Welche Braumenge interessiert den Zoll
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Welche Braumenge interessiert den Zoll
Hallo liebe Braufreunde,
morgen steht mein allererster Brautag an, beim Zoll bin ich angemeldet und ich habe bereits eine Hobbybrauernummer.
Nun soll man ja, zumindest verstehe ich das so, zeitnah nach Ende des Jahres alle Brauvorgänge inklusive Stammwürze und Braumenge übermitteln, auch wenn man die 200 l Freimenge nicht erreicht hat. Welche Menge gibt man da eigentlich an, das, was unmittelbar vor dem Hefezusatz im Gärbehälter ist oder was am Ende tatsächlich abgefüllt wird?
morgen steht mein allererster Brautag an, beim Zoll bin ich angemeldet und ich habe bereits eine Hobbybrauernummer.
Nun soll man ja, zumindest verstehe ich das so, zeitnah nach Ende des Jahres alle Brauvorgänge inklusive Stammwürze und Braumenge übermitteln, auch wenn man die 200 l Freimenge nicht erreicht hat. Welche Menge gibt man da eigentlich an, das, was unmittelbar vor dem Hefezusatz im Gärbehälter ist oder was am Ende tatsächlich abgefüllt wird?
LG
Frank
Frank
Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Steht das bei dir auf dem Bescheid, den du nach deiner Anzeige bekommen hast, oder woher hast du die Information, dass der Zoll am Ende nochmal eine Auflistung haben will?
Denn bei mir wollen die danach nichts mehr wissen. Ich muss nur am Anfang des Jahres einmal eine E-Mail mit der Anzeige des ersten Brautags im Jahr schicken, das war's (sofern ich nicht die 200 Liter übersteigen oder den Sud aus sonstigen Gründen verzollen muss).
Gruß
Andy
Denn bei mir wollen die danach nichts mehr wissen. Ich muss nur am Anfang des Jahres einmal eine E-Mail mit der Anzeige des ersten Brautags im Jahr schicken, das war's (sofern ich nicht die 200 Liter übersteigen oder den Sud aus sonstigen Gründen verzollen muss).
Gruß
Andy
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Ja, ich habe eine Tabelle zugeschickt bekommen, die soll ich spätestens 2 Wochen nach Jahresende mit einer Auflistung aller Brauvorgänge übermitteln.
LG
Frank
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Brauchst du nicht machen, ist nicht vorgeschrieben. Du hast dich beim Zoll gemeldet, damit hast du alles nötige getan.Frankie 1969 hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 14:11 Ja, ich habe eine Tabelle zugeschickt bekommen, die soll ich spätestens 2 Wochen nach Jahresende mit einer Auflistung aller Brauvorgänge übermitteln.
Erst wenn du über die Freimenge kommst musst du dich wieder beim Zoll melden.
Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Hatte deine Anmeldung den Anschein, dass du über die 200 Liter hinaus kommst?
Ich schreibe immer so einen Satz dazu, dass ich vorraussichtlich nicht über die 200 Liter komme und dem ist auch so.
Wenn du auch nicht vor hast, mehr als 200 Liter pro Jahr braust, dann würde ich beim Sachbearbeiter nochmal nachfragen, ob die nicht auf das Protokoll verzichten.
Wenn du aber das Protokoll führst, musst du die Anstellmenge angeben, also das was du mit der Hefe in deinen Gärbehalter füllst.
Gruß
Andy
Ich schreibe immer so einen Satz dazu, dass ich vorraussichtlich nicht über die 200 Liter komme und dem ist auch so.
Wenn du auch nicht vor hast, mehr als 200 Liter pro Jahr braust, dann würde ich beim Sachbearbeiter nochmal nachfragen, ob die nicht auf das Protokoll verzichten.
Wenn du aber das Protokoll führst, musst du die Anstellmenge angeben, also das was du mit der Hefe in deinen Gärbehalter füllst.
Gruß
Andy
Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Ich hab jetzt den Bescheid nicht hier, aber kann der Sachbearbeiter nicht zwei verschiedene Punkte ankreuzen, und ist davon nicht einer, dass man jeden Sud melden muss?
Gruß
Andy
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Nein, habe so geschrieben, dass ich vorhabe, in diesem Jahr mit dem Brauen zu beginnen und die Freimenge von 200 Litern wahrscheinlich nicht überschreiten werde. Im Anhang die Formulare.
LG
Frank
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
„wahrscheinlich“ war wohl der Fehler.
Ich muss dem Zoll keine Auflistung melden.
Lediglich die Stammwürze des ersten Braugangs im Jahr wollen die von mir wissen. Wozu immer auch?
Gruß
Alwin
Ich muss dem Zoll keine Auflistung melden.
Lediglich die Stammwürze des ersten Braugangs im Jahr wollen die von mir wissen. Wozu immer auch?
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Alwin
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
nur der halbe Text zu lesen...
Steht eine Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung dabei? Wenn nein, dann Nachfragen, wo das in welchem Rechtstext steht.
Steht eine Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung dabei? Wenn nein, dann Nachfragen, wo das in welchem Rechtstext steht.
Laut Verordnung reicht eine Angabe "vorraussichtlich xx Liter". wusste nicht, wo die Aufzeichnungspflicht steht. In HZA wurden aber auch schonmal die Anwendungsfälle verwechselt.BierStV hat geschrieben:§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes gilt entsprechend.
Grüße Johannes
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Deinem Wohnort nach müsste das vom HZA Frankfurt (Oder) kommen.
Wieder mal ein Sachbearbeiter, der keine Ahnung hat.
Merke: er äußert eine Bitte bezüglich der Brauvorgänge des Jahres 2023. Ob du dieser folgst, bleibt dir überlassen.
Mach' ihm halt die Freude, das gibt ihm das Gefühl, für irgendwas wichtig zu sein.
Was du da rein schreibst ist eigentlich egal, der Sachbearbeiter will nur sehen, dass du unter 200 Liter bleibst.
Selbst wenn da ein Monstersud mit 99° Plato dabei wäre (das hätte so die Konsistenz von Nutella bei 0°C), wäre das für eine eventuell zu berechnende Biersteuer unerheblich, sofern du im laufenden Kalenderjahr unter 200 Liter bleibst.
Wenn du die 200 Liter überschreitest, musst du sowieso das Formular 2075 verwenden, dafür gibt es wiederum eine Rechtsgrundlage. Das angehängte Fantasieformular nützt dann auch nichts mehr.
Da will sich nur jemand selber Arbeit beschaffen.
Cheers, Ruthard
Wieder mal ein Sachbearbeiter, der keine Ahnung hat.
Merke: er äußert eine Bitte bezüglich der Brauvorgänge des Jahres 2023. Ob du dieser folgst, bleibt dir überlassen.
Mach' ihm halt die Freude, das gibt ihm das Gefühl, für irgendwas wichtig zu sein.
Was du da rein schreibst ist eigentlich egal, der Sachbearbeiter will nur sehen, dass du unter 200 Liter bleibst.
Selbst wenn da ein Monstersud mit 99° Plato dabei wäre (das hätte so die Konsistenz von Nutella bei 0°C), wäre das für eine eventuell zu berechnende Biersteuer unerheblich, sofern du im laufenden Kalenderjahr unter 200 Liter bleibst.
Wenn du die 200 Liter überschreitest, musst du sowieso das Formular 2075 verwenden, dafür gibt es wiederum eine Rechtsgrundlage. Das angehängte Fantasieformular nützt dann auch nichts mehr.
Da will sich nur jemand selber Arbeit beschaffen.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Hallo Ruthard,
ich werde das auch genauso machen. Bin ja absoluter Anfänger und komme ganz sicher dieses Jahr nicht mehr über 200 Liter. Aber wenn er es gern möchte, ich hab damit kein Problem.
ich werde das auch genauso machen. Bin ja absoluter Anfänger und komme ganz sicher dieses Jahr nicht mehr über 200 Liter. Aber wenn er es gern möchte, ich hab damit kein Problem.
LG
Frank
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Aber dann ist das genauso wieder eine Bitte und keine Vorschrift mit Rechtsgrundlage.
LG
Frank
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Um auf deine Frage zu antworten,
Cheers
Jan
also nicht die Würze, sondern eben das Bier1Bier unterliegt im Steuergebiet der Biersteuer.
Cheers
Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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- hiasl
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Um den zweiten Teil deiner Frage noch zu beantworten: Die steuerbare Menge steht erst nach dem Abfüllen fest. Anzusetzen ist dabei jedoch nicht die tatsächliche Menge (ginge ja nur mittels geeichtem Zähler), sondern das Nennfüllmenge der Gefäße (§ 2 BierstV). Bier, dass du aufgrund von Abfüllverlusten nicht in Fässer oder Flaschen gebracht hast, ist nicht relevant.Frankie 1969 hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 13:56 Welche Menge gibt man da eigentlich an, das, was unmittelbar vor dem Hefezusatz im Gärbehälter ist oder was am Ende tatsächlich abgefüllt wird?
Das betrifft dann insbesondere die unerlaubte Herstellung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierstG oder die Überschreitung der Freimenge entsprechend § 41 Abs. 3 BierstV.
Die Frage bzgl. der Tabelle hat Ruthard ja bereits ausführlich beantwortet.
Gruß
Matthias
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Matthias
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Richtige Einstellung. Nachfragen würde ich bei dem Sachbearbeiter nichts, damit verwirrst du ihn nur. Womöglich wird er noch depressiv, irrt nächtens planlos durch die Straßen und wird von einem freilaufenden Löwen aufgefressen - das will doch keiner.Frankie 1969 hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 15:47 Hallo Ruthard,
ich werde das auch genauso machen. Bin ja absoluter Anfänger und komme ganz sicher dieses Jahr nicht mehr über 200 Liter. Aber wenn er es gern möchte, ich hab damit kein Problem.
Was du für Aufzeichnungen und wie führst, ist auch unbestimmt. Wenn du auf der Rückseite eines Aldi-Kassenbons draufschreibst "10.8.23, 4kg Malz, 20 Liter Wasser, macht 32x 0,5 Liter Bier" und den an die Kühlschranktür pinnst, dann sind das deine Aufzeichnungen. Die Zettel, die am Jahresende nocht nicht runtergefallen sind, überträgst du dann in dieses putzige Musterformular.
Wenn du allerdings an deiner Hauswand eine Treberklappe hast, wo 2x die Woche ein landwirtschaflicher Anhänger voll Treber rausgepresst wird, dann sind solche Aufzeichnungen eher unglaubwürdig.
Die steuerbare Menge hat hiasl ja schon beschrieben. Wichtig für die Steuerberechnung ist noch der Extraktgehalt der Würze zum Zeitpunkt der Hefezugabe, das ist dann die Stammwürze, gemessen in Grad Plato. Die Menge der Würze ist da uninteressant. Im richtigen Leben wird der ermittelte Platowert beim Anstellen gar nicht verwendet, sondern aus dem fertigen Bier anhand des Alkoholgehalts und des Restextrakts mit Hilfe der Großen Ballingschen Formel zurückgerechnet.
Bitte frage jetzt deinen Sachbearbeiter nicht was die Große Ballingschen Formel ist, dann springt der nämlich gleich aus dem Fenster.
Cheers, Ruthard
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Danke dir.hiasl hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 16:23Um den zweiten Teil deiner Frage noch zu beantworten: Die steuerbare Menge steht erst nach dem Abfüllen fest. Anzusetzen ist dabei jedoch nicht die tatsächliche Menge (ginge ja nur mittels geeichtem Zähler), sondern das Nennfüllmenge der Gefäße (§ 2 BierstV). Bier, dass du aufgrund von Abfüllverlusten nicht in Fässer oder Flaschen gebracht hast, ist nicht relevant.Frankie 1969 hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 13:56 Welche Menge gibt man da eigentlich an, das, was unmittelbar vor dem Hefezusatz im Gärbehälter ist oder was am Ende tatsächlich abgefüllt wird?
Das betrifft dann insbesondere die unerlaubte Herstellung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierstG oder die Überschreitung der Freimenge entsprechend § 41 Abs. 3 BierstV.
Die Frage bzgl. der Tabelle hat Ruthard ja bereits ausführlich beantwortet.
LG
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Vielen DankBrauwolf hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 16:57Richtige Einstellung. Nachfragen würde ich bei dem Sachbearbeiter nichts, damit verwirrst du ihn nur. Womöglich wird er noch depressiv, irrt nächtens planlos durch die Straßen und wird von einem freilaufenden Löwen aufgefressen - das will doch keiner.Frankie 1969 hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 15:47 Hallo Ruthard,
ich werde das auch genauso machen. Bin ja absoluter Anfänger und komme ganz sicher dieses Jahr nicht mehr über 200 Liter. Aber wenn er es gern möchte, ich hab damit kein Problem.
Was du für Aufzeichnungen und wie führst, ist auch unbestimmt. Wenn du auf der Rückseite eines Aldi-Kassenbons draufschreibst "10.8.23, 4kg Malz, 20 Liter Wasser, macht 32x 0,5 Liter Bier" und den an die Kühlschranktür pinnst, dann sind das deine Aufzeichnungen. Die Zettel, die am Jahresende nocht nicht runtergefallen sind, überträgst du dann in dieses putzige Musterformular.
Wenn du allerdings an deiner Hauswand eine Treberklappe hast, wo 2x die Woche ein landwirtschaflicher Anhänger voll Treber rausgepresst wird, dann sind solche Aufzeichnungen eher unglaubwürdig.
Die steuerbare Menge hat hiasl ja schon beschrieben. Wichtig für die Steuerberechnung ist noch der Extraktgehalt der Würze zum Zeitpunkt der Hefezugabe, das ist dann die Stammwürze, gemessen in Grad Plato. Die Menge der Würze ist da uninteressant. Im richtigen Leben wird der ermittelte Platowert beim Anstellen gar nicht verwendet, sondern aus dem fertigen Bier anhand des Alkoholgehalts und des Restextrakts mit Hilfe der Großen Ballingschen Formel zurückgerechnet.
Bitte frage jetzt deinen Sachbearbeiter nicht was die Große Ballingschen Formel ist, dann springt der nämlich gleich aus dem Fenster.
Cheers, Ruthard
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
ACHTUNG!hiasl hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 16:23Um den zweiten Teil deiner Frage noch zu beantworten: Die steuerbare Menge steht erst nach dem Abfüllen fest. Anzusetzen ist dabei jedoch nicht die tatsächliche Menge (ginge ja nur mittels geeichtem Zähler), sondern das Nennfüllmenge der Gefäße (§ 2 BierstV). Bier, dass du aufgrund von Abfüllverlusten nicht in Fässer oder Flaschen gebracht hast, ist nicht relevant.Frankie 1969 hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 13:56 Welche Menge gibt man da eigentlich an, das, was unmittelbar vor dem Hefezusatz im Gärbehälter ist oder was am Ende tatsächlich abgefüllt wird?
Das betrifft dann insbesondere die unerlaubte Herstellung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierstG oder die Überschreitung der Freimenge entsprechend § 41 Abs. 3 BierstV.
Die Frage bzgl. der Tabelle hat Ruthard ja bereits ausführlich beantwortet.
Dies ist - jedenfalls für Hobbybrauer - unzutreffend.
Zwar regelt § 2 BierStV (Steuerbare Menge):
Die steuerbare Menge bestimmt sich bei Bier in Fertigpackungen nach deren Nennfüllmenge, im Übrigen nach dem Raumgehalt der Umschließung.
Aber § 2 BierStV ist nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 bei der Herstellung ohne Erlaubnis (dazu gehören auch wir Hobbybrauer, weil wir keine Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers haben) nicht anwendbar
Nach § 14 BierStG (Steuerentstehung, Steuerschuldner) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an. Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt u.a. durch die Herstellung ohne Erlaubnis.
Nach der genannten Entscheidung des BFH entsteht danach die Steuer, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist. Die Abfüllung in zum Endverbrauch geeignete Behältnisse gehört nicht mehr zur Herstellung.
Es kommt also auf die Biermenge an, die nach Abschluss der Herstellung aber vor Abfüllung vorhanden ist. Wer direkt vom Hefeschmodder abfüllt, muss diesen mitversteuern. Wer das Jungbier vor der Abfüllung von der Hefe schlaucht, braucht nur die abgeschlauchte Menge zu versteuern, weil das Abschlauchen noch ein wesentlicher Bearbeitungsschritt ist.
So viel zur rechtlichen Theorie für die, die es ganz genau wissen wollen. Ich glaube aber nicht, dass da bei einem Hobbybrauer jemals jemand so genau hinguckt.
Gruß
Stefan
P.S.: Ruthard, wozu erzähl ich sowas eigentlich im Workshop bei der HBCon, wenn sich das sowieso keiner merkt?
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Bilbobreu hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 18:26ACHTUNG!hiasl hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 16:23Um den zweiten Teil deiner Frage noch zu beantworten: Die steuerbare Menge steht erst nach dem Abfüllen fest. Anzusetzen ist dabei jedoch nicht die tatsächliche Menge (ginge ja nur mittels geeichtem Zähler), sondern das Nennfüllmenge der Gefäße (§ 2 BierstV). Bier, dass du aufgrund von Abfüllverlusten nicht in Fässer oder Flaschen gebracht hast, ist nicht relevant.Frankie 1969 hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 13:56 Welche Menge gibt man da eigentlich an, das, was unmittelbar vor dem Hefezusatz im Gärbehälter ist oder was am Ende tatsächlich abgefüllt wird?
Das betrifft dann insbesondere die unerlaubte Herstellung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierstG oder die Überschreitung der Freimenge entsprechend § 41 Abs. 3 BierstV.
Die Frage bzgl. der Tabelle hat Ruthard ja bereits ausführlich beantwortet.
Dies ist - jedenfalls für Hobbybrauer - unzutreffend.
Zwar regelt § 2 BierStV (Steuerbare Menge):
Die steuerbare Menge bestimmt sich bei Bier in Fertigpackungen nach deren Nennfüllmenge, im Übrigen nach dem Raumgehalt der Umschließung.
Aber § 2 BierStV ist nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 bei der Herstellung ohne Erlaubnis (dazu gehören auch wir Hobbybrauer, weil wir keine Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers haben) nicht anwendbar
Nach § 14 BierStG (Steuerentstehung, Steuerschuldner) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an. Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt u.a. durch die Herstellung ohne Erlaubnis.
Nach der genannten Entscheidung des BFH entsteht danach die Steuer, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist. Die Abfüllung in zum Endverbrauch geeignete Behältnisse gehört nicht mehr zur Herstellung.
Es kommt also auf die Biermenge an, die nach Abschluss der Herstellung aber vor Abfüllung vorhanden ist. Wer direkt vom Hefeschmodder abfüllt, muss diesen mitversteuern. Wer das Jungbier vor der Abfüllung von der Hefe schlaucht, braucht nur die abgeschlauchte Menge zu versteuern, weil das Abschlauchen noch ein wesentlicher Bearbeitungsschritt ist.
So viel zur rechtlichen Theorie für die, die es ganz genau wissen wollen. Ich glaube aber nicht, dass da bei einem Hobbybrauer jemals jemand so genau hinguckt.
Gruß
Stefan
P.S.: Ruthard, wozu erzähl ich sowas eigentlich im Workshop bei der HBCon, wenn sich das sowieso keiner merkt?
LG
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Bei deinem Workshop war ich leider nicht. Wie aber soll ich denn aber dann nach dem Urteil feststellen, welche Menge ich im Tank habe? Ich habe weder einen Zähler, noch entspricht die Würze nach dem Kochen der ausgeschlagen Menge. Oder soll man das großzügig schätzen?
Gruß
Matthias
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Getreu dem Motto wenn dein Auto keinen Tacho hat kannst du auch keine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen? ;)
Wenn es denn rechtlich notwendig ist/wird (zB beim Überschreiten der Freimengen) musst du dir schon was zum (nur ausreichend genauem) Messen zulegen.
Bei typischen Hobbybrauer-Mengen wäre eine Waage zB eine Möglichkeit.
20L-"Einkocher"-Klasse. Neugierig neue Dinge auszuprobieren, im Rezept und in der Technik...
Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Nun ja, darüber denkt der BFH dann nach, wenn es des nächste Mal (in 20 oder 30 Jahren?) so einen Fall gibt. Aber im Ernst, ausgeliterte Gärbehälter sind jetzt noch keine Raketenwissenschaft.hiasl hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 22:49 Bei deinem Workshop war ich leider nicht. Wie aber soll ich denn aber dann nach dem Urteil feststellen, welche Menge ich im Tank habe? Ich habe weder einen Zähler, noch entspricht die Würze nach dem Kochen der ausgeschlagen Menge. Oder soll man das großzügig schätzen?
Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Wie üblich bei Zollthemen artet die Diskussion wieder mal aus. Vor allem werden Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt gewesen sind.
Für die Berechnung der Steuer, bzw. die Einhaltung der Freigrenze, zählt die Menge des fertigen Bieres. Wieviel Würze sich beim Anstellen im Gärbehälter befindet, ist unerheblich.
Für den Sachbearbeiter beim HZA Frankfurt (Oder) ist nur wichtig, dass in diesem ominösen Formular (ob das jetzt eine Rechtsgrundlage hat oder nicht) eine Literzahl steht, die, sofern sie dreistellig ist, mit einer 1 beginnt. Stünde dort beispielsweise 203 Liter, merken spätestens dann der Sachbearbeiter und der Hobbybrauer, dass sie einen Fehler gemacht haben. Mit einer 1 vorne könnte der Sachbearbeiter das Formular einfach abheften und weiter seiner Pensionierung entgegendämmern. Bei einer 2 hingegen entstünde Handlungsbedarf.
Es liegt wieder einmal in der Verantwortung des Bürgers, den Verwaltungsaufwand im Zaum zu halten.
Also, lieber Frank, brau einfach nicht so viel.
Cheers, Ruthard
Für die Berechnung der Steuer, bzw. die Einhaltung der Freigrenze, zählt die Menge des fertigen Bieres. Wieviel Würze sich beim Anstellen im Gärbehälter befindet, ist unerheblich.
Für den Sachbearbeiter beim HZA Frankfurt (Oder) ist nur wichtig, dass in diesem ominösen Formular (ob das jetzt eine Rechtsgrundlage hat oder nicht) eine Literzahl steht, die, sofern sie dreistellig ist, mit einer 1 beginnt. Stünde dort beispielsweise 203 Liter, merken spätestens dann der Sachbearbeiter und der Hobbybrauer, dass sie einen Fehler gemacht haben. Mit einer 1 vorne könnte der Sachbearbeiter das Formular einfach abheften und weiter seiner Pensionierung entgegendämmern. Bei einer 2 hingegen entstünde Handlungsbedarf.
Es liegt wieder einmal in der Verantwortung des Bürgers, den Verwaltungsaufwand im Zaum zu halten.
Also, lieber Frank, brau einfach nicht so viel.
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
dieck hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. August 2023, 23:52 Getreu dem Motto wenn dein Auto keinen Tacho hat kannst du auch keine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen? ;)
Wenn es denn rechtlich notwendig ist/wird (zB beim Überschreiten der Freimengen) musst du dir schon was zum (nur ausreichend genauem) Messen zulegen.
Bei typischen Hobbybrauer-Mengen wäre eine Waage zB eine Möglichkeit.
Schon klar. Wollte mich ja absichtlich doof stellen. Wenn ich gewerblich herstellen wollte, hätte ich auch ein Steuerlager. Die Mengen bei mir interessieren ja auch nicht. Abgesehen davon habe ich einen Edelstahltank.
Gruß
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Re: Welche Braumenge interessiert den Zoll
Hallo lieber Ruthard,Brauwolf hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. August 2023, 08:04 Wie üblich bei Zollthemen artet die Diskussion wieder mal aus. Vor allem werden Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt gewesen sind.
Für die Berechnung der Steuer, bzw. die Einhaltung der Freigrenze, zählt die Menge des fertigen Bieres. Wieviel Würze sich beim Anstellen im Gärbehälter befindet, ist unerheblich.
Für den Sachbearbeiter beim HZA Frankfurt (Oder) ist nur wichtig, dass in diesem ominösen Formular (ob das jetzt eine Rechtsgrundlage hat oder nicht) eine Literzahl steht, die, sofern sie dreistellig ist, mit einer 1 beginnt. Stünde dort beispielsweise 203 Liter, merken spätestens dann der Sachbearbeiter und der Hobbybrauer, dass sie einen Fehler gemacht haben. Mit einer 1 vorne könnte der Sachbearbeiter das Formular einfach abheften und weiter seiner Pensionierung entgegendämmern. Bei einer 2 hingegen entstünde Handlungsbedarf.
Es liegt wieder einmal in der Verantwortung des Bürgers, den Verwaltungsaufwand im Zaum zu halten.
Also, lieber Frank, brau einfach nicht so viel.
Cheers, Ruthard
keine Sorge, mach ich nicht.
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