Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

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Römergärtenbier
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Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#1

Beitrag von Römergärtenbier »

Hallo,

ich habe versucht aus den unzähligen Zoll/Verkauf/Ausschank-Threads schlau zu werden. Abe wie so oft passt nichts ganz auf meine Situation, vielmehr ergeben sich immer mehr Fragen.

Auf einem Markt möchte ich zusammen mit befreundeten Hobbybrauern selbstgebrautes Bier ausschenken. Ich sage bewusst 'ich', da wir uns zwar regelmäßig zum Bierbrauen und -trinken treffen, aber kein Verein oder ähnliches sind/sein wollen und ich glaube es ist für die weitere Beurteilung/Rat einfacher.

Ich will ca. 150 Liter selbstgebrautes Bier (1 Liter Flaschengärung), ausgeschenkt in kleinen Bechern, an die Marktbesucher verkaufen. Das ist eine einmalige Sache. Auch habe ich vor zwanzig schmuck verpackte 1-Liter-Flaschen mit einem werbewirskamen Spezial-Craft-Sondereditions-Bier an die Besucher als Souvenier/Mitbringsel zu verkaufen.

Darf ich das überhaupt ohne Gewerbeschein und angemeldeter/abgenommener Braustätte? Wem muss ich was anzeigen und welche Genehmigungen muss ich bekommen?

Ich weiß, eine juristische Beratung ist immer schwierig, aber vielleicht habt ihr ja auch schonmal das Problem gehabt, dann würde mich interessieren, wie ihr den Sachverhalt gelöst habt. Ich habe die Darstellung bewusst kurz gehalten, da ich die möglichen Handlungsoptionen nicht einschränken wollte und grundsätzlich noch frei in der Gestaltung bin. Falls noch weitere Informationen fehlen, reiche ich die gerne nach.

Vielen Dank schonmal für eure Hinweise.

Viele Grüße,
Jan
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afri
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#2

Beitrag von afri »

Was du auf jeden Fall tun musst, ist beim Anstellen zu versteuern und zwar mit dem vollen Satz von 0,787€ pro Hektoliter und Grad Plato. Zum Rest habe ich keine Meinung.
Achim
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#3

Beitrag von Römergärtenbier »

Hallo Achim, schon einmal danke dafür.
Grüße, Jan
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Malzwein
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#4

Beitrag von Malzwein »

Kein Problem, steht alles hier im Forum:

Gewerbe anmelden
Braustätte abnehmen lassen
Beim Zoll melden
....
und schon geht's los

Etwa so wäre der korrekte Weg. Ob es auch wie bei einem Kuchenbasar geht, weiß ich nicht, aber da eine Gewinnabsicht unterstellt werden kann - oder ist der Erlös für die Kita vorgesehen? - bezweifle ich das.

Ansonsten kannst du Glück haben... oder auch nicht.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Boludo
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#5

Beitrag von Boludo »

Ob sich das alles für eine einmalige Aktion lohnt?
Wenn Du zb in einem nicht gewerblichen Wohngebiet braust, wird Dir die Braustätte nicht abgenommen.
Da ist das Bier verdorben, bevor du damit durch bist.

Stefan
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Ladeberger
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#6

Beitrag von Ladeberger »

Hallo Jan,

wie ist denn der Teilnahmerhythmus? Wird das eine einmalige Sache?

Gruß
Andy
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#7

Beitrag von Römergärtenbier »

Ladeberger hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 08:47 Hallo Jan,

wie ist denn der Teilnahmerhythmus? Wird das eine einmalige Sache?

Gruß
Andy
Hallo Andy,

das wird einmalig stattfinden. Eine Wiederholung im nächsten Jahr will ich aber nicht ausschließen.

Grüße, Jan
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#8

Beitrag von Ladeberger »

Den einmaligen Ausschank halte ich grundsätzlich für unproblematisch.

Man findet im Netz dutzende "Merkblätter" zur Abgabe von Lebensmitteln auf derartigen Veranstaltungen. Dazu kann man zunächst die Internetpräsenzen der zuständigen Behörden durchstöbern, d.h. Rathaus, Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltungsbehörde und das im jeweiligen Land zuständige Ministerium für Verbraucherschutz/Gesundheitssschutz. Am einfachsten ist es beim Rathaus anzurufen und nach entsprechenden Verweisen zu fragen. Das kann man sich als Laie kaum aus den Verordnungen und Gesetzen selbst erarbeiten, da braucht es Informationsbroschüren der zuständigen(!) Ämter, die dir konkret sagen: Mach das und das, dann wird alles gut :Wink

Diese Vorschriften sind umfassend, aber umsetzbar. Was bei Bier noch dazu kommt ist eben die Verzollung und eine Schankerlaubnis. Ansonsten sehe ich hier zunächst keinen Unterschied zum Kuchenverkauf der Landfrauen. Ich halte es aus eigener Erfahrung für wichtig, hier von Anfang an mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten.

Den Verkauf von 20 Flaschen Bier, die irgendwo, irgendwann von irgendjemandem in irgendeinem Zustand verzehrt werden (oder ihm in der Hand explodieren), würde ich schön bleiben lassen. Damit schlägt man nochmal ein ganz anderes Kapitel auf, das mit erheblichen Risiken daherkommt. Finger weg :achtung

Gruß
Andy
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#9

Beitrag von Römergärtenbier »

Ladeberger hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 09:36 Den einmaligen Ausschank halte ich grundsätzlich für unproblematisch.

Man findet im Netz dutzende "Merkblätter" zur Abgabe von Lebensmitteln auf derartigen Veranstaltungen. Dazu kann man zunächst die Internetpräsenzen der zuständigen Behörden durchstöbern, d.h. Rathaus, Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltungsbehörde und das im jeweiligen Land zuständige Ministerium für Verbraucherschutz/Gesundheitssschutz. Am einfachsten ist es beim Rathaus anzurufen und nach entsprechenden Verweisen zu fragen. Das kann man sich als Laie kaum aus den Verordnungen und Gesetzen selbst erarbeiten, da braucht es Informationsbroschüren der zuständigen(!) Ämter, die dir konkret sagen: Mach das und das, dann wird alles gut :Wink

Diese Vorschriften sind umfassend, aber umsetzbar. Was bei Bier noch dazu kommt ist eben die Verzollung und eine Schankerlaubnis. Ansonsten sehe ich hier zunächst keinen Unterschied zum Kuchenverkauf der Landfrauen. Ich halte es aus eigener Erfahrung für wichtig, hier von Anfang an mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten.

Den Verkauf von 20 Flaschen Bier, die irgendwo, irgendwann von irgendjemandem in irgendeinem Zustand verzehrt werden (oder ihm in der Hand explodieren), würde ich schön bleiben lassen. Damit schlägt man nochmal ein ganz anderes Kapitel auf, das mit erheblichen Risiken daherkommt. Finger weg :achtung

Gruß
Andy
Hallo Andy,

vielen Dank für deine Hinweise zur "kleinen Lösung". Dann werde ich mich mal auf die Suche machen. Falls noch jemand einen Hinweis, oder ein Stichwort hat, nur her damit! Das mit dem Flaschenverkauf werde ich mir überlegen.

An alle schonmal danke!

Jan
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#10

Beitrag von kabelbrand »

afri hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 07:57 Was du auf jeden Fall tun musst, ist beim Anstellen zu versteuern und zwar mit dem vollen Satz von 0,787€ pro Hektoliter und Grad Plato. Zum Rest habe ich keine Meinung.
Achim
Ich glaube nicht nur vom Rest, mit Verlaub. Einfach mal unter §2 Biersteuergesetz lesen. Somit fallen hier lediglich 0,44€ pro Hektoliter und Grad Plato an. Macht zwar nicht wirklich viel aus, aber egal.

Ansonsten in der Tat an die zuständigen Ämter gehen, das Vorhaben schildern und freundlich sein, dann wird das schon :thumbup

Flaschen verkaufen würde ich nur, wenn du weißt, was du machst. Wie schon erwähnt, Flaschenbomben abgeben wäre fatal. Wenn du aber auch da dir sicher bist, machen!

Grüße,
Markus
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#11

Beitrag von Ruthard »

Ich glaube nicht nur vom Rest, mit Verlaub. Einfach mal unter §2 Biersteuergesetz lesen. Somit fallen hier lediglich 0,44€ pro Hektoliter und Grad Plato an. Macht zwar nicht wirklich viel aus, aber egal.
Was verleitet dich zu dieser Aussage? Ich stehe zu Achims Angabe 0,787€/hl/°Plato
...und freundlich sein, dann wird das schon
Eben.

Cheers, Ruthard
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#12

Beitrag von kabelbrand »

Brauwolf hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 12:58 Was verleitet dich zu dieser Aussage? Ich stehe zu Achims Angabe 0,787€/hl/°Plato
...und freundlich sein, dann wird das schon
Eben.

Cheers, Ruthard
§2 Biersteuergesetz ff.
Ermäßigte Steuersätze
Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind.
Der durch diese Ermäßigung ausgestaltete Schutz kleinerer Brauereien dient als strukturförderndes Element.

Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 44 % reduzieren. Dabei werden sogenannte Staffelsteuersätze zugrunde gelegt.
Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1.000-Hektoliter-Schritten gleichmäßig

auf 84,0 % bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
auf 78,4 % bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
auf 67,2 % bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern und
auf 56,0 % bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.
Für die sich daraus ergebende komplizierte Berechnung der Biersteuer wird von der Zollverwaltung ein eigenes Datenverarbeitungs-Verfahren eingesetzt. Anhand der von den Brauereien übermittelten Daten zum Bierabsatz, Art der Biere, Stammwürzegehalt und evtl. Rückbiere errechnet dieses Programm sowohl die Höhe der monatlich zu entrichtenden Biersteuer als auch die unversteuerten Abgänge in EG-Mitgliedstaaten und Drittländer .
Mithilfe einer Datenerfassung wird anschließend der Steuerbescheid und die zum 20. jeden Monats zu veröffentlichende Statistik erstellt. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B - Arbeitsgebiet Biersteuer.
Grüße,
Markus
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#13

Beitrag von afri »

Die Ermäßigung für Hobbybrauer und nicht etwa für Brauereien bezieht sich auf den 2hl überschreitenden Teil. Bier, das "ohne Erlaubnis" hergestellt und in Verkehr gebracht wird, ist mit dem vollen Satz zu versteuern.
Achim (von Meinung und nicht von Ahnung geschrieben habend)
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#14

Beitrag von kabelbrand »

afri hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:10 Bier, das "ohne Erlaubnis" hergestellt und in Verkehr gebracht wird, ist mit dem vollen Satz zu versteuern.
Steht wo nachzulesen?

Grüße,
Markus
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#15

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

afri hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:10 Die Ermäßigung für Hobbybrauer und nicht etwa für Brauereien bezieht sich auf den 2hl überschreitenden Teil. Bier, das "ohne Erlaubnis" hergestellt und in Verkehr gebracht wird, ist mit dem vollen Satz zu versteuern.
Achim (von Meinung und nicht von Ahnung geschrieben habend)
So ist das. Wir sind keine "kleinere Brauerei", da das Steuerlager fehlt.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#16

Beitrag von Ruthard »

@kabelbrand: Definiere "Brauerei" (kleine Hilfestellung: §1 Punkt 9. BierStV).

Cheers, Ruthard
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#17

Beitrag von kabelbrand »

Leuts, man kann auch ohne Steuerlage Bier brauen und versteuern. Hat zur Folge, dass man es sofort mit dem bekannten Formular 2075 unter Vermerk Herstellung ohne Erlaubnis versteuern muss. Das hat nichts damit zu tun, ob man Hobbybrauer ist oder eine Brauerei angemeldet hat.

Ich weiß allerdings, wovon ich schreibe, ich mach das schon lange genug so, in Abstimmung mit dem Zollamt und ohne Probleme.

Kann sein, dass das woanders auch anders gehandhabt wird, dass kann ich nicht widerlegen. Alles Andere allerdings schon. Macht den Leuten nicht alles gleich mies....

Grüße,
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#18

Beitrag von Ruthard »

kabelbrand hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:24 Leuts, man kann auch ohne Steuerlage Bier brauen und versteuern. Hat zur Folge, dass man es sofort mit dem bekannten Formular 2075 unter Vermerk Herstellung ohne Erlaubnis versteuern muss. Das hat nichts damit zu tun, ob man Hobbybrauer ist oder eine Brauerei angemeldet hat.
Dem hat niemand widersprochen. Du braust, füllst ein 2075 aus und zahlst 0,787€/hl/°Plato. Ab dem ersten Liter.

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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#19

Beitrag von kabelbrand »

Ok, dann macht ihr das mal so. Ich mach es anders, berappe 0.44€/hl/°P und alles ist in Ordnung :thumbsup

Grüße,
Markus
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#20

Beitrag von Ladeberger »

Hallo Markus,

wenn dein Zöllner das so betreibt, hast du Glück. Im Grunde hätte er hier keinen Ermessensspielraum, da du als Hobbybrauer keine Brauerei im Sinne der von Ruthard bereits zitierten Stelle betreibst. Und nur für eben jene Brauereien wird ein ermäßigter Steuersatz definiert. Vielleicht ein Redaktionsfehler, kommt auch in Gesetzen und Verordnungen vor.

Aber man kann es auch als kleines Subventionsprogramm für Kleinbrauereien begreifen, von dem Privatleute nicht profitieren sollen. Zumal diese bereits eine Freimenge haben.

Gruß
Andy
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#21

Beitrag von Ruthard »

kabelbrand hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:55 Ok, dann macht ihr das mal so. Ich mach es anders, berappe 0.44€/hl/°P und alles ist in Ordnung :thumbsup
Ich zahle, mit Verlaub gesagt, auch nicht mehr. Aber nicht, weil mein Zöllner nich lesen kann oder mir unzulässigerweise Rabatte gewährt, sondern weil der Unterschied zwischen der richtig berechneten Steuer und dem was ich anmelde, weniger als 10€ beträgt. Steht so in §32 BierStV. Das klappt bis zu 240 Liter pro Sud (bei 12°P) und wird bei dir nicht anders sein.


Cheers, Ruthard
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Römergärtenbier
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#22

Beitrag von Römergärtenbier »

Hallo,

vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben. Ich werde es bei der Zollanmeldung und eine Ausschankgenehmigung belassen. Die übrigen Aspekte sollen hier nicht weiter diskutiert werden.

Nochmal vielen Dank an alle und schöne Grüße,
Jan
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#23

Beitrag von BrauWastlKoeln »

kabelbrand hat geschrieben: Dienstag 19. Juni 2018, 13:55 Ok, dann macht ihr das mal so. Ich mach es anders, berappe 0.44€/hl/°P und alles ist in Ordnung :thumbsup

Hatte ich mir auch gedacht, aber der kölsche Zoll sieht das anders...
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#24

Beitrag von Bierplautze »

Die Reaktion des für dich zuständigen Zollamtes ist für mich verständlich, da du im Formular den falschen Steuersatz angegeben hast und die Erklärungen als solches Fehlerhaft ist. Hättest du die richtigen 0.7870 Euro angenommen und dich zu deinen Gunsten verrechnet, sähe die Sache anders aus.
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#25

Beitrag von afri »

Wo ist mein Beitrag geblieben, den ich gestern dazu schrieb? Zensur?
Achim (nicht ernst gemeint, nur sich wundernd)
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Ladeberger
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#26

Beitrag von Ladeberger »

Hallo Achim,

im Moderationsprotokoll ist keine Löschung o.ä. in diesem Thread vermerkt. Es muss wohl einen Fehler beim Absenden gegeben haben.

Gruß
Andy
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#27

Beitrag von afri »

OK, danke Andy, dann war's wie so oft das Problem 65 (cm vom Monitor entfernt).

Ich wollte eigentlich schreiben, dass der Zöllner wohl seine Hausaufgaben gemacht hat, denn ich bin beim HZA Hannover bislang mit meinen wenigen Anmeldungen "Herstellung ohne Erlaubnis" stets mit 0,4402 davon gekommen. Eigentlich hätte ich auch 0,787 versteuern müssen, aber mein Zöllner sieht das offenbar recht entspannt bei den paar Cent.
Achim
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#28

Beitrag von stefan78h »

und wie sieht das aus wenn man einen Bekannten hat mit einer Gaststätte?
Und das Bier bei Ihm in der Gastroküche braut und verkauft...
Gruß
stefan
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#29

Beitrag von Rici- »

Moin, wo steigt denn die Party? Ich komme ja auch aus dem Taunus und wenn es um Bier trinken geht, kann man eigentlich immer mit mir rechnen 😂😂.
Viel Spaß noch weiterhin :Drink
Rainer
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#30

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

stefan78h hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 14:48 und wie sieht das aus wenn man einen Bekannten hat mit einer Gaststätte?
Und das Bier bei Ihm in der Gastroküche braut und verkauft...
Schlecht. Weil die von dir beim Zoll angemeldete Braustätte bei dir zuhause ist.
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#31

Beitrag von stefan78h »

müsste er dann extra eine Meldung machen. Das ist mir klar, auch mit Versteuern....

Aber wie ist es Lebensmittelrechtlich?
Gruß
stefan
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#32

Beitrag von Ladeberger »

stefan78h hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 14:48 und wie sieht das aus wenn man einen Bekannten hat mit einer Gaststätte?
Und das Bier bei Ihm in der Gastroküche braut und verkauft...
Klingt aus der Ferne weder nach einmaligem, noch nach privatem Vorhaben. Damit eine völlig andere Baustelle. Sollte vielleicht in einem eigenen Thread eruiert werden.

Gruß
Andy
stefan78h
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#33

Beitrag von stefan78h »

einmal Jährlich denke ich.
"Privat wäre das nicht mehr".... geht ja auch nicht oder?
Gruß
stefan
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#34

Beitrag von Ladeberger »

Und wer verdient dann an der Geschichte alles?

Gruß
Andy
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#35

Beitrag von Römergärtenbier »

Hallo Alle,

vielen Dank für eure vielen vielen Antworten. Der von mir dargestellte Sachverhalt ist nur ein vereinfachter Auszug aus der Realität, um mir meiner Handlungsoptionen bewusst zu werden. Durch eure hilfreichen Antworten, konnte ich auch ein wenig eure Haltungen zum Thema Steuern/Zoll kennenlernen und habe einen für mich gangbaren Weg gefunden, der wahrscheinlich nicht 100% wasserdicht ist. Wie das immer so ist: Wer fragt, bekommt Antworten. Und ich habe genung Antworten bekommen. Man könnte sagen, dass ich nun aus klaren Schwarz-Weiss-Antworten ein eher hellgraues oder dunkelgraues Bild male. Die Themen einer Gewinnversteuerung möchte in an dieser Stelle nicht diskutieren.

Für mich ist der Sachverhalt geklärt und ich bedanke mich für eure Anregungen. Allerdings möchte ich die Diskussion nicht für beendet erklären, da weitere Aspekte für andere Leser ggf. hilfreich sind.

Jan
stefan78h
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Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier

#36

Beitrag von stefan78h »

Ladeberger hat geschrieben: Dienstag 10. Juli 2018, 10:09 Und wer verdient dann an der Geschichte alles?

Gruß
Andy
vorstellen könnte ich mir das so...

Er Verkauft mit allem was dazu gehört.
Ich bin nur Angestellter (wie auch immer 450€ , Stundenbasis.... was weiß ich....)
Gruß
stefan
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