müsste die Biersteuer nicht als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) abzugsfähig sein, da sie direkt mit der gewerblichen Tätigkeit (Herstellung und Inverkehrbringen von Bier) verknüpft ist und als betrieblicher Aufwand den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens mindert?
Gruß
Stefan