meine Frau (auch Hobbybrauerin) hat eine Umfrage erstellt, in der es um den Umgang der jeweiligen Zollämter mit uns Hobbybrauern geht.
Das eigene Bier herstellen ist eine großartige Sache, jedoch hat man als Hobbybrauer in Deutschland einige rechtliche Auflagen zu beachten. Wenn man für den Eigenbedarf Bier brauen möchte, muss man dies dem zuständigen Zollamt mitteilen - steuerfrei brauen darf man maximal 200 Liter im Kalenderjahr pro Haushalt. In Gesprächen mit Hobbybrauern aus verschiedenen Regionen zeigt sich, dass der Umgang mit Hobbybrauern von Zollamt zu Zollamt durchaus unterschiedlich ausfällt.
Ziel dieser Studie ist es, herauszufinden, wie einheitlich oder unterschiedlich die Zollämter in Deutschland die Anzeigepflicht für Hobbybrauer auslegen, welche Auslegung die gängigste ist und in welchen Regionen Deutschlands die größten Abweichungen vorherrschen. Dazu brauche ich natürlich eure Hilfe und möglichst viele Heim- und Hobbybrauer, die an dieser Umfrage teilnehmen. Unterstützung hat auch der Deutsche Brauerbund zugesagt.
https://ww2.unipark.de/uc/hobbybrauer/
Die Umfrage ist anonym und dient nur wissenschaftlichen Zwecken und dem Zweck, die Interessen von Hobbybrauern zu vertreten.
Das Ausfüllen dauert etwa 5 Minuten - als kleinen Anreiz verlose ich unter den Teilnehmenden einen 30€-Gutschein für einen Online-Craftbierversand.
Toll wäre es, wenn ihr an dieser Umfrage teilnehmen und sie weiterverbreiten könntet .
Vielen Dank und allzeit Gut Sud!
Grüße aus Hamburg,
Andreas & Wiebke