Malzwein hat geschrieben: ↑Montag 11. Februar 2019, 19:31
Die Intension des Gesetzes ergibt sich ja auch aus dem Namen: Infektionsschutzgesetz. Ich hatte das seinerzeit so verstanden, dass das auch in der Brauerei notwendig ist (ob das daran lag, dass es um eine Braugaststätte handelt, sei mal dahingestellt)
Genau. Hier legit der Hase im Pfeffer. Das Gesetz beschaeftigt sich (sehr einseitig) mit der Gefahr die durch Lebensmittel hervorgeht, die Krankheitserreger uebertragen koennen. Als typisches Beispiel, wenn ich Salmonellen Auscheider bin und mir nach dem Lokusbesuch die Finger nicht wasche und danach Eiprodukte mit der Hand verarbeite. Damit werden Salmonellen auf die Eier uebertragen, koennen sich da vermehren und den Verbraucher infizieren.
In Bier wachsen aber die Ereger der Krankheitserreger nicht die das Gesetz eindaemmen soll:
an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
2.
an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
3.
die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden,
Das heist selbst wenn ich an diesen Krankheiten leide, besteht in der Brauerei keine Gefahr das ich diese ueber das Bier auf andere Menschen uebertrage.
Schoene Gruesse
Jan