbst drauf kommen können......

Aber wie das dann so ist, wenn mann nie mit behördlicher Post zu tun hat.....

Ich ruf an... :thumbsup

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 14:50
von philipp
Welches HZA?

Unter welcher Begründung wollen die das von dir zweiwöchentlich im voraus haben?

Willst du in einer Gaststätte oder außerhalb deines Wohnsitzes brauen?

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 15:02
von Bjiane
Hauptzollamt Hamburger Hafen

Keine Begründung, nur:

"Zudem bitten ich um die Mitteilung, an welchen Tagen Sie Brauvorgänge beabsichtigen. Sollten Sie zu den Brautagen noch keine konkreten Angaben machen können, so genügt es, wenn Sie mir den Brautag jeweils zwei Wochen vor Braubeginn anzeigen"

Ich braue zu Hause.

Telefonisch habe ich noch niemanden erreicht....

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 15:20
von philipp
Auf dem Antwortschreiben - steht da irgendwo "Formular 2070"?

Das müsste eigentlich so aussehen wie Michaels in diesem Thread seit der Harmonisierung:
viewtopic.php?f=31&t=1751

Ansonsten hat man dir versehentlich eine Nachricht nach der alten Regelung geschickt.

Wenn Niemand drangeht, statt der Durchwahl eine 0 wählen und sich zu den Verbrauchssteuern durchstellen lassen ;-)

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 18:16
von Bilbobreu
philipp hat geschrieben:Wenn Niemand drangeht, statt der Durchwahl eine 0 wählen und sich zu den Verbrauchssteuern durchstellen lassen ;-)
Kann ich auch die Verbrauchssteuern zu mir bzw. meinem Konto durchstellen lassen? :Bigsmile
Tschuldigung, den konnte ich mir nicht verkneifen. :redhead

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 18:28
von Alt-Phex

Code: Alles auswählen

"Zudem bitten ich um die Mitteilung, an welchen Tagen Sie Brauvorgänge beabsichtigen. Sollten Sie zu den Brautagen noch keine konkreten Angaben machen können, so genügt es, wenn Sie mir den Brautag jeweils zwei Wochen vor Braubeginn anzeigen"
"Jeden zweiten Sonntag im Monat, Ausnahme wegen Urlaub: August und Dezember - Jeweils 20l mit 11,8°P"

:Drink

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 21:47
von Bierolo
philipp hat geschrieben:Welches HZA?

Unter welcher Begründung wollen die das von dir zweiwöchentlich im voraus haben?

Willst du in einer Gaststätte oder außerhalb deines Wohnsitzes brauen?
Alt-Phex hat geschrieben:

Code: Alles auswählen

"Zudem bitten ich um die Mitteilung, an welchen Tagen Sie Brauvorgänge beabsichtigen. Sollten Sie zu den Brautagen noch keine konkreten Angaben machen können, so genügt es, wenn Sie mir den Brautag jeweils zwei Wochen vor Braubeginn anzeigen"
"Jeden zweiten Sonntag im Monat, Ausnahme wegen Urlaub: August und Dezember - Jeweils 20l mit 11,8°P"

:Drink
Ich unterstelle mal einfach, dass diese Zollkraft mal einen Kontrollbesuch beabsichtigt und eine Dienstreisegenehmigung plus ggfs. Einsatz ausserhalb der Regelarbeitszeit (an Wochenende) erstmal genehmigt werden müssen, was natürlich Zeit kostet, wenn die Vorgänge ggfs. noch per Feldermappe im Verteiler sind.

Spannend wird es, wenn man z.B. Sa morgens der geplanten Brautag canceled, kein Bier produziert und somit der Steuer-Forecast korrigiert werden muss.
Schade, dass so Arbeitszeit beim HZA verbrannt wird und andere Ressorts, wie FKS nicht verstärkt werden können.

VG Reinhard

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 22:05
von afri
Bjiane hat geschrieben: Was gilt den nun für mich?
Für dich gilt wie für alle hier: du zeigst einmal im Jahr vor dem ersten Brautag an und gut ist. Solltest du über die 200-Liter-Grenze kommen, versteuerst du mit 2075 und damit hat es sich. Eine Anzeigepflicht zwei Wochen vor dem Brautag gibt es offenbar nicht, sollte der Zöllner das verlangen, kannst du ihn gern auf die §§ verweisen, die du oben schon genannt hast.

Einem Besuch des Zöllners würde ich gelassen entgegen sehen, wenn du wirklich nur in der Einkocherklasse unterwegs bist, aber einen solchen wirst du sicher nicht erleben. Lass' dich nicht verunsichern, du hast alles richtig gemacht.
Achim

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 22:38
von aalhuhnsuppe
Alt-Phex hat geschrieben:"Jeden zweiten Sonntag im Monat, Ausnahme wegen Urlaub: August und Dezember - Jeweils 20l mit 11,8°P"
Ernsthaft? Eine derart strikte Rhythmik hälst du ein? :Shocked

Vor Bewunderung läßt sich der Novize in den Staub sinken.....

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 23:13
von Alt-Phex
aalhuhnsuppe hat geschrieben:
Alt-Phex hat geschrieben:"Jeden zweiten Sonntag im Monat, Ausnahme wegen Urlaub: August und Dezember - Jeweils 20l mit 11,8°P"
Ernsthaft? Eine derart strikte Rhythmik hälst du ein? :Shocked

Vor Bewunderung läßt sich der Novize in den Staub sinken.....
Nene, das wäre nur meine Antwort für den Zöllner gewesen. Er ist informiert und du hast deine Ruhe.
Wann man dann tatsächlich braut...*hüstel*

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2015, 23:15
von Ruthard
Schicke deinem Zöllner doch mal eine Kopie des BMF-Rundschreibens vom 28.2.2014 und frage ihn nach einer dezidierten Erläuterung wie er deinen Ausnahmefall begründet.

Cheers, Ruthard

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 10:17
von philipp
Für dich gilt wie für alle hier: du zeigst einmal im Jahr vor dem ersten Brautag an und gut ist. Solltest du über die 200-Liter-Grenze kommen, versteuerst du mit 2075 und damit hat es sich. Eine Anzeigepflicht zwei Wochen vor dem Brautag gibt es offenbar nicht, sollte der Zöllner das verlangen, kannst du ihn gern auf die §§ verweisen, die du oben schon genannt hast.
Achtung, aufpassen: Auch die neue Durchführungsverordnung erlaubt die Auflage des "jeden Sud meldens", wenn es für nötig befunden wird. Deswegen meine Frage, ob ihm schon auf dem 2070 geantwortet wurde. Dann ginge ich nämlich davon aus, dass dem Sachbearbeiter das neue Verfahren schon bekannt ist, er aber das eben aus Gründen für nötig befindet.

Alternativ kann aber auch einfach sein, dass das gerade ein Kollege in Vertretung macht oder so, der noch auf dem Stand von 2013 ist. (Urlaub, Krankheit etc). Den kann man dann einfach bitten, einem noch eine Bestätigung auf 2070 zuzustellen. ;-)

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 11:22
von Ruthard
Achtung, aufpassen: Auch die neue Durchführungsverordnung erlaubt die Auflage des "jeden Sud meldens", wenn es für nötig befunden wird. Deswegen meine Frage, ob ihm schon auf dem 2070 geantwortet wurde. Dann ginge ich nämlich davon aus, dass dem Sachbearbeiter das neue Verfahren schon bekannt ist, er aber das eben aus Gründen für nötig befindet.
Abgesehen davon, dass ich die rechtliche Zulässigkeit wie üblich in Frage stelle, müsste der Ausnahmefall begründet sein. Der Steuerzahler kann sehr wohl Auskunft über die Gründe verlangen. Wenn die Ausnahmequote in der Diözese des HZA Hamburger Hafen 100% beträgt, hat jemand das System nicht verstanden oder missbraucht es willentlich.

Cheers, Ruthard

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 12:49
von schloemi
Ich bin mal so frei und klinke mich mal ein:

Da ich bereits dieses Jahr 199 Liter erreicht habe und noch vorhabe weiter zu brauen, meine Rückfrage wie es nun weitergeht. Anfang des Jahres ging die Meldung an Zollamt, dass ich nicht beabsichtige mehr als 200 Liter zu machen. Kann ich nun einfach für alle kommenden Sude Formular 2075 ausfüllen? Bis wann (x Tage nach dem Sud) muss das geschehen? Was ist mit den bisherigen 199Litern, müssen die dann auch nachträglich aufgeführt werden? Zählt zur Freimenge die Ausschlagmenge oder das fertige Bier (ich hatte einige High Gravity gebraut und nach der Gärung verdünnt)? Hintergrund der letzten Frage ist ja, dass dies vermutlich für künftige Sude irrelevant ist, da sich durch die Mengenerhöhung ja auch die Stammwürze reduziert ...

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 12:53
von philipp
schloemi hat geschrieben: Da ich bereits dieses Jahr 199 Liter erreicht habe und noch vorhabe weiter zu brauen, meine Rückfrage wie es nun weitergeht. Anfang des Jahres ging die Meldung an Zollamt, dass ich nicht beabsichtige mehr als 200 Liter zu machen. Kann ich nun einfach für alle kommenden Sude Formular 2075 ausfüllen? Bis wann (x Tage nach dem Sud) muss das geschehen? Was ist mit den bisherigen 199Litern, müssen die dann auch nachträglich aufgeführt werden? Zählt zur Freimenge die Ausschlagmenge oder das fertige Bier (ich hatte einige High Gravity gebraut und nach der Gärung verdünnt)? Hintergrund der letzten Frage ist ja, dass dies vermutlich für künftige Sude irrelevant ist, da sich durch die Mengenerhöhung ja auch die Stammwürze reduziert ...
Bitte schau in das Gesetz oder frag deine(n) Sachbearbeiter(in) im HZA.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 12:56
von schloemi
philipp hat geschrieben:
schloemi hat geschrieben: Da ich bereits dieses Jahr 199 Liter erreicht habe und noch vorhabe weiter zu brauen, meine Rückfrage wie es nun weitergeht. Anfang des Jahres ging die Meldung an Zollamt, dass ich nicht beabsichtige mehr als 200 Liter zu machen. Kann ich nun einfach für alle kommenden Sude Formular 2075 ausfüllen? Bis wann (x Tage nach dem Sud) muss das geschehen? Was ist mit den bisherigen 199Litern, müssen die dann auch nachträglich aufgeführt werden? Zählt zur Freimenge die Ausschlagmenge oder das fertige Bier (ich hatte einige High Gravity gebraut und nach der Gärung verdünnt)? Hintergrund der letzten Frage ist ja, dass dies vermutlich für künftige Sude irrelevant ist, da sich durch die Mengenerhöhung ja auch die Stammwürze reduziert ...
Bitte schau in das Gesetz oder frag deine(n) Sachbearbeiter(in) im HZA.
wer hat dich denn gefragt :P

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 13:13
von philipp
schloemi hat geschrieben: wer hat dich denn gefragt :P
Ich bleib' bei meiner Antwort.

Hier im Forum darf niemand Rechtsberatung anbieten. Brauwolf wird dir vielleicht empfehlen, jedesmal nach dem Sud ein 2075 auszufüllen, Herstellung ohne Erlaubnis anzukreuzen und die Kohle zu überweisen (ohne Bescheid).
Eventuell kannste aber mit deinem Sachbearbeiter einen anderen Weg ausarbeiten, z.B. eine Meldung zum Ende des Jahres oder so.

Und das kannst du einfach mal nur mit dem Sachbearbeiter besprechen aber nicht mit uns.

Wenn du wissen willst, wie das viele hier machen, würde ich dir empfehlen mal die Forumssuche (auch im alten Forum) zu beachten. Es gibt _unzählige_ Threads dazu. Davon brauchen wir nicht noch einen.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 13:19
von schloemi
Alles klar, Danke!

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Montag 21. September 2015, 08:12
von chv
Moin, gilt die 200 liter menge dorch pro person oder ?
wenn ich jetzt sage ... mein bruder oder mein schwanger und ich brauen zusammen ... haben wir 400 liter ?
oder gilt es pro haushalt ?

muss dann jeder selber extra anmelden ... :puzz

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Montag 21. September 2015, 08:39
von Roemer46
Nein, die 200 ltr. Freimenge gilt pro Haushalt. Dein Bruder oder Schwager muss dann ebenfalls 200 ltr. anmelden. Das ist mein Wissensstand.

Gruss Uwe

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Montag 21. September 2015, 08:41
von philipp
chv hat geschrieben:Moin, gilt die 200 liter menge dorch pro person oder ?
wenn ich jetzt sage ... mein bruder oder mein schwanger und ich brauen zusammen ... haben wir 400 liter ?
oder gilt es pro haushalt ?
Das wird teilweise von den Hauptzollämtern unterschiedlich gesehen. Am besten fragt ihr nach oder ihr meldet jeder an und schaut, was passiert.

Alternative: Nicht ärgern und die 5€ / 100l abdrücken.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Montag 21. September 2015, 09:09
von Ruthard
chv hat geschrieben:Moin, gilt die 200 liter menge dorch pro person oder ?
wenn ich jetzt sage ... mein bruder oder mein schwanger und ich brauen zusammen ... haben wir 400 liter ?
oder gilt es pro haushalt ?

muss dann jeder selber extra anmelden ... :puzz
Gegenfrage: Wohnst du mit deinem Bruder/Schwager in einem gemeinsamen Haushalt? Nein?
Dann braut einer von euch beiden nicht zuhause und damit sind die Voraussetzungen für die
Steuerbefreiung nicht erfüllt. Es bleibt also bei den 200l für den einen, der an der Braustätte wohnt.
Der andere löhnt, weil er nicht zuhause braut.

Cheers, Ruthard

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Montag 21. September 2015, 17:35
von chv
doch doch ist ein zwei wohnungs haus ( eigentum ) wohnen zusammen so gesehen ... einen keller den wir uns teilen ;)
aber ich frag mal beim zoll nach ...

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Montag 21. September 2015, 22:37
von Roemer46
Wenn jeder im gleichen Haus, für seinen eigenen Haushalt braut, sollte die Freimenge von jeweils 200 ltr. wieder gelten. So meine jeweils ich.

Gruß Uwe

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Dienstag 22. September 2015, 06:47
von Hagen
Ja natürlich, ihr habt doch getrennte Haushalte? Die Freimenge steht jedem Haushalt zur Verfügung.
Frage bitte nicht! Ihr meldet die weiteren Sude einfach auf dem Namen des anderen an - Fertig.
Falls das HZA stutzig werden sollte, weil es 2 HB unter einer Anschrift vorfindet, lässt sich das immer noch - notfalls im Rahmen einer Ortsbegehung - klären.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Dienstag 22. September 2015, 09:10
von Ruthard
chv hat geschrieben:doch doch ist ein zwei wohnungs haus ( eigentum ) wohnen zusammen so gesehen ... einen keller den wir uns teilen ;)
aber ich frag mal beim zoll nach ...
Ihr habt jeder eine eigene Klingel und einen eigenen Briefkasten? Eigenes Klo, eigenen Kühlschrank?
Dann wohnt ihr zwar im selben Haus, aber in getrennten Haushalten. Damit beantwortet sich die Eingangsfrage von selbst zu euren Gunsten. Ganz abgesehen davon sind die Sichtweisen pro Haushalt/pro Person strittig, aber das muss euch nicht mehr interessieren.

Auf Hinweise zum gemeinsam genutzen Keller würde ich verzichten, das schafft nur Verwirrung. Im Falle einer "Ortsbegehung" durch den Zoll würde ich auf die beiden Klingeln verweisen, mehr nicht.

Cheers, Ruthard

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp

Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 19:11
von chv
exakt so ist es ... dann trifft das ja genau zu und passt ;)