Eignung einer Betriebsstätte als Steuerlager

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Lobopaso
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Eignung einer Betriebsstätte als Steuerlager

#1

Beitrag von Lobopaso »

Hallo Leute, da es schon so viel zu dem Thema BierSteuer gibt, häng ich hier mal meine Frage dran:
Hintergrund: am 11.11.2015 gegründete Brauereigenossenschaft ist mittlerweile sogar eingetragen, was nur ca. 3 Monate gedauert hat. währenddessen laufen meine Brauversuche seit August 2015 anfangs im Uralten Emailwecktopf mit Braustätte im Gartenhaus, natürlich angemeldet und 150liter in 2015 produziert. Kommentar meiner Genossen "... schmeckt erstaunlich gut!" na logisch, obwohl 2 Weißbiere säuerlich waren.
Frage: was will das HZA sehen, wenn die schreiben "...habe meinen Steueraufsichtsdienst gerade gebeten, die Eignung Ihrer Betriebsstätte als Biersteuerlager im Rahmen einer Steueraufsichtsmaßnahme zu prüfen.
Man wird Sie von dort aus um einen Termin zur Besichtigung bitten." :Grübel
Das Gebäude ist ein ehemaliges Heizkraftwerk, im Moment nur mit Braueule und 2 50liter Gärtanks sowie ein Kühlschrank drin. sonst nix.
Viele Grüße
Wolfgang

http://www.brauerei-oberhaching.de

[edit durch rmax]:
Thread getrennt, umbenannt und ins richtige Unterforum verschoben. Bitte nur dann an bestehende Threads anhängen, wenn die Themen wirklich zusammenpassen, was hier absolut nicht der Fall war.
[/edit]
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Ruthard
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#2

Beitrag von Ruthard »

Habt ihr einen Antrag auf Errichtung eines Steuerlagers gestellt?

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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Lobopaso
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#3

Beitrag von Lobopaso »

ja, zum Antrag 2000 wurde auch die Betriebserklärung als Anlage zum Ausfüllen vorgegeben. "Anlage zum Antrag einer Erlaubnis zur Einrichtung eines Steuerlagers". wie auch immer, aber was wird da als Anforderung erwartet?
Grüße
Wolfgang
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philipp
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#4

Beitrag von philipp »

Mh. Das hättet ihr eigentlich vorab mit dem Zoll mal klären sollen.
Steuerlager sind dabei regelmäßig so einzurichten, dass im Rahmen der Steueraufsicht der Ablauf der Herstellung, der Be- oder Verarbeitung sowie der Verbleib der verbrauchsteuerpflichtigen Waren verfolgt werden kann. Dies ist anhand der vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Angabe der Anschriften sowie den Funktionen der Räume, Flächen und Einrichtungen sowie der Betriebserklärung zu prüfen.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuer ... _node.html

Konkret heißt das wohl, dass ihr einen abgetrennten Raum braucht, in dem ihr noch nicht versteuertes Bier lagern könnt. Das kann in Absprache auch einfach die Gärtanks sein. Wichtig ist nur, dass in dem Moment, in dem ihr das Bier dort aus dem Steuerlager entfernt, die Steuer fällig wird.

Daher wird der Zoll prüfen, ob ihr da organisatorisch einen vernünftigen Workflow angedacht habt.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
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hyper472
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#5

Beitrag von hyper472 »

Hallo Wolfgang,
schöne Sache, die Ihr da aufzieht, Respekt!
Nach dem Zeitungsartikel zu schließen seid Ihr ja ein regionales Politikum. Da wird der Zoll sich eher von der kooperativen Seite zeigen, alleine schon des Aufsichtsrates wegen. Ich würde daher die Flucht nach vorne antreten, vor der Besichtigung um einen Termin bitten und dabei fragen, was Ihr tun müsst, damit der Zoll glücklich ist. Meine Erfahrung mit Behörden ist die, dass die sich freuen, wenn mal jemand kooperativ ist und nicht in jeder Behörde einen Feind sieht.
Viele Grüße und gutes Gelingen,
Henning
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
Hildegard von Bingen (1098-1179)
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#6

Beitrag von hufpfleger »

Lobopaso hat geschrieben:ja, zum Antrag 2000 wurde auch die Betriebserklärung als Anlage zum Ausfüllen vorgegeben. "Anlage zum Antrag einer Erlaubnis zur Einrichtung eines Steuerlagers".
Hallo Wolfgang,

Respekt, mit so vielen Leuten sowas aufzuziehen! :thumbup

Im Eingangsbeitrag schreibst du von 2015. Ich nehme an, da habt ihr auch den Antrag auf Errichtung eines Steuerlagers gestellt und nicht wie oben 2000?

So ein Steuerlager ist eigentlich kein kompliziertes Ding, der Zoll will einfach nur zu jeder Zeit nachprüfen können, wo das unversteuerte Bier gerade ist. Ihr habt (oder bekommt) ein Biersteuerbuch mit 3 Abteilungen. Im Zugang tragt ihr das gerade gebraute Bier ein, wenn die Hefe dazu kommt. Dafür müßt ihr eine genaue Mengenmessung durchführen. Das kann durch ein (geeichtes) Flowmeter oder auch einen (geeichten) Stab mit den entsprechenden Markierungen sein. Außerdem muß die Stammwürze ermittelt sein. Ich hatte das in meinem Fall so geregelt, daß ich mir einen Laufzettel erstellt habe, auf dem der Brautag, die Stammwürze, die Menge, der Zugang ins Steuerlager, der ermittelte Alkoholgehalt, der Abgang aus dem Steuerlager eingetragen wurde. Dieser Laufzettel wurde mittels Kabelbinder an den jeweiligen Behälter befestigt. Parallel dazu wurden natürlich auch die Einträge ins Biersteuerbuch gemacht und die monatliche Abrechnung an den Zoll geschickt.

Ein separater Raum ist m.W. nicht erforderlich. Da ihr so viele Leute seid, würde ich aber eine spezielle "Bedienungsanweisung" schreiben. Sieht immer gut aus.

Wahrscheinlich wird noch ein Lageplan verlangt, wo das Steuerlager (euer Kühlschrank) und die anderen gewerblich genutzten Räume eingezeichnet sind.

Ihr solltet den Malz/ Hopfen/ Hefeeinkauf immer genau festhalten, da der Zoll dies kontrollieren darf. Es gibt da wohl solche Tabellen (ähnlich wie beim Brennen) woraus man ersehen kann, aus wieviel Malz man zb. wieviel Zucker (Stammwürze) man gewinnen kann. Bleibt ihr im "Bereich des Möglichen", könnt ihr bestimmt ganz entspannt jeder Kontrolle entgegen sehen.

Meine Erfahrung, die Zolleute machen ihre Arbeit gewissenhaft nach Vorschrift, verlangen aber nichts unmögliches. Die sagen euch, was sie verlangen und wenn ihr euch dran haltet habt ihr keine Probleme. Bei mir waren sie immer nett und hilfsbereit.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, wenn du noch fragen hast, du kannst mich auch gerne mal anrufen, Nr. findest du über meine homepage.
Gruß Dieter

Brauerei Hämmscher Bier Brauanlage komplett zu verkaufen
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Lobopaso
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#7

Beitrag von Lobopaso »

vielen Dank hufpfleger für die ausführliche Beantwortung und allen, die hier mit Rat und Zuspruch unterstützen!
nachdem ich nun ziemlich rasch vom Hobbybrauer zum Technikvorstand mutiere ist es halt sehr spannend, aber sicher nicht kritisch, daher wird es auch eher lustig, wenn die Behördenvertreter ein quasi leeres Gebäude sehen werden.
wegen der recht langen Dauer für die Genossenschaftsanmeldung fanden alle anderen Schritte ebenfalls sehr verzögert statt. Die Stimmung am Ort ist sehr gut und die bisher erfolgreich gebrauten Versuchsbiere verdanke ich auch dem Forum, sowie auch dem hiesigen Stadlbräu! :thumbsup
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philipp
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Re: Zoll verlangt 0,787€ pro Grad Plato

#8

Beitrag von philipp »

hufpfleger hat geschrieben:Ein separater Raum ist m.W. nicht erforderlich.
Echt nicht? Hatte ich bisher immer so verstanden.

Wobei "Raum" nicht als "vier Wände und eine Tür" definiert wird, sondern quasi als "Bereich" bzw. etwas, was in Liter bzw. Kubikmeter gemessen werden kann.

Sprich: Man kann sagen "alle, was da drinne steht, ist unversteuert. Alles was da nicht drinne steht, ist versteuert."
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Eignung einer Betriebsstätte als Steuerlager

#9

Beitrag von Lobopaso »

Hallo philipp, hufpfleger, Brauwolf und hyper472,
danke für Eure Beiträge und Hinweise :thumbup
wir planen in dem bisherigen HeizKraftwerk schon ein paar Umbauten wie temperierter Gärraum und Bierlager mit Kühlung.
Am 22.4. ist unser Gründungsfest, wozu sich bereits zahlreiche Mitbürger Sitzplätze reserviert haben und wo bei Speis und Trank weitere Anteile gezeichnet werden können. Danach geht es hurtig weiter und es wird investiert werden um rasch Produktionskapazität zu erlangen. Die Einschränkungen sind leider auch schon abzusehen, aber das ist auch soweit im Vorstand und mit den bisher beteiligten abgestimmt: es geht nur eine mobile Anlage wie BM200 oder BM500, weil das Gebäude nur vorübergehend zur Verfügung stehen wird und der Gemeinde gehört. Außerdem gibt es zwar 32 Mitglieder/Brauereigenossen aber ratet mal wer hier außer mitquatschen und Biertrinken wirklich aktiv mitarbeitet?
immerhin kann ich auch Hilfskräfte oder auch geeignetes Personal anheuern.
Also wer hier in der Nähe ist und mitbrauen mag, meldet Euch! :Greets
Mit Brauergruß :Drink Wolfgang
mailto:wolfgang.lex@brauerei-oberhaching.de oder gerne übers Forum
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Lobopaso
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Re: Eignung einer Betriebsstätte als Steuerlager

#10

Beitrag von Lobopaso »

Muss ich doch noch berichten, was bei der Besichtigung dann rauskam: nicht viel.
Der freundlichen Herr vom HZA München war eher amüsiert über unsere BrauEule. Mit so einer kleinen Anlage hatte er noch nie zu tun gehabt. Entscheidend ist für so ein Steuerlager möglichst ein abgetrennter Raum und das wichtigste ist neben einem Schild an der Türe "Biersteuerlager" natürlich die Buchführung, welche Mengen / Volumina mit welchem Würzegehalt da ein- und ausgelagert werden und wann. Zu meiner Überaschung wurde meine Frage nach geeichten Spindeln negativ beantwortet, d.h. seines Wissens nicht erforderlich. :Grübel
Mittlerweile habe ich mir die Spindeln bei den Profis genauer angesehen: die Auflösung ist viel genauer als bei den Hobbyspindeln und es werden 2 verschiedene mit unterschiedlichen Messbereichen verwendet. Geeicht? vermutlich ja
es grüßt Euch
lobopaso derzeit beim Craftbiertest in Griechenland
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Dr Huppertz
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Re: Eignung einer Betriebsstätte als Steuerlager

#11

Beitrag von Dr Huppertz »

Hi,

wir machen es so, dass wir jeden Sud sofort nach Anstellen komplett verzollen, also die Biersteuer bezahlen.
Das ist bei unseren Mengen (5Hl) der für uns einfachste Weg.

Grüße und viel Erfolg,
der Doc
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Duke
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Re: Eignung einer Betriebsstätte als Steuerlager

#12

Beitrag von Duke »

Moin!

Gleiches HZA wie Doc Huppertz und auch ich habe mich mit der Sachbearbeitung
des HZA darauf geeinigt, dass ein Steuerlager bei einer ähnlich kleinen Menge
albern ist; hab also auch keines und versteuer monatlich die vorab angemeldeten
Sude.

Gruß

Norman
„Nichts ist schwieriger und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein!“ Kurt Tucholsky
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§11
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Re: Eignung einer Betriebsstätte als Steuerlager

#13

Beitrag von §11 »

Mittlerweile habe ich mir die Spindeln bei den Profis genauer angesehen: die Auflösung ist viel genauer als bei den Hobbyspindeln und es werden 2 verschiedene mit unterschiedlichen Messbereichen verwendet. Geeicht? vermutlich ja
es grüßt Euch
lobopaso derzeit beim Craftbiertest in Griechenland
Nein. Auch im Profibereich nicht. Meistens hat man einen Satz geeichter im Labor und vergleicht seine nicht geeicht "Betriebsspindeln" damit. Das heißt man eicht selbst.

Im Profibereich hat man übrigens mehr als zwei Spindeln. Im Sudhaus benutzt man andere als im Keller.

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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