Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
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- Posting Klettermax
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Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Hallo Leute!
wir sind derzeit in der Vorbereitung zur Gründung einer Brauerei. Hier gibt es ja einige im Forum, die soetwas auch schon gemacht habe. Daher besonders an dies Kollegen folgende Fragen bezüglich Zoll / Biersteuer:
Wir jeder Sud einzeln angemeldet und versteuert? (Wenn ja, wann erfolgt die Anmeldung / Versteuerung?)
Ist es sinnvoll / möglich ein Zolllager einzurichten und was für Bedingungen sind daran geknüpft?
Was gibt es sonst zu beachten?
Ich würde mich über kompetente Antworten freuen! Gerne auch mit Hinweisen auf entsprechende Quellen.
Liebe Grüße
Peter
P.S: An alle Klugscheißer, die nun meinen "frag doch einfach die zuständige Zollbehörde": Ja, dass werden wir auch noch tun, aber ich möchte zunächst gerne die Kompetenz des Forums nutzen, um entsprechende Erfahrungen zu lesen.
P.P.S. An alle Bedenkenträger: Es ist mir egal, ob ihr die Gründung einer Brauerei für sinnvoll oder durchdacht haltet, das ist hier nicht das Thema.
P.P.P.S. An alle Neugierigen: Wenn es losgeht gibt es dann selbstverständlich eine ausführliche Dokumentation fürs Forum
So, nu aber
wir sind derzeit in der Vorbereitung zur Gründung einer Brauerei. Hier gibt es ja einige im Forum, die soetwas auch schon gemacht habe. Daher besonders an dies Kollegen folgende Fragen bezüglich Zoll / Biersteuer:
Wir jeder Sud einzeln angemeldet und versteuert? (Wenn ja, wann erfolgt die Anmeldung / Versteuerung?)
Ist es sinnvoll / möglich ein Zolllager einzurichten und was für Bedingungen sind daran geknüpft?
Was gibt es sonst zu beachten?
Ich würde mich über kompetente Antworten freuen! Gerne auch mit Hinweisen auf entsprechende Quellen.
Liebe Grüße
Peter
P.S: An alle Klugscheißer, die nun meinen "frag doch einfach die zuständige Zollbehörde": Ja, dass werden wir auch noch tun, aber ich möchte zunächst gerne die Kompetenz des Forums nutzen, um entsprechende Erfahrungen zu lesen.
P.P.S. An alle Bedenkenträger: Es ist mir egal, ob ihr die Gründung einer Brauerei für sinnvoll oder durchdacht haltet, das ist hier nicht das Thema.
P.P.P.S. An alle Neugierigen: Wenn es losgeht gibt es dann selbstverständlich eine ausführliche Dokumentation fürs Forum
So, nu aber
- tauroplu
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Dann aber auch bitte im richtigen Forum, das haben wir doch extra eingerichtet...
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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- Posting Klettermax
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
In welchem denn? Und wie kann ich es verschieben?tauroplu hat geschrieben:Dann aber auch bitte im richtigen Forum, das haben wir doch extra eingerichtet...
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
kann doch nur der Admin und das hat er schon getan
Bring more funk in your beer!
Brewing with Lacto and Brett.
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- tauroplu
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Ja, war ne blöde Bemerkung von mir, sorry... hätte zumindest sagen können, dass ich es verschoben habe.
Beste Grüße
Michael
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Michael
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Hallo Peter,
ein paar mehr Infos ( Größe Brauanlage, erwartete Biermenge Lagerkapazität, Faß- Flaschengärung usw.) wären schon hilfreich. Schließlich hat alles Vor- und Nachteile.
ein paar mehr Infos ( Größe Brauanlage, erwartete Biermenge Lagerkapazität, Faß- Flaschengärung usw.) wären schon hilfreich. Schließlich hat alles Vor- und Nachteile.
Gruß Dieter
Brauerei Hämmscher Bier Brauanlage komplett zu verkaufen
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- Dr Huppertz
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Alles ist möglich!
Grüße, der Doc.
- Du kannst jeden Sud einzeln anmelden und versteuern, genau dafür ist damals diese Regelung getroffen worden (nicht für die Hobbybrauer)
- Du kannst ein Steuerlager einrichten, dann musst Du nicht einzeln versteuern, aber alle Ein und Ausgänge notieren, außerdem ein Steuerlager einrichten und baulich nachweisen. Welche Auflagen das im einzelnen bedeutet, ist mit Deinem Sachbearbeiter zu klären.
- In Osnabrück hat jemand seinen Sudkessel zum Steuerlager gemacht, damit wird es dann einfacher das Steuerlager zu führen. Da Du ein Recht auf Gleichbehandlung hast, kannst Du das auch so machen.
Grüße, der Doc.
Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Das ist interessant das er damit durchgekommen ist, denn laut Biersteuergesetz ist Bier ja erst Steuergegenstand wenn es vergoren ist, also nach zusetzen der Hefe. Deshalb funktionieren ja die Kommunbrauhäuser. Die Würzebereitung, bzw. die Würze ist noch nicht Steuergegenstand. Die Würze wird dann zu Hause im eigenen Haushalt angestellt und vergoren, damit fällt die Biersteuer erst im Haushalt an und somit sind 2hl im Jahr frei. Funktioniert übrigens so auch z.B. Braukursen, wenn man die Würze erst zu Hause anstellt.In Osnabrück hat jemand seinen Sudkessel zum Steuerlager gemacht, damit wird es dann einfacher das Steuerlager zu führen. Da Du ein Recht auf Gleichbehandlung hast, kannst Du das auch so machen.
Gruß
Jan
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Moin,
ich hab ja vor knappen 1,5 Jahren meine Brauerei offiziell gemacht.
Mit dem Zoll bin ich so verblieben, das ich jeden Sud nach dem Brauen auf dem Formular 2075 anmelde unter "Brauen ohne Erlaubnis".
Auf die Art habe ich zwar nicht die Vorteile eines Steuerlager, erst Verzollen, wenn man was rausnimmt, aber auch nicht den Aufwand mit der Buchführung. Außerdem ist es bei max 2 Suden im Monat mit je knapp 5 Euronen ein überschaubarer Rahmen. Im Endeffekt müsste man das Geld ja auch bei einem Steuerlager zahlen. Halt immer erst bei Entnahme von Bier.
Ich hoffe, das bringt Dich weiter.
Maddin
ich hab ja vor knappen 1,5 Jahren meine Brauerei offiziell gemacht.
Mit dem Zoll bin ich so verblieben, das ich jeden Sud nach dem Brauen auf dem Formular 2075 anmelde unter "Brauen ohne Erlaubnis".
Auf die Art habe ich zwar nicht die Vorteile eines Steuerlager, erst Verzollen, wenn man was rausnimmt, aber auch nicht den Aufwand mit der Buchführung. Außerdem ist es bei max 2 Suden im Monat mit je knapp 5 Euronen ein überschaubarer Rahmen. Im Endeffekt müsste man das Geld ja auch bei einem Steuerlager zahlen. Halt immer erst bei Entnahme von Bier.
Ich hoffe, das bringt Dich weiter.
Maddin
Fra Ginnungagap til Ragnarök
Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Hi,peka76 hat geschrieben: P.S: An alle Klugscheißer, die nun meinen "frag doch einfach die zuständige Zollbehörde": Ja, dass werden wir auch noch tun, aber ich möchte zunächst gerne die Kompetenz des Forums nutzen, um entsprechende Erfahrungen zu lesen.
benutze mal die Forumssuche - auch im alten Forum.
Es gab einige, die den Schritt gegangen sind. Insbesondere Holger-Pohl hat da eine Menge dokumentiert, aber auch andreas23.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
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- Posting Klettermax
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Guten Morgen!
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Hier nun noch die gewünschten Daten:
Geplant ist eine 5hl Anlage die 2x pro Woche betrieben wird. Das ganze findet in Leipzig statt, sodass das zuständige HZA in Dresden sitzt.
Gruß
P.
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Hier nun noch die gewünschten Daten:
Geplant ist eine 5hl Anlage die 2x pro Woche betrieben wird. Das ganze findet in Leipzig statt, sodass das zuständige HZA in Dresden sitzt.
Gruß
P.
Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Wie ja schon beschrieben wurde, haben beide Varianten Vor- und Nachteile, wie halt Alles im Leben. Dabei kommt es etwas drauf an was du vor hast?
Steuerlager:
- das Bier ist unversteuert im Steuerlager. Biersteuer wird erst mit der Entnahme fällig.
Vorteil:
- Wird das Bier nicht vollständig verkauft/ verbraucht, ist die Biersteuer entsprechend noch nicht fällig.
- Biersteurerklärung nicht für jeden Sud nötig sondern je nach Volumen monatlich/ jährlich
- Du musst die Biersteuer nicht "vorstrecken" sondern der Kunde zahlt die Biersteuer und du reichst sie an das HZA weiter
Nachteil:
- Du musst exakt buchführen was ins Steuerlager geht und was raus geht
- Jede neue Sorte muss beim HZA "angelegt" werden
- Du musst ein Steuerlager anlegen und beim Zoll genehmigen lassen
Biersteuer über Formblatt 2075:
- Du zahlst pauschal für jeden Sud Biersteuer.
Vorteil:
- Du brauchst kein Steuerlager anlegen
- Du kannst mit dem Bier machen was du willst. Die Biersteuer ist bereits bezahlt
- Kein Problem bei neuen Sorten, da du ja eh jeden Sud einzeln meldest
- Keine Buchhaltung (zumindest für die Biersteuer)
Nachteil:
- Auch wenn du das Bier nicht verkaufst hast du die Steuer bereits gezahlt
- Sehr kompliziert wenn du z.B. vernichten musst weil es schlecht geworden ist. Nur so bekommst du die Steuer zurück.
- Jedes mal das Formblatt ausfüllen
- Du musst die Biersteuer "vorstrecken" und bekommst sie erst verzögert wieder vom Kunden
Auch wenn du mich jetzt als Klugscheißer beschimpfst, rede mit dem HZA. Mit denen ich bis jetzt zu tun hatte waren alle samt extrem hilfsbereit wenn es um den (Semi-) Profibereich geht.
Gruß
Jan
Steuerlager:
- das Bier ist unversteuert im Steuerlager. Biersteuer wird erst mit der Entnahme fällig.
Vorteil:
- Wird das Bier nicht vollständig verkauft/ verbraucht, ist die Biersteuer entsprechend noch nicht fällig.
- Biersteurerklärung nicht für jeden Sud nötig sondern je nach Volumen monatlich/ jährlich
- Du musst die Biersteuer nicht "vorstrecken" sondern der Kunde zahlt die Biersteuer und du reichst sie an das HZA weiter
Nachteil:
- Du musst exakt buchführen was ins Steuerlager geht und was raus geht
- Jede neue Sorte muss beim HZA "angelegt" werden
- Du musst ein Steuerlager anlegen und beim Zoll genehmigen lassen
Biersteuer über Formblatt 2075:
- Du zahlst pauschal für jeden Sud Biersteuer.
Vorteil:
- Du brauchst kein Steuerlager anlegen
- Du kannst mit dem Bier machen was du willst. Die Biersteuer ist bereits bezahlt
- Kein Problem bei neuen Sorten, da du ja eh jeden Sud einzeln meldest
- Keine Buchhaltung (zumindest für die Biersteuer)
Nachteil:
- Auch wenn du das Bier nicht verkaufst hast du die Steuer bereits gezahlt
- Sehr kompliziert wenn du z.B. vernichten musst weil es schlecht geworden ist. Nur so bekommst du die Steuer zurück.
- Jedes mal das Formblatt ausfüllen
- Du musst die Biersteuer "vorstrecken" und bekommst sie erst verzögert wieder vom Kunden
Auch wenn du mich jetzt als Klugscheißer beschimpfst, rede mit dem HZA. Mit denen ich bis jetzt zu tun hatte waren alle samt extrem hilfsbereit wenn es um den (Semi-) Profibereich geht.
Gruß
Jan
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- Posting Klettermax
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- Wohnort: Leipzig
Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Hallo Jan,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Genau das war es, was ich wissen wollte.
Und ja, ich rede natürlich mit dem HZA - jetzt wo ich genau diese Vorinformationen habe.
Leider sind die Mitarbeiter/-innen vom HZA Dresden nicht sonderlich gesprächig sondern eher wortkarg.
Danke
Peter
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Genau das war es, was ich wissen wollte.
Und ja, ich rede natürlich mit dem HZA - jetzt wo ich genau diese Vorinformationen habe.
Leider sind die Mitarbeiter/-innen vom HZA Dresden nicht sonderlich gesprächig sondern eher wortkarg.
Danke
Peter
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- Posting Freak
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Hallo,
eigentlich hat Jan schon alles genau beschrieben.
Bei dieser Menge Bier wäre m.E. ein Steuerlager schon sinnvoll. Du hast ja im Monat mindestens 50-60hl versteuert und bekommst die Steuer erst nach dem Verkauf zurück. Schlechtes oder überlagertes Bier aus dem Steuerlager wird ganz einfach in Abt.3 im Biersteuerbuch, unter Zollaufsicht, vernichtet, da zahlst du keine Steuer dafür. Ist das Bier aber versteuert und wird vernichtet ist das ziemlich kompliziert.
Mein Steuerlager sind die Reifetanks in der Kühlzelle. Erst wenn das Bier gebraucht wird, kommt es in Kegs und wird damit dem Steuerlager entnommen. Mit der Abrechnung am Monatsende ( 2076 ) fällt die Steuer an.
Der Ablauf sollte mit dem Zoll abgestimmt werden und wird dann mit einer ausführlichen Beschreibung und einem Lageplan beim Zoll eingereicht
eigentlich hat Jan schon alles genau beschrieben.
Bei dieser Menge Bier wäre m.E. ein Steuerlager schon sinnvoll. Du hast ja im Monat mindestens 50-60hl versteuert und bekommst die Steuer erst nach dem Verkauf zurück. Schlechtes oder überlagertes Bier aus dem Steuerlager wird ganz einfach in Abt.3 im Biersteuerbuch, unter Zollaufsicht, vernichtet, da zahlst du keine Steuer dafür. Ist das Bier aber versteuert und wird vernichtet ist das ziemlich kompliziert.
Mein Steuerlager sind die Reifetanks in der Kühlzelle. Erst wenn das Bier gebraucht wird, kommt es in Kegs und wird damit dem Steuerlager entnommen. Mit der Abrechnung am Monatsende ( 2076 ) fällt die Steuer an.
Der Ablauf sollte mit dem Zoll abgestimmt werden und wird dann mit einer ausführlichen Beschreibung und einem Lageplan beim Zoll eingereicht
Gruß Dieter
Brauerei Hämmscher Bier Brauanlage komplett zu verkaufen
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Bei den Mengen seh ich das auch so.
Da kommt dann doch der eine oder andere Euro zusammen, den man erst bei Verkauf ans Zollamt überweisen muß.
Bis ich bei den Mengen bin vergeht wohl noch ein Jahrhundert
Maddin
Da kommt dann doch der eine oder andere Euro zusammen, den man erst bei Verkauf ans Zollamt überweisen muß.
Bis ich bei den Mengen bin vergeht wohl noch ein Jahrhundert
Maddin
Fra Ginnungagap til Ragnarök
Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Das lässt sich der Zoll aber auch bezahlen und wenn du soviel Bier entsorgen musst, dass sich das lohnt, hast du - glaube ich - ein ganz anderes Kostenproblem als die Biersteuer.unter Zollaufsicht vernichtet
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Hallo,Malzwein hat geschrieben:Das lässt sich der Zoll aber auch bezahlen und wenn du soviel Bier entsorgen musst, dass sich das lohnt, hast du - glaube ich - ein ganz anderes Kostenproblem als die Biersteuer.unter Zollaufsicht vernichtet
man muß auch kleine Mengen vernichten, schließlich kann man nicht 5hl Brauen und hat fürs Finanzamt nur 3 verkauft. Einen gewissen Prozentsatz Schwund kann man noch erklären, aber den Rest muß man halt nachweisen, auch wenn es noch zusätzlich Geld kostet.
Manchmal gibt es auch Wege, die günstiger sind, aber das sollte man nicht öffentlich diskutieren
Gruß Dieter
Brauerei Hämmscher Bier Brauanlage komplett zu verkaufen
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Liebe Braugemeinde!
vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Das Forum war wieder mal klasse!
@hufpfleger: Ich würde ja pachten, ist aber leider zu weit weg
Guten Abend
Peter
vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Das Forum war wieder mal klasse!
@hufpfleger: Ich würde ja pachten, ist aber leider zu weit weg
Guten Abend
Peter
Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
So ein typischer Gasthausbrauer mit 5hl Sudwerk hat vielleicht 10 oder 15hl Lagertanks. Da fängt es schon an interessant zu werden.Malzwein hat geschrieben:Das lässt sich der Zoll aber auch bezahlen und wenn du soviel Bier entsorgen musst, dass sich das lohnt, hast du - glaube ich - ein ganz anderes Kostenproblem als die Biersteuer.unter Zollaufsicht vernichtet
Muss denn immer jemand vom Zoll dann zwingend vor Ort sein oder können die dir auch trauen und das nur stichprobenartig überprüfen?
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Guten Morgen,philipp hat geschrieben:
So ein typischer Gasthausbrauer mit 5hl Sudwerk hat vielleicht 10 oder 15hl Lagertanks. Da fängt es schon an interessant zu werden.
Muss denn immer jemand vom Zoll dann zwingend vor Ort sein oder können die dir auch trauen und das nur stichprobenartig überprüfen?
bei mit hier auf Arbeit hatten wir einmal den Fall das ein Lagertank nicht 100%ig schloss. Folge war das 4HL in den Guli gelaufen sind. Nach einer schriftlichen erklärung hat dies der Zoll anerkannt.
Bei der Vernichtung eines ganzen Sudes wollen Sie soweit ich informiert bin (Aussage von anderen Brauereien), immer dabei sein! Wir hatten das zum Glück noch nicht, seit ich hier meinen Dienst tue...
Gruß Florian
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Re: Gründung einer Kleinbrauerei - Zoll
Hallo,philipp hat geschrieben:Muss denn immer jemand vom Zoll dann zwingend vor Ort sein oder können die dir auch trauen und das nur stichprobenartig überprüfen?Malzwein hat geschrieben:unter Zollaufsicht vernichtet
ich hab das mal gemacht und den (übrigens sehr netten und hilfsbereiten) Zollbeamten gefragt, ob sich das überhaupt lohne, wegen einer solchen kleinen (200l) Menge zu kommen. Er meinte, der Gesetzgeber hat das so vorgesehen, also muß das auch so gemacht werden. Mit einem Augenzwinkern meinte er noch, wir sind viel zu klein, uns über Wirtschaftlichkeit Gedanken zu machen.
Gruß Dieter
Brauerei Hämmscher Bier Brauanlage komplett zu verkaufen
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