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Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Donnerstag 2. Februar 2017, 19:51
von Blancblue
Ich würde ja in Deinem Bereich auf Bügelflaschen gehen - ist ein großer Trend gerade und wird beim Konsumenten als "ehrlicher" wahrgenommen.

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Donnerstag 2. Februar 2017, 20:10
von Heiko76
Blancblue hat geschrieben:Ich würde ja in Deinem Bereich auf Bügelflaschen gehen - ist ein großer Trend gerade und wird beim Konsumenten als "ehrlicher" wahrgenommen.
Na, toll!
Also doch nur eine Variante.

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Donnerstag 2. Februar 2017, 20:12
von Fe2O3
dann eben bunte Bapp-Punkte drauf kleben, um Sorten zu unterscheiden

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Donnerstag 2. Februar 2017, 20:13
von Blancblue
Heiko76 hat geschrieben:
Blancblue hat geschrieben:Ich würde ja in Deinem Bereich auf Bügelflaschen gehen - ist ein großer Trend gerade und wird beim Konsumenten als "ehrlicher" wahrgenommen.
Na, toll!
Also doch nur eine Variante.
Na wenn´s daran scheitert, solltest Du es lieber gleich lassen... :Bigsmile ;-)

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Freitag 3. Februar 2017, 07:56
von uli74
Heiko76 hat geschrieben:
Blancblue hat geschrieben:Ich würde ja in Deinem Bereich auf Bügelflaschen gehen - ist ein großer Trend gerade und wird beim Konsumenten als "ehrlicher" wahrgenommen.
Na, toll!
Also doch nur eine Variante.

Gibt doch auch Dichtungsgummis in verschiedenen Farben...

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Freitag 3. Februar 2017, 09:52
von floflue
uli74 hat geschrieben: Gibt doch auch Dichtungsgummis in verschiedenen Farben...
Richtig, z.B. bei HuM gerade die Farben rot, grün, blau, gelb und schwarz "gezählt".

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 14:41
von Felix83
Servusle,

ich betreibe hier mal Thread-Leichenfledderei, da genau dieses Thema gerade bei uns aktuell wird.
Mein Geschäftspartner und ich betreiben beide Nano/Mikrobrauereien (130l/300l Sudhaus) und sind kurz davor einen Pachtvertrag zu unterschreiben für ein Gasthaus. Ein perfektes Objekt für uns, da es keiner Brauerei gehört, keine Brauereibindung hat und über zwei Küchen verfügt, also optimal als Hausbrauerei nutzbar.

Jetzt die Frage: Weiss jemand, wie das mit der Nutzungsänderung über das Bauordnungsamt läuft? Ist das bei einer Gaststätte überhaupt nötig? Ich habe bis jetzt nur mit dem Gewerbeamt gesprochen wegen der Konzession und der Kerl dort war verwirrt, weil es nach der Nutzungsänderung ja keine Gaststätte mehr wäre, sondern eine Brauerei.

Meine Sorge ist, dass wir zwar baurrechtlich, was die Brauküche angeht, alle Anforderungen erfüllen können. Damit haben wir auch doppelt Erfahrung. Aber sobald so eine Bestandsgaststätte nutzungsgeändert wird, auf einmal ganz neue Verordnungen greifen, alles neu aufgerollt wird wie bei einem Neubau, z.B. dutzende Parkplätze auf einmal nötig sind, die vorher nicht nötig waren usw.

Daher, bevor ich jetzt die Pferde scheu mache. Weiss jemand, wie das läuft bauordnungstechnisch, wenn ich in einem Gasthaus Bier (300l Sudhaus) brauen möchte?

Viele Grüße
Felix

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 15:15
von §11
Felix83 hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 14:41 Servusle,

ich betreibe hier mal Thread-Leichenfledderei, da genau dieses Thema gerade bei uns aktuell wird.
Mein Geschäftspartner und ich betreiben beide Nano/Mikrobrauereien (130l/300l Sudhaus) und sind kurz davor einen Pachtvertrag zu unterschreiben für ein Gasthaus. Ein perfektes Objekt für uns, da es keiner Brauerei gehört, keine Brauereibindung hat und über zwei Küchen verfügt, also optimal als Hausbrauerei nutzbar.

Jetzt die Frage: Weiss jemand, wie das mit der Nutzungsänderung über das Bauordnungsamt läuft? Ist das bei einer Gaststätte überhaupt nötig? Ich habe bis jetzt nur mit dem Gewerbeamt gesprochen wegen der Konzession und der Kerl dort war verwirrt, weil es nach der Nutzungsänderung ja keine Gaststätte mehr wäre, sondern eine Brauerei.

Meine Sorge ist, dass wir zwar baurrechtlich, was die Brauküche angeht, alle Anforderungen erfüllen können. Damit haben wir auch doppelt Erfahrung. Aber sobald so eine Bestandsgaststätte nutzungsgeändert wird, auf einmal ganz neue Verordnungen greifen, alles neu aufgerollt wird wie bei einem Neubau, z.B. dutzende Parkplätze auf einmal nötig sind, die vorher nicht nötig waren usw.

Daher, bevor ich jetzt die Pferde scheu mache. Weiss jemand, wie das läuft bauordnungstechnisch, wenn ich in einem Gasthaus Bier (300l Sudhaus) brauen möchte?

Viele Grüße
Felix
Ich hab damit genau zweimal zu tun gehabt und das Ergebnis hätte nicht anders ausfallen können. Während Bauamt A auch das Bierbrauen als "Zubereitung von Speisen und Getränken" gewertet hat und keinerlei Änderung verlangt hat, hat das Bauamt B das ganze als Nutzungsänderung gesehen. Wobei sich hier natürlich auch die Frage stellt inwieweit ein Umbau nötig wird

Nach der 4.BlmSchV ist zumindest der Betrieb einer Brauerei bis 200hl am Tag nicht mehr genehmigungspflichtig https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... 10013.html

Hilft jetzt nur bedingt weiter

Jan

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 15:23
von Felix83
Das hilft schon weiter! War bei der Bauamt B Sache ein Umbau nötig? Wir haben ja eine fertig leerstehende Küche in der ganz früher Wurst hergestellt wurde und zuletzt Pizza gebacken wurde. Also Abzugsmöglichkeiten sind gegeben. Sehen keinen Grund für einen Umbau.

Vielen Dank für deine Hilfe :)

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 15:28
von §11
Felix83 hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 15:23 Das hilft schon weiter! War bei der Bauamt B Sache ein Umbau nötig? Wir haben ja eine fertig leerstehende Küche in der ganz früher Wurst hergestellt wurde und zuletzt Pizza gebacken wurde. Also Abzugsmöglichkeiten sind gegeben. Sehen keinen Grund für einen Umbau.

Vielen Dank für deine Hilfe :)
In beiden Fällen waren Umbauten nötig, wobei die bei B um einiges massiver waren und das Gasthaus älter. Das kann gut eine Rolle gespielt haben.

Gruss

Jan

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 15:31
von Felix83
Gut, dann schlaf ich jetzt mal ruhiger, wir pachten das Ding mit Klausel, dass wir es wieder kündigen können, falls wir unser Konzept nicht umsetzen können und beantragen die Konzession. Damit wird dann behördlich alles angestoßen

Vielen Dank Jan!!

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 15:34
von Frommersbraeu
Servus,

das ist eine echt gute Frage und wie Jan sagte, kommt es zum einen darauf an, ob der zustände Mann/Frau guter Laune ist und was aus meiner Sicht vielleicht die interessanteste Frage ist, betreibt ihr die Gaststätte weiter? Wenn ja, dann wäre es ja "nur" eine Erweiterung der Speisekarte sofern die Anlage kleine Ausmaße wie deinen BT140 hat. Zubereitung vn Speißen und Getränken steht ja bekanntlich schon in der jetzigen Nutzung

Ich würde mich vom Lebensmittelamt erst mal beraten lassen ob hier überhaupt neue Auflagen, die einen Umbau benötigen, notwendig sind.

Wenn ihr natürlich nur noch brauen wollt und das ganze als Brauerei betreiben, dann sieht die Ausgangslage wahrscheinlich etwas anders aus...

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 16:04
von Felix83
Das ist als Braugaststätte, neudeutsch Brewpub gedacht. Mit Essen aus der Hauptküche, Biergarten, allem drum und dran.
Wäre in dem Falle nicht mehr der BT140, sondern so ein Polsinelli 300 Ding vom anderen Brauer. Irgendwann könnten wir auf ein "richtiges" 500l Sudhaus aufrüsten, aber alles in allem gehts hier um 300-1000l die Woche maximal.

Vor dem Amt für Lebensmittelüberwachung mach ich mir keine Sorgen. Die kennen mich, gab nie Probleme und die neue Location ist die Straße runter. Die Vorgaben von denen, korrekte Fliese, Abluft, Fliegengitter, Bodenablauf, Wischbarkeit unter den Möbeln etc...das kennen wir aus dem ff.

Meine Sorge ist hauptsächlich, dass da kaum Parkplätze sind, aber der letzte Pächter kam 2019 auch mit durch, als Gaststätte. Das Ding ist Bestand. Existiert seit 1890. Aber wenn es jetzt baurechtlich verändert wird, da ein völlig neues Gebäude draus wird, auf einmal ganz neue Vorgaben gelten, wie z.b. üblich für alle 6 m² Gastraum ein Parkplatz zur Verfügng zu stellen. Wären dann bei uns so 35 Parkplätze. In einer kleinen Dorfstraße (Mischgebiet) lol. Dann könntest das Haus abreissen und müsstest erstmal ne Tiefgarage bauen :Ahh :Bigsmile

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 12. September 2022, 16:05
von §11
Frommersbraeu hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 15:34 Servus,

vielleicht die interessanteste Frage ist, betreibt ihr die Gaststätte weiter?
Das stimmt natürlich, davon bin ich irgendwie ausgegangen.

Gruss

Jan

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Montag 19. September 2022, 15:40
von stefan78h
Felix83 hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 16:04 Das ist als Braugaststätte, neudeutsch Brewpub gedacht. Mit Essen aus der Hauptküche, Biergarten, allem drum und dran.
Wäre in dem Falle nicht mehr der BT140, sondern so ein Polsinelli 300 Ding vom anderen Brauer. Irgendwann könnten wir auf ein "richtiges" 500l Sudhaus aufrüsten, aber alles in allem gehts hier um 300-1000l die Woche maximal.

Vor dem Amt für Lebensmittelüberwachung mach ich mir keine Sorgen. Die kennen mich, gab nie Probleme und die neue Location ist die Straße runter. Die Vorgaben von denen, korrekte Fliese, Abluft, Fliegengitter, Bodenablauf, Wischbarkeit unter den Möbeln etc...das kennen wir aus dem ff.

Meine Sorge ist hauptsächlich, dass da kaum Parkplätze sind, aber der letzte Pächter kam 2019 auch mit durch, als Gaststätte. Das Ding ist Bestand. Existiert seit 1890. Aber wenn es jetzt baurechtlich verändert wird, da ein völlig neues Gebäude draus wird, auf einmal ganz neue Vorgaben gelten, wie z.b. üblich für alle 6 m² Gastraum ein Parkplatz zur Verfügng zu stellen. Wären dann bei uns so 35 Parkplätze. In einer kleinen Dorfstraße (Mischgebiet) lol. Dann könntest das Haus abreissen und müsstest erstmal ne Tiefgarage bauen :Ahh :Bigsmile
da hilft nur beim Bauamt anrufen!
Ich denke Ihr solltet vermeiden eine Nutzungsänderung im baurechtlichen Sinn zu machen!

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Mittwoch 21. September 2022, 00:12
von Scheibelhund
Felix83 hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 16:04 Das ist als Braugaststätte, neudeutsch Brewpub gedacht. Mit Essen aus der Hauptküche, Biergarten, allem drum und dran.
Wäre in dem Falle nicht mehr der BT140, sondern so ein Polsinelli 300 Ding vom anderen Brauer. Irgendwann könnten wir auf ein "richtiges" 500l Sudhaus aufrüsten, aber alles in allem gehts hier um 300-1000l die Woche maximal.

Vor dem Amt für Lebensmittelüberwachung mach ich mir keine Sorgen. Die kennen mich, gab nie Probleme und die neue Location ist die Straße runter. Die Vorgaben von denen, korrekte Fliese, Abluft, Fliegengitter, Bodenablauf, Wischbarkeit unter den Möbeln etc...das kennen wir aus dem ff.

Meine Sorge ist hauptsächlich, dass da kaum Parkplätze sind, aber der letzte Pächter kam 2019 auch mit durch, als Gaststätte. Das Ding ist Bestand. Existiert seit 1890. Aber wenn ohl des jetzt baurechtlich verändert wird, da ein völlig neues Gebäude draus wird, auf einmal ganz neue Vorgaben gelten, wie z.b. üblich für alle 6 m² Gastraum ein Parkplatz zur Verfügng zu stellen. Wären dann bei uns so 35 Parkplätze. In einer kleinen Dorfstraße (Mischgebiet) lol. Dann könntest das Haus abreissen und müsstest erstmal ne Tiefgarage bauen :Ahh :Bigsmile
Als ich damals meine Gaststätte baute, stand ich vor dem gleichen Problem. Gewißheit kann dir nur das Bauamt geben, zumal sich die Vorschriften ändern können und in den Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt sind, insbesondere die Höhe der Stellplatzablöse.

Ich kann den Mechanismus mal grob schildern:

Um den Bedarf an Parkplätzen zu regeln wurden bereits vor Jahrzehnten Garagenordnungen geschaffen. Diese regeln, wieviel Parkplätze bei Neubauten oder Nutzungsänderungen gebraucht werden, wer sie bereitstellen und bezahlen muß und was passiert, wenn dies räumlich nicht möglich ist.

Gerade in den Innestädten ist das ein besonderes Problem. Daher geht man davon aus, daß bestehende Gebäude, entsprechend ihrer früheren Nutzung Parkplätze virtuell mitbringen. Wohl der Überlegung geschuldet daß die Stadt früher auch funktioniert hat und man sonsten alles abreißen müßte.

In meinem Fall lag eine Ruine zugrunde, die 3 absolut aus der Zeit gefallene Wohnungen enthielt. Dabei kommt es nur auf die Anzahl an, nicht auf die Größe oder das Alter. Diese 3 Wohnungen brachten virtuell 3 Stellplätze mit in die Ehe. Durch die Nutzungsänderung zur Gaststätte galt ein neuer Schlüssel: Je angefangene 10 qm Gastraumfläche ist ein Parkplatz erforderlich (Es zählt nur der Gastraum, keine Küchen, Keller oder Toiletten). Mein Gastraum hatte knapp 29 qm. Damit war durch die bereits virtuell vorhandenen Stellplätze die Vorschrift erfüllt. Hätte der Gastraum etwa 35 qm umfaßt wäre ein zusätzlicher Stellplatz nötig gewesen. Da durch die Bebauung keiner in einer zulässigen Entfernung geschafftn werden konnte müßte dieser abgelöst werden. Bedeutet: Für den Parkplatz ist eine Gebühr fällig, deren Höhe die Stadt festlegt. Das Geld ist somit weg, es soll aber irgendwann und irgendwo ein Stellplatz geschaffen werden, etwa als Parkhaus. Die Umsetzung bleibt regelmäßig im Dunklen. Das ist auch der Kritikpunkt an diem Verfahren. In meinem Fall hätte ein -Stellplatz 5000 € gekostet, ich kenn aber auch Städte vergleichbarer Größe wo 20.000 € aufgerufen werden. Für erst mal nix.

Diese Stellplatzablöse hat schon manches Vorhaben unnötig verteuert oder gar verhindert. Zumal es oft erst auf den Tisch kommt, wenn das Gebäude bereits gekauft ist und Umbauten vorgenommen wurden. Ärgerlich aber bei rechtzeitiger Information vermeidbar, durch geschickte Planung oder Stornierung des vorhabens

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Mittwoch 21. September 2022, 00:58
von Alt-Phex
Felix83 hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 16:04 In einer kleinen Dorfstraße (Mischgebiet) lol. Dann könntest das Haus abreissen und müsstest erstmal ne Tiefgarage bauen :Ahh :Bigsmile
Das klingt sehr ländlich und könnte dein Vorteil sein. Quatsch doch mal mit dem Bürgermeister über dein Projekt und was du so vor hast. Gib ihm ein paar Probeflaschen und begeister ihn für dein Vorhaben. Bier und Tradition verkaufen sich immer gut beim Wähler, das wird er wissen. Wenn du den auf deine Seite ziehen kannst, winkt der wahrscheinlich alles durch. Vorausgesetzt natürlich, dass das du mit seiner politischen Ausrichtung klarkommst.

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Dienstag 27. September 2022, 20:22
von Felix83
Scheibelhund hat geschrieben: Mittwoch 21. September 2022, 00:12
Als ich damals meine Gaststätte baute, stand ich vor dem gleichen Problem. Gewißheit kann dir nur das Bauamt geben, zumal sich die Vorschriften ändern können und in den Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt sind, insbesondere die Höhe der Stellplatzablöse.

Ich kann den Mechanismus mal grob schildern:

Um den Bedarf an Parkplätzen zu regeln wurden bereits vor Jahrzehnten Garagenordnungen geschaffen. Diese regeln, wieviel Parkplätze bei Neubauten oder Nutzungsänderungen gebraucht werden, wer sie bereitstellen und bezahlen muß und was passiert, wenn dies räumlich nicht möglich ist.

Gerade in den Innestädten ist das ein besonderes Problem. Daher geht man davon aus, daß bestehende Gebäude, entsprechend ihrer früheren Nutzung Parkplätze virtuell mitbringen. Wohl der Überlegung geschuldet daß die Stadt früher auch funktioniert hat und man sonsten alles abreißen müßte.

In meinem Fall lag eine Ruine zugrunde, die 3 absolut aus der Zeit gefallene Wohnungen enthielt. Dabei kommt es nur auf die Anzahl an, nicht auf die Größe oder das Alter. Diese 3 Wohnungen brachten virtuell 3 Stellplätze mit in die Ehe. Durch die Nutzungsänderung zur Gaststätte galt ein neuer Schlüssel: Je angefangene 10 qm Gastraumfläche ist ein Parkplatz erforderlich (Es zählt nur der Gastraum, keine Küchen, Keller oder Toiletten). Mein Gastraum hatte knapp 29 qm. Damit war durch die bereits virtuell vorhandenen Stellplätze die Vorschrift erfüllt. Hätte der Gastraum etwa 35 qm umfaßt wäre ein zusätzlicher Stellplatz nötig gewesen. Da durch die Bebauung keiner in einer zulässigen Entfernung geschafftn werden konnte müßte dieser abgelöst werden. Bedeutet: Für den Parkplatz ist eine Gebühr fällig, deren Höhe die Stadt festlegt. Das Geld ist somit weg, es soll aber irgendwann und irgendwo ein Stellplatz geschaffen werden, etwa als Parkhaus. Die Umsetzung bleibt regelmäßig im Dunklen. Das ist auch der Kritikpunkt an diem Verfahren. In meinem Fall hätte ein -Stellplatz 5000 € gekostet, ich kenn aber auch Städte vergleichbarer Größe wo 20.000 € aufgerufen werden. Für erst mal nix.

Diese Stellplatzablöse hat schon manches Vorhaben unnötig verteuert oder gar verhindert. Zumal es oft erst auf den Tisch kommt, wenn das Gebäude bereits gekauft ist und Umbauten vorgenommen wurden. Ärgerlich aber bei rechtzeitiger Information vermeidbar, durch geschickte Planung oder Stornierung des vorhabens
Gut, in dem Falle sollten wir eine Nutzungsänderung wirklich versuchen zu vermeiden. Wir haben mit Biergarten 210 m². Das ist kein so kleiner Schuppen. Bei deinen 10 m² müssten wir dann für 21 Parkplätze bezahlen. Das wäre definitv das Ende des Projekts.
Vielen Dank für deine Infos!!

Re: Gewerblich brauen in Gaststätte

Verfasst: Mittwoch 28. September 2022, 23:23
von Scheibelhund
Nein, der Biergarten, bzw. die sondergenutzte Straßenfläche vor dem Haus fällt nicht in diese Regelung. Ich würde einfach mal beim Amt fragen. Generell vor dem ersten Handgriff fragen, evtl. sogar schriftlich eine Antwort anfordern an die man sich dann berufen kann.