Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

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Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1251

Beitrag von Ruthard »

Shoegazer hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 17:38
Ruthard hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 14:23 Das hätte ich gerne von Stefan selbst noch einmal gehört, bzw. richtig gestellt.

Hier übrigens beispielhaft die Anlage zum Schreiben des Herrn W. aus D.:

hzada207023.jpg

Es bestätigt lediglich den Eingang der Brauanzeige. Was unter 4. zum Postweg steht, ist auch Käse.

Cheers, Ruthard

Das ist das gleiche Schreiben, was mein HZA in Köln seit Jahren verschickt. Allerdings ohne den Part unter Punkt 4.
Kein Wunder, das ist das Formblatt 2070, welches seit März 2014 bundeseinheitlich verwendet wird. Deswegen habe ich den Fuß mit der Druckstücknummer mitkopiert. Der obere Teil, den ich weggelassen habe, enthält die Anschrift des Hobbybrauers in einem DIN-gerechten Adressenfeld, damit das Formblatt in einem Fensterbriefumschlag verschickt werden kann. Das Anschreiben des Herrn W. aus D. war damit nicht nur vom Inhalt her völlig überflüssig.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1252

Beitrag von Ruthard »

Johnny H hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 17:48
Bilbobreu hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 17:37 [...] da haben wir tatsächlich ein Missverständnis. Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, wie Juristen und Nichtjuristen aneinander vorbeireden können, ohne es zu merken.
[...]
Das ist gut formuliert!

Ich als Nicht-Jurist muss gerade bei diesem Thema auch jedes Mal höllisch aufpassen, dass ich die Begriffe sauber und korrekt verwende (z.B. Anzeige, Anmeldung, Erklärung, Bestätigung), um nicht in irgendwelche Missverständnisse reinzulaufen. So wie neulich bei meinem Schreiben an die beiden MdBs: mindestens drei Mal drübergeschaut und trotzdem noch einen Fehler dringehabt!

"Ipse se nihil scire id unum sciat." (Ich weiß, dass ich nichts weiß!) - Sokrates
Ein Politiker hat mal während seiner Zeit als Bundesinnenminister gesagt: "Gesetze müssen so kompliziert sein, dass sie der normale Bürger nicht versteht." Für diesen Spruch gehört der Mann lebenslang in den Keller zu seiner Modelleisenbahn gesperrt, nicht etwa weil der eine völlig undemokratische Haltung ausdrückt, sondern weil er ein Betriebsgeheimnis dieses Systems verraten hat.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1253

Beitrag von Ruthard »

ggansde hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 18:11 Ja, danke, Stefan. Dann habe ich Deine Ausführungen falsch verstanden. Sorry in Richtung Ruthard und Dirk.
VG, Markus
Das Forum ist zum Austausch da und so passt das schon.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1254

Beitrag von Colindo »

Auf meine Anfrage (parallel zur Anzeige als Hobbybrauer 2024), wie mein HZA denn auf das Urteil des FG Düsseldorfs reagiert, inkl. Vorschlägen, wo man steuerrechtlich die Grenze ziehen könnte, wurde mir kommentarlos die übliche Betätigung zugeschickt. Ich nehme an, die Erwartung des HZA ist, dass die letzte Seite mit vier Hinweisen alle Fragen beantwortet. Ich werde nachher mal ein Foto machen, aber mir stößt schon im ersten Punkt die Formulierung "zum eigenen Verbrauch" anstatt "Bedarf" sauer auf.

Hätte gut Lust, da mal drauf zu antworten, falls mich jemand bei der Formulierung unterstützt.
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hiasl
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1255

Beitrag von hiasl »

Colindo hat geschrieben: Donnerstag 1. Februar 2024, 13:19 , aber mir stößt schon im ersten Punkt die Formulierung "zum eigenen Verbrauch" anstatt "Bedarf" sauer auf.
Das ist aber schon der Wortlaut der Verordnung.
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1256

Beitrag von Colindo »

hiasl hat geschrieben: Donnerstag 1. Februar 2024, 13:23 Das ist aber schon der Wortlaut der Verordnung.
Ja, richtig, habe eben nochmal die letzten paar Seiten nachgelesen. Es geht um die Definition, was eigener Verbrauch ist, nicht um den Wortlaut. Also dahingehend alles ok, was mir das HZA geschickt hat.

Übrigens kam eben meine Bestätigung an, dass ich das Bier für den HBCon-Wettbewerb korrekt versteuert habe. Dort taucht im Schreiben der Satz "Für Ihre Fragen im Absatz 3 ist die Generalzolldirektion Zentrale Auskunft zuständig." Danach dann deren Adresse. Die meinen wohl meinen dritten Absatz in der Anzeige als Hobbybrauer, also genau die Frage zum Urteil des FG Düsseldorf.

Also reicht es, wenn einer von uns eine Definition für "eigener Verbrauch" von denen bekommt? Wer möchte?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1257

Beitrag von Fe2O3 »

HZA Berlin nimmt ohne Murren das Standardsschreiben an (name, hobbybrauernr., Adresse, 1. Brautag, und "werden schon nicht mehr als 2hl, ansonsten kenne ich 2075").
Es kam das typische doppelseitige Bestätigungsschreiben zurück, alles klar 👍

LG
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1258

Beitrag von Colindo »

Mich juckt es noch an einer anderen Stelle. Ein Arbeitskollege, der letztes Jahr mit dem Brauen begonnen hat, hatte mir erzählt, bei seiner Bestätigung fehle der Haken bei "Bitte ab sofort einmal jährlich anzeigen". Er muss also nie wieder die Anzeige aufgeben. Ich hatte das in meiner diesjährigen Anzeige erwähnt (à la "Kenne andere bei Ihnen, die sich das jährliche sparen dürfen, also warum bei mir nicht?") und trotzdem wurde darauf nicht eingangen. Er hat eine andere Sachbearbeiterin, vielleicht liegt es daran.

Wie wäre jetzt hier ein sinnvolles Vorgehen? Man darf ja zu einem beliebigen Zeitpunkt die Anzeige für ein künftiges Jahr aufgeben. Kann ich nächste Woche 50 Emails abschicken, bei denen nur jeweils ein anderes Jahr steht, um für die nächsten 50 Jahre Ruhe zu haben?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1259

Beitrag von ggansde »

Das bedeutet wohl, dass er jeden einzelnen Brauvorgang 14 Tage vorab anmelden muss :Pulpfiction
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1260

Beitrag von dieck »

Colindo hat geschrieben: Donnerstag 1. Februar 2024, 21:27 Wie wäre jetzt hier ein sinnvolles Vorgehen? Man darf ja zu einem beliebigen Zeitpunkt die Anzeige für ein künftiges Jahr aufgeben. Kann ich nächste Woche 50 Emails abschicken, bei denen nur jeweils ein anderes Jahr steht, um für die nächsten 50 Jahre Ruhe zu haben?
BierStV §52 (1) (gekürzt) hat geschrieben: Ordnungswidrig im Sinn des § 381 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
entgegen
§ 41 Absatz 2 Satz 1 ("Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen")
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet.
Du müsstest also den Beginn der Herstellung für jedes Jahr vorplanen und angeben -- und nicht umziehen :)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1261

Beitrag von VolT Bräu »

Ich bin bestimmt nicht der erste, der diese Frage stellt, habe aber auf die schnelle keine Antwort gefunden...
Woraus ergibt sich eigentlich die jährliche Meldung?
Aus §41 m. E. nicht.
Beginn der Herstellung und Herstellungsort spricht für eine einmalige Anzeige. "Innerhalb eines Kalenderjahres" ebenfalls.
Wenn jährlich gemeint wäre, hätte man das leicht hinschreiben können. Ein eingestreutes "jährlich" würde reichen oder auch "Innerhalb dieses Kalenderjahres".
Jetzt mal Bier bei die Fische!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1262

Beitrag von Bilbobreu »

VolT Bräu hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 00:10 Ich bin bestimmt nicht der erste, der diese Frage stellt, habe aber auf die schnelle keine Antwort gefunden...
Woraus ergibt sich eigentlich die jährliche Meldung?
Aus §41 m. E. nicht.
Beginn der Herstellung und Herstellungsort spricht für eine einmalige Anzeige. "Innerhalb eines Kalenderjahres" ebenfalls.
Wenn jährlich gemeint wäre, hätte man das leicht hinschreiben können. Ein eingestreutes "jährlich" würde reichen oder auch "Innerhalb dieses Kalenderjahres".
Ja, das ist eine durchaus naheliegende Auslegung von § 41 BierStV. Jetzt müsste nur der Zoll das noch begreifen. Oder jemand müsste dem Zoll das mit Hilfe eines Finanzgerichts begreiflich machen.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1263

Beitrag von Colindo »

dieck hat geschrieben: Donnerstag 1. Februar 2024, 22:54
BierStV §52 (1) (gekürzt) hat geschrieben: Ordnungswidrig im Sinn des § 381 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
entgegen
§ 41 Absatz 2 Satz 1 ("Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen")
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet.
Du müsstest also den Beginn der Herstellung für jedes Jahr vorplanen und angeben -- und nicht umziehen :)
Danke für den Hinweis. Das würde wahrscheinlich hinhauen. Aber zur Not kann ich ja auch eine Änderungsanzeige abgeben, oder nicht? Bin ja kein Unmensch und möchte, dass immer alles seine Richtigkeit hat...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1264

Beitrag von InFlames77 »

dieck hat geschrieben: Donnerstag 1. Februar 2024, 22:54
Colindo hat geschrieben: Donnerstag 1. Februar 2024, 21:27 Wie wäre jetzt hier ein sinnvolles Vorgehen? Man darf ja zu einem beliebigen Zeitpunkt die Anzeige für ein künftiges Jahr aufgeben. Kann ich nächste Woche 50 Emails abschicken, bei denen nur jeweils ein anderes Jahr steht, um für die nächsten 50 Jahre Ruhe zu haben?
BierStV §52 (1) (gekürzt) hat geschrieben: Ordnungswidrig im Sinn des § 381 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
entgegen
§ 41 Absatz 2 Satz 1 ("Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen")
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet.
Du müsstest also den Beginn der Herstellung für jedes Jahr vorplanen und angeben -- und nicht umziehen :)
Ich habe meine Anzeige dieses Jahr mal ohne Termin für den ersten Sud angegeben. Wurde ohne Beanstandung durchgewunken.
Gruß
Patrick

„Mit Bier sehen wir die Welt nicht wie sie ist, sondern wie sie sein sollte!“
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1265

Beitrag von Geistige_Insolvenz »

InFlames77 hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 09:09 Ich habe meine Anzeige dieses Jahr mal ohne Termin für den ersten Sud angegeben. Wurde ohne Beanstandung durchgewunken.
Das mach ich auch immer so (Zitat Anmeldung per mail):

" Sehr geehrte Damen und Herren,

hierdurch teile ich Ihnen mit, dass ich für das Jahr 2024 beabsichtige mein eigenes Bier zu brauen, lediglich zum eigenen Verbrauch.

Geplant ist die Steuer-Freimenge für Hobbybrauer von 200 Liter/Kalenderjahr einzuhalten.

Der Brauort wird sein:

Sonnenweg XXX,
XXXXX XXXXX.

Gebraut wird von:

Christian XXXXXXX,
geboren am XX/XX/19XX.
"

Ohne Beanstandung durchgewunken, lediglich mit dem Hinweis, dass Ich die Belege über den Bezug der Rohstoffe nach Ablauf des Kalenderjahres noch ein weiteres Jahr aufzubewahren habe.
Gruß,
der Insolvente.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1266

Beitrag von thopo68 »

Das HZA Köln ist da auch (bei mir) ziemlich entspannt. Allerdings habe ich seit diesem Jahr eine neue Sachbearbeiterin.
In der Eingangsbestätigung des HZA steht zwar immer, ich solle den Termin des ersten Brauvorgangs im Kalenderjahr angeben, habe ich aber noch nie gemacht (woher soll am Jahresanfang wissen, wann ich zum ersten Mal braue?) und scheint die auch nicht zu interessieren.

Brauanzeige per Mail:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige, im Jahr 2024 Bier für den Eigenbedarf an meiner Wohnadresse

Straße Hausnummer, PLZ Ort

selbst zu brauen.
Die Gesamtmenge wird 200l nicht übersteigen.

Sie erreichen mich unter der Mailadresse xxx@xxx.de

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas xxxx"
Viele Grüße Thomas
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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1267

Beitrag von §11 »

Colindo hat geschrieben: Donnerstag 1. Februar 2024, 13:59

Also reicht es, wenn einer von uns eine Definition für "eigener Verbrauch" von denen bekommt? Wer möchte?
Bin dabei. Habe die GZD mit ziemlich genau dem Fall angeschrieben über den der Richter in Düsseldorf entschieden hat. Die GZD, da ich mit Bier aus einem Land in einreise in dem Hobbybrauer keine Steuern zahlen und auf unterschiedlichen Treffen mein Bier gemeinsam mit anderen Hobbybrauern trinken will.

Die erste Antwort war, ja das Bier ist bei Ankunft zu versteuern. Ich habe daraufhin das Urteil zitiert und gebeten mir die Auslegung das Bier sei zu versteuern vor dem Hintergrund der Entschiedung aus Düsseldorf zu erläutern. Seit dem liegt der Ball bei der GZD.

Cheers

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1268

Beitrag von Colindo »

§11 hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 12:13 Bin dabei. Habe die GZD mit ziemlich genau dem Fall angeschrieben über den der Richter in Düsseldorf entschieden hat.
Alles klar, da bin ich mal gespannt.
Bilbobreu hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 00:51 Ja, das ist eine durchaus naheliegende Auslegung von § 41 BierStV. Jetzt müsste nur der Zoll das noch begreifen. Oder jemand müsste dem Zoll das mit Hilfe eines Finanzgerichts begreiflich machen.
Soll ich bei meinem Bescheid mal nach der Rechtsgrundlage fragen? Oder lieber direkt 50 Emails für die nächsten Jahrzehnte senden? Ich bin für beides zu haben.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1269

Beitrag von Wintermuffel »

Geistige_Insolvenz hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 11:19
InFlames77 hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 09:09

Ohne Beanstandung durchgewunken, lediglich mit dem Hinweis, dass Ich die Belege über den Bezug der Rohstoffe nach Ablauf des Kalenderjahres noch ein weiteres Jahr aufzubewahren habe.
Belege aufbewahren? Davon gab ich ja noch nie gehört.
Wie kommen die denn auf so etwas?
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Gruß
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1270

Beitrag von dieck »

Wintermuffel hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 12:22 Belege aufbewahren? Davon gab ich ja noch nie gehört.
Wie kommen die denn auf so etwas?
BierStV §41 hat geschrieben: (3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes gilt entsprechend.
BierStV §14 Absatz 5 Satz 1 hat geschrieben: (5) Der registrierte Versender hat ein Belegheft sowie Aufzeichnungen über das beförderte Bier zu führen. [..]
Gilt also nur für den Falls dass man die Freimenge überschreitet.
Ich vermutete immer "Nummer 2" bezieht sich auf "Aufzeichnungen", was bedeuten würden man müsste keine Belege aufbewahren, wie gefordert?


edit: falsch zitiert, Referenz geht zu §14 BierStG, nicht §14 BierStV. Ersteres befasst sich damit, wer Steuerschuldner ist.
Zuletzt geändert von dieck am Freitag 2. Februar 2024, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1271

Beitrag von bwanapombe »

Das letzte Zitat steht nicht im Zusammenhang mit dem zweiten.

Es geht vielmehr um Steuerschuldner und den Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Herstellung ohne Erlaubnis (i.e. ohne Steuerlager).
(5) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen
...
2. des Absatzes 2 Nummer 2 der Hersteller sowie jede an der Herstellung beteiligte Person;
Aufzeichnungen oder Belege muss man danach nicht aufheben oder vorlegen.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1272

Beitrag von ggansde »

Laut Stefan muss man sie nicht aufbewahren. Wenn man es aber tut muss man sie auch vorlegen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1273

Beitrag von bwanapombe »

Colindo hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 12:16 ...
Bilbobreu hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 00:51 Ja, das ist eine durchaus naheliegende Auslegung von § 41 BierStV. Jetzt müsste nur der Zoll das noch begreifen. Oder jemand müsste dem Zoll das mit Hilfe eines Finanzgerichts begreiflich machen.
Soll ich bei meinem Bescheid mal nach der Rechtsgrundlage fragen? Oder lieber direkt 50 Emails für die nächsten Jahrzehnte senden? Ich bin für beides zu haben.
Meine Bearbeiter beim HZA haben das nach zweifachem Vortrag verstanden und setzen es zumindest bei mir so um.

Man zeigt an, dass die Herstellung von Bier beginnt (nicht wann), wo das Bier hergestellt wird (wo befindet sich der fragliche Haushalt) und die vorraussichtliche Menge im Kalenderjahr (vulgo pro Kalenderjahr). Dass wann ließe sich maximal damit begründen, dass vorab angezeigt werden muss und nicht erst nachdem die Herstellung begonnen hat.

Eine Wiederholung ist unbegründet, solange sich nicht irgendetwas an den Angaben ändert (Ort, voraussichtliche Menge).

Eine verordnungsgemäße Anzeige könnte somit lauten:

"Ich zeige Ihnen an, dass ich mit der Herstellung von Bier in meinem Haushalt beginnen werde. Voraussichtlich werden x l im Kalenderjahr erzeugt."

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1274

Beitrag von bwanapombe »

ggansde hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 13:06 Laut Stefan muss man sie nicht aufbewahren. Wenn man es aber tut muss man sie auch vorlegen.
VG, Markus
Ich wollte nur zeigen, dass sich aus den zitierten Texten keine solche Pflicht ergibt. Es kann gut sein, dass sich das aus anderen Vorschriften ergibt.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1275

Beitrag von Colindo »

bwanapombe hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 13:20 Meine Bearbeiter beim HZA haben das nach zweifachem Vortrag verstanden und setzen es zumindest bei mir so um.
Reichte da ein telefonischer Vortrag oder musstest du mit Powerpoint arbeiten? Könnte mir vorstellen, dass es da für das HZA sehr einfach ist, sich stur zu stellen. Ich werd es aber mal mit der von dir vorgeschlagenen Formulierung versuchen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1276

Beitrag von §11 »

dieck hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 12:51 [
BierStV §14 Absatz 5 Satz 1 hat geschrieben: (5) Der registrierte Versender hat ein Belegheft sowie Aufzeichnungen über das beförderte Bier zu führen. [..]
Gilt also nur für den Falls dass man die Freimenge überschreitet.

Ich vermutete immer "Nummer 2" bezieht sich auf "Aufzeichnungen", was bedeuten würden man müsste keine Belege aufbewahren, wie gefordert?
BierStV §14 bezieht sich auf §7 des Gesetzes (steht ja so auch drüber). Der §7 des Gesetzes betrifft Registrierte Versender, die laut Gesetz "Registrierte Versender sind Personen, die Bier vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung versenden dürfen." Ich kann da so gar keinen Zusammenhang zu Brauern geschweige denn Hobbybrauern finden.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1277

Beitrag von bwanapombe »

Weder berittener Herold noch PP waren nötig. Es genügte ein schnöder DIN-A4-Bogen.

Die Sache ist ja die, dass die meisten schon mehrfach den Beginn der Herstellung angezeigt haben, nämlich alle Jahre wieder. Jetzt muss man erstmal durchdringen und sagen, dass sich die Anzeige auf alle Jahre bezieht und nicht wiederholt werden wird.

Bei mir war noch etwas anderes der Auslöser. Nachzulesen viewtopic.php?p=445657#p445657

Der Text der damals ans HZA ging, bezüglich der Wiederholung von Anzeigen (jährlich oder brautäglich):
am 2.10.2012 zeigte ich bei Ihnen den Beginn der Bierherstellung als Haus- und Hobbybrauer unter Angabe des Herstellungsortes und der voraussichtlich hergestellten Menge an. Seitdem habe ich diese Anzeige jährlich wiederholt.

Ich plane für die Zukunft weiterhin Bier mit einer voraussichtlichen Menge von 200 Litern im Kalenderjahr zu brauen und weise darauf hin, dass diese voraussichtliche Menge für alle Kalenderjahre gilt. Weiterhin bleibt auch der Herstellungsort derselbe.
Darauf kam die übliche Formularbestätigung und in Punkt 3 war hinzugefügt, dass ich in Zukunft jeden Brautag im Voraus anmelden soll, daraufhin habe vorsorglich für alle Sams-, Sonn-, Feier- und Ferientage einen Brautag angemeldet, nur vorsorglich. Hätte auch für alle Tage im Kalender anzeigen können. Im übrigen allen gemachten Auflagen widersprochen. Und gleich noch mit der jährlichen Wiederholung aufgeräumt:
...
Desweiteren widerspreche ich der Einschränkung der Gültigkeit meiner Anzeige (Punkt 4 "Diese Anzeige als Haus- und Hobbybrauer ist gültig bis zum 31.12.2022."), denn auch hier fehlt eine rechtliche Grundlage. Nach §41 BierStV bin ich verplichtet vorab den Herstellungsbeginn anzuzeigen. Das ist 2012 geschehen. Eine jährliche Wiederholung der Anzeige ergibt aus aus § 41 BierStV nicht. Ebenso wurde die voraussichtliche Biermenge angegeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Damit habe ich die Verpflichtungen aus §41 BierStV erfüllt. Das zuständige HZA darf zwar Erleichterungen zulassen, aber keine Erschwernisse auferlegen. ...
Anrufen würde ich nicht, da hast Du nichts in der Hand, worauf Du reagieren kannst. Bei mir gingen zwei, drei Briefe raus. Seitdem keine Aufforderungen oder Bitten seitens des HZA.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1278

Beitrag von dieck »

bwanapombe hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 13:02
dieck hat geschrieben:
BierStV §14 Absatz 5 Satz 1 hat geschrieben: (5) Der registrierte Versender hat ein Belegheft sowie Aufzeichnungen über das beförderte Bier zu führen. [..]
Das letzte Zitat steht nicht im Zusammenhang mit dem zweiten.
§11 hat geschrieben: Freitag 2. Februar 2024, 14:48 BierStV §14 bezieht sich auf §7 des Gesetzes (steht ja so auch drüber). Der §7 des Gesetzes betrifft Registrierte Versender, die laut Gesetz "Registrierte Versender sind Personen, die Bier vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung versenden dürfen." Ich kann da so gar keinen Zusammenhang zu Brauern geschweige denn Hobbybrauern finden.
Ja, mein Fehler, ich bin einmal falsch (bzw. nicht) abgebogen, und habe §14 BierStV und nicht §14 BierStG herangezogen, was -zufällig- zum Kontext Belege & Aufzeichnungen passte, auf den ich ursprünglich damit antwortete.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1279

Beitrag von Colindo »

@bwamapombe Ich erinnere mich. Den Satz mit "Diese Anzeige gilt für alle zukünftigen Kalenderjahre" habe ich zweimal schon geschrieben, dieses Jahr dann noch der Verweis auf den neuen Hobbybrauer, der nicht mehr jährlich anzeigen muss. Keine Reaktion.

Also werde ich mal, wie du, schriftlich der Einschränkung widersprechen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1280

Beitrag von flensdorfer »

HZA Itzehoe - die direkten Kollegen der Kieler - sind wie gehabt sehr entspannt. Standardschreiben per E-Mail, inhaltlich wie Christian der Insolvente
viewtopic.php?p=514299#p514374

Zurück kam der übliche doppelseitige Schrieb 2070
Gruß, Arne

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1281

Beitrag von Dr. K »

Entspannt auch die jährliche Meldung beim HZA Erfurt; bis dato nie ernsthafte Probleme.
Lediglich: für die Anmeldung eines Wettbewerbsbiers fürs europäische Ausland wollte man die aktuellen 2075-Formulare ausgefüllt haben. Ich hatte ursprünglich auf dem alten Meldebogen (download 2021) unterschrieben.
Viele Grüße, Karsten

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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1282

Beitrag von §11 »

Was lange währt….

Hab gerade Bescheid bekommen das meinem Ansinnen nachgekommen wurde und das Urteil online gestellt wurde.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/dues ... 20112.html

Wäre jetzt spannend, wenn man im Vorfeld der HBCon, jetzt mal das zuständige HZA anfragt ob die das auch so sehen.

Cheers

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1283

Beitrag von VolT Bräu »

Wahnsinn, kilometerweise Juristendeutsch. :puzz

Merksatz:
Es kommt für die Steuerbefreiung daher entscheidend darauf an, dass das Bier nicht zu gewerblichen Zwecken hergestellt und nicht verkauft wird.
:Drink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1284

Beitrag von Colindo »

Nach § 14 Abs. 1 des Biersteuergesetzes (BierStG) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierStG stellt unter anderem die Herstellung von Bier ohne Erlaubnis nach § 5 BierStG eine Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr dar. Steuerschuldner ist in diesen Fällen unter anderem der Hersteller des Biers (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BierStG).

Der Kläger hatte zwar keine Erlaubnis für die Herstellung des fraglichen Bieres. Das von ihm hergestellte Bier ist jedoch nach § 29 Abs. 2 BierStG i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV steuerfrei. Nach der letztgenannten Vorschrift ist Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr von der Steuer befreit. Der Kläger hat das von den anderen Teilnehmern getrunkene Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt. Er hat das Bier auch nicht verkauft.
Das ist eigentlich so ziemlich die Zusammenfassung, mit dem Satz von @VoIT dazu als Begründung für die Entscheidung des Senats. So können sich andere das durchlesen ersparen. Ich fand es übrigens ziemlich spannend zu lesen, da es alle hier im Thread diskutierten Sachverhalte auflistet.

Pünktlich dazu habe ich gestern eine Antwort vom HZA bekommen, die einmal meinen Einspruch gegen die Auferlegung einer jährlichen Anmeldung abweist sowie im zweiten Teil deren eigene Interpretation angibt, wann ich Biersteuer zu zahlen habe. Wenn ich eine Kamera zur Hand habe, stelle ich es hier rein.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1285

Beitrag von rauchbier »

Ich finde noch eine weitere zentrale Stelle der Urteilsbegründung bemerkenswert "Denn auch für die Steuerbefreiung des Verbrauchs des Biers durch die Privatperson selbst oder deren Familienangehörige kommt es nicht darauf an, wo dieser Verbrauch stattfindet."

Verfolgt man die Entwicklung der EU-Richtlinie, kann man über diese Ableitung streiten. Bemerkenswert, dass sich das FG in seiner Begründung hier eindeutig positioniert. So muss das sein.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1286

Beitrag von emjay2812 »

Irgendwo habe ich mal gelesen, das die Steuer erst anfällt wenn man die Hefe zugibt. Was, wenn die Würze im Rahmen eines Braukurses an Ort A hergestellt wird, die Hefe aber zu Hause zugegeben wird?
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hiasl
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1287

Beitrag von hiasl »

emjay2812 hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 07:10 Irgendwo habe ich mal gelesen, das die Steuer erst anfällt wenn man die Hefe zugibt. Was, wenn die Würze im Rahmen eines Braukurses an Ort A hergestellt wird, die Hefe aber zu Hause zugegeben wird?
Dann ist es deine Freimenge.
Hintergrund ist §1 Abs. 2 und 3 BierstG, wo als Steuergegenstand die kombinierte Nomenklatur genannt wird:
(2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind

1.
die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,
2.
Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.

(3) Kombinierte Nomenklatur im Sinn dieses Gesetzes ist die Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1; L 341 vom 3.12.1987, S. 38; L 378 vom 31.12.1987, S. 120; L 130 vom 26.5.1988, S. 42; L 151 vom 8.6.2016, S. 22) in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 (ABl. L 273 vom 31.10.2018, S. 1) geänderten, am 1. Januar 2019 geltenden Fassung.
2203: https://www.zolltarifnummern.de/2024/2203

Nach §1 Abs. 1 BierV ist Bier etwas "gegorenes".
(1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.
(...)
(3) Ein Getränk, bei dem die Gärung unterbrochen ist, gilt ebenfalls als gegoren.
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1288

Beitrag von DerDallmann »

Ich hab gerade 22€ Zollgebühr zahlen müssen für ein offensichtlich gebrauchtes und nach Bier riechendes Jacket (auf dem Paket stand noch "returning to owner", dass ich auf einer Hochzeit in den USA vergessen hatte und das mir der Bräutigam zurück geschickt hat. Willkommen in Deutschland. Ganz dicht sind wir hier nicht....
Mfg

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1289

Beitrag von Ras Tafaric »

DerDallmann hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 09:37 Ich hab gerade 22€ Zollgebühr zahlen müssen für ein offensichtlich gebrauchtes und nach Bier riechendes Jacket (auf dem Paket stand noch "returning to owner", dass ich auf einer Hochzeit in den USA vergessen hatte und das mir der Bräutigam zurück geschickt hat. Willkommen in Deutschland. Ganz dicht sind wir hier nicht....
Was?
Krasse Sache. Naja, man hätt ja ein niegelnagelneues Jacket einfach mit Bier einschmaddern können und die gesparten Zollgebüren für die Reinigung verwenden. Sachen gibs, die gibs gar nicht.
Hab mir aber auch schon nen Bass aus den USA liefern lassen und musste mich erstmal hinsetzen, als ich die Zollkosten gesehn habe.
Wars aber trotzdem wert, das Teil hat mittlerweile eine Reihe Gigs mitgemacht und klingt traumhaft.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1290

Beitrag von Ruthard »

DerDallmann hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 09:37 Ich hab gerade 22€ Zollgebühr zahlen müssen für ein offensichtlich gebrauchtes und nach Bier riechendes Jacket (auf dem Paket stand noch "returning to owner", dass ich auf einer Hochzeit in den USA vergessen hatte und das mir der Bräutigam zurück geschickt hat. Willkommen in Deutschland. Ganz dicht sind wir hier nicht....
Das Zauberwort heißt "personal effects". Beim Abholen zeigst du dann deinen Reisepass vor, dass du in der fraglichen Zeit tatsächlich vor Ort warst und dann nimmst du deine Sachen zollfrei mit.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R ... _node.html

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1291

Beitrag von DerDallmann »

Das war nicht möglich.
Die Ausgaben wurden automatisch ausgelegt von DHL und die Gebühr musste bei Abholung des Pakets in der Filiale gezahlt werden.
Man kann Einspruch erheben innerhalb von 2 Wochen.
Mfg

Johst
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1292

Beitrag von Bilbobreu »

emjay2812 hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 07:10 Irgendwo habe ich mal gelesen, das die Steuer erst anfällt wenn man die Hefe zugibt. Was, wenn die Würze im Rahmen eines Braukurses an Ort A hergestellt wird, die Hefe aber zu Hause zugegeben wird?
Moin,
genau genommen muss man hier noch weiter unterscheiden. Die Zugabe der Hefe und damit das Einsetzen der Gärung macht - wie Matthias schon zutreffend schreibt - die Würze zum Steuergegenstand Bier im Sinne von § 1 Abs. 2 BierStG. Damit ist aber die Steuer noch nicht entstanden und also auch noch nicht anzumelden und zu zahlen. Denn die Steuerentstehung regelt erst § 14 BierStG. Im für uns Hobbybrauer relevanten Teil § 14 Abs. 2 Nr. 3 BierStG entsteht die Steuer also mit der Herstellung ohne Erlaubnis (zum Betrieb eines Steuerlagers).
Nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 entsteht danach die Steuer, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist. Die Abfüllung in zum Endverbrauch geeignete Behältnisse gehört nicht mehr zur Herstellung. Es kommt also auf die Biermenge an, die nach Abschluss der Herstellung aber vor Abfüllung vorhanden ist. Wer direkt vom Hefeschmodder abfüllt, muss diesen mitversteuern. Wer das Jungbier vor der Abfüllung von der Hefe schlaucht, braucht nur die abgeschlauchte Menge zu versteuern, weil das Abschlauchen noch ein wesentlicher Bearbeitungsschritt ist. :P
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1293

Beitrag von Ruthard »

DerDallmann hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 11:02 Das war nicht möglich.
Die Ausgaben wurden automatisch ausgelegt von DHL und die Gebühr musste bei Abholung des Pakets in der Filiale gezahlt werden.
Man kann Einspruch erheben innerhalb von 2 Wochen.
Dann mach das doch. Mit der Deklaration seitens des Absenders als "personal effects" wäre das gar nicht erst passiert.
Ich lasse mir von Australien regelmäßig Sachen nachschicken, für die ich im Fluggepäck keinen Platz habe oder wo ich zu faul bin, das Zeugs durch die Gegend zu schleppen.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1294

Beitrag von Ruthard »

Bilbobreu hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 11:28
emjay2812 hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 07:10 Irgendwo habe ich mal gelesen, das die Steuer erst anfällt wenn man die Hefe zugibt. Was, wenn die Würze im Rahmen eines Braukurses an Ort A hergestellt wird, die Hefe aber zu Hause zugegeben wird?
Moin,
genau genommen muss man hier noch weiter unterscheiden. Die Zugabe der Hefe und damit das Einsetzen der Gärung macht - wie Matthias schon zutreffend schreibt - die Würze zum Steuergegenstand Bier im Sinne von § 1 Abs. 2 BierStG. Damit ist aber die Steuer noch nicht entstanden und also auch noch nicht anzumelden und zu zahlen. Denn die Steuerentstehung regelt erst § 14 BierStG. Im für uns Hobbybrauer relevanten Teil § 14 Abs. 2 Nr. 3 BierStG entsteht die Steuer also mit der Herstellung ohne Erlaubnis (zum Betrieb eines Steuerlagers).
Nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 entsteht danach die Steuer, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist. Die Abfüllung in zum Endverbrauch geeignete Behältnisse gehört nicht mehr zur Herstellung. Es kommt also auf die Biermenge an, die nach Abschluss der Herstellung aber vor Abfüllung vorhanden ist. Wer direkt vom Hefeschmodder abfüllt, muss diesen mitversteuern. Wer das Jungbier vor der Abfüllung von der Hefe schlaucht, braucht nur die abgeschlauchte Menge zu versteuern, weil das Abschlauchen noch ein wesentlicher Bearbeitungsschritt ist. :P
Gruß
Stefan
Wie sieht das bei Flaschengärung aus? Beim Abfüllen ist das Bier nur eine rezenzlose Brühe und erst in der Nachgärung entsteht die Spritzigkeit, die ein Bier trinkgenehm macht. Dieser Vorgang muss überwacht werden und ist nach meiner Auffassung ein wesentlicher Bearbeitungsschritt. Von der zu versteuernden Menge her ist das egal, weil die die sich nicht mehr in messbaren Größen ändert, wenn der Kronkorken erst mal auf der Flasche ist. Es geht vielmehr um den Zeitpunkt, wann das Bier zur Versteuerung angemeldet werden muss.

emjay ging es aber gar nicht um die zu versteuernde Menge oder den Zeitpunkt der Anmeldung, sondern vielmehr darum, ob das Bier überhaupt versteuert werden muss. Er stellt in der VHS Würze her, also außerhalb seines Haushalts, karrt die Würze nachhause und führt dort die weiteren Arbeitsschritte durch, vom Anstellen bis zum Abfüllen.

Fraglich ist, ob der gesamte Herstellungsprozess vom Schroten bis zum Abfüllen im eigenen Haushalt durchgeführt werden muss, um die Steuerbefreiung nach § 41 BierStV in Anspruch nehem zu können, oder ob es dem Urteil des BFH folgend genügt, wenn der letzte wesentliche Bearbeitungsschritt - zum Beispiel das Abschlauchen vom Hefeschmodder - im eigenen Haushalt durchgeführt wird.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1295

Beitrag von Colindo »

So, erstmal der Teil der für alle interessant ist.
Das war meine Anfrage:
Eine letzte Sache würde ich Sie noch gerne Fragen. 2022 hat das Finanzgericht Düsseldorf in einer Streitfrage zur Biersteuer bei Hobbybrauerwettbewerben geurteilt, dass die Produktion von Bier zum eigenen Verbrauch, nach dem europäischen Recht, Gäste und Bekannte mit einschließt (Urteil vom 12. Januar 2022 4K 2875/19 VBi). Leider lässt dies einigen Interpretationsspielraum für die Wettbewerbe, je nachdem, ob Freunde und Bekannte unter den Juroren sind. Wo würden Sie die Grenze ziehen, ab der ich eine Steueranmeldung im Einzelfall abgeben muss?
  • * Verkostung eines Bier am Hobbybrauerstammtisch (alle Teilnehmer bekannt)?
    * Teinahme an einem Hobbybrauerwettbewerb (Laienjury aus Hobbybrauern, teilweise bekannt)?
    * Teilnahme an einem Profiwettbewerb (Professionelle Jury, unbekannt)?
Die Antwort darauf:
IMG_2237.jpg
Offensichtlich wird hier wie vom beklagten HZA in der Urteilsbeschreibung argumentiert. Dem hat das FG klar wiedersprochen. Das Urteil lag meinem HZA entweder nicht vor oder sie haben es ignoriert. Wer möchte mir bei der Formulierung der entsprechenden Antwort helfen? Einfach Teile des Urteils zitieren, wie hier schon im Thread geschehen, oder was ist die beste Vorgehensweise?

Edit: @Ruthard hatte mich gewarnt, dass so eine Einzelanfrage dazu führen kann, dass ich mit neuen Einschränkungen leben muss. Zum Beispiel hier die Forderung nach Biersteueranmeldung für Stammtische, die völlig realitätsfern ist und die ich bislang nicht durchgeführt habe.
Zuletzt geändert von Colindo am Donnerstag 29. Februar 2024, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1296

Beitrag von Colindo »

Hier der Teil mit meine Widerspruch gegen die jährliche Anmeldung.
Hiermit widerspreche ich der Einschränkung der Gültigkeit meiner Anzeige (Punkt 3 "Die Anzeige ... ist künftig einmal im Kalenderjahr ... abzugeben"), denn hier fehlt eine rechtliche Grundlage. Nach §41 BierStV bin ich verplichtet vorab den Herstellungsbeginn anzuzeigen. Das ist bereits mit meiner ersten Anmeldung 2019 geschehen. Eine jährliche Wiederholung der Anzeige ergibt aus aus § 41 BierStV nicht. Ebenso wurde die voraussichtliche Biermenge angegeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Ich habe auch seit 2022 regelmäßig darauf hingewiesen, dass sich die voraussichtlich gebraute Biermenge in den folgenden Kalenderjahren nicht ändern wird. Damit habe ich die Verpflichtungen aus §41 BierStV erfüllt. Das zuständige HZA darf zwar Erleichterungen zulassen, aber keine Erschwernisse auferlegen.

Bitte senden Sie mir eine erneute Eingangsbestätigung zu, die der gültigen Rechtslage entspricht.
Die Antwort ist auch so wie hier im Thread oft vorgefunden:
IMG_2236.jpg
Hier würde ich gerne insbesondere @bwanapombe fragen, wie er die zweite Nachricht formuliert hat, woraufhin bei ihm dann das HZA eingeknickt ist. Fragt man hier nach der Rechtsgrundlage für eine wiederholte Anmeldung?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1297

Beitrag von DerDallmann »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 12:10
Dann mach das doch. Mit der Deklaration seitens des Absenders als "personal effects" wäre das gar nicht erst passiert.
Ich lasse mir von Australien regelmäßig Sachen nachschicken, für die ich im Fluggepäck keinen Platz habe oder wo ich zu faul bin, das Zeugs durch die Gegend zu schleppen.

Cheers, Ruthard
Wenn es einem ums Prinzip geht, müsste man das machen für 22€. Gehts mir aber nicht und ich hab keine Lust mich überhaupt aufzuraffen und mich mit den Amts-Typen abzuärgern.
Mfg

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1298

Beitrag von Ruthard »

Colindo hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 14:03 So, erstmal der Teil der für alle interessant ist.
Das war meine Anfrage:
Eine letzte Sache würde ich Sie noch gerne Fragen. 2022 hat das Finanzgericht Düsseldorf in einer Streitfrage zur Biersteuer bei Hobbybrauerwettbewerben geurteilt, dass die Produktion von Bier zum eigenen Verbrauch, nach dem europäischen Recht, Gäste und Bekannte mit einschließt (Urteil vom 12. Januar 2022 4K 2875/19 VBi). Leider lässt dies einigen Interpretationsspielraum für die Wettbewerbe, je nachdem, ob Freunde und Bekannte unter den Juroren sind. Wo würden Sie die Grenze ziehen, ab der ich eine Steueranmeldung im Einzelfall abgeben muss?
  • * Verkostung eines Bier am Hobbybrauerstammtisch (alle Teilnehmer bekannt)?
    * Teinahme an einem Hobbybrauerwettbewerb (Laienjury aus Hobbybrauern, teilweise bekannt)?
    * Teilnahme an einem Profiwettbewerb (Professionelle Jury, unbekannt)?
Die Antwort darauf:
IMG_2237.jpg

Offensichtlich wird hier wie vom beklagten HZA in der Urteilsbeschreibung argumentiert. Dem hat das FG klar wiedersprochen. Das Urteil lag meinem HZA entweder nicht vor oder sie haben es ignoriert. Wer möchte mir bei der Formulierung der entsprechenden Antwort helfen? Einfach Teile des Urteils zitieren, wie hier schon im Thread geschehen, oder was ist die beste Vorgehensweise?

Edit: @Ruthard hatte mich gewarnt, dass so eine Einzelanfrage dazu führen kann, dass ich mit neuen Einschränkungen leben muss. Zum Beispiel hier die Forderung nach Biersteueranmeldung für Stammtische, die völlig realitätsfern ist und die ich bislang nicht durchgeführt habe.
[Hervorhebung von mir]

Genau das. Leute, warum rede ich mir den Mund fusselig, wenn sich keiner dran hält?

Was sind das bloß für Sitten? Da führen zwei Leute einen Prozess, das Gericht fällt ein Urteil und der Gewinner will sich vom Verlierer erklären lassen, wie er das Urteil verstehen soll - geht's noch?

Es wäre besser, ein bieraffiner Jurist mit Erfahrung im Biersteuerrecht knöpft sich das Urteil vor, erklärt uns in verständlicher Sprache, was das Urteil für uns Hobbybrauer bedeutet, welche Möglichkeiten wir damit haben und auch wo seine Grenzen sind.

Es ist absolut kontraproduktiv, wenn jetzt jeder mit dem Urteil unterm Arm zu seinem HZA rennt und sich das Urteil erklären lässt.

Die HZA sind weder befähigt noch befugt dieses Urteil zu interpretieren, sie haben auch kein Interesse daran, es bürgerfreundlich auszulegen. Das gilt auch für die GZD (Generalzolldirektionen) und das BMF (Bundesfinanzministerium) - also lasst die Leute in unserer aller Interesse in Ruhe!

Aus der Antwort des Sachbearbeiters auf die zitierte Anfrage lässt sich erkennen, dass er sich auf das Rundschreiben V 3206 des BMF beruft (welches gestern 10 Jahre alt geworden ist!), das er wohl gefunden, aber nicht verstanden hat und das sich auf den Prozessgegenstand gar nicht anwenden lässt.

Es gibt ein paar goldene Lebensregeln, die sich nicht nur auf den Zoll anwenden lassen:

1. wenn du ein rechtliches Problem hast, gehe immer erst zum Anwalt, dann zur Polizei (Polizei steht hier stellvertretend für die gesamte Obrigkeit, einschließlich Kaiser, König, Minister und natürlich auch dem Zoll. Gilt im übrigen auch für Versicherungen).

2. Wenn du dir was von der Seele reden willst, mache das niemals vor einem Richter oder einem Staatsanwalt. Gehe lieber zum Friseur und erzähles es dem. Für 16€ bekommst du keinen Psychotherapeuten, der dir nebenbei noch die Haare schneidet.

Wer einmal das Vergügen hatte, Wehrdienst zu leisten - egal in welcher Armee - wird diese Regeln kennen und von Folgen der Nichtbeachtung berichten können.

Also Leute, hört einfach auf, beim Zoll nach Antworten zu suchen, die ihr dort nicht finden werdet.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1299

Beitrag von bwanapombe »

Das einzige, was tatsächlich in dem Schreiben richtig ist, ist das es nicht genügt zu sagen, dass die Freimenge nicht überschritten wird. Die Verordnung verlangt die Angabe einer Menge im Kalenderjahr. Um dem zu genügen, sollte man schreiben, es werden voraussichtlich x Liter im Kalenderjahr erzeugt. Für x natürlich Deine Menge eintragen. Die angegebene Menge kann auch über 200 l liegen. Sie muss eben nur voraussichtlich richtig sein, "voraussichtlich" im Sinne von in der Vor-Aussicht vom jetzigen Zeitpunkt aus.

Mit einer korrekten Anzeige hat man seine Pflichten aus § 41 Abs. 2 erfüllt.

Die Lesart des HZA muss schon deshalb falsch sein, weil bei einer Anzeige ohne Erleichterungen (i.e. jeder Sud muss vorab angezeigt werden) immer wieder die Jahresmenge angegeben werden müsste, nicht die für den einzelnen Sud. Richtige Lesart ist, dass jeder Haus- und Hobbybrauer den Beginn der Herstellung anzeigt mit Angabe des Ortes und der voraussichtlichen Menge eines Kalenderjahres. Nirgendwo steht, dass nach dem Ende eines Kalenderjahres die Herstellung neu beginnt und deshalb neu angezeigt werden muss.

Die Verwirrung kommt daher, dass sonst im Biersteuerrecht Herstellung, die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr darstellt und damit Biersteuer entsteht. Hier ist aber nicht die Steuerentstehung gemeint (sie entsteht ja erstmal nicht), sondern die Aufnahme der Brautätigkeit (eben Bierherstellung) im Haushalt.

Mal abgesehen davon ist die ganze Auflage nicht rechtskräftig ist, solange nicht ein ordentlicher Bescheid ergeht, der normalerweise dadurch gekennzeichnet ist, dass angegeben wird wie, wo und in welcher Frist man gegen diesen Bescheid vorgehen kann.

Also einmal korrekt anzeigen. Dann auf rechtsmittelfähige Bescheide warten, was Auflagen angeht. Auch eine Bestätigung der Anzeige, braucht man nicht, wenn man einen Nachweis hat, dass man korrekt angezeigt hat, z.B. E-Mail im Ausgang.

Ich hatte damals, nachdem ich darauf beharrt hatte, meine Anzeige genüge, unter Punkt 3 der Bestätigung die Auflage bekommen, jeden Brautag vorab anzuzeigen, meine Antwort hier:
HZA.png
Niemand kann Dir verwehren schon jetzt für alle zukünftigen Kalenderjahre "den Beginn der Herstellung" anzuzeigen. Spätestens dann sollte klar werden, dass die jährliche Anzeige Mumpitz ist.
Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1300

Beitrag von bwanapombe »

Seitdem ist übrigens in dieser Sache von seiten des HZA nichts mehr gekommen.

Dirk
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