im Thema Deutscher Reinheit, deutscher Durst hat Malzwein eine Interssante Idee gehabt.
Ich denke es macht Sinn, die Frage weiter zu beleuchen.
Den Ansatz finde ich gut. Wo ich noch nicht weis, wie es zu händeln ist, ist die Hauptzutat Wasser:Malzwein hat geschrieben:Das schöne an den RHG-Diskussionen ist, dass Alles, wirklich Alles schon gesagt ist, alle Argumente auf dem Tisch liegen, sinnvolle Forderungen und Modelle zu einem Umgang damit schon ausformuliert sind und dennoch immer wieder religionsgleich das Selbe leidenschaftlich heruntergebetet wird. Und somit für mich einen sehr hohen Unterhaltungswert hat.
Wie wäre es denn mal, wenn wir versuchen einen "10 Punkteplan" zu entwickeln, mit dem sich eine Mehrheit aus dem Forum einverstanden erklären kann? Dann hätten wir als das "Hobbybrauerforum" eine Aussage und etwas dazu zu sagen.
In etwa so etwas:
1. Als Bier darf jedes Getränk hergestellt und bezeichnet werden, das überwiegend aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt wird.
2. "Bier nach RHG" ist ein deutsches Qualitätsmerkmal und Gütesiegel.
3. Ein Bier ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser ohne irgendwelche Zusatzstoffe und Hilfsmittel darf das Gütesiegel tragen.
4. Hilfsmittel und Zusatzstoffe, wie im vorläufigen Biergesetzt beschrieben, sind für ein Bier nach dem RHG nicht zugelassen.
5. Für das RHG Siegel sind nur Hopfendolden und Hopfenpellets zugelassen.
6. Im Bier sind andere natürliche Zusatzstoffe zugelassen, aber deklarierungspflichtig.
8. Hilfsstoffe sind zugelassen, aber deklarierungspflichtig.
....
Das ist jetzt nur auf die Schnelle und sicher nicht vollständig und in jedem Detail richtig formuliert und jeder Punkt muss sicher ausführlich auseinandergenommen werden.
Übrigens: "Ich will / brauche kein anderes Bier" oder "Belgische Biervielfalt ist klasse" sind keine Argumente sondern Aussagen zu persönlichen Vorlieben. Interessant, aber in der Sache unwichtig.
Wie sieht es mit Aufsalzen aus?
Oder mit Osmosewasser?
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, auch bei Bier nach dem HBRHG Aufsalzen oder Osmosewasser erlaubt ist.
MfG
Thomas