Ein paar Fragen zur Rechtslage beim Hobbybrauen, speziell von Getraenken die nicht speziell Bier/Wein/Met/... sind, und von spontan vergorenen Bieren (oder auch anderen Getraenken). Zum Teil wurden Sachen auch schon hier diskutiert und ich habe the threads verlinkt, die ich Gefunden habe.
Zunächst mal die Frage nach der Stammwürze innerhalb der 2hl Grenze. Soweit ich es verstanden habe, ist die Stammwürze nur ausschlaggebend für alles, was über die Grenze hinausgeht. Ich könnte ja dann durchaus 2hl doppelt starken Sud brauen und dann mit Wasser verdünnen. Hier spielt dann natürlich auch wieder die bereits diskutierte Frage nach 2hl pro Person oder pro Haushalt rein, die etwas von der Laune des jeweiligen Zollbeamten abhängig sein scheint, den man diese Frage stellt (siehe z.B. hier).
Eine ähnliche Frage auch im Zusammenhang mit z.B. Braggot, oder anderen Getränken, die nur zum Teil aus Gerste sind. Ich habe versucht herauszufinden, ob es bei der Herstellung von Wein, Met, Cider, etc. auch so etwas wie eine 2hl Grenzmenge gibt, aber bin nicht fündig geworden. Wenn ich jetzt ein Getränk herstelle bei dem <50% des zu verheerenden Zuckers aus Gerste/Weizen/o.ä. kommt, und >50% z.B. aus Honig, Trauben, Äpfeln, etc., stelle ich dann im Sinne des Gesetzes Bier oder Wein her? Ich berufe mich da vor allem auf das Biersteuergesetz und die Definition von Bier nach der Kombinierten Nomenklatur. Wahrscheinlich steht die Antwort dort eindeutig da, aber ist so unter legalesisch vergraben, dass ich mir jetzt echt nicht sicher bin. Von Interesse in Zukunft wird wahrscheinlich auch dieser Satz hier sein, der sich im Biersteuergesetz findet. Bis dahin haben wir aber wohl noch 7 Jahre Zeit...:
Des Weiteren wird in diesem thread hier unter anderem darüber diskutiert, dass es ja eigentlich erst zu Bier wird wenn Hefe gepitcht wird. Wie verhält es sich denn nur mit spontan vergorenen Bieren? Wenn ich meinen Sud über Nacht draußen stehen lasse (auf meinem Grundstück oder auch nicht), und dann bei mir vergären lasse, habe ich dann eigentlich Bier hergestellt.Ab dem 1. Januar 2031 werden bei der Berechnung des Grades Plato alle Zutaten des Bieres, einschließlich derer, die nach Abschluss der Gärung hinzugefügt werden, berücksichtigt.
Nachdem ich etwas nach diesen Fragen recherchiert habe, frage ich mich jetzt auch, ob das alles Haarspalterei ist. Natürlich könnte (und werde) ich den 2075 einreichen, sobald ich plane zu brauen, und ich zahle auch die Steuern, falls ich über 2hl/Jahr hinaus komme. Nachdem ich jetzt aber auch jede Menge Fragen habe, habe ich auch die Hoffnung auf die eine oder andere Antwort, am besten natürlich, wenn irgendwie mit persönlicher Erfahrung mit den erwähnten Methoden.