vor einigen Tagen hatte ich in "kurze Frage, kurze Antwort" danach gefragt, ob ich nur da meine Freimenge von 200L brauen darf, wo ich gemeldet bin, oder ob es reicht, für die Brauwohnung einen Mietvertrag zu haben, ohne dort gemeldet zu sein. (Posts #4068 bis #4071)
Alt-Phex hat dazu auch schon eine praktikable Antwort abgegeben:
Da ich aber aus Interesse genau wissen wollte, wie das geregelt ist, habe ich mich bei einem Bekannten erkundigt der in einer Kanzlei für Steuerberater und Rechtsanwälte arbeitet. Diese haben ihm erklärt ...[...]
Aber mal ganz ehrlich, was soll immer dieses rumgedümpel nur um die paar Euro
Steuern zu sparen ? - 100L kosten irgendwas um die 5,- EUR
- ..., dass ein Mietvertrag für den Nachweis reicht, dass es "vom Brauer bewohnte Räume" sind, sofern man die Wohnung auch wirklich bewohnt.
Aber:
- ..., dass - wenn es ein Hauptwohnsitz ist - an dem man sich aber nicht meldet, man ein Meldevergehen begeht, das mit mehreren Hundert Euro Strafe belegt werden kann.
- ..., dass - wenn es ein Nebenwohnsitz ist - man in Städten, die eine Zweitwohnsitzsteuer erheben, wiederum Steuerhinterziehung begeht. (Das würde der Zoll dann natürlich genauso verfolgen, wie die Hinterziehung der Biersteuer.)
Abschließender Hinweis: Unmittelbar nach einem Umzug hat in Deutschland jeder die Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.
Lieben Gruß
KWX