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Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 17:27
von Carbid!
Moin,

während ich heute wie üblich auf der Arbeit war, hatte meine Frau überraschend Besuch von einem netten Herren vom HZA Braunschweig.
Der Anlass war, dass ich vor gerade mal 3 Wochen mich beim Zoll gemeldet hatte, um die Überschreitung der 2hl mittels 2075 anzuzeigen.
Der nette Herr vom Zoll (Prüfungsdienst) konnte sich gar nicht vorstellen, dass man als Hobbybrauer mehr als die Freimenge braut.
Meine Frau hat ihm dann einfach unsere Küche mit "Braukammer" (Speisekammer), in der gerade 2 Sude fröhlich blubbern, und dem großen Kühlschrank gezeigt, in dem die Flaschen reifen.
Wichtig war für ihn, was ich denn so für Etiketten drucke. Als meine Frau ihn dann auf die runden 2cm Etiketten auf dem Bügelverschluss aufmerksam machte ("Alt 29.4.17"), lachte er und sagte, dass sein Verdacht, wir könnten unerlaubt Bier verkaufen, nicht erhärtet sei.
Auf die Idee, einen Blick in die zollrechtlich vorgeschriebene Braudokumentation zu werfen (mein Braubuch, auf das ich per Mail in der o.g. Anzeige hingewiesen hatte), ist er nicht gekommen, da hätte sich die Sache mit dem Verkauf sonst bei den ganzen "Experimentalsuden" wahrscheinlich noch schneller erledigt.
Er war aber auch so zufrieden und bittet mich lediglich morgen um 6:30h (da sitzen er und ich am Schreibtisch) um einen Anruf, da er sich nicht erklären konnte, wieso auf meiner ersten Anmeldung mittels 2075 ein Sud mit 2l und einer mit 23l steht, was meine Frau auch nicht erklären konnte (ganz einfach: Der Sud war 20l, aber es waren erst insgesamt 182l gebraut => bleiben 2l).

Ich hatte am Anfang des Jahres in einem der "überflüssigen" Zollthreads gefragt, wie die Meldung bei voraussichtlicher Überschreitung der Freimenge am sinnvollsten anzugeben ist:
Gebe ich an, dass ich
a) 2017 die Freimenge nicht überschreite und melde mich dann erneut, wenn die 200l voll sind (bzw. demnächst voll sind), oder melde ich
b) gleich, dass ich ab Sommer (oder so) Biersteuer zahlen muss?

Mein Fazit heute ist:
Lieber gleich bei der alljährlichen Anmeldung als Hobbybrauer mit melden, dass es mehr als 200l werden oder sofort melden, wenn die 200l voll sind, aber noch nicht überschritten.
Es muss nämlich jeder Brautag, der über die Freimenge hinausgeht, separat angemeldet werden (ich habe in einer Mail vier kommende Brautage angemeldet, das geht problemlos), dann gibt es die Erlaubnis vom HZA.
Dies gilt zumindest für das HZA Braunschweig.

Wie das Telefonat morgen früh gelaufen ist, gebe ich dann Bescheid.

Gruß
Carsten

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 17:30
von Boludo
Die Etiketten gehen ihn mal ganz genau gar nichts an.
Zum Rest sag ich mal lieber nichts.
:popdrink

Stefan

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 17:36
von brauereigeschichte
Na wenn der sonst keine Arbeit hat und wegen ein paar Liter (umgerechnet in Steuer, ein Paar Cent/Euro) extra zu Dir kommt, dann Gute Nacht :Ahh

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 17:44
von Carbid!
@Boludo:
Was den alles nichts angeht: Da gibt es viel.
Die Frage ist:
Will ich Ärger mit dem Zoll haben und mich mit irgendjemandem anlegen (ich persönlich habe schon sehr viele Gerichtsverfahren - gerade mit Behörden - gewonnen, aber so lustig ist das auch nicht) oder einfach nur möglichst unbürokratisch, menschlich und sozial Frieden mit meiner Umwelt haben.
Etiketten sind halt für den Zoll ein Indiz für "kriminelle Energie" bei illegalem Verkauf.
Leuchtet mir schon ein.

@ brauereigeschichte:
Ich habe nicht nachgesehen, was für Folgen entstehen, wenn gegen die Zollgesetzgebung verstoßen wird (ist ja auch irrelevant).
Vernichtung des Zollgutes, Strafzölle und starfrechtliche Verfolgung könnte ich mir vorstellen, dann bekäme der "Fall" eine gewisse Brisanz.

Vielleicht ist es aber auch wirklich nur Langeweile :Smile

Gruß
Carsten

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 18:19
von ggansde
Moin,
der Zusammenhang zwischen Flaschenetikett und illegalem Verkauf von schwarzgebrautem Bier erschließt sich mir nicht. Bitte um Aufklärung.
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 18:21
von Boludo
Man sollte den Herrn mal nach Westvleteren schicken :Smile

Stefan

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 18:27
von Alt-Phex
ich hol schonmal das Popcorn... :Wink

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 18:29
von ggansde
Man sollte den Herrn mal nach Westvleteren schicken
Da lässt er sich dann die Kronkorken zeigen.
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 18:38
von Carbid!
@Markus:
Die Verknüpfung zwischen Flaschenetikett und illegalem Verkauf von schwarzgebrautem Bier ist meine Interpretation (angewandte Psychologie auf den Arbeitsalltag eines "Fahnders", der mit der Branche und Materie des zu untersuchenden Gegenstandes bislang nur sehr unzureichend Berührung hatte):
Wenn man etwas verkaufen will, muss es unbedingt so perfekt aussehen, wie man es aus der Fernsehwerbung kennt, wahrscheinlich inkl. der Werbeslogan "Siegelhopfen" und "Felsquellwasser".
Wenn es aber so "unzureichend" aufbereitet ist, dass es wirklich nach "Hobby" (bitte den abwertenden Unterton einbauen) aussieht, würde das doch NIEMAND auf der ganzen Welt kaufen.
Neutrale Flaschen mit Kurzkennzeichen für Sud und Abfülldatum passen wahrscheinlich nicht ins erwartete Bild des "Schwarzbrauers".
Dies ist zumindest der Eindruck, den meine ausgesprochen sensibel beobachtende Frau mir nach dem Besuch vermittelt hat.

Gruß
Carsten

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 18:42
von ggansde
Hast Du Dir mal diesen thread angesehen: viewtopic.php?f=3&t=454&hilit=Etiketten?
Wenn da einer Besuch vom Zoll bekommt ist's vorbei. :Bigsmile
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 19:52
von Carbid!
Natürlich habe ich die Etiketten der Kollegen schon häufiger bewundert.
Die Lehre ist:
Wenn Du tolle Etiketten machst, darfst Du nur 200l brauen.
Wenn Du mehr braust, darfst Du nur einfache Kennzeichnungen verwenden.
:puzz

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 23:39
von Michael Wendt
Warum manche beim Wort "Zoll" so hochgehen, verstehe ich nicht. Deine Frau scheint das doch ganz nett mit dem Herrn gelöst zu haben.

Was ich auch nicht verstehe: Wie kann man irgendwem, der bei der Arbeit Kontakt zur Außenwelt hat, erlauben, um 6.30 Uhr zu arbeiten? Büros, die um 14.30 Uhr nicht mehr besetzt sind, gehören für mich irgendwie zu einer Parallelwelt, die mit dem normalen Lebensrythmus wenig zu tun hag. :P

Gruß
Michael

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 06:45
von grüner Drache
Moin!

Naja, hätte auf dem Etikett "Klombacher" oder "Bitbürger" gestanden, so wäre das doch ein Hinweis auf Produktpiraterie und Biersteuersiedeunterzug gewesen, sowas muß man doch kontrollieren :Ahh
Allzeit gut Sud!
:Drink
Ciao, Alex!

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 08:12
von Ruthard
Ob das die Freimenge überschreitende Bier verkauft wird oder nicht, geht den Zoll nur insofern etwas an, dass verkauftes Bier anders besteuert wird als eigenverbrauchtes. Wer nämlich mehr als 200 Liter braut, aber immer noch zuhause und für den Eigenbedarf, kommt in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes. Das hat zwar keine Rechtsgrundlage, macht den Staat auch nicht ärmer und den Hobbybrauer nicht reicher, wird aber trotzdem so gehandhabt. Spätestens bei 300 bis 400 Litern - je nach Tageslaune des Sachbearbeiters - wird der Eigenbedarf sowieso infrage gestellt und der volle Steuersatz angewendet. Da ich vorschriftsgemäß jeden Sud einzeln abrechne und meine Sude nicht größer als 120 Liter sind, wird die Differenz von der Kleinbetragsregelung veratmet. Mit mir diskutiert der Zoll nicht mehr.

Die scheinhelige Frage nach den Etiketten war nicht nur hintervotzig sondern auch unzulässig, zumal der Schluss, schönes Etikett = Verkauf / Scheißetikett = Eigenbedarf, falsch ist.
Es muss nämlich jeder Brautag, der über die Freimenge hinausgeht, separat angemeldet werden (ich habe in einer Mail vier kommende Brautage angemeldet, das geht problemlos), dann gibt es die Erlaubnis vom HZA.
Dass das Quatsch ist, ist hier doch schon bis zum Erbrechen diskutiert worden. Es ist müßig und offenbar nutzlos, das noch einmal darzustellen.

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 08:49
von Käptn Braubär
Danke für die Info. Damit ist klar, daß man durchaus mit einem Besuch rechnen kann.

Dürfte ja für die wenigsten kritisch sein.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 10:15
von Carbid!
Moin,

in meinem Telefonat mit dem netten Herren vom Zoll heute Morgen hat er mir nun auch noch einmal versichert, dass er keinen Verdacht mehr hat, wir würden Bier verkaufen.
Explizit nachgefragt hatte er nach meiner ersten Anmeldung von 2l, die ich ihm so erklären konnte, ich hätte bei dem entsprechenden Sud noch 18l der 200l-Freimenge gehabt und somit nur 2l angemeldet.
Nach seiner Aussage kommen 99% der Haus- und Hobbybrauer mit der Freimenge aus (bezieht sich bestimmt nur auf das HZA Braunschweig), daher seien wir auffällig geworden. :Waa
Nach meiner Braudokumentation fragte er auch noch; mein Hinweis war dann, das Brautagebuch läge in der Küche, ob er es denn nicht gesehen hätte? Nein, er hatte auch beim Besuch nicht daran gedacht zu fragen.

@Ruthard:
Ich habe sicher die meisten Deiner Kommentare zum Zoll (als Hobbyjurist auch mit voller Begeisterung) gelesen.
Auch dass die meisten "Auflagen" ("Brautage anmelden" hat er am Telefon übrigens auch extra noch einmal erwähnt) Quatsch sind, ist mir mittlerweile bekannt. Übrigens: Wenn ich einen meiner genehmigten Brautage ausfallen lasse, muss ich das auch melden... :puzz
Dies ist nur ein Erfahrungsbericht und ich berichte von den Aussagen des HZA Braunschweig. Im Forum sind ja schon diverse Vorgänge aus unterschiedlichen Amtsbezirken diskutiert worden.
Das auch der Zoll ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss nur bei "Gefahr im Verzug" ein Haus betreten darf, war klar, genauso die Sache mit den Etiketten.
Ich möchte - wie Du - den Status haben, dass der Zoll mit mir nicht mehr diskutiert, nach meiner Erfahrung mit anderen Behörden gelingt das am besten mit freundlichem Entgegenkommen und lächelnder Auflagenerfüllung - solange es mich nicht belastet, auch wenn die rechtliche Grundlage fehlt.
Und wenn jemand anhand von Indizien (wie z.B. Etiketten) dem Steuersünder auf die Spur kommen will, lasse ich ihm das Vergnügen.

Ich fand die Praxis des Zoll einfach nur sehr amüsant, immerhin ist ein Beamter hin und zurück 70km über Land gefahren, also mindestens 80min Fahrtzeit plus das Gespräch mit meiner Frau.

Gruß
Carsten

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 11:20
von Ruthard
@Carsten, das ging nicht gegen dich, eher gegen das HZA Braunschweig. Immerhin wird dort mit dem Schinken nach der Bratwurst geworfen und das kostet unser aller Steuergeld - und da liegt für mich der Aufreger.
Der nächste Aufreger ist die allgemeine Auffassung, sowohl bei den Behörden wie auch bei vielen Bürgern, jedes HZA könne machen was es wolle und Vorschriften nach eigenem Gutdünken interpretieren.
Selbstverständlich will ich auch keinen Ärger mit den Behörden haben, die Praxis sieht aber so aus, dass die Behörden keinen Ärger mit mir haben wollen - seitdem ist Ruhe.
Als Beamtenkind habe ich vielleicht eine andere Herangehensweise - ich mache streng Dienst nach Vorschrift. Vorschriften sind für alle da und sind für alle gleich, das heißt dann für mich Einzelabrechnung per 2075 für jeden einzelnen Sud (keine "großzügig" gewährte Zusammenfassung aller Sude pro Jahr) und Anwendung der Kleinbetragsregelung.

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 12:01
von Zwieseltaler
Hi,
also die Frage, wie sie oben schon gestellt worden ist, ob dieser perönsliche Besuch des Zollbeamten nicht teurer kommt als eine zu erwartende Einnahme kam mir auch gleich in den Sinn.
Allerdings muss ich auch mal was positives über den Zoll in Nürnberg über Hobbybrauen erwähnen. Als ich mich das erste Mal angemeldet habe, hat mich der zuständige Zollbeamte auch um Rückruf gebeten. Das war ein wirklich interessantes und fast 2 Stunden langes Gespräch. Der Beamter selber war ein absoluter Fan von selber gemachten Sachen. Er war zwar kein Hobbybrauer aber fand es sehr schön, dass die Zahl der Hobbybrauer zunimmt. Weiterhin war er auch noch für Kaffee zuständig und hat auch noch mal lobend über die Zunahme der kleinen Kaffeeröstereien gesprochen (aber das käme jetzt in ein anderes Forum). Am Ende hatte ich das Gefühl, dass er am Liebsten gewünscht hätte, ich würde ihn mal auf ein selbergebrautes zu mir einladen. Schlußendlich muss ich sagen, dass dieser Zollbeamte seinen Posten dort aus Leidenschaft gewählt hatte und die Hobbybrauer eher unterstützen wollte als abschrecken.

Schönen Gruß
André

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 12:30
von Hesse
ggansde hat geschrieben:
Man sollte den Herrn mal nach Westvleteren schicken
Da lässt er sich dann die Kronkorken zeigen.
VG, Markus
Oh jee, da dürfte der Zoll aber im Moment nicht bei Udo vorbei kommen. :Bigsmile

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Mai 2017, 12:36
von Bodo
Hesse hat geschrieben:
ggansde hat geschrieben:
Man sollte den Herrn mal nach Westvleteren schicken
Da lässt er sich dann die Kronkorken zeigen.
VG, Markus
Oh jee, da dürfte der Zoll aber im Moment nicht bei Udo vorbei kommen. :Bigsmile
Vor allem wenn er dann da auch noch zig Trockenkühler aus der SB rumstehen hat :Shocked

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Montag 26. Juni 2017, 18:03
von ggansde
Sind Hobbybrauer evtl. verkappte "Reichsbürger"? Folgende Passage aus einem Artikel der "Kieler Nachrichten" kommt mir sehr bekannt vor:
"Reichsbürger" halten die Behörden in Trab. So sieht ein bekennender "Reichsbürger" in einem Anschreiben den Kreis Rendsburg-Eckernförde als "private Firma", Landrat Rolf-Oliver Schwemer sei dessen "hauptverantwortlicher Geschäftsführer" in einem Land „außerhalb von Europa Neu-Schwabenland/Antarktis“. Sie versuchen, Verwaltungsbeamte in endlose Diskussionen und ausufernden Schriftverkehr zu verwickeln, sagt der Beamte Jörn Petersen.
:Pulpfiction
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 11:32
von haefner
Bin leider überraschender Weise schneller an die 200l dieses Jahr gekommen als ich gedacht hätte. Habe mir das im Thema besagte Formular "2075" runtergeladen. Ich versteh nicht ganz, wo man hier Menge, Plato etc. angibt. An anderer Stelle wurde gesagt, man solle sich das einfach ausrechnen und überweisen. Wohin denn, und unter welcher Referenznummer?

Gruß Micha

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 11:42
von Bierokrat
haefner hat geschrieben: Freitag 1. September 2017, 11:32 Bin leider überraschender Weise schneller an die 200l dieses Jahr gekommen als ich gedacht hätte. Habe mir das im Thema besagte Formular "2075" runtergeladen. Ich versteh nicht ganz, wo man hier Menge, Plato etc. angibt. An anderer Stelle wurde gesagt, man solle sich das einfach ausrechnen und überweisen. Wohin denn, und unter welcher Referenznummer?

Gruß Micha
Gibt es auf Seite 2.
Solltest du das Formular online geöffnet haben kannst du am oberen Rand die Seitenzahlen durchschalten.
Hobbybrauer Steuernummer hast du ja (bestimmt) schon von deinem zuständigen Zollamt bekommen, bei dem du dich zuvor angemeldet hast.
Solltest du zumindest. :Wink
Überweisen dann auf das Konto deines Zollamtes. Hier wird dir sicherlich ein freundlicher Mitarbeiter telefonisch oder per Mail Auskunft geben.
Oder es steht schon auf den Unterlagen, die du bei der Anmeldung bekommen hast mit drauf.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 11:45
von haefner
Au man, die Seiten hab ich total übersehen. Ist ja einfach. Vielen Dank!

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 11:53
von Bierokrat
Kein Problem. Ist auch wirklich doof gelöst...
;-)

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 12:36
von Ruthard
Überweisen dann auf das Konto deines Zollamtes. Hier wird dir sicherlich ein freundlicher Mitarbeiter telefonisch oder per Mail Auskunft geben.
Die Kontonummer bekommst du am schnellsten über die "Allgemeine Dienststellensuche". Dort in das Suchfeld den Namen des zuständigen HZA eingeben, Bankverbindung steht dann unter dem Reiter "Zahlungsverkehr".

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 16:06
von haefner
Danke Ruthard.

Muss ich das jetzt nach jedem Sud direkt machen, oder kann man da auch ein paar zusammen kommen lassen?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 16:40
von Ruthard
haefner hat geschrieben: Freitag 1. September 2017, 16:06 Danke Ruthard.

Muss ich das jetzt nach jedem Sud direkt machen, oder kann man da auch ein paar zusammen kommen lassen?
Klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an.

Grundsätzlich gilt gem. §15 (2) BierStG unverzüglich nach jedem Sud. Wenn du jedes Wochenende einmal braust, heißt das direkt nach dem einzelnen Sud. Ziehst du an einem Wochenende drei Sude durch, darfst du die zusammenfassen.

Hobbybrauer, die nur deshalb versteuern müssen, weil sie die 200 Liter Grenze überschritten haben, sind aber in dem Personenkreis der so handeln muss, nicht aufgeführt. Festgelegt ist hier also gar nichts, bzw. kannst du im Umkehrschluss davon ausgehen, dass du zusammenfassen darfst. Sprich deinen Zöllner darauf an, der ist mit dieser Arbeitserleicherung erfahrungsgemäß einverstanden.

Voraussetzung bleibt aber, dass du im eigenen Haushalt und nur für den Eigenverbrauch braust. Der Steuersatz beträgt dann 0,4407€/hl/Grad Plato.

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 1. September 2017, 16:50
von haefner
Wow! Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich frag dann mal den Zöllner, denn dieses Jahr kommen definitiv noch mehr Sude dazu.

Gruß Micha

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 2. September 2017, 18:56
von Bierokrat
haefner hat geschrieben: Freitag 1. September 2017, 16:06 Danke Ruthard.

Muss ich das jetzt nach jedem Sud direkt machen, oder kann man da auch ein paar zusammen kommen lassen?
Mir wurde dieses Jahr doch großzügiger Weise erlaubt, einmalig am Jahresende die Übermenge zu versteuern.
Nachdem letztes Jahr 17 Cent fällig waren, die ich Hochordnungsgemäß versteuert habe. :Pulpfiction

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 2. September 2017, 20:42
von Felix83
Brauwolf hat geschrieben: Freitag 12. Mai 2017, 08:12 Ob das die Freimenge überschreitende Bier verkauft wird oder nicht, geht den Zoll nur insofern etwas an, dass verkauftes Bier anders besteuert wird als eigenverbrauchtes. Wer nämlich mehr als 200 Liter braut, aber immer noch zuhause und für den Eigenbedarf, kommt in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes. [...] Spätestens bei 300 bis 400 Litern - je nach Tageslaune des Sachbearbeiters - wird der Eigenbedarf sowieso infrage gestellt und der volle Steuersatz angewende
Hö?

Man kommt doch auch gewerblich in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes, je nach Volumen.
Für kleinere Brauereien kommt jedoch - als strukturförderndes Element - ein ermäßigter Steuersatz (Staffelsteuersatz) zum tragen, der sich nach dem jährlichen Ausstoßvolumen der Brauerei richtet:

bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern verringert sich der Steuersatz auf 84,0% (0,661 EUR/°P)
bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern verringert sich der Steuersatz auf 78,4% (0,617 EUR/°P)
bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern verringert sich der Steuersatz auf 67,2% (0,529 EUR/°P)
bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern verringert sich der Steuersatz auf 56,0% (0,441 EUR/°P)


wiki/doku.php/zoll

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 2. September 2017, 20:59
von DerDerDasBierBraut
Das habe ich auch so interpretiert Felix. Ich berechne immer mit 0,441 EUR und es gab nie Beschwerden. Falls ich das bisher falsch gemacht habe, dann hat mich dieser "unter 10 EUR werden keine Rechenfehler angemeckert Schwellenwert" vermutlich vor Nachforderungen bewahrt.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 2. September 2017, 23:54
von Ruthard
Auch hier heißt es wieder mal: Es kommt darauf an.

Wir müssen vier Gruppen unterscheiden:

a) gewerbliche Brauereien mit Steuerlager

b) gewerbliche Brauereien ohne Steuerlager

c) Hobbybrauer, die nicht alle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen,
weil sie z.B. bei Onkel Fridolin in dessen Großküche brauen (weil die einen Bodenablauf hat),
oder weil sie dem örtlichen Kindergarten einen Sud zum jährlichen Sommerfest stiften, oder
weil sie auf dem Feuerwehrfest ihr Bier gegen Unkostenbeteiligung abgeben.

d) Hobbybrauer, die zwar zuhause brauen und alles selber saufen, aber das mehr als 200l im Jahr.

e) Hobbybrauer, die zuhause brauen, alles selber saufen und die 200l-Grenze nicht überschreiten.


Der Steuersatz ist im §2 Abs 1 BierStG mit 0,787€/hl/Grad Plato festgelegt.
Unabhängige Brauereien, die bestimmte Ausstoßmengen nicht überschreiten, kommen in den Genuß
einer mengenabhängig gestaffelten Ermäßigung bis runter auf 0,4407€ (§2 Abs 2 BierStG).

Was eine Brauerei ist, wird im §1 BierStVerordnung Punkt 9. bestimmt:
"Brauereien: jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung hergestellt und gelagert werden darf."

Der Bundesfinanzminister (aus dessen Feder die BierStV kommt), definiert eine Brauerei also anders als im Sprachgebrauch üblich.
In den Genuß der Steuerermäßigung kommt somit nur die Gruppe a) - die Gruppen b), c) und d) müssen den vollen Satz löhnen.
Gruppe e) bleibt außen vor, die zahlen eh nix.

Ob es überhaupt zulässig ist, dass das BMF Brauereien auf Inhaber eines Steuerlagers beschränkt und somit Brauereien ohne
Steuerlager schlechter stellt, darf angezweifelt werden. Was das BMF darf, ist in §29 BierStG festgelegt (z.B. Hobbybrauer
ganz von der Biersteuer zu erlösen), eine Regelung, den Begriff "Brauerei" nach Gutdünken zu definieren find ich dort nicht.

Streng nach dem Wortlaut der BierStV müssen derzeit die Gruppen b) bis d) den vollen Satz bezahlen.

Tatsache ist jedoch, dass von der Gruppe d) nur der ermäßigte Steuersatz von 0,4407€ verlangt wird, das ist auf der Zollseite auch
explizit so beschrieben (obwohl, wie gesagt, der Wortlaut der BierStV das nicht hergibt).

Es ist mir mindestens ein Fall bekannt, in dem ein HZA von einem Hobbybrauer ab dem 400sten Liter den vollen Steuersatz
verlangt hat, weil das kein Eigenverbrauch mehr sein könne, der also zur Gruppe c) gehören müsse (das war ein HZA außerhalb Bayerns).
Das konnte ich insofern abwehren, dass der Eigenverbrauch nicht zwingend durch den eigenen Schlund geschehen muss (Stichwort
Nachbarschaftshilfe) und die Differenz sowieso von der Kleinbetragsregelung (i.E. Rechenfehler bis 10€) aufgezehrt wird.

Das heißt für uns also fleißig mit 0,4407€ abrechnen und falls das HZA rumnöhlt, auf die Kleinbetragsregelung nach §32 BierStV verweisen.

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Montag 4. September 2017, 23:10
von Rob5
Brauwolf hat geschrieben: Samstag 2. September 2017, 23:54Was eine Brauerei ist, wird im §1 BierStVerordnung Punkt 9. bestimmt:
"Brauereien: jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung hergestellt und gelagert werden darf."

Der Bundesfinanzminister (aus dessen Feder die BierStV kommt), definiert eine Brauerei also anders als im Sprachgebrauch üblich.
Nur am Rande: Auch aus dem BierStG heraus kommt man durch Auslegung zum gleichen Ergebnis.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 16:47
von Ruthard
Rob5 hat geschrieben: Montag 4. September 2017, 23:10 Nur am Rande: Auch aus dem BierStG heraus kommt man durch Auslegung zum gleichen Ergebnis.
Auf welchen Satz bezieht sich deine Aussage, auf "Brauereien: jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung hergestellt und gelagert werden darf" oder auf "Der Bundesfinanzminister (aus dessen Feder die BierStV kommt), definiert eine Brauerei also anders als im Sprachgebrauch üblich". Ich denke auf den zweiten, denn in §4 BierStG (2009) heißt es: "Steuerlager sind Orte, an oder von denen Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren oder auf andere Weise hergestellt, bearbeitet oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden darf...." Orte an denen nicht unter Steueraussetzung gebraut wird (das wird mit der obigen Formulierung nicht verboten) sind dann halt nur Brauereien, aber keine Steuerlager. Hier werden Steuerlager definiert, eine Begriffsbestimmung für Brauereien fehlt.

Auch der Artikel 4 Nummer 11 der Systemrichtlinie RL 2008/118/EG (die mit dem BierStG 2009 umgesetzt worden ist),
beschreibt mit Steuerlagern nur Orte an denen unter Steueraussetzung hergestellt wird:

"Ein „Steuerlager“ ist jeder Ort, an dem unter bestimmten
von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem
sich das Steuerlager befindet, festgelegten Voraussetzungen
verbrauchsteuerpflichtige Waren im Rahmen eines Verfahrens
der Steueraussetzung
vom zugelassenen Lagerinhaber
in Ausübung seines Berufs hergestellt, verarbeitet, gelagert,
empfangen oder versandt werden."

Dass es auch Herstellungsorte ohne Steueraussetzung geben darf, wird nicht ausgeschlossen.

Das BierStG gewährt Brauereien, wobei nicht zwischen Brauereien mit oder ohne Steuerlager unterschieden wird, Steuerermäßigungen abhängig von der Jahresproduktion.
Erst die BierStV grenzt die Steuerermäßigung auf Brauereien mit Steuerlager ein, indem sie ganz einfach festlegt, dass Brauereien ohne Steuerlager gar keine Brauereien sind. Das ist nach meiner Auffassung unzulässig, weil das BMF nicht befugt ist, am Parlament vorbei eine solche Einschränkung vorzunehmen.

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 03:10
von Rob5
Moin,

die Herleitung steht in dem anderen Thread (historische Auslegung der Staffelsätze). Die Staffelsätze sollten demnach nur für im Brauverfahren hergestelltes Bier gelten, weswegen seit 1993 im BierStG zwischen Brauereien – hier im Wortlaut noch nicht auf Steueraussetzung eingeschränkt – und anderen Herstellungsbetrieben unterschieden wurde. 1996 gab es dann eine echte Legaldefinition der Brauerei im BierStG, die insoweit inhaltsgleich zu bisherigen war, mit Ausnahme der Neuaufnahme der Einschränkung "unter Steueraussetzung". Brauerei wurde legaldefiniert als jede Betriebsstätte, in der Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren [hergestellt wird]). 2009 trat an Stelle des Herstellungsbetriebs und Lagern das Steuerlager, während sich bei den Tarifen nichts ändern sollte.

Die VO kann keine Begriffe des Gesetzes legaldefinieren, richtig. Das braucht sie aber auch nicht, weil man im Gesetz durch historische Auslegung zum gleichen Ergebnis kommt (Steuerlager ist "der Nachfolger" der Betriebsstätte, in der Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren (Brauerei) [... hergestellt wird]).

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 09:26
von Ruthard
Es gilt die Fassung des BierStG von 2009. Hätte der Gesetzgeber die Beschränkung auf Brauereien mit Steuerlager aus der Fassung von 1996 beibehalten wollen, hätte er das reinschreiben müssen. Es steht im Gesetz auch nicht, ob Anleitungen zur Bierherstellung an Privatpersonen abgegeben werden dürfen oder nicht, das war nämlich nach der Gesetzgebung bis 1986 noch verboten. Wäre der Verweis auf und die Anwendung von historischen Fassungen des BierStG zulässig, dann dürfte es zum Beispiel dieses Forum nicht geben. Ebenso wäre die Abgabe von Rohstoffen zur Bierherstellung an Privatpersonen nicht erlaubt - das war bis 1993 noch der Fall.
Ich glaube vielmehr, dass mit dem BierStG 2009 handwerkliche Fehler der Fassung 1996 geheilt worden sind. Am §5 Abs.1 des BierStG 1993 wurde mit der Fassung 1996 dahingehend herumgeschraubt, dass nur noch Brauereien mit Steuerlager Brauereien sind. Dabei wurde übersehen, dass damit in Verbindung mit Abs. 2 die gewerbliche Herstellung von Bier zur erlaubnispflichtigen Tätigkeit wurde, nach dem Motto: "Du brauchst zwar keinen Meisterbrief mehr, aber eine Erlaubnis vom Zoll". Das widerspricht dem Grundgedanken und den Vorgaben der EU und ist folgerichtig aus dem BierStG 2009 wieder rausgeflogen.

Das BierStG 2009 definiert die Begriffe Bier, Steuerlager, Steuerlagerinhaber etc., Brauereien werden nicht näher beschrieben. Es wird nicht unterschieden zwischen Brauereien mit oder ohne Steuerlager, nicht zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Brauereien. Die Beschränkung der Steuerermäßigungen auf Brauereien mit Steuerlager erfolgt erst in der VO und entspricht so nicht den Vorgaben des Gesetzes.

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 12:23
von Gryps
Bierokrat hat geschrieben: Samstag 2. September 2017, 18:56
haefner hat geschrieben: Freitag 1. September 2017, 16:06 Danke Ruthard.

Muss ich das jetzt nach jedem Sud direkt machen, oder kann man da auch ein paar zusammen kommen lassen?
Mir wurde dieses Jahr doch großzügiger Weise erlaubt, einmalig am Jahresende die Übermenge zu versteuern.
Nachdem letztes Jahr 17 Cent fällig waren, die ich Hochordnungsgemäß versteuert habe. :Pulpfiction
Hallo,
auch ich habe eben Post, dass ich alles zusammengefasst im Jan. '18 versteuern kann :Pulpfiction! War wohl doch etwas nervig wöchentlich ca. 1 EUR zu buchen und der Meldung zuzuordnen.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 14:16
von haefner
Ist bei mir anders. Ich muss von nun an jeden Sud eine Woche vorab anmleden und jeden Sud hinterher einzeln versteuern.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 14:28
von Sura
Gryps hat geschrieben: Samstag 9. September 2017, 12:23
Bierokrat hat geschrieben: Samstag 2. September 2017, 18:56
haefner hat geschrieben: Freitag 1. September 2017, 16:06 Danke Ruthard.

Muss ich das jetzt nach jedem Sud direkt machen, oder kann man da auch ein paar zusammen kommen lassen?
Mir wurde dieses Jahr doch großzügiger Weise erlaubt, einmalig am Jahresende die Übermenge zu versteuern.
Nachdem letztes Jahr 17 Cent fällig waren, die ich Hochordnungsgemäß versteuert habe. :Pulpfiction
Hallo,
auch ich habe eben Post, dass ich alles zusammengefasst im Jan. '18 versteuern kann :Pulpfiction! War wohl doch etwas nervig wöchentlich ca. 1 EUR zu buchen und der Meldung zuzuordnen.
Ich glaube, ich muss nochmal wieder an Dresden schreiben.... bei mir war das nämlich laut Kiel :redhead nicht möglich.... da es ja woanders möglich ist, sollte es da vielleicht doch ne Lösung geben :YLType

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 14:48
von Fe2O3
Gryps hat geschrieben: Samstag 9. September 2017, 12:23 Hallo,
auch ich habe eben Post, dass ich alles zusammengefasst im Jan. '18 versteuern kann :Pulpfiction! War wohl doch etwas nervig wöchentlich ca. 1 EUR zu buchen und der Meldung zuzuordnen.
Du KANNST also steht da?
Also ist dir die Wahl selbst überlassen. “können“ ist ja kein Imperativ :P
Bei “sollen“ oder gar “müssen“ sähe es ganz anders aus.
Semantische Spitzfindigkeiten dürfen ja wohl noch wahrgenommen werden ;)
Also weiter wie bisher.
Am besten noch weitere Brauer aus dem Zuständigkeitsbereich deines HZA finden, die da mitmachen. Das Problem wurde wohl intern erkannt.

Lg
Martin

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 15:00
von Gryps
Nein, ich "möchte bitte"!

Zitat:
"Um diese Verfahrensweise zu vereinfachen, bitte ich Sie daher, das beigefügte Sudprotokoll zu führen und dieses sowie eine gesammelte Steueranmeldung für alle über 2 hl erzeugten Biermengen zusammengefasst im Januar 2018 vorzulegen. Die Abgabe einer
Steueranmeldung für jeden einzelnen Sud ist somit nicht mehr nötig."

und

"Sie können gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einlegen."

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 16:57
von SINS
Um nochmal auf den Anfangsbeitrag zu kommen:

Inwieweit darf der Zollbeamte denn überhaupt unangemeldet kontrollieren?
Und darf er überhaupt kontrollieren wenn der "zu Kontrollierende" nicht anwesend ist?

VG Sven.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 17:40
von h2opolo
Mahlzeit,
melde jeden Sud separat an und bezahle meinen "ca. Euronen" auch separat :Pulpfiction .
Sollen ruhig was zu tun haben :Drink
gruß
Michael

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 17:48
von dpjBrau
Hallo,
ich wohne im Einzugsbereich des HZA Augsburg. Ich muss weder jeden Sud anmelden noch ein Brauprotokoll führen. Natürlich muss ich alles über 200 l versteuern - die 200 l schaffe ich aber nicht. Als ich mich mit einer Frage einmal an das HZA gewandt habe, wurde mir sehr schnell und kompetent geantwortet - die zuständige Person war zu dem sehr nett und scheint lösungsorintiert zu sein.
Viele Grüße
Dieter

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Samstag 9. September 2017, 18:02
von Gryps
Naja, das Sudprotokoll ist fast das gleiche wie im Formular 2075. 30 Zeilen mit Datum, Menge und Stammwürze. Am Jahresende wird dann eben alles zusammengerechnet und bezahlt. Ich bin froh, dass dieser wöchentliche Aufwand entfällt.
Ich hatte meinen Sachbearbeiter auch schon mal angerufen ob ich die Meldung per Mail machen kann. War ein sehr netter Kontakt und realitätsnah. Antwort sinngemäß: Wegen diesen Pillepallebeträgen kann ich das machen, Hauptsache irgendwo ist 'ne (eingescannte) Unterschrift von mir drauf.
Und jetzt hat er in beiderseitigem Interesse wie oben entschieden. Ich finde es gut!
Gesetz ist eben so, Geld muss also überwiesen werden, aber die Zinsen auf 15-20 EUR sind ja inzwischen eher negativ fürs Amt.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 4. Januar 2018, 21:33
von Tozzi
Nochmal was Lustiges zum Thema "Kleinbetragsregelung":
Ihre Annahme hinsichtlich der Kleinbetragsregelung ist nicht richtig.
Bitte überweisen Sie sofort € 0,31 an die unten genannte Kontoverbindung. Bitte geben Sie "xxxxxxx, xxxxx, BierSt" als Verwendungszweck an.
Vielleicht hätte ich stattdessen 32 Cent überweisen sollen, einfach um zu sehen, was passiert. :Angel
Die Idee kam aber leider zu spät.
Nun ja, 2019 kommt bestimmt. :P

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 16:16
von Jürgen
Kurzer Erfahrungsbericht zum HZA Augsburg:

Vorweg, ich kenne die ganzen Threads auch im alten Forum, die dieses Thema behandeln. Auch Brauwolfs Erläuterungen.

Lange Geschichte kurz:
Nachdem 2016 und 2017 alles unkompliziert vonstatten ging, dann dieses Jahr die Neuerung, ich solle doch jeden Sud aufgrund der steuerlichen Überwachung vorher anmelden.
Nach kurzem E-Mail Verkehr haben wir uns telefonisch darauf geeinigt, dass ich während ich braue eine E-mail sende mit dem Wortlaut: "heute braue ich".
Menge und Stammwürze interessiert lt. Aussage niemand...

Keine Ahnung wie das der steuerlichen Überwachung dienen soll aber was soll's, ich mach den Spaß mal mit.

Hat sonst noch jemand im Einzugsgebiet des HZA die gleiche Auflage bekommen?


Gruß

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 16:43
von ggansde
Moin,
wurde diese Auflage begründet? Es muss ein Grund für den Entzug der Erleichterung vorliegen.
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 16:51
von ZeroDome
Jürgen hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 16:16 Kurzer Erfahrungsbericht zum HZA Augsburg:

Vorweg, ich kenne die ganzen Threads auch im alten Forum, die dieses Thema behandeln. Auch Brauwolfs Erläuterungen.

Lange Geschichte kurz:
Nachdem 2016 und 2017 alles unkompliziert vonstatten ging, dann dieses Jahr die Neuerung, ich solle doch jeden Sud aufgrund der steuerlichen Überwachung vorher anmelden.
Nach kurzem E-Mail Verkehr haben wir uns telefonisch darauf geeinigt, dass ich während ich braue eine E-mail sende mit dem Wortlaut: "heute braue ich".
Menge und Stammwürze interessiert lt. Aussage niemand...

Keine Ahnung wie das der steuerlichen Überwachung dienen soll aber was soll's, ich mach den Spaß mal mit.

Hat sonst noch jemand im Einzugsgebiet des HZA die gleiche Auflage bekommen?


Gruß
Ja ... wo stand denn noch diese eigentlich sinnvolle Regelung, dass die jährliche Meldung reicht, damit man den Zöllnern dieses mal vorzeigen kann? Ich finde es leider nicht mehr.
ggansde hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 16:43 Moin,
wurde diese Auflage begründet? Es muss ein Grund für den Entzug der Erleichterung vorliegen.
VG, Markus
Keinerlei Grund ersichtlich. Evtl. ein veraltetes Dokument, der zuständige hat es nicht mitbekommen...