Vermieter untersagt Gärung im Keller

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Paralicious
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Vermieter untersagt Gärung im Keller

#1

Beitrag von Paralicious »

Guten Tag zusammen,

wir sind letztes Jahr umgezogen und wohnen nun seit einem Jahr in der neuen Wohnung, wie wohnen im Erdgeschoss mit eigenem Garten und eigenem Keller. Es sind noch 3 weitere Parteien im Haus mit denen wir uns gut verstehen.

Nun gab es das zweite Jahr in Folge Probleme mit Schimmelbildung an mehreren Stellen im Haus, wohl aber aus unterschiedlichen Gründen. Bei uns war es zunächst im Schlafzimmer ein undichter Teil am Dach, der Nachbar hatte eine defekte Wasserleitung und aktuell haben wir verschimmelte MDF Regalböden im Keller, dessen Herkunft und Ursache unklar ist.

Der Vermieter hat eine Langzeit Messung und einen Experten beuaftragt der keine wirkliche Ursache im Mauerwerk finden konnten, außer dass es grenzwertig kühl ist. Die Wand im Keller liegt irgendwo zwischen 14-16 Grad, je nach Tag und Jahreszeit, wenn die Keller TÜr angelehnt ist und das Fenster offen ist passiert in der Regel nichts, aber ab und zu ist das Fenster halt mal zu und die Tür kann man auch halt nicht das ganze Jahr offen lassen und gerade wenn es dannd raußen schon so 60% Luftfeuchtigkeit im Herbst hat, wird im Keller nichts mehr trocken, auch keine Wäsche im Trockenraum, da tropft das wasser von der Decke und der Putz löst sich auch merklich.

Nun Alles in allem haben wir uns die Wohnung auch in Hinsicht auf unsere Langjährige Bierfreude ausgesucht, gerade der kühle Keller hat uns angesprochen. Wir brauen maximal 2x im Jahr und Vergären in einem 60L Speidel Fass, obergärig. Dies war in 2022 auch kein Problem und es gab auch keine Problem.

Nun hatten wir besagtes Schimmelproblem erstmalig auch im eigenen Keller, was irgendwann zwischen September und Oktober aufgetreten ist. Der Vermieter ist sich einig, das Bier ist schuld und hat sämtliche Prozesse die mit dem Bierbrauen in verbindung stehen hiermit untersagt.

Wir brauen schon immer outdoor, damals noch auf dem Balkon, mitlerweile im Garten mit Pavillion und Heizpilz, ist immer eine schöne Winter Aktion mit freunden, Biertasting ein paar snacks und Dicke socken. Nach dem runterkühlen kommt der Sud ins Speidelfass und wird in den Keller transportiert wo es dann die ca. 10 Tage vergären kann, anschl. wird in Flaschen abgefüllt welche ebenfalls direkt im Keller in die Regale einsortiert werden. Fertig, ende.

Auslöser war jetzt eig. nur dass wir nachgefragt habe, woher der Schimmel so plötzlich kommt, unsere IDee war eine Defekte Drainage oder ähnliches am Haus. Nun kam die Antwort dass sich nicht um das Problem gekümmert wird, da wir selbst schuld sind und das das Bierbrauen, Lagern vergären hiermit untersagt wird um weitere Schäden zu vermeiden.

Nun haben wir 2 ganz grundsätzliche Probleme damit.

1. Das Schimmelproblem ist nicht behoben und die Begründung hinkt stark
2. Kann der Vermieter die Gärung untersagen? Die Lagerung bin ich mir ziemlich sicher kann er nicht, da es Haushaltsübliche Mengen sind.

Ich freue mich auf eure Rückmeldung, wir werden parallel uns auch an den Mieterschutzbund wenden.

Wir hatten uns sehr auf das Brauen wieder gefreut und es ist Schade, dass wir jetzt wo wir auch bereits Urlaub dafür beantragt haben, es nicht umsetzen können.

Ergänzungen:
1. Wir wohnen im EG
2. Wir haben einen eigenen Kelleraum, den man abschließen kann (tun wir nur nicht, da sons tkeine Luft zirkuliert, die Tür ist angelehnt
3. Zum Wäsche trocknen gibt es einen gemeinsamen Trockenraum, den nutzen wir auch
4. Das Bier soll in unserem Keller vergären
5. Das Schimmelproblem haben nur wir im Keller, der Trockenraum ist nass, schimmel aber nicht, es trocknet nur ganz schlecht, andere MItbewohnen haben keine Schimmelprobleme im Keller, allerdings auch kein Luft Zirkulaitonsproblem da Gitter am Fenster oder andere Tür bzw. abgesägte Tür oben+unten.
Zuletzt geändert von Paralicious am Sonntag 3. Dezember 2023, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#2

Beitrag von Räuber Hopfenstopf »

Der Schimmel hat relativ sicher nichts mit dem Bier zu tun. Wenn sich die Luftfeuchtigkeit massiv ändern soll, muss ja irgendwo Flüssigkeit abhanden kommen. Das Problem könnte man mit einem Schlauch lösen, den man statt des Gärröhrchens auf den Behälter steckt. Den durchs Fenster raus und in ein Glas mit Wasser. Schon hat die Gärung keine Verbindung mehr zum Raumklima des Kellers.
Da wird es irgendein bauphysikalisches Problem geben. Und Wäsche auf der Leine trägt natürlich etliche Liter Feuchtigkeit in den Raum ein.
Viele Grüße
Björn

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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#3

Beitrag von Stuggbrew »

Also das ist sehr fadenscheinig und lässt sich ja an Fakten widerlegen, was ich an eurer Stelle auch tun würde; nachher kommt er noch auf die Idee, dass die Kosten für Ursachenfindung und -Beseitigung auch von euch als Verursacher zu übernehmen sind.

1) bei der Gärung entweicht ja hauptsächlich CO2 und nur eine minimalste Menge an Feuchtigkeit (sonst hätte man ja Bei jedem Gärvorgang einen signifikanten Schwund)

2) das Fass ist ja geschlossen und kann nur über den Spund abgeben. Rechner mal aus wie viel Feuchtigkeit da durch müsste bis ein Kellerraum in seiner rel Luftfeuchte hier im 1-2% nach oben geht. (Siehe auch Workaround vom Räuber)

3) der Vermieter kann schon Dinge ausschließen, wenn sie sich auf die Nutzung oder Substanz negativ auswirken. Grundsätzlich ist das aber eher auf Lärm, Geruch oä auszulegen. Oder eben Wäsche aufhängen da hier wirklich einige Liter in die Luft gehen.

Frage: bis die Situation geklärt ist; könnt ihr nicht auf der Terasse vergären (geh davon aus das ihr OG unterwegs seid). Ich habe mir für meine 30l Eimer einen kleinen Gartenschrank zugelegt den ich mit Styrodur isoliert habe. Darin blubbert es in Ruhe vor sich hin und stört keinen.
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renzbräu
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#4

Beitrag von renzbräu »

Das ist zunächst erstmal ärgerlich....
Paralicious hat geschrieben: Sonntag 3. Dezember 2023, 15:01 Die Wand im Keller liegt irgendwo zwischen 14-16 Grad, je nach Tag und Jahreszeit, wenn die Keller TÜr angelehnt ist und das Fenster offen ist passiert in der Regel nichts, aber ab und zu ist das Fenster halt mal zu und die Tür kann man auch halt nicht das ganze Jahr offen lassen und gerade wenn es dannd raußen schon so 60% Luftfeuchtigkeit im Herbst hat, wird im Keller nichts mehr trocken, auch keine Wäsche im Trockenraum, da tropft das wasser von der Decke und der Putz löst sich auch merklich.
14-16°C Wandtemperatur und feuchte Wäsche im Keller. Wenn ich etwas lese, ist eigentlich der erste Angriffspunkt zur Schimmelbekämpfung klar.
Richtig lüften braucht etwas Hintergrundwissen, da es sich eben um relative Luftfeuchte handelt.
http://www.bastelitis.de/luftfeuchtigkeits-rechner/
Die Gärung dürfte da nix ausmachen. Ich hätte eher Sorgen um das Gärgut bei so viel wilder Mikrobiologie drumrum. :Grübel

Nur leider schieben Vermieter:innen nur zu oft den schwarzen Peter an die Mieter weiter...
Grüße Johannes

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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#5

Beitrag von Martensit »

Moin,
es scheint sich bei dem Keller ja um Gemeinschaftsräume zu handeln, es ist also offenbar nicht euer dedizierter Keller. Ich denke da kann man dann nicht so schalten und walten wie man will.
Fakt ist der Vermieter untersagt dir offenbar die Ausübung deines Hobbys im Gemeinschaftseigentum. Ich würde hier zumindest mal nicht davon ausgehen das er das sicher nicht darf.
Jetzt kannst du viel TamTam machen und vielleicht innerhalb von 2 Jahren sogar in 2. Instanz einen Prozess gewinnen. Dann kippt Dir der Vermieter aus Rache Essig ins Bier, oder pullert da rein oder was auch immer.
Lange Rede gar kein Sinn, wenn du dich mit dem Vermieter nicht freundschaftlich einigst wirst du vermutlich wenig Spaß haben.
Außerdem Schimmel in der Bude, ist nicht gut für die Gesundheit.
Such Dir ne andere Wohnung oder noch besser Kauf dir was eignes…..ich würde mir die Nerven nicht ruinieren….

Viel Erfolg,

Martin
Paralicious
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#6

Beitrag von Paralicious »

Vielen dank an dieser Stelle schonmal für eure Rückmeldungen. Um INterpretationen zu vermeiden hier noch als Ergänzung einige Anmerkungen, füge ich im ersten Post auch nochmal an falls sich andere melden.

1. Wir wohnen im EG
2. Wir haben einen eigenen Kelleraum, den man abschließen kann (tun wir nur nicht, da sons tkeine Luft zirkuliert, die Tür ist angelehnt
3. Zum Wäsche trocknen gibt es einen gemeinsamen Trockenraum, den nutzen wir auch
4. Das Bier soll in unserem Keller vergären
5. Das Schimmelproblem haben nur wir im Keller, der Trockenraum ist nass, schimmel aber nicht, es trocknet nur ganz schlecht, andere MItbewohnen haben keine Schimmelprobleme im Keller, allerdings auch kein Luft Zirkulaitonsproblem da Gitter am Fenster oder andere Tür bzw. abgesägte Tür oben+unten.
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#7

Beitrag von Johnny H »

Ich kann mir aus Deinen Schilderungen die Örtlichkeiten leider nicht so ganz genau vorstellen, aber es ist durchaus denkbar, dass die feuchte Luft aus dem wärmsten Raum mit der höchsten Luftfeuchtigkeit (das wäre dann wohl der Waschraum) rüberwandert in den kältesten Raum bzw. den mit der kältesten Wand, dort kondensiert und letztendlich auch dort für Schimmel sorgt.

Mit dem Vergären (Maischen und Kochen findet ja woanders statt) hat das sicherlich nichts zu tun. Zumindest kann ich es mir aus Deinen Schilderungen nicht vorstellen.

Vielleicht ist ja sogar das Problem, dass Ihr die hohe Luftfeuchte von anderswo (Waschküche?) durch die öfters offene Tür in Euren Keller reinlasst! Das wäre dann im Prinzip das gleiche Problem, wie wenn die Dichtung zu einem Gefrierschrank undicht ist: dann kondensiert ruckzuck die ganze Luftfeuchte aus der wärmeren Küche im Gefrierschrank, und dieser vereist! Ähnliches passiert in schlecht gelüfteten Wohnungen, wenn man einzelne Zimmer nicht beheizt: der Schimmel tritt im kalten Raum auf!

Wie man das gütlich mit dem Vermieter lösen kann, ist allerdings eine andere Frage. Erst mal müsste er das Problem verstehen (wollen). Ich würde aber trotzdem zuallererst versuchen, es im Guten zu klären, also ohne mit dem Mieterschutzbund zu drohen. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, einen Ventilator oder ähnliches in die Waschküche einzubauen, der die feuchte Luft nach draußen abzieht. So wie Du es schilderst, scheint ja sowieso das Problem zu sein, dass die Wäsche bzw. der Raum schlecht trocknet.
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#8

Beitrag von dosc »

Puh, das klingt nicht gut. Zumal der Schimmel überall ist, im Schlafzimmer, dann im Keller. Beim Schlafzimmer war es zuerst wohl das Dach, dann eine Wasserleitung - irgendwie kann ich nicht glauben, dass dies die Ursachen waren und das Problem gänzlich behoben wurde. Der Vermierter soll einen kompetenten Fachmann beauftragen. Irgendwas ist undicht. Es kann die Dampfsperre sein, es kann das Dach sein, es kann der Sockelbereich vom Erdreich zum Mauerwerk sein. Es kann noch viel mehr sein - eine Ferndiagnose klappt in solchen Fällen nicht.

Fakt ist: Es gehört behoben, dein Bier ist sicher nicht die Ursache. Wenn der Vermieter zu lange zu wartet, wird es nur aufwändiger und kostenspieliger.

Was du auf die Schnelle machen kannst: Hol dir ein paar Hygrometer und fang an in den verschiedenen Räumen die Luftfeuchtigkeit zu messen. Oft und gut stoßlüften, dann schauen wo die Luftfeuchtigkeit wie schnell steigt. Das Löst zwar das Prblem nicht, aber es kann helfen den Fehler zu lokalisieren.

Was mir gerade noch eingefallen ist: Wenn das Problem im Winter stärker ist kann es Kondensat sein. Dann würde ich mal einen Blowerdoortest machen - vllt. ist die Gebäudehülle irgendwo undicht. Warme Luft kommt raus, kondensiert am Dach und rintt dir in nasser Form dann wieder die Wand runter.
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#9

Beitrag von Räuber Hopfenstopf »

Blowerdoor bringt nur bei Neubauten was. Es gibt jede Menge Häuser, die nicht mal eine Dampfbremse haben. Bauphysik ist nicht trivial. Der Tip mit den Hygrometern ist gut. Und auf jeden Fall möglichst viel dokumentieren mit Fotos und Daten, sofern möglich. Falls der Vermieter mal freidreht. Der hat offenbar ein Feuchtigkeitsproblem durch Kältebrücken oder feuchtes Mauerwerk. Das liegt definitiv nicht am Bier und ohne irgendwelche Maßnahmen wird das wahrscheinlich auch nicht besser.
Viele Grüße
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#10

Beitrag von bwanapombe »

Wenn schon ein Experte nichts finden konnte und der Vermieter nichts mehr machen will, weil er in der Gärung das Problem gefunden zu haben meint, sollte man ernsthaft mal überlegen, ob man dort bleiben will.

Man kann natürlich durchsetzen, dass die Miete gemindert wird, aber will man sich den Knaatsch mit dem Vermieter wirklich antun?

Ansonsten folge ich den Vorrednern darin, dass der Wäschetrockenraum ein "Befeuchtungsraum" ist. Wenn da nicht richtig entlüftet wird (kalte/trockene Luft rein, warme/feuchte Luft raus) trägt das jede Menge Feuchtigkeit ins Gebäude ein. Bei drei Parteien im Haus (mit Kindern?) wird doch mindestens einmal am Tag gewaschen/getrocknet. Die Feuchtigkeit muss ja irgendwo hin.

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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#11

Beitrag von klecksi »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 4. Dezember 2023, 10:21 Wenn schon ein Experte nichts finden konnte und der Vermieter nichts mehr machen will, weil er in der Gärung das Problem gefunden zu haben meint, sollte man ernsthaft mal überlegen, ob man dort bleiben will.

Dirk
Das ist glaube ich, bei der Situation, der beste Tipp.
ein farbenfroher Gruß

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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#12

Beitrag von Paralicious »

dosc hat geschrieben: Montag 4. Dezember 2023, 08:10 Was du auf die Schnelle machen kannst: Hol dir ein paar Hygrometer und fang an in den verschiedenen Räumen die Luftfeuchtigkeit zu messen. Oft und gut stoßlüften, dann schauen wo die Luftfeuchtigkeit wie schnell steigt. Das Löst zwar das Prblem nicht, aber es kann helfen den Fehler zu lokalisieren.

Was mir gerade noch eingefallen ist: Wenn das Problem im Winter stärker ist kann es Kondensat sein. Dann würde ich mal einen Blowerdoortest machen - vllt. ist die Gebäudehülle irgendwo undicht. Warme Luft kommt raus, kondensiert am Dach und rintt dir in nasser Form dann wieder die Wand runter.
Danke für den Hinweis, die Hygrometer sind bestellt, ist sicher am Ende auch gut, sollten wir irgendwann "mal wieder" umziehen und es gibt am Ende doch noch Streit, dann können wir damit evtl. noch was argumentieren. Hab gesehen dass die Geräte auch über längere Zeiträume aufzeichnen können auch mit USB Anschluss auslesbar.
Paralicious
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#13

Beitrag von Paralicious »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 4. Dezember 2023, 10:21 Wenn schon ein Experte nichts finden konnte und der Vermieter nichts mehr machen will, weil er in der Gärung das Problem gefunden zu haben meint, sollte man ernsthaft mal überlegen, ob man dort bleiben will.

Man kann natürlich durchsetzen, dass die Miete gemindert wird, aber will man sich den Knaatsch mit dem Vermieter wirklich antun?

Ansonsten folge ich den Vorrednern darin, dass der Wäschetrockenraum ein "Befeuchtungsraum" ist. Wenn da nicht richtig entlüftet wird (kalte/trockene Luft rein, warme/feuchte Luft raus) trägt das jede Menge Feuchtigkeit ins Gebäude ein. Bei drei Parteien im Haus (mit Kindern?) wird doch mindestens einmal am Tag gewaschen/getrocknet. Die Feuchtigkeit muss ja irgendwo hin.

Dirk
Hallo Dirk, solche Gedanken haben wir natürlich auch, ist natürlich nicht immer leicht was neues zu finden, wir haben hier leider auch etwas viel arbeit und sogar Geld reingesteckt, neue Einbauküche, neue Böden, Wände etc. Ein Teil der Kosten hat der Vermieter übernommen aber nicht alles, dafür hat er auf eine Mieterhöhung verzichtet und sogar noch ein neues Badezimmer gemacht bevor wir eingezogen sind, obwohl er das erst nicht wollte.

Also man könnte unterm Strich meinen, der Vermieter kann nicht so verfehlt sein, aber dann gab es halt 2022 den ersten Schimmelschaden und die erste Antwort war natürlich Lüften, Lüften Lüften .... als dann eine undichte Stelle am Dach gefunden wurde durch uns musste er sich das mal genauer anschauen. Aber man merkte da schon, er hat wenig interesse auf Ursachen forschung zu gehen.

Nachdem er nun die Messung über 2 Wochen gemacht hat sowohl im Keller als auch schlafzimmer gemacht hat kam auch bisher nichts bei rum, außer die neuste Erkenntnis des Bieres. Wohl gemerkt, wir haben im Dezember 2022 zuletzt gebraut und das meiste von der Charge ist entweder verschenkt oder vertrunken.

Wie viele hier schon erkannt haben ist es uns auch ein absolutes rätsel wie man so engstirnig sein kann. Auf der einen Seite investieren die etwas, aber dann auf der anderen Seite interessiert es den Vermieter wieder garnicht. Wir hatten noch eine defekte Heizung 2022, das Druckausgleichsgerät ist defekt, seine Antwort zuerst "ja dann machen wir nach der Winterpause mal ne neue Heizung" ... jetzt ist 1 jahr rum und wir dürfen nicht mehr als 0,8 BAr auf die Heizung geben *lach* ein Monteur war auch kürzlich hier weil das Manometer nun ebenfalls defekt war, der hat genauso doof drein geschaut wir ihr, die das hier jetzt lest.

Ich danke euch aber für eure Anteilnahme, einige hilfreiche Tipps konnte ich mitnehmen und vorallem die Gewissheit, dass wir uns beim Bier immerhin einig sind und es nicht die Ursache sein kann. Wir schon mehrfach erwähnt, eine mekrliche Reduktion des Gebräu hätte ich sicherlich auch schon längst mal festgestellt.
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flying
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#14

Beitrag von flying »

Die Dämpfe von der Gärung können tatsächlich Nahrung für Schimmel sein. Google mal nach "Kellertuch".
Held im Schaumgelock

"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
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§11
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#15

Beitrag von §11 »

Ich nutze, für andere Tests, solche Teile hier. Gibt es auch mit Feuchtigkeit als Kombi und kosten etwa $10-15. Je nach Ausführung zeichnen die zwischen 10 und 60 Tage auf. Danach kannst du sie per USB auslesen und mit wenigen Klicks auch Berichte erstellen

Cheers

Jan
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„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#16

Beitrag von Brumbrum »

Hi,

ja das ist ärgerlich.
Dass das Gären im Keller nur eine passende Ausrede des Vermieters ist, ist ja quasi klar.
Bei "Experten" kommt es ja auch immer etwas drauf an, wessen Interessen sie vertreten und wer sie bezahlt....

Es kommt ein bisschen drauf an, was euch nun wichtig ist:

a) Ihr wollt im Haus weiter in relativ gutem Verhältnis zum Vermieter wohnen, dann nehmt ihr es einfach hin.

b) Ihr wollt unbedingt Bier brauen, dann ab damit zum Anwalt, wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt umso besser. Euer Verhältnis wird sicherlich nicht besser und früher oder später werdet ihr wohl auch erst wieder glücklich, wenn ihr umzieht.
Viele Grüße!
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#17

Beitrag von dieck »

Das Problem dass ich beim Verbleib in diesem Haus hätte, wäre sicher nicht das untersagte Bierbrauen, sondern die Schimmelgefahr, die vom Nichtstun nicht besser wird, und das, was dies über den Vermieter aussagt.

Wo wird als nächstes geschludert? Was ist schon bei den letzten Problemen nicht korrekt behoben worden? Elektrik? Wasser? Gas/Heizung? Ach, nee, letzteres steht ja schon auf der Liste der kaputten Dinge...

Ich weiß "zieht doch um" sagt sich so leichtfertig, wenn man seine Wohnung (abseits der Missstände), seine Nachbarn, sein Viertel und/oder seinen aktuellen Mietpreis :) gerne mag.
Aber vermutlich ist mittel- bis langfristig das in Betracht zu ziehen eine Entscheidung, die auch der eigenen Gesundheit, sowohl körperlich wie auch vom Stress her, helfen kann.
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#18

Beitrag von Alt-Phex »

ich vergäre meine Biere seit 10 Jahren im Keller. Und das nicht nur 2x pro Jahr. Keinerlei Schimmel trotz geöffnetem Fenster. Also nein, das wird höchstwahrscheinlich nicht die Ursache sein.

Das nutzt dir nur leider wenig, wenn sich der Vermieter bereits darauf eingeschossen hat. Führ die Vergärung halt in der Wohnung durch. Das lagern der bereits abgefüllten Flaschen kann er dir allerdings eher nicht verbieten. Dass die zu Schimmel führen ist wohl ausgeschlossen.
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#19

Beitrag von Paralicious »

Alt-Phex hat geschrieben: Mittwoch 6. Dezember 2023, 17:10 Das nutzt dir nur leider wenig, wenn sich der Vermieter bereits darauf eingeschossen hat. Führ die Vergärung halt in der Wohnung durch. Das lagern der bereits abgefüllten Flaschen kann er dir allerdings eher nicht verbieten. Dass die zu Schimmel führen ist wohl ausgeschlossen.
Guter Ansatz ich hab mal geschaut im Schlafzimmer sollten passende Temperaturen sein. Wir arbeiten Obergärig. Könnte auf 18 grad kommen. Keller war so bei 16-18 grad schwankend. Meinst du das hat im Geschmack sehr große Auswirkungen?
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#20

Beitrag von writerhof »

Das kommt sicherlich darauf an, welche obergärige Hefe ihr genau verwendet.
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#21

Beitrag von dieck »

Neulich in einem englischen Youtube-Video sinngemäß gehört:
Wenn du deine Temperatur nicht kontrolliert gekühlt bekommst, nimm halt Kveiks, da musst du sowieso immer zuheizen :)
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#22

Beitrag von Brumbrum »

Oder halt direkt eine untergärige mit Inkbird.
Ich habe mich nach dem Start mit untergäriger Hefe geärgert, dass ich das nicht viel früher probiert hatte.... ist einfach ein ganz anderer Geschmack und eine ganz andere Geschichte....
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#23

Beitrag von Alt-Phex »

Paralicious hat geschrieben: Donnerstag 7. Dezember 2023, 13:55
Alt-Phex hat geschrieben: Mittwoch 6. Dezember 2023, 17:10 Das nutzt dir nur leider wenig, wenn sich der Vermieter bereits darauf eingeschossen hat. Führ die Vergärung halt in der Wohnung durch. Das lagern der bereits abgefüllten Flaschen kann er dir allerdings eher nicht verbieten. Dass die zu Schimmel führen ist wohl ausgeschlossen.
Guter Ansatz ich hab mal geschaut im Schlafzimmer sollten passende Temperaturen sein. Wir arbeiten Obergärig. Könnte auf 18 grad kommen. Keller war so bei 16-18 grad schwankend. Meinst du das hat im Geschmack sehr große Auswirkungen?
Selbstverständlich hat die Temperatur eine Auswirkung auf den Geschmack. Kommt halt drauf an, welcjhe du benutzt. Zur Raumtemperatur kommen immer noch ein paar Grad dazu, da bei der Gärung Wärme ensteht.

Schlafzimmer halte ich für keine gute Idee. Das sollte schon in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Die CO2 Entwicklung bitte nicht unterschätzen.
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Re: Vermieter untersagt Gärung im Keller

#24

Beitrag von dieck »

Alt-Phex hat geschrieben: Sonntag 10. Dezember 2023, 17:13 Schlafzimmer halte ich für keine gute Idee. Das sollte schon in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Die CO2 Entwicklung bitte nicht unterschätzen.
Und auch die Geräuschentwicklung vom Gärspund nicht unterschätzen.

Bevor ich zum Gären in den Keller verlagert habe, hatte ich das im (CO²-technisch viel zu kleinem...) Abstellraum, das hab ich durch 2 Türen und 2m Flur vom Schlafzimmer aus noch teilweise wahrgenommen wenn die Gärung so richtig losgelegt hat...

Ich kann dir fast garantieren, dass im Schlafzimmer der "WAF" enorm leiden würde :)
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