Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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WillieThePooh
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1001

Beitrag von WillieThePooh »

Ich habe diesen Thread abonniert, weil er unterhaltsam ist und stellenweise gute Comedy ist.
Nehmt es mir nicht übel, ich will niemanden angreifen und weiß sehr wohl die sachlichen Kommentare zu schätzen.

Allerdings bin ich von der Sorte Mensch, die Regeln und Gesetzen folgt. Ich lasse mich impfen, weil mir gesagt wird, das das gut für uns alle ist, meinen ökologischen Fußabdruck versuche ich auch da zu reduzieren, wo es einfach möglich ist. Seit dem letzten Punkt in Flensburg fahre ich auch nicht mehr mit dem Fahrrad über eine längst freie Fußgängerampel. Es lohnt sich nicht, weil das Polizeiauto wieder direkt hinter mir stehen könnte.
Für unser Hobby geben wir nicht gerade wenig Geld aus. Wie immer, wenn es um Freizeitaktivitäten und Spaß geht. Fallen dabei die paar EUR wirklich ins Gewicht und lohnt es sich überhaupt einen Gedanken daran zu verschwenden? Ich denke nicht.

Natürlich bin ich bei allen, die zu Recht die unterschiedliche Auslegung von Gesetzen und Verordnungen reklamieren. Ist das Forum hier dann die richtige Plattform? Sicher ist es gut, sich über die Vorgehensweise der Zollämter auszutauschen, nur teilweise schaukelt sich das ganze ziemlich hoch. Es verbessert das Ansehen der Hobbybrauer nicht, so glaube ich, wenn böse über Beamte geschrieben wird, die Ihren Job machen oder diese wöchentlich mit Kleinstanmeldungen zugeschüttet würden.
Es muss doch einen anderen, zielführenden Weg geben.

Meine Gedanken dazu. Nun weiter im Thema

:moredrama
Gruß
Reiner
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Wintermuffel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1002

Beitrag von Wintermuffel »

Servus Reiner,
ich verstehe Deinen Standpunkt durchaus, und versuche mich auch an Regeln und Gesetze zu halten.
Ich hab nur ein Problem wenns völlig sinnlos wird.
Angefangen mit der Regelung 200 Liter pro Haushalt, egal pb Single oder 10köpfige Familie.
Über geht den Staat gar nix an was ich daheim mache, zu der unglaublichen Steuergeldverschwendung, wenn Jemand meine Zahlung über 22 Cent bearbeitet, für vier Liter Bier für einen Wettbewerb.
Ganz zu schweigen von den sinnfrei verbrachten Sekunden meiner Lebenszeit um das passende Formular auszufüllen.
....
Man ist nie zweimal durch den selben Wind.

Gruß
Heiner
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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1003

Beitrag von §11 »

WillieThePooh hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 23:07 Es verbessert das Ansehen der Hobbybrauer nicht, so glaube ich, wenn böse über Beamte geschrieben wird, die Ihren Job machen oder diese wöchentlich mit Kleinstanmeldungen zugeschüttet würden.
Es muss doch einen anderen, zielführenden Weg geben.

Meine Gedanken dazu. Nun weiter im Thema

:moredrama
Ok, die machen also Ihren Job? Dann wäre ich froh wenn du mir aus der BierStV erklärst wo da drin steht:
- Jeder Sud muss einzelnd x Tage vorher angemeldet werden
- Bier das Freunde trinken oder das in einem Wettbewerb geht muss versteuert werden und dafür bedarf es auch noch einen Versteuerungsnachweis den der Veranstalter zu kontrollieren hat

Hier zur Hilfe der entsprechenden Paragraf
Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (Biersteuerverordnung - BierStV)
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1004

Beitrag von bwanapombe »

Reiner, hilf mir mal und gib mir die Stelle, an der böse über Beamte geschrieben wurde, die ihren Job machen? Und mach einen Vorschlag der zum Ziel führt.

Es kann dem Ansehen der Hobbybrauer nicht schaden, wenn sie als mündige Bürger auftreten, falsche Entscheidungen der Verwaltung widersprechen und sich darüber austauschen.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1005

Beitrag von Krulle »

bwanapombe hat geschrieben: Samstag 15. Januar 2022, 12:10 Es kann dem Ansehen der Hobbybrauer nicht schaden, wenn sie als mündige Bürger auftreten, falsche Entscheidungen der Verwaltung widersprechen und sich darüber austauschen.

Dirk
So sehe ich das auch. Als Bürger heißt es nicht, alles zu schlucken was sich die Obrigkeit ausdenkt, oder meint, auslegen zu können.
Es gibt so viele Gesetze, über die ich nur den Kopf schütteln kann.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1006

Beitrag von §11 »

Krulle hat geschrieben: Montag 17. Januar 2022, 15:23
bwanapombe hat geschrieben: Samstag 15. Januar 2022, 12:10 Es kann dem Ansehen der Hobbybrauer nicht schaden, wenn sie als mündige Bürger auftreten, falsche Entscheidungen der Verwaltung widersprechen und sich darüber austauschen.

Dirk
So sehe ich das auch. Als Bürger heißt es nicht, alles zu schlucken was sich die Obrigkeit ausdenkt, oder meint, auslegen zu können.
Es gibt so viele Gesetze, über die ich nur den Kopf schütteln kann.
Es geht ja aber hier sogar einen Schritt weiter. Denn es ist ja nicht nur das Gesetz über das man den Kopf schütteln könnte, sondern es ja hier so das die Exekutive ganz einfach Dinge verlangt, die so absolut nicht im Gesetz stehen.

Gruß

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1007

Beitrag von renzbräu »

WillieThePooh hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 23:07 Allerdings bin ich von der Sorte Mensch, die Regeln und Gesetzen folgt. Ich lasse mich impfen, weil mir gesagt wird, das das gut für uns alle ist, meinen ökologischen Fußabdruck versuche ich auch da zu reduzieren, wo es einfach möglich ist. Seit dem letzten Punkt in Flensburg fahre ich auch nicht mehr mit dem Fahrrad über eine längst freie Fußgängerampel. Es lohnt sich nicht, weil das Polizeiauto wieder direkt hinter mir stehen könnte.
Es geht ja nicht um das Verhalten der Hobbybrauer, sondern der Steueraufsicht: Anmaßungen das Brauen untersagen zu wollen, Konsequenzen nach Paragraphen die nicht einschlägig sind oder willkürliche "Erlaubnis" wer zum "eigenen Bedarf" "erlaubt" wird. Dazu die merkwürdigsten Infos nach telefonischen Auskünften oder unterschiedlichste Regelungen und Gebräuche je nach Hauptzollamt. Du findest sie alle hier im Thread gesammelt. Die Vorschreibenden haben auch auf genug Beispiele verwiesen. Der Punkt ist nicht, ob sich Hobbybrauer:in an die Regeln hält, sondern der Zoll als Behörde.
WillieThePooh hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 23:07 Natürlich bin ich bei allen, die zu Recht die unterschiedliche Auslegung von Gesetzen und Verordnungen reklamieren. Ist das Forum hier dann die richtige Plattform?
WillieThePooh hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 23:07 Es muss doch einen anderen, zielführenden Weg geben.
Natürlich wurden schon Abgeordnete, Finanzminister:innen und und was weiß ich wer kontaktiert. Geändert hat sich bisher nichts.
Wo wäre dann die richtige Plattform? Was der bessere, zielführende Weg? Wir sind offen für Vorschläge.
WillieThePooh hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 23:07 Sicher ist es gut, sich über die Vorgehensweise der Zollämter auszutauschen, nur teilweise schaukelt sich das ganze ziemlich hoch. Es verbessert das Ansehen der Hobbybrauer nicht, so glaube ich, wenn böse über Beamte geschrieben wird, die Ihren Job machen oder diese wöchentlich mit Kleinstanmeldungen zugeschüttet würden.
Wenn Du eine Flasche Bier verschenkst ist die Steueranmeldung und -abführung vorgeschrieben. Steht halt nicht immer ein Polizei- oder Zollauto hinter schenkenden Hobbybrauer:innen...

Edit: Typo
Zuletzt geändert von renzbräu am Dienstag 18. Januar 2022, 07:36, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Johannes

- hausgebraut, handgeklöppelt & mundgetrunken -
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1008

Beitrag von Schneiderlein »

Lieber Johannes, schreib doch bitte Deutsch und kein Gender-Gaga. Das macht Kopfweh beim lesen. Danke.
Gruss Joerg.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1009

Beitrag von Bilbobreu »

Lieber Joerg,
lass doch bitte alle schreiben, wie er/sie/es möchte.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1010

Beitrag von §11 »

Schneiderlein hat geschrieben: Montag 17. Januar 2022, 21:56 Lieber Johannes, schreib doch bitte Deutsch und kein Gender-Gaga. Das macht Kopfweh beim lesen. Danke.
Gruss Joerg.
Lass es bitte hier Leuten vorzuschreiben wie sie schreiben. Wenn dir das Kopfweh bereitet dann ließ den Beitrag nicht

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1011

Beitrag von Räuber Hopfenstopf »

Das liest sich im Vergleich zu Behördenschreiben doch recht flockig. Allerdings ist die Formulierung „der Vorschreibende“ in einem Zollthread schon lustig doppeldeutig…

Locker bleiben!
Björn
Viele Grüße
Björn

Allen wird bekannt gemacht, dass keiner in die Jeetze kackt - denn morgen wird gebraut.
Steht am Bierbrunnen in Salzwedel
bwanapombe
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1012

Beitrag von bwanapombe »

Räuber Hopfenstopf hat geschrieben: ...
Locker bleiben!
...
Gutes Motto.

Der Berliner sagt, einfach nich ignorieren.

Ich hoffe, wir können demnächst mal zusammen ein Bier auf den Zoll trinken.

Mein Widerspruch ist inzwischen abgeschickt. Dazu habe ich vorsorglich, wie verlangt alle möglichen Brauvorgänge angezeigt bis zum Sankt Nimmerleinstag mit der Aufforderung die Auflagen aufzuheben. Mal schauen.

Dirk
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Sebasstian
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1013

Beitrag von Sebasstian »

Wer weiß denn sowas?
20220122_213735.jpg
C wäre mir eigentlich am sympathischsten. Aber naja... so is die Welt halt nicht.
Grüße,
Sebastian
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1014

Beitrag von hkpdererste »

Bring' die nicht auf dumme Ideen, sonst hast halten die hinterher auch noch die Hand auf.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1015

Beitrag von mb1i3er »

§11 hat geschrieben: Dienstag 18. Januar 2022, 01:39
Schneiderlein hat geschrieben: Montag 17. Januar 2022, 21:56 Lieber Johannes, schreib doch bitte Deutsch und kein Gender-Gaga. Das macht Kopfweh beim lesen. Danke.
Gruss Joerg.
... Wenn dir das Kopfweh bereitet dann ließ den Beitrag nicht ...

Jan
Das funktioniert so rum ja nicht. Um das Kopfwehpotential zu erkennen, muss der Beitrag ja vorher gelesen worden sein. Man könnte sich vorstellen, so eine Antwort mit einer Warnung zu beginnen:

"Achtung, der nachfolgende Text kann unter sensiblen Brauern und Brauerinnen schwere Kopfschmerzen verursachen." , natürlich mit Haftungsausschluss:

"Wer trotz dieser Warnung weiter liest, tut dies auf eigene Gefahr. Für mögliche schwere dauerhafte Folgeschäden wird keine Haftung übernommen."
Räuber Hopfenstopf hat geschrieben: Mittwoch 19. Januar 2022, 21:38 Das liest sich im Vergleich zu Behördenschreiben doch recht flockig. Allerdings ist die Formulierung „der Vorschreibende“ in einem Zollthread schon lustig doppeldeutig…

Locker bleiben!
Björn
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1016

Beitrag von ggansde »

Moin,
was ist die Intention diese Beiträge wieder hochzuschieben? Aus meiner Sicht völlig überflüssig.
VG, Markus
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1017

Beitrag von Krulle »

Hallo zusammen,

so, mal wieder ne steile These.
Ich habe gegen diese jährliche Anzeige Widerspruch eingelegt und wurde dann (ich vermute) an irgendeine Rechtsabteilung des Zolls verwiesen.
Die erste Antwort beinhaltete die Verwaltungsanweisung V3206 vom BMF. Es ist Urheberrechtlich geschützt (Juris Verlag), weswegen ich es hier nicht anhänge. Aber ich glaube es geistert hier im Forum herum.
Dort steht drinnen, dass die Erleichterung eine regelmäßige jährliche Anzeigepflicht zulässt.
Natürlich hat das Dokument für mich keine gesetzliche Relevanz, da ich es nirgends öffentlich finden kann.

Die zweite Antwort war dann eine Einspruchsentscheidung, gegen diese ich dann vor dem Finanzgericht klagen könnte.
Ich kann diesem Menschen keinen Vorwurf machen, er macht nur seine Arbeit und hält sich an das, was ihm aufgetragen wurde :Smile
Aber richtig Banane finde ich das weiterhin :Mad2
Ich glaube ich werde einfach jeden Sud einzeln anmelden, automatisiert zu jedem Wochenende Mails schreiben und jede Flasche die auswärts getrunken wird, über 2070 anmelden.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1018

Beitrag von bwanapombe »

Hallo Krulle,
Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 ...

Dort steht drinnen, dass die Erleichterung eine regelmäßige jährliche Anzeigepflicht zulässt.
Natürlich hat das Dokument für mich keine gesetzliche Relevanz, da ich es nirgends öffentlich finden kann.

...
Ich glaube, der letzte Satz stimmt so allgemein nicht. Verwaltungsanweisungen können zumindest auch Wirksamkeit nach außen entfalten, müssen es natürlich nicht. Vor allem nicht, wenn sie einer Verordnung oder einem Gesetz widersprechen. (Dazu können die Rechtskundigen vielleicht mehr sagen.) Und die Biersteuerverordnung sagt eben nichts von jährlicher Anzeige. Sie sagt Anzeige mit Angabe u.a. der voraussichtlich hergestellten Menge. Und das macht nunmal keinen Sinn, jeden Sud mit einer voraussichtlich hergestellten Menge im Kalenderjahr anzuzueigen.

Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 ...

Die zweite Antwort war dann eine Einspruchsentscheidung, gegen diese ich dann vor dem Finanzgericht klagen könnte.
Ich kann diesem Menschen keinen Vorwurf machen, er macht nur seine Arbeit und hält sich an das, was ihm aufgetragen wurde :Smile
Aber richtig Banane finde ich das weiterhin :Mad2
Ich glaube ich werde einfach jeden Sud einzeln anmelden, automatisiert zu jedem Wochenende Mails schreiben und jede Flasche die auswärts getrunken wird, über 2070 anmelden.
In einem parallelen Thread wurde eingeräumt, dass man solche Bescheide geflissentlich ignorieren kann.

Dennoch habe ich meine Sude im Voraus bis zum Sanktnimmerleinstag angemeldet. An jedem möglichen freien Tag einen, also im wesentlichen die Sonnabende, Sonntage und gesetzlichen Feiertage, dazu alle Schulferientage im Bundesland, vorbehaltlich weiterer Tage dazwischen. Das aber nur um die Sinnlosigkeit dieser Auflagen aufzuzeigen.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1019

Beitrag von ggansde »

Laut meiner Bekannten die beim Zoll arbeitet, ist deren Arbeit ansonsten so öde, dass sie sich genau über diese Arbeit als Ablenkung sehr freuen. Also immer weiter damit. Es wird keine Änderung bringen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1020

Beitrag von bwanapombe »

Das sind doch mal gute Nachrichten, denn solche Rückmeldungen bekommt man von den Bearbeitern in der Regel nicht direkt. Ich bereite gern Freude. Und ehrlich gesagt, hat es mir auch ein bisschen Spaß gemacht. Also eine typische Win-Win-Situation. :thumbup Jetzt war es das aber auch erst einmmal.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1021

Beitrag von rakader »

bwanapombe hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 15:10
Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 Natürlich hat das Dokument für mich keine gesetzliche Relevanz, da ich es nirgends öffentlich finden kann.
Ich glaube, der letzte Satz stimmt so allgemein nicht. Verwaltungsanweisungen können zumindest auch Wirksamkeit nach außen entfalten, müssen es natürlich nicht. Vor allem nicht, wenn sie einer Verordnung oder einem Gesetz widersprechen. (Dazu können die Rechtskundigen vielleicht mehr sagen.) Und die Biersteuerverordnung sagt eben nichts von jährlicher Anzeige. Sie sagt Anzeige mit Angabe u.a. der voraussichtlich hergestellten Menge. Und das macht nunmal keinen Sinn, jeden Sud mit einer voraussichtlich hergestellten Menge im Kalenderjahr anzuzueigen.
Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 In einem parallelen Thread wurde eingeräumt, dass man solche Bescheide geflissentlich ignorieren kann.
Weil hier etwas Verwaltungsrecht gefragt ist, erlaube ich mir als eingerosteter Verwaltungsrechtler mal ein paar Aussagen hier zu relativieren, bzw. vor ihnen zu warnen:
Die Aussage "keine gesetzliche Relevanz" ist gefährliches, am Ende teures Halbwissen. Verordnungen können Gesetzeskraft entfalten und an die Stelle ordnungsgemäßer Gesetze treten. Dies wird vor allem da angewandt, wo Änderungen regelmäßig eine zeitnahe Anpassung erfordern, bekanntestes Beispiel ist das Verkehrsrecht, das fast durchweg über Verordnungen geregelt ist. Auch die meisten Corona-Regeln sind meist über Verordnungen geregelt; in diesen Minuten hat das bayerische Verwaltungsgericht die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gestoppt. Grundlage für die Entscheidung war die Verhältnismäßigkeit. Und dieses Wörtchen ist kein zu vernachlässigender Spruch: Bei einem Kleinbrauer sollte eine jährliches Anmeldung genügen, eine monatliche wäre überzogen. Außerdem schont das die Staatskasse.

Es ist richtig, das Verwaltungsanweisungen Wirksamkeit nach außen entfalten können. Wäre dem nicht so, gäbe es keine Verwaltungsgerichte. Denn für die meisten Verordnungen und Gesetze gibt es sogenannte Durchführungsverordnungen. Diese legen den Spielraum für den Sachbearbeiter ja ganzer Behörden und Behördenabteilungen fest. Über all diesen Durchführungsverordnungen steht immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch bei der Wahl der Mittel. Wie bekannt, schießen da manche Beamte übers Ziel hinaus oder legen Verordnungen einseitig aus, und dann kommt es zum Streit. Schlimm wird es dann, wenn eine Behörde sich bevorteilt, wie im Fall der Fliegerbombe in München-Freimann, wo eine alte Frau die Bergungskosten zahlen sollte, weil das Ding zufällig auf ihrem Grundstück gefunden wurde. In diesem Fall wurde städtisches Recht überdehnt. Es gilt aber allgemein der Grundsatz, dass die nächsthöhere Instanz das Recht der unteren bricht. (Am bekanntesten: Bundesrecht bricht Landesrecht – Hallo, Herr Söder!)

Allgemein ist es so, dass untere Landesbehörden und Fachabteilungen auf Kreisebene in der Durchführung den größten Spielraum haben. Das eine Zollamt kann als jährlich akzeptieren, das andere nicht - um nur ein fiktives Beispiel heranzuziehen. Das ist aber alles andere als willkürlich, denn in diese Entscheidungen fließen ortsübliche Gegebenheiten ein. Zudem arbeiten Kreisbehörden und Bundesbehörden auf Kreisebene oft eng zusammen. Bekanntes Beispiel ist wohl die Brauerei Camba im Chiemgau, die einige hundert Liter Coffee Milk Stout in den Ausguss schütten musste, auf Anordnung des Landratsamtes, durchgeführt vom Zoll. Nennt sich Amtshilfe.

Um es klar zu sagen: Es muss nicht unbedingt alles in einem Gesetz stehen. Gesetz sind eigentlich eine ziemlich lebendige Angelegenheit, die meist durch Urteile erst ihre Wirkung entfalten. Da muss ich §11 oben widersprechen. Viele Gesetze werden bei uns durch die höchsten Gerichte ausgestaltet. Oder wer hätte gedacht, dass das Urteil über die Vergabe terrestrischer Frequenzen den privaten Rundfunk in Deutschland aus der Taufe hebt (FRAG-Urteil BVerfGe, 3. Rundfunkurteil). Deswegen ist Juristen die Neue Juristische Wochenschrift auch so wichtig, wo die neuesten Urteile Gesetze konkretisieren.

Wer sagt, dass "solche Bescheide" ignoriert werden sollen, erzählt geballten Unsinn. In den seltensten Fällen ist dem so. Fasst kommt mir bei so einer Aussage in den Sinn, dass mit so einem Spruch für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte geworben werden soll. Es ist in Foren wie hier und wie auch bei medizinischen Themen immer besser, einen Experten zu fragen. Just my 2 cents,

Radulph
Zuletzt geändert von rakader am Freitag 11. Februar 2022, 18:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1022

Beitrag von hkpdererste »

Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 ... und jede Flasche die auswärts getrunken wird, über 2070 anmelden.
Könnten wir bitte endlich mal aufhören hier im Forum den Blödsinn zu verbreiten, dass außer Haus getrunkenes Bier versteuert werden muss. Je öfter der Käse hier wiederholt wird desto mehr glauben das wirklich. :Angry
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1023

Beitrag von bwanapombe »

rakader hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 17:39 ...
Wer sagt, dass "solche Bescheide" ignoriert werden sollen, erzählt geballten Unsinn. In den seltensten Fällen ist dem so. Fasst kommt mir bei so einer Aussage in den Sinn, dass mit so einem Spruch für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte geworben werden soll. Es ist in Foren wie hier und wie auch bei medizinischen Themen immer besser, einen Experten zu fragen. Just my 2 cents,

Radulph
Na bleiben wir mal beim aktuellen Beispiel. Ich mache die Anzeige nach § 41 BierStV Ziff. 2. Das HZA schickt mir eine Eingangsbestätigung mit der Auflage jeden Brauvorgang einzeln anzuzeigen. Gegen die Auflage wird Widerspruch wird eingelegt und der vom HZA abgewiesen.

Würde eine Klage dagegen überhaupt von einem Gericht angenommen?

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1024

Beitrag von ggansde »

rakader hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 17:39
bwanapombe hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 15:10
Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 Natürlich hat das Dokument für mich keine gesetzliche Relevanz, da ich es nirgends öffentlich finden kann.
Ich glaube, der letzte Satz stimmt so allgemein nicht. Verwaltungsanweisungen können zumindest auch Wirksamkeit nach außen entfalten, müssen es natürlich nicht. Vor allem nicht, wenn sie einer Verordnung oder einem Gesetz widersprechen. (Dazu können die Rechtskundigen vielleicht mehr sagen.) Und die Biersteuerverordnung sagt eben nichts von jährlicher Anzeige. Sie sagt Anzeige mit Angabe u.a. der voraussichtlich hergestellten Menge. Und das macht nunmal keinen Sinn, jeden Sud mit einer voraussichtlich hergestellten Menge im Kalenderjahr anzuzueigen.
Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 In einem parallelen Thread wurde eingeräumt, dass man solche Bescheide geflissentlich ignorieren kann.
Weil hier etwas Verwaltungsrecht gefragt ist, erlaube ich mir als eingerosteter Verwaltungsrechtler mal ein paar Aussagen hier zu relativieren, bzw. vor ihnen zu warnen:
Die Aussage "keine gesetzliche Relevanz" ist gefährliches, am Ende teures Halbwissen. Verordnungen können Gesetzeskraft entfalten und an die Stelle ordnungsgemäßer Gesetze treten. Dies wird vor allem da angewandt, wo Änderungen regelmäßig eine zeitnahe Anpassung erfordern, bekanntestes Beispiel ist das Verkehrsrecht, das fast durchweg über Verordnungen geregelt ist. Auch die meisten Corona-Regeln sind meist über Verordnungen geregelt; in diesen Minuten hat das bayerische Verwaltungsgericht die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gestoppt. Grundlage für die Entscheidung war die Verhältnismäßigkeit. Und dieses Wörtchen ist kein zu vernachlässigender Spruch: Bei einem Kleinbrauer sollte eine jährliches Anmeldung genügen, eine monatliche wäre überzogen. Außerdem schont das die Staatskasse.

Es ist richtig, das Verwaltungsanweisungen Wirksamkeit nach außen entfalten können. Wäre dem nicht so, gäbe es keine Verwaltungsgerichte. Denn für die meisten Verordnungen und Gesetze gibt es sogenannte Durchführungsverordnungen. Diese legen den Spielraum für den Sachbearbeiter ja ganzer Behörden und Behördenabteilungen fest. Über all diesen Durchführungsverordnungen steht immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch bei der Wahl der Mittel. Wie bekannt, schießen da manche Beamte übers Ziel hinaus oder legen Verordnungen einseitig aus, und dann kommt es zum Streit. Schlimm wird es dann, wenn eine Behörde sich bevorteilt, wie im Fall der Fliegerbombe in München-Freimann, wo eine alte Frau die Bergungskosten zahlen sollte, weil das Ding zufällig auf ihrem Grundstück gefunden wurde. In diesem Fall wurde städtisches Recht überdehnt. Es gilt aber allgemein der Grundsatz, dass die nächsthöhere Instanz das Recht der unteren bricht. (Am bekanntesten: Bundesrecht bricht Landesrecht – Hallo, Herr Söder!)

Allgemein ist es so, dass untere Landesbehörden und Fachabteilungen auf Kreisebene in der Durchführung den größten Spielraum haben. Das eine Zollamt kann als jährlich akzeptieren, das andere nicht - um nur ein fiktives Beispiel heranzuziehen. Das ist aber alles andere als willkürlich, denn in diese Entscheidungen fließen ortsübliche Gegebenheiten ein. Zudem arbeiten Kreisbehörden und Bundesbehörden auf Kreisebene oft eng zusammen. Bekanntes Beispiel ist wohl die Brauerei Camba im Chiemgau, die einige hundert Liter Coffee Milk Stout in den Ausguss schütten musste, auf Anordnung des Landratsamtes, durchgeführt vom Zoll. Nennt sich Amtshilfe.

Wer sagt, dass "solche Bescheide" ignoriert werden sollen, erzählt geballten Unsinn. In den seltensten Fällen ist dem so. Fasst kommt mir bei so einer Aussage in den Sinn, dass mit so einem Spruch für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte geworben werden soll. Es ist in Foren wie hier und wie auch bei medizinischen Themen immer besser, einen Experten zu fragen. Just my 2 cents,

Radulph
Ein Experte wird solche Probleme niemals lösen können sondern nur ein Gericht. Solange es diesbzgl. keine Entscheidung gibt können wir hier diskutieren bis wir blöd sind.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1025

Beitrag von rakader »

hkpdererste hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 17:44
Krulle hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 14:02 ... und jede Flasche die auswärts getrunken wird, über 2070 anmelden.
Könnten wir bitte endlich mal aufhören hier im Forum den Blödsinn zu verbreiten, dass außer Haus getrunkenes Bier versteuert werden muss. Je öfter der Käse hier wiederholt wird desto mehr glauben das wirklich. :Angry
Ja, ist ärgerlich - und noch mehr Aussagen aus dieser Ecke.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1026

Beitrag von rakader »

ggansde hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 17:57
Ein Experte wird solche Probleme niemals lösen können sondern nur ein Gericht. Solange es diesbzgl. keine Entscheidung gibt können wir hier diskutieren bis wir blöd sind.
VG, Markus
Auch wieder wahr Markus. Mich regte nur die Aufforderung zur Sorglosigkeit auf.

Grüße
Radulph
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1027

Beitrag von renzbräu »

rakader hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 17:39 Verordnungen können Gesetzeskraft entfalten und an die Stelle ordnungsgemäßer Gesetze treten.
Nur müssen sie dazu öffentlichen bekannt, also zugänglich, sein. Dies geschieht durch Veröffentlichung z.B. im Bundesgesetzblatt oder Verkündungsplattformen.
Weiß jemand genaueres dazu:
Wurde die Verwaltungsanweisung V3206 auf einem solchen Weg öffentlich zugänflich gemacht? Steht eine Verwaltungsanweisung einer Verordnung gleich?

Edit: Zitat richtig eingefügt.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1028

Beitrag von Krulle »

renzbräu hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 18:45
rakader hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 17:39 Verordnungen können Gesetzeskraft entfalten und an die Stelle ordnungsgemäßer Gesetze treten.
Nur müssen sie dazu öffentlichen bekannt, also zugänglich, sein. Dies geschieht durch Veröffentlichung z.B. im Bundesgesetzblatt oder Verkündungsplattformen.
Weiß jemand genaueres dazu:
Wurde die Verwaltungsanweisung V3206 auf einem solchen Weg öffentlich zugänflich gemacht? Steht eine Verwaltungsanweisung einer Verordnung gleich?

Edit: Zitat richtig eingefügt.
Naja, Normen können auch Gesetzescharakter haben und liegen auch nicht öffentlich aus.
Da könnte schon etwas dran sein.
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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1029

Beitrag von §11 »

Ein Experte wird solche Probleme niemals lösen können sondern nur ein Gericht. Solange es diesbzgl. keine Entscheidung gibt können wir hier diskutieren bis wir blöd sind.
VG, Markus
Da sind wir ja dran

Gruß

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1030

Beitrag von Gasflasche »

Jan, würdest du kurz verraten, was da im Hintergrund läuft?

EDIT: ein Hinweis oder Link zu einem Post reicht auch :Angel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1031

Beitrag von Bilbobreu »

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1032

Beitrag von Gasflasche »

Danke! Bei mir hat schon irgendwo weit weg noch was im Hinterkopf gedämmert, aber es war zu schemenhaft :Drink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1033

Beitrag von rakader »

renzbräu hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 18:45
rakader hat geschrieben: Freitag 11. Februar 2022, 17:39 Verordnungen können Gesetzeskraft entfalten und an die Stelle ordnungsgemäßer Gesetze treten.
Nur müssen sie dazu öffentlichen bekannt, also zugänglich, sein. Dies geschieht durch Veröffentlichung z.B. im Bundesgesetzblatt oder Verkündungsplattformen.
Weiß jemand genaueres dazu:
Wurde die Verwaltungsanweisung V3206 auf einem solchen Weg öffentlich zugänflich gemacht? Steht eine Verwaltungsanweisung einer Verordnung gleich?

Edit: Zitat richtig eingefügt.
Die Spanne reicht vom Bundesgesetzblatt bis zum Amtsblatt eines Weilers, z.B. kann Deine Gemeinde eine Regenwassergebühr verlangen (kein Witz). Eine Verwaltungsanweisung ist keine Rechtsnorm, sie bindet nur nachgeordete Behörden. Verwaltungsanweisungen sind nicht immer öffentlich, vor allem dort nicht, wo Sicherheitsfragen tangiert werden wie Militär, Migration, Polizei. Stell Dir nur einmal vor, der Polizeipräsident würde vor der Coronaleugner-Demo, die ein Spaziergang sein soll, die Polizeitaktik öffentlich machen -> das ist eine Verwaltungsanweisung.
Andererseits ist es guter Stil eines demokratischen Staates in Fragen wo der Bürger direkt tangiert ist, Verwaltungsanweisungen öffentlich zu machen. Das Finanzministerium ist ein gutes Beispiel. Seine Anweisungen erscheinen u.a. in Fachverlagen wie C.H. Beck.

Um es kurz zu machen: Wenn Dir das unter den Nägeln brennt und es Dir sooo wichtig ist, frage bei der Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Amtes nach. Du kannst vorgeben für ein Fachmagazin zu recherchieren, dann kannst Du auch den Pressesprecher anhauen. Du hast dann ein Auskunftsrecht. Je nach Landespressegesetz muss Dir innerhalb einer Frist geantwortet werden. (In Brüssel gibt es sogar ein Gericht, wo das bei der Kommission eingeklagt werden kann.)

<off-topic>
Die Rechtsnatur von Verwaltungsanweisungen war in Deutschland schon öfter problematisch. Sie ist leider kein Ruhmesblatt für unsere Demokratie. Behörden und Staatanwaltschaften gehen teilweise gegen Whistleblower, Journalisten und Aktivisten rabiat vor und setzen das sogenannte Amtsgeheimnis gleich mit Meinungsfreiheit und Presserecht. Das ist teilweise sogar Inhalt von Prüfungen zum Staatsanwalt. Da wiehert nicht, sondern brüllt der alte Obrigkeitsstaat. Immer wieder kommt es dann vor, dass Redaktionen durchsucht werden. Sehr empfindlich ist der BND. Bekanntestes Beispiel ist die Spiegelaffäre - da ging es um die Verwaltungsanweisung "Vertraulich".</tltr>

Grüße
Radulph
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1034

Beitrag von renzbräu »

Unsere Lieblingsbehörde mit den blauen Hemden hat 2075 ein Facelift verpasst:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... teuer.html

Alles viel besser, sagt der Zoll. "Herstellung ohne Erlaubnis" - die unglückliche Formulierung steht immernoch drin :Ahh
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1035

Beitrag von Ruthard »

renzbräu hat geschrieben: Dienstag 22. März 2022, 20:52 Unsere Lieblingsbehörde mit den blauen Hemden hat 2075 ein Facelift verpasst:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... teuer.html

Alles viel besser, sagt der Zoll. "Herstellung ohne Erlaubnis" - die unglückliche Formulierung steht immernoch drin :Ahh
Putzig, dass die Behörde es nicht geschafft hat, die besondere Rundungsroutine bei der Berechnung der Steuer in das Formular einzubauen. Das gibt die Behörde sogar offen zu und bietet das klassische Formular als pdf gesondert zum Download und zum händischen Ausfüllen an.

Die Kleinbetragsregelung, deren Existenz von Sachbearbeitern gelegentlich geleugnet wird, ist jetzt explizit in den Bearbeitungshinweisen aufgeführt.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1036

Beitrag von renzbräu »

Eine Vorhaltung dieser Formulare als Papier-Vordrucke ist nicht mehr vorgesehen.
Dazu passt auch "Unterschrift des Antragsstellers" :thumbdown
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1037

Beitrag von bwanapombe »

Pflichtfelder sind auch spaßig. Hausnummer braucht man nicht angeben, aber E-Mail-Adresse und Telefonnummer (beides zweimal) und Geburtsdatum.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1038

Beitrag von bieratenschreck »

Als Privatmann schreibe ich beim Feld Rechtsform Natürliche Person rein, oder?
Gruß
Christian
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1039

Beitrag von flutsch »

Ich würde aus dem Dropdown-Menü den Eintrag "Privat" wählen.

LG Thorsten
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1040

Beitrag von jaulinho »

Servus - habe heute nach 2 Werktagen auf meine Anmeldung als hobbybrauer Antwort vom HZA Saarbrücken bekommen. Nummer wurde zugeteilt, jährliche Meldung genügt und der Steuersatz wurde mit 0,4407 Euro pro plato pro Hektoliter ausgewiesen.

Gruß
Tom
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1041

Beitrag von mesmerize »

Der Steuersatz ist allerdings zur Zeit geringer:

„Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 gilt abweichend davon ein ermäßigter Steuersatz von 0,3935 Euro je Hektoliter und Grad Plato.“

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html

Die kennen selbst noch nicht mal den aktuellen Stand…. Tz tz tz
Beste Grüße
Tommy
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1042

Beitrag von jaulinho »

mesmerize hat geschrieben: Donnerstag 23. Juni 2022, 01:04 Der Steuersatz ist allerdings zur Zeit geringer:

„Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 gilt abweichend davon ein ermäßigter Steuersatz von 0,3935 Euro je Hektoliter und Grad Plato.“

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html

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Ja, habe auch schon überlegt, es der Dame mal mitzuteilen. Aber ist mir irgendwie zu blöd. Sollte ich versteuern müssen, werde ich einfach den niedrigeren Satz zu Grunde legen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1043

Beitrag von Beerkenauer »

jaulinho hat geschrieben: Freitag 24. Juni 2022, 09:10
mesmerize hat geschrieben: Donnerstag 23. Juni 2022, 01:04 Der Steuersatz ist allerdings zur Zeit geringer:

„Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 gilt abweichend davon ein ermäßigter Steuersatz von 0,3935 Euro je Hektoliter und Grad Plato.“

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html

Die kennen selbst noch nicht mal den aktuellen Stand…. Tz tz tz
Ja, habe auch schon überlegt, es der Dame mal mitzuteilen. Aber ist mir irgendwie zu blöd. Sollte ich versteuern müssen, werde ich einfach den niedrigeren Satz zu Grunde legen.
Hier habe ich folgende Info im Januar von meinem Zollamt bekommen, da ich auch obiger Annahme war:

… da ist so nicht richtig, der von Ihnen erwähnte Steuersatz von 0,3935€ gilt nur für Steuerläger, bzw. für gewerbliche Bierherstellung.
Für Hobbybrauer gilt weiterhin der alte Steuersatz von 0,4407€.…”

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1044

Beitrag von dukeboris »

Dann gilt ja wohl in den meisten Fällen wieder die 10€ Regel, wenn man es falsch verstanden haben sollte. :Grübel :Drink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1045

Beitrag von Ruthard »

Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Brauereien ohne Steuerlager, da gibt es mittlerweile ein entsprechendes Urteil. Dass das nicht für Hobbybrauer gilt, stimmt leider. Allerdings ist der Steuersatz 0,4407 € für Hobbybrauer auch aus der Luft gegriffen. Korrekt betrüge er 0,787 €/°P/hl. Ich würde 0,4407 als Steuersatz in das Formular eintragen und trotzdem auf 0,3935 berechnen. Bei den heroischen Mengen, die wir verbrauen, sind das eh nur Cents. Macht das Zollamt Stress, auf die Kleinbetragsregelung hinweisen.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1046

Beitrag von Fe2O3 »

Meim HZA hat mich explizit auf den ermäßigten Satz von 0,3935€ für 2022 hingewiesen.
Da ich aber die 200er Marke nicht durchbrechen werde kann's mir egal sein
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1047

Beitrag von renzbräu »

Brauwolf hat geschrieben: Freitag 24. Juni 2022, 10:43 Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Brauereien ohne Steuerlager, da gibt es mittlerweile ein entsprechendes Urteil.
Voila!
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsc ... 202110123/

Besonders Abschnitt 15 und 16:
Diese Regelung dient der Umsetzung von Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und c RL 2008/118, wonach ebenfalls sowohl die Entnahme aus einem Verfahren der Steueraussetzung als auch die Herstellung außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung als Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr anzusehen ist.

Die in Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und c RL 2008/118 bzw. § 14 Abs. 2 BierStG genannten Steuerentstehungstatbestände stehen gleichberechtigt nebeneinander. Eine Wertung des (Unions-)Gesetzgebers dahingehend, dass die Entnahme aus dem Steuerlager den Normalfall und die Herstellung außerhalb eines Steuerlagers einen Ausnahmefall darstellt, ist diesen Regelungen nicht zu entnehmen.
Aufmerksame Community-Mitglieder wussten es schon lange; dem Zoll kann man es nun ggf mit Aktenzeichen belegen.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1048

Beitrag von mesmerize »

Fe2O3 hat geschrieben: Freitag 24. Juni 2022, 12:01 Meim HZA hat mich explizit auf den ermäßigten Satz von 0,3935€ für 2022 hingewiesen.
Da ich aber die 200er Marke nicht durchbrechen werde kann's mir egal sein
Meins genauso, allerdings im kleingedrucktem auf der Rückseite.
Beste Grüße
Tommy
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1049

Beitrag von Whaip »

Hey ho,
bei mir kam ein Schreiben des Zolls an: Anscheinend treten wir nun ansatzweise in die moderne ein und können Dinge demnächst digital erledigen.
Hierin wird beschrieben, dass Dienstleistungen im Bereich "Biersteuererklärung" per www.zoll-portal.de erledigt werden können. Soweit, so gut.

Bisher hat der Zoll nur meine jährlichen Standard-Anzeigen per Email bekommen und ich war nie über der 200 Liter Freigrenze.
Interessanterweise soll ich mich laut Anleitung im Brief aber als "Geschäftskunde" registrieren und müsste auch mein ELSTER Zertifikat hochladen um eine Registrierung abzuschliessen. Da frage ich mich doch: Warum sollte ich mich als 0815-Hobbybrauer denn NICHT als Bürger-, sondern als Geschäftskunde registrieren? Irgendwie widerstrebt es mir meine ELSTER-Datei hochzuladen.

Hat das sonst noch jemand bekommen?

Grüße,
Achim
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1050

Beitrag von Frommersbraeu »

Hallo Achim,

das selbe Schreiben habe ich auch bekommen.

Für dich als reinen Hobbybrauer, der keine Biersteuer meldet, würde ich das ganze getrost ignorieren und weiter am Jahresanfang die formlose Anzeige machen.

Für mich als Gewerbe ist die ganze Sache deutlich praktischer als jedes Mal das Formular zu downloaden, unterschreiben, scannen und per e-mail an den Zoll zu schicken.
Schöne Grüße
Patrick


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