Nachträgliches Verzollen

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London Rain
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Nachträgliches Verzollen

#1

Beitrag von London Rain »

Ich eröffne ja ungern einen Zollthread, aber konnte darauf keine Antwort finden.

Folgendes Szenario:
Ich braue ein Bier und lasse es unter die 200-Liter-Regelung fallen, fülle also kein 2075er dafür aus. Jetzt will ich einige Liter von dem Bier, vielleicht Monate später, mit auf einen Hobbybrauerwettbewerb nehmen.

a) Hätte ich direkt nach dem Brauen auch nur einen Teil des Sudes versteuern können? Füllt man dann einfach die gewünschte Literzahl aus und gut?
b) Ist das auch im Nachhinein als Teil noch versteuerbar?

Gruß
Tim
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Gryps
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Re: Nachträgliches Verzollen

#2

Beitrag von Gryps »

Soweit wie ich das verstanden habe, versteuerst Du das mit dem erhöhten Steuersatz und ziehst die Menge von den 200l Freimenge ab.
Achtung! Komplett unverbindliche Meinung!
Gruß Lutz
________
Es gibt keine warmen oder kalten Temperaturen! :Mad2Temperatur ist hoch oder tief!:P
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DerDerDasBierBraut
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Re: Nachträgliches Verzollen

#3

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Passt so Lutz.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
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