Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
hkpdererste
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#951

Beitrag von hkpdererste »

Die Anmeldung ist doch letztendlich nur dazu gut, dass dich der mürrische Nachbar nicht beim Zoll verpfeifen kann. Ob du jetzt 100, 200 oder 500 Liter braust und ob du allein oder die Frau auch noch was braut wird in der Realität nie jemand nachvollziehen können.

Ärgerlich an dem ganzen Thema sind doch letztendlich nur so "anmelde - Aktionen" wie sie z.B. für die HbCon notwendig sind und das dann im Zweifelsfall im 2 Liter Bereich für einen Gegenwert im niedrigen Centbereich.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#952

Beitrag von bwanapombe »

Brauwolf hat geschrieben: Sonntag 19. Dezember 2021, 12:34
bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 9. Dezember 2021, 00:18 Kann ich soweit nachvollziehen. Ich finde es unglücklich, das überhaupt auf die Person des Herstellers abgehoben wird, denn letztlich ist sie unerheblich für die Steuerbefreiung. Solange das Bier im Haushalt des Herstellers, zum eigenen Verbrauch hergestellt ist, ist es eben bis zu 2hl/a steuerfrei. Das sind ja alles Merkmale des Bieres, nicht des Steuerschuldners und Herstellers. Aber so ist es nun mal.
...
Das sehe ich anders. Ich halte es sehr wohl für wichtig, dass die Steuerbefreiung auf die Person bezogen ist, das Brauen im Haushalt ist nur ein Merkmal für die Steuerbefreiung, ebenso wie der eigene Verbrauch. Deswegen gilt auch die Höchstgrenze von 2hl/a pro Person und nicht pro Haushalt.
Wenn "er" 180 Liter im Jahr Platobomben für sich und seine Kumpels braut, und "sie" 120 Liter im Jahr Mädchenbier für das Kaffeekränzchen, im gleichen Haushalt und auf gleichem Equipment, dann sind die kompletten 300 Liter steuerbefreit, Punkt.

Cheers, Ruthard
Das meinte ich gar nicht. Warum belässt man es nicht einfach beim "Hersteller"? Warum muss der jetzt noch ohne Not als Haus- und Hobbybrauer charakterisiert werden.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#953

Beitrag von bwanapombe »

hkpdererste hat geschrieben: Sonntag 19. Dezember 2021, 14:05 Die Anmeldung ist doch letztendlich nur dazu gut, dass dich der mürrische Nachbar nicht beim Zoll verpfeifen kann. Ob du jetzt 100, 200 oder 500 Liter braust und ob du allein oder die Frau auch noch was braut wird in der Realität nie jemand nachvollziehen können.

Ärgerlich an dem ganzen Thema sind doch letztendlich nur so "anmelde - Aktionen" wie sie z.B. für die HbCon notwendig sind und das dann im Zweifelsfall im 2 Liter Bereich für einen Gegenwert im niedrigen Centbereich.
Sogar ob überhaupt Bier hergestellt wird, dürfte sehr schwer nachvollziehbar sein, weil im Zweifel alles sehr privat abläuft. Man müsste sich schon selbst belasten, damit das funktioniert.

Veranstaltungen sind da ein leichteres Ziel, weil nicht wie die Wohnung unter besonderem Schutz.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#954

Beitrag von monsti88 »

Shortbreaker hat geschrieben: Samstag 18. Dezember 2021, 13:32 Ich hoffe ich darf hier einmal mit einer Frage rein grätschen:

Bisher habe ich an meinem Zweitwohnsitz gebraut und das auch beim dortigen HZA gemeldet. Dementsprechend habe ich dort auch eine Hobbybrauernummer. Da ich jetzt aber in der Heimat brauen möchte, stellt sich mir die Frage, ob ich diese Nummer dem neuen HZA mitteilen sollte, oder ob ich mich dort für nächstes Jahr einfach komplett neu anmelden sollte.
Als ich aus München ins Umland zog, änderte sich für mich auch das zuständige HZA. In Unwissenheit dessen, machte ich meine jährliche Anzeige wieder beim "alten" HZA. Die Zöllner dort leiteten meine Anzeige freundlicherweise an das nun neu zuständige HZA weiter. Dort erhielt ich eine neue Hobbybrauernummer. Offenbar hat da jedes HZA seinen eigenen Nummernkreis.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#955

Beitrag von emjay2812 »

Ich plane über die VHS in meiner Region einen Braukurs selbst abzuhalten. Termin ist noch unklar, wird wahrscheinlich im 2. Halbjahr dieses Jahres sein. Als gesetzestreuer Bürger habe ich nun ausgerechnet, dass für die im Braukurs hergestellte 11 Liter Bier 0,47€ Steuer zu entrichten ist. Beim Zoll freundlich angefragt, ob dann eine Steueranmeldung überhaupt nötig ist. Ja, es gibt keine Kleinstbetragsregelung.
Also wird die unerlaubte Herstellung versteuert.

Warum trotz ordentlicher Anzeige wann der Braukurs stattfinden wird, die Herstellung unerlaubt ist, bleibt im Dunkeln.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#956

Beitrag von Frommersbraeu »

emjay2812 hat geschrieben: Montag 3. Januar 2022, 13:57 Also wird die unerlaubte Herstellung versteuert.

Warum trotz ordentlicher Anzeige wann der Braukurs stattfinden wird, die Herstellung unerlaubt ist, bleibt im Dunkeln.
:thumbsup ja, über das Wort bin ich bei meiner ersten Brau-Vorführung auch gestolpert. Richtig heißt es Herstellung ohne Erlaubnis und bezieht sich darauf, dass du kein erlaubnispflichitges Steuerlager hast. Ist also alles Erlaubt was du da tust :Wink
Schöne Grüße
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#957

Beitrag von renzbräu »

Dies zeigt m.E. die in den Köpfen festgefahrenen Denkstrukturen: Herstellung ohne Erlaubnis - aber der Satz geht weiter. Das Weitere wird nicht mit gedacht. Ändert aber den Sinn.
Im Übrigen ist §32 BierStV mit dem schönen Wort "Kleinbetragsregelung" überschrieben.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#958

Beitrag von bwanapombe »

renzbräu hat geschrieben: Montag 3. Januar 2022, 15:05 Dies zeigt m.E. die in den Köpfen festgefahrenen Denkstrukturen: Herstellung ohne Erlaubnis - aber der Satz geht weiter. Das Weitere wird nicht mit gedacht. Ändert aber den Sinn.
Im Übrigen ist §32 BierStV mit dem schönen Wort "Kleinbetragsregelung" überschrieben.
Wobei der Vollständigkeit halber gesagt sei, dass die Kleinstbetragsregelung nur Abweichungen von 9,99 EUR auffangen. Grundsätzlich muss die Steuer auch angemeldet und beglichen werden, wenn sie weniger als 10 EUR beträgt.

Man darf allerdings Zweifel hegen, ob bei einem Braukurs in der VHS Bier im Sinne des Biersteuergesetzes entsteht, also ein vergorenes Getränk aus Malz mit mindestens 0,5% vol. Alkohol.

Im Übrigen ist auch eine Anzeige, wann der Braukurs stattfindet, nicht nötig. Die HZA sehen das gern anders. Das kann man aber abstellen. Siehe diesen Thread: https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 57#p445657

Das HZA bekommt eine Steueranmeldung über die hergestellte Menge Bier (s.o.), so sie nicht im Haushalt eines Hobbybrauers hergestellt wurde oder die 200 Liter Freimenge im Kalenderjahr übersteigt. Und natürlich wird die Steuer sofort beglichen.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#959

Beitrag von §11 »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 3. Januar 2022, 16:14


Man darf allerdings Zweifel hegen, ob bei einem Braukurs in der VHS Bier im Sinne des Biersteuergesetzes entsteht, also ein vergorenes Getränk aus Malz mit mindestens 0,5% vol. Alkohol.



Dirk
Ja, auch hier ist das Vorgehen der HZA sehr unterschiedlich. Als ich noch im Gebiet des HZA Augsburg gewohnt habe, hatte ich eine sehr lange Diskussion zu genau diesem Thema. Ich hatte mitgeteilt das ich einen Braukurs durchführe bei dem wir Würze herstellen, die ich im Anschluss in meinem Haushalt mit Hefe versetze und vergäre. Der Beamtin war es absolut nicht möglich nachzuvollziehen was ich von Ihr will und sie bestand auf ein Formular zur Herstellung ohne Erlaubnis.

Ein Kumpel wohnt im Einzugsgebiet des HZA Hannover und macht, nach Rücksprache, genau das und zwar ohne ein Formblatt 2075.

Gruss

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#960

Beitrag von emjay2812 »

Das Bier wird im Haus meiner Eltern vergoren. Da mache ich kein Fass auf. Steuer wird entrichtet.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#961

Beitrag von §11 »

emjay2812 hat geschrieben: Montag 3. Januar 2022, 16:40 Das Bier wird im Haus meiner Eltern vergoren. Da mache ich kein Fass auf. Steuer wird entrichtet.
Aber warum dann die Frage an den Zoll?
Als gesetzestreuer Bürger habe ich nun ausgerechnet, dass für die im Braukurs hergestellte 11 Liter Bier 0,47€ Steuer zu entrichten ist. Beim Zoll freundlich angefragt, ob dann eine Steueranmeldung überhaupt nötig ist.

Gruss

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#962

Beitrag von bwanapombe »

emjay2812 hat geschrieben: Montag 3. Januar 2022, 16:40 Das Bier wird im Haus meiner Eltern vergoren. Da mache ich kein Fass auf. Steuer wird entrichtet.
Mit der Entrichtung der Steuer bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite. Für die Steuerfreiheit steht ggf. ja auch noch der eigene Verbrauch in Frage, wenn das Bier später mit den Teilnehmern des Kurses verzehrt wird.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#963

Beitrag von emjay2812 »

Das ist alles etwas unlogisch geregelt. Wenn ich im Haus meiner Eltern braue und vergäre, mache ICH das nicht offiziell sondern mein Vater.
Wurde vom Zoll selbst so empfohlen. Um da jetzt kein fragwürdiges Konstrukt aufzubauen (Sohn macht Braukurs, Vater meldet Sud zur Vergärung an...), wird die Steuer jetzt entrichtet. Dann ist es egal wo das Bier vergärt und ob das zu irgendwelchen Freimengen zählt.
Mein Vater kann in Ruhe weiterbrauen (also ich).

Soweit so kompliziert.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#964

Beitrag von flensdorfer »

Mal eine positive Erfahrung bei der vom HZA Itzehoe gewünschten jährlichen Anzeige des ersten Brautages:

Die formlose Anzeige wie gewohnt gedruckt, unterschrieben, eingescannt und zwischen den Jahren als pdf per Mail an poststelle...@zoll.bund.de geschickt. Am 03.01.2022 bekam ich eine Mail "Brauanzeige". "Was das?" dachte ich mir. Das HZA hat mir erstmalig seit vielen Jahren die Bestätigung des Einganges der Anzeige per Mail geschickt. Schickt mir aber das bekannte Formular trotzdem noch per Post zu.
Aber immerhin schon mal teilweise moderner als bisher :)
Gruß, Arne

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schlupf
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#965

Beitrag von schlupf »

Das HZA Itzehoe hat bisher immer anstandslos meine Brauanzeigen als stink normale Emails akzeptiert. Den ganzen Zauber mit drucken und scannen kannst du dir also schenken.

Die Kollegin hat anscheinend am 3. den Stapel abgearbeitet: an dem Tag hatte ich auch eine Mail gekriegt in der sie wegen einer Systemumstellung noch mein Geburtsdatum abgefragt hat.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#966

Beitrag von flensdorfer »

Ah ok. Dachte von wegen Unterschrift und so. Aber umso besser, merke ich mir für das nächste Mal :thumbsup
Gruß, Arne

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#967

Beitrag von bwanapombe »

Nur für's Protokoll: Eine Form ist bei der Anzeige nicht vorgeschrieben. Es ginge alles. Anruf oder Besuch im HZA mit Diktat zur Niederschrift, berittener Bote, Steintafeln, etc. Ich habe vor knapp 10 Jahren den Herstellungsbeginn per E-Mail angezeigt. Wurde nicht bemängelt.

Ende des letzten Jahres habe ich dem HZA nochmal geschrieben und hervorgehoben, dass die voraussichtliche Menge für alle Kalenderjahre gilt, sodass also nicht erwartet werden kann, dass ich die Anzeige in Zukunft wiederhole. Seitdem keine Reaktion, also nicht die sonst übliche Rückmeldung mit Formular.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#968

Beitrag von Flohaan »

Und schon wieder bin ich am überlegen ob sich die Diskussion lohnt, denen den 41 II S.3 BierStV weiter zu erläutern oder ihnen einfach jedes Jahr ne Mail zu schicken..
image.jpg
Hatte ihnen Ende des letzten Jahres eine Mail geschrieben dass sie bitte meine Erklärung für alle folgenden Jahre zur Kenntnis nehmen können.

P.s. Warum sich das Bild mal wieder dreht, keine Ahnung..
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#969

Beitrag von hkpdererste »

Wenn du diskussionsfreudig und schlagfertig bist, tu es. Wenn eher weniger dann lass sie sich an ihrem jährlichen Schrieb freuen und gut.

Immer dran denken ... Die ham' recht und ich mei' Ruh. :P
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#970

Beitrag von bwanapombe »

Ich kann das gut verstehen. Wenn es Dich motiviert, sieh es so: Du tust es nicht nur für Dich, sondern für die Hobbybrauer jetzt und nach Dir. Die Argumentation sollte ja nicht schwer fallen.

Bei mir kam übrigens auch in der 2. Woche im neuen Jahr keine Reaktion auf meinen Vorstoß.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#971

Beitrag von Flohaan »

hkpdererste hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 17:39 Wenn du diskussionsfreudig und schlagfertig bist, tu es.
Leider beides Dinge die auf mich zutreffen.

Die Reaktion meiner Freundin war „die arme Frau“…
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#972

Beitrag von zoki »

Muss ich mir Sorgen machen, habe im letzten Jahr (erstmalig) per Mail an da zuständige Hauptzollamt angezeigt, das ich ab sofort Hobbybrauer bin (mit der Vorlage, die hier rumgeistert) und nie irgendwas zurück gehört.
Hat mich bisher nicht sonderlich gestört und über 2hl komme ich sicherlich nicht.

Was mein Ihr: Keine schlafenden Hunde wecken oder dieses Jahr wieder mal anzeigen?

Danke schon mal für eure Rückmeldungen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#973

Beitrag von afri »

Sorgen musst du dir mal gleich gar keine machen. Du hast eine formlose Anzeigepflicht, der du nachgekommen bist. Von dort brauchst du nichts zu hören oder zu lesen, auch wenn die meisten ZÄ etwas per Snailmail schicken. Wenn sie erneut auf dich zukommen, kannst du ja antworten aber insofern nein, wenn sie das nicht tun: nicht erneut melden.

Ich mache das ab jetzt auch ohne Jahresmeldung, der Steueraufsicht unterliege ich ja offenbar und meine Sude kann ich zumindest bis zum letzten Jahr nachweisen. Danach habe ich kein Braubuch mehr geführt (was ich auch nicht muss), 2hl habe ich nie und nimmer pro Jahr gebraut (halt, doch, einmal war ich leicht drüber). Kampf gegen Windmühlenflügel, wie auch immer, ich habe darauf keine Lust mehr.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#974

Beitrag von Stopfer »

Flohaan hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 16:28 Und schon wieder bin ich am überlegen ob sich die Diskussion lohnt, denen den 41 II S.3 BierStV weiter zu erläutern oder ihnen einfach jedes Jahr ne Mail zu schicken..

image.jpg

Hatte ihnen Ende des letzten Jahres eine Mail geschrieben dass sie bitte meine Erklärung für alle folgenden Jahre zur Kenntnis nehmen können.

P.s. Warum sich das Bild mal wieder dreht, keine Ahnung..
Aber auch ne interessante Annahme, dass du ja wieder brauen wirst.. Muss man jetzt also auch die Hobbyaufgabe anzeigen? :Pulpfiction
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#975

Beitrag von afri »

Stopfer hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 21:43 Aber auch ne interessante Annahme, dass du ja wieder brauen wirst.. Muss man jetzt also auch die Hobbyaufgabe anzeigen?
Soweit ich weiß, ist das so, ja.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#976

Beitrag von renzbräu »

afri hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 21:42 Kampf gegen Windmühlenflügel, wie auch immer, ich habe darauf keine Lust mehr.
Gegen Windmühlenflügel müsste der Zoll kämpfen, wenn jede einzelne verschenkte Flasche ordentlich versteuert würde.
Dann könnte sich keiner mehr zum die 500 Millionen Biersteuereinnahmen mehr kümmern. Ziviler Ungehorsam durch staatsbürgerliches Pflichtbewusstsein :P
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#977

Beitrag von renzbräu »

Mach ich mal die Ingrid statt die Edith:

Kleinvieh macht auch Mist.
Bisher war es so, dass die Hobbyhaltung von Geflügel keine Beiträge zur Tierseuchenkasse kosteten, da alles unter einem bestimmten Betrag zu teuer zum Verwalten war.
Durch Corona sind nun in Bayern über 4000 Kleinhaltungen dazu gekommen, so dass die Verwaltung aufwändig ist. Daher wurde ein Mindestbetrag eingeführt, um den Aufwand abzufangen.
Nur mit dem Unterschied zur Hobbybrauerei, dass ein Mindestbetrag zur Finanzierung der Steuererhebung wohl rechtswidrig wäre...
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#978

Beitrag von bwanapombe »

afri hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 21:58
Stopfer hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 21:43 Aber auch ne interessante Annahme, dass du ja wieder brauen wirst.. Muss man jetzt also auch die Hobbyaufgabe anzeigen?
Soweit ich weiß, ist das so, ja.
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Hallo Achim,

das höre ich zum ersten Mal. Woraus ergibt sich das? Wäre ja weder für die Steueraufsicht noch für den Steuerbeaufsichtigten sinnvoll.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#979

Beitrag von bwanapombe »

zoki hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 20:35 Muss ich mir Sorgen machen, habe im letzten Jahr (erstmalig) per Mail an da zuständige Hauptzollamt angezeigt, das ich ab sofort Hobbybrauer bin (mit der Vorlage, die hier rumgeistert) und nie irgendwas zurück gehört.
Hat mich bisher nicht sonderlich gestört und über 2hl komme ich sicherlich nicht.

Was mein Ihr: Keine schlafenden Hunde wecken oder dieses Jahr wieder mal anzeigen?

Danke schon mal für eure Rückmeldungen.
Die E-Mail würde ich gut aufheben, damit Du im Zweifel nachweisen kannst, wann Du den Herstellungsbeginn angezeigt hast und wohin die Anzeige gegangen ist.

Welches HZA war das?

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#980

Beitrag von afri »

bwanapombe hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 09:26Woraus ergibt sich das? Wäre ja weder für die Steueraufsicht noch für den Steuerbeaufsichtigten sinnvoll.
Moin Dirk, jetzt wo du es fragst, frage ich mich das auch. Ich habe etwas hin- und herüberlegt und glaube zu wissen, dass ein solcher Passus in einer der Zollmeldungen stand, sinngemäß: "insbesondere die Aufgabe der Bierherstellung ist anzuzeigen" o.ä.

Leider habe ich keine ältere Mitteilung des HZA Hannover als 2019, vorher war das HZA Lüneburg zuständig. Vielleicht haben die Lüneburger das in ihren Formblättern so stehen. Eventuell kann jemand aus dessen Einzugsbereich mal nachsehen, ich habe dazu nichts mehr aufgehoben.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#981

Beitrag von zoki »

bwanapombe hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 09:29 Die E-Mail würde ich gut aufheben, damit Du im Zweifel nachweisen kannst, wann Du den Herstellungsbeginn angezeigt hast und wohin die Anzeige gegangen ist.

Welches HZA war das?

Dirk
Die Mal habe ich schön mit ausgedruckten Headern hier liegen.
Das ganze ging an das HZA München, ob ich da wohl im Spamfilter gelandet bin :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#982

Beitrag von Ruthard »

afri hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 22:04
bwanapombe hat geschrieben: Mittwoch 12. Januar 2022, 09:26Woraus ergibt sich das? Wäre ja weder für die Steueraufsicht noch für den Steuerbeaufsichtigten sinnvoll.
Moin Dirk, jetzt wo du es fragst, frage ich mich das auch. Ich habe etwas hin- und herüberlegt und glaube zu wissen, dass ein solcher Passus in einer der Zollmeldungen stand, sinngemäß: "insbesondere die Aufgabe der Bierherstellung ist anzuzeigen" o.ä.

Leider habe ich keine ältere Mitteilung des HZA Hannover als 2019, vorher war das HZA Lüneburg zuständig. Vielleicht haben die Lüneburger das in ihren Formblättern so stehen. Eventuell kann jemand aus dessen Einzugsbereich mal nachsehen, ich habe dazu nichts mehr aufgehoben.
So eine Verpflichtung zur Anzeige der Aufgabe der Bierherstellung ist mir nicht bekannt, ich kann auch keine gesetzliche Grundlage aus dem Vorschriftenwerk herauslesen. Interessant wär das aber doch - das würde nämlich die unsinnige jährliche Brauanzeige noch weiter ad absurdum führen. Denn wenn ich mich nicht vom Hobbybrauen beim Zoll abmelde, ersetzt das konkludent die vom Zoll immer noch gewünschte jährliche Wiederholung der Brauanzeige.

Brauen gibt man in den seltensten Fällen wirklich bewusst auf, etwa wenn man sein Brauequipment zerstört, verschenkt, verkauft, auf den Müll wirft, anonymer Alkoholiker wird oder zum Islam konvertiert. Der Normalfall wird sein, dass man irgendwann Spinnweben auf seinem Einkocher entdeckt und feststellt, dass man die letzten drei Jahre nicht gebraut hat. Dann wirft man die abgelaufenen Hefepäckchen und das geschrotete Malz weg und nimmt sich vor, "irgendwann demnächst" wieder mal zu brauen. Nach drei Jahren beginnt das Spiel von vorne. Selbst wenn es eine Verpflichtung zur Abmeldung der Brautätigkeit gäbe, entstünde kein meldepflichtiger Tatbestand oder gar eine bußgeldbehaftete Ordnungswidrigkeit.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#983

Beitrag von Shortbreaker »

Ich könnte mir vorstellen, dass genau darin die „Logik“ für die jährliche Meldung lieget. Sonst könnte man ja bei einer (theoretische) Kontrolle immer sagen, dass man schon seit Jahren nicht mehr braut und deswegen auch nix zum Vorzeigen hat…
Mundschenk XXL + Kloßtopf auf Kochplatte für Dekoktion;
Überzeugter Fermzilla Allrounder 60l - Nutzer;
wohl schlechtester Hopfenbauer aller Zeiten (bisher) :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#984

Beitrag von FloNRW »

Ich habe gestern diesen Hinweis vom HZA Münster bekommen.
Da Sie "Hersteller ohne Erlaubnis" sind, haben Sie aufgrund eines BFH-Urteils aus März 2021 die Möglichkeit, den ermäßigten Steuersatz geltend zu machen.
Wenn Sie die Voraussetzungen des § 2 (2) und (3) des Biersteuergesetzes erfüllen, können Sie Ihre Sude mit 0,3935 €/°Plato versteuern (Steuersatz bis 5.000 hl).
Ich frage mich, ob er mir das mitteilen musste oder ob er es aus „Nettigkeit“ gemacht hat. So oder so freut mich.
Mit Biersinnlichen Grüßen
Florian :Drink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#985

Beitrag von §11 »

So eine Verpflichtung zur Anzeige der Aufgabe der Bierherstellung ist mir nicht bekannt, ich kann auch keine gesetzliche Grundlage aus dem Vorschriftenwerk herauslesen. Interessant wär das aber doch - das würde nämlich die unsinnige jährliche Brauanzeige noch weiter ad absurdum führen. Denn wenn ich mich nicht vom Hobbybrauen beim Zoll abmelde, ersetzt das konkludent die vom Zoll immer noch gewünschte jährliche Wiederholung der Brauanzeige.
Ich könnte mir vorstellen, dass genau darin die „Logik“ für die jährliche Meldung lieget. Sonst könnte man ja bei einer (theoretische) Kontrolle immer sagen, dass man schon seit Jahren nicht mehr braut und deswegen auch nix zum Vorzeigen hat…
Ja und nein. Ich kann euren Gedanken folgen, allerdings machte das keinen Sinn und (sollte) fuer den Zoll auch unrelevant sein. Die Aufgabe des Zoll ist es sicherzustellen das der brave Buerger seiner Verpflichtung nachkommt fuer biersteuerpflichtiges Bier auch Biersteuer abzufuehren. Um zu wissen welcher Buerger ueberhaupt in Frage kommt biersteuerpflichtig Bier herzustellen, hat sich der Gesetzgeber den Passus einfallen lassen das Heimbrauer Ihre Brautaetigkeit anzeigen muessen. Damit ist schon mal klar bei welchem viertel bis halben Prozent der Bevoelkerung ueberhaupt damit zu rechnen ist, das biersteuerpflichtig Bier erzeugt wird.

Die Aufgabe des Zolls ist es aber nicht (auch wenn er das gerne so sieht) die Brautaetigkeit von Hausbrauern in Deutschland allgemein zu ueberwachen. Mit anderen Worten ob ein Hausbrauer tatsaechlich braut oder nicht, hat den Zoll erstmal nicht zu interessieren. Ihn hat zu interessieren ob bei dieser Taetigkeit Biersteuer anfaellt oder nicht und ob diese abgefuehrt wurde.

Mit anderen Worten, ich kann mich als Hausbrauer beim Zoll anmelden und nie auch nur einen Tropfen Bier brauen. Das geht den Zoll nichts an. Ich muss dem Verkehrsministerium ja auch nicht melden wenn ich zwar einen Fuehrerschein hab, aber nicht mehr Auto fahre.

Mir ist klar das der ordungsliebende Zollbeamte gerne wuesste wer denn nun in seinem Zustaendigkeitsbereich ueberhaupt auch aktiv braut oder mit anderen Worten, wen er bei seinem naechsten Betriebsausflug besuchen kommt. Das gibt aber, IMHO, die Gesetzeslage nicht her, weil eben Brauen auch nicht genehmigungspflichtig ist. Das ist was anderes mit Brennrechten, da wird dies aber auch ganz anders im Gesetz geregelt.

Gruss

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#986

Beitrag von bwanapombe »

Für eine Bierherstellung kommt ja praktisch jeder in Frage, der einen Herd bedienen kann. Ob er die Herstellung angezeigt hat oder nicht, sollte dabei keine Rolle spielen. Ist auch dem Bürger nicht zu erklären, warum derjenige, der die Herstellung vorab angezeigt hat, jetzt beaufsichtigt wird, der das nicht getan hat, nicht unter die Aufsicht fällt.

Ob allein eine Steueraufsicht eine Kontrolle rechtfertigt, halte ich erst recht für zweifelhaft. Reinlassen in meine Wohnung muß ich jedenfalls niemanden.

Ich glaube, der Zoll ist grundsätzlich bei der Anwendung der BierStV falsch abgebogen, indem die Anzeige als Registrierung o.ä. verstanden wird. Meiner Meinung nach dient die Anzeige nur dazu, dass vorher klar ist, hier werden geringfügige Mengen hergestellt, darum braucht sich niemand zu kümmern und der Zoll muss nicht nach jeder Mini-Herstellung eine 2075 bearbeiten. Mit anderen Worten: Die Absicht des Verordnungsgebers war es gerade keine Aufsicht zu führen, solange nicht 200 l im Jahr gebraut werden.

Ich habe übrigens heute Antwort auf meine Anzeige bekommen und siehe, im Abschnitt 3 "Anzeigepflicht (§ 41 Absatz 2 Biersteuerverordnung)" wurde angekreuzt "Jeder einzelne Brauvorgang im laufenden Kalenderjahr ist vorab anzuzeigen." Mit der Begründung: Als Haus- und Hobbybrauer unterliegen Sie der steuerlichen Überwachung nach § 209 AO. Um die Steueraufsicht nach § 209 AO zu gewährleisten, ist die Anzeige jedes einzelnen Brauvorgangs erforderlich." Hat natürlich, nachdem ich angegeben hatte, dass die voraussichtliche Biermenge für alle Jahre gilt, ein Geschmäckle. Ich werde sicher widersprechen und halte Euch auf dem Laufenden.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#987

Beitrag von renzbräu »

§ 209 AO als Begründung ist schwach, da Du ja durch deine Anzeige der Steueraufsicht unterstehst. Und eine Begründung ist das weder juristisch noch germanistisch noch logisch. Man fasst es nicht...
Grüße Johannes

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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#988

Beitrag von §11 »

Ich glaube, der Zoll ist grundsätzlich bei der Anwendung der BierStV falsch abgebogen, indem die Anzeige als Registrierung o.ä. verstanden wird. Meiner Meinung nach dient die Anzeige nur dazu, dass vorher klar ist, hier werden geringfügige Mengen hergestellt, darum braucht sich niemand zu kümmern und der Zoll muss nicht nach jeder Mini-Herstellung eine 2075 bearbeiten. Mit anderen Worten: Die Absicht des Verordnungsgebers war es gerade keine Aufsicht zu führen, solange nicht 200 l im Jahr gebraut werden.
Exakt, das denke ich auch. Ich sehe hier halt leider (mal wieder) eine "Entkoppelung" zwischen dem was der Gesetzgeber wollte und was die Executive draus macht. Betrachte ich die Bundesrepublik Deutschland mal als Unternehmen und waere ich der, der fuer Optimisierung verantwortlich waere, wuerde ich mir z.B. mal anschauen welche Einnahmen denn diese Heimbrauer generieren und welche Kosten, in Resourcen, ich dafuer einsetze. Sehr schnell wuerde man wahrscheinlich zum Schluss kommen das ein Wegfall dieser Einnahmen (der ja ausdruecklich im Europaeischen Recht als gangbarer Weg aufgezeigt wird) keinen Effekt auf die Gesamteinnahmen haette und sogar unterm Strich mehr mehr Einnahmen uebrig bleiben wuerden.

Gruss

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#989

Beitrag von Ruthard »

Du hast dich als aufmüfpfiger Bürger geoutet, das kann der kaisertreue Beamte so nicht durchgehen lassen und schleift dir jetzt mit seinen Mitteln die Eier, sprich er legt dir unsinnige Erschwernisse auf. Die Begründung ist viel zu unspezifisch, denn die passt auch auf die Hobbybrauer ohne Kreuzchen. Der Erlass des BMF verlangt aber eine auf den Einzelfall zugeschnittene Begründung und nennt dazu sogar ein Beispiel: Da ist der Gasthausbrauer, der neben seinem nach 2075 versteuerten Bier für den Ausschank noch ein paar Liter für sich privat brauen will - der soll diese Sude vorab anzeigen. Natürlich völlig praxisfremd - als Gasthausbrauer würde ich die paar privaten Liter zusammen mit den anderen 200hl versteuern, ehe ich mir diesen Papierkrieg antue.

Ich würde jetzt jeden Freitag 18:00 per Email einen 10l-Sud anmelden, montags eine 2075 hinterherschicken und die 47ct überweisen. Ab und an kann man mal die Menge und die Plato variieren, um die Rechenkünste der Schreibtischtäter auszutesten und sie ggf. auch mit der Kleinbetragsregelung zu konfrontieren. Bei mir hat das funktioniert, ich hab Ruhe.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#990

Beitrag von hiasl »

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#991

Beitrag von bwanapombe »

Ja, die Begründung ist natürlich schwach. Im Moment braue ich auch gar nicht. Kann sich natürlich jederzeit ändern. Ich werde berichten.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#992

Beitrag von Fe2O3 »

Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 17:31 Ich würde jetzt jeden Freitag 18:00 per Email einen 10l-Sud anmelden, montags eine 2075 hinterherschicken und die 47ct überweisen. Ab und an kann man mal die Menge und die Plato variieren, um die Rechenkünste der Schreibtischtäter auszutesten und sie ggf. auch mit der Kleinbetragsregelung zu konfrontieren. Bei mir hat das funktioniert, ich hab Ruhe.
Aber wenn am Wochenende was dazwischen gekommen ist, dann TUNLICHST am Montag per Email Bescheid geben, dass der geplante Brautag leider ausgefallen ist und auf eine schriftliche Bestätigung der Termin-Stornierung bestehen, muss ja in den Unterlagen alles seine Richtigkeit haben!
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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#993

Beitrag von §11 »

Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 17:31 Du hast dich als aufmüfpfiger Bürger geoutet, das kann der kaisertreue Beamte so nicht durchgehen lassen und schleift dir jetzt mit seinen Mitteln die Eier, sprich er legt dir unsinnige Erschwernisse auf. Die Begründung ist viel zu unspezifisch, denn die passt auch auf die Hobbybrauer ohne Kreuzchen. Der Erlass des BMF verlangt aber eine auf den Einzelfall zugeschnittene Begründung und nennt dazu sogar ein Beispiel: Da ist der Gasthausbrauer, der neben seinem nach 2075 versteuerten Bier für den Ausschank noch ein paar Liter für sich privat brauen will - der soll diese Sude vorab anzeigen. Natürlich völlig praxisfremd - als Gasthausbrauer würde ich die paar privaten Liter zusammen mit den anderen 200hl versteuern, ehe ich mir diesen Papierkrieg antue.

Man sieht daran bereits wie sehr sich das BMF mit der eigenen Praxis auskennt, denn ein Gasthausbrauer rechnet in den allermeisten Faellen eh nicht ueber ein 2075 ab, sondern macht seine Tanks zum Steuerlager und rechnet die Biersteuer ueber ein 2076 einmal im Monat ab. Hier gibt er seinen setuerefreien Haustrunk bequem an.
2076 Haustrunk.JPG
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#994

Beitrag von hkpdererste »

bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 16:33 ... der das nicht getan hat, nicht unter die Aufsicht fällt.
Das ist der Absatz der uns zu denken geben sollte.
bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 16:33 Ich habe übrigens heute Antwort auf meine Anzeige bekommen und siehe, im Abschnitt 3 "Anzeigepflicht (§ 41 Absatz 2 Biersteuerverordnung)" wurde angekreuzt "Jeder einzelne Brauvorgang im laufenden Kalenderjahr ist vorab anzuzeigen."
Gönn ihnen doch den Spass. Ich bin sicher du braust an jedem der folgenden 50 Sonntage genau 4 Liter Bier. :Wink :Wink :Wink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#995

Beitrag von hkpdererste »

Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 17:31 Ich würde jetzt jeden Freitag 18:00 per Email einen 10l-Sud anmelden, montags eine 2075 hinterherschicken und die 47ct überweisen.
Also wenn man das mit Versteuerung durchzieht dann genau einen Cent überweisen und danach auf die Kleinstbetragsregelung verweisen. Rechtlich nicht angreifbar und macht die ganze Aktion einfach noch lächerlicher.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#996

Beitrag von Ladeberger »

Mach das doch mal. Die Kleinbetragsregelung ist ein verfahrensrechtliches Festsetzungshindernis, der materiellrechtliche Steueranspruch bleibt in Differenz zwischen tatsächlicher Steurschuld und deinem einen Cent bestehen. Du wirst schon sehen, wie der Zoll das beitreibt.

Wenn schon, dann wie von Ruthard immer gepredigt: Wenigstens den Rechenfehler mal wechseln.

Gruß
Andy
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#997

Beitrag von hkpdererste »

Machen werd' ich das nicht, da glücklicherweise mein zuständiges HZA recht human ist und ausser der jährlichen Meldung nix will. Überweisen musst ich noch nix und ich habe auch nicht vor damit anzufangen. Sollte ich im nächsten Leben nochmal als Hobbybrauer enden würde ich mit meinem wissen von heute gar nicht mehr mit dem ganzen Zirkus anfangen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#998

Beitrag von renzbräu »

hkpdererste hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 19:20
bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 16:33 ... der das nicht getan hat, nicht unter die Aufsicht fällt.
Das ist der Absatz der uns zu denken geben sollte.
Nur das Bier der Verbrauchssteuer und damit der Steueraufsicht unterliegt. In sofern wäre man bei Nichtanzeige und erwischt werden doch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#999

Beitrag von tinoquell »

renzbräu hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 22:32 Mach ich mal die Ingrid statt die Edith:

Kleinvieh macht auch Mist.
Bisher war es so, dass die Hobbyhaltung von Geflügel keine Beiträge zur Tierseuchenkasse kosteten, da alles unter einem bestimmten Betrag zu teuer zum Verwalten war.
Durch Corona sind nun in Bayern über 4000 Kleinhaltungen dazu gekommen, so dass die Verwaltung aufwändig ist. Daher wurde ein Mindestbetrag eingeführt, um den Aufwand abzufangen.
Nur mit dem Unterschied zur Hobbybrauerei, dass ein Mindestbetrag zur Finanzierung der Steuererhebung wohl rechtswidrig wäre...
Ich persönlich glaube auch, dass es uns durchaus noch passieren kann, dass die 200 l irgendwann nicht mehr als steuerfrei sind, sondern pauschal auf Basis z.b. 12° Plato zu versteuern sind. Das wären dann (beim vollen Satz) um die 20,- pro Jahr, fällig bei der Anmeldung als Hobbybrauer. Wenn damit auch gleich die Teilnahme an Wettbewerben usw. pauschal abgegolten wären, wäre das am Ende vielleicht sogar gar nicht so dumm.

Bis dahin bleibe ich unter dem Radar nach dem Motto "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst". Schaubrauen und Brauseminare werden ordentlich angemeldet und bis die Bestätigung kommt ist die Steuer schon auf dem Zollkonto. Mit dem "Rest" belästige ich niemanden, wobei ich allerdings auch besten Gewissens mit meinem Einkocher und 4-5 Braugängen pro Jahr sicher unter 200l liege. Das ist zwar nicht gesetzeskonform, aber in diesem Punkt bin ich Anarchist :-) und nutze die Zeit für schönere Dinge.

Viele Grüße
Tino
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1000

Beitrag von bwanapombe »

tinoquell hat geschrieben: Donnerstag 13. Januar 2022, 23:45 ...

Ich persönlich glaube auch, dass es uns durchaus noch passieren kann, dass die 200 l irgendwann nicht mehr als steuerfrei sind, sondern pauschal auf Basis z.b. 12° Plato zu versteuern sind. Das wären dann (beim vollen Satz) um die 20,- pro Jahr, fällig bei der Anmeldung als Hobbybrauer. Wenn damit auch gleich die Teilnahme an Wettbewerben usw. pauschal abgegolten wären, wäre das am Ende vielleicht sogar gar nicht so dumm.

...
Das wäre eine Möglichkeit der Vereinfachung. Allerdings habe ich das Gefühl, dass auch das nicht kostendeckend sein würde. Vielleicht gerade so.

Noch einfacher wäre der österreichische Weg, nur gewerblich hergestelltes Bier würde der Biersteuer unterliegen. Keine Steueraufsicht für nichtgewerbliche Brauer. Das löste auch das Problem der Konflikte mit dem Schutz der Wohnung bei den angedrohten und auch praktizierten Kontrollen. Die wären dann nicht mehr nötig.

Dirk
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