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BVerfG: Erhöhung des ermäßigten Biersteuersatzes 2004 war verfassungswidrig

Verfasst: Dienstag 19. Februar 2019, 14:31
von Bilbobreu
Moin,
das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.12.2018 die Erhöhung des ermäßigten Biersteuersatzes durch Art. 15 HBeglG 2004 (BGBl. I S. 3076, 3086 f.) für verfassungswidrig erklärt wegen formaler Fehler im Gesetzgebungsverfahren. Leider bedeutet das für uns gar nichts, weil der Gesetzgeber die Fehler bereits mit Art. 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) selbst wieder bereinigt hatte. Auch für die Zeit von 2004 bis 2009 hat das BVerfG die verfassungswidrige Regelung im "Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für weitgehend schon abgeschlossene Zeiträume" ausdrücklich für anwendbar erklärt.
Wer näheres wissen will:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00411.html
Ist aber richtig schwerverdauliche Kost. :puzz :Grübel
Gruß
Stefan

Re: BVerfG: Erhöhung des ermäßigten Biersteuersatzes 2004 war verfassungswidrig

Verfasst: Mittwoch 20. Februar 2019, 09:13
von Ruthard
Hammerhart - was mich am meisten verstört, dass sich das 14 Jahre hingezogen hat. So soll also Gerechtigkeit funktionieren?

Da tauchen mit Koch und Steinbrück auf einmal Namen auf, die man schon längst im Sumpf der Geschichte versunken glaubte.


Cheers, Ruthard