Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

Hier kommt alles rein, was woanders keinen Platz hat.
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rotespony
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Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#1

Beitrag von rotespony »

Hey Leute,

ich bin gerade auf der Suche nach einem kleinen Raum für meine Brauaktivitäten (Platz in der heimischen Küche reicht einfach nicht mehr aus und wird von den Mitbewohner mit zunehmender Größe des Equipments auch immer weniger geduldet :Mad2 ). Ich habe nun ein Angebot für einen kleinen Raum (25qm) in einer gewerblichen Immobilie, die für Lebensmittel zugelassen ist. Meine "Brauerei" habe ich auch schon bei der Stadt angemeldet.

Jetzt habe ich folgendes Problem: der Raum ist in einem anderen Landkreis. Die potentiellen Vermieter des neuen Raums haben nun mit dem zuständigen Landratsamt gesprochen und die Auflage bekommen, dass nur gebraut werden darf, wenn ein Braumeister dabei ist. Diese Regelung ist mir komplett neu. Daher möchte ich euch gerne Fragen, was ihr dazu wisst? Kann das wirklich Pflicht sein, dass nur ein offizieller Braumeister brauen darf?
Sind die Vorschriften hier von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich? Bei der Gewerbeanmeldung selbst hatte ich nämlich gar keine Probleme.

Ich freue mich von euren Erfahrungen zu hören :Drink
Scheibelhund
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#2

Beitrag von Scheibelhund »

Wenn mich nicht alles täuscht, liegt das Landratsamt hier falsch. Der Meisterzwang wurde für das Brauerhandwerk im Zug der Liberalisierung vor über 10 Jahren abgeschafft.
Im Winter trink' ich und singe Lieder
aus Freude, daß der Frühling nah ist,
und kommt der Frühling, trink' ich wieder,
aus Freude, daß er endlich da ist.
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Alt-Phex
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#3

Beitrag von Alt-Phex »

Richtig, die Meisterpflicht besteht nicht mehr.
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<

"Viele Biere werden am Etikettierer gemacht"
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§11
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#4

Beitrag von §11 »

siehe Anhang B # 29

http://www.ohne-meister.de
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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katzlbt
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#5

Beitrag von katzlbt »

Hier ein Link zur Wiki:

wiki/doku.php/zoll?&#rechtliche_lage_in_deutschland

Das betrifft zwar hauptsächlich Zollfragen, aber vielleicht kannst du ja deinen "Leidensweg" bei den Behörden als angehender Mikrobrauer für andere in unserer Wiki dokumentieren helfen, und oder Links einfügen helfen (während du auf Bescheide, Auflagen und Sprüche wartest).

Aja, du kannst dir ja einen Speidel Braumeister kaufen, dann ist immer einer dabei und die Auflage erfüllt :Ätsch

LG,
Thomas
PS: vielleicht sollte das ins Brauen und Recht forum verschoben werden?
Zuletzt geändert von katzlbt am Montag 7. August 2017, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Indiana_Horscht
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#6

Beitrag von Indiana_Horscht »

:thumbsup :Smile :Smile :Smile :Smile
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Ernie
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#7

Beitrag von Ernie »

katzlbt hat geschrieben: Montag 7. August 2017, 09:27 Aja, du kannst die ja einen Speidel Braumeister kaufen, dann ist immer einer dabei und die Auflage erfüllt :Ätsch
LOL :Bigsmile

Ja einfach sagen, dass ein gewisser Herr Speidel immer anwesend ist !

:thumbsup
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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Ruthard
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#8

Beitrag von Ruthard »

Die ganze Diskussion hier ist wieder einmal von dem Irrglauben beseelt, jeder Beamte und jede Behörde könne nach eigenem Ermessen und Gutdünken entscheiden. Nein - sie sind an bestehende Vorschriften gebunden und zwar von oben nach unten.

Hier würde ich mir die Rückfrage erlauben, womit die Auflage Meisterzwang begründet wird und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Entscheidung beruht. Nebenbei würde ich noch erwähnen, dass du ein Gewerbe gegründet hast, um Gewinne zu erzielen und nur wer Gewinne erzielt, kann auch Steuern zahlen. Die ganze Aktion koste nur unnötig Zeit und verzögere die Aufnahme eines geregelten Betriebes. Ob du Leute einstellen wirst, kannst du auch erst entscheiden, wenn der Betrieb gesichert ist. Im übrigen wärst du gerade dabei, diese Sache öffentlich in den "Soschl Media" zu diskutieren.

Wir haben Wahlkampfzeiten, es kann sich also lohnen, mit den Büros des in deinem Wahlbezirk gewählten MdB und seiner Mitbewerber Kontakt aufzunehmen. Die FDP stürzt sich auf so was immer gerne und die anderen Parteien werden deren Äußerungen nicht unkommentiert hinnehmen.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
Mödels
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#9

Beitrag von Mödels »

Hallo,

beim Gründen meiner Mikrobrauerei (Start in wenigen Wochen) wollte die Frau von der Lebensmittelüberwachung, etwas sehen was mich dazu berechtigt Bier zu brauen. Habe sie erst nicht richtig verstanden, doch dann habe ich sie erstmal aufgeklärt :P

Liebe Grüße :Drink
Fe2O3
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Re: Bier offiziell brauen - Nur mit Braumeister?

#10

Beitrag von Fe2O3 »

Mödels hat geschrieben: Montag 7. August 2017, 10:06 Hallo,

beim Gründen meiner Mikrobrauerei (Start in wenigen Wochen) wollte die Frau von der Lebensmittelüberwachung, etwas sehen was mich dazu berechtigt Bier zu brauen. Habe sie erst nicht richtig verstanden, doch dann habe ich sie erstmal aufgeklärt :P

Liebe Grüße :Drink
Zur Not hättest du einfach dein Nutzerprofil hier vom Forum ausgedruckt - und ihr mitgeteilt, dass das wohl das offiziellste sei, was es gäbe...
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