Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

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Edith
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Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#1

Beitrag von Edith »

Hi liebe Braukollegen, :Drink
auf euren Wunsch unsere Dosis Bierwissen, die wir wöchentlich auf Facebook teilen, jetzt auch hier im Forum! :-D
Bierige Grüße,
Edith von hopfenfreaks!


Moin liebe Braugemeinde!
Noch knappe zwei Wochen bis zur Eröffnung der zweiten Hopfenfreaks-Live-Messe - also gibt es noch zwei Mal eine Dosis Bierwissen und die Chance auf ein Craftbeer-Sixpack für euch, das uns von www.onelink.to/beertasting zur Verfügung gestellt wird.

Heute haben wir als Thema die richtige Etikettengestaltung - für alle, die ihr Eigenbräu auch zum Kauf anbieten.

Es gibt zwölf Informationen, die unbedingt auf einem Etikett enthalten sein müssen:

die Bezeichnung des Bieres, eine Angabe über die Zutaten, Infos über jene Stoffe, die eventuell Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen (Weizen, Gerste…), die Menge bestimmter Zutaten, die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum, Anweisungen zur Aufbewahrung, eure Anschrift als HerstellerInnen und der Herkunftsort des Bieres, eine Gebrauchsanweisung und eine Nährwertdeklaration sowie – ganz wichtig! – der Alkoholgehalt eures Bieres.

Wichtig ist, dass alle Infos auch gut lesbar und nicht verwischbar angebracht sind.

Hat jemand von euch schon Erfahrung im Erstellen von Etiketten bzw. verkauft ihr euer Selbstgebrautes?

Unter allen, die diesen Beitrag kommentieren verlosen wir wie immer ein Craftbeer-Sixpack!

Bis nächste Woche,
euer Hopfenfreaks-Team!
bwanapombe
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#2

Beitrag von bwanapombe »

Vielen Dank, Edith!

Ich spare den Aufwand mit Etiketten und kennzeichne meine Flaschen maximal mit "Halsbändern". Eine Ausnahme ist das Bier zu Weihnachten.

Verkaufen kann ich mein Bier nicht, weil zu Hause, also nicht in einem Lebensmittelbetrieb hergestellt.

Dirk
Stay thirsty!
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FloNRW
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#3

Beitrag von FloNRW »

Moin moin,
eure 12 Informationen, die unbedingt auf dem Etikett enthalten sein müssen sind, mir nicht komplett bekannt.
"die Menge bestimmter Zutaten" Hier reicht vermutlich das Einhalten der Reihenfolge Wasser Gerstenmalz usw.?
"eine Gebrauchsanweisung und eine Nährwertdeklaration" ist gesetzlich notwendig?
Wir drucken unsere Etiketten auf normalen Papier und Kleben diese mit handelsüblichem Klebestift auf die Flaschen.
Im Monat ca. 120 Stck. mit zwei Personen noch erträglich.
Gut Sud
Florian
Mit Biersinnlichen Grüßen
Florian :Drink
Scheibelhund
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#4

Beitrag von Scheibelhund »

Wenn man das Bier in Anwesenheit des Kunden abfüllt gibt es keinerlei Vorschriften für die Gestaltung von Etiketten. Ähnlich einer Wursttüte vom Metzger wo nur Guten Appetit draufsteht und vielleicht noch das Bild einer Sau.
Im Winter trink' ich und singe Lieder
aus Freude, daß der Frühling nah ist,
und kommt der Frühling, trink' ich wieder,
aus Freude, daß er endlich da ist.
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Stopfer
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#5

Beitrag von Stopfer »

Ich bin jetzt bei meinem 4. "Großsud" (20L Einkocherklasse) angekommen und habe grad heute die Etiketten fertiggestellt.

Da ich nicht verkaufe sind die Vorgaben für mich irrelevant, Zutaten schreibe ich eher für mich selbst drauf.
Etiketten sind teils mit dem Etiketten Editor von Brauheld erstellt (das Pandemic Summer), die anderen mit Canva. Beides sehr angenehme Tools zum designen für Leute ohne Photoshop-Background.
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§11
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#6

Beitrag von §11 »

Edith hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 11:44 Hi liebe Braukollegen, :Drink
auf euren Wunsch unsere Dosis Bierwissen, die wir wöchentlich auf Facebook teilen, jetzt auch hier im Forum! :-D
Bierige Grüße,
Edith von hopfenfreaks!


Moin liebe Braugemeinde!
Noch knappe zwei Wochen bis zur Eröffnung der zweiten Hopfenfreaks-Live-Messe - also gibt es noch zwei Mal eine Dosis Bierwissen und die Chance auf ein Craftbeer-Sixpack für euch, das uns von www.onelink.to/beertasting zur Verfügung gestellt wird.

Heute haben wir als Thema die richtige Etikettengestaltung - für alle, die ihr Eigenbräu auch zum Kauf anbieten.

Es gibt zwölf Informationen, die unbedingt auf einem Etikett enthalten sein müssen:

die Bezeichnung des Bieres, eine Angabe über die Zutaten, Infos über jene Stoffe, die eventuell Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen (Weizen, Gerste…), die Menge bestimmter Zutaten, die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum, Anweisungen zur Aufbewahrung, eure Anschrift als HerstellerInnen und der Herkunftsort des Bieres, eine Gebrauchsanweisung und eine Nährwertdeklaration sowie – ganz wichtig! – der Alkoholgehalt eures Bieres.

Wichtig ist, dass alle Infos auch gut lesbar und nicht verwischbar angebracht sind.

Hat jemand von euch schon Erfahrung im Erstellen von Etiketten bzw. verkauft ihr euer Selbstgebrautes?

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Bis nächste Woche,
euer Hopfenfreaks-Team!
Danke fuer eure Aktion. Allerdings stimmen eure Angaben nicht.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur unter 10 Vol% Alkohol noetig.

Auch ist die Angabe der Herstellers keine Pflichtangabe. Es muss lediglich der Inverkehrbringer mit dessen Adresse angegeben werden. Daraus ergibt sich zum Beispiel die Angabe "Hergestellt fuer Aldi,...."

Der Herstellort ist nur bei bestimmten Lebensmitteln Pflicht, zum Beispiel Milchprodukte oder Fleisch ueber die sogenannte Veterinaerkontrollnummer/ EWG-Betriebsnummer.

Und auch der "ganz wichtige" Alkoholgehalt ist erst ab 1,2 Vol% Pflicht.

Schoene Gruesse

Jan
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Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Ladeberger
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#7

Beitrag von Ladeberger »

Edith hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 11:44 Heute haben wir als Thema die richtige Etikettengestaltung - für alle, die ihr Eigenbräu auch zum Kauf anbieten.

Es gibt zwölf Informationen, die unbedingt auf einem Etikett enthalten sein müssen:

die Bezeichnung des Bieres, eine Angabe über die Zutaten, Infos über jene Stoffe, die eventuell Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen (Weizen, Gerste…), die Menge bestimmter Zutaten, die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum, Anweisungen zur Aufbewahrung, eure Anschrift als HerstellerInnen und der Herkunftsort des Bieres, eine Gebrauchsanweisung und eine Nährwertdeklaration sowie – ganz wichtig! – der Alkoholgehalt eures Bieres.
Das soll eine Handreichung für die "richtige Etikettengestaltung" im gewerblichen Umfeld als Lebensmittelunternehmer sein? Ohne Quellen, ohne Details und Formvorschriften? Ohne Ausnahmetatbestände? Das sind doch nur Stichworte ohne Sinn und Verstand ins Forum gekegelt um Clicks zu generieren.

Die Hälfte findet keine (zwingende) Anwendung (z.B. Gebrauchsanweisung, Nährwertdeklaration, Anweisung zur Aufbewahrung), die andere Hälfte bedarf drigend einer Spezifizierung.

Und was ist mit der Losnummer? Wann ist die notwendig? Der "Beratene" dürfte sich auch wundern, wie gut sein Bier in gewissen Handelskreisen ohne EAN-Code angenommen wird.

Gruß
Andy
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gaelen
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#8

Beitrag von gaelen »

Also auf meine Etiketten kommenden die folgenden Angaben:
A: Zutaten, bestehend aus
_1: den verwendeten Malzen (ohne Mengenangaben)
_2: den verwendeten Hopfen (ohne Mengenangaben)
_3: die verwendete Hefe
_4: ggf. Besondere Zutaten wie Honig oä
_5: Wasser
B: Stammwürze in °P
C: Alkoholgehalt
D: IBU
E: EBC
F: Abgefüllt am:

Und natürlich der Name und die Sorte des Bieres

Ich denke, dass ist für den Hobbybrauer und auch für den durchschnittlichen Bier-Trinker mehr als genug Informationen....

gruß,alexander
Teilzeit-Hobbybrauer in der Einkocher-Klasse
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§11
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#9

Beitrag von §11 »

gaelen hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 22:14 Also auf meine Etiketten kommenden die folgenden Angaben:
A: Zutaten, bestehend aus
_1: den verwendeten Malzen (ohne Mengenangaben)
_2: den verwendeten Hopfen (ohne Mengenangaben)
_3: die verwendete Hefe
_4: ggf. Besondere Zutaten wie Honig oä
_5: Wasser
B: Stammwürze in °P
C: Alkoholgehalt
D: IBU
E: EBC
F: Abgefüllt am:

Und natürlich der Name und die Sorte des Bieres

Ich denke, dass ist für den Hobbybrauer und auch für den durchschnittlichen Bier-Trinker mehr als genug Informationen....

gruß,alexander
Nur hoffentlich A nicht in der Reihenfolge....
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gaelen
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#10

Beitrag von gaelen »

§11 hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 22:52
gaelen hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 22:14 Also auf meine Etiketten kommenden die folgenden Angaben:
A: Zutaten, bestehend aus
_1: den verwendeten Malzen (ohne Mengenangaben)
_2: den verwendeten Hopfen (ohne Mengenangaben)
_3: die verwendete Hefe
_4: ggf. Besondere Zutaten wie Honig oä
_5: Wasser
B: Stammwürze in °P
C: Alkoholgehalt
D: IBU
E: EBC
F: Abgefüllt am:

Und natürlich der Name und die Sorte des Bieres

Ich denke, dass ist für den Hobbybrauer und auch für den durchschnittlichen Bier-Trinker mehr als genug Informationen....

gruß,alexander
Nur hoffentlich A nicht in der Reihenfolge....
Warum? Doch..... (als Beispiel)
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#11

Beitrag von §11 »

Aber du verkaufst es so nicht, oder?
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#12

Beitrag von gaelen »

§11 hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 00:16 Aber du verkaufst es so nicht, oder?
Nein. Mein Bier ist nur für den Eigenverbrauch / -Genuss (oder mit Freunden).
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#13

Beitrag von Bierokrat »

gaelen hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 07:20 Nein. Mein Bier ist nur für den Eigenverbrauch / -Genuss (oder mit Freunden).
Na dann ist doch alles in Butter.
Dann darfst du sogar drauf schreiben, das es ein Heilsarmes Wundertonikum ist. :thumbsup

Ansonsten (wenn du verkaufst) müsstest du die Reihenfolge der Zutaten in der Reihenfolge der verwendeten Menge auflisten.
Und da sollte Wasser immer noch am erster Stelle kommen. :Wink
Prost!
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#14

Beitrag von nordsee0815 »

Stopfer hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 15:59 Ich bin jetzt bei meinem 4. "Großsud" (20L Einkocherklasse) angekommen und habe grad heute die Etiketten fertiggestellt.

Da ich nicht verkaufe sind die Vorgaben für mich irrelevant, Zutaten schreibe ich eher für mich selbst drauf.
Etiketten sind teils mit dem Etiketten Editor von Brauheld erstellt (das Pandemic Summer), die anderen mit Canva. Beides sehr angenehme Tools zum designen für Leute ohne Photoshop-Background.
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Sehr schöne Etiketten. Wo hast du denn die Kronenkorken her? Besonders die US Flagge. Das ist ja schon sehr speziell.
Viele Grüße aus Ostfriesland
Stefan
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Stopfer
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#15

Beitrag von Stopfer »

nordsee0815 hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 10:39
Stopfer hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 15:59 Ich bin jetzt bei meinem 4. "Großsud" (20L Einkocherklasse) angekommen und habe grad heute die Etiketten fertiggestellt.

Da ich nicht verkaufe sind die Vorgaben für mich irrelevant, Zutaten schreibe ich eher für mich selbst drauf.
Etiketten sind teils mit dem Etiketten Editor von Brauheld erstellt (das Pandemic Summer), die anderen mit Canva. Beides sehr angenehme Tools zum designen für Leute ohne Photoshop-Background.
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Sehr schöne Etiketten. Wo hast du denn die Kronenkorken her? Besonders die US Flagge. Das ist ja schon sehr speziell.
Viele Grüße aus Ostfriesland
Stefan
Die Farbigen gibts ja bei allen großen Hobbybrau-Shops. Die US-Flagge gibts (Überraschung) bei Amihopfen :Bigsmile
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#16

Beitrag von Bierstrolch »

§11 hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 16:22
Edith hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 11:44 Hi liebe Braukollegen, :Drink
auf euren Wunsch unsere Dosis Bierwissen, die wir wöchentlich auf Facebook teilen, jetzt auch hier im Forum! :-D
Bierige Grüße,
Edith von hopfenfreaks!


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Danke fuer eure Aktion. Allerdings stimmen eure Angaben nicht.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur unter 10 Vol% Alkohol noetig.

Auch ist die Angabe der Herstellers keine Pflichtangabe. Es muss lediglich der Inverkehrbringer mit dessen Adresse angegeben werden. Daraus ergibt sich zum Beispiel die Angabe "Hergestellt fuer Aldi,...."

Der Herstellort ist nur bei bestimmten Lebensmitteln Pflicht, zum Beispiel Milchprodukte oder Fleisch ueber die sogenannte Veterinaerkontrollnummer/ EWG-Betriebsnummer.

Und auch der "ganz wichtige" Alkoholgehalt ist erst ab 1,2 Vol% Pflicht.

Schoene Gruesse

Jan
Lebensmitteldeklaration ist ein komplexes Feld uns sollten fachlich anders behandelt werden, als eine Aufzählung von Punkten, die noch nicht einmal zutreffen.
Beispielsweise wäre noch zu erwähnen, dass eine Nährwertkennzeichnung nicht verpflichten ist, solange das Getränk einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Volumen hat.

Zudem reicht es nicht sich einfach nur die LMIV anzusehen und die Elemente auf das Etikett zu bringen. Man muss schon das Lebensmittelrecht im Gesamten sehen.
Beispielweise gibt es noch eine Loskennzeichnungsverordnung, die hier nicht erwähnt wird. Unter Umständen kann diese jedoch zum Tragen kommen.
Seit dem 01.04.2020 gibt es auch eine Erweiterung der LMIV zur Primärzutatenkennzeichnung, welche äußerst komplex ist.

Ich kann nur jedem raten der sein Bier vermarkten möchte, sich vorher gut bei den richtigen Stellen zu informieren.
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§11
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#17

Beitrag von §11 »

Bierstrolch hat geschrieben: Freitag 17. April 2020, 13:55
§11 hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 16:22
Edith hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2020, 11:44 Hi liebe Braukollegen, :Drink
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Danke fuer eure Aktion. Allerdings stimmen eure Angaben nicht.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur unter 10 Vol% Alkohol noetig.

Auch ist die Angabe der Herstellers keine Pflichtangabe. Es muss lediglich der Inverkehrbringer mit dessen Adresse angegeben werden. Daraus ergibt sich zum Beispiel die Angabe "Hergestellt fuer Aldi,...."

Der Herstellort ist nur bei bestimmten Lebensmitteln Pflicht, zum Beispiel Milchprodukte oder Fleisch ueber die sogenannte Veterinaerkontrollnummer/ EWG-Betriebsnummer.

Und auch der "ganz wichtige" Alkoholgehalt ist erst ab 1,2 Vol% Pflicht.

Schoene Gruesse

Jan
Lebensmitteldeklaration ist ein komplexes Feld uns sollten fachlich anders behandelt werden, als eine Aufzählung von Punkten, die noch nicht einmal zutreffen.
Beispielsweise wäre noch zu erwähnen, dass eine Nährwertkennzeichnung nicht verpflichten ist, solange das Getränk einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Volumen hat.

Zudem reicht es nicht sich einfach nur die LMIV anzusehen und die Elemente auf das Etikett zu bringen. Man muss schon das Lebensmittelrecht im Gesamten sehen.
Beispielweise gibt es noch eine Loskennzeichnungsverordnung, die hier nicht erwähnt wird. Unter Umständen kann diese jedoch zum Tragen kommen.
Seit dem 01.04.2020 gibt es auch eine Erweiterung der LMIV zur Primärzutatenkennzeichnung, welche äußerst komplex ist.

Ich kann nur jedem raten der sein Bier vermarkten möchte, sich vorher gut bei den richtigen Stellen zu informieren.
Dazu kommen vorgeschriebene Mindest-Schriftgroessen, Postionen bestimmter Informationen auf dem Etikett (Stichwort Sichtfeld), Verwendung von Claims,....

Ich bin, um es mal pc auszudruecken, absolut nicht gluecklich solche Informationen, in dieser Form zu streuen. Wir wissen das, auf Grund der hohen Qualitaet des Forums, viele Leute Informationen die sie aus dem Forum ziehen, als Grundlage nehmen. Deshalb finde ich es auch verstoerend das der TE sich noch nicht mal gemuessigt sieht zu den Kommentaren etwas zu sagen und evtl. richtig zu stellen.

Eigentlich nicht unser Anspruch.

Schoene Gruesse

Jan
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Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
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rolo777
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Re: Wöchentliche Dosis Bierwissen - Etiketten

#18

Beitrag von rolo777 »

Hallo Leute,
die Infos sind tatsächlich zu knapp dargereicht - das war vermutlich nicht das richtige Thema um mit Kurzinfos rauszugehen, bitte um Pardon!
Am 28.4. ist auf https://hopfenfreaks.com von 9-18 Uhr der Vortrag von Prof. Titze abrufbar, in dem er sehr ausführlich auf die aktuellen Vorschriften eingeht. Ich übermittle ihm auch diese aktuelle Diskussion mit den offenen Fragen und bitte ihn um Beantwortung.

Schöne Grüße
Roland
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