Gute Einstellungphilipp hat geschrieben:Gerade deshalb: Wer unangemeldet vor der Tür steht, kommt nicht rein.
Stefan
Gute Einstellungphilipp hat geschrieben:Gerade deshalb: Wer unangemeldet vor der Tür steht, kommt nicht rein.
Danke, sowas habe ich gesuchtphilipp hat geschrieben:§ 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Der Steuerpflichtige kann auf die Einhaltung der Frist verzichten. Soll die Prüfung nach § 194 Abs. 2 auf die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane erstreckt werden, so ist die Prüfungsanordnung insoweit auch diesen Personen bekannt zu geben.
Recht hast Du!!philipp hat geschrieben:[...]Gerade deshalb: Wer unangemeldet vor der Tür steht, kommt nicht rein.
Ja genau, das ist der Punkt.alexbrand hat geschrieben: Sie war unangemeldet hier und hat freundlich gefragt, ob sie herein dürfe. Sie hat keinen "Zutritt verlangt". Ich habe ihr gesagt, daß sie gerne hereinkommen dürfe, ich aber wisse, daß ich sie nicht herein lassen muß. Dies hat sie bestätigt!
Auf Nachfrage sagte sie, daß sie übrigens, daß die Anmeldung der Besuche nicht genau geregelt sei und das Klingeln an der Haustür auch als Anmeldung zu verstehen sei. Wir hätten ja auch einen späteren Termin vereinbaren können. Immerhin war ich auf dem Sprung zur Arbeit.
Wäre ich vorsichtig - eine Brauübersicht bräuchtest du schon, um festzustellen, wann du über 200 Liter kommst.Ich als Haus- und Hobbybrauer brauche dem Zoll auch keine Protokolle oder Rechnungen vorzulegen, das wäre ja noch schöner.
Ist der Türsteher bei einer Disco oder so? ;-)Versuch ich übrigens meinem Bruder auch schon seit Jahrzehnten beizubringen
Da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte umfangreiche Brauprotokolle, mit Zutatenliste, Schüttung, Hopfen, Gärverlauf, etc.philipp hat geschrieben:Wäre ich vorsichtig - eine Brauübersicht bräuchtest du schon, um festzustellen, wann du über 200 Liter kommst.Ich als Haus- und Hobbybrauer brauche dem Zoll auch keine Protokolle oder Rechnungen vorzulegen, das wäre ja noch schöner.
Bin auch beim HZA Darmstadt. Mir wurde das Brauen auch ,,erlaubt" und der gleiche Satz stand bei mir auch drin. Aber wenns den Beamten glücklich macht ists ok. Schreiben können die ja viel. Reinlassen muss ich trotzdem niemanden. Zumal ich das Wort ,,jederzeit" schon verdammt frech finde.ggansde hat geschrieben: "Die Aufzeichnungen über die Bierherstellung müssen den mit der Steuerüberwachung betrauten Beamten jederzeit zugänglich sein."
Wehret den Anfängen.Ich bin da auch ganz entspannt, aber wenn mein HZA mir ein mit "Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer" überschriebenes Schreiben senden sollte, werde ich dagegen Einspruch einlegen. Es handelt sich bei einer solchen Überschrift um einen sogenannten Formalverwaltungsakt, der zumindest den Anschein erweckt, als würde hier ein Verwaltungsakt erlassen. Diesen Anschein gilt es zu beseitigen.
Das sehe ich nicht so. Das Anschreiben ist formloses Gewäsch und persönliche Ergüsse eines SB oder seines Vorgesetzten. Verbindlich ist das Formular 2070.Es handelt sich bei einer solchen Überschrift um einen sogenannten Formalverwaltungsakt, der zumindest den Anschein erweckt, als würde hier ein Verwaltungsakt erlassen.
Rennst du nackt über den Marktplatz und brüllst das?Tron hat geschrieben: Was habe ich zu verbergen?
auf uns bezogen vielleicht noch erhärtet.gemeinsam sind wir unausstehlich
Das ist, wenn du die einmal bei dir im Haus hast, so nicht ganz richtig und kann sich auch spontan ändern. Wenn dann was "spannendes" gesehen wird...Tron hat geschrieben: in welche Räume es dabei geht entscheide ich.
da möcht ich auch nochmal in den kindergarten,....Brauwolf hat geschrieben:Genau. Erst brauen, dann melden.Kirk1701 hat geschrieben:Hallo Ruthard,Brauwolf hat geschrieben:
Die Auflage, jeden Sud vorher anzumelden ist unwirksam - es gibt dafür keine rechtliche Grundlage.
ich hoffe ich habe richtig zitiert.
Die 200l Freimenge sind mir egal...nur das melden nervt! Was mache ich jetzt mit deiner Info? Einfach nicht melden und 2075 ausfüllen?
Kirk
Da du nicht nach §41 Abs.2 BierStVO braust (siehe obiges Formular), gibt es auch keine vorherige Anzeigepflicht, nur die nachherige Anmeldepflicht per 2075.
Das Formular gibt es hier
Die erste Seite ist immer gleich, einmal ausgefüllt kannst du das fotokopieren und immer wieder verwenden.
Auf der zweiten Seite ist eine Zeile auszufüllen und die Unterschrift zu leisten.
Die dritte Seite bleibt leer und ist den Beamten zum Ausmalen vorbehalten.
Ich mache das nur so - für dieses Jahr sind jede Woche ein Sud geplant, je 20 Liter mit 12° Plato - das macht 50 mal 2075, 50 mal 0,62 Porto, 50 mal 1,06€ überweisen (plus Buchungsgebühren, und 50 mal muss der Zoll meine Akte anfassen. Alles für 53€ Steuereinnahmen.
Ich rechne immer per 2075 ab, weil ich entweder aushäusig braue oder mit dem gebrauten Bier den örtlichen Kindergarten bespaße (also nicht selbst verbrauche) und sowieso über die 200 Liter komme.
Cheers, Ruthard
Die "Pauschale" von 12°P gilt sowieso nur auf Antrag.Ursus007 hat geschrieben: Ich kann mir ja noch vorstellen, dass die von einem fertig gebrauten Bier den Alk.-Gehalt ermitteln wollen würden, um auf die steuerrelevante Stammwürze zurückzuschließen.
Ist das überhaupt für uns Hobby-/Hausbrauer relevant, oder gilt die Pauschale von 12°P nicht mehr?
Selbstverständlich gehören auch Nebengelasse zu deinem Haushalt, das sind sowohl die Kellerräume wie auch die zwei Straßen weiter angemietete Garage oder die Hütte in deinem Schrebergarten am anderen Ende der Stadt.uli74 hat geschrieben:Was genau ist darunter zu verstehen, dass Bier in meinem Haushalt gebraut werden muss? Gehört meine Garage/Schuppen/Scheune zu meinem Haushalt? Die stehen schliesslich nicht in meinem Haus.
Ausschließlicher Grund für die Einführung der Hobbybrauerregelung war die Verwaltungsersparnis für den Zoll.Boludo hat geschrieben:Es gelten 200 Liter steuerfrei, egal ob Barley Wine oder Dünnbier.
Was ich ehrlich gesagt auch noch nie verstanden hab...
Stefan
Das ist wieder Definitionssache und eine echte Herausforderung für jeden Zollhauptsekretär.Boludo hat geschrieben:Ok, dann also nie wieder Hoembrew Radler trinken, wenn man eh schon nah an der 200 Liter Grenze ist
Stefan, der gar kein Radler mag
Na,na, na.... das ist eine "Kann"-Bestimmung und liegt im Ermessen des zuständigen Hauptzollamtes:Wenn jetzt noch nach Stammwürze unterschieden würde, ....
Hallo Ruthard,Brauwolf hat geschrieben:Selbstverständlich gehören auch Nebengelasse zu deinem Haushalt, das sind sowohl die Kellerräume wie auch die zwei Straßen weiter angemietete Garage oder die Hütte in deinem Schrebergarten am anderen Ende der Stadt.uli74 hat geschrieben:Was genau ist darunter zu verstehen, dass Bier in meinem Haushalt gebraut werden muss? Gehört meine Garage/Schuppen/Scheune zu meinem Haushalt? Die stehen schliesslich nicht in meinem Haus.
Du musst übrigens nicht in deinem Haushalt brauen, dass ist lediglich eine der Voraussetzungen, um die großzügige Steuerersparnis von maximal 10€ pro Jahr in Anspruch nehmen zu können.
Cheers, Ruthard
Wenn ihr zu dritt eine Braugruppe bildet, eine Hütte anmietet und die auch noch hochtrabend "Sudhaus Schwülper" nennt, habt ihr euch selbst in einen Erklärungsnotstand manövriert. Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock, mir immer und immer wieder die Rillen von den Fingern zu tippen um euch den richtigen Weg zu weisen, zumal ihr mit meinen Informationen dann doch nichts anfangen wollt - das wurde mir so mit einer PM aus eurem Kreise bereits deutlich gemacht.Hallo Ruthard,
wie kommst du darauf das die Gartenhütte am anderen Ende der Stadt auch zum Haushalt gehört? Ist doch ne andere Adresse? Nach Ansicht des HZA Braunschweigs gelten hier nicht die 200l Freimenge für Hobbybrauer. Das haben wir ja gerade durch.
Kirk
Meine Rede.es geht doch gar nicht um die 30€ pro Jahr. Und wenns 100 sind. Drau gesch.....!
Noch einmal: Meldenswert ist nur, wenn das nicht so wäre.ferex hat geschrieben:Zurück zur Ursprungsfrage
HZA Karlsruhe: Formular 2070 - keine Einzelmeldung
Die Itzehoer lassen sich tatsächlich dazu herab mir eine Erlaubnis zu erteilen.....Ihre Anzeige, dass Sie ab diesem Jahr (2015) Bier zum Eigenbedarf
herstellen wollen, haben wir zur Kenntnis genommen. Bitte nennen Sie
uns Ihren ersten geplanten Brautermin. Dieser wird zwingend für die
Erteilung der Erlaubnis benötigt.
Und was wirst Du machen? Freundlich und höfflich darauf hinweisen, dass eine Erlaubnis nicht nötig ist? Dass Du das Recht hast, Bier zu brauen?jojo hat geschrieben:Bei den Itzehoern weht seit diesem Jahr ein neuer Wind.
Zitat aus dem Mailverkehr :
Die Itzehoer lassen sich tatsächlich dazu herab mir eine Erlaubnis zu erteilen.....Ihre Anzeige, dass Sie ab diesem Jahr (2015) Bier zum Eigenbedarf
herstellen wollen, haben wir zur Kenntnis genommen. Bitte nennen Sie
uns Ihren ersten geplanten Brautermin. Dieser wird zwingend für die
Erteilung der Erlaubnis benötigt.
VG
Jojo
jojo hat geschrieben:Die Itzehoer lassen sich tatsächlich dazu herab mir eine Erlaubnis zu erteilen.....
"Der deutsche Bundestag möge beschließen eine gesetzliche Braupflicht im Grundgesetz zu verankern..."Neubierig hat geschrieben:Ob ich an den Tag eigentlich braue oder nicht ist egal - ich bin nicht gezwungen, an diesen Tag zu brauen.
Ich würde nicht "am", sondern "ab dem" schreibe.tauroplu hat geschrieben:Ich schreibe bei meiner Brauanzeige immer: "Ich beabsichtige am ... in der oben genannten Wohnung Bier zu brauen." Feddich. Das ist eindeutig und zwingt Dich zu nix. Da kannst Du brauen, wann Du willst.
§41 BierStV
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird.[...]
So dann hast Du Dich vielleicht nur ein Paar Minuten "vorab" gemeldet?Brauwolf hat geschrieben:Da ein ordentliches Schriftstück ein Datum hat, genügt
"ab heute"
Cheers, Ruthard
Da ich "Beginn der Herstellung" abstrakt definiere, habe ich auch "ab sofort" gemeldet.Neubierig hat geschrieben: So dann hast Du Dich vielleicht nur ein Paar Minuten "vorab" gemeldet?