uli74 hat geschrieben:Ich weiss nicht was Du willst, als Hobbybrauer darfst Du Dein Bier weder verkaufen noch verschenken. Ganz einfach. Der Gesetzgeber hats so geregelt.
Alles was der Gesetzgeber geregelt hat, findet sich in Gesetzestexten wieder.
Wenn der Gesetzgeber das so geregelt hat, dann sollte es für Dich doch nicht solch ein grosses Problem darstellen, den entsprechenden Gesetzestext ausfindig zu machen.
Zitat Zoll: "Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen."
1. ist das eine vereinfachte Darstellung des Gesetzestextes.
2. habe ich bereits in #84 geschrieben, dass Du diesen Satz nicht einfach aus dem Kontext reissen darfst.
3. eine Behauptung wird durch Wiederholung nicht richtiger. Bitte Behauptungen belegen.
Dieser Satz legt
§41 des Biersteuergesetzes zugrunde. Wenn Du Dir diesen Paragraphen durchliest, dann wirst Du feststellen, dass das nicht-Verkaufen die Voraussetzung ist, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen.
Dieser Paragraph verbietet aber an keiner Stelle den Verkauf. Er befreit lediglich das zum Eigenverbrauch hergestellte Bier von der Steuer, sofern 200 Liter nicht überschritten werden! Voraussetzung für diese Steuerbefreiung ist, dass Du es selbst trinkst. Wenn Du das Bier brav versteuerst (was Du ab 200 Liter ja ohnehin machen musst) dann muss Dich dieser Paragraph nicht weiter interessieren.
Bitte nichts hineininterpretieren, was nicht da steht!
Du bist Hobbybrauer und darfst Dein BIer nicht verkaufen.
Wo bitte steht das? Beweis durch Behauptung?
Fricky hat geschrieben:Hast du den Post #85 von Malzwein nicht gelesen?
Doch
Dort (siehe Link) steht ganz klar, dass man als Hobbybrauer zwar Bier (=Lebensmittel) herstellen darf, dass aber bereits das Weitergeben (auch unentgeldlich) bereits als " Inverkehrbringen " gilt, und somit einer Genehmigung bedarf. Und ohne Einhaltung von Auflagen wird diese Genehmigung sicher nicht erteilt.
Ja. Das sind die ganz normalen Vorschriften für Hygiene, Fertigverpackungen, Loskennzeichnung, etc. Darauf hatte ich ja bereits in #65 hingewiesen. Diese Vorschriften hat jeder einzuhalten, der Lebensmittel verkauft. Der Bauer der auf dem Wochenmarkt seine Äpfel/Käse/Obstsaft/wasauchimmer verkauft hat diese ebenso einzuhalten wie der Imker, der den Honig verkauft.
Wo aber bitte ist das Sonder-Verbot für Bier, das oben so sehnlichst herbeigewünscht wird?