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Recht

Dieser Beitrag sollte länderspezifisch aufgeteilt werden … Rechtliches zum Bierbrauen Dazu wären die Unterkategorien de, Recht in Österreich und ch geeignet.

Deutschland

Österreich

Der Haus- und Hobbybrauer ist nicht vom Biersteuergesetz (Ö) betroffen. Man muss dem Zoll oder sonstigen österreichischen Behörden nichts melden, solange man das hergestellte Bier nicht gewerblich nutzt (verkauft).

Lebensmittelrechtliche Vorschriften könnten im Hobbybereich trotzdem anzuwenden sein (wenn man Bier ausser Haus bringt oder eine Party versorgt).

Behördenwege und andere gewerbliche Themen: Betriebsanlagengenehmigung, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht, Abfallwirtschaftskonzept

Schweiz

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