Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Moin kurze Frage,
ich plane mit zwei Kumpels ( wir haben alle eine HBNR ) zusammen eine für uns größer Menge Bier zu brauen -> 100l. Dies übersteigt aber grade unsere eigenen persönlichen, räumlichen Kapazitäten. Aus diesem Grund wollen wir die Herstellung der Würze in der Küche unseres Vereinsheims der FFW machen. Jeder will dann jeweils 33l mit nach Hause nehmen, um sie wie gewohnt anzustellen und zu vergären.
Ist hier etwas hinsichtlich Zoll usw. zu beachten oder fällt das in unsere "normalen" 200l Hobbybrauer-Limit-Bereich ohne zusätzliche Auflagen?
Ich hatte mal gelesen, dass es am Ende darauf ankommt, wo vergoren und konsumiert wird. Und das soll ja nun zu Hause stattfinden.
( Ggf. tauschen wir auch mal eine Flasche untereinander, da wir unterschiedliche Hefen und Gärführung probieren wollen. )
Vielen Dank
Liebe Grüße
Björn
ich plane mit zwei Kumpels ( wir haben alle eine HBNR ) zusammen eine für uns größer Menge Bier zu brauen -> 100l. Dies übersteigt aber grade unsere eigenen persönlichen, räumlichen Kapazitäten. Aus diesem Grund wollen wir die Herstellung der Würze in der Küche unseres Vereinsheims der FFW machen. Jeder will dann jeweils 33l mit nach Hause nehmen, um sie wie gewohnt anzustellen und zu vergären.
Ist hier etwas hinsichtlich Zoll usw. zu beachten oder fällt das in unsere "normalen" 200l Hobbybrauer-Limit-Bereich ohne zusätzliche Auflagen?
Ich hatte mal gelesen, dass es am Ende darauf ankommt, wo vergoren und konsumiert wird. Und das soll ja nun zu Hause stattfinden.
( Ggf. tauschen wir auch mal eine Flasche untereinander, da wir unterschiedliche Hefen und Gärführung probieren wollen. )
Vielen Dank
Liebe Grüße
Björn
- christianf
- Posting Freak
- Beiträge: 578
- Registriert: Freitag 4. November 2016, 22:24
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Ich denke, entscheidend für den Zoll ist, wo du das Bier anstellst.
- Beerkenauer
- Posting Freak
- Beiträge: 1551
- Registriert: Samstag 11. Februar 2017, 15:45
- Wohnort: Südl Odenwald - Rhein-Neckar
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Hallo Björn
schau mal hier:
"Wird Bier von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt, so gilt es als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html
das dürfte doch auch auf Euch zutreffen.
Stefan
schau mal hier:
"Wird Bier von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt, so gilt es als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html
das dürfte doch auch auf Euch zutreffen.
Stefan
Mein Motto: Add more hops!
30L-Klasse; 50l Topf, 3.5k Induktion, Thermoport mit Läuterhexe, 2x Edelstahl Gärfaß, 2x Kühlschrank mit Inkbird, NC-Kegs und GDA für Flaschen.
30L-Klasse; 50l Topf, 3.5k Induktion, Thermoport mit Läuterhexe, 2x Edelstahl Gärfaß, 2x Kühlschrank mit Inkbird, NC-Kegs und GDA für Flaschen.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Ich denke, dass zur Ermittlung des Herstellungsorts getreu dem Spruch "Der Brauer macht die Würze, die Hefe das Bier" auf den gesamten Herstellungsprozess abgestellt werden muss, nicht nur auf das Anstellen. Aber wie Stefan schon schreibt, dürfte hier die Herstellung im eigenen Haushalt fingiert werden. Wenn die Herstellung in einem nicht gewerblichen Brauhaus mit fremden/gemeinschaftlichem Equipment schon darunter fällt, sollte das erst recht für die Herstellung an einem nicht gewerblichen dritten Ort mit eigenem Equipment gelten.
Wie es aber immer so ist, kann die Behörde eine andere Rechtsauffassung vertreten.
Wie es aber immer so ist, kann die Behörde eine andere Rechtsauffassung vertreten.
Liebe Grüße
Fabian
Fabian
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Super, danke das waren die Antworten, die ich hören wollte ...
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Nein, damit sind Kommunbrauhäuser gemeint, nicht die Küche des Vereinsheims.Beerkenauer hat geschrieben: ↑Montag 13. Juni 2022, 12:55 Hallo Björn
schau mal hier:
"Wird Bier von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt, so gilt es als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html
das dürfte doch auch auf Euch zutreffen.
Stefan
In der Tat gibt es hier beim Zoll sehr unterschiedliche Auslegungen ob die „Bierwerdung“ erst mit dem Anstellen gegeben ist oder nicht. Nimmt man es ganz genau, eigentlich erst dann wenn der Alkoholgehalt 0,5% übersteigt, denn bis dahin ist Bier steuerfrei.
Gruß
Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
§41 BierStV
Jan
GrußBier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Sonst zahlt halt das bisschen Steuer. Ist ja nicht die Welt.
- Beerkenauer
- Posting Freak
- Beiträge: 1551
- Registriert: Samstag 11. Februar 2017, 15:45
- Wohnort: Südl Odenwald - Rhein-Neckar
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
auch auf die Gefahr hin schlafende Hunde zu wecken, einfach mal beim Zoll nachfragen, wenn man es ganz genau wissen will...
Stefan
PS. Jan danke für die "Korrektur"
Stefan
PS. Jan danke für die "Korrektur"
Mein Motto: Add more hops!
30L-Klasse; 50l Topf, 3.5k Induktion, Thermoport mit Läuterhexe, 2x Edelstahl Gärfaß, 2x Kühlschrank mit Inkbird, NC-Kegs und GDA für Flaschen.
30L-Klasse; 50l Topf, 3.5k Induktion, Thermoport mit Läuterhexe, 2x Edelstahl Gärfaß, 2x Kühlschrank mit Inkbird, NC-Kegs und GDA für Flaschen.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
1.) Dieser Thread ist in der falschen Rubrik, er gehört in Brauen und Recht
2.) Als das BierStG geschaffen wurde, hat noch niemand bedacht, dass die einzelnen Prozesse der Bierherstellung an verschiedenen Orten durchgeführt werden können. Es hat sich eingebürgert, den Ort, wo die Hefe ins Bier gekippt wird, als Herstellungsort anzusehen. Das hat bisher jedes HZA akzeptiert. Das heißt, bei Onkel Willi maischen, läutern, Würze kochen, dann die Würze zu dir nach Hause fahren (den Ort, mit dem du beim HZA als Hobbybrauer registriert bist), Hefe in die Würze kippen, dann die angestellte Würze zu Tante Frieda karren, gären lassen und weiter verarbeiten bis zum fertigen Bier. Für den Zoll gilt dann das Bier als bei dir zuhause hergestellt und ist im Rahmen der 200l Grenze von der Biersteuer befreit.
3.) Nirgendwo steht, dass Hobbybrauerbier nur zuhause getrunken werden darf. Das ist eine Erfindung des HZA Kiel und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Mittlerweile gibt es sogar ein Urteil des FG Düsseldorf, nach dem Hobbybrauerbier steuerunschädlich mit zu Veranstaltungen genommen, dort getrunken und auch mit anderen Hobbybrauern getauscht werden darf.
4.) Das Vereinsheim der Feuerwehr ist kein Gemeindebrauhaus. Mit dem Passus "Gemeindebrauhaus" wird den Kommunbrauhäusern Bestandsschutz gewährt, die schon seit Jahrhunderten Bier herstellen. Versuche mal, ein neues Gemeindebrauhaus zu errichten und genehmigen zu lassen, dann wirst du sehen, was das für ein aussichtsloses Unterfangen ist.
5.) Die 100l Bier würden bei 11,9° Plato aktuell 4,32€ Biersteuer kosten. Warum sich hier die Rillen von den Fingerkuppen tippen? 2075 ausfüllen, 4,32€ überweisen, fertig.
6.) Den Zoll um Rat zu fragen ist eine selten blöde Idee. Die wissen erfahrungsgemäß am wenigsten, was Sache ist.
Cheers, Ruthard
2.) Als das BierStG geschaffen wurde, hat noch niemand bedacht, dass die einzelnen Prozesse der Bierherstellung an verschiedenen Orten durchgeführt werden können. Es hat sich eingebürgert, den Ort, wo die Hefe ins Bier gekippt wird, als Herstellungsort anzusehen. Das hat bisher jedes HZA akzeptiert. Das heißt, bei Onkel Willi maischen, läutern, Würze kochen, dann die Würze zu dir nach Hause fahren (den Ort, mit dem du beim HZA als Hobbybrauer registriert bist), Hefe in die Würze kippen, dann die angestellte Würze zu Tante Frieda karren, gären lassen und weiter verarbeiten bis zum fertigen Bier. Für den Zoll gilt dann das Bier als bei dir zuhause hergestellt und ist im Rahmen der 200l Grenze von der Biersteuer befreit.
3.) Nirgendwo steht, dass Hobbybrauerbier nur zuhause getrunken werden darf. Das ist eine Erfindung des HZA Kiel und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Mittlerweile gibt es sogar ein Urteil des FG Düsseldorf, nach dem Hobbybrauerbier steuerunschädlich mit zu Veranstaltungen genommen, dort getrunken und auch mit anderen Hobbybrauern getauscht werden darf.
4.) Das Vereinsheim der Feuerwehr ist kein Gemeindebrauhaus. Mit dem Passus "Gemeindebrauhaus" wird den Kommunbrauhäusern Bestandsschutz gewährt, die schon seit Jahrhunderten Bier herstellen. Versuche mal, ein neues Gemeindebrauhaus zu errichten und genehmigen zu lassen, dann wirst du sehen, was das für ein aussichtsloses Unterfangen ist.
5.) Die 100l Bier würden bei 11,9° Plato aktuell 4,32€ Biersteuer kosten. Warum sich hier die Rillen von den Fingerkuppen tippen? 2075 ausfüllen, 4,32€ überweisen, fertig.
6.) Den Zoll um Rat zu fragen ist eine selten blöde Idee. Die wissen erfahrungsgemäß am wenigsten, was Sache ist.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Nach anfänglicher Euphorie ... nein ich werde dem Zoll keine dummen Fragen stellen.
Des Weiteren hatten wir zwischendurch wirklich die Idee, mal den Gedanken weiterzuspinnen und tatsächlich ein Gemeindebrauhaus einzurichten.
Was sind da die Hürden, außer eben Spaß mit dem Veterinäramt ... wo sähe denn der Zoll einen Unterschied zwischen einem alten und einem neuen Brauhaus?
Gruß
Björn
Des Weiteren hatten wir zwischendurch wirklich die Idee, mal den Gedanken weiterzuspinnen und tatsächlich ein Gemeindebrauhaus einzurichten.
Was sind da die Hürden, außer eben Spaß mit dem Veterinäramt ... wo sähe denn der Zoll einen Unterschied zwischen einem alten und einem neuen Brauhaus?
Gruß
Björn
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Ich dachte 4,35 überweisen und dann im Anschluss das 2075 korrigieren und das Geld zurückverlangen5.) Die 100l Bier würden bei 11,9° Plato aktuell 4,32€ Biersteuer kosten. Warum sich hier die Rillen von den Fingerkuppen tippen? 2075 ausfüllen, 4,32€ überweisen, fertig.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Wenn ich es jetzt richtig verstehe, ist es zumindest so, dass für uns die 200l Grenze beim Verlassen der Haustür irrelevant wird, was mir im Grunde auch egal ist von der finanziellen Belastung her. Bloss irgendwie haben wir ja scheinbar (fast) alle einen anerzogenen Zwang, es möglichst rechtskonform zu machen, was aber mit der interessanten, vielfältigen, kreativen Rechtsauslegung der einzeln HZÄ nicht so leicht hinzubekommen ist.
-
- Posting Freak
- Beiträge: 1237
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 10:19
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Bedingung für die 200-l-Freimenge sind, das Bier wird zum eigenen Verbrauch und im Haushalt hergestellt.borstel77 hat geschrieben: ↑Montag 13. Juni 2022, 15:58 Wenn ich es jetzt richtig verstehe, ist es zumindest so, dass für uns die 200l Grenze beim Verlassen der Haustür irrelevant wird, was mir im Grunde auch egal ist von der finanziellen Belastung her. Bloss irgendwie haben wir ja scheinbar (fast) alle einen anerzogenen Zwang, es möglichst rechtskonform zu machen, was aber mit der interessanten, vielfältigen, kreativen Rechtsauslegung der einzeln HZÄ nicht so leicht hinzubekommen ist.
Wenn Du Punkt 5 von Ruthards Beitrag folgst, habt ihr die Steuer angemeldet und beglichen und viele Fragen stellen sich gar nicht mehr, insbesondere wer oder was das Haus verläßt.
Auch schlägt sich das versteuerte Bier nicht mehr auf die Freimenge nieder, was nochmal interessant werden könnte, wenn das übrige (im Haushalt zum eigenen Verbrauch) hergestellte Bier sich der 200-l-Marke nähert.
Insofern spricht vieles für #5. Man schont seine persönliche Freimenge für unstrittige Bierherstellung.
Dirk
Stay thirsty!
- Johnny H
- Posting Freak
- Beiträge: 4010
- Registriert: Donnerstag 31. Januar 2013, 22:08
- Wohnort: Graz, Österreich
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Der Rat bzw. die Vermutung, sich zur Klärung zollrechtlicher Fragen am besten an den Zoll zu wenden, ist einer dieser unausrottbaren Internetmythen. Ungefähr so wie Flaschenbacken, Hefe aufstreuen und 10% Speise zur Aufkarbonisierung verwenden.
/sarkasmus aus!
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
-
- Posting Freak
- Beiträge: 920
- Registriert: Dienstag 12. August 2014, 20:18
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Ich frag mich ja manchmal schon wie viele Zöllner bei den Forenkollegen so vor der Haustür auf der Lauer liegen? Oder der warum macht man sich da sonst so n Stress?
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Gute Frage, aber nachdem eine Gruppe Zöllner von Kiel nach Stralsund (300km) um auf dem Hobbybrauer Event von Störtebecker aufzuschlagen und nachdem immer wieder von Hausbesuchen berichtet wird, traue ich den Kollegen einiges zu. So ein Job muss scheinbar recht eintönig seinhkpdererste hat geschrieben: ↑Montag 13. Juni 2022, 22:46 Ich frag mich ja manchmal schon wie viele Zöllner bei den Forenkollegen so vor der Haustür auf der Lauer liegen? Oder der warum macht man sich da sonst so n Stress?
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
hkpdererste hat geschrieben: ↑Montag 13. Juni 2022, 22:46 Ich frag mich ja manchmal schon wie viele Zöllner bei den Forenkollegen so vor der Haustür auf der Lauer liegen? Oder der warum macht man sich da sonst so n Stress?
Hier geht es weiter https://braumagazin.de/article/stoertebeker_2017/„Spontanbesuch vom Zoll“
Dann war es 14.40 Uhr, in 20 Minuten sollte das Publikum eingelassen werden. Plötzlich wurden wir allesamt mit ziemlichem Nachdruck in einen großen Saal getrieben, denn der Zoll war „zu Besuch“ gekommen und hatte uns was zu verkünden. Was in den nächsten 10 Minuten geschah, machte uns alle ziemlich fassungslos. Während zumindest die Mecklenburger Heimbrauer einen sehr freundlichen und tiefentspannten Umgang mit dem Hauptzollamt in Stralsund gewohnt waren, stand da auf der Bühne nun ein Amtsleiter vom Hautzollamt Kiel, drohte uns alle möglichen Strafszenarien an und gab uns das Gefühl, das Gebäude sei bereits von einer Hundertschaft umstellt, um uns „kriminelle“ Heimbrauer in eigens dafür vorgehaltene Zellen der benachbarten JVA zu bringen.
Alle Aussteller wurden gezwungen, sich in eine Reihe zu stellen, um dann von vier Zollbeamten auf Existenz einer generellen Heimbrauer-Steuernummer überprüft zu werden und ob dieser Wettbewerbssud extra angemeldet worden war. Denn nach Ansicht des Zolls wurde das nicht von der 200-Liter-Haushaltsfreigrenze gedeckelt, sondern musste extra angemeldet und versteuert werden. Dies hatte zwar Störtebeker mit der Anmeldung registriert und sich bereiterklärt, die Steuer für die Veranstaltung zu übernehmen, das genügte jedoch scheinbar nicht den geforderten Regularien.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
-
- Posting Freak
- Beiträge: 920
- Registriert: Dienstag 12. August 2014, 20:18
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Ja, das hatte ich damals schon mitbekommen. Was davon zu halten ist, dazu gibts hier glaube ich auch keine zwei Meinungen.
Allerdings dieses Theater mit vor der Tür und hinter der Tür und "Schonung der Freimenge" und beim Zoll anrufen und Sachen nachfragen etc. Mir würde ja viel einfallen, aber das doch nun nicht.
Allerdings dieses Theater mit vor der Tür und hinter der Tür und "Schonung der Freimenge" und beim Zoll anrufen und Sachen nachfragen etc. Mir würde ja viel einfallen, aber das doch nun nicht.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Mir ist das vollkommen Wumpe. In USA interessiert das keinen wo man braut, dafür umso mehr wo man trinkt
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Gesetzliche Regelungen muss man auch immer im historischen Kontext sehen. Man kann das auch positiv sehen. Der Staat verzichtet hier bewusst auf seinen Steueranspruch. Die Regelung sollte das landwirtschaftliche Hausbrauen (in Bayern) schützen, bei dem mit selbst angebauter Gerste für den eigenen Haushalt gebraut wurde. Leider gibt es diese Tradition des deutschen "farmhouse ale" so nicht mehr in dem Ausmaß wie früher. Dieses Privileg setzte dann bestimmte Anforderungen voraus, die der Haushalt erfüllen musste. Daher ist die Befreiung seit je her mit dem Haushalt verknüpft. Dazu ein kleines Schmankerl aus einem Redebeitrag während der damaligen Abstimmung zum Gesetz:
Das soll aber natürlich nicht rechtfertigen, was der Zoll teilweise daraus macht/ veranstaltet...
Zuletzt geändert von rauchbier am Dienstag 14. Juni 2022, 08:17, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Ja das mit den USA ist schon lustig und das lustige ist, dass das in jedem Bundesstaat unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe versucht, in New York ein Bier aus einer Papiertüte zu trinken und sehe seit dem von Besuchen der Vereinigten Staaten von Amerika ab, nachdem ich dem Gerichtstermin unentschuldigt ferngeblieben bin ...
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Böser Bub.borstel77 hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Juni 2022, 07:59 Ja das mit den USA ist schon lustig und das lustige ist, dass das in jedem Bundesstaat unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe versucht, in New York ein Bier aus einer Papiertüte zu trinken und sehe seit dem von Besuchen der Vereinigten Staaten von Amerika ab, nachdem ich dem Gerichtstermin unentschuldigt ferngeblieben bin ...
Es ist ja sogar noch feingliedriger. Auch Countys und sogar Städte können Ihre eigenen Regeln haben. Es gibt zum Beispiel „dry counties“, also Landkreise in denen gar kein Alkohol verkauft werden darf. Lustigerweise ist Jack Daniels in einem dry county, weshalb man in der Distillery keinen Whiskey kaufen kann
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/