Brau AG im Kontext Hochschule

Hier kommt alles rein, was woanders keinen Platz hat.
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aalhuhnsuppe
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Brau AG im Kontext Hochschule

#1

Beitrag von aalhuhnsuppe »

Ich arbeite an einer Fachhochschule in Brandenburg und forciere mit einigen weiteren Personen (Studierende und Mitarbeiter) die Gründung einer Brau AG als studentisches Projekt in der Hochschule.
Davon gibt es bundesweit ja schon einige, z.B. an der TU Hamburg und Kaiserslautern, der OHM Nürnberg, den FH Hannover, Neubrandenburg, Aachen und Ruhr-West.
Da ich noch keine überregionale Vernetzung gefunden haben, möchte ich anregen hier einen Grundstein für ein gegenseitiges Kennlernen und den Austausch für Fachfragen anregen.

Mögliche Themen wären u.a. das Zoll-Thema an Hochschulen, das Setting der Brauanlagen oder die Finanzierung an den Hochschulen.

Ich vermute, dass einige aus den o.g. oder auch anderen Hochschulbrau AGs hier mitlesen.

Bin gespannt auf die Resonanz :Greets
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#2

Beitrag von aalhuhnsuppe »

Ok, ich versuche es nochmal.

Ich interessiere mich dafür,
... wie andere Brau AGs aufgestellt sind,
... wie sie ihre Finanzierung organisiert haben und
... wie (und ob) sie sich beim Zoll angemeldet haben.

Aber auch dafür,
... wie die Braufrequenz an der Hochschule ist
... wie sich das Team organisiert und
... wie das bzw, die Setting(s) der Brauanlage(n) an der Hochschule aussieht. (Eine große und mehrere kleine?, etc.)
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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hiasl
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#3

Beitrag von hiasl »

aalhuhnsuppe hat geschrieben: Montag 23. Mai 2022, 16:25 Ok, ich versuche es nochmal.

Ich interessiere mich dafür,
1... wie andere Brau AGs aufgestellt sind,
2... wie sie ihre Finanzierung organisiert haben und
3... wie (und ob) sie sich beim Zoll angemeldet haben.

Aber auch dafür,
4... wie die Braufrequenz an der Hochschule ist
5... wie sich das Team organisiert und
6... wie das bzw, die Setting(s) der Brauanlage(n) an der Hochschule aussieht. (Eine große und mehrere kleine?, etc.)
Ich antworte mal aus meiner Zeit am Lehrstuhl für Bioverfahrenstechnik der FAU Erlangen. Wir hatten keine Brau AG, sondern die Brauerei direkt am Lehrstuhl angesiedelt, betreut von den Doktoranden. Es wurden auf der Anlage Praktika durchgeführt, aber auch für Feste o.ä. Bier "produziert".
Ob da noch was läuft, weiß ich nicht. Ich selbst habe den Lehrstuhl 2012 verlassen, und meine direkten Nachfolger sind auch schon weg.

Bilder hier: https://www.facebook.com/Roethelheim
ad 1: 2 hl Eigenbau-Sudhaus, Netzsch Monopumpe (Exzenterschnecke) zur Föderung von Maische und Würze, 1x 3,8 hl Gär-/Lagertank und 1x 2,5 hl, 105 kW Plattenkühler von GEA (geschraubt). El. Durchlauferhitzer zum Anschwänzen, 30 kW Ringbrenner für Maischen/Würzekochen. 5/20/30 L Kegfässer mit Flachfitting und Bayerischem Anstich für 4,2 hl. Umgebaute Laborspülmaschine zum Reinigen der Kegs.

ad 2: Überwiegend durch Studienbeiträge und Sponsoring in Form von Material

ad 3: Diese Frage ist wohl rhetorisch gemeint, oder? Wir hatten damals ein Steuerlager angemeldet. Lief alles sehr geschmeidig.

ad 4: gut alle 2 Monate ~~ 12 hl. Meine Nachfolger haben wohl sogar mal 18 hl geschafft.

ad 5: Ich habe damals mit einem Kollegen das ganze umgesetzt und mehr oder weniger alleine den Laden geschmissen. Bei einer AG sollte das vereinsmäßig umgesetzt werden, z.B. UniBrauTechnik e.V. Bayreuth oder Campusperle Hamburg.

ad 6: Wir hatten zunächst die große 2 hl Analge. Meine Nachfolger haben dann noch eine kleine 30 L Anlage dazu gebaut, damit sie auch mal kleinere Spezialitäten ausprobieren können. Mittlerweile wurden aufgrund von Umstrukturierungen am Lehrstuhl 4x 50 L Braumeister angeschafft (hätte ich so nicht gemacht). Ob die große Anlage überhaupt noch benutzt wird, ist fraglich.
Gruß
Matthias
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#4

Beitrag von aalhuhnsuppe »

Donnerwetter. 2 HL ist aber schon amtlich.

Die Frage mit dem Zoll treibt mich schon um. Wir würden folgende Struktur andenken (ja, ich weiß das der Zoll hier mitliest. Er sei herzlich willkommen. Wir wollen ja alles Richtig machen.)

Der AStA der FH stellt die Mittel zum Erwerb und Aufbau der Anlage zur Verfügung. Somit ist er der Eigentümer.

ASten sind gewählte Gremien, die an Hochschulen einen faktisch autonomen Status haben. Die Besetzung der ASten kann häufig und schnell wechseln. Manchmal aber auch jahrelang gleich sein. Die ASten werden gewählt.

Die Anlage steht hochmobil auf einem rollbaren Aufbau und hat keinen festen Ort zum brauen. (realistisch, weil Räume an Hochschulen ein gefragtes Gut sind). Es wird mal hier, mal da gebraut.
Die Angehörigen der Brau AG registrieren sich beim Zoll als Hobbybrauer und beachten die 2HLGrenze pro Jahr und Hobbybrauer. Über jeden Braugang wird Buch geführt.

Ist das zu naiv gedacht?
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#5

Beitrag von renzbräu »

aalhuhnsuppe hat geschrieben: Dienstag 24. Mai 2022, 14:34 Die Angehörigen der Brau AG registrieren sich beim Zoll als Hobbybrauer und beachten die 2HLGrenze pro Jahr und Hobbybrauer. Über jeden Braugang wird Buch geführt.
Im allgemeinen ist die Hochschule aber nicht der Haushalt. Somit gibt es keine 2hl steuerfrei, sondern es muss jeder Sud versteuert werden. Steuerschuldner ist wer mitwirkt.
Grüße Johannes

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#6

Beitrag von aalhuhnsuppe »

Sowas hatte ich befürchtet. Wie wäre dann das korrekte Vorgehen? Wie sollte die Hochschule bzw. der AStA beim Zoll gemeldet sein?

Die klassische Braugemeinschaft scheint ja damit ausgeschlossen...
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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Ladeberger
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#7

Beitrag von Ladeberger »

Eine gesetzliche Fiktion der Braugemeinschaft existiert nur nach § 41 Abs. 1 Satz 2 BierStV für Gemeindebrauhäuser (reiner Bestandsschutz), deren Ausstoß als in den Haushalten der Brauer hergestellt gilt. Ansonsten gilt, dass man nur im eigenen Haushalt die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann. Bei privaten Braugemeinschaften ist das auch nicht anders, hier ist alles ab 200 l ebenfalls zu versteuern, unabhängig von der Anzahl der Mitbrauer.

Es wird daher auf ein Steuerlager oder das "Brauen ohne Erlaubnis" mit Brau AG (wenn rechtsfähig) oder AStA/Hochschule als Steuerschuldner hinauslaufen. Was hier sinnvoller ist, muss man an Räumlichkeiten, Organisation und Ausstoß/Sudrhythmus der Brauerei festmachen, dafür gibt es noch zu wenige Infos. Nur als Denkanstoß: Unversteuertes Flaschenbier von durstigen Studenten umzingelt klingt erstmal heikel.

Gruß
Andy
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#8

Beitrag von renzbräu »

Hatte vorhin den § nicht bei der Hand.
Biersteuergesetz (BierStG)
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
(1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
(2) Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:

1.
die Entnahme aus dem Steuerlager, es sei denn, es schließt sich ein weiteres Verfahren der Steueraussetzung an; einer Entnahme steht der Verbrauch im Steuerlager gleich,
2.
die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5,

3.
die Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung bei Aufnahme in den Betrieb des registrierten Empfängers,
4.
eine Unregelmäßigkeit nach § 13 während der Beförderung unter Steueraussetzung.

(3) Die Steuer entsteht nicht, wenn das Bier auf Grund seiner Beschaffenheit oder in Folge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört oder unwiederbringlich verloren gegangen ist. Bier gilt dann als vollständig zerstört oder unwiederbringlich verloren gegangen, wenn es als solches nicht mehr genutzt werden kann. Die vollständige Zerstörung sowie der unwiederbringliche Verlust des Bieres sind hinreichend nachzuweisen.
(4) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen

1.
des Absatzes 2 Nummer 1 der Steuerlagerinhaber, daneben bei einer unrechtmäßigen Entnahme die Person, die das Bier entnommen hat oder in deren Namen das Bier entnommen wurde sowie jede Person, die an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war;
2.
des Absatzes 2 Nummer 2 der Hersteller sowie jede an der Herstellung beteiligte Person;
3.
des Absatzes 2 Nummer 3 der registrierte Empfänger;
4.
des Absatzes 2 Nummer 4 der Steuerlagerinhaber als Versender oder der registrierte Versender und daneben jede andere Person, die Sicherheit geleistet hat, die Person, die das Bier aus der Beförderung entnommen hat oder in deren Namen das Bier entnommen wurde sowie jede Person, die an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Entnahme unrechtmäßig war.

Wird Bier aus einem Steuerlager an Personen abgegeben, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 23a Absatz 1 sind, entsteht die Steuer nach Absatz 1. Steuerschuldner sind neben dem Steuerlagerinhaber mit Inbesitznahme des Bieres die Personen nach Satz 2.
(5) Schulden mehrere Personen die Steuer, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Schuld verpflichtet.
Solange Bier nicht im Haushalt oder dem Haushalt gleichgestellten Kommunbrauhaus, einem Steuerlager oder unter anschließendem Verfahren der Steueraussetzung hergestellt wird, sind die Brauenden steuerpflichtig. Wem die Anlage gehört dürfte m.E. egal sein. Ob die dann in einem Gartenhaus, Stadtteilzentrum oder einer Uni steht, ist egal. Problematisch könnte sich das stark wechselnde Personal des AStA erweisen, wenn nach paar Semestern kein Ansprechpartner sich noch zuständig fühlt.
Edith meint: vermutlich wäre ein Verein extra dafür sinnig.
Grüße Johannes

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#9

Beitrag von bwanapombe »

Muss denn überhaupt ein Steuerlager sein?

Nach dem Sud 2075 ausgefüllt, Überweisung abgeschickt, fertig. Ist wahrscheinlich bei mehreren Beteiligten immer die Frage, wer. Aber mit einem Steuerlager verschiebt man die auch nur nach hinten.

Dirk
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#10

Beitrag von renzbräu »

Die hervorgehoben Teile des Juristenlesepuzzels führten genau dahin :Wink
Grüße Johannes

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#11

Beitrag von aalhuhnsuppe »

In dem Sinne müsste hier gar nichts extra angemeldet werden, solange nur das 2075 ausgefüllt und natürlich bezahlt wird?
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#12

Beitrag von Ladeberger »

Der gewerbliche Betrieb muss nach § 139 Abs. 1 AO zunächst mal angemeldet werden, auch wenn kein Steuerlager beantragt wird. Es spricht zunächst mal nichts gegen eine "Herstellung ohne Erlaubnis" mit Anmeldung auf Formular 2075. Der Sud ist versteuert, was danach passiert ist egal. Aber wie von Johannes erwähnt hat das seine Tücken. Drei "Personal-Rotationen" in der Brau AG und der erste Sud wird schwarzgebraut, garantiert. Eine juristische Person (wie ein e.V.) oder ein Steuerlager helfen hier die Dinge zu ordnen.

Gruß
Andy
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#13

Beitrag von aalhuhnsuppe »

Es geht ausdrücklich nicht um einen gewerblichen Betrieb. Das Bier soll rein für den Eigenverbrauch hergestellt und ggfs. unentgeltlich bei Hochschulfesten ausgeschenkt werden. Ein Verkauf oder sonstige finanzielle Gegenleistung ist nicht geplant oder beabsichtigt.
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#14

Beitrag von Ladeberger »

Du bist da noch im §41-Hobbybrauer-Kontext rund um Eigenverbrauch und Unentgeltlichkeit. Ich halte das hier für unbeachtlich, die 200 l Freigrenze scheidet bereits mangels eigenem Haushalt aus und selbst einen Eigenverbrauch halte ich in dieser Konstellation für fraglich. Das Bier, das in dieser Brau AG hergestellt wird, ist ab dem ersten Liter zu versteuern.

Gruß
Andy
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#15

Beitrag von aalhuhnsuppe »

Hm, wahrscheinlich ist das so.
Das Steuerlager bedingt einen festen und beschriebenen Raum. Den können wir wie erwähnt nicht anbieten. Die Anlage wird mobil designt werden und permanent auf dem Areal hin und hergeschoben, wo gerade Platz ist. Das gären findet in wechselnden Kellern statt. Die Menge wird umgehend verbraucht werden.
Muss mich nochmal mit dem Gedanken der Vereinsgründung beschäftigen, ist mir aber eigentlich zu statisch.
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#16

Beitrag von Ladeberger »

Wo steht die Anlage denn, wenn sie gerade nicht benutzt wird? Und wo sind die wechselnden Keller? In der Uni oder bei den Studierenden?

Mal abseits des Zollthemas stelle ich mir einen mobilen Kaltbereich ziemlich schwierig vor. Was ist denn da in Planung?

Gruß
Andy
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#17

Beitrag von hiasl »

Die Brau AG braucht eigentlich keinen weiteren rechtlichen Status. Der Asta ist das geschäftsführende Organ der Studentenschaft. Die Studentenschaft genießt den rechtlichen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Brau AG kann in diesem Kontext ja gegründet werden. Ich würde hier dennoch Verantwortlichkeiten festlegen, schon allein um das Material zusammenzuhalten.
Steuerlich ist klar: Alles außerhalb des eigenen Haushalts ist steuerpflichtig. Soll jedoch auch mal ein Bier bei einem Fest ausgeschenkt werden, müssen die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Da könnt ihr das Mal-hier-mal-da-Brauen eh knicken. Ich stimme Andy bei, das insbesondere der Kaltbereich sicher nicht mobil gestaltet werden kann.
Machbar wäre z.B. ein kleiner Raum, in dem Kühlmöglichkeiten usw. vorhanden sind. Dieser Raum wird als Steuerlager definiert, ein steuerlicher Beauftragter vom Asta bestellt und der kümmert sich dann um die Zugänge ins Steuerlager (wir hatten damals immer die Zugänge sofort als Ausgänge gebucht und versteuert, somit gab es quasi keine unversteuerten Bestände).
Die Alternative wäre, einen Verein zu gründen, der zwar Mittel vom Asta bekommt, aber in seiner Organisation unabhängig ist. Dann kann da von außen bei starker Fluktuation wenigstens keiner reinpfuschen.

Es gibt aber so viele verschiedene Möglichkeiten, da kann man quasi keine allgemeine Empfehlung abgeben. Ihr solltet etwas konkreter planen und dann gezielt Fragen stellen.
Gruß
Matthias
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Re: Brau AG im Kontext Hochschule

#18

Beitrag von aalhuhnsuppe »

Da wir geplant nur obergärig brauen werden, ist das mit der Lagerhaltung für die Gärung nicht so schlimm. Einfache kellersituation ist hier meiner bescheidenen Meinung nach ausreichend. Aufrüsten kann man dann immer noch.

Die Anlage wir auf Rollen abgedeckt in einer Laborecke stehen. Zum brauen wird sie hervorgeholt und dort aufgebaut, wo Platz ist. Das kann ein Raum, das Außengelände oder ein Balkon sein.

Ihr bringt mich jedenfalls in der Planung gut voran. Danke dafür schon mal.
Herzliche Grüße
aalhuhnsuppe

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