erste Steuererklärung

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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AxelS
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erste Steuererklärung

#1

Beitrag von AxelS »

Ich habe heute die magische Grenze von 2hl überschritten und mich als braver Steuerbürger gleich an des Formular 2075 gesetzt und alles rückwirkend ausgerechnet. Bei einem durchschnittlichen Stammwürzegehalt von 14°P bin ich auf etwas mehr als 11,-€ gekommen, die ich jetzt überweisen werde. Kann das stimmen? Kommt mir arg wenig vor! Bei einem Sud von 10l (0,1hl) mit 15°P kosten bei vermindertem Steuersatz von 0,4407€ 10l Bier 66ct?
Wenn das stimmt und ich nun monatlich 40l Bier braue hat der Beamte beim Zoll bestimmt 15 Minuten zu tun (nachrechnen, Zahlungseingang kontrollieren, abheften,...). :Mad2

Egal, schließlich sind wir hier in Deutschland, da hat alles seine Ordnung! Von hier aus nochmal ein herzliches "Danke" an Jean Pütz, der es uns erst ermöglicht hat, zu Hause zu brauen. :thumbup

Axel
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haefner
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Re: erste Steuererklärung

#2

Beitrag von haefner »

Die 2hl sind ja die Freigrenze für den Hausgebrauch, die musst Du nicht versteuern! Allerdings nach überschreiten der Grenze für jeden Sud den Du bis Ende des Jahres machst. Und ja, das ist tatsächlich so wenig. Formular dann ausfüllen und ungefragt überweisen, fertig.

Gruß Micha
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Ruthard
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Re: erste Steueranmeldung

#3

Beitrag von Ruthard »

Der guten Ordnung halber: Das ist keine Steuererklärung, sondern eine Steueranmeldung - himmelweiter Unterschied.

Rückwirkend brauchst du gar nichts berechnen, die ersten 200 Liter sind frei, ab dem 201. musst du bezahlen. Hast du dieses Jahr beispielsweise 210 Liter gebraut, versteuerst du jetzt 10 Liter. Du kannst sogar pauschal 12°Plato ansetzen, das wird von den meisten HZA so akzeptiert. Die Steuerschuld beträgt also 0,53€, die du zeitgleich mit der Anmeldung überweisen musst - einen Steuerbescheid gibt es nämlich nicht, der käme nur nach einer Steuererklärung.

Cheers, Ruthard
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AxelS
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Re: erste Steuererklärung

#4

Beitrag von AxelS »

Danke für den Hinweis. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ich bei erreichen der Freigrenze rückwirkend auch die 200l versteuern muss. Ok, 11,- gespart...
Aber der Aufwand ist schon enorm, für den Zoll meine ich. Schliesslich bin ich in Berlin sicherlich nicht der Einzige. Zumal ich ja nicht "sammeln" darf, sondern jeden Sud unverzüglich versteuern muss.
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Re: erste Steuererklärung

#5

Beitrag von haefner »

Mein HZA in Stuttgart möchte nicht nur wie Du schon sagst jeden Sud unverzüglich versteuert, sondern auch jeden Sud ungefähr eine Woche vorher angemeldet haben. Ja, da bedarf es vielleicht mal neuer Gesetze oder üppigeren Freigrenzen. Oder meinetwegen ab 2hl eine Pauschale von 15€ für Hobbybrauer ohne Gewerbe oder so ähnlich.
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Sura
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Re: erste Steuererklärung

#6

Beitrag von Sura »

AxelS hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 06:13 Danke für den Hinweis. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ich bei erreichen der Freigrenze rückwirkend auch die 200l versteuern muss. Ok, 11,- gespart...
Aber der Aufwand ist schon enorm, für den Zoll meine ich. Schliesslich bin ich in Berlin sicherlich nicht der Einzige. Zumal ich ja nicht "sammeln" darf, sondern jeden Sud unverzüglich versteuern muss.
Ja, sehr dämliche Regelung.

haefner hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 06:22 Mein HZA in Stuttgart möchte nicht nur wie Du schon sagst jeden Sud unverzüglich versteuert, sondern auch jeden Sud ungefähr eine Woche vorher angemeldet haben. Ja, da bedarf es vielleicht mal neuer Gesetze oder üppigeren Freigrenzen. Oder meinetwegen ab 2hl eine Pauschale von 15€ für Hobbybrauer ohne Gewerbe oder so ähnlich.
Ne, ausserhalb des Gesetzes ist hier das HZA, du musst nicht anmelden. Frage einfach mal bei der Generalzolldirektion an ob das so richtig ist. Geht per Telefon, oder per Mail. Antwort dauert ein paar Tage. Dann bekommst du eine Antwort die wirklich dem Gesetz entspricht, und die leitest du mit der nächsten Anmeldung an dein HZA weiter. So klappte das beim HZA Kiel ziemlich gut. :Wink
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Re: erste Steuererklärung

#7

Beitrag von AxelS »

So, genug gewundert über das deutsche Recht. Ich habe eben eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht :redhead :

Wortlaut der Petition Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass das private Bierbrauen zukünftig pauschal und/oder quartalsweise besteuert wird, statt einzeln pro Brautag nach Stärke des Sudes.
Begründung Nach geltendem Recht ist jeder Privatbrauer verpflichtet, nach jedem Brauvorgang selbst den Stammwürzegehalt zu ermitteln, danach die anfallenden Steuern selbst zu errechnen und das Formular 2075 beim Hauptzollamt einzureichen. Danach hat der Brauer den fälligen Steuerbetrag unverzüglich zu überweisen. Ein Zollbeamter prüft nun das Formular und kontrolliert den Zahlungseingang. Für einen Brautag mit 20l Bierwürze mittlerem Stammwürzegehaltes fallen Steuern in Höhe von etwa 1,20 € an. Dieser Vorgang wiederholt sich pro Brautag, da eine Sammelmeldung und -überweisung nicht zulässig ist.
Da der bürokratische Aufwand hier in keinem Verhältnis zum Steuerertrag steht, wäre eine Pauschalsteuer von 6,-€ pro Hektoliter bis zu einer Grenze von 10hl formal einfacher. Der Heimbrauer würde weiterhin sein Braubuch führen, jeden Sud dokumentieren und quartalsweise die fällge Steuer über das Formular 2075 entrichten.
Anregungen für die Forendiskussion Ich halte es für einen inakzeptablen bürokratischen Aufwand, jeden einzelnen Sud taggenau dem Hauptzollamt zu melden und für jeden einzelnen Sud die fälligen Steuern separat zu überweisen. Ich bin gern bereit, als Hobbybrauer meine Steuern zu entrichten, aber nicht einzeln mit jeweils einem gesonderten Formular und einer gesonderten Überweisung, zumal das Formular (noch) nicht elektronisch übermittelt werden kann, sondern nur per Briefpost. Für einen 20l-Sud mittlerer Stammwürze fallen etwa 1,20 € Steuern an, die Briefmarke für die Meldung per Formular 2075 kostet -,70 €. Das ist unverhältnismäßig.


Die Petition wird hoffentlich hier veröffentlicht https://epetitionen.bundestag.de/epet/p ... mz.nc.html, sodass jeder herzlich eingeladen ist, mit zu diskutieren. :popdrink

Cheers!
Axel

Edit: Ihr könnt die Petition auf oben genannter Seite des Bundestages mitzeichnen, wenn Ihr sie unterstützen wollt!
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Re: erste Steuererklärung

#8

Beitrag von christianf »

Ich finde da nur eine Petition von 2012: Biersteuer - Bundeseinheitliche Rechtsanwendung bei der Steuerfreistellung vom 14.09.2012
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Ruthard
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Re: erste Steuererklärung

#9

Beitrag von Ruthard »

:popdrink

Cheers, Ruthard
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Re: erste Steuererklärung

#10

Beitrag von ggansde »

Und täglich grüßt das Murmeltier
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Neubierig
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Re: erste Steuererklärung

#11

Beitrag von Neubierig »

Ich schicke mein 2075 per Fax, nix Post. Email wäre natürlich einfacher.

Ich liebe Zollthreads. Werde evtl morgen hier schauen statt zu sehen wie wir bei Kroatien niedergeschlagen werden :popdrink
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Re: erste Steuererklärung

#12

Beitrag von chaos-black »

AxelS hat geschrieben: Montag 9. Juli 2018, 19:29 So, genug gewundert über das deutsche Recht. Ich habe eben eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht :redhead :
Nicht schlecht da direkt mal was einzureichen :) Womöglich hätte man da aber eine hobbybrauerfreundlichere Forderung eintragen können. Sowas wie eine generelle steuerliche Freistellung von Bier das zuhause für den persönlichen und familiären Bedarf gebraut wird ohne Maximalgrenze (nur um das Ist-Beispiel aus den USA zu geben). Ließe sich auch sehr leicht begründen, da dadurch der Staat Geld spart da die Mühlen der Bürokratie sich nicht für 50 cent in Bewegung setzen müssen. Bürokratieabbau ist doch immer so beliebt.

Beste Grüße,
Alex
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Neubierig
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Re: erste Steuererklärung

#13

Beitrag von Neubierig »

chaos-black hat geschrieben: Dienstag 10. Juli 2018, 11:14
nur um das Ist-Beispiel aus den USA zu geben
Oder auch in GB. Wir sind nämlich (noch) in der EU, und haben unterschiedliche Regelungen. Ich kann mir vorstellen, dass in viele anderen Länder der EU Bier für Eigenverbrauch grenzenlos hergestellt werden darf.

Cheers,

Keith :-)
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Gasflasche
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Re: erste Steuererklärung

#14

Beitrag von Gasflasche »

In Belgien juckt es bei Bier auf jeden Fall niemanden, solange nichts verkauft wird und es für den Hausgebrauch gedacht ist..
EDIT: Es gibt auch keine Höchstmenge, man sollte sich jedoch vom Zoll freistellen lassen und die Erklärung abgeben, dass man es nur für sich privat macht. Aber in der Praxis juckt es eigentlich schier niemanden..
Ich finde aber die Petition nicht :Grübel
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Re: erste Steuererklärung

#15

Beitrag von Fe2O3 »

Gasflasche hat geschrieben: Dienstag 10. Juli 2018, 14:12 In Belgien juckt es bei Bier auf jeden Fall niemanden, solange nichts verkauft wird und es für den Hausgebrauch gedacht ist..
EDIT: Es gibt auch keine Höchstmenge, man sollte sich jedoch vom Zoll freistellen lassen und die Erklärung abgeben, dass man es nur für sich privat macht. Aber in der Praxis juckt es eigentlich schier niemanden..
Ich finde aber die Petition nicht :Grübel
In Österreich kräht auch kein Hahn danach, wie viel Bier ich braue, so lange es für den private Gebrauch ist.

Aber warum ins Ausland schauen, wenn es doch auch das Beispiel der Hobby Winzer gibt...
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Re: erste Steuererklärung

#16

Beitrag von AxelS »

Ich will ja gar nicht "umsonst", sprich "steuerfrei" brauen. Wenn unser Staat das als Einnahmequelle verwendet, soll er das so machen. Fragt mal die Raucher, was die von der Tabaksteuer halten. Aber stellt Euch mal vor, ein Raucher müsste dem HZA vor dem Kauf einer Schachtel Zigaretten dies anzeigen, nach dem Kauf die Steuerbanderole der Schachtel im Original einreichen und dann die fällige Steuer taggleich überweisen. Ich vergaß: Bevor er beschließt, mit dem Rauchen anzufangen, muss er dies natürlich auch dem HZA melden, selbst wenn er es sich dann doch anders überlegt. :Mad2 Wie ist es bei den Rauchern geregelt? Der Erzeuger versteuert, der Kunde bekommt das auf den Kaufpreis aufgerechnet. Wie beim Benzin.
Warum soll ausgerechnet der Hobbybrauer, der ja sein Produkt noch nicht einmal veräußert, sondern ausschließlich selbst konsumiert, die fällige Steuer selbst ermitteln, diese selbst anzeigen und schließlich selbst überweisen? Warum wird die Biersteuer nicht z.B. bei den Mälzereien auf das Korn erhoben? 25kg Gerste ergeben etwa 50l Bier mit 15°P, also kommen auf einen Sack 6 € Biersteuer. Fertig!
Daran, wie wir Hobbybrauer steuerlich behandelt werden, da liegt der Hund begraben; das gehört geändert. Ein Anfang wäre, den Prozess zu vereinfachen, also Quartalsabrechnungen zuzulassen, Pauschalversteuerung einzuführen o.ä.
Es gäbe viele Möglichkeiten der Vereinfachung, aber so, wie es jetzt ist, ist es Mist!
Finde ich!
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Re: erste Steuererklärung

#17

Beitrag von Ladeberger »

AxelS hat geschrieben: Dienstag 10. Juli 2018, 15:52 Wie ist es bei den Rauchern geregelt? Der Erzeuger versteuert, [...]
Genau. Und Erzeuger und damit Steuerschuldner bist du in deiner Eigenschaft als Hobbybrauer.

Gruß
Andy
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Re: erste Steuererklärung

#18

Beitrag von Neubierig »

AxelS hat geschrieben: Dienstag 10. Juli 2018, 15:52 Ich will ja gar nicht "umsonst", sprich "steuerfrei" brauen.
Warum nicht, wenn es in anderen EU-Länder genauso geht? Du hast schon gesagt, dass es um so gut wie nix handelt - der Scholz hätte keine große Einkommensquelle verloren. Ich komme von einem Land, wo man so viel brauen darf wie man will, so lang es nicht verkauft wird. Die Bereitschaft hier, unnötigerweise Steuer zu zahlen kann ich überhaupt nicht begreifen. Es geht nicht um das Geld, sondern um das ganze Brimborium - jedes Jahr anmelden müssen, Braubuch führen müssen, Formular SchießMichTot ausfüllen müssen, per Post oder Fax abschicken müssen, Geld überweisen müssen. Es geht hier um ein Hobby - die andere EU-Länder können das machen, warum dann bitte bitte schön nicht Deutschland?

Cheers,

Keith (manchmal einfach nicht verstehend)
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Re: erste Steuererklärung

#19

Beitrag von AxelS »

Heute kam Post vom HZA!

Angeblich hätte ich meine Brautätigkeit nicht rechtzeitig vor Aufnahme der Brautätigkeit angemeldet (habe ich natürlich!).
Jetzt werde ich wie ein Steuerhinterzieher behandelt, d.h. ich soll jedes bisher gebraute Bier unverzüglich versteuern, und zwar mit dem vollen Steuersatz (Steuerermäßigung gibt es nur für ehrliche Leute!).
Ich habe der netten Dame zurück geschrieben, dass ich meine Brautätigkeit sehr wohl rechtzeitig vorher angemeldet habe und habe ihr eine Kopie der Mail zukommen lassen. Nun bin ich gespannt, was das HZA vertreten durch Frau S*****r, gedenkt, wegen der ausstehenden 11,92 € (für die ersten 2hl) zu tun. Wobei, stimmt ja nicht! Wenn ich Steuerbetrüger bin, dann gilt für mich ja der volle Steuersatz von 0,787 €, womit wir bei einem Streitwert von 21,29 € wären.
Die Suche nach einem Anwalt wird bestimmt lustig, denn deren Honorar richtet sich ja nach dem Streitwert...

Da will man ehrlich seine -,60 € pro 10l Bier entrichten und wird wie ein Schwarzbrauer behandelt. Ich sehe mich schon in Erzwingungshaft sitzen...
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Re: erste Steuererklärung

#20

Beitrag von Sura »

Hast du auch vor den 2hl deine Brautätigkeit angezeigt gehabt?
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Re: erste Steuererklärung

#21

Beitrag von Ladeberger »

AxelS hat geschrieben: Mittwoch 18. Juli 2018, 10:56 Ich habe der netten Dame zurück geschrieben, dass ich meine Brautätigkeit sehr wohl rechtzeitig vorher angemeldet habe und habe ihr eine Kopie der Mail zukommen lassen.
Wieso hast du nicht einfach die Steuernummer als Hobbybrauer durchgegeben, die dir nach erstmaliger Anmeldung zugeteilt wurde?

Gruß
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Re: erste Steuererklärung

#22

Beitrag von AxelS »

Ich habe meine Brautätigkeit rechtzeitig im März, eine Woche vor dem ersten Brauen, per Mail angezeigt, mit allen notwendigen Angaben. Daraufhin kam keine Reaktion vom HZA, was ja so erst einmal okay ist, da ich angegeben habe, die 200l-Grenze vorausichtlich nicht zu überschreiten.
Nun, vier Monate später, stellt sich heraus, dass ich die 200l überschreiten werde. Ebenfalls per Mail. Warum diese Mail ankam, die erste aber nicht, entzieht sich mir.
Hilft mir alles nicht weiter. Ich denke, ich werde in den nächsten Tagen eine Steuerfestsetzung über 200l mit 12°P und einem Steuersatz von 0,787€ bekommen, weil ich das Brauen nicht angemeldet habe. Dagegen werde ich dann Einspruch einlegen und sehen, was dann passiert. :Angry
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Re: erste Steuererklärung

#23

Beitrag von tinoquell »

Na, da sind die Sachsen / Thüringer gemütlicher:

Ich habe vor dem Treffen in Zwönitz den Sud, den ich dort zum Kosten und Tauschen mit hatte, per Formular 2075 versteuert und den Betrag auch gleichan das HZA Erfurt überwiesen. Eine Anzeige für den Braubeginn 2018 hatte ich bis dahin nicht gemacht.
Der nette Mitarbeiter vom Zoll hat geschrieben, dass er die Steueranmeldung auch gleich als Brauanzeige interpretiert und mich nur darauf aufmerksam gemacht, diese künftig VOR dem ersten Brauvorgang des Jahres zu stellen. Bis dahin reicht diese Anzeige, ich muss weitere Sude in diesem Jahr nicht mehr separat bekanntgeben.
Ich fand das sehr kulant und kann damit gut leben. So kann es auch gehen. :thumbup

Grüße
Tino
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Re: erste Steuererklärung

#24

Beitrag von Ladeberger »

AxelS hat geschrieben: Mittwoch 18. Juli 2018, 13:03 Ich habe meine Brautätigkeit rechtzeitig im März, eine Woche vor dem ersten Brauen, per Mail angezeigt, mit allen notwendigen Angaben. Daraufhin kam keine Reaktion vom HZA, was ja so erst einmal okay ist, da ich angegeben habe, die 200l-Grenze vorausichtlich nicht zu überschreiten.
Hallo Axel,

ich hoffe inständig, dass deine Mail noch gefunden wird oder man kulant ist, aber man muss auch anmerken: Das war von deiner Seite her schon ein ausgesprochen optimistischer Schriftverkehr ggü. einer Behörde. Wenn man keine Bestätigung erwartet oder kein Anspruch darauf besteht, sollte man zumindest den Zugang des Schreibens beweisen können.

Der Steuersatz beträgt im Übrigen für Hobbybrauer grundsätzlich 0,787 €/hl/°P, eine Ermäßigung (auch für "ehrliche Hobbybrauer") ist m.E. rechtswidrig.

Gruß
Andy
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Re: erste Steuererklärung

#25

Beitrag von tauroplu »

Von der Zoll.de Seite:

Hinweis

Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektolitern Bier überschreiten, müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Grad Plato nennt man den Stammwürzegehalt des Bieres. Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt.
Beste Grüße
Michael

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Re: erste Steuererklärung

#26

Beitrag von tauroplu »

Was ich ja auch immer schräg finde ist, dass die HZAs von uns alles Mögliche an Nachweisen verlangen. Die Brauanzeige kann zwar formlos erfolgen und man hat nach spätestens 1-2 Wochen ein Schrifstück bekommen, das u.a. den Eingang der Brauanzeige bestätigte.

Seit 2 Jahren ist das aber offenbar auch schon wieder zu viel, denn ich bekomme nichtmal mehr dieses Schriftstück zugesandt.
Aber wenn es was zu meckern gibt, dann muss unsereins wieder den Nachweis erbringen, die Brauanzeige rausgeschickt zu haben.
Beste Grüße
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Re: erste Steuererklärung

#27

Beitrag von Sura »

tauroplu hat geschrieben: Donnerstag 19. Juli 2018, 11:00 Aber wenn es was zu meckern gibt, dann muss unsereins wieder den Nachweis erbringen, die Brauanzeige rausgeschickt zu haben.
Also von einem Einzelfall jetzt darauf zu schliessen das es IMMER so wäre ist aber ein klein wenig überreagiert, oder?
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Re: erste Steuererklärung

#28

Beitrag von tauroplu »

Habe ich ja auch gar nicht behauptet, aber selbst bei einem Einzelfall ist das doch Käse.

Außerdem: Wenn es um Brausteuer geht, kann man gar nicht genug überreagieren.
Beste Grüße
Michael

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Re: erste Steuererklärung

#29

Beitrag von Sura »

Wenn ich etwas zur Anzeige bringe und keine Bestätigung bekomme, mir das ganze aber wichtig ist, dann frage ich doch mal nach?

EMail ist halt nur das elektronische Gegenstück zu ner Postkarte. Möchten manche nicht wahr haben, weiss ich. Und _wieder_ und _unsereins_ deutet doch schon auf die Annahme hin das sowas deutlich mehr als einmal vorkommt und wir Hobbybrauer dabei regelmässig in Erklärungsnot kommen.

Nicht das ich auf der Seite des Zolls stehe, aber das sind halt auch nur Menschen. Manche mehr, manche weniger, aber nichtsdestotrotz hat nicht der Zoll sich die Regeln ausgedacht, sondern andere.
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Re: erste Steuererklärung

#30

Beitrag von christianf »

Eine Email ist auch nicht rechtssicher. Wichtige Dinge sollten also besser gefaxt werden, auch wenn das Steinzeittechnologie ist ;)
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Re: erste Steuererklärung

#31

Beitrag von tauroplu »

Leute, bleibt doch mal auf dem Teppich. Was heißt denn hier rechtssicher? Wenn vom Zoll auf der einen Seite eine formlose Brauanzeige gefordert wird, dann kann er auf der anderen Seite nicht eine formale Nachweispflicht fordern. Das passt doch nicht zusammen.
Beste Grüße
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Re: erste Steuererklärung

#32

Beitrag von Ladeberger »

tauroplu hat geschrieben: Donnerstag 19. Juli 2018, 15:16 Wenn vom Zoll auf der einen Seite eine formlose Brauanzeige gefordert wird, dann kann er auf der anderen Seite nicht eine formale Nachweispflicht fordern. Das passt doch nicht zusammen.
Verstehe ich nicht die Argumentation. "Formlos" bezieht sich doch auf die Ausgestaltung der Erklärung und bedeutet nicht "ist egal ob's ankommt".

Gruß
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Re: erste Steuererklärung

#33

Beitrag von chaos-black »

...formlos kann aber doch auch mündlich sein oder. Davon Nachweise zu fordern wäre aber schon unpassend.
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Re: erste Steuererklärung

#34

Beitrag von Ladeberger »

Wieso denn? Ihr geht scheinbar davon aus, dass eine lasche Form irgendeine Zugangsfiktion beinhaltet. Dafür sehe ich keine Anhaltspunkte. Auch wenn man sich auf ein Telefonat berufen will, muss man sich absichern. Im Falle einer telefonischen Brauanzeige hätte der Beamte sicherlich gesagt, dass ein Schreiben zugeht. Passiert das nicht, kann man nachhaken. In anderen Fällen kann auch eine Niederschrift über das Telefonat angefertigt werden. Ist auch das nicht passiert bzw. hat man es mit Unternehmen zu tun ist es im Streitfall zumindest hilfreich, wenngleich nicht wasserdicht, sich Name des Ansprechpartners, Uhrzeit und ggf. Durchwahl zu notieren.

Am besten ist es aber natürlich von vorne herein Erklärungen, deren Zugangsstörung mich rechtlich oder finanziell belasten können, erst gar nicht auf derartigen Kanälen abzuwickeln.

Gruß
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Re: erste Steuererklärung

#35

Beitrag von schlupf »

Also dann geht ja nur Einschreiben mit Rückschein. Oder wie hat man sonst eine Zugangsbestätigung?

Faxe existieren ja nur im Büroumfeld. Es ist nicht zumutbar, dass sich privat jemand so einen vorsintflutliche Mülltechnik zulegt...
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Re: erste Steuererklärung

#36

Beitrag von Sura »

schlupf hat geschrieben: Donnerstag 19. Juli 2018, 19:38 Also dann geht ja nur Einschreiben mit Rückschein. Oder wie hat man sonst eine Zugangsbestätigung?

Faxe existieren ja nur im Büroumfeld. Es ist nicht zumutbar, dass sich privat jemand so einen vorsintflutliche Mülltechnik zulegt...
Den "vorsintflutlichen Müll" gibts bei einem vernünftigen Telefonprovider als Service dazu :Smile

Ansonsten hilft einfach eine Bitte an den anderen Menschen am Telefon (oder an den der die EMail liesst), daß sie den Eingang incl. der zugewiesenen Brauernummer dir postalisch, oder von mir aus per Mail, zusenden. Wo ist das ein Problem?
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Gasflasche
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Re: erste Steuererklärung

#37

Beitrag von Gasflasche »

Ich persönlich hätte jetzt kein Problem drin gesehen, um wenn nach 1-2 Wochen nichts kommt, einfach mal das Telefon zu nehmen und nachzuhaken... Ich glaube aber, dass Axel den Fehler nicht noch mal macht :P

Abgesehen davon, wenn Axel schon die Mühe macht, brav das 2075-Formular in die Hand zu nehmen, müsste das ZA eigentlich schon einsichtig sein.. :Ahh
haefner hat geschrieben: Sonntag 8. Juli 2018, 18:32 Die 2hl sind ja die Freigrenze für den Hausgebrauch...
Allerdings muss zwischen Freigrenze und Freimenge (meistens bekannt als Freibetrag) unterschieden werden:
- beim Überschreiten einer Freigrenze muss tatsächlich "Rückwirkend" der ganze Betrag (oder Gegenstand) versteuert/bezahlt/wie auch immer werden.
- beim Überschreiten einer Freimenge bzw. eines Freibetrags, betrifft es nur das was nach der Überschreitung noch kommt.

So, jetzt genug "kluggeschissen" :redhead
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Neubierig
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Re: erste Steuererklärung

#38

Beitrag von Neubierig »

Andere EU-Bürger haben diese Sorgen überhaupt nicht.
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Re: erste Steuererklärung

#39

Beitrag von floflue »

Mein Zollamt hat mir nach telefonischer Anfrage mitgeteilt, dass nach der Brauanzeige keine Bestätigung raus geschickt wird. Ich habe nur einmal, nach meiner ersten Anmeldung ein Schreiben mit meiner Hobbybrauernummer erhalten.

Bin auch der Meinung, dass ich nach meinem Umzug (innerhalb des selben Zollamtes) keine Rückmeldung erhalten habe. Hatte meine neue Adresse gemeldet und später telefonisch nachgefragt, ob ich nun eine neue Hobbybrauernummer bekomme. Die telefonische Antwort war, wir haben in ihrem Datensatz die Adresse geändert.

Ich schicke meine Brauanzeige immer per Fax und werde dass auch in Zukunft so machen!
Bierbrauen ist ein perfektes Hobby um etwas wichtiges zu lernen: Geduld!
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Re: erste Steuererklärung

#40

Beitrag von AxelS »

floflue hat geschrieben: Freitag 20. Juli 2018, 17:15 Mein Zollamt hat mir nach telefonischer Anfrage mitgeteilt, dass nach der Brauanzeige keine Bestätigung raus geschickt wird.
Danke! Das ist auch mein Informationsstand.

Übrigens ist seit Heute die oben erwähnte Petition online und kann nun mitgezeichnet werden, wer sie untestützen möchte:
https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 82311.html

Wenn ich auch mit keinem greifbaren Ergebnis rechne, ist das für die zuständigen Damen und Herren vielleicht ein Denkanstoss.

Axel
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Re: erste Steuererklärung

#41

Beitrag von Sura »

AxelS hat geschrieben: Dienstag 31. Juli 2018, 08:15 Wenn ich auch mit keinem greifbaren Ergebnis rechne, ist das für die zuständigen Damen und Herren vielleicht ein Denkanstoss.
..... da wird sich wohl jemand erst drum kümmern, wenn der Bundesfinanzminister selbst ein Hobbybrauer ist.
Weitere politische Einschätzungen spare ich mir mal lieber.....
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Re: erste Steuererklärung

#42

Beitrag von Gasflasche »

Da bin ich mir nicht sicher: die Deutschen klagen zwar aber immer über Bürokratie, ich bin aber anderes gewöhnt: ich habe mich konkret sogar schon öfters drüber gewundert, wie flott, einfach und schnell hier viele Sachen laufen.. Es ist dem Zoll selber auch nicht recht, dass sie sich mit vielen Hobbybrauer-Centbeträgen rumschlagen müssen. So ganz wundern täts mich daher nicht, wenn sie weiterhin ein bisschen mehr auf Effizienz trimmen. Ich meine: sie haben deswegen schon Sachen geändert, warum würden sie es nicht noch mal machen?
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Re: erste Steuererklärung

#43

Beitrag von Gasflasche »

AxelS hat geschrieben: Dienstag 31. Juli 2018, 08:15
floflue hat geschrieben: Freitag 20. Juli 2018, 17:15 Mein Zollamt hat mir nach telefonischer Anfrage mitgeteilt, dass nach der Brauanzeige keine Bestätigung raus geschickt wird.
Danke! Das ist auch mein Informationsstand.

Übrigens ist seit Heute die oben erwähnte Petition online und kann nun mitgezeichnet werden, wer sie untestützen möchte:
https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 82311.html

Wenn ich auch mit keinem greifbaren Ergebnis rechne, ist das für die zuständigen Damen und Herren vielleicht ein Denkanstoss.

Axel
Ich sehe ein großes Problem: im Text werden die zwei Hektoliter für Privatverbrauch außer Betracht gelassen.. Solche Formfehler könnten es schon gleich zum scheitern verurteilen..
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Re: erste Steuererklärung

#44

Beitrag von AxelS »

Heute (1.8.2018) kam Post vom HZA Berlin. Offensichtlich hat sich meine Anmelde-Mail angefunden und ich bekam rückwirkend zum 11.3.2018 eine Eingangsbestätigung und damit eine Hobbybrauernummer.
Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich 2hl frei Brauen darf und danach auf die darüber hinaus hergestellte Menge den ermäßigten Steuersatz von 0,4407 €/l/°P zu zahlen habe. Die Höhe des Steuersatzes war hier schon öfter Thema, deshalb erwähne ich es extra noch einmal. Der Steuersatz bezieht sich aber ausdrücklich auf Bier, das ich für den eigenen Verbrauch herstelle.

Also "Ende gut, alles gut". Ab jetzt stecke ich die schriftliche Voranmeldung für das Folgejahr einfach in den Kuvert mit dem letzten 2075 Ende Dezember und dann sollte alles seinen Gang gehen.
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Re: erste Steuererklärung

#45

Beitrag von CastleBravo »

AxelS hat geschrieben: Mittwoch 1. August 2018, 08:33 ... ermäßigten Steuersatz von 0,4407 €/l/°P
Ich glaub du meinst wohl hl. Ansonsten wirst du von deinem HZA ganz schön ausgenommen. :Wink
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Re: erste Steuererklärung

#46

Beitrag von AxelS »

Ja, klar, Hektoliter. :redhead
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