Hallo Jomsviking,
seit 2002 regelt in Richtung Endverbraucher die EU Norm "
EU-Verordnung 178/2002 zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermittel ", welchen Datenhaushalt du im Rückverfolgungsfall parat haben solltest.
U.a. solltest du den Batchbreakdown deiner Lieferantenchargen über z.B.
NVEs auf dem Zettel haben, als auch deinen "
Treberbauern" mitteilen können, aus welchen Chargennummern sich ein Treberabgang generiert(nur EIN Beispiel) - falls' eine daraus gefütterte Kuh verreckt oder du gar an einer Schuld bezichtichtigt wirst, die mit dem Ableben einer Bäuerin in Verbindung gebracht werden könnte ;-)
Das liest sich zwar witzig, ist aber im Sinne der Norm eine ganz "
unlustige" Angelegenheit: Aufwand & Kosten ohne Mehrwert.
Fakt: Kanns du einen Rückverfolgungsfall nicht lückenlos recherchieren, bist du im "
Jetzt & Gleich" out of business.
Alleinig nach "
innen" gerichtet steht jedem frei, was in welchem Umfang betrieben wird. Selbst im Sinne der Norm darf man die gesamte Herstellung als "BlackBox" betreiben - man muss nur wissen was "
vorne" vereinhahmt wird und was "
hinten" raus geht.
Aus meiner persönlichen Erfahrung stellt sich das so dar, dass von einer "
Abfüllcharge" 2-4 Flaschen als Rückstellproben aufbewahrt werden.
Diese Proben lagern gerne und absichtlich "
warm", aber dunkel.
Jetzt kommst Du als Endverbraucher und reklamierst einen festgestellten Verdacht auf "
Oxi-Geschmack":
... in einer internen Verkostungrunde wird jetzt ein Bier aus dem "
Haltbarkeitsschrank" gegen ein "
Sonnenbier" von der Tanke verglichen - unschwer vorzustelllen, dass da nichts 'gscheites dabei rauskommen kann ;-)
Richtig ist, einen "Merker" zu setzen und einen festgestellten Mangel zu reklamieren - unbedingt. Dagegen eine schlüssige "Erklärung" für einen festgestellten Mangel zu erwarten, zeigt eher in Richtung "
aussichtslos"