Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

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Colindo
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1301

Beitrag von Colindo »

Hmm, danke Dirk. Dann werde ich das so noch mal formulieren müssen, denn den Text deiner zweiten Nachricht habe ich ja praktisch 1:1 geschrieben.

@Ruthard Danke nochmal für die deutlichen Worte. Ich werde jetzt den Zoll mit meiner eigenen Interpretation konfrontieren und nicht mehr fragen, wie er das sieht.
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emjay2812
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1302

Beitrag von emjay2812 »

Für mich nochmal zum Verständnis:

Ich braue zu Hause und fülle zu Hause ab - keine Steuer bis Überschreitung der Freimenge
Ich braue außer Orts, vergäre zu Hause und fülle außer Orts ab - steuerpflichtig, unabhängig der hergestellten Menge
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bwanapombe
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1303

Beitrag von bwanapombe »

Steuerfrei bis 200 Liter ist im Haushalt hergestelltes Bier zum eigenen Verbrauch (kein Verkauf).

Ungeklärt ist meiner Meinung nach, was hier "hergestellt" meint. Muss die gesamte Herstellung im Haushalt passiert sein, also das was man gemeinhin als Hobbybrauer macht (Schroten, Maischen, ..., Karbonisieren) oder muss nur die Überführung in den steuerlich freien Verkehr (diese geschieht mit der Herstellung, also eine fiktive Entstehung der Steuer, die ja gar möglicherweise nicht entsteht) oder anders das Ende der Herstellung im Haushalt passiert sein.

Also der erste Satz ist korrekt.
Beim zweiten käme es ggf. drauf an, ob nach dem Abfüllen noch ein wesentlicher Schritt der Herstellung folgt, z.B. Karbonisierung.
Dritter Satz siehe Erläuterungen hierüber.

Dirk
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MaltHopMagic
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1304

Beitrag von MaltHopMagic »

Die Diskussion, wie Bier, welches auf Veranstaltungen kostenlos angeboten wird, steuerlich zu betrachten ist verstehe ich. Dort bewegt man sich in der Öffentlichkeit und macht sich möglicherweise angreifbar.

Die Diskussion, ob ich jedes Jahr meine 2hl anmelde, oder ob einmalig vielleicht reicht, verstehe ich nur so weit, das man sich als Hobbybrauer vom Amt "ungerecht" behandelt fühlt, weil man die Gesetzestexte anders auslegt. Wenn ich mir jedoch meinen persönlichen "Verwaltungsaufwand" ansehe, dauert die jährliche Anmeldung 1x im Jahr höchstens 5 min. Emailtext kopieren, Jahreszahl ändern, fertig. Das Hin-und-Her mit dem HZA, dem zu erklären das es einmalig reichen muss, verbraucht in Summe Stunden. Da kommt schnell meine Lebensjahresanmeldedauer zusammen. Verfahrensökonomisch ist das für mich nicht.

Ich glaube so ein Amt lernt auch nur durch eigenen Schmerz. Wenn alle Hobbybrauer jedes Jahr ihre Anmeldungen reinspamen, die alle bearbeitet und beantwortet werden müssen, kommen Sie vielleicht selbst auf die Idee, das das Verfahren überarbeitungswürdig ist.
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Johnny Eleven
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1305

Beitrag von Johnny Eleven »

MaltHopMagic hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 22:07 Die Diskussion, ob ich jedes Jahr meine 2hl anmelde, oder ob einmalig vielleicht reicht, verstehe ich nur so weit, das man sich als Hobbybrauer vom Amt "ungerecht" behandelt fühlt, weil man die Gesetzestexte anders auslegt. Wenn ich mir jedoch meinen persönlichen "Verwaltungsaufwand" ansehe, dauert die jährliche Anmeldung 1x im Jahr höchstens 5 min. Emailtext kopieren, Jahreszahl ändern, fertig. Das Hin-und-Her mit dem HZA, dem zu erklären das es einmalig reichen muss, verbraucht in Summe Stunden. Da kommt schnell meine Lebensjahresanmeldedauer zusammen. Verfahrensökonomisch ist das für mich nicht.

Ich glaube so ein Amt lernt auch nur durch eigenen Schmerz. Wenn alle Hobbybrauer jedes Jahr ihre Anmeldungen reinspamen, die alle bearbeitet und beantwortet werden müssen, kommen Sie vielleicht selbst auf die Idee, das das Verfahren überarbeitungswürdig ist.
:goodpost: Sehe ich genauso, wobei ich meinen Gesamtjahreszeitaufwand auf 1 min. schätzen würde. Selber schuld, wenn mir das HZA dafür jedes Jahr einen unterschriebenen Brief als Bestätigung schicken möchte.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1306

Beitrag von brewnsvik »

brewnsvik hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 17:06 Sowohl die Braunschweiger (Nebenwohnsitz, hier braue ich) als auch die Hamburger (Hauptwohnsitz, hier braue ich nicht) fühlen sich nicht zuständig, sondern haben mich an das jeweils andere HZA verwiesen. Nach meiner Bitte um Klärung und Absendung der Anzeige habe ich von beiden keine Rückmeldung mehr erhalten. Ich sitze das jetzt erstmal aus, ordentlich angezeigt habe ich ja.
Zum Thema "den Zoll in Ruhe lassen" (siehe Beitrag #1298 von Ruthard): Bis heute habe ich noch immer keine Rückmeldung erhalten, weder aus Braunschweig noch aus Hamburg. Entsprechend wurde mir auch noch keine Haus- und Hobbybrauernummer zugewiesen ... Ist das jetzt mein Problem oder habe ich meine Pflicht mit dem Absenden der Anzeige ausreichend erfüllt?
Cheers, JP
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MaltHopMagic
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1307

Beitrag von MaltHopMagic »

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html

Ich würde als ahnungsloser Bürger der Dienststellensuche der zolleigenen Webseite vertrauen und meiner Mitteilungspflicht nachkommen.

Da sehe ich nichts davon, das ich auf eine Genehmigung o.ä. warten muss. Wie ich im thread schon oft gelesen habe, ist das hobbybrauen erlaubnisfrei.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1308

Beitrag von Beerkenauer »

Hallo

…. Man braucht NICHT auf eine Antwort warten, man braucht KEINE Genehmigung…,

Siehe auch hier:

wiki/doku.php/zoll


Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1309

Beitrag von rauchbier »

brewnsvik hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 22:28 Zum Thema "den Zoll in Ruhe lassen" (siehe Beitrag #1298 von Ruthard): Bis heute habe ich noch immer keine Rückmeldung erhalten, weder aus Braunschweig noch aus Hamburg. Entsprechend wurde mir auch noch keine Haus- und Hobbybrauernummer zugewiesen ... Ist das jetzt mein Problem oder habe ich meine Pflicht mit dem Absenden der Anzeige ausreichend erfüllt?
Wenn deine Anzeige alle wesentlichen Punkte beinhaltet, hast du damit deiner Verpflichtung als Hobbybrauer genüge getan. Die Vergabe der Hobbybrauernummer etc. ist keine Vorgabe für das Brauen, sonden eine Maßnahme zur internen Organisation der Verwaltung.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1310

Beitrag von bwanapombe »

Johnny Eleven hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 22:18
MaltHopMagic hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 22:07 Die Diskussion, ob ich jedes Jahr meine 2hl anmelde, oder ob einmalig vielleicht reicht, verstehe ich nur so weit, das man sich als Hobbybrauer vom Amt "ungerecht" behandelt fühlt, weil man die Gesetzestexte anders auslegt. Wenn ich mir jedoch meinen persönlichen "Verwaltungsaufwand" ansehe, dauert die jährliche Anmeldung 1x im Jahr höchstens 5 min. Emailtext kopieren, Jahreszahl ändern, fertig. Das Hin-und-Her mit dem HZA, dem zu erklären das es einmalig reichen muss, verbraucht in Summe Stunden. Da kommt schnell meine Lebensjahresanmeldedauer zusammen. Verfahrensökonomisch ist das für mich nicht.

Ich glaube so ein Amt lernt auch nur durch eigenen Schmerz. Wenn alle Hobbybrauer jedes Jahr ihre Anmeldungen reinspamen, die alle bearbeitet und beantwortet werden müssen, kommen Sie vielleicht selbst auf die Idee, das das Verfahren überarbeitungswürdig ist.
:goodpost: Sehe ich genauso, wobei ich meinen Gesamtjahreszeitaufwand auf 1 min. schätzen würde. Selber schuld, wenn mir das HZA dafür jedes Jahr einen unterschriebenen Brief als Bestätigung schicken möchte.
Ihr könnt ja gern sagen, dass ist eine Ego-Sache. Aber meine Toleranz gegen sinnlose Übergriffe ist niedrig. Es ist ein gutes Zeichen, wenn wir als Bürger die Verwaltung in die Schranken weisen können und das auch machen. Es ist aber auch kein schlechtes Zeichen, wenn man's nicht macht. Die Freiheit hat jeder, das zu entscheiden.

Diese jährliche Murmeltiererei bringt doch nichts und wenn sie verlangt wird, zeigt man eben gleich alle Folgejahre mit einem Schlag an. Jetzt hat das HZA die Wahl, einen Zeitrahmen zu setzen, ab wann die Anzeige eingehen darf (ohne Grundlage, einfach willkürlich), oder das so hinzunehmen. Bei mir hat man's hingenommen, also scheint die Welt davon nicht unterzugehen. Mir ging es auch nicht so sehr um den Aufwand, der ist einschließlich der Dokumentation im Forum wahrscheinlich ein Equivalent von 500 jährlichen Anzeigen erreicht hat. Mir ging es darum die Strafaktion* zu beenden oder gerichtlich klären zu lassen, wenn daran festgehalten wird.

Dirk

* viewtopic.php?p=445657#p445657
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1311

Beitrag von renzbräu »

bwanapombe hat geschrieben: Freitag 1. März 2024, 08:10 Ihr könnt ja gern sagen, dass ist eine Ego-Sache. Aber meine Toleranz gegen sinnlose Übergriffe ist niedrig. Es ist ein gutes Zeichen, wenn wir als Bürger die Verwaltung in die Schranken weisen können und das auch machen. Es ist aber auch kein schlechtes Zeichen, wenn man's nicht macht. Die Freiheit hat jeder, das zu entscheiden.
:goodpost:
Ich habe zB keine Lust ein Formblatt zu unterschreiben, dass den Verbrauch eigenen Bieres über die gesetzlichen Vorgaben einschränkt. Oder dass der Zoll mir "erlaubt" oder "nicht erlaubt" mein Bier an Gäste auszuschenken, da es nicht um "erlaubt", sondern um die Kategorie "steuerpflichtig" und "steuerbefreit" geht.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1312

Beitrag von bwanapombe »

...
Ich habe zB keine Lust ein Formblatt zu unterschreiben, dass den Verbrauch eigenen Bieres über die gesetzlichen Vorgaben einschränkt. Oder dass der Zoll mir "erlaubt" oder "nicht erlaubt" mein Bier an Gäste auszuschenken, da es nicht um "erlaubt", sondern um die Kategorie "steuerpflichtig" und "steuerbefreit" geht.
[/quote]

Gibt es sowas?

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1313

Beitrag von renzbräu »

bwanapombe hat geschrieben: Freitag 1. März 2024, 08:35 ...
Ich habe zB keine Lust ein Formblatt zu unterschreiben, dass den Verbrauch eigenen Bieres über die gesetzlichen Vorgaben einschränkt. Oder dass der Zoll mir "erlaubt" oder "nicht erlaubt" mein Bier an Gäste auszuschenken, da es nicht um "erlaubt", sondern um die Kategorie "steuerpflichtig" und "steuerbefreit" geht.
Gibt es sowas?

Dirk
[/quote]
viewtopic.php?t=13839&start=1200#p513538
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1314

Beitrag von Ras Tafaric »

Bin ich aber auch der Meinung, dass das "in Ruhe lassen" der falsche Weg ist. Einfach weil sich subjektiv die Gesetzeslage nicht mit "Gleichheit vor dem Gesetz" in Einklang bringen lässt. Und das fuchst mich halt persönlich.

Braue ich Hopfenmet, interessiert es keine Sau wie viel ich davon mache, wieviel Stammwürze drin ist, ob ich es Gästen serviere, oder nen Regentanz um die Flaschen mache. Braue ich Fruchtwein.. selbe Geschichte.
Nur bei Bier wird dieser Aufwand betrieben.
Jetzt rechne ich dazu, wieviele Hobbybrauer es aktiv in Deutschland gibt (unsere Ösis und Schweizer hier im Forum lass ich mal raus für den Moment), nämlich so um die 15.000 bis 20.000. Reche ich jetzt dagegen was die Erfassung und bürokratische Bearbeitung kostet an Personal, Zeit, Arbeitsgeräteabschreibung und was nicht, und daneben stell ich das tatsächliche Steueraufkommen, dann ist das ein krasser Verlust an Steuermitteln.
Macht der Staat keinen Cut bei der Geschichte und besteht trotzdem drauf UND grenzt auch noch mehr oder weniger willkürlich ein was betroffen ist, dann bleibt der Eindruck "Gängelung".

Ich finds an der Stelle gut, dass das in Frage gestellt wird. Ich zieh den Hut vor den Leuten, die die Kraft und die Muße haben, den gerichtlichen Kampf aufzunehmen bzw den politischen.
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brewnsvik
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1315

Beitrag von brewnsvik »

MaltHopMagic hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 23:08 https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html

Ich würde als ahnungsloser Bürger der Dienststellensuche der zolleigenen Webseite vertrauen und meiner Mitteilungspflicht nachkommen.

Da sehe ich nichts davon, das ich auf eine Genehmigung o.ä. warten muss. Wie ich im thread schon oft gelesen habe, ist das hobbybrauen erlaubnisfrei.
Beerkenauer hat geschrieben: Freitag 1. März 2024, 06:51 Hallo

…. Man braucht NICHT auf eine Antwort warten, man braucht KEINE Genehmigung…,

Siehe auch hier:

wiki/doku.php/zoll


Stefan
rauchbier hat geschrieben: Freitag 1. März 2024, 07:30 Wenn deine Anzeige alle wesentlichen Punkte beinhaltet, hast du damit deiner Verpflichtung als Hobbybrauer genüge getan. Die Vergabe der Hobbybrauernummer etc. ist keine Vorgabe für das Brauen, sonden eine Maßnahme zur internen Organisation der Verwaltung.
Herzlichsten Dank!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1316

Beitrag von Colindo »

MaltHopMagic hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 22:07 Die Diskussion, ob ich jedes Jahr meine 2hl anmelde, oder ob einmalig vielleicht reicht, verstehe ich nur so weit, das man sich als Hobbybrauer vom Amt "ungerecht" behandelt fühlt, weil man die Gesetzestexte anders auslegt. Wenn ich mir jedoch meinen persönlichen "Verwaltungsaufwand" ansehe, dauert die jährliche Anmeldung 1x im Jahr höchstens 5 min. Emailtext kopieren, Jahreszahl ändern, fertig. Das Hin-und-Her mit dem HZA, dem zu erklären das es einmalig reichen muss, verbraucht in Summe Stunden. Da kommt schnell meine Lebensjahresanmeldedauer zusammen. Verfahrensökonomisch ist das für mich nicht.
Ich weiß ja nicht, wie langsam du eine Email schreibst, aber ich bin noch nicht bei einer Stunde Arbeit für meine bisherige Korrespondenz. Die Beiträge hier hätte ich ja so oder so gelesen.

Es geht gar nicht darum, wie ich mich fühle, sondern darum, dass sich die Verwaltung ihrer Position gegenüber angemessen verhält. Das HZA hat die Macht, mich bei Fehlverhalten zu bestrafen, wie es mir das ja im Text auch androht. Aus dieser Macht erwächst eine Verantwortung, sich rechtmäßig zu verhalten. Stattdessen verhält sich das HZA trotz meines Hinweises nicht dem Gesetz entsprechend und scheint nicht mal geprüft zu haben, ob das, was ich aussage, stimmt. Dementsprechend werde ich tuen was ich kann, um dieses Fehlverhalten zu ändern.

Wenn das HZA erstmal dem Gesetz folgt, kann ich allen, die ich im Umkreis kenne, das gleiche Verhalten empfehlen und dadurch mit meiner einen Stunde Arbeit vielen zu einer Erleichterung ihrer Zollanmeldungen verhelfen. Das ist, wie ich finde, eine sehr effiziente Nutzung meiner Zeit.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1317

Beitrag von dieck »

Nach der Aufforderung des Hauptzollamts Braunschweig, den eigenen Verbrauch deutlich in der Anmeldung hervorzuheben, und der anschließenden Diskussion hatte ich eine Anfrage an den Zoll gestellt:
Nachdem ich Ihrer Aufforderung nachgekommen war und den Zusatz "Das Bier wird ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft." meiner Anzeige hinzufügt hatte, kam zwischen ein paar Hobbybrauern eine Diskussion hierzu auf.

Wenn ich jetzt im Laufe des Jahres doch Bier z.B. zu einer Veranstaltung zur (nicht-kommerziellen) Verköstigung mitnehme und mittels 2075 versteuere, habe ich dann eine falsche Anzeige gegenüber dem Zoll abgegeben?

Ein an der Diskussion beteiligter Jurist hat dies so betrachtet:
"Die Anzeigepflicht in § 41 Abs. 2 BierStV gilt für alle Haus- und Hobbybrauer völlig unabhängig davon, ob sie ausschließlich für den eigenen Verbrauch brauen oder eben nicht (sei es bei Teilnahme an Wettbewerben oder bei anderweitiger Abgabe von Selbstgebrautem).
[..]
Wenn jetzt der Forderung des HZA Braunschweig entsprechend, die Anzeige nur für die Herstellung zum eigenen Verbrauch abgegeben wird, dann im Laufe des Jahres aber (sei es bei Teilnahme an Wettbewerben oder bei anderweitiger Abgabe von Selbstgebrautem) aber doch Bier zum nicht eigenen Verbrauch hergestellt wird, dann war die Anzeige nicht richtig. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 b BierStV. "

Vielen Dank im Vorfeld für eine entsprechende Klarstellung!
Die Antwort ist jetzt eingegangen
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Ich werd mich jetzt zurücklehnen, und den Zoll Braunchweig erst nächstes Jahr wieder mit meiner Meldung "belästigen" :)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1318

Beitrag von afri »

Schade, kann man nicht lesen. Ginge das vielleicht ein wenig größer?
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
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dieck
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1319

Beitrag von dieck »

Bei mir ist es recht groß und lesbar wenn man es anklickt, oder direkt das Bild als Tab öffnet: download/file.php?id=95125&mode=view

Im Endeffekt stellen sie (rechtlich unverbindlich :)) fest, dass es keine ordnungswidrig falsche Anzeige ist wenn man am Anfang angibt, dass man für den eigenen Verbrauch arbeitet, und dann später ein 2075 einreicht für Wettbewerbe etc.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1320

Beitrag von thopo68 »

Drauf klicken und reinzoomen klappt wunderbar.
Viele Grüße Thomas
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1321

Beitrag von Frommersbraeu »

emjay2812 hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 18:52 Für mich nochmal zum Verständnis:

Ich braue zu Hause und fülle zu Hause ab - keine Steuer bis Überschreitung der Freimenge
Ich braue außer Orts, vergäre zu Hause und fülle außer Orts ab - steuerpflichtig, unabhängig der hergestellten Menge
Ich braue außer Orts, vergäre und fülle zu Hause ab - keine Steuer bis zur Freimenge
Dir fehlt glaube ich immer noch eine passende Antwort:

Fall 1 ist definitiv unter der Steuerbefreiung zu sehen.

Bei den beiden anderen Vorgehen würde ich das als Herstellung zu Vorführungszwecken interpretieren und diese fällt unter die Biersteuer.

Zusätzlich machst du das Ganze sicher nicht umsonst oder? Da würde ich mir wegen 2€ Biersteuer keine Gedanken machen, sondern den Verwaltungsapparat gerne damit belasten bis das Faxgerät glüht :Wink
Deine Teilnehmer erwarten sicher auch ein rechtlich und geschmacklich einwandfreies Bier.

Ob man im dem Fall eine neue Braustätte anmelden muss, ist schwierig zu interpretieren. Die endgültige Herstellung erfolgt ja bei dir zuhause. Ich melde in diesen Fällen einfach formlos per Mail eine andere Herstelladresse mit dem jeweiligen Datum an, tut nicht weh und besucht hat mich der Zoll auch noch nicht
Schöne Grüße
Patrick


Brauen ist wie ein Überraschungsei:
Spiel, Spaß und Scho.. ach ne Bier!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1322

Beitrag von bwanapombe »

Eine Braustätte anzumelden, ist steuerrechtlich nur nötig, wenn auch ein Betrieb beginnt (§ 31a BierStV). Jetzt lehne ich mich wohl nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich sage, eine einmalige Bierherstellung ohne dass da was auf Dauer angelegt ist, ist kein Betrieb. Eine Herstellung im Haushalt, wie sie üblicherweise bei Hausbrauern auftritt, sowieso nicht.

Die Anzeige des Herstellungsbeginns als Haus- und Hobbybrauer nach § 41 Abs. 2 BierStV verlangt u.a. lediglich die Angabe des Herstellungsorts. Eine Braustätte wird hier ebenso nicht angemeldet.

Anders gesagt, bis zu einer Betriebseröffnung wird für die Biersteuer keine Braustätte angemeldet. Selbst die Anmeldung der Biersteuer verlangt nicht die Angabe des Ortes der Entstehung, sondern nur die Anschrift des anmeldenden Herstellers.

Wenn ich also außerhalb meines Haushalts Bier herstelle, melde ich die Biersteuer an und begleiche sie.

Ich bin mir übrigens nach wie vor nicht sicher, ob § 41 Abs. 1 BierStV nicht doch auf den gesamten üblicherweise im Haushalt ablaufenden Herstellungsprozess abzielt und nicht wie bei der Steuerentstehung auf einen bestimmten Zeitpunkt. Sprich, dass Bier ist nur steuerfrei, wenn es von Maischen bis Abfüllen im Haushalt hergestellt wird.

Bis das geklärt ist, würde ich deshalb immer Biersteuer anmelden und begleichen, wenn ich ausserhalb meines Haushaltes Bier herstelle, sei es vollständig oder auch nur teilweise. Was ich nicht mache, ist den Brautag oder Ort anzeigen oder anmelden. Diese Notwendigkeiten entspringen der Phantasie der Verwaltung.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1323

Beitrag von Ruthard »

dieck hat geschrieben: Dienstag 12. März 2024, 22:24 Nach der Aufforderung des Hauptzollamts Braunschweig, den eigenen Verbrauch deutlich in der Anmeldung hervorzuheben, und der anschließenden Diskussion hatte ich eine Anfrage an den Zoll gestellt:
Nachdem ich Ihrer Aufforderung nachgekommen war und den Zusatz "Das Bier wird ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft." meiner Anzeige hinzufügt hatte, kam zwischen ein paar Hobbybrauern eine Diskussion hierzu auf.

Wenn ich jetzt im Laufe des Jahres doch Bier z.B. zu einer Veranstaltung zur (nicht-kommerziellen) Verköstigung mitnehme und mittels 2075 versteuere, habe ich dann eine falsche Anzeige gegenüber dem Zoll abgegeben?

Ein an der Diskussion beteiligter Jurist hat dies so betrachtet:
"Die Anzeigepflicht in § 41 Abs. 2 BierStV gilt für alle Haus- und Hobbybrauer völlig unabhängig davon, ob sie ausschließlich für den eigenen Verbrauch brauen oder eben nicht (sei es bei Teilnahme an Wettbewerben oder bei anderweitiger Abgabe von Selbstgebrautem).
[..]
Wenn jetzt der Forderung des HZA Braunschweig entsprechend, die Anzeige nur für die Herstellung zum eigenen Verbrauch abgegeben wird, dann im Laufe des Jahres aber (sei es bei Teilnahme an Wettbewerben oder bei anderweitiger Abgabe von Selbstgebrautem) aber doch Bier zum nicht eigenen Verbrauch hergestellt wird, dann war die Anzeige nicht richtig. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 b BierStV. "

Vielen Dank im Vorfeld für eine entsprechende Klarstellung!
Die Antwort ist jetzt eingegangen

AntwortZoll.png

Ich werd mich jetzt zurücklehnen, und den Zoll Braunchweig erst nächstes Jahr wieder mit meiner Meldung "belästigen" :)
Und, bist du jetzt schlauer?
Mit dem Schlusssatz "Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich." ist dieses Papier so nutzlos wie die Kronjuwelen des Papstes. Tritt nämlich der beschriebene Fall ein, ein Zöllner will dir deswegen an die Wäsche und du legst ihm dieses Schreiben vor, wird er auf diesen letzten Absatz verweisen - April, Aprl!

Schon das erste Schreiben war für die Füße. Zum Ablauf:
Du hattest am 02. Januar 2024 dem HZA mitgeteilt, dass du in deinem Haushalt Bier brauen willst. Brief in den gelben Kasten, losbrauen.
Das HZA hat dir per Brief mitgeteilt, dass die Anzeige so wie sie war, unvollständig sei und hat die Bestätigung der Anzeige von einer Nachbesserung abhängig gemacht. Das war insofern überflüssig, weil dieses Schreiben schon den Eingang deiner Anzeige bestätigt hat. Abheften, weiterbrauen.
Mit deiner Nachbesserung hat dir das HZA eine "offizielle" Eingangsbestätigung geschickt. So entsteht der Eindruck, diese Eingangsbestätigung sei ein Erlaubnispapier und erforderlich, um privat brauen zu dürfen. Das ist völliger Quatsch. Dieser Unfug stammt aus einem zehn Jahre alten Rundschreiben des BMF und wird nicht deshalb richtiger, weil es zehn Jahre alt und von einem Ministerialbeamten erstellt worden ist.

Würde der Zöllner vom HZA Braunschweig was von seinem Job verstehen, hätte er in seinem ersten (und einzigen) Brief geschrieben:
"Ihre Anzeige von 02.01. habe ich zur Kenntnis genommen. Ich weise darauf hin, dass eine Steuerbefreiung nur gewährt werden kann, wenn das Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird. Sollte dies nicht der Fall sein, oder die hergestellte Menge 2hl im Kalenderjahr überschreiten, ist das hergestellte Bier mit dem Formular 2075 zur Steuer anzumelden und die selbst errechnete Steuer unverzüglich zu begleichen."

Die richtige Antwort hätte dir auch der in deinem Posting erwähnt Jurist geben können.

Aber so ist das halt, wenn man Leute befragt, die keine Ahnung haben, bekommt man solche Schreiben wie von dir abgebildet.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1324

Beitrag von emjay2812 »

Mal dumm gefragt. Angenommen ein Süd meines Braukurs es muss entsorgt werden
Kommt dann für die 1,10€ entgangene Steuer ein Beamter und schaut zu bei der Vernichtung?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1325

Beitrag von Ruthard »

emjay2812 hat geschrieben: Mittwoch 13. März 2024, 17:35 Mal dumm gefragt. Angenommen ein Süd meines Braukurs es muss entsorgt werden
Kommt dann für die 1,10€ entgangene Steuer ein Beamter und schaut zu bei der Vernichtung?
Ja, das musst du aber extra bezahlen, ab 60€ pro Stunde plus Spesen.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1326

Beitrag von afri »

thopo68 hat geschrieben: Mittwoch 13. März 2024, 00:01 Drauf klicken und reinzoomen klappt wunderbar.
Bei mir nicht, sonst hätte ich nicht gemosert. Aber diek hat's ja selbst für mich lesbar gemacht, vielen Dank an dieser Stelle dafür.
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Colindo
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1327

Beitrag von Colindo »

Ich habe mal mit meiner in der Bezirksregierung arbeitenden Frau gesprochen und die sagte mir, dass dieses Schreiben Namens V 3206 als Erlass des Finanzministeriums für die Hauptzollämter bindend ist. Um den aufzuheben muss man gegen das Vorgehen eines Hauptzollamtes klagen, wenn es einen über das im §41 beschriebene Maß hinaus einschränkt.

Wenn ich das richtig verstehe und vergangene Diskussionen in diesem Faden richtig gedeutet habe, gab es bis 2020 im Forum noch mehrheitlich die Ansicht, dass V 3206 etwas Gutes ist, da es übergriffige HZAs wie Aachen, die jeden Sud angemeldet haben wollten, in die Schranken wies und die einjährige Anmeldung vorschrieb. Jetzt sind wir aber seit einigen Seiten alle der Ansicht, dass auch die sich einjährig wiederholende Anzeige nicht vom Gesetz abgedeckt ist. Könnte mir insbesondere Ruthard noch mal skizzieren, wo hier der Übergang war und wie das belegt ist?

Ich würde auch gerne den Erlass im Worlaut lesen können, aber der einzige Link, den ich hier gefunden habe, ist tot.
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Bilbobreu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1328

Beitrag von Bilbobreu »

Colindo hat geschrieben: Freitag 15. März 2024, 10:25 Wenn ich das richtig verstehe und vergangene Diskussionen in diesem Faden richtig gedeutet habe, gab es bis 2020 im Forum noch mehrheitlich die Ansicht, dass V 3206 etwas Gutes ist, da es übergriffige HZAs wie Aachen, die jeden Sud angemeldet haben wollten, in die Schranken wies und die einjährige Anmeldung vorschrieb. Jetzt sind wir aber seit einigen Seiten alle der Ansicht, dass auch die sich einjährig wiederholende Anzeige nicht vom Gesetz abgedeckt ist. Könnte mir insbesondere Ruthard noch mal skizzieren, wo hier der Übergang war und wie das belegt ist?
Moin,
es gibt da kein konkretes Ereignis für die geänderte Auffassung. Zunächst war nach dem Erlass V 3206 die Erleichterung groß, dass der Zoll nicht mehr jeden Sud einzeln angezeigt haben wollte, sondern nur noch einmal im Jahr die Hobbybrautätigkeit. Das sagt ja aber noch nichts über die Rechtmäßigkeit dieser Forderung aus.
Schauen wir uns das mal an.
§ 41 Abs. 2 BierStV sagt:
"Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen."
Vom normal üblichen Wortgebrauch deutet "den Beginn der Herstellung" auf ein einmaliges Ereignis hin und nicht auf ein sich regelmäßig oder jährlich wiederholendes Ereignis. Anderenfalls hätte der Verordnungsgeber auch formulieren können: "den Beginn der Herstellungen" oder " den Beginn jeder Herstellung" oder so ähnlich. Jedenfalls mit klarem sprachlichen Hinweis auf wiederkehrende Ereignisse.
Gleiche Argumentation auch mit Blick auf "die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird". Wenn ein jährlich sich wiederholendes Ereignis gemeint wäre, wäre die Formulierung "die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich in diesem Kalenderjahres erzeugt wird" sprachlich viel treffender. Also auch hier ein Indiz gegen eine sich jährlich wiederholende Anzeigepflicht.
Auch wenn man § 41 Abs. 2 BierStV systematisch mit anderen Anzeigepflichten im Steuerrecht vergleicht (die es im Übrigen massenhaft gibt) spricht mehr für eine einmalige Anzeigepflicht als für eine sich ständig wiederholende Anzeigepflicht. Das auszuführen würde hier aber ausufern.
Wenn man nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift fragt, kommt dann noch ein ganz entscheidendes Argument. Die Anzeigepflicht dient der Ermöglichung der Steueraufsicht durch die HZA. Nur etwas, von dem ich weiß, kann ich beaufsichtigen.
Diesem Zweck würde eine einmalige Anzeige genügen.
Aber der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass an dieser Stelle auch ein gutes Gegenargument lauert. Damit der Zoll nicht massenhaft Hobbybrauer beaufsichtigt, die ihr Hobby längst aufgegeben haben, ist die jährliche Wiederholung der Anzeige erforderlich. Dies umso mehr, als für Hobbybrauer (anders als in § 31 a Abs. 3 BierStV für gewerbliche Brauer) keine Pflicht zur Anzeige der Hobbyaufgabe existiert.
Also abschließend: Man kann § 41 Abs. 2 BierStV durchaus unterschiedlich auslegen. Es ist weder die eine noch die andere Sicht eindeutig falsch oder richtig. Gerade deshalb wäre es ausgesprochen wünschenswert, wenn es dazu mal eine gerichtliche Klärung gäbe.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1329

Beitrag von Colindo »

Danke Stefan, für die Ausführungen.

Ich werde dann ja sehen, wie mein HZA argumentiert. Angesichts der Unklarheit ist es verblüffend, dass bwanapombe nur zweimal widersprechen musste. Aber bei ihm war die Forderung nach der Anmeldung jedes einzelnen Suds auch eine entsprechende Grenzüberschreitung, während es sich bei mir ausschließlich um die jährliche Wiederanmeldung dreht.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1330

Beitrag von bwanapombe »

Das Problem sind nicht die Argumente der HZA, das Problem ist, dass ich vom HZA nie einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen habe, sondern immer nur Bitten. Gegen einen rechtskräftigen Bescheid wäre ich bei der zuständigen Gerichtsbarkeit vorgegangen. Bitten kann man natürlich vor deutschen Gerichten nicht klären lassen, weil es von vornherein klar ist, dass es nur eine Bitte ist. Ich kann z.B. bei meinem Vermieter, um eine Mietminderung bitten, oder der Vermieter mich um Mieterhöhung. Keine Seite muss solchen Bitten nachkommen, solange es nicht eine Rechtsgrundlage für die Änderung gibt.

Der Bescheid, gegen den ein Einspruch oder eine Klage möglich gewesen wäre, kam in meinem Fall nicht. So habe ich "vorsorglich" widersprochen und "vorsorglich" alle möglichen Brautage bis zum St. Nimmerleinstag wahlweise auch Pflaumenpfingsten (was auch immer später eintritt) angezeigt. :Angel Vorsorglich deshalb, weil ich als Laie nicht einschätzen kann, ob die so formulierte Bitte nicht doch über den Charakter einer Bitte hinaus als Bescheid wirksam ist. Deshalb kannst Du a) die Schreiben abheften (und nach Brauwolf weiterbrauen) weil sowieso Mumpitz und/oder fakultativ b) vorsorglich den Herstellungsbeginn für jedes Kalenderjahr >2023 anzeigen mit Angabe des Herstellungsortes und der vorausichtlichen Menge im Kalenderjahr. Niemand schreibt (wirksam) vor, dass man mit der Anzeige bis zum Ende des Vorjahres oder den Beginn des Kalenderjahres warten muss. Übrigens auch ein Argument, dass die jährlich zu wiederholende Anzeige von § 41 Abs. 2 BierStV nicht gedeckt ist.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1331

Beitrag von Bilbobreu »

bwanapombe hat geschrieben: Sonntag 17. März 2024, 21:41 Niemand schreibt (wirksam) vor, dass man mit der Anzeige bis zum Ende des Vorjahres oder den Beginn des Kalenderjahres warten muss. Übrigens auch ein Argument, dass die jährlich zu wiederholende Anzeige von § 41 Abs. 2 BierStV nicht gedeckt ist.

Dirk :Drink
Sogar ein sehr gutes Argument. Danke.
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1332

Beitrag von Andlix »

Ich hab immer noch keine Rückmeldung vom Zoll bzgl. Meiner Anzeige für dieses Jahr bekommen. Hab brav meinen Standardtext geschrieben, mit meiner Nummer, gab aber keine Antwort. Normal bekomme ich fix eine Schreiben zugesendet.
Lohnt sich da nochmal eine Rückfrage?

Und besteht also die Aussicht, dass man sich bald die Anmeldung für Wettbewerbe sparen kann?
Ich frag mich eh was das soll. Das ist Teil meiner Freimenge und mit den 1€ Zollgebühren ist keinem geholfen.

Gruß
Andy
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1333

Beitrag von dieck »

Wenn du eingereicht hast, reicht das.
Du musst nur melden, nicht genehmigen lassen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1334

Beitrag von renzbräu »

Andlix hat geschrieben: Sonntag 7. April 2024, 09:48 Ich frag mich eh was das soll. Das ist Teil meiner Freimenge und mit den 1€ Zollgebühren ist keinem geholfen.
Dein Bundesland bekommt 1€ Biersteuer, Kosten und Aufgabe für's Verwalten hat es aber nicht, sondern der Bund.
Andlix hat geschrieben: Sonntag 7. April 2024, 09:48 Und besteht also die Aussicht, dass man sich bald die Anmeldung für Wettbewerbe sparen kann?
Wenn wir das hier im Forum entscheiden könnten sicher.
Und klar ist der Verwaltungsaufwand größer als der Nutzen in der Gesamtbilanz. Nur ist das System an sich sehr träge und der Änderungswille überschaubar.
Es gab Zeiten, da hat die Zollverwaltung die Anmeldung eines jeden Sudes mit zwei Wochen Vorlauf verlangt. Die Rechtslage gab das damals schon nicht her. Allein das hat schon ewig gedauert, bis sich das änderte.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1335

Beitrag von Ruthard »

Andlix hat geschrieben: Sonntag 7. April 2024, 09:48 Ich hab immer noch keine Rückmeldung vom Zoll bzgl. Meiner Anzeige für dieses Jahr bekommen. Hab brav meinen Standardtext geschrieben, mit meiner Nummer, gab aber keine Antwort. Normal bekomme ich fix eine Schreiben zugesendet.
Lohnt sich da nochmal eine Rückfrage?

Und besteht also die Aussicht, dass man sich bald die Anmeldung für Wettbewerbe sparen kann?
Ich frag mich eh was das soll. Das ist Teil meiner Freimenge und mit den 1€ Zollgebühren ist keinem geholfen.

Gruß
Andy
Sag bitte nicht, du wartest mit dem Brauen, bis du diese Rückmeldung im Briefkasten hast?

Der Wegfall der Anmeldung für Wettbewerbe kommt übrigens nicht von alleine, da müsste man schon etwas für tun.
Aktuell wird nur für den Wettbewerb bei Störtebeker ein Versteuerungsnachweis verlangt.
Für einen Wettbewerb steuerlich angemeldetes Bier ist nicht Bestandteil deiner Freimenge, du kannst trotzdem die 200l zusätzlich und steuerfrei brauen, wenn die bekannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1336

Beitrag von Andlix »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 7. April 2024, 16:15
Sag bitte nicht, du wartest mit dem Brauen, bis du diese Rückmeldung im Briefkasten hast?

Natürlich nicht, hab jetzt schon ein paar Sude hinter mir. Aber ich wundere mich nur, das diesmal überhaupt nichts kommt.

Störtebecker verlangt einen Nachweis, bei vielen anderen steht häufig sowas drin wie, dass sich der Teilnehmer verpflichtet es anzumelden.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1337

Beitrag von Ruthard »

Andlix hat geschrieben: Sonntag 7. April 2024, 17:40
Natürlich nicht, hab jetzt schon ein paar Sude hinter mir. Aber ich wundere mich nur, das diesmal überhaupt nichts kommt.
Dann ist doch alles klar, da würde ich keinen weiteren Gedanken dran verschwenden.
Tatsächlich hat das Bundesministerium der Finanzen mit einem Erlass vom 28.02.2014 verfügt, dass die HZA den Eingang einer Brauanzeige schriftlich bestätigen müssen. Wenn die das nicht mehr machen oder verpennt haben, soll das nicht dein Problem sein. Vielleicht hat auch dein Briefträger das Schreiben in einen Kasten irgendwo in der Nachbarschaft geschmissen? Das hat den Charme, dass dir nicht vorgeworfen werden kann, dass du mögliche negative Auflagen nicht beachtest, weil du keine Kenntnis davon hattest. Ich würde jedenfalls auf Rückfragen beim HZA verzichten, verpflichtet bist du dazu auf keinen Fall.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1338

Beitrag von schlupf »

Moin,

Habt ihr schon die News gecheckt?

https://www.augsburger-allgemeine.de/po ... 56401.html

TL;DR: 5 Hekto sollen frei sein und die Anmeldung wegfallen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1339

Beitrag von Colindo »

Mit "Anmeldung wegfallen" würde dann das Urteil des FG Düsseldorf umgesetzt. Fänd ich schon mal angenehm. Aber warum man bei der Gelegenheit nicht direkt alle Beschränkungen entfernt, ich weiß ja nicht...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1340

Beitrag von Ras Tafaric »

"Bürokratieabbau ist gefährlich..."
- ein anonymer Amtshalbleiter mittlerer Besoldungsstufe -

Anmeldung wegfallen ist aber schonmal ein Fortschritt.
----------------------------------------------
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1341

Beitrag von Ruthard »

Colindo hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 08:07 Mit "Anmeldung wegfallen" würde dann das Urteil des FG Düsseldorf umgesetzt. Fänd ich schon mal angenehm. Aber warum man bei der Gelegenheit nicht direkt alle Beschränkungen entfernt, ich weiß ja nicht...
Falsch. Das Düsseldorfer Urteil hat mit diesem Referentenentwurf gar nichts gemein.
Im Urteil ging es um Hobbybrauerbiere, die auf einer geschlossenen Veranstaltung mit anderen Hobbybrauern getrunken werden.
Über Wettbewerbsbiere sagt der Referentenentwurf gar nichts aus, auch nicht über die Abgrenzung eigener Verbrauch/Abgabe an Dritte.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1342

Beitrag von Colindo »

Ruthard hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 09:31 Falsch.
Ach natürlich, da habe ich die beiden Punkte, wegen derer ich mit dem HZA schreibe, durcheinander geworfen. Entschuldigung!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1343

Beitrag von Andlix »

https://www.spiegel.de/wirtschaft/freig ... e1cf23ce35

Dann können die das gleich auch mit dem außer Haus Verzehr und Wettbewerb/Veranstaltung besser regeln.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1344

Beitrag von bwanapombe »

Wenn - wie es in den Überschriften der Artikel heißt - Lindner die Hobbybrauer entlasten will, werden die eigentlich mal gefragt, was eine Entlastung wäre?

Das Hauptproblem werden die wenigsten mit der Freimenge haben, sondern mit den Kleinstanmeldungen, Anzeigepflicht und dem ganzen unrechtmässigen Auflagenexzessen.

Die nerven die Hobbybrauer und binden Resourcen in der Bürokratie. Kein Land der Welt braucht eine Biersteuer für nicht-gewerbliche Herstellung. Die Ersparnis in der Verwaltung dürfte die 11000 EUR mehr als aufwiegen und alle Beteiligten wäre geholfen.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1345

Beitrag von borstel77 »

Hatte es auch grade gepostet als Hauptthema. Ich sehe auch kein Problem in der Hauptmenge ... den Verwaltungsakt, der entsteht, wenn man die Rahmenbedingungen für die Freimenge verlässt schon, für alle beteiligten ... aber darüber schweigt der Artikel.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1346

Beitrag von Johnny H »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 15:13 Wenn - wie es in den Überschriften der Artikel heißt - Lindner die Hobbybrauer entlasten will, werden die eigentlich mal gefragt, was eine Entlastung wäre?

Das Hauptproblem werden die wenigsten mit der Freimenge haben, sondern mit den Kleinstanmeldungen, Anzeigepflicht und dem ganzen unrechtmässigen Auflagenexzessen.

Die nerven die Hobbybrauer und binden Resourcen in der Bürokratie. Kein Land der Welt braucht eine Biersteuer für nicht-gewerbliche Herstellung. Die Ersparnis in der Verwaltung dürfte die 11000 EUR mehr als aufwiegen und alle Beteiligten wäre geholfen.

Dirk
Aus diesem Grund schicke ich den Herrschaften nochmal mein Schreiben vom Januar an die Herren Gebhardt und Brehm mit einigen Anekdoten über Hausbesuche. Da steht als Vorschlag drin, den ganzen Verwaltungskram ersatzlos zu streichen.
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1347

Beitrag von Graf Plato »

Hallo in die Runde,

Ich bin heute über folgendes gestolpert: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... en,U9LEWSS

Wenn ich das richtig lese, steigt die Freimenge auf 500 Liter und eine (jährliche) Vorabanmeldung entfällt meiner Meinung nach. Das wäre aus meiner Sicht eine sinnvolle und spürbare Entlastung für alle.

Liebe Grüße
Johannes
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1348

Beitrag von Alt-Phex »

Das Thema wird bereits an anderer Stelle ausgiebig diskutiert. Macht wenig Sinn, dass jetzt über mehrere Threads zu verteilen.

Hier Klicken: viewtopic.php?t=33833&view=unread#unread
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<

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