Bier für unseren Weihnachtsmarkt
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Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Verkauf von selbstgebrautem Bier und selbstgerechten Likören.
Für unseren Weihnachtsmarkt habe ich Bier gebraut und Liköre angesetzt. Beides möchte ich bei unserem Weihnachtsmarkt in unserer Gemeinde verkaufen.
Bei dem Markt handelt es sich nicht um einen Markt mit gewerblichen Händlern, sondern um Erzeugnisse, die ausschließlich von privat für privat produziert wurden.
So gibt es zum Beispiel Omis, die selbstgemachten Eierlikör, Marmelade, Plätzchen verkaufen. Oder andere Personen schenken selbst gemachten Glühwein aus, verkaufen selbst gebackenen Kuchen oder auch Selbstgenähtes sowie Selbstgebastelte Weihnachtsdeko.
Die Produkte werden sowohl verpackt verkauft, quasi zum Mitnehmen für zu Hause, als auch dort direkt zum Verzehr, wobei mein Bier und Liköre nur abgepackt verkauft werden, also dort vor Ort nicht ausgeschenkt werden.
Der Markt wird von der Gemeinde mit allen zu verkaufenden Produkten bei den Behörden angemeldet. Ein Gewerbeschein ist nicht nötig um am Markt teilzunehmen. Ich denke auch nicht, dass dort jede Omi für Ihren Eierlikör, Steuer zahlt, ein Gewerbe anmeldet oder die Herstellung vom Gesundheitsamt geprüft wird.
Was meint ihr, sollte ich das ganze irgendwie/ irgendwo zusätzlich anmelden? Wir sprechen hier von ca. 4 Litern Likör und 60 Liter Bier.
Was passiert, falls ich es nicht anmelde, was könnte passieren? Ordnungswidrigkeit? Bußgeldbescheid?
Mein Bier- und Likörverkauf ist weder auf Gewinn ausgelegt, noch betreibe ich das ganze gewerblich. Ich braue sonst nur für mich und will eben nun für unseren Weihnachtsmarkt meinen Teil dazu beitragen, also eine einmalige Sache.
Viele Grüße und schon mal vielen Dank für eure Einschätzung.
Gruß
Frankenbier
ich habe eine Frage zum Verkauf von selbstgebrautem Bier und selbstgerechten Likören.
Für unseren Weihnachtsmarkt habe ich Bier gebraut und Liköre angesetzt. Beides möchte ich bei unserem Weihnachtsmarkt in unserer Gemeinde verkaufen.
Bei dem Markt handelt es sich nicht um einen Markt mit gewerblichen Händlern, sondern um Erzeugnisse, die ausschließlich von privat für privat produziert wurden.
So gibt es zum Beispiel Omis, die selbstgemachten Eierlikör, Marmelade, Plätzchen verkaufen. Oder andere Personen schenken selbst gemachten Glühwein aus, verkaufen selbst gebackenen Kuchen oder auch Selbstgenähtes sowie Selbstgebastelte Weihnachtsdeko.
Die Produkte werden sowohl verpackt verkauft, quasi zum Mitnehmen für zu Hause, als auch dort direkt zum Verzehr, wobei mein Bier und Liköre nur abgepackt verkauft werden, also dort vor Ort nicht ausgeschenkt werden.
Der Markt wird von der Gemeinde mit allen zu verkaufenden Produkten bei den Behörden angemeldet. Ein Gewerbeschein ist nicht nötig um am Markt teilzunehmen. Ich denke auch nicht, dass dort jede Omi für Ihren Eierlikör, Steuer zahlt, ein Gewerbe anmeldet oder die Herstellung vom Gesundheitsamt geprüft wird.
Was meint ihr, sollte ich das ganze irgendwie/ irgendwo zusätzlich anmelden? Wir sprechen hier von ca. 4 Litern Likör und 60 Liter Bier.
Was passiert, falls ich es nicht anmelde, was könnte passieren? Ordnungswidrigkeit? Bußgeldbescheid?
Mein Bier- und Likörverkauf ist weder auf Gewinn ausgelegt, noch betreibe ich das ganze gewerblich. Ich braue sonst nur für mich und will eben nun für unseren Weihnachtsmarkt meinen Teil dazu beitragen, also eine einmalige Sache.
Viele Grüße und schon mal vielen Dank für eure Einschätzung.
Gruß
Frankenbier
Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Kurze Frage vor weg. Verkaufst du dein Bier auch jetzt schon? Hat also die Lebensmittelüberwachungsbehörde deine Braustätte abgenickt und hast du mit deinem HZA die zolltechtlichen Aspekte geklärt?
Jan
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„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Ich habe bisher noch kein Bier verkauft und habe das zukünftig auch nicht vor.
Der Weihnachtsmarkt ist und bleibt das einzige wo ich es verkaufen möchte
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Ach und der Likör dürfte, zumindest zolltechtlich, Banane sein, falls du versteuerten Alkohol verwendet hast.
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Dann gehe ich davon aus das auch die Lebensmittelüberwachungsbehörde dazu noch nichts gesagt hat, bzw. nichts von deinem Vorhaben weiß. Da würde ich mal anfangen.Frankenbier hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 18:13 Ich habe bisher noch kein Bier verkauft und habe das zukünftig auch nicht vor.
Der Weihnachtsmarkt ist und bleibt das einzige wo ich es verkaufen möchte
Versteuern musst du das Ganze halt ( Biersteuer) das Formular findest du auf Zoll.de
Jan
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Die Liköre sind alle mit gekauftem Korn angesetzt.
Momentan spiele ich mit dem Gedanken, dass ich da gar nix anmelden werde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Marktleitung meinte da auch, "alles klar, sonst brauchen wir da nix weiter von Ihnen". Die haben nur gefragt ob das Bier auch vor Ort ausgeschenkt wird, da, da die Marktleitung das wegen Schankrecht gesondert bei der Behörde anmelden müsste. Hatte ich aber sowieso nicht vor.
Ist halt die Frage was im Falle einer Kontrolle am Markt passieren könnte.
Ist Bier hier rechtlich besonders zu sehen? Die ganzen Omis die Likör, Senf, Marmelade, Kuchen etc für diesen Markt herstellen, melden da auch nix an.
Alternativ könnte ich auch Biere anbieten, die laut Reinheitsgebot gar kein Bier wären. Da müsste doch zumindest der Zollrechtliche Aspekt wegfallen?
Momentan spiele ich mit dem Gedanken, dass ich da gar nix anmelden werde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Marktleitung meinte da auch, "alles klar, sonst brauchen wir da nix weiter von Ihnen". Die haben nur gefragt ob das Bier auch vor Ort ausgeschenkt wird, da, da die Marktleitung das wegen Schankrecht gesondert bei der Behörde anmelden müsste. Hatte ich aber sowieso nicht vor.
Ist halt die Frage was im Falle einer Kontrolle am Markt passieren könnte.
Ist Bier hier rechtlich besonders zu sehen? Die ganzen Omis die Likör, Senf, Marmelade, Kuchen etc für diesen Markt herstellen, melden da auch nix an.
Alternativ könnte ich auch Biere anbieten, die laut Reinheitsgebot gar kein Bier wären. Da müsste doch zumindest der Zollrechtliche Aspekt wegfallen?
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Wobei zollrechtlich ist eigentlich auch nebensächlich, bei den 4,83 Euro, die da an Steuer anfallen
Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Dann haette ich das hier eventuell nicht oeffentlich diskutiertFrankenbier hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 18:39 Die Liköre sind alle mit gekauftem Korn angesetzt.
Momentan spiele ich mit dem Gedanken, dass ich da gar nix anmelden werde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Marktleitung meinte da auch, "alles klar, sonst brauchen wir da nix weiter von Ihnen". Die haben nur gefragt ob das Bier auch vor Ort ausgeschenkt wird, da, da die Marktleitung das wegen Schankrecht gesondert bei der Behörde anmelden müsste. Hatte ich aber sowieso nicht vor.
Ist halt die Frage was im Falle einer Kontrolle am Markt passieren könnte.
Ist Bier hier rechtlich besonders zu sehen? Die ganzen Omis die Likör, Senf, Marmelade, Kuchen etc für diesen Markt herstellen, melden da auch nix an.
Alternativ könnte ich auch Biere anbieten, die laut Reinheitsgebot gar kein Bier wären. Da müsste doch zumindest der Zollrechtliche Aspekt wegfallen?
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Das funktioniert so nicht. Sobald Malz im Spiel ist und das ganze mehr als 0,5 Vol.% Alkohol hat ist Biersteuer fällig. Egal ob nach Reinheitsgebot gebraut oder nicht. Die solltest du auf alle Fälle bezahlen, dann bist du mit den paar Kröten auf der sciheren Seite was das angeht.Frankenbier hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 18:39 Alternativ könnte ich auch Biere anbieten, die laut Reinheitsgebot gar kein Bier wären. Da müsste doch zumindest der Zollrechtliche Aspekt wegfallen?
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"Viele Biere werden am Etikettierer gemacht"
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Wäre es im Zweifelsfall (Bayern/BaWü) nichtmals verkehrsfähig?Alt-Phex hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 19:44Das funktioniert so nicht. Sobald Malz im Spiel ist und das ganze mehr als 0,5 Vol.% Alkohol hat ist Biersteuer fällig. Egal ob nach Reinheitsgebot gebraut oder nicht. Die solltest du auf alle Fälle bezahlen, dann bist du mit den paar Kröten auf der sciheren Seite was das angeht.Frankenbier hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 18:39 Alternativ könnte ich auch Biere anbieten, die laut Reinheitsgebot gar kein Bier wären. Da müsste doch zumindest der Zollrechtliche Aspekt wegfallen?
Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Richtig. Dort müsste der Sud sogar vernichtet werden. Siehe Camba Milk Stout. In anderen Bundelsländern ist eigentlich auch so, wird nur meistens nicht verfolgt. Normalerweise muss man sich dafür eine Ausnagmegenehmigung für ein "besonderes Bier" einholen. In Bayern und BaWü werden solche Anträge allerdings grundsätzlich abgelehnt.
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Wie wäre eure Empfehlung?
Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Wurde doch schon geschrieben, du willst aber hören "verkaufs einfach, passiert nix".
Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Wäre in ganz Deutschland nicht verkehrsfähig. Die Ausnahmegenehmigung muss natürlich vorher beantragt werden und muss ja auch nicht erteilt werden.Fe2O3 hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 20:15Wäre es im Zweifelsfall (Bayern/BaWü) nichtmals verkehrsfähig?Alt-Phex hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 19:44Das funktioniert so nicht. Sobald Malz im Spiel ist und das ganze mehr als 0,5 Vol.% Alkohol hat ist Biersteuer fällig. Egal ob nach Reinheitsgebot gebraut oder nicht. Die solltest du auf alle Fälle bezahlen, dann bist du mit den paar Kröten auf der sciheren Seite was das angeht.Frankenbier hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 18:39 Alternativ könnte ich auch Biere anbieten, die laut Reinheitsgebot gar kein Bier wären. Da müsste doch zumindest der Zollrechtliche Aspekt wegfallen?
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Zahl' halt die 4,83 Euro - dann hätten wir diesen Teil der Diskussion schon mal abgehakt.Frankenbier hat geschrieben: ↑Freitag 27. Oktober 2017, 18:41 Wobei zollrechtlich ist eigentlich auch nebensächlich, bei den 4,83 Euro, die da an Steuer anfallen
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
- heinrich2012
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Re: Bier für unseren Weihnachtsmarkt
Likör ist nicht Banane siehe Formular 1243