Meldung ans Finanzamt

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Krampus
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Meldung ans Finanzamt

#1

Beitrag von Krampus »

Hallo,
eine kurze Anfängerfrage, wie melde ich meinen ersten Sud ans Finanzamt, reicht da eine Mail aus und wieviel Tage vorher ist die Meldung abzugeben.
Hintergrund ist, das ich den Brautag nicht lange im Voraus planen kann, wird eher eine spontane Entscheidung sein.
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beercan
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Re: Meldung ans Finanzamt

#2

Beitrag von beercan »

Schreib einfach ne Mail an dein zuständiges Zollamt...die schicken dir dann alles nötige. So hat es zumindest bei mir funktioniert
Gruß Robert
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Bitter
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Re: Meldung ans Finanzamt

#3

Beitrag von Bitter »

Schau mal hier ins Wiki!

Gruß Lothar
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§11
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Re: Meldung ans Finanzamt

#4

Beitrag von §11 »

Biersteuer wird vom Zoll und nicht der Finanzbehörde beigebracht.

Also schreib nicht das Finanzamt an :Wink

Jan
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Krampus
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Re: Meldung ans Finanzamt

#5

Beitrag von Krampus »

Stimmt natürlich Zoll, als Ottonormalverbraucher denkt man irgendwie gleich an Finanzamt, wenns um Geld fürn Staat geht 😉
ruger63
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Re: Meldung ans Finanzamt

#6

Beitrag von ruger63 »

Hallo,
eine E-Mail reicht aus.
Nach ein paar Tagen bekommst du Post
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afri
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Re: Meldung ans Finanzamt

#7

Beitrag von afri »

Die Meldung muss "rechtzeitig" vor dem ersten Sud im Steuerjahr erfolgen; was genau das heißt, bleibt unklar. Ich mache das am Abend vor dem ersten Sud im Jahr per Mail ans HZA (nicht Finanzamt). Deine Steuermeldung per Formular 2075 musst du ausfüllen, per Post hinschicken und das Geld überweisen, sobald du 200l Freimenge überschreitest oder anderweitig verwendest (sprich: nicht selbst säufst). Der Zeitpunkt der Hefegabe ist hierbei maßgeblich. Wie ruger63 schon schrub, bekommst du üblicherweise nach ein paar Tagen eine Steuernr. zugeschickt, manchmal aber auch nicht (je nach Amt).

Mein HZA (Hannover) ist recht entspannt, von anderen Ämtern liest man erschröckliche Dinge. Schreibe doch gleich jetzt deine Anmeldung, Mustertexte findest du auch hier im Forum massenhaft. Und wenn du dann konkret den Kessel heizt, bist du auf der sicheren Seite, weil die Meldung erfolgt ist. Falls du steuerpflichtig wirst, kannst du dir das Formular 2075 vom Amt herunterladen und ausgefüllt drucken, ich meine die nehmen das noch nicht digital unterschrieben an.
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Sura
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Re: Meldung ans Finanzamt

#8

Beitrag von Sura »

afri hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2017, 21:36 ]....] Deine Steuermeldung per Formular 2075 musst du ausfüllen, per Post hinschicken und das Geld überweisen, sobald du 200l Freimenge überschreitest oder anderweitig verwendest (sprich: nicht selbst säufst). [.....]
Das ist je nach HZA in der einen oder anderen Formulierung falsch, in jedem Fall aber nicht ganz richtig.

Definitiv richtig ist: Alles über 200l ist zu versteuern.
Definitiv richtig ist: Alles was du zu Hause braust und vertrinkst (in Gesellschaft oder ohne) und 200l unterschreitet ist frei.
Definitiv richtig ist: Alles was du Kollegen oder Freunden zum Verzehr mit nach Hause gibst musst du versteuern. Egal ob über oder unter 200l.
Richtig ist aus, das alles was du aus dem Grund versteuerst nicht zu den 200l gerechnet wird!
Auslegungssache ist es, wenn du ausser Haus (angemeldeter Brauort!) dein Bier irgendwo hin bringst, und es dort von Dir oder anderen getrunken wird.

Es reicht auch aus das per Mail oder FAX hinzuschicken. Wenn dein HZA das anders haben will, schicke mir eine PN mit deiner Mail, dann leite ich dir eine Mail vom HZV Dresden weiter in der das genauso drinsteht.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#9

Beitrag von Klaus53123 »

Wie ist das, wenn ich ein und dieselbe Brauanlage an zwei Standorten betreibe? Wie prüft das Zollamt ob ich die 200 Liter Grenze einhalte oder überschreite?

LG
Klaus
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Re: Meldung ans Finanzamt

#10

Beitrag von Ruthard »

Klaus53123 hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 13:10 Wie ist das, wenn ich ein und dieselbe Brauanlage an zwei Standorten betreibe? Wie prüft das Zollamt ob ich die 200 Liter Grenze einhalte oder überschreite?

LG
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Gar nicht, weil es das nicht kann. Das bedeutet aber nicht, dass du tun und lassen kannst, was du willst. Die 200l-Freigrenze gilt nur an dem Standort, an dem du gemeldet bist - also deiner Wohnadresse. Bier das am anderen Standort gebraut wird, versteuerst du per Formular 2075 ab dem 1. Liter.

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Re: Meldung ans Finanzamt

#11

Beitrag von chickenfarmer »

Brauwolf hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 13:27
Klaus53123 hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 13:10 Wie ist das, wenn ich ein und dieselbe Brauanlage an zwei Standorten betreibe? Wie prüft das Zollamt ob ich die 200 Liter Grenze einhalte oder überschreite?

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Gar nicht, weil es das nicht kann. Das bedeutet aber nicht, dass du tun und lassen kannst, was du willst. Die 200l-Freigrenze gilt nur an dem Standort, an dem du gemeldet bist - also deiner Wohnadresse. Bier das am anderen Standort gebraut wird, versteuerst du per Formular 2075 ab dem 1. Liter.

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Hallo Ruthard,

Also ist der "Brauort" entscheidend und nicht der Ort der Gärung ?

Liebe Grüße
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Re: Meldung ans Finanzamt

#12

Beitrag von §11 »

chickenfarmer hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 13:46
Brauwolf hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 13:27
Klaus53123 hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 13:10 Wie ist das, wenn ich ein und dieselbe Brauanlage an zwei Standorten betreibe? Wie prüft das Zollamt ob ich die 200 Liter Grenze einhalte oder überschreite?

LG
Klaus
Gar nicht, weil es das nicht kann. Das bedeutet aber nicht, dass du tun und lassen kannst, was du willst. Die 200l-Freigrenze gilt nur an dem Standort, an dem du gemeldet bist - also deiner Wohnadresse. Bier das am anderen Standort gebraut wird, versteuerst du per Formular 2075 ab dem 1. Liter.

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Hallo Ruthard,

Also ist der "Brauort" entscheidend und nicht der Ort der Gärung ?

Liebe Grüße
Peter
Das waere fuer eine deutsche Behoerde zu eindeutig und su einfach. Entscheidend ist der Haushalt des Brauers, naemlich genau so steht es im Gesetz:
(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr von der Steuer zu befreien.
Und hier faengt die Auslegung schon an und wird von unterschiedlichen HZA unterschiedlich ausgelegt. Ist das Gartenhaus teil des Haushaltes? Ist der angemietete Hobbyraum der nicht im Wohnhaus ist Teil des Haushaltes? Ist das eigene Kellerabteil Teil des Haushaltes?

Das geht dann weiter, darf jeder im Haushalt 2hl brauen, oder darf je Haushalt 2hl gebraut warden?

Duerfen auf einer Vereinsanlage jeder der Brauer 2hl steuerfrei brauen?

Und bevor sich jetzt hier die werten Nutzer bewegt fuehlen zu antworten, es gibt scheinbar keine Antwort darauf, weil all diese Faelle (die nur ein Beispiel darstellen sollen) schon unterschiedlich bewertet worden sind.

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Re: Meldung ans Finanzamt

#13

Beitrag von §11 »

Also ist der "Brauort" entscheidend und nicht der Ort der Gärung ?
Vergessen. Die Bierherstellung im Sinne der Steuer ist die Gaerung. Bier ist definiert als vergorenes Getraenk, das heisst erst mit Zugabe der Hefe wird aus Wuerze Bier. Das sehen uebrigens endlich mal Brauer und Zoellner aehnlich. Erst mit der Zugabe von Hefe spricht der Brauer von Bier, naemlich von Jungbier.

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Re: Meldung ans Finanzamt

#14

Beitrag von Ruthard »

Krampus hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2017, 15:41 Hallo,
eine kurze Anfängerfrage, wie melde ich meinen ersten Sud ans Finanzamt, reicht da eine Mail aus und wieviel Tage vorher ist die Meldung abzugeben.
Hintergrund ist, das ich den Brautag nicht lange im Voraus planen kann, wird eher eine spontane Entscheidung sein.
Wenn du vor hast zu brauen, aber noch nicht genau weißt wann, dann ist es am besten, die Anzeige recht bald abzuschicken. Du bist nicht verpflichtet, nach dem Versand sofort loszubrauen, die Anzeige hat kein Verfallsdatum. Du entscheidest selbst, wann du braust.

"Anzeige" bedeutet, du zeigst dem Zollamt an, dass du brauen willst, d.h. du teilst ihm das mit, lässt sie das wissen. Das unterscheiden sie von einer "Anmeldung" und einer "Erklärung".

Die Erstanzeige, also die Mittteilung an das Zollamt dass du brauen willst, sollte zweckmäßigerweise per Post erfolgen und unterschrieben sein. Ersatzweise geht auch eine eMail mit pdf-Anhang, Hauptsache, deine Unterschrift ist mit drauf.
Sowie der Brief im gelben Kasten verschwunden ist (vorzugsweise unter Beisein enes Zeugen), kannst du losbrauen - aber wie schon ausgeführt, bestimmst du den Brautermin selbst. Entscheidend ist, dass du keine Antwort vom Zollamt abwarten musst - das hat eine Anzeige, also die "Inkenntnissetzung" so an sich. Viele Zollämter sparen sich auch eine Antwort.

Welches Hauptzollamt für dich zuständig ist, ermittelst du am einfachsten über die Dienststellensuche.

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Re: Meldung ans Finanzamt

#15

Beitrag von Ruthard »

Vergessen. Die Bierherstellung im Sinne der Steuer ist die Gaerung. Bier ist definiert als vergorenes Getraenk, das heisst erst mit Zugabe der Hefe wird aus Wuerze Bier. Das sehen uebrigens endlich mal Brauer und Zoellner aehnlich. Erst mit der Zugabe von Hefe spricht der Brauer von Bier, naemlich von Jungbier.
Wenn das so einfach wäre. Brichst du den Gärprozess ab, bevor das Jungbier einen Alkoholgehalt von 0,5% erreicht hat, ist die ganze Chause steuerfrei. Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer, die Steuerschuld entsteht in dem Moment, in dem das Bier zum Verbrauch zur Verfügung steht - das ist nunmal erst dann der Fall, wenn der Herstellungsprozeß abgeschlossen ist. Aus diesem Grund wird auch die Steuer anhand der Großen Ballingsche Formel aus dem fertigen Bier ermittelt. Der Abfüllzeitpunkt ist somit maßgeblich für die Steuerermittlung.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung für Hobbybrauer ist die "Herstellung im eigenen Haushalt". Ob die komplette Herstellung im eigenen Haushalt erfolgen muss oder nur das Anstellen, geben die Vorschriften nichts her. Darüber hat sich auch noch niemand Gedanken gemacht, weil die Zollverwaltung immer noch von einer Immobilie ausgeht, in der der komplette Herstellungsprozess vom Einmaischen bis zum Abfüllen an einem Ort geschieht. Man kann aber erwarten, dass der Zoll den ganzen Brauvorgang, also vom Schrot bis in die Flasche im eigenen Haushalt erledigt haben will - auch die Gerichte werden das gegebenenfalls so sehen.

Wir diskutieren hier wieder mal um 10€ pro Jahr.

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Re: Meldung ans Finanzamt

#16

Beitrag von libblinger »

Sura hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 06:48 Definitiv richtig ist: Alles was du Kollegen oder Freunden zum Verzehr mit nach Hause gibst musst du versteuern. Egal ob über oder unter 200l.
Hi Sura,

wickelst du das unter dem Punkt "Herstellung ohne Erlaubnis" ab?

Danke und liebe Grüße,
Juls
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Re: Meldung ans Finanzamt

#17

Beitrag von Sura »

libblinger hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 16:09
Sura hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 06:48 Definitiv richtig ist: Alles was du Kollegen oder Freunden zum Verzehr mit nach Hause gibst musst du versteuern. Egal ob über oder unter 200l.
Hi Sura,

wickelst du das unter dem Punkt "Herstellung ohne Erlaubnis" ab?

Danke und liebe Grüße,
Juls
Im Prinzip ist "Herstellung ohne Erlaubnis" immer das was angekreuzt wird, wenn du dein Bier in eine nicht steuerlich befreite Zone hinstellst.
Klingt verworren, aber dein "Steuerlager bis 200l" ist dein Zuhause. (Ignoriere gedanklich einfach das du davon was trinkst!) Entfernst du nun Bier aus deinem Steuerlager, erfüllst du den Punkt "Herstellung ohne Erlaubnis" was du mit "Entfernung aus dem Steuerlager" übersetzen kannst. -> in dem Moment wird die Steuer fällig.

Wie oben schon gesagt: "Zu Hause" ist jetzt der dehnbare Begriff den du dir selbst und den dir der Zoll interpretieren kann.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#18

Beitrag von Klaus53123 »

Ich habe hier nochmal eine Frage: es steht ja ein Jahreswechsel an. Muss die Übung jedes Jahr neu gemacht werden, oder reicht die erst- und einmalige Meldung vor dem ersten, selbstgebrauten Sud aus?

Gruß
Klaus
Liebe Grüße

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Re: Meldung ans Finanzamt

#19

Beitrag von Jürgen »

Die Meldung muss jedes Jahr aufs neue erfolgen. Diesmal allerdings unter Angabe deiner dir zugewiesenen Hobbybrauernummer.

Gruß
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Re: Meldung ans Finanzamt

#20

Beitrag von Scarabeo »

Moin,
mein Cousin und ich brauen ja mit der selnen Anlage. Da diese fahrbar ist wird mal bei ihm und mal bei mir gebraut. Deshalb haben wir auch uns beide bei HZA angemeldet. So kann er die freien 200 hl brauen und ich ebenfalls. Anmelden bzw. anzeigen tue ich das am Anfang eines jeden Jahres in einer Mail für uns beide. Bisher ist das immer akzeptiert worden. Unser HZA ist da auch ziemlich entspannt. Die wollen nur wissen wann der erste Sud erfolgen soll. Wir protokollieren allerdings jeden Sud. Ich mach das inzwischen mit dem "Kleinen Brauhelfer" der dafür gut geeignet ist.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#21

Beitrag von Dyrdlingur »

Ein Musterbeispiel für ein Hobbybrauer freundliche HZA ist meines Erachtens das Münchner.

Ich bekam per Mail eine "personalisierte" Exceltabelle, d.h. sie enthielt bereits meine Steuernummer. Hier trage ich einfach pro Sud Datum, Liter und gemessene Stammwürze ein. Die abzuführende "Jahresumme" wird ausgerechnet. Die Tabelle schicke ich dann als Anhang mit dem Formular 2075 Anfang Januar und überweise den Betrag.

Beim ersten Mal habe ich in der Exceltabelle nur die "kostenpflichtigen" Brauvorgänge angegeben, d.h. die ersten 200l nicht. Mit dem Ergebnis, dass ich eine Mail bekam, mit der Bitte meine Kontonummer mitzuteilen, da ich die 200l nicht abgezogen und somit zu viel Steuer bezahlt hätte. Ich hab das Missverständnis aufgeklärt und bekam dann nochmals eine nette Dankesmail.

Viele Grüße
Klaus.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#22

Beitrag von monsti88 »

Dyrdlingur hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2017, 12:05 Ein Musterbeispiel für ein Hobbybrauer freundliche HZA ist meines Erachtens das Münchner.
Das kann ich bestätigen! Sehr netter Kontakt. Als ich letztes Jahr nach Gauting zog und den Umzug beim HZA bekannt gab, kam eine freundliche Mail zurück, dass München nicht mehr zuständig sei, sie meine Anfrage aber gleich an das zuständige HZA weitergeleitet haben.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#23

Beitrag von dpjBrau »

Hallo,
ich kann mich über das Augsburger HZA auch keine Sekunde beschweren. Die sind sehr pragmatisch veranlagt und zu dem sehr freundlich. Ich habe den Eindruck, denen bist Du als Hobbybrauer so lange egal, außer die bekommen mit, dass die jemand vergesäßt.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#24

Beitrag von rmax »

Brauwolf hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 15:14Ob die komplette Herstellung im eigenen Haushalt erfolgen muss oder nur das Anstellen, geben die Vorschriften nichts her. Darüber hat sich auch noch niemand Gedanken gemacht, weil die Zollverwaltung immer noch von einer Immobilie ausgeht, in der der komplette Herstellungsprozess vom Einmaischen bis zum Abfüllen an einem Ort geschieht. Man kann aber erwarten, dass der Zoll den ganzen Brauvorgang, also vom Schrot bis in die Flasche im eigenen Haushalt erledigt haben will - auch die Gerichte werden das gegebenenfalls so sehen.
Ich habe da ein Gegenbeispiel: Das HZA Nürnberg hat mir schon vor Jahren geschrieben (ohne daß ich spezifisch danach gefragt hatte), daß Bierwürze kein Steuergegenstand und somit der Ort der Würzebereitung für die Biersteuer unerheblich sei. Es käme bei der Frage nach der Steuerbefreiung für Hobbybrauer alleine darauf an, daß die Hefezugabe und Vergärung im eigenen Haushalt erfolgt.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#25

Beitrag von Malzwein »

rmax hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2017, 16:03
Ich habe da ein Gegenbeispiel
Na und? :Wink

Wenn ich etwas über Behörden hier im Forum gelernt habe, dann dass jede Behörde die vermeintlich identische Rechtslage anders auslegen kann, was genau genommen zu himmelschreiender Ungerechtigkeit in der Republik führt.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Meldung ans Finanzamt

#26

Beitrag von ggansde »

Moin,
selbst das als berüchtigt bekannte HZA Darmstadt hat mir schriftlich mitgeteilt, dass die Würzeherstellung im Rahmen eine Brauseminars beim Anstellen im eigenen Keller unter die Freimenge fällt. Gemeldet haben wollten sie es aber doch.
VG, Markus
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Re: Meldung ans Finanzamt

#27

Beitrag von 420 »

Scarabeo hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2017, 11:07 Moin,
mein Cousin und ich brauen ja mit der selnen Anlage. Da diese fahrbar ist wird mal bei ihm und mal bei mir gebraut. Deshalb haben wir auch uns beide bei HZA angemeldet. So kann er die freien 200 hl brauen und ich ebenfalls. Anmelden bzw. anzeigen tue ich das am Anfang eines jeden Jahres in einer Mail für uns beide. Bisher ist das immer akzeptiert worden. Unser HZA ist da auch ziemlich entspannt. Die wollen nur wissen wann der erste Sud erfolgen soll. Wir protokollieren allerdings jeden Sud. Ich mach das inzwischen mit dem "Kleinen Brauhelfer" der dafür gut geeignet ist.
Bei 200 hl zollfrei macht mein HZA leider nicht mit. :zzz

VG

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Re: Meldung ans Finanzamt

#28

Beitrag von Scarabeo »

Ups, muß natürlich 200 ltr heißen.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#29

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Dyrdlingur hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2017, 12:05 Ein Musterbeispiel für ein Hobbybrauer freundliche HZA ist meines Erachtens das Münchner.

Ich bekam per Mail eine "personalisierte" Exceltabelle, d.h. sie enthielt bereits meine Steuernummer. Hier trage ich einfach pro Sud Datum, Liter und gemessene Stammwürze ein. Die abzuführende "Jahresumme" wird ausgerechnet. Die Tabelle schicke ich dann als Anhang mit dem Formular 2075 Anfang Januar und überweise den Betrag.
Ich habe mal ganz lieb bei unserem HZA angefragt, ob sie diese Regelung kennen und ggf. auch hier anbieten wollen.
Die wollen erstmal nichts unternehmen, weil gerade "zentral" überlegt wird, etwas an der Besteuerung von Haus- und Hobbybrauern zu ändern. Was auch immer dabei herauskommen wird. :popdrink
Die Verwaltungsvorschrift zu den Regelungen für Haus- und Hobbybrauer soll ggf. geändert werden. Sobald die neuen, einheitlichen Regelungen bekanntgegeben sind, werden die Beteiligten informiert. Bis zu diesem Zeitpunkt bitte ich das bekannte Verfahren weiterhin anzuwenden.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
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Re: Meldung ans Finanzamt

#30

Beitrag von afri »

Ist doch gerade Jahresendstimmung. Wie wär's, wenn wir alle mal kurz ein Stoßgebet loslassen würden, vielleicht werden die Götter der Finanzen, äähh, des Zolls dann mal wach und uns wohlgesonnen.

Ich bin der Achim und würde mich gern vom Zaumzeug der unsinnigen 2hl-Regel befreit sehen. Danke und Amen. Meine Steuernummer lautet übrigens XXXXXX

Vielleicht hilft's ja.
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Re: Meldung ans Finanzamt

#31

Beitrag von Sura »

Ich hatte vor einer Woche für 2018 beantragt, und daraufhin eine (weitere) Bestätigung für das Jahr 2017 bekommen ..... :Ahh
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Re: Meldung ans Finanzamt

#32

Beitrag von Dinkhopf »

Sura hat geschrieben: Donnerstag 7. Dezember 2017, 07:25 Ich hatte vor einer Woche für 2018 beantragt, und daraufhin eine (weitere) Bestätigung für das Jahr 2017 bekommen ..... :Ahh
Das verstehe ich als Freifahrtschein für weitere 2 hl binnen vier Wochen. Urlaub nehmen und Feuer frei! :thumbsup :Wink
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Re: Meldung ans Finanzamt

#33

Beitrag von docpsycho »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Mittwoch 6. Dezember 2017, 15:11 Die wollen erstmal nichts unternehmen, weil gerade "zentral" überlegt wird, etwas an der Besteuerung von Haus- und Hobbybrauern zu ändern. Was auch immer dabei herauskommen wird. :popdrink
Die Verwaltungsvorschrift zu den Regelungen für Haus- und Hobbybrauer soll ggf. geändert werden. Sobald die neuen, einheitlichen Regelungen bekanntgegeben sind, werden die Beteiligten informiert. Bis zu diesem Zeitpunkt bitte ich das bekannte Verfahren weiterhin anzuwenden.


Das kann jetzt alles heißen oder nichts. Je nach dem welcher Beamte das geschrieben hat, kann das heißen, es ist ganz konkret etwas im Busch aber wir halten uns noch bedeckt oder es heißt, der Chef hat gesagt das muss anders werden.
Mal sehen ob sich 2018 etwas tut, wäre ja spannend zu verfolgen.

Grüße, der Doc
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