Meine Erfahrung lautet, dass solche Verkäufe den Leuten vom Finanzamt herzlich egal sind und die Verfolgung von Schwarzgastronomie eher lästig ist. Wird nur gemacht, wenn Beschwerden von Seiten der kommerziellen Gastronomie eingehen.
Also Belege sammeln und in der Schublade aufbewahren. Dann kann man einer eventuellen Schätzung was entgegenstellen.
Und wie oben schon erwähnt, nicht zuviel fragen.
Cheers, Ruthard
Bier verschenken
Re: Bier verschenken
Wir haben alle den gleichen Himmel, aber nicht denselben Horizont.
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- Ladeberger
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Re: Bier verschenken
Ich denke wie die meisten Vorschreiber, dass eine "freiwillige Spende" für das konsumierte Bier in jedem Fall als entgeltlich zu bewerten ist.
Vielleicht geht es etwas indirekter: Die freiwillige Zuwendung ist nicht für das konsumierte Bier, sondern um Zutaten für weitere Sude besorgen zu können. Da hier zum Zeitpunkt der Zuwendung unklar ist, ob (Sud ungenießbar?) und wann (überhaupt anwesend?) eine Gegenleistung erfolgt, erscheinen mir hier die Leistungen ausreichend auseinanderzufallen. Das würde ich auch genau so betonen: "Kann nichts versprechen...", "weiß nicht wann...", etc.
Im Übrigen stimme ich Ruthard zu, dass die Behörden bei der Ermittlung derartiger Umstände z.Zt. eher überlastet scheinen. Ende der 90 wurde bei mir in der Nachbarschaft ein pensionierter Metzger, der in seiner privaten Wurstküche zweimal im Monat paar kg Lyoner für alte Stammkunden gemacht hat, über Monate (!) observiert und dann in einer Razzia hochgenommen.
Für sowas ist heute das Personal nicht mehr vorhanden. Das steht aktuell z.B. in Hamburg und zieht die schlimmen Diesel-PKWs aus dem Verkehr
Gruß
Andy
Vielleicht geht es etwas indirekter: Die freiwillige Zuwendung ist nicht für das konsumierte Bier, sondern um Zutaten für weitere Sude besorgen zu können. Da hier zum Zeitpunkt der Zuwendung unklar ist, ob (Sud ungenießbar?) und wann (überhaupt anwesend?) eine Gegenleistung erfolgt, erscheinen mir hier die Leistungen ausreichend auseinanderzufallen. Das würde ich auch genau so betonen: "Kann nichts versprechen...", "weiß nicht wann...", etc.
Im Übrigen stimme ich Ruthard zu, dass die Behörden bei der Ermittlung derartiger Umstände z.Zt. eher überlastet scheinen. Ende der 90 wurde bei mir in der Nachbarschaft ein pensionierter Metzger, der in seiner privaten Wurstküche zweimal im Monat paar kg Lyoner für alte Stammkunden gemacht hat, über Monate (!) observiert und dann in einer Razzia hochgenommen.
Für sowas ist heute das Personal nicht mehr vorhanden. Das steht aktuell z.B. in Hamburg und zieht die schlimmen Diesel-PKWs aus dem Verkehr

Gruß
Andy
- Gasflasche
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Re: Bier verschenken
Ich weiss auch nicht, ob die Frage "entgeltlich oder nicht" wirklich einen Unterschied machtLadeberger hat geschrieben: ↑Dienstag 17. Juli 2018, 08:38Ich denke wie die meisten Vorschreiber, dass eine "freiwillige Spende" für das konsumierte Bier in jedem Fall als entgeltlich zu bewerten ist.

Wie die lebensmittelrechtliche Baustelle zu handhaben ist würde mich auch interessieren: sowohl ab wann als was da behördlich eventuell gemacht werden müsste und wie das die (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflichtversicherung sieht, wenn denn doch mal was schief geht. Ich meine zwar gelesen zu haben, dass die Versicherung dies schon abdeckt, da es keinen gewerblichen Karakter hat. Ich würde jetzt aber auch nicht unbedingt meinen Kopf drauf verwetten wollen

Aber vielleicht suchen wir es auch zu weit: wieviel Hühnerbesitzer verkaufen privat keine Eier? Im Vergleich zu den oft mit Hühnerscheiße verschmierten Eier (und Gott wer weiss was noch alles), sind denke ich wenig Lebensmittel so sicher wie unser Bier

Re: Bier verschenken
Eier fallen unter "landwirtschaftliche Urproduktion". Das ist eine andere Baustelle mit entsprechenden Ausnahmeregelungen.
- Gasflasche
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Re: Bier verschenken
Eierverkauf ist kein Anzeigepflichtiges Gewerbe, man darf dies also gewerberechtlich jedenfalls "frei" machen. Ich bin mir aber nicht sicher, wie sich dies auswirkt wenn da hygienetechnisch was in die Hose geht... Ich würde meinen, dass die Produkthaftung genauso greift.
Die Frage ist im Moment wohl eher: wie sieht das ganze Lebensmittelhygienetechnisch für ein Hobbybrauer der sein Bier (gelegentlich und in unerheblichen Mengen und ohne Gewinnabsicht) in den Verkehr bringt aus? Das Finanzamt wills nicht wissen, das Zollamt will nur den Biersteuer, was aber das Veterinäramt bzgl. Lebensmittelhygiene denkt oder welche grenzen eventuell auch die Privathaftpflichtversicherung im Fall des Falles zieht: da bleibt es irgendwie meistens sehr still (was vielleicht auch gerade ein gutes Zeichen ist).
Es riecht stark nach dem ewigen: "es kommt darauf an.."
Die Frage ist im Moment wohl eher: wie sieht das ganze Lebensmittelhygienetechnisch für ein Hobbybrauer der sein Bier (gelegentlich und in unerheblichen Mengen und ohne Gewinnabsicht) in den Verkehr bringt aus? Das Finanzamt wills nicht wissen, das Zollamt will nur den Biersteuer, was aber das Veterinäramt bzgl. Lebensmittelhygiene denkt oder welche grenzen eventuell auch die Privathaftpflichtversicherung im Fall des Falles zieht: da bleibt es irgendwie meistens sehr still (was vielleicht auch gerade ein gutes Zeichen ist).
Es riecht stark nach dem ewigen: "es kommt darauf an.."
Re: Bier verschenken
Ich habe mal Bier gespendet. Wie bekannt versteuert, aber auch eine Braustellenabnahme vom Gesundheitsamt war erforderlich. Ist auch in deinem Sinne, damit alles in Ordnung war, falls mal jemand Dünnschiss kriegt, nachdem dein Bier genossen wurdemorcalavin hat geschrieben: ↑Sonntag 11. März 2018, 16:06Irgendwelche rechtlichen Vorschriften zum Thema Hygiene gibt es auch nicht oder ?
