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Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Montag 22. Januar 2018, 23:39
von inkbob
Servus,

bin am Zweifeln.. der Moritz und Dr. Michael schaffen's nicht regelmäßig zum Stammtisch, also muss ich hier mal ein wahrscheinlich X mal geantwortete Frage stellen, aber was soll's...

Darf ich mein Brauwasser nach dem Vorläufigen Biergesetz mit Calciumsulfat bzw. -chlorid aufsalzen?

habe hier schon mal gelesen, dass man darf, aber ob jemand hier Erfahrung damit hat?

Danke
Bob

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 01:48
von bigfoot47
Hallo,

Im Hobbybereich ist das durchaus erlaubt, da wir nicht an das Reinheitsgebot gebunden sind. Machen auch viele hier im Forum. Wenn eine Brauerei das machen würde, könnte sie das Produkt nicht als Bier in Deutschland verkaufen.
Also darfst du das gerne tun. :thumbup

Gruß Raphael.

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 02:00
von Alt-Phex
Das würde ich jetzt so nicht unterschreiben. Wasseraufbereitung ist in vielen Brauereien durchaus ein Thema.

Was sagt denn das BierStG dazu, überhaupt mal reingeguckt ?

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 03:08
von §11
Natürlich ist Braugips erlaubt. Nagel mich aber bei dem Menge nicht fest. Als Fausformel kann man sagen das all das was in Wasser vorkommt auch als Zusatzstoff erlaubt ist.

Bin aber natürlich kein Jurist mit Fokussierung auf Lebensmittelrecht :Wink

Jan

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 06:34
von Boludo
bigfoot47 hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 01:48 Hallo,

Im Hobbybereich ist das durchaus erlaubt, da wir nicht an das Reinheitsgebot gebunden sind. Machen auch viele hier im Forum. Wenn eine Brauerei das machen würde, könnte sie das Produkt nicht als Bier in Deutschland verkaufen.
Also darfst du das gerne tun. :thumbup

Gruß Raphael.
Das ist falsch. Alles was im Wasser eh an Salzen drin ist, darf man auch zugeben.
Schneider zB salzt mit Calciumchlorid auf und die brauen natürlich nach dem RHG..

Stefan

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 07:37
von Fe2O3
Was heißt das genau?
Alle Salze/Ionen, die im KONKRETEN BRAUWASSER drinne sind, darf man auch zugeben? Oder alle Salze/Ionen, die theoretisch irgendwo in DE (?) in Wasser vorkommen können, dürfen verwendet werden?

lG
Martin

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 07:42
von Boludo
Zink nicht. Aber Calcium, Sulfat und Chlorid auf jeden Fall. Magnesium vermutlich auch. Calciumoxid und Hydroxid geht auch.
Hab leider keine Quellenangabe auf die Schnelle.

Stefan

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 08:00
von hiasl
Boludo hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 06:34 Alles was im Wasser eh an Salzen drin ist, darf man auch zugeben.
Oh, das ist wohl etwas zu weit gefasst.
Nach §19 BierStDB
Wasser im Sinne des § 9 Abs. 1 des Gesetzes ist alles in der Natur vorkommende, gesundheitlich unbedenkliche Wasser sowie solches Wasser, das nach Maßgabe der jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften für Trink- oder Brauzwecke aufbereitet worden ist. Maische oder Würze darf mit auf dem Malz natürlich vorkommenden Milchsäurebakterien, auch wenn sie vermehrt worden sind, angereichert werden.
Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften beziehen sich auf die Trinkwasserverordnung.
§ 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
(1) Während der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers dürfen nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste hat bezüglich der Verwendung dieser Stoffe Anforderungen zu enthalten über die
1. Reinheit,
2. Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen,
3. zulässige Zugabe,
4. zulässigen Höchstkonzentrationen von im Trinkwasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten,
5. sonstigen Einsatzbedingungen.
(...)Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und im Bundesanzeiger sowie im Internet veröffentlicht.
Aktuelle Liste (Stand 2017)
Im Übrigen ist Calciumsulfat (Braugips) nur befristet bis 2005 enthalten gewesen. Ich weiß nicht, ob das heute noch zulässig ist, obwohl man es auch bei verschiedenen Verbänden findet. Vielleicht kann jemand noch aufklären, ob es noch irgendwelche Sondergeschichten gibt. Habe leider nichts weiter gefunden.
Da die alte Liste (Stand 2002) nur schwer zu finden ist, habe ich sie als Anhang beigefügt. Beim Bundesanzeiger gibt es die Listen nur bis 2012, da ist Calciumsulfat schon nicht mehr enthalten.

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 08:57
von Bilbobreu
Moin,
bist Du Dir da sicher? Ich lebe bisher in dem Glauben, dass die Zusatzstoffe zur Wasseraufbereitung über § 17 Abs. 1 Satz 2 Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes (BierStDB) durch §§ 6a und 7 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und die dortige Anlage 6 a geregelt sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/bier ... 50931.html
http://www.gesetze-im-internet.de/zzulv ... 00998.html
Danach ist z.B. Calciumsulfat zur Einstellung des pH-Wertes, des Salzgehaltes, des Calciumgehaltes, der Säurekapazität zugelassen.

Gruß
Stefan

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 09:43
von bigfoot47
Okay alles klar. Wieder etwas dazu gelernt. :Grübel
Ich nehme aber an, dass die Fragestellung irrelevant ist, da es sich nur um einen Hobbybrauer handelt. Oder liege ich da falsch?

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 11:00
von §11
bigfoot47 hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 09:43 Okay alles klar. Wieder etwas dazu gelernt. :Grübel
Ich nehme aber an, dass die Fragestellung irrelevant ist, da es sich nur um einen Hobbybrauer handelt. Oder liege ich da falsch?
Nein du liegst richtig.

Vorläufiges Biergesetz
(8) Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen (Hausbrauer).

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 11:34
von hiasl
Ah, vielen Dank Stefan, für die Aufklärung. Ich war schon am Zweifeln, woher denn diese Aussagen, die man fast überall auch bei den Verbänden findet, stammt. Du hast recht. Es wird da wohl zwischen der Aufbereitung von Trinkwasser an der Gewinnungsstelle (Brunnen, Quelle, etc.) und der Entnahmestelle (z.B. Wasseranschluss/-hahn) der Lebensmittelzutat "Trinkwasser" unterschieden. Hier darf nach deinen Quellen deutlich mehr gemacht werden. Interessant, dass die verwendeten Zusatzstoffe, wenn sie nur den Zutaten des Lebensmittels zugesetzt sind und im Endprodukt nicht mehr technologisch aktiv sind, nicht weiter angegeben werden müssen (wahrscheinlich daher reinheitsgebotskonform).
(8) Die Angaben nach Absatz 1 können entfallen,
1. wenn Zusatzstoffe nur den Zutaten eines Lebensmittels zugesetzt sind, sofern die Zusatzstoffe in dem Lebensmittel keine technologische Wirkung mehr ausüben,
Wobei man sich schon fragen muss, ob die Erhöhung des Calciumgehalts nicht doch schmeckbar ist und eben nicht nur der Einstellung von pH Wert und Säurekapazität dient(e). So viel zur technologischen Wirkung im Endprodukt...

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 13:24
von Malzwein
Nicht verzagen, Wiki fragen....

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 13:43
von hiasl
Malzwein hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 13:24 Nicht verzagen, Wiki fragen....
Verstehe ich jetzt nicht...

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 21:34
von inkbob
Vielen Dank!

ich hätte genauer fragen müssen... ist es "für gewerbliche Brauereien" erlaubt?

Aber ihr habt trotzdem ein Paar interessante Punkte dazu gemacht. Ich muss mich da mal näher einlesen.

Natürlich benutze ich auch Calciumsulfat, Caciumchlorid und Calciumoxid als Hobbybrauer her. Es ging um die Frage ob diese Rezepte genauso in einer gewerbliche Brauerei erlaubt wären.

Ich hatte mich so eingeredet, dass das ENTcarbonisieren erlaubt ist, aber das AUFsalzen nicht. wegen "dazugeben" im Gegenteil zu "rausnehmen".

Ich habe sogar auch gedacht, dass bei der Benutzung von Calciumoxid, oder -hydroxid eine Filtrierung notwendig ist, um das Stoff restlos auszufiltrieren.

Interessant ist, dass Schneider mit CaCl aufsalzt!!! Ich denke, wenn es doch so erlaubt ist, dann machen das viele.

...so viel zu 4 Zutaten!!

Cheers!

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 21:50
von Malzwein
hiasl hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 13:43
Malzwein hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 13:24 Nicht verzagen, Wiki fragen....
Verstehe ich jetzt nicht...
Calziumsulfat und Calziumchlorid beides nach dem vorläufigen Biergesetzt (und dem RHG) erlaubt.

Und vor dem Lamentieren erst mal im Forum (und unserem Wiki) suchen.

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 22:08
von Ladeberger
Ich fand die informativen und gut belegten Antworten u.a. von hiasl und Bilbobreu wesentlich erhellender als dieses Pamphlet (ohne Quellenangaben) im Wiki.

Gruß
Andy

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Dienstag 23. Januar 2018, 22:19
von Bilbobreu
Malzwein hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 21:50
hiasl hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 13:43
Malzwein hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2018, 13:24 Nicht verzagen, Wiki fragen....
Verstehe ich jetzt nicht...
Calziumsulfat und Calziumchlorid beides nach dem vorläufigen Biergesetzt (und dem RHG) erlaubt.

Und vor dem Lamentieren erst mal im Forum (und unserem Wiki) suchen.
Na ja, wenn nach dem rechtlichen Dürfen gefragt ist, hilft die keine Hinweise auf die zu Grunde liegende Rechtsnorm und zudem - nach dortiger Auskunft - nicht aktuelle Liste im Wiki nicht wirklich weiter. Ist doch gar nicht schlecht, dass wir den genauen Rechtsrahmen für diese Frage mal besprochen haben.

Gruß
Stefan

Re: Aufsalzen vom Brauwasser erlaubt?

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2018, 08:48
von Malzwein
Erst mal zu schauen, was wir schon irgendwo stehen haben, ist ein Hinweis, der zu Recht oft neuen Fragestellern gegeben wird. Damit in eine vertiefende Diskussion zu gehen, erachte ich als sinnvoller.

Im Übrigen ist die Liste (oder zumindest eine ähnliche) ursprünglich von einem Bundesministerium veröffentlicht worden. Warum sie es jetzt nicht mehr ist und das Ministerium zur Jubelfeier des RHG sogar um eine Entöffentlichung gebeten hat, ist eine andere Sache.