Hallo zusammen,
ist die Whirlpoolhopfung als Beigabe zur Würze bei 80°C eigentlich noch erlaubt nach dem bayrischen Reinheitsgebot, oder darf dann der Hopfen nur zur vorher kochenden Würze gegeben werden???
Wer weiß was?
Viele Grüße
Alex
Whirlpoolhopfung vs. Reinheitsgebot
- hiasl
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Re: Whirlpoolhopfung vs. Reinheitsgebot
Hopfenauszüge (= Extrakt) dürfen nur vor oder während des Würzekochens zugegeben werden. § 9 Abs. 5 Vorl. Biergesetz.
Alles andere darf danach zugegeben werden, wann und wie es beliebt. Die Bestimmungen gelten jedoch nur für die gewerbliche Herstellung, bzw. wenn ein Produkt als Bier in Verkehr gebracht werden soll.
Alles andere darf danach zugegeben werden, wann und wie es beliebt. Die Bestimmungen gelten jedoch nur für die gewerbliche Herstellung, bzw. wenn ein Produkt als Bier in Verkehr gebracht werden soll.
Gruß
Matthias
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Matthias
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