Im Prinzip ja, aber ....Hagen hat geschrieben:Moin Matthias, im kleinstgewerlichen Bereich würde man doch eher mit Flaschen mit GDA befüllen und auf Flaschengärung verzichten, oder?Malzwein hat geschrieben: Bezüglich der hier viel diskutierten Frage des geweblichen Verkaufs von Selbstgebrautem auch in Flaschen ist die Haftungsfrage auch von Bedeutung. Wenn es durch Glasbruch Verletzungen gibt, können die ja recht heftig sein.
... das Risiko ist sicher geringer, wenn nach der Nachgärung abgefüllt.
... bei uns sind auch schon Kaufbiere geplatz (erst letztens wieder).
... hängt scheinbar doch einiges an der Abblasfähigkeit der Verschlüsse.
Wie gesagt, ich bin ein gebranntes Kind und habe das auch ohne Flaschengärung wiederholt erlebt. Aber läuft das unter pP oder ist das Risiko relevant? Bei letzterem empfiehlt sich ja vielleicht eine Berücksichtigung des Umstandes.