Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
- tauroplu
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Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Moinsen, nachdem ich meine jährliche Anmeldung beim für mich zuständigen HZA Dortmund rausgefeuert hatte, hatte ich aus Interesse mal wieder auf der Zollseite mit dem Stichwort "Hobbybrauer" gestöbert. Dort fand ich dann den folgenden Hinweis:
Da ich prinzipiell neugierig bin und erst dachte, die hätten sich vielleicht vertan (Muhahahaha!), habe ich dann eine entsprechende Nachfrage an den Zoll gestartet und heute kam diese Antwort (Auszug):
"Für die zwei Hektoliter im Kalenderjahr überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach dem vollen Biersteuersatz zahlen.
Hintergrund hierfür ist, dass die ermäßigten Steuersätze seit einer Änderung des Biersteuergesetzes (BierStG) zum 01.11.2022 nur noch von Brauereien im Sinne des Biersteuergesetzes in Anspruch genommen werden können.
Nach § 2 Absatz 3 Satz1 BierStG ist eine Brauerei ein Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden.
Der Verweis auf den Regelsteuersatz unter: www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauch ... obbybrauer ist demzufolge zutreffend."
Also bitte bei der Berechnung von über die Freimenge hinausgehend gebrautes Bier im entsprechenden Formular 2075 beachten.
Prost!
Da ich prinzipiell neugierig bin und erst dachte, die hätten sich vielleicht vertan (Muhahahaha!), habe ich dann eine entsprechende Nachfrage an den Zoll gestartet und heute kam diese Antwort (Auszug):
"Für die zwei Hektoliter im Kalenderjahr überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach dem vollen Biersteuersatz zahlen.
Hintergrund hierfür ist, dass die ermäßigten Steuersätze seit einer Änderung des Biersteuergesetzes (BierStG) zum 01.11.2022 nur noch von Brauereien im Sinne des Biersteuergesetzes in Anspruch genommen werden können.
Nach § 2 Absatz 3 Satz1 BierStG ist eine Brauerei ein Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden.
Der Verweis auf den Regelsteuersatz unter: www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauch ... obbybrauer ist demzufolge zutreffend."
Also bitte bei der Berechnung von über die Freimenge hinausgehend gebrautes Bier im entsprechenden Formular 2075 beachten.
Prost!
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
In der Gesetzesbegründung werden wir Hobbybrauer auch explizit erwähnt
- renzbräu
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Dafür darf man sich jetzt um 25€ verrechnen ohne dass eine Festsetzung erfolgt.
Das müssen ja voll die Steuermengen sein - der Staat würde wahrscheinlich zusammenbrechen ohne Haus- und Hobbybrauer.
Das müssen ja voll die Steuermengen sein - der Staat würde wahrscheinlich zusammenbrechen ohne Haus- und Hobbybrauer.
Grüße Johannes
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Davon ist auszugehen. Hier mal ein Einblick für München:
Quelle: http://hausbrauen-in-muenchen.de/Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind in der Region München beim Zollamt gemeldet?
Im Bezirk des Hauptzollamts München (Landeshauptstadt München, Landkreise München und Fürstenfeldbruck) sind derzeit 101 Haus- und Hobbybrauer angemeldet.
Wie viel Steuern nimmt das Zollamt München jährlich durch die Haus- und Hobbybrauer ein?
Beim Hauptzollamt München werden jährlich etwa 50 Euro eingenommen.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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- tauroplu
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Mir wären auch als erstes die Hobbybrauer in den Sinn gekommen, wenn man darüber nachdenken sollte, wo man noch mehr Steuern eintreiben könnte...
Beste Grüße
Michael
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- Exedus
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Das schlimme daran ist, dass die Lohnkosten der Bearbeiter deutlich höher sind...
Reines Minusgeschäft für alle Parteien.
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- tauroplu
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Tja, da haben mal wieder ne Menge Leute so richtig mitgedacht.
Beste Grüße
Michael
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- Sebasstian
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Es trifft ja nicht nur Hobbybrauer. Es gibt vermutlich auch eine Menge kleiner kommerzieller Brauereien die kein Steuerlager haben. Dort, mitten in der Inflation, denen noch eine weitere Kostensteigerung (bis zu Verdopplung der Biersteuer) um die Ohren zu hauen ist nicht schön.
Grüße,
Sebastian
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- heinrich2012
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Sind doch nur 12 Seiten Antragsformulare + Anlagen für das Steuerlager
-
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Kämpfen gerade auch gegen diesen Irrsinn und wollen klagen, hätte jemand Interesse an einer Sammelklage?
Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Gibt's da jetzt ein neues Formular 2075?
- afri
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Interesse schon. Was müsste ich dafür bieten? Rechtschutz habe ich keinen, müsste ich einen Anwalt damit betrauen und zunächst selbst zahlen (was kein Problem wäre)?Mike Kavanagh hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Januar 2023, 20:36 Kämpfen gerade auch gegen diesen Irrsinn und wollen klagen, hätte jemand Interesse an einer Sammelklage?
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Vielleicht sollte man zu so einer Frage mal kurz erklären, wer da wegen was gegen wen klagen will.Mike Kavanagh hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Januar 2023, 20:36 Kämpfen gerade auch gegen diesen Irrsinn und wollen klagen, hätte jemand Interesse an einer Sammelklage?
Aber auch das gehört vermutlich eher nicht in den öffentlichen Teil des Forums, sondern in den geschlossenen Mitgliederbereich.
Gruß
Stefan
- tauroplu
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
@Johst: ja.
Beste Grüße
Michael
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- Barney Gumble
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Aber oben hat Michael ja von einer Seite 'nur' für Hobbybrauer gesprochen, geht es da also wirklich auch um kleine kommerzielle? Wem tut dieser erhöhte Regelsteuerstaz wirklich weh? Mir, wenn ich statt 3,5 vielleicht 3,9 € zahlen muss wenn ich das bisschen über die 200 L komme, nicht. Das Thema Solidarität sei hier aber damit nicht völlig unter den Tisch gekehrt..Sebasstian hat geschrieben: ↑Freitag 20. Januar 2023, 16:37 Es trifft ja nicht nur Hobbybrauer. Es gibt vermutlich auch eine Menge kleiner kommerzieller Brauereien die kein Steuerlager haben. Dort, mitten in der Inflation, denen noch eine weitere Kostensteigerung (bis zu Verdopplung der Biersteuer) um die Ohren zu hauen ist nicht schön.
Als ich von den schlimmen Folgen des Trinkens las, gab ich es sofort auf - das Lesen! (frei nach Henry Youngman)
Wenn ich nicht gleich antworte, liege ich unterm Zapfhahn
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Also als "kleiner" kann ich das 1:1 bestätigen. Mir wurde nach meiner letzten Anmeldung über 2075 mitgeteilt, dass ich aufgrund der Gesetzesänderung von November, von nun an den normalen Satz zu entrichten hätte.
Macht für mich unterm Strich nicht allzu viel aus, da der Bier verkauft eher Werbung für Seminare darstellt als Geld verdienen soll aber es sind wieder 5ct mehr an Herstellungskosten zusätzlich zu den gestiegenen Preisen für Flaschen, Malz, Strom,.... (wenn auch keine 750% wie vom Brauerbund propagiert)
Macht für mich unterm Strich nicht allzu viel aus, da der Bier verkauft eher Werbung für Seminare darstellt als Geld verdienen soll aber es sind wieder 5ct mehr an Herstellungskosten zusätzlich zu den gestiegenen Preisen für Flaschen, Malz, Strom,.... (wenn auch keine 750% wie vom Brauerbund propagiert)
Schöne Grüße
Patrick
Brauen ist wie ein Überraschungsei:
Spiel, Spaß und Scho.. ach ne Bier!
Meine Seminarbrauerei acidusbraeu.de
Patrick
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- Sebasstian
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Die Info stammt von einer Infoseite für Hobbybrauer. Aber die Regelung gilt für alle. Es gibt da keine Unterscheidung zwischen Hobby oder kommerziell. Sondern nur Unterschied Steuerlager oder kein Steuerlager. Wenn kein Steuerlager, dann immer Höchstsatz. Wenn Steuerlager, dann ggf. reduzierter Steuersatz bei geringerem Ausstoß, je nach Staffel.Barney Gumble hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Januar 2023, 06:23 Aber oben hat Michael ja von einer Seite 'nur' für Hobbybrauer gesprochen, geht es da also wirklich auch um kleine kommerzielle?
Grüße,
Sebastian
Sebastian
Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Sammelklage? Wovon träumst du eigentlich nachts? Sammelklagen gibt es nur in den USA, Deutschland kennt sowas nicht.Mike Kavanagh hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Januar 2023, 20:36 Kämpfen gerade auch gegen diesen Irrsinn und wollen klagen, hätte jemand Interesse an einer Sammelklage?
Im übrigen war der Regelsteuersatz von 0,7870 €/°P/hl schon immer richtig. Für die 0,4407 €/°P/hl, die man den Hobbybrauern für den Eigenverbrauch abgeknöpft hat, gab es nie eine Rechtsgrundlage. Das hat beim Zoll bloß keiner gemerkt, weil die ihre eigenen Vorschriften nicht lesen können und einer vom anderen abgeschrieben hat. Ich habe dazu auch ganz bewußt meine Klappe gehalten.
Jetzt hat es halt jemand gemerkt und damit sind die schönen Zeiten vorbei. Im neuen BierStG und der neuen BierStV sind noch ein paar Klopper drin, zu denen ich besser auch nichts sage.
Freunde, wir bewegen uns auf vor-pütz'sche Zeiten zu. So ist das halt, wenn man einmal erkämpfte Rechte nicht mit Händen und Klauen verteidigt.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Solange der Hobbybrauer weiterhin ohne Probleme und große Preissteigerungen an Zutaten und Hardware kommt, who cares? Der Zoll steuert eher drauf zu, dass mehr Hobbybrauer unter dem Radar weiterfliegen werden. Und damit meine ich, ohne Anmeldung weiterbrauen.
Gruß, Daniel
Was von Herzen kommt gelingt, weil's einen gibt, der die Kelle schwingt. Heute back ich, morgen brau ich, wer heimlich nascht, den verhau ich.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Genau das ist die verkehrte Einstellung. Der Zoll wird Anstrengungen unternehmen, Hobbybrauer, die unter dem Radar fliegen, an die Kandarre zu nehmen.DevilsHole82 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Januar 2023, 14:47Solange der Hobbybrauer weiterhin ohne Probleme und große Preissteigerungen an Zutaten und Hardware kommt, who cares? Der Zoll steuert eher drauf zu, dass mehr Hobbybrauer unter dem Radar weiterfliegen werden. Und damit meine ich, ohne Anmeldung weiterbrauen.
Cheers, Ruthard
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Das ist nicht meine Einstellung. Ich bin ein ehrlicher Brauer und melde brav meine Steuern an, sofern ich die Freimenge überschreite.
Aber mit sowas ist es wie mit Verboten. Dadurch erreicht man häufig genau das Gegenteil. Siehe Prohibition. Blöder Vergleich, aber mir fiel nix besseres ein.
Bei den Steuern wird es aber nicht anders werden. Ich behaupte mal das viele die Mühe scheuen das Formular auszufüllen und einfach drauf los brauen. Über die Freimenge hinaus. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber mit sowas ist es wie mit Verboten. Dadurch erreicht man häufig genau das Gegenteil. Siehe Prohibition. Blöder Vergleich, aber mir fiel nix besseres ein.
Bei den Steuern wird es aber nicht anders werden. Ich behaupte mal das viele die Mühe scheuen das Formular auszufüllen und einfach drauf los brauen. Über die Freimenge hinaus. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Gruß, Daniel
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
... und nicht vergessen für jede Flasche, die verschenkt wird und -nach Auffassung des Zolls - aus der Steuerbefreiung für Haus- und Hobbybrauer fällt eine Steueranmeldung zu schicken.DevilsHole82 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Januar 2023, 17:40 Das ist nicht meine Einstellung. Ich bin ein ehrlicher Brauer und melde brav meine Steuern an, sofern ich die Freimenge überschreite.
Grüße Johannes
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Das meinte ich mit verkehrter Einstellung. Wer Verbote willenlos akzeptiert, muss sich nicht wundern, wenn die Zügel immer straffer angezogen werden. Ohne den Einsatz von Jean Pütz würde heute keiner von uns brauen. Um dir ein Braubuch zu kaufen, müsstest du im Buchladen einen Studentenausweis von Weihenstephan vorlegen. Brauzutaten gäbe es nur unter dem Ladentisch und der lehrreiche Austausch in einem Forum wie diesem wäre auch nicht möglich.DevilsHole82 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Januar 2023, 17:40 Aber mit sowas ist es wie mit Verboten. Dadurch erreicht man häufig genau das Gegenteil.
Die Winzer haben sich rechtzeitig zur Wehr gesetzt, die zahlen keine Weinsteuer, dürfen so ziemlich ales in ihren Wein kippen und mit Pfandflaschen müssen sie sich auch nicht rumärgern.
Ich bin überzeugt, dass du ein ehrlicher Brauer bist und brav deine Steuer anmeldest und zahlst, aber warte mal ab, was auf dich an Aufzeichnungspflichten zukommen wird. Da war die Verpflichtung, jeden Sud 14 Tage vor Braubeginn dem Zoll anzuzeigen (was viele von uns noch kennen) harmols dagegen.
Wer sich nicht wehrt, muss mit Verboten leben - und mit wehren meine ich nicht, montags mit einem Bierglas in der Hand durch die Straßen zu ziehen oder sich mit Doppelbock auf den Stufen des Finanzamts festzukleben.
Cheers, Ruthard
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Sammelklage kannst Du als Privatperson nicht machen, nicht einmal als betroffene Brauerei. Sammelklagen sind an das Verbandsklagerecht gekoppelt, auch Kammern haben dieses. D.h. es müsste sich ein Verbraucherschutzverein finden, der sich der Sache annimmt und ein Musterfeststellungsklageverfahren anstrengt. So geschehen, ist ein Beitritt zur Klage mit keinerlei Kosten verbunden.Mike Kavanagh hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Januar 2023, 20:36 Kämpfen gerade auch gegen diesen Irrsinn und wollen klagen, hätte jemand Interesse an einer Sammelklage?
Da bei Hobbybrauern kein Schaden zu verzeichnen ist, vgl. die Münchner Einnahmen, ist die Chance auf so ein Verfahren Null. Anders sieht es bei Kleinbrauereien aus, die dürften aber eher die verzögerten Zahlungen aus der Corona-Hilfe interessieren. Sprich: Die Diskussion dreht sich um einen Sturm im Wasserglas.
Radulph
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"Wenn wir noch aufstehen können, bleiben wir da. Wenn wir nimmer aufstehen können, gehn wir heim."
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Kann sein, dass ich Nachts von Gerechtigkeit und nicht von Recht träume, mein GuterBrauwolf hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Januar 2023, 14:32Sammelklage? Wovon träumst du eigentlich nachts? Sammelklagen gibt es nur in den USA, Deutschland kennt sowas nicht.Mike Kavanagh hat geschrieben: ↑Dienstag 24. Januar 2023, 20:36 Kämpfen gerade auch gegen diesen Irrsinn und wollen klagen, hätte jemand Interesse an einer Sammelklage?
Im übrigen war der Regelsteuersatz von 0,7870 €/°P/hl schon immer richtig. Für die 0,4407 €/°P/hl, die man den Hobbybrauern für den Eigenverbrauch abgeknöpft hat, gab es nie eine Rechtsgrundlage. Das hat beim Zoll bloß keiner gemerkt, weil die ihre eigenen Vorschriften nicht lesen können und einer vom anderen abgeschrieben hat. Ich habe dazu auch ganz bewußt meine Klappe gehalten.
Jetzt hat es halt jemand gemerkt und damit sind die schönen Zeiten vorbei. Im neuen BierStG und der neuen BierStV sind noch ein paar Klopper drin, zu denen ich besser auch nichts sage.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Klingt logisch und sinnvoll.....Danke!
Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Moin,
was ist also jetzt konkret zu tun? Nicht jeder hat den juristischen Background oder die Zeit, sich damit näher zu beschäftigen. Ich denke da an etwas wie die "10 goldenen Regeln" für Hobbybrauer um das BMF zu ärgern bzw. sich mit Händen und Klauen zu verteidigen. Und jetzt bitte nicht so etwas wie "jeden Sud versteuern", das interessiert die nämlich nicht im geringsten.
VG, Markus
was ist also jetzt konkret zu tun? Nicht jeder hat den juristischen Background oder die Zeit, sich damit näher zu beschäftigen. Ich denke da an etwas wie die "10 goldenen Regeln" für Hobbybrauer um das BMF zu ärgern bzw. sich mit Händen und Klauen zu verteidigen. Und jetzt bitte nicht so etwas wie "jeden Sud versteuern", das interessiert die nämlich nicht im geringsten.
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"Durst ist schlimmer als Heimweh"
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- hiasl
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Ich fände eine gemeinsame Statistik mal sinnvoll. Wie viele Hobbybrauer sind in den einzelen HZA-Gebieten gemeldet, wie hoch ist das zusätzliche Steueraufkommen? Was kostet das die Verwaltung? Was kostet das Porto für die jährliche Anmeldebestätigung, wie viele fehlerhafte Berechnungen bei der Steuer werden angemerkt (das macht der Zoll nämlich durchaus schriftlich, obwohl die Kleinbetragsregelung ja keine Nacherhebung vorsieht)? Das für das gesamte Bundesgebiet betrachtet dürfte ja schon eine ziemliche Minusnummer sein. Damit dann mal zu den lokalen Abgeordneten gehen oder gleich an das BMF richten. Warum hat keiner der Abgeordneten bei der Abstimmung zum neuen Gesetz bzw. Verordnung im BT/BR eine Ahnung von dem Hobbybrauergefiesel gehabt? Das sollte man die wirklich mal fragen. Wichtig: Nicht als einzlner Hobbybrauer auftreten, sondern alle lokalen Hobbybrauer immer zusammen. Es handelt sich nicht mehr um ein Hobby von wenigen einzelnen.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Also hier gab es schon mal zwei Anfragen in die Richtung:
https://fragdenstaat.de/anfragen/?q=%22 ... ore=&sort=
Wenn man will, kann man über diesen Weg bestimmt etwas raus bekommen.
https://fragdenstaat.de/anfragen/?q=%22 ... ore=&sort=
Wenn man will, kann man über diesen Weg bestimmt etwas raus bekommen.
Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Der sinnvolle Weg dafür wäre, dass jemand einen Bundestagsabgeordneten bequatscht, dazu eine Anfrage im Bundestag zu stellen. Da muss die Regierung dann nämlich antworten und die erforderlichen Informationen auch von nachgeordneten Behörden abfragen. Da können die sich dann nicht so einfach rausreden wie bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Gruß
Stefan
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Hat jemand schon mal von einem Fall gehört wo ein Hobbybrauer wegen Steuerhinterziehung belangt wurde?
Ich denke eher der Richter würde sich kaputt lachen und den Gesetzgeber bitten da doch mal was zu ändern.
Ich denke eher der Richter würde sich kaputt lachen und den Gesetzgeber bitten da doch mal was zu ändern.
Grüße aus Dortmund
Jens
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Noch nie.
Anzeigen wegen Biersteuerhinterziehung sind auch nicht das typische Problem des Hobbybrauers, sondern die unberechtigten Auflagen (jährliche Anzeigen für die Freimenge oder gar Anmeldung von Brautagen, Steueranzeigen für verschenktes Bier und Bierwettbewerbe etc.).
Für die Anzeige einer Steuerhinterziehung muss die Finanzverwaltung ja mindestens das corpus delicti (in dem Falle Bier) sichergestellt haben und der ermittelte Hersteller eine Anzeige der Inspruchnahme der Freimenge als Hobbybrauer oder eine Steueranmeldung und -zahlung nicht vorweisen können. Drei Dinge (Bier, Ermittlung des Herstellers, fehlende Anzeige bzw. Steuerzahlung) müssen erstmal zusammenkommen.
Mir hat das HZA mal mit Bußgeld bis zu 5000 EUR gedroht, weil ich das Datum des Brautages nicht angeben wollte. Das Datum der Steueranmeldung (=Steuerentstehung) genügte dem HZA nicht, wohlgemerkt für eine bezahlte Biersteuer von weniger als 2 EUR. Seit einer Replik von mir, hat sich das HZA nicht wieder gemeldet.
Dirk
Anzeigen wegen Biersteuerhinterziehung sind auch nicht das typische Problem des Hobbybrauers, sondern die unberechtigten Auflagen (jährliche Anzeigen für die Freimenge oder gar Anmeldung von Brautagen, Steueranzeigen für verschenktes Bier und Bierwettbewerbe etc.).
Für die Anzeige einer Steuerhinterziehung muss die Finanzverwaltung ja mindestens das corpus delicti (in dem Falle Bier) sichergestellt haben und der ermittelte Hersteller eine Anzeige der Inspruchnahme der Freimenge als Hobbybrauer oder eine Steueranmeldung und -zahlung nicht vorweisen können. Drei Dinge (Bier, Ermittlung des Herstellers, fehlende Anzeige bzw. Steuerzahlung) müssen erstmal zusammenkommen.
Mir hat das HZA mal mit Bußgeld bis zu 5000 EUR gedroht, weil ich das Datum des Brautages nicht angeben wollte. Das Datum der Steueranmeldung (=Steuerentstehung) genügte dem HZA nicht, wohlgemerkt für eine bezahlte Biersteuer von weniger als 2 EUR. Seit einer Replik von mir, hat sich das HZA nicht wieder gemeldet.
Dirk
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Ja, das deutsche Steuerrecht ist schon "toll"...
Kleiner Exkurs aus nem anderen Bereich: Bin ja schon seit einigen Jahren Dampfer, als E-Zigaretten Nutzer.
Da wurde auch eine "Steuerreform" beschlossen, die a bisserl weiter geht. Als Basis wird da z.B. VG, also Pflanzliches Glycerin und PG, also Propylenglycol hergenommen, Literpreis bisher so zwischen 8-12 EUR rum.
Das Zeug wird für viele andere Dinge verwendet, Tierfutterherstellung, Basis für Salben, und allem anderen.
Das is frei erhältlich und unterliegt keinerlei Restriktionen oder gar einer Besteuerung (MwSt., klar aber das wars dann). Im Pferdebedarf z.B. bekommt man das Kanisterweise für überschaubares Geld...
Verwendet man das allerdings zum Dampfen fallen jetzt dann bis zu 600.-- EUR (!) Steuern PRO LITER (!!!) an.
Die Zahl der Dampfer ist zwar etwas größer als die Zahl der Hobbybrauer - im Endeffekt ist es aber das gleiche: Die zu erwartenden Steuereinnahmen sind lächerlich - die Leute mit so einem, sorry, scheiß, zu gängeln ist VÖLLIG daneben!
Kleiner Exkurs aus nem anderen Bereich: Bin ja schon seit einigen Jahren Dampfer, als E-Zigaretten Nutzer.
Da wurde auch eine "Steuerreform" beschlossen, die a bisserl weiter geht. Als Basis wird da z.B. VG, also Pflanzliches Glycerin und PG, also Propylenglycol hergenommen, Literpreis bisher so zwischen 8-12 EUR rum.
Das Zeug wird für viele andere Dinge verwendet, Tierfutterherstellung, Basis für Salben, und allem anderen.
Das is frei erhältlich und unterliegt keinerlei Restriktionen oder gar einer Besteuerung (MwSt., klar aber das wars dann). Im Pferdebedarf z.B. bekommt man das Kanisterweise für überschaubares Geld...
Verwendet man das allerdings zum Dampfen fallen jetzt dann bis zu 600.-- EUR (!) Steuern PRO LITER (!!!) an.
Die Zahl der Dampfer ist zwar etwas größer als die Zahl der Hobbybrauer - im Endeffekt ist es aber das gleiche: Die zu erwartenden Steuereinnahmen sind lächerlich - die Leute mit so einem, sorry, scheiß, zu gängeln ist VÖLLIG daneben!
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Steuern haben auch eine Lenkungsfunktion. Bei E-Zigaretten bin ich mir ziemlich sicher, dass die Steuer in den staatlichen Zuschuss für die Krankenkassen fließt, also am Gemeinwohl orientiert ist. Die Biersteuer hat dagegen historisch ganz andere Gründe. Und sie wäre auch nicht so niedrig, wenn Bier nicht als Kulturgut eingestuft würde.C.M.Burns hat geschrieben: ↑Montag 30. Januar 2023, 11:43 Ja, das deutsche Steuerrecht ist schon "toll"...
Kleiner Exkurs aus nem anderen Bereich: Bin ja schon seit einigen Jahren Dampfer, als E-Zigaretten Nutzer.
Da wurde auch eine "Steuerreform" beschlossen, die a bisserl weiter geht. Als Basis wird da z.B. VG, also Pflanzliches Glycerin und PG, also Propylenglycol hergenommen, Literpreis bisher so zwischen 8-12 EUR rum.
Das Zeug wird für viele andere Dinge verwendet, Tierfutterherstellung, Basis für Salben, und allem anderen.
Das is frei erhältlich und unterliegt keinerlei Restriktionen oder gar einer Besteuerung (MwSt., klar aber das wars dann). Im Pferdebedarf z.B. bekommt man das Kanisterweise für überschaubares Geld...
Verwendet man das allerdings zum Dampfen fallen jetzt dann bis zu 600.-- EUR (!) Steuern PRO LITER (!!!) an.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Off Topic an: In Deutschland wurde die Sektsteuer im 19. Jahrhundert eingeführt, um die Kriegsmarine zu finanzieren.
Noch heute unterliegt Sekt (nicht aber Schaumwein, also carbonisierter Wein) der Sektsteuer.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Auch OT:
Bei der Einführung der Tee- und Kaffeesteuer im 18. Jahrhundert sollte Infrastruktur finanziert werden und Haushaltlöcher gestopft werden. Immerhin bringt allein die Kaffeesteuer heute jährlich 1 Milliarde ein. Sie erlangte aber nie die Prominenz der Biersteuer in Bayern, die allein dem Land zustand: vor dem 1. Weltkrieg trug die Biersteuer in Bayern fast 40 % zum Landeshaushalt bei.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Ihr versucht tatsächlich Steuern zu verstehen?
Tiernahrung - 7% Mwst
Babynahrung- 19% Mwst
Kaffee schwarz- 19% Mwst
Kaffee Late - 7% Mwst
Ei ungekocht im Supermarkt: 7%
Ei ungekocht beim Bauern: 9.5%
Ei ungekocht beim Kleinunternehmer: 0%
Ei gekocht: 19%
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Ei ungekocht beim Kleinunternehmer: 0%
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„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Im Grundsatz lässt sich jede Steuer und ihre Erhebung schon erklären und verstehen. Es macht nicht immer Sinn, was unser Gesetzgeber im Steuerbereich so regelt bzw. manches ist einfach ein Zugeständnisse an bestimmte Interessengruppen. Allerdings muss sich die Finanzverwaltung schon den Vorwurf gefallen lassen, dass sie nicht schaffen/nicht wollen, die Komplexität im System zu vereinfachen. Angefangen bei ungekochten Eiern, ein schönes Beispiel
- rakader
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Wo gibt es 9,5 %?§11 hat geschrieben: ↑Samstag 11. Februar 2023, 14:47 Ihr versucht tatsächlich Steuern zu verstehen?
Tiernahrung - 7% Mwst
Babynahrung- 19% Mwst
Kaffee schwarz- 19% Mwst
Kaffee Late - 7% Mwst
Ei ungekocht im Supermarkt: 7%
Ei ungekocht beim Bauern: 9.5%
Ei ungekocht beim Kleinunternehmer: 0%
Ei gekocht: 19%
Ja vieles ist ein Treppenwitz - und die Babynahrung wie Tampons sind eine absolute Frechheit. Bei Babynahrung kann es die Fiskalbürokratie noch nachvollziehbar mit der Verarbeitungshöhe begründen, bei Tampons ist es dann ein patriarchalischer Offenbarungseid. Und beim Kaffee Latte steige ich dann als mit meinen paar Semestern Verwaltungsrecht auch total aus. Obwohl - da wird wohl angenommen, dass dies nur gastronomisch geht. Ach ja stimmt, das war das 2,5-Milliarden-Geschenk der FDP im Kabinett Merkel II.
Um zum thema zurückzukommen: Wenn die Biersteuer in Bayern bis 1913 zu 38,5 % zu Steueraufkommen beigetragen hat, wer hat sie dann so stark gesenkt, dass ihr Aufkommen zuletzt bundesweit bei etwas über 600 Mio. Euro lag, niedriger als Kaffee? Die Alliierten nach 45? Da müsstest Du doch was in Deinen Regalmetern haben, Jan?
Wie stark solche Steuern von der Trinkkultur abhängig sind, zeigt vielleicht noch besser das Schnapsbrennen. Bei uns sind 0,5 Liter steuerfrei, in Rumänien sind es 360 Flaschen à 0, 7 Liter. - also eine Flasche pro Tag
Edit: Ups lese gerade, dass auch die 0,5 Liter 2018 abgeschafft wurden…
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- BummlerD
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Das sind mittlerweile 9%
Außerdem stimmt das so pauschal nicht (Optierung/Pauschalierung).
Gruß Matthias
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Nebenbei bemerkt, sind Steuern nicht zweckgebunden.
Also die Liquisteuer wird einfach irgendwo verbraten, nicht zwingend für gesundheitliche Zwecke.
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Gruß
Heiner
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Das stimmt nicht. Keine Zweckgebundenheit (Gesamtdeckungsprinzip) ist die Regel, aber keine Regel ohne Ausnahmen.Wintermuffel hat geschrieben: ↑Sonntag 12. Februar 2023, 01:05 Nebenbei bemerkt, sind Steuern nicht zweckgebunden.
Die Zweckgebundenheit kann sehr weit gefasst werden. Vgl. Solidarzuschlag. Vgl. kommunal Feuerschutzsteuer. Bestimmte Gebührenhaushalte können vom Gesamtdeckungsprinzip abweichen. So wäre z.B. eine Sonderabgabe zur Finanzierung einer städtischen Seilbahn denkbar oder eine Alkopopsteuer zur Finanzierung einer Gesundheitskampagne gegen diese Getränke.
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- Wintermuffel
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Abgaben können zweckgebunden sein, Steuern nicht.
Ist aber, im Land mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast auch wurst wie es heißt.
Was die Lenkungsfunktion von Steuern anbelangt bin ich zwiegespalten. Ich fühle mich mündig und möchte nicht, von wem auch immer, gelenkt werden.
Sorry für sehr OT
Ist aber, im Land mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast auch wurst wie es heißt.
Was die Lenkungsfunktion von Steuern anbelangt bin ich zwiegespalten. Ich fühle mich mündig und möchte nicht, von wem auch immer, gelenkt werden.
Sorry für sehr OT
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Wenn der Solidarzuschlag als Abgabe definiert ist, hast du recht. die Feuerschutzsteuer ist aber eine Steuer und Abgaben können steuerähnliche Wirkung annehmen. Vgl. das mit der Straßenverkehrsverordnung, die hat Gesetzescharakter. Hat mir zumindest mein Prof h.c. für Verwaltungsrecht verklickert, lang ist's her. D.h. in der Praxis sind die Begriffe und ihre Ausgestaltung durch die Anwendung oft fließend. Großer Unterschied ist lediglich, dass Steuern der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, Verordnungen kann jedes Ministerium oder jeder Bürgermeister erlassen, weil nicht zustimmungspflichtig. Das ist, glaube ich, auch der Kniff beim Solidarzuschlag und war politisch höchst umstritten, weil seinerzeit Kohl so die SPD-Mehrheit im Bundesrat umging.
Ich bin sehr für die Lenkungsfunktion von Steuern, weil Du nur so oft Verhaltensänderungen hinbekommst - Corona hat gezeigt, wie es um unsere Solidargemeinschaft bestellt ist - aber das passt besser in die Schublade Bierchen zur discussion. Gerne dann auf Wiedervorlage.
Sorry ebenfalls für OT
Ich bin sehr für die Lenkungsfunktion von Steuern, weil Du nur so oft Verhaltensänderungen hinbekommst - Corona hat gezeigt, wie es um unsere Solidargemeinschaft bestellt ist - aber das passt besser in die Schublade Bierchen zur discussion. Gerne dann auf Wiedervorlage.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Haben über unseren Rechtsanwalt eine Prüfung des §2 Abs.3 BsG iniziert.
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Und was soll das bringen? Das Biersteuergesetz ist ja die Rechtsgrundlage. Der Gesetzgeber hat mit Zustimmung der Länder nun eine Legaldefinition eingeführt, die es vorher nicht gab. Das war ja der Grund, weswegen der ermäßigte Tarif auch den Hobbybrauern zugestanden wurde, da die Definition willkürlich vom Ministerium per Verordnung erlassen wurde.Mike Kavanagh hat geschrieben: ↑Freitag 12. Mai 2023, 11:21 Haben über unseren Rechtsanwalt eine Prüfung des §2 Abs.3 BsG iniziert.
Gruß
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Re: Voller Regelsteuersatz jetzt auch für Hobbybrauer !
Eine Prüfung bringt immer Mehrwert, auf jeden Fall für einen selber. Das Grundsteuergesetz ist auch ne Rechtsgrundlage, war aber inzwischen verfassungswidrig. Wußte die Finanzverwaltung auch. Ging solange gut, bis dann einer mal geklagt hat. Sehe ich beim BierStG nicht, da eine pauschale Einordnung zulässig ist. Aber warum nicht mal hinterfragen. Im Endeffekt dient die Gesetzesänderung ja nur dazu, dass der Gesetzgeber für den Steuerzahler positive BFH-Rechtsprechung jetzt per Gesetzesänderung wieder einkassiert. Der BFH hat aus meiner Sicht völlig schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, warum das BierStG für den ermäßigten Steuersatz kein Steuerlager verlangt. Das gefiel der Finanzverwaltung natürlich nicht.