Ah, damit wird’s dann klar. Danke!
Grüßle,
-Dario
Ah, damit wird’s dann klar. Danke!
Nach einem Telefonat heute beim HZA ...Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Januar 2018, 19:23Ich habe jetzt innerhalb 3 Wochen 3 E-Mails geschrieben und bis jetzt immer noch keine Nachricht erhalten ...
Wollte morgen mal anrufen eigentlich wollte ich auch langsam mal den Kessel anwerfen ...
LG Chris
Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Januar 2018, 12:56Naja am Ende wird alles gut und was ich damit sagen möchte ein sehr freundliches Telefonat bringt einen meistens viel weiter als man denkt und tut nicht einmal weh.
Hi Chris!Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Januar 2018, 12:56
Netter Kontakt und nettes Telefonat was in mir etwas Mittleid weckte... Die meisten Hobbybrauer bleiben ja unter der Freimenge, womit der Zoll nichts verdient und nur arbeit hat.
Alle die, die diese Freimenge überschreiten davon sind warscheinlich auch nicht einmal die kosten für den Aufwand gedeckt, so ein Irrsinn hier mal wieder in DE.
Das, meine Herren und Damen, lässt meine Hoffnung ganz neu aufleben, dass wir dereinst auf diesen Unsinn verzichten können. Hmm, vielleicht sollte ich ebenfalls wie manche hier jeden Sud melden und versteuern, dann wird das _noch_ mehr. *grübel*Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Januar 2018, 12:56komme aber nicht dazu da der momentane Meldungswahn der Hobbybrauer soviel zuwachs nimmt das sie einfach nicht hinterher kommt
Na klar ist die Freimenge davon unberührt. Du machst ja eine "Herstellung ohne Erlaubnis". Versteuern und die Sache mit Freimenge hat damit nichts zu tun.
Polozzi hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Januar 2018, 23:13Hallo zusammen,
meine Erfahrung zum Thema Zoll.
Ich wohne im Landkreis Zwickau (Sachsen), mein zuständiges HZA ist Erfurt (Thüringen).
Seit meiner Erstanmeldung 2014 unverändert ist die Anzeigepflicht einmal im Jahr vor dem ersten Brautag.
Irgendwo in diesen Thread oder doch in einem anderen, hatte ich gelesen dass ich Bier welches nicht für meinen Eigenbedarf bzw. außer Haus geht, versteuern muss. Ich möchte für die Kollegen zum Sommerfest ein Bierchen brauen.
Deshalb beim freundlichen Sachbearbeiter nochmal telefonisch nachgefragt.
Ja, nach §14 ABS.2 (Herstellung ohne Erlaubnis), zum Steuersatz 0,787/hl/°P.
Der Sachbearbeiter hat mir auch Schritt für Schritt erklärt, wie das Formular 2075 in diesem Fall auszufüllen ist.
Nur die Frage, ob die Freimenge davon unberührt ist, konnte er nicht sofort beantworten, er will sich noch einmal melden.
Grüße aus Westsachsen
Bei dem Gespräch das eigene Bier in den höchsten Tönen loben (auch alle Hausgäste sind IMMER total begeistert) - aber auf Grund der zur Zeit geltenden Rechten ist es ja unterwagt, das außerhalb des eigenen Haushaltes in den Verkehr zu bringen - deshalb hat man LEIDER LEIDER keine Flasche der/m MdB zum Probieren mitgebracht ;)fg100 hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Januar 2018, 23:28Einfach beim Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises einen Besprechungstermin vereinbaren und dort die Sache mit Steuer und uneffektiver Tätigkeit der Sachbearbeiter beim HZA und Leserbrief über Steuergeldverschwendung in der Lokalzeitung und Vergleich mit Weinherstellung und blablabla und .... vortragen.
Mit Antrag auf Einbringung eines Abschaffungsantrages im Finanzauschuss. Und am besten jeden zweiten Tag ein anderer Hobbybrauer. Nur so geht eine Änderung im günstigsten Fall voran.
Hi Markus,
Hi Felix,
Huch, das ist ja mal scheiße. Da schafft man sich ein Malzlager und eine Hefebank an um kurzfristig brauen zu können und dann sowas. Ich hoffe mal das beste.Neubierig hat geschrieben: ↑Freitag 26. Januar 2018, 13:51Hi Felix,
vor dieser Erleichtuerung in 2014, mussten wir, die unter Aufsicht von Herrn W in DA kommen, jeden Sud 2 Wochen im Voraus melden.
Cheers,
Keith :-)
Seid doch mal ehrlich ... Eigentlich wär das doch auch kein Problem. Einfach irgend einen Termin anmelden und fertig arschgeleckt. Wenn wirklich einer kontrolliert gibts 2 Möglichkeiten.docpsycho hat geschrieben: ↑Freitag 26. Januar 2018, 13:56Huch, das ist ja mal scheiße. Da schafft man sich ein Malzlager und eine Hefebank an um kurzfristig brauen zu können und dann sowas. Ich hoffe mal das beste.
Grüße, Felix
Das würde mich auch interessieren. Glaube zwar nicht, dass es passiert, aber wie ist die Rechtslage?Hopfen-Q hat geschrieben: ↑Dienstag 30. Januar 2018, 21:07Außerdem frage ich mich weiterhin, ob ich einen ungemeldeten Besuch vom Zoll wirklich ins Haus lassen müsste. Egal ob ich an diesem Tag einen Sud angemeldet habe oder nicht. Selbst die Polizei darf nur mit begründetem Verdacht einen Durchsuchungsbeschluss beantragen, da soll der Zollfuzzi einfach mal sein zum Nachschauen kommen dürfen???
Dann wäre es wohl eher so, dass der Zoll die Hefe riechen müsste.
Ja, stimmt, da muss man sofort und unbedingt rein, weil es den Fiskus soo viel kostet. Klar soweit (an alle)?
Hallo!Boludo hat geschrieben: ↑Dienstag 30. Januar 2018, 22:31
Bei der Polizei gibt es noch so was wie Gefahr in Verzug.
Wenn z. B die Möglichkeit besteht, dass Beweismittel vernichtet werden könnten (zB das Klo herunter gespült) oder dass ein Leben in Gefahr ist, darf eine Wohnung auch ohne Durchsuchungsbefehl betreten werden. Und auch Beweise, die unerlaubt ans Tageslicht gekommen sind, gelten in Deutschland vor Gericht.
Ob der Zoll das darf, weil es vor dem Haus nach Hopfen Kochen riecht und die Gefahr besteht, dass man alles in den Kanal kippt, weiß ich nicht. Immerhin würde es um ein paar Cent Biersteuer gehen.
Stefan
Heute kam die Antwort des HZA Karlsruhe auf meinen obigen Einspruch und diesem wurde vollständig stattgegeben. Es wurde sowohl die Einzel-Anzeige jedes Brauvorgangs als auch die Begründungsforderung bei Überschreitung der Freimenge um 100l zurückgenommen.realholgi hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. Januar 2018, 07:27HZA Karlsruhe: Habe ich auch so bekommen.bigboss2 hat geschrieben: ↑Mittwoch 17. Januar 2018, 20:19HZA Karlsruhe: Ich habe heute die Eingangsbestätigung meiner Brauanzeige vom 02.01.18 erhalten. Nachdem in 2016 und 2017 die einmalige Brauanzeige reichte (weil nicht mehr als 200 Liter gebraut wird) soll ich in diesem Jahr wieder jeden Brauvorgang vorab anzeigen. Ich hatte aber geschrieben, dass ich nicht mehr als 200 Liter brauen werde.
Zusätzlich steht unter Sonstiges: `` Sollten Sie die Freimenge um 100 Liter überschreiten, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der die Gründe für den Mehrbedarf an Bier angegeben sind! Ist das Bier nicht für den Eigenbedarf bestimmt, beträgt der Steuersatz 0,787€ je Hektoliter und Grad Plato.``
Für die Anmeldung werden ich aber nicht den mitgelieferten Vordruck verwenden. Das mache ich wie die letzten Male per E-Mail.
Nach einem Telefonat mit dem enstprechenden Sachbearbeiter hat sich herausgestellt, das dieser neu ist und *allen* Hobbybrauern in seinem Wirkungsfeld dieses "jeden Brauvorgang vorab einzeln anzeigen" auferlegt hat. Seufz.
Scheinbar hat er da nicht genug zu tun, denn angeblich würde das aus "statistischen" Gründen gemacht.
Ok, Challenge accepted.
Da habe ich ihm dann eine freundliche Nachricht à la Stefan geschickt:
Auch nur so aus statistischen Gründen; mal schauen, was nun passiert...Bilbobreu hat geschrieben: Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom 10.01.2018 ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält.
Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch.
Hat schon jemand herausgefunden, auf welcher Grundlage diese Aufforderung kommt und was die Erwartungshaltung ist?
Zu den Auslassungen der Behörde sage ich jetzt mal nichts. Es wäre für die Diskussion aber hilfreich, wenn du angibst, um welches HZA es sich handelt. Aus deinem Profil lässt sich deine Herkunft und somit das für dich zuständige HZA nicht herauslesen.420 hat geschrieben: ↑Samstag 17. Februar 2018, 23:45Bei mir ist heute auch die Meldung gekkommen.
- gleiche Nummer (war vorhersehbar)
- Anzeigepflicht nach §41 ist natürlich angehakt
- Weiterhin muss ich die Belege der Braustoffe ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren
Wegefallen ist..
"Am Ende des Kalenderjahres, spätestens jedoch bis zum 31.01. des Folgejahres, ist eine Aufstellung über alle im Kalenderjahr erfolgten Herstellungen -unter Angabe der jeweils hergestellten Menge- beim Hauptzollamt einzureichen (Jahresrechnung)."
Finde ich gut und geht in die richtige Richtung, die da wäre....wenn mehr als 200 Liter gebraut wird, muss der Brauer ja so oder so die Steueranmeldung für Bier im Einzelfall 2075 ausfüllen.![]()
VG Franz
Kein Thema, man wird halt älter.
Was bedeutet das? Sollst du jeden einzelnen Sud vorher ankündigen?- Anzeigepflicht nach §41 ist natürlich angehakt
Wozu dieses?
Unser Brauwolf ist sozusagen der Forenguru, was die Kommunikation zwischen Ämtern und Zivilisten/Brauern angeht. Insofern ist er natürlich sicherlich dankbar für jede Info, die er über das Forum erhalten kann, hinsichtlich des Verhaltens von HZA X oder Y. So kann er besser mit seinem für ihn zuständigen HZA argumentieren.
Erfreulicherweise muss ich mit meinem zuständigen HZA nicht argumentieren, weil wir bereits alle Eventualitäten erschöpfend ausdiskutiert haben.So kann er besser mit seinem für ihn zuständigen HZA argumentieren.
Ich sammle halt, bitte aber um Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Hosen herunterlasse wofür - nicht, so lange der Zoll hier mitlesen kann. Ich darf aber versichern, dass ich mit dem für mich zuständigen HZA im Reinen bin - dank erzieherischer Maßnahmen meinerseits.