BVerfG: Erhöhung des ermäßigten Biersteuersatzes 2004 war verfassungswidrig
Verfasst: Dienstag 19. Februar 2019, 14:31
Moin,
das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.12.2018 die Erhöhung des ermäßigten Biersteuersatzes durch Art. 15 HBeglG 2004 (BGBl. I S. 3076, 3086 f.) für verfassungswidrig erklärt wegen formaler Fehler im Gesetzgebungsverfahren. Leider bedeutet das für uns gar nichts, weil der Gesetzgeber die Fehler bereits mit Art. 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) selbst wieder bereinigt hatte. Auch für die Zeit von 2004 bis 2009 hat das BVerfG die verfassungswidrige Regelung im "Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für weitgehend schon abgeschlossene Zeiträume" ausdrücklich für anwendbar erklärt.
Wer näheres wissen will:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00411.html
Ist aber richtig schwerverdauliche Kost.
Gruß
Stefan
das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.12.2018 die Erhöhung des ermäßigten Biersteuersatzes durch Art. 15 HBeglG 2004 (BGBl. I S. 3076, 3086 f.) für verfassungswidrig erklärt wegen formaler Fehler im Gesetzgebungsverfahren. Leider bedeutet das für uns gar nichts, weil der Gesetzgeber die Fehler bereits mit Art. 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) selbst wieder bereinigt hatte. Auch für die Zeit von 2004 bis 2009 hat das BVerfG die verfassungswidrige Regelung im "Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für weitgehend schon abgeschlossene Zeiträume" ausdrücklich für anwendbar erklärt.
Wer näheres wissen will:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00411.html
Ist aber richtig schwerverdauliche Kost.
Gruß
Stefan